Autor: Melanie Klügl
Fach: Pädagogik - Berufserziehung, Berufsbildung, Weiterbildung
Details
Institution/Hochschule: Universität Augsburg (Pädagogik)
Jahr: 2002
Seiten: 17
Note: 1,3
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 203 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-14744-6
Textauszug (computergeneriert)
Erwachsenenbildung: Weiterbildung und Weiterbildungspolitik
Hauptseminar: Institutionen der Erwachsenenbildung
Semester: Sommersemester 2002
Verfasserin: Melanie Klügl
Gliederung:
Weiterbildung und Weiterbildungspolitik
A. EINLEITUNG
Erwachsenenbildung - ein historischer Überblick
B. WEITERBILDUNGSPOLITIK
1. Definition Weiterbildung
2. Rechtliche Grundlagen der Weiterbildung
3. Finanzierung der Weiterbildung
4. Weiterbildungspolitik in den Bundesländern
4.1 Bayern
4.2. Baden-Württemberg
4.3 Niedersachsen
4.5 Hessen
C. SCHLUSSBEMERKUNG
Vorschläge für das zukünftige Bildungswesen
Literaturverzeichnis
Erwachsenenbildung - ein historischer Überblick
Seit Beginn des 19. Jahrhunderts kann von Erwachsenenbildung im Sinne eines institutionalisierten und in bestimmter Wiese organisierten Prozesses des Lehrens und Lernens gesprochen werden. Zunächst entwickelte sich Erwachsenenbildung im Zusammenhang mit unterschiedlichen Aufklärungsprozessen in privater Initiative, allerdings beteiligte sich der deutsche Staat hier relativ früh.
"Gemäß Artikel 148 der Weimarer Verfassung von 1919 sollte das Volksbildungswesen, einschließlich der Volkshochschulen von Reich, Ländern und Gemeinden gefördert werden."
In die Tradition der Weimarer Republik trat die Erwachsenenbildung nach 1945 ein. In verschiedenen Landesverfassungen oder in den Schulgesetzen der Länder wurde das Recht auf Erziehung, Ausbildung und Erwachsenenbildung festgelegt.
Die Erwachsenenbildung sollte ab 1960 gemäß dem Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen in dessen Gutachten als freier Teil des öffentlichen Bildungswesen anerkannt und gefördert werden.
Ebenfalls sollten staatliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Ansprüche berücksichtigt werden, und somit wird von 1970 an ein neues Verständnis von Weiterbildung bedeutend, wozu formale Abschlüsse und berufliche Orientierung gehören. Dieses neue Verständnis fand sich dann 1973 in der von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung verabschiedeten Bildungsgesamtplan.
Dies führte u.a. dazu, dass die Ausgestaltung der Weiterbildung zu einem Hauptbereich des Bildungswesens als öffentliche Aufgabe gefordert wurde.
In den 70ern verabschiedeten die meisten Länder Erwachsenenbildungsgesetze, die primär die öffentliche Verantwortung für die Weiterbildung festschrieben. Auch die ersten Bildungsurlaubsgesetze stammen aus dieser Zeit; in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen fanden sich spezifische Weiterbildungsregelungen. In den ostdeutschen Ländern folgten die ersten Gesetze ab dem Jahre 1992.
1. Definition Weiterbildung
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