Maßgeblichkeitsprinzipmythos - Vom Schein (Unterschied) zwischen dem handelsrechtlichen vorsichtigen und dem steuerrechtlichen vollen Gewinn

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Details
Autor: Sandra Fricke
Fach: Wirtschaft - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Veranstaltung: Rechnungslegungsmythen
Institution/Hochschule: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (Fakultät für Wirtschaftswissenschaft)
Jahr: 2001
Seiten: 19
Note: 1,0
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 169 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-12063-0
ISBN (Buch): 978-3-638-84789-6
Zusammenfassung / Abstract
Das Verhältnis der Steuerbilanz zum Handelsrecht bestimmt sich nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz (§ 5 EStG), d.h. grundsätzlich nach der Handelsbilanz, vorbehaltlich steuerrechtlicher Sondernormen. Damit wird das handelsrechtliche Gläubigerschutzprinzip in das Steuerrecht integriert. Das in Deutschland gesetzlich verankerte Maßgeblichkeitsprinzip erfährt gegenwärtig durch die Globalisierung der Märkte und die weltweite Angleichung der Rechnungslegungssysteme eine neue Akzentuierung. In jüngster Zeit mehren sich die Stimmen, die eine Abkehr vom Gläubigerschutzprinzip und/oder eine Abkopplung der Steuerbilanz von der Handelsbilanz fordern. Die Befürworter des Prinzips sehen in der Einheitsbilanz die ideale Lösung, die Vereinfachung und Bequemlichkeit bei der Erfüllung der handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungspflichten sichert. Die Gegner bezeichnen die Maßgeblichkeit als ,,lästige Fessel" für eine je eigenständige Handels- und Steuerbilanzpolitik und verwerfen die Idee der Einheitsbilanz wegen ihrer unterschiedlichen Zwecksetzungen völlig. In diesem Aufsatz wird versucht ein umfassendes Verständnis von Geschichte, Gegenwart und möglicher Zukunft des Maßgeblichkeitsprinzips zu vermitteln.
Textauszug (computergeneriert)
Maßgeblichkeitsprinzipmythos -
Vom Schein (Unterschied) zwischen
dem handelsrechtlichen vorsichtigen und
dem steuerrechtlichen ,,vollen Gewinn"
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Problemstellung
2. Entwicklung und aktueller Stand der Maßgeblichkeit in Dtl.
3. Der Maßgeblichkeitsgrundsatz im einzelnen
3.1. Beachtung der handelsrechtlichen GoB
3.2. Zwingendes Handelsrecht
3.3. Handelsrechtliche Ansatzwahlrechte
4. Die Umkehrung des Maßgeblichkeitsprinzips
5. Sinn und Zweck der Maßgeblichkeit
5.1. Zweckeignung und Einheit der Rechtsordnung
5.1.1. These 1: Steuer- und Handelsbilanz haben verschiedene Zwecke und sind somit unvereinbar
5.1.2. (Anti) These 2: Die Ziele beider Bilanzen sind vereinbar
5.2. Schutzfunktion
5.3. Praktikabilität
6. Maßgeblichkeitsgrundsatz ohne Zukunft?
7. Alternativen zur Maßgeblichkeitsprinzip 9
8. Thesenförmige Zusammenfassung 10
Literaturverzeichnis III
Urteilsverzeichnis VI
Gesetzesverzeichnis VII
[...]
1. Problemstellung
Das Verhältnis der Steuerbilanz zum Handelsrecht bestimmt sich nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz (§ 5 EStG), d.h. grundsätzlich nach der Handelsbilanz, vorbehaltlich steuerrechtlicher Sondernormen.1 Damit wird das handelsrechtliche Gläubigerschutzprinzip in das Steuerrecht integriert.2 Das in Deutschland gesetzlich verankerte Maßgeblichkeitsprinzip erfährt gegenwärtig durch die Globalisierung der Märkte und die weltweite Angleichung der Rechnungslegungssysteme eine neue Akzentuierung.3 In jüngster Zeit mehren sich die Stimmen, die eine Abkehr vom Gläubigerschutzprinzip und/oder eine Abkopplung der Steuerbilanz von der Handelsbilanz fordern. Die Befürworter des Prinzips sehen in der Einheitsbilanz die ideale Lösung, die Vereinfachung und Bequemlichkeit bei der Erfüllung der handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungspflichten sichert.4 Die Gegner bezeichnen die Maßgeblichkeit als ,,lästige Fessel" für eine je eigenständige Handels- und Steuerbilanzpolitik und verwerfen die Idee der Einheitsbilanz wegen ihrer unterschiedlichen Zwecksetzungen völlig.5 Das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24.3.1999 enthält ebenso einschneidende Änderungen vor allem im Bereich des Rückstellungsrechts und der Teilwertabschreibung, die die Steuerbilanz weiter von der Handelsbilanz entfernen.6 In den nächsten Abschnitten wird versucht ein umfassendes Verständnis von Geschichte, Gegenwart und möglicher Zukunft des Maßgeblichkeitsprinzips zu vermitteln.
2. Entwicklung und aktueller Stand der Maßgeblichkeit in Dtl.
Die bestehende Verknüpfung zwischen Handels- und Steuerbilanz gehört bereits seit ihrer erstmaligen gesetzlichen Verankerung im Jahre 1874 zu den wohl umstrittensten Grundätzen des Bilanzrechts.7 War das ursprünglich im Sinne einer Bilanzeinheit ausgestaltete und im Verlaufe seiner geschichtlichen Entwicklung erheblich durchbrochene Prinzip noch zu Beginn der siebziger Jahre in Gefahr, vollständig aufgegeben zu werden, so ist ein Wiedererstarken des Maßgeblichkeitsgedankens seit dem Inkrafttreten des BiRiLiG im Jahre 1985 erkennbar.8 Im Nachtrag zum Steuerreformgesetz 19909 erfolgte schließlich auch die entgültige gesetzliche Verankerung der umgekehrten Maßgeblichkeit durch die Anfügung von § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG. Die Handels- und Steuerbilanz stehen aber nicht völlig isoliert nebeneinander, sondern weisen partiell wechselseitige Verknüpfungen auf. Die den Maßgeblichkeitsgrundsatz kodifizierte Norm des § 5 Abs. 1 EStG bestimmt hierzu knapp und inhaltlich wenig präzise:10
,,Bei Gewerbetreibenden, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen, ist für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen anzusetzen (§ 4 Abs. 1 Satz 1), das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist. Steuerrechtliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung sind in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz auszuüben."
[...]
[...]
1 Vgl. Wichtige Steuergesetze, Verlag Neue Wirtschafts-Briefe, 40 Aufl., Stand: 01.02.1993, Herne, Berlin 1993, S. 145.
2 Vgl. Beisse, Heinrich: Gläubigerschutz - Grundprinzip des deutschen Bilanzrechts, in: FS für Karl Beusch, hrsg. von Beisse, Lutter, Berlin, New York 1993, S. 77-97, S. 88.
3 Vgl. Wagner, Franz W.: Aufgabe der Maßgeblichkeit bei der Internationalisierung der Rechnungslegung?, in: DB, 51 Jg. (1998), S. 2073-2077, S. 2073ff.
4 Vgl. Ballwieser, Wolfgang: Ist das Maßgeblichkeitsprinzip überholt?, in: BFuP, 42 Jg. (1990), S. 477-498, S. 477ff.
5 Vgl. Weber-Grellet, Heinrich: Der Maßgeblichkeitsgrundsatz im Lichte aktueller Entwicklungen, in: BB, 54 Jg. (1999), S. 2659-2666, S. 2659ff. und Siegel, Theodor: Rückstellungen, Teilwertabschreibungen und Maßgeblichkeitsprinzip, in: StuB, (1999), S. 195-201, S. 195ff.
6 Vgl. Hennrichs, Joachim: Der steuerrechtliche sog. Maßgeblichkeitsgrundsatz gem. § 5 EStG -Stand und Perspektiven-, in: StuW, 76 Jg. (1999), S. 138-153, S. 151.
7 Vgl. Haller, Axel: Das Maßgeblichkeitsprinzip und seine Effekte (I), in: WISU, 21 Jg. (1992), S. 46-49, S. 46.
8 Vgl. Brönner, Herbert; Bareis, Peter: Die Bilanz nach Handels- und Steuerrecht, II Rn. 32, 9. Aufl., Stuttgart 1991 sowie Schmidt, Lutz: Maßgeblichkeitsprinzip und Einheitsbilanz: Geschichte, Gegenwart, Perspektiven des Verhältnisses von Handels- und Steuerbilanz, Heidelberg 1994, S. 36.
9 Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 vom 22.12.1989, BGBI I 89, S. 2408.
10 Wichtige Steuergesetze: a.a.O., S. 145.
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