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Hauptseminararbeit, 2004, 25 Seiten
Autor: Silke Reichert
Fach: Pädagogik - Wissenschaft, Theorie, Anthropologie
Details
Institution/Hochschule: Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Philosophische Fakultät III)
Tags: Menschenrecht, Karl, Marx, Recht, Individuums, Menschenrecht, Menschenwürde, Bildung, Person
Jahr: 2004
Seiten: 25
Note: 2
Literaturverzeichnis: ~ 7 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-32480-9
Dateigröße: 261 KB
Zum Gespräch zwischen Pädagogik und Rechtsphilosophie.
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Textauszug (computergeneriert)
Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Philosophische Fakultät III
Institut für Pädagogik
7. Semester
Das Menschenrecht bei Karl Marx –
Zum Recht des Individuums
von: Silke Reichert
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 4
2 Grundrechte 5
2.1 Menschenrechte in Klassengesellschaften 6
3 Karl Marx (1818-1883) 7
3.1 Der Mensch als Gattungswesen 8
3.2 Der Historische Materialismus 10
3.3 Die Überwindung der Ideologie 11
3.4 Die Stellung der Philosophie 11
3.5 Die Stellung der Religion 12
4 Menschenrecht bei Karl Marx 13
4.1 Das Rechtsverständnis 13
4.2 Zum Menschenrecht bei Karl Marx 14
4.3 Die Politische Emanzipation 15
4.4 Vereinbarkeit oder Unvereinbarkeit von Religion und Menschenrecht 16
4.5 Der Mensch als Citoyen und Homme 17
4.6 Zu Freiheit und Privateigentum 17
4.7 Zu Gleichheit und Sicherheit 20
4.8 Von politischer zu menschlicher Emanzipation 20
4.9 Zusammenfassung 22
5 Resümee 24
6 Literaturverzeichnis 26
1 Einleitung
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“1 Die Menschenwürde gilt für den Menschen als solchen, unabhängig von seiner ethischen Zugehörigkeit, seiner Religion und Weltanschauung, seinen politischen Überzeugungen, seiner gesellschaftlichen Stellung, seinem Gesundheitszustand, seinem Geschlecht und sonstigen möglichen Unterscheidungen der Menschen. Zudem wird die Menschenwürde als der allgemeine Nenner bezeichnet, der die ethischen Grundanliegen einer Gesellschaft zum Ausdruck bringt und sich in ihrem Rechtsverständnis widerspiegelt. Der Begriff der Menschenwürde ist im Laufe der Geschichte vielfältigen Einflüssen und Wandlungen unterlegen. Eine bestimmte Art den Menschen, seine Würde und sein Recht zu Denken wird Thema dieser Arbeit sein. Besonders werden die Gedanken von Karl Marx zu dem Recht des Individuums und dem Recht der Gesellschaft bzw. einer Allgemeinheit aufgezeigt. Die Werke und das Denken von Karl Marx ist sehr komplex, wodurch die vorliegende Arbeit nicht den Anspruch erhebt, ein umfassendes Bild zu geben, sondern sich auf den Text „Zur Judenfrage“ konzentriert. Karl Marx wurde gewählt, da sich zu seiner Lebzeit der Begriff der Menschenwürde hin zu einem politischen Schlagwort der Arbeiterbewegung modifizierte und er sich als ein Denker mit Politik, Ethik, Recht, Bildung und Pädagogik beschäftigte. Sein Text „Zur Judenfrage“ gibt einen Einblick in die Komplexität des Themas Menschenrecht und seinen unterschiedlichen Einflüssen.
Im Vorfeld lässt sich hinweisend sagen, dass Marx zwar in seiner Theorie von einem entfremdeten unmenschlichen Menschen der Gegenwart ausgeht jedoch an einen positiven, menschlichen, den „Totalen Menschen“ der Zukunft, glaubt. Zu Beginn gibt die Arbeit einen Aufriss über Grund- und Menschenrechte, gefolgt von Menschenrechten in Klassengesellschaften. Danach wird das Hauptanliegen von Karl Marx zusammengefasst und die Basis seines Theoriegerüsts durch seine Anthropologie, den Historischen Materialismus, die Überwindung der Ideologie, die Stellung der Philosophie und der Religion dargestellt, soweit es als Vorverständnis für den Hauptteil als notwendig erscheint. Im vierten Abschnitt, dem Hauptteil, steht der Text „Zur Judenfrage“ von Karl Marx im Zentrum. Das Recht in Abhängigkeit des „Basis-Überbau-Modells“ sowie das Ziel der Aufhebung des Überbaus durch die Veränderung der Basis werden einleiten, um dann zur Untersuchung der Diskussion zwischen Bruno Bauer und Karl Marx anzuschließen. Dabei kritisiert Karl Marx Bruno Bauer und weist ihn auf die notwenige Unterscheidung zwischen politischer und menschlicher Emanzipation hin. Durch die politische Emanzipation lassen sich der Staat, die Menschenrechte und die Religion verbinden. In diesem Kontext bezieht sich Karl Marx auf die Französische Verfassung von 1793 und 1795 und zeigt die darin enthaltene Anthropologie. Nach Karl Marx propagieren die so verstandenen Menschenrechte die Trennung des Menschen in citoyen und homme, was in den droits du citoyen, droits de l´homme und droits naturels zum Ausdruck kommt. Zur Verdeutlichung dieser These wird danach der Vorstellung über die Freiheit, die Freiheiten und das Privateigentum nachgegangen. Karl Marx sieht diese Problematik konträr der damalig vorherrschenden Ansichten. Dem folgt der weitere wichtige Aspekt der Menschenrechte, die Gleichheit und Sicherheit. Karl Marx trifft hierbei die Bezeichnung der „sogenannten Menschenrechte“, die dem Menschen in seiner Individualität nicht gerecht werden und die im Gegensatz zu den Menschenrechten stehen. Insgesamt wird im Hauptteil kontinuierlich ein Bezug zu der Problematik von Mensch und Gesellschaft bzw. von Individuum und Staatsbürger hergestellt. Die Frage ist abschließend, ob der Mensch bei Karl Marx ein auf sich vom Gemeinwesen abgesondertes Individuum ist, oder ein in der Gemeinschaft lebendes konkretes Individuum ist. Ist das Recht des Individuums gleich dem Recht der Gemeinschaft, in der es lebt? Stellt sich diese Frage denn, wenn der Mensch als ein schon immer in einer Gemeinschaft lebendes Gattungswesen angesehen wird? Die Antwort finden wir in der Zusammenfassung des Hauptteils sowie dem Resümee dieser Arbeit, die sich auf Marxens Anthropologie sowie seiner Vorstellung der menschlichen Emanzipation stützt.
2 Grundrechte
Unter dem Begriff der Grundrechte werden Menschenrechte und Bürgerrechte zusammengefasst. Menschenrechte sind die Rechte, die dem Menschen als solchem zustehen, unabhängig von seiner Staatszugehörigkeit oder einer weiteren bestimmten Gruppe.2 Diese Rechte besitzt der Mensch unabdingbar von Natur aus. Bürgerrechte sind die Rechte, die dem Einzelnen als Angehöriger eines Staates zukommen und auf die aktive politische Mitwirkung gerichtet sind. Seit der Paulskirchenversammlung 1848 hat sich für die Menschenrechte und die Bürgerrechte der Begriff der „Grundrechte“ etabliert. Die früheste verfasste Erklärung der Menschenrechte ist nach Georg Jellinek in der amerikanischen Deklaration von 1776 vorzufinden. 3
Die Französische Revolution stellt für die Menschenrechte eine große Bedeutung dar, da sie diese im öffentlichen Bewusstsein verankert hat und mit ihrer Festsetzung als Vorbild für künftige Verfassungen fungierte. Die Französische Verfassung von 1793 und 1795, die Marx in seinem Text „Zur Judenfrage“ (1843) heranzieht, entstand im Zuge der Französischen Revolution durch die Kritik an rückständigen gesellschaftlichen und politischen Verhältnissen des „Ancien Régime“. In dieser Verfassung wurde der Staat verpflichtet die Rechte des Menschen zu beachten und für alle Menschen (nicht nur für Adel und Klerus) geltend zu machen. Die Menschenrechte fordern hier die Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit für alle Menschen in gleichem Maße. Sie sind vom Menschen festgesetzt und vom Staat zentral gesteuert, der für ihre Einhaltung sorgen muss. Mensch, Staat, Politik und Recht bedingen sich gegenseitig. So verstanden gehen die Menschenrechte auf den „historischen Aufbruch“ des späten 18. Jahrhunderts zurück, ihre Wurzeln jedoch reichen bis in die griechischrömische Antike zurück.4 Während ihrer zweitausendjährigen Geschichte unterlagen die Menschenrechte verschiedenen ethischen Geistestraditionen. So versteht es sich von selbst, dass die Menschenwürde und politische Freiheit bis in die Neuzeit hinein von den (uns) bekannten Vorstellungen über die Rechte des Individuums differieren.
2.1 Menschenrechte in Klassengesellschaften
[...]
1 Artikel 1, Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen 1948.
2 Vgl.: Staatslexikon S. 1195. zitiert nach Odersky Walter: Die Menschenrechte. Herkunft – Geltung - Gefährdung. Patmos-Verlag Düsseldorf, 1994. S.10.
3 Vgl Odersky Walter: Die Menschenrechte. Herkunft – Geltung - Gefährdung. A.a.O. S.11.
4 Vgl Odersky Walter: Die Menschenrechte. Herkunft – Geltung - Gefährdung. A.a.O. S. 12.
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