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Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) - Geschichte und Aufbau des SGB VIII

Subtitle: anschließendes Schwerpunktthema: Das Wächteramt des Staates

Presentation (Elaboration), 2006, 44 Pages
Author: Isabel Ohnesorge
Subject: Law - Public Law - Miscellaneous

Details

Category: Presentation (Elaboration)
Year: 2006
Pages: 44
Grade: 13
Bibliography: ~ 16  Entries
Language: German
Archive No.: V73728
ISBN (E-book): 978-3-638-74148-4
ISBN (Book): 978-3-638-79458-9
File size: 355 KB

Abstract

1.1 Kinder! – Zukunft? „Kinder sind die Zukunft unseres Landes. Mit Kindern entscheidet sich die Frage nach Innovation, nach Arbeitsplätzen und Arbeitskräften und damit nach Wirtschaftswachstum und sozialem Zusammenhalt in Deutschland.“ Für Kinder wird viel getan: Das Übereinkommen der UN-Kinderrechtskonvention über die Rechte des Kindes ist am 20.11.1989 verabschiedet worden. In Deutschland trat es am 05.04.1992 in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, das Aufwachsen aller Menschen unter 18 Jahren zu fördern, zu schützen und eine bessere Zukunft für sie zu schaffen. (…) Es scheint, als sei die Bundesrepublik Deutschland ein überaus kinderfreundliches Land, in welchem sich Kinder und Jugendliche wohl fühlen und sicher sein können. Diese Auffassung könnte einem Irrtum unterliegen: Gewalt an Kindern ist an der Tagesordnung. Eine internationale UNICEF-Studie zur Kindstötung in den OECD-Ländern hat herausgestellt, dass in den Industrieländern jährlich 3.500 Kinder an Misshandlungen sterben. (…) Armut, Stress und Isolation der Eltern, dieses verstärkt durch Alkohol- und Drogenmissbrauch, sind sehr häufig die Ursachen für Kindesmisshandlungen. (…) 1.2 Worum geht es bei der Kinder- und Jugendhilfe? Bei der Jugendhilfe geht es in erster Linie um die allgemeinerzieherische Aufgabe der Förderung von Entwicklungsmöglichkeiten junger Menschen und um die Ausbildung ihrer Fähigkeiten. Dafür werden einerseits pädagogisch unterstützende, familienergänzende Angebote, z.B. in Kindergärten, eingesetzt. Andererseits wird die Verringerung von sozialen Ungleichheiten und Benachteiligungen durch gezielte Maßnahmen und das Beheben von Entwicklungsdefiziten durch z.B. Spiel- und Lernhilfen in Gebieten sozialer Brennpunkte gefördert. Der zweite Ansatz der Jugendhilfe ist die pädagogische und wirtschaftliche direkte Leistung. Das geschieht bei Erkennen von akuten individuellen Schwierigkeiten junger Menschen und ihren Familien. Verhaltensauffälligkeiten durch zerbrochene Familien, Scheidungen, Jugendkriminalität sind einige der Indizien zum Hilfeansatz. Der dritte Aspekt der Jugendhilfe ist die unmittelbare Einflussnahme der anwaltschaftlichen Jugendhilfe auf die Politik. Möglichkeiten dafür finden sich in Bereichen von öffentlichen Fachdiskussionen, Einmischung in andere Ressorts, wie z.B. Stadtplanung, oder auch durch die Beeinflussung der Gestaltung von Sozialpolitik im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren.


Excerpt (computer-generated)

Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) - Geschichte und Aufbau des SGB VIII
anschließendes Schwerpunktthema: Das Wächteramt des Staates

von

Isabel Ohnesorge

 


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung  1

1.1 Kinder! – Zukunft?  1
1.2 Worum geht es bei der Kinder- und Jugendhilfe?  2

2 Geschichte der Kinder- und Jugendhilfe  3

2.1 Die vorindustrielle Zeit und erste Schritte  3
2.2 Hamburg kann sich sehen lassen  3

3 Das Achte Buch des Sozialgesetzbuches – SGB VIII –  5

3.1 Der Ursprung und seine Entwicklung  5
3.2 Die Änderungen des SGB VIII seit seiner Entstehung  5
3.3 KICK – Das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz  6
3.4 Die Grundlage der Jugendhilfe  6

3.4.1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe; § 1  6
3.4.2 Allgemeine Grundlagen; §§ 2 - 10  7

3.5 Die Tätigkeitsfelder der Jugendhilfe  8

3.5.1 Leistungen der Jugendhilfe; §§ 11 - 41  8
3.5.2 Andere Aufgaben der Jugendhilfe; §§ 42 - 60  8

3.6 Die Einzelaspekte des Kinder- und Jugendhilferechts  9

3.6.1 Schutz von Sozialdaten; §§ 61 - 68  9
3.6.2 übrige Vorschriften; §§ 69 - 105  10

4 Das Wächteramt des Staates - § 8a  10

4.1 Die Ableitung aus dem Grundgesetz  10
4.2 Die Untermauerung in der Kinder- und Jugendhilfe  11
4.3 Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung  12

4.3.1 Der Aufbau einer Hilfebeziehung  13
4.3.2 Der Schutzauftrag bei Trägern von Einrichtungen und Diensten  14
4.3.3 Die Anrufung des Familiengerichtes  16
4.3.4 Krisenintervention: Inobhutnahme Minderjähriger  17
4.3.5 Das Einschalten anderer Institutionen  20

4.4 Die Jugendministerkonferenz 2006 in Hamburg  21

4.4.1 TOP 8a) Familien stärken – Kinder schützen  21
4.4.2 TOP 8b) Erweiterung des Kinderschutzauftrags im Gesetz  22

5 Schlussbetrachtung  23

6 Diskussion: Frühwarnsystem gegen Kindesmisshandlung  24

I. Quellenverzeichnis

II. Schaubilder

III. Tabellen
 



 

1 Einleitung

1.1 Kinder! – Zukunft?

„Kinder sind die Zukunft unseres Landes. Mit Kindern entscheidet sich die Frage nach Innovation, nach Arbeitsplätzen und Arbeitskräften und damit nach Wirtschaftswachstum und sozialem Zusammenhalt in Deutschland.“1

Für Kinder wird viel getan: Das Übereinkommen der UN-Kinderrechtskonvention über die Rechte des Kindes ist am 20.11.1989 verabschiedet worden. In Deutschland trat es am 05.04.1992 in Kraft.2 Die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, das Aufwachsen aller Menschen unter 18 Jahren zu fördern, zu schützen und eine bessere Zukunft für sie zu schaffen. Vier Haupt-Interessensbereiche werden geschützt: 1) Alle Kinder sollen gesund aufwachsen. 2) Alle Kinder sollen lernen können. 3) Alle Kinder sollen vor Missbrauch, Gewalt und Ausbeutung geschützt werden. 4) Bekämpfung von HIV / AIDS.3 Die Bundesstiftung ‚Mutter und Kind’, familienfreundliche Wohnprojekte, Ausbau der Kinderbetreuung und die Entwicklung von Strategien für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf4, sind einige der Maßnahmen, bei denen Kinder und Jugendliche in der Zukunftsplanung eine Hauptrolle spielen. Es scheint, als sei die Bundesrepublik Deutschland ein überaus kinderfreundliches Land, in welchem sich Kinder und Jugendliche wohl fühlen und sicher sein können. Diese Auffassung könnte einem Irrtum unterliegen: Gewalt an Kindern ist an der Tagesordnung. Eine internationale UNICEF-Studie zur Kindstötung in den OECD-Ländern hat herausgestellt, dass in den Industrieländern jährlich 3.500 Kinder an Misshandlungen sterben. Wöchentlich verzeichnet Deutschland mindestens zwei Todesfälle. Armut, Stress und Isolation der Eltern, dieses verstärkt durch Alkohol- und Drogenmissbrauch, sind sehr häufig die Ursachen für Kindesmisshandlungen. Meistens vollzieht sich Kindesmisshandlung im Verborgenen. Die Öffentlichkeit erfährt zu spät davon, meist erst aufgrund des sich anschließenden Todes. In einem Zeitraum von fünf Jahren entfielen in Deutschland 523 Todesfälle auf Kinder, 148 davon erlebten ihren ersten Geburtstag nicht mehr. Diese Zahlen sind im Verhältnis zu den 70er Jahren vergleichsweise niedrig, dafür ist die Zahl der nicht-tödlichen Misshandlungen angestiegen.5
Bevölkerungswissenschaftler und Demographen haben errechnet, dass in Deutschland jede Frau durchschnittlich 1,36 Kinder bekommt, so wenig wie seit Ende des Zweiten Weltkrieges nicht mehr. Deutschland hat pro 1000 Einwohner die weltweit niedrigste Geburtenrate. Erschwerend kommt hinzu, dass die Sterbequote die Zahl der Neugeborenen übersteigt.6
Solange es Menschen gibt, werden Kinder gefährdet und misshandelt. Im schlimmsten Falle wird ihnen das Leben, und damit das höchste existierende Grundrecht, genommen. Kinder bedürfen des kontinuierlichen Schutzes der Erwachsenen. Das KJHG ist ein wichtiger Pfeiler für den Weg in ein unbeschwertes Aufwachsen unserer Kinder.

1.2 Worum geht es bei der Kinder- und Jugendhilfe?7 8

Bei der Jugendhilfe geht es in erster Linie um die allgemeinerzieherische Aufgabe der Förderung von Entwicklungsmöglichkeiten junger Menschen und um die Ausbildung ihrer Fähigkeiten. Dafür werden einerseits pädagogisch unterstützende, familienergänzende Angebote, z.B. in Kindergärten, eingesetzt. Andererseits wird die Verringerung von sozialen Ungleichheiten und Benachteiligungen durch gezielte Maßnahmen und das Beheben von Entwicklungsdefiziten durch z.B. Spiel- und Lernhilfen in Gebieten sozialer Brennpunkte gefördert.
Der zweite Ansatz der Jugendhilfe ist die pädagogische und wirtschaftliche direkte Leistung. Das geschieht bei Erkennen von akuten individuellen Schwierigkeiten junger Menschen und ihren Familien. Verhaltensauffälligkeiten durch zerbrochene Familien, Scheidungen, Jugendkriminalität sind einige der Indizien zum Hilfeansatz. Der dritte Aspekt der Jugendhilfe ist die unmittelbare Einflussnahme der anwaltschaftlichen Jugendhilfe auf die Politik. Möglichkeiten dafür finden sich in Bereichen von öffentlichen Fachdiskussionen, Einmischung in andere Ressorts, wie z.B. Stadtplanung, oder auch durch die Beeinflussung der Gestaltung von Sozialpolitik im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren.

2 Geschichte der Kinder- und Jugendhilfe

2.1 Die vorindustrielle Zeit und erste Schritte9

Die Kinderfürsorge beginnt ihre Arbeit im späten Mittelalter. Kirchliche Stiftungen richteten seit dem 13. Jahrhundert in den Städten Findel- und Waisenhäuser10 ein. Vorher übernahmen allgemeine Fürsorgeeinrichtungen und Hospitäler die Aufnahme elternloser Kinder. Die beiden noch heute bestehenden Grundformen der Ersatzerziehung – Familienpflege und Anstaltserziehung – hatten schon damals Bestand. Elternlose Säuglinge und Kleinkinder wurden von Ammen aufgezogen und im Alter von 5 Jahren in den Anstalten aufgenommen. Hier hatten sie Haus- und Heimarbeiten zu verrichten. Auch für das Hospital oder die Stiftung betteln zu gehen, gehörte zu ihren Aufgaben. Entlassen wurden sie, sobald sie letzteres selbstständig konnten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Bei der Arbeit der Findel- und Waisenhäuser ging es lediglich um die Versorgung, nicht aber um ein Erziehungsziel oder eine Berufsausbildung. U.a. aufgrund der Teuerungs- und Hungerkrisen sowie der Auswirkungen des dreißigjährigen Krieges wurde den Armenhäusern ihre Grundlage mithilfe von Armenpolizei, Bettelverboten und Bettlerjagden entzogen. Es erfolgten Strafverschärfungen für das Aussetzen von Kindern und Versuche von Geburtenkontrollen durch Heiratsverbote. Die Zahl der unterversorgten Kinder wurde durch derartige Maßnahmen nicht gesenkt.

2.2 Hamburg kann sich sehen lassen

Einer privat initiierten Waisenpflege und Fürsorge ist zu verdanken, dass bereits am 24.09.1604 die Urkunde zur Gründung des ersten Hamburger Waisenhauses unterzeichnet worden ist. An der katholischen Kirche „Santa Maria tom Schaare“ am südlichen Ausgang des Rödingsmarktes ist die private Stiftung zweier holländischer Emigranten gegründet worden. Diese wandelte sich später zum Hamburger Waisenhaus. Bereits zur Gründungszeit war die Einrichtung pädagogisch geprägt. Die Pflege und Versorgung der Kinder war ein selbstverständlicher Grundsatz der Waisenhausarbeit. Daneben widmete man sich vor allem der Erziehung der Kinder. Kinder- und Jugendhilfe wurde schon damals verstärkt im familiären Kontext gesehen. Eine organisierte Familienpflege gehörte ebenfalls zu deren wesentlichen Aufgaben. Die „Babyklappe“ ist keine neue Hamburger Erfindung: Schon im Jahre 1709 wurde deren Vorläufer, der „Drehkasten“ oder „Torno“ aktiv. Nach schon einem Jahr konnten 360 Kinder in das Waisenhaus aufgenommen werden. Ab 1865 wurde das Waisenhaus ausschließlich durch öffentliche Mittel finanziert und entwickelte sich zum Träger der öffentlichen Jugendhilfe.11 Die Gründung des Waisenhauses ebnete einen bereits 400 Jahre andauernden Weg von der Waisenpflege und Fürsorge für hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche hin zur sozialstaatlich getragenen öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Die öffentliche Fürsorge wurde nunmehr nach und nach ausgebaut: 1606 wurde der Pesthof als erstes Allgemeines Krankenhaus errichtet. 1616 erfolgte die Gründung des Werk- und Zuchthauses zur Unterbringung sozial schwacher und gefährdeter Menschen und zur erzieherischen Betreuung der durch sie mitgebrachten Kinder. Ende des 18. Jahrhunderts entstand ein neues größeres Kinderheim an der Admiralitätsstraße. Wenige Jahre später wurde der erste staatliche Zuschuss für diese Einrichtung gewährt. Der Durchbruch sozialstaatlichen Denkens war vollzogen. Zu dieser Zeit entstanden die ersten Kindergärten in Hamburg, die so genannten „Warteschulen“. Die Kinder mussten ihr neues Zuhause an der Admiralitätsstraße zweimal verlassen; zum ersten Mal während der Franzosenzeit12, und zum zweiten Male nach dem Großen Brand von 1842. Letztendlich wurde ihr neues Zuhause in der Averhoffstraße begründet. Dieses geschah infolge des Einzuges der städtischen Verwaltung in das Haus der Admiralitätsstraße. 1907 fand der wohl bedeutendste Umbruch der Jugendhilfe-Geschichte statt: die Zentralisierung sämtlicher Jugendhilfeaufgaben beim Waisenhauskollegium, welches sich ab 1910 „Behörde für öffentliche Jugendfürsorge“ nannte. Später wurde daraus die „Jugendbehörde“. Inzwischen findet sie sich innerhalb eines Amtes einer Dachbehörde wieder: Zuerst in der Bildungsbehörde, dann in der BSF und einstweilen als bezirkliches Jugendamt.13

3 Das Achte Buch des Sozialgesetzbuches – SGB VIII –14

3.1 Der Ursprung und seine Entwicklung

[...]


1 BMFSFJ, Kindergerechte Welt

2 BMFSFJ, UN-Kinderrechtskonvention

3 BMFSFJ, Kinder-Ministerium

4 BMFSFJ, Startseite

5 UNICEF

6 ZDF

7 Jordan, S. 12

8 Formen der Hilfen nach dem KJHG, siehe Schaubild 1

9 Jordan S. 18 f.

10 Findel- und Waisenhauses um 300 n. Chr., siehe Schaubild 2

11 BSF, Pressestelle

12 1806 - 1814: Hamburg stand unter französischer Besatzung.

13 Staatsarchiv Hamburg

14 Der zentrale Standort des SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe innerhalb des Bundesrechts, siehe Schaubild 3


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