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Studienarbeit, 2002, 39 Seiten
Autor: Pflegewissenschaftlerin BScN Sabine Fiedler
Fach: Pflegewissenschaften
Details
Tags: Wohn-, Betreuungsformen, Menschen, Bundesrepublik, Deutschland, Betrachtung, Erkrankter
Jahr: 2002
Seiten: 39
Note: 2,0
Literaturverzeichnis: ~ 28 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-34403-6
ISBN (Buch): 978-3-638-68726-3
Dateigröße: 209 KB
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Zusammenfassung / Abstract
Wie auch andere Industrienationen unterliegt auch Deutschland dem demographischen Wandel der Gesllschaft. Es wird damit gerechnet, dass die Anzahl der älteren Menschen ab 60 Jahren in den nächsten fünf Jahrzehnten von gegenwärtig 19 Millionen auf ca. 25 Millionen ansteigt. In Anbetracht dieser Veränderungen ist davon auszugehen, dass sich die Bedürfnisse innerhalb der Gesellschaft, auch bezüglich der Inanspruchnahme von Pflegearrangements verändern wird. Die Pflegewissenschaft und Pflegepraxis sollte auf die sich verändernden Ansprüche und Bedürfnisse vorbereitet sein. Die vorliegende Arbeit soll der Frage nachgehen, welche Wohn- und Betreuungsformen bereits vorliegen, welchen Ursprung sie haben und welche es davon in Deutschland gibt.
Textauszug (computergeneriert)
Übersicht über die Wohn- und Betreuungsformen älterer Menschen
in der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer
Betrachtung dementiell Erkrankter
von: Sabine Fiedler
Inhaltsverzeichnis
1. Methode und Literaturrecherche S. 5
2. Betreutes Wohnen S. 6
2.1. Organisationsstruktur der betreuten Wohnformen S. 7
2.1.1. Servicemodelle S. 7
2.1.2. Betreuungsmodelle S. 8
3. Wohngruppen S. 11
3.1. Organisationsstrukturen von Wohngruppen S. 11
3.1.1. Integrierter stationärer Typ S. 12
3.1.2. Ausgegliederter stationärer Typ S. 12
3.1.3. Ambulanter Typus mit „Hausmutter“ S. 12
3.1.4. Ambulanter Typ mit ausschließlicher Versorgung durch ambulante Pflegedienste S. 14
4. Cantou S. 14
5. Domus-Einheiten S. 16
6. Special Care Unit (SCU) S. 17
6.1. Pflegeattribute für die Entwicklung der Typologie S. 19
6.2. Definition nach Grant S. 20
6.3. Konzeptuelle Gestaltung S. 21
7. Special Dementia Unit (SDU) S. 21
8. Hausgemeinschaften S. 22
8.1. Organisationsstruktur von Hausgemeinschaften S. 23
8.1.1. Vollstationärer Typ S. 23
8.1.2. Hausgemeinschaften Typ (M) S. 24
8.1.3. Hausgemeinschaften (Wb) S. 24
9. Pflegeheim S. 25
9.1. Pflegeheim vollstationär S. 25
9.1.1. Definition der Langzeitpflege S. 25
9.1.2. Klientengruppe S. 26
9.2. Pflegeheim teilstationär S. 26
9.2.1. Entwicklung der Zahl der Tagespflegeeinrichtungen S. 27
9.2.2. Rechtslage S. 27
9.3. Kurzzeitpflege nach SGB XI S. 27
9.3.1. Organisationsformen der Kurzzeitpflege S. 27
9.3.1.1. Solitäreinrichtungen S. 28
9.3.1.2. Kurzzeitpflege im Verbund mit nicht-vollstationären Diensten S. 28
9.3.1.3. Verbund mit Betreutem Wohnen S. 29
9.3.1.4. Verbund mit vollstationären Einrichtungen S. 29
9.3.1.5. Kurzzeitpflege in umgewandelten Krankenhausabteilungen S. 29
9.3.2. Rechtslage zur Kurzzeitpflege S. 30
9.3.3. Personal S. 30
10. Hospize S. 31
10.1. stationäre Hospizarbeit S. 32
10.2.ambulante Hospizarbeit S. 32
10.2.1. Rechtslage S. 33
10.3. Palliativmedizin S. 33
11. Bewertung S. 34
Einleitung
Wie in anderen Industrienationen unterliegt auch die deutsche Gesellschaft einer demographischen Alterung. Es wird damit gerechnet, dass die Anzahl der älteren Menschen ab 60 Jahren in den nächsten fünf Jahrzehnten von gegenwärtig 19 Millionen auf ca. 25 Millionen ansteigt. (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2002). Vierter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland: Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger - unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen und Stellungnahme der Bundesregierung. Berlin, BMFSGJ, S. 49). In Anbetracht dieser Veränderungen ist davon auszugehen, dass sich die Bedürfnisse innerhalb der Gesellschaft, auch bezüglich der Inanspruchnahme von Pflegearrangements verändern wird. Die Pflegewissenschaft und Pflegepraxis sollte auf die sich verändernden Ansprüche und Bedürfnisse vorbereitet sein. Hierzu gehören auch die sich verändernden Wohn- und Betreuungsformen von Menschen aus dem dritten und vierten Lebensabschnitt. Die Berücksichtigung der demenziellen Erkrankungen ist notwendig, da davon auszugehen ist, dass der Anteil der Demenzkranken ebenfalls zunehmen wird. „Das Ausmaß der demenziellen Erkrankungen wird in den nächsten 40 bis 50 Jahren offenbar gravierend bleiben...( Pohlmann, S. (2001). Das Altern der Gesellschaft als globale Herausforderung - Deutsche Impulse. S. Bundesministerium für Familie, Frauen und Jugend. Stuttgart, W. Kohlhammer. Band 201, S.87) Die vorliegende Arbeit soll der Frage nachgehen, welche Wohn- und Betreuungsformen bereits vorliegen, welchen Ursprung sie haben und welche es davon in Deutschland gibt.
1. Methode und Literaturrecherche
Die Literaturrecherche wurde in verschiedenen Suchmasken in verschiedenen Datenbanken, im Internet und in der Bibliothek des Bundesministerium für Gesundheit durchgeführt. Der zeitliche Rahmen der Recherche wurde auf einen Zeitraum von 1998 bis 2002 festgelegt. Für die CD-Rom-Recherche wurde CareLit genutzt. Folgende Datenbanken und Schlagworte wurden verwandt:
• GeroLit (http://www.gerolit.de) mit den Schlagworten: Betreutes Wohnen (536), Wohngemeinschaft (255), Wohngruppen (117), Wohnstifte (31), Heime (2241), Altenwohnung (490), Altenwohnhaus (116), Stationäre Einrichtungen (383) und Sonderwohnformen (278).
• Google (http://www.google.de) mit den Schlagworten: Wohnformen und alte Menschen (2020), Betreutes Wohnen ( 2075), Wohngruppen und alte Menschen (675), Pflegeheime und Demenz (614), Special Care Unit (2400), Special Dementia Unit (34300) und Wohnformen und Demenz (2010).
• CareLit mit den Schlagworten: Betreutes Wohnen (76), Wohnform (150), Wohngemeinschaft (2), Pflegeheim (252) und Heim (46).
Des weiteren wurden der Zweite, Dritte und Vierte Altenbericht und Schriftreihen des Bundesministerium für Gesundheit genutzt.
Ergebnisse der Literaturrecherche:
Die qualitativen Unterschiede innerhalb der Artikel variierten sehr stark, es wurden zwölf Artikel, drei Altenberichte, eine Schriftreihe des Landesministeriums des Saarlandes, eine Studie und zehn Mo-nographien verwendet. Für die Auswahl waren folgende Kriterien entscheiden:
1. Aussagen über die Bewohner und Personalstruktur
2. Aussagen über die bestehende Rechtslage
3. Aussagen über Pflegekonzepte und Theorien
2. Betreutes Wohnen (Assisted Living –AL)
Betreutes Wohnen wird im vierten Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland als Übergang zur stationären Langzeitversorgung gesehen. (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2002). Vierter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland: Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger - unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen und Stellungnahme der Bundesregierung. Berlin, BMFSGJ, S.257). Der Begriff des „Betreuten Wohnens“ taucht erstmals 1992 im Zweiten Altenbericht auf ( Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (1998). Zweiter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland. Berlin, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: S. 98).
Das Angebot „betreutes“ Wohnen gestaltet sich nach der Literaturanalyse sehr vielfältig: vom Minimalangebot, welches lediglich das Aufstellen von sogenannten „Notfalltelefonen“ (meist ist der zuständige Dienst nur tagsüber erreichbar) beinhaltet, bis hin zu umfangreichen Service- und Betreuungspaketen. „Der Begriff „Betreutes Wohnen“ bezeichnet eigentlich gar keine Wohnform“. (Bundesministerium für Familie, S., Frauen und Jugend (1998). Zweiter Bericht, S. 112, ebenda).
Der Terminus des betreuten Wohnens ist gesetzlich nicht geregelt. Hierzu zwei Anmerkungen aus der zum Heimgesetz 2002. (Vollmer, R. (2002). Das neue Heimgesetz. Leipzig, AOK-Verlag):
1.“ Das „echte“ Betreute Wohnen, bei dem der Vermieter lediglich allgemeine Betreuungsdienste, wie z.B. Notrufdienste oder Vermittlung von Pflegediensten anbietet, fällt nicht unter das Heimgesetz.“
2.“Auf eine Definition des „Betreuten Wohnens“ wird verzichtet. Es handelt sich beim „Betreuten Wohnen“ um unterschiedliche Wohnformen, die einer dynamischen Entwicklung unterliegen und einer Definition schwer zugänglich sind.“
Die Voraussetzungen für Einrichtungen, die der Wohnraumüberlassung und der Betreuung dienen, sind im Heimgesetz § 1 Abs. 2 geregelt.
2.1. Organisationsstruktur der betreuten Wohnformen:
Obwohl sich die betreuten Wohnformen im Einzelnen erheblich unterscheiden, lässt sich einige allgemeine Einteilung vornehmen. Die Unterscheidung ergibt sich aus der Organisation der angebotenen Leistungen und nach der Betreuungskonzeption. „Tendenziell lassen sie hier zwei Modelle unterscheiden“. (Bundesministerium für Familie, S., Frauen und Jugend (2000). Dritter Altenbericht: Alter und Gesellschaft. Berlin, BMFSFJ, S.249):
2.1.1.Servicemodelle
Bei den eigenständige Wohnanlagen werden durch ein Service-Büro Leistungen organisiert und durch Dritte erbracht, wie z.B. Einkaufsdienste, Reinigungsdienst und „Essen auf Rädern“. Werden Leistungen direkt vor Ort angeboten, spricht man von einer eigenständigen Wohnanlage mit integrierter Serviceleistung. Hierbei kann die Wohnanlage auch an eine Hotelinfrastruktur angebunden sein, im Vordergrund steht hier die hauswirtschaftliche Versorgung. Innerhalb von Wohnstiften oder auch Seniorenresidenzen haben die Bewohner die Wahl zwischen hauswirtschaftlicher Teil- oder Vollversorgung. Bei allen Organisationsformen ist die eigenständige Haushaltführungen ermöglicht.
2.1.2. Betreuungsmodelle
[...]
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