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Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Untertitel: Chancen und Herausforderungen für die Pflege

Diplomarbeit, 2007, 93 Seiten
Autor: Nadine Grußendorf
Fach: Pflegewissenschaften

Details

Kategorie: Diplomarbeit
Jahr: 2007
Seiten: 93
Note: 2,0
Literaturverzeichnis: ~ 89  Einträge
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V79642
ISBN (E-Book): 978-3-638-84028-6

Dateigröße: 601 KB


Textauszug (computergeneriert)

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Chancen und Herausforderungen für die Pflege

Diplomarbeit
Nadine Grußendorf

 

Inhaltsverzeichnis ... II

Verzeichnisse (Abbildungen und Abkürzungen) ... IV

1 Einleitung ... 5

Teil I: Ausgangslage und Rahmenbedingungen ... 8

2 Demographische und soziale Aspekte der Pflege älterer Menschen in der Familie ... 8

3 Die Situation privater Pflegepersonen ... 10

3.1 „Private Pflegepersonen“ – Begriffsklärung ... 10

3.2 Pflegebereitschaft und Pflegefähigkeit ... 12

3.3 Motive zur Übernahme der Pflege ... 13

3.4 Belastungen der privaten Pflegepersonen ... 14

3.5 Hinderungsgründe für die Annahme von Hilfs- und Beratungsangeboten ... 16

3.6 Familienpflege versus professionelle Pflege ... 18

4 Beratung in der Pflege ... 20

4.1 Definition von Beratung ... 21

4.2 Abgrenzung von Beratung gegenüber Information, Schulung und Therapie ... 23

4.3 Kompetenzen zur Pflegeberatung ... 26

4.4 Gesetzliche Grundlagen für die Beratung in der Pflege ... 28

5 Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ... 30

5.1 Das Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen nach § 37 SGB XI ... 31

5.2 Inhalt und gesetzgeberische Intention des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI ... 33
5.2.1 Zielsetzung des Beratungseinsatzes ... 33
5.2.2 Leistungsinhalt des Beratungseinsatzes ... 34
5.2.3 Funktionen des Beratungseinsatzes ... 36
5.2.4 Durchführung des Beratungseinsatzes ... 37
5.2.5 Vergütung des Beratungseinsatzes ... 40
5.2.6 Nachweis über die Durchführung des Beratungseinsatzes ... 40

Teil II: Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI in der Diskussion ... 41
6 Nutzen des Beratungseinsatzes ... 41

6.1 Unterstützung und Entlastung privater Pflegepersonen ... 41

6.2 Vermittlung weiterführender Angebote aus dem SGB XI ... 42

6.3 Initiierung einer effektiven Beratungsbeziehung ... 43

6.4 Ansprechmöglichkeit für neue Klienten ... 44

7 Risiken des Beratungseinsatzes ... 44

7.1 Beratung nach SGB XI: Strukturelle Widersprüche ... 44
7.1.1 Verknüpfung von Beratung und Kontrolle ... 45
7.1.2 Verpflichtung zur Beratung ... 47
7.1.3 Konflikte durch unterschiedliche Funktionen des Beratungseinsatzes ... 48

7.2 Mangelnde Beratungskompetenz ... 49

7.3 Fehlende Vorgaben zur Ausgestaltung des Beratungseinsatzes ... 50

7.4 Unzureichende Vergütung bei steigender Qualitätsanforderung ... 51

7.5 Einsetzen und Erreichbarkeit der Beratung nach SGB XI ... 52

8 Pflegepolitische Forderungen für die Weiterentwicklung von Beratungseinsätzen nach § 37 Abs. 3 SGB XI ... 53

8.1 Ausbau der Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI ... 53

8.2 Umgestaltung der häuslichen Beratung ... 56

8.3 Qualifikationsanforderungen/ Kompetenzerweiterung ... 59

Teil III: Optionen für die Gestaltung des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI ... 60

9 Aktuelle Entwicklungen und Projekte ... 60

9.1 Qualitätsstandard Beratungseinsatz nach § 37. 3 SGB XI ... 61

9.2 Empfehlungen nach § 37 Abs. 5 SGB XI zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI ... 63

9.3 Aus-, Fort- und Weiterbildungen ... 64

9.4 Projekt „Qualität und Beratung in der ambulanten Pflege und den Beratungseinsätzen nach § 37 Abs. 3 SGB XI“ ... 65

9.5 Konkrete Modellprojekte ... 66
9.5.1 Modellprojekt „Erweiterte Pflegeberatungsbesuche“ ... 67
9.5.2 Modellprojekt „Praxisbegleitende Angehörigenarbeit – Von der Kontrolle zur Hilfe“ ... 69
9.5.3 Projekt „Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege“ ... 70
9.5.4 Vergleichs-/Bewertungsraster für Modellprojekte ... 72
9.5.5 Ergebnisse ... 74
9.5.6 Zusammenfassung ... 78

10 Chancen und Herausforderungen für die Pflege – Fazit und Ausblick ... 80

11 Literaturverzeichnis ... 85

 

1 Einleitung

Bei stetig steigender Zahl von Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf bleiben häusliche Pflegearrangements1 zentraler Ort der Betreuung und Versorgung. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Privathaushalten ist inzwischen auf 1,45 Millionen angestiegen.2

In der häuslichen Pflege überwiegen die privat sichergestellten Pflegearrangements durch pflegende Angehörige, Freunde oder Bekannte. Ein Großteil der erforderlichen Pflege- und Versorgungsleistungen wird unter ihrer Beteiligung als Pflegeperson im Sinne des SGB XI durchgeführt.3 Diese nehmen die für die Pflegekassen „kostengünstigeren“ Geldleistungen in Form von Pflegegeld in Anspruch und organisieren selbständig Pflege im häuslichen Umfeld.4 Nur ein Drittel der Pflegebedürftigen nutzt die Leistung ambulanter Pflegeeinrichtungen. Pflegende Angehörige werden daher als „Pflegedienst der Nation“ bezeichnet5, die weder in ihrer sozialen und emotionalen Bedeutung noch hinsichtlich ihrer Finanzierung durch professionelle Pflege ersetzt werden können.6 Dabei wird in einschlägigen Quellen7 auf die besonders belastete und unterstützungswürdige Situation der pflegenden Angehörigen hingewiesen und Verbesserung eingefordert.

Die Belastung für private Pflegepersonen steigt mit zunehmender Pflege- und Hilfebedürftigkeit des zu Pflegenden sowie mit der ansteigenden Dauer der Pflegesituation. Nicht immer kann von den Pflegepersonen die Versorgung der Pflegebedürftigen qualitativ und quantitativ ausreichend sichergestellt werden. Leistungsarten, Versorgungsformen und Möglichkeiten einer individuellen Gestaltung sind den Betroffenen häufig nicht bekannt. Die Beratung von Medizinischen Diensten und den Krankenkassen sind kaum ausreichend.8 Informationsangebote sind auf organisatorische und rechtliche Fragen beschränkt. Eine zu Beginn einer Pflegebedürftigkeit getroffene Entscheidung bleibt daher häufig über Jahre ohne Anpassung an die sich verändernden Pflegesituationen bzw. zunehmende Belastung der Pflegeperson bestehen.

Somit wird eine professionelle Beratung für die Betroffenen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pflegebedürftigkeit immer wichtiger, was beispielsweise die Ergebnisse der Kasseler Studie „Zukunft der Pflege: Wenn Kassel älter wird“ belegen.9 Der Zugang zu den segmentierten und fragmentierten Hilfen, die im Bedarfsfall im Zusammenhang mit der Bewältigung von Pflegebedürftigkeit benötigt werden, lässt sich ohne professionelle Unterstützung kaum finden. Auch bedarf es einer fundierten Beratung, um familienverträgliche und qualitätsgesicherte Pflegearrangements zu erhalten, zu schaffen bzw. weiter zu entwickeln.10 Wesentliche Aufgaben für professionelle Pflegekräfte ergeben sich in diesem Zusammenhang u.a. im Bereich der Beratung und Begleitung von Pflegebedürftigen und ihren pflegenden Angehörigen.

Um den Pflegebedürftigen und ihren Familien entsprechend ihrer individuellen Situation Beratung und Unterstützung zukommen zu lassen, sieht der Gesetzgeber - bei vorliegender Pflegestufe und Inanspruchnahme von Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen11 - vorgeschriebene Pflegeberatungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch ambulante Pflegedienste vor. Diese sollen sowohl einer Überforderung der Angehörigen entgegenwirken, als auch eine mögliche Unterversorgung der Pflegebedürftigen abwenden helfen.12 Ambulanten Pflegediensten, insbesondere den verantwortlichen Pflegefachkräften, werden diesbezüglich eigenständige Beratungsaufgaben übertragen.

Bereits im Krankenpflegegesetz von 1985 wurden Information, Beratung und Schulung von Patienten als Aufgabengebiet der Pflege verankert, indem die Ausbildung auf die „Anleitung und Anregung zu gesundheitsförderndem Verhalten“ gerichtet sein soll. Der § 37 SBG XI erwähnt ausdrücklich die Beratung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen bei der häuslichen Pflege als Aufgabe professioneller Pflege.

Neben diesen gesetzlichen Entwicklungen waren Anstöße aus der Fachdiskussion für die Themenwahl dieser Diplomarbeit bedeutsam, in denen einerseits das Spannungsverhältnis zwischen dem Beratungs- und Kontrollaspekt der Pflegepflichtseinsätze sowie die mangelnde Qualifikation von Pflegenden bei der Beratung und Schulung thematisiert wird und andererseits die Notwendigkeit der aktiven Beteiligung der Pflege in Beratungssituationen - auch in Konkurrenz zu anderen Disziplinen (Psychologie, Sozialarbeit etc.) – betont wird.13

Im Rahmen dieser Arbeit soll eine theoretische Auseinandersetzung mit dem Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI erfolgen. Ziel dieser Arbeit ist es, die fachöffentliche Diskussion um den Beratungseinsatz darzustellen, und hieraus Anforderungen an die Pflegeberatung zur Unterstützung pflegender Angehöriger und zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung durch Angehörige herauszuarbeiten. Professionelle Pflege14 hat zur Zeit die Chance, sich im wachsenden Umfeld pflegender „Laien“, aber auch gegenüber anderen Berufsgruppen durch die Wahrnehmung von Beratungsaufgaben und durch ein pflegespezifisches Beratungsprofil kompetent zu positionieren. Weiterhin soll die besondere Stellung und Bedeutung pflegender Angehöriger in der häuslichen pflegerischen Versorgung verstärkend hervorgehoben werden und auf die spezielle Situation und dem sich daraus ergebenden individuellen Beratungsbedarf hingewiesen werden.

Die vorliegende Arbeit gliedert sich in drei Bearbeitungsschwerpunkte.
Im ersten Teil wird, nach einem kurzen Überblick über die demographischen und sozialen Aspekte der Pflege älterer Menschen in der Familie, die jetzige Situation privater Pflegepersonen beleuchtet.

Als weiterer Einstieg in die Thematik dieser Diplomarbeit soll eine kurze Darstellung über die Beratung in der Pflege dienen. Im Rahmen der Beratung in der Pflege ist von Information, Schulung und auch Therapie die Rede. Dies sind Begriffe, die als Erklärung für Beratung herangezogen, manchmal sogar synonym zu Beratung gesehen werden. Diese ambivalente Art der Definition von Beratung wird in der vorliegenden Arbeit einer differenzierten Betrachtung unterzogen.

Abschließend wird in diesem ersten Bearbeitungsteil der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI hinsichtlich seines Inhaltes und gesetzgeberischer Intention näher beleuchtet.

Der zweite Bearbeitungsschwerpunkt der vorliegenden Arbeit befasst sich mit der umfangreichen Diskussion bezüglich des Beratungseinsatzes in der Fachpresse. Diesbezüglich wurde als methodische Grundlage eine Literaturrecherche sowie –analyse durchgeführt. Aus der Pflegelandschaft15 formulierte Vor- und Nachteile, Nutzen und Risiken sowie Problemlagen werden hierzu näher erörtert. Das anschließende Kapitel über pflegepolitische Empfehlungen bzw. Forderungen für die Weiterentwicklung von Beratungseinsätzen nach § 37 Abs. 3 SGB XI soll die vorangegangene Diskussion dahingehend ergänzen, um aufzuzeigen, welcher Bedarf an Veränderungen hinsichtlich der Beratungseinsätze gesehen wird.

Der dritte Bearbeitungsteil der vorliegenden Arbeit beschäftigt sich mit Optionen für die Gestaltung des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Als Konsequenz auf die zuvor beschriebenen Diskussionsaspekte um den Beratungseinsatz werden im folgenden Kapitel diesbezüglich aktuelle Entwicklungen und Projekte dargestellt, verglichen und bewertet. Für die gegenüberstellende Darstellung von aktuellen Modellprojekten zum Beratungseinsatz wurde ein Vergleichs- bzw. Bewertungsraster entwickelt. Abschließend soll versucht werden, zukünftige Chancen und Herausforderungen für die Pflege hinsichtlich der beraterischen Pflegetätigkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI zu formulieren und Handlungsempfehlungen daraus abzuleiten.

[...]


1 „Ein Pflegearrangement ist die auf die Versorgungsbedürfnisse einer Person abgestellte Kombination von Pflegeleistungen und Helfern“ B. Blinkert; T. Klie (1999), S. 20.2 Vgl. Statistisches Bundesamt (2007), S. 4.

3 Vgl. S. Dörpinghaus; F. Weidner (2006), S. 14.

4 Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (2005), S. 389.

5 Vgl. Enquete-Kommission (2005), S. 103.

6 Vgl. I. Steiner-Hummel, in: K. Arnold; A. Hedtke-Becker (2000), S. 43 ff.; übereinstimmend I. Steiner-Hummel (1995), in: K. Arnold; A. Hedtke-Becker (2000) und S. 114.

7 Vgl. A. Hedtke-Becker (1999), S. 29 ff.; übereinstimmend H. Buijssen (1996), S. 22 ff.; übereinstimmend S. Fuchs (2000), S. 72 ff.; übereinstimmend E. Gräßel, in: K. Arnold; A. Hedtke-Becker (2000), S. 19-26.

8 Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (2005), S. 389.

9 B. Blinkert; T. Klie; A. Trilling (2002): Die Studie zeigte den hoch eingeschätzten Beratungsbedarf der BürgerInnen. Auf die Frage, ob man im Falle einer Pflegesituation Hilfe durch Beratung braucht, beantworteten 73 % der Befragten dieses positiv. Allerdings sind nur etwa der Hälfte der Befragten Beratungsstellen bekannt. Der Beratungsbedarf ist hoch, allerdings erscheint das Bild, an wen man sich wenden würde, sehr vielfältig und unübersichtlich. Es wurden insgesamt um die 90 unterschiedliche Institutionen genannt, wobei vor allem die Wohlfahrtsverbände und der Arzt, bzw. Hausarzt als Anlaufstellen genannt wurden.

10 Vgl. T. Klie; V. Guerra (2003), S. 66.

11 siehe § 37 SGB XI

12 Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (2005), S. 485.

13 Vgl. G. Müller-Mundt et al. (2000); übereinstimmend C. Knelange; M. Schieron (2000); übereinstimmend U. Koch-Straube (2001).

14 Erläuterung zum Begriff „Professionelle Pflege“ in Kapitel 3.6

15 Mit dem Begriff „Pflegelandschaft“ sind Einrichtungen und Dienste der Kranken- und Altenhilfe bzw. Institutionen des Gesundheitswesens gemeint.


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