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Wissenschaftlicher Aufsatz, 2007, 29 Seiten
Autoren: Julia Gattig, Annett Schröder
Fach: Pflegewissenschaften
Details
Tags: Ergebnisqualität, Bezug, Beratungsbesuch
Jahr: 2007
Seiten: 29
Note: 1,7
Literaturverzeichnis: ~ 28 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-87069-6
ISBN (Buch): 978-3-638-87067-2
Dateigröße: 215 KB
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Zusammenfassung / Abstract
„Unsere Gesellschaft wird immer älter“ – jeder kennt diesen Sachverhalt. In den Medien wird über die dramatische demografische Entwicklung in unserer Gesellschaft berichtet. Die Geburtenrate ist rückgängig und die Lebenserwartung steigt an. Mit dem Ansteigen der Lebenserwartung erhöhen sich auch die altersbedingten Erkrankungen und somit auch die Anzahl der Pflegebedürftigen. In der Pflegestatistik von 2003 wird dieser Sachverhalt verdeutlicht. Laut Statistik gibt es im Jahr 2003 über 2,08 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland. 69 % aller Pflegebedürftigen werden in der eigenen Häuslichkeit, die restlichen 31 % stationär in Heimen versorgt. Beachtlicherweise werden 987.000 Pflegebedürftige in Deutschland zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt (Url: Url:http://www.destatis.de/download/qualitaetsberichte/ qalitaetsbericht_pflegegeld.pdf). Es wird ersichtlich, dass bei der Pflege der Pflegebedürftigen vor allem die Angehörigen involviert sind. Sie leisten hier den bemerkenswert größten Anteil der Pflegearbeit. Die Familie kennt die zu pflegende Person mit ihren „Eigenarten“ und Verhaltensweisen genau und kann dem entsprechend auf diese individuell eingehen, wie es kein Außenstehender kann. Wie kann den Angehörigen nun die Hilfe zuteil werden, die sie bei der Pflege benötigen? Zu diesem Thema gibt es eine Vielzahl von Gesetzen. Hier den Überblick zu behalten ist für die Pflegebedürftigen und dessen Angehörige meist unmöglich. Hilfe gibt es durch den Beratungsbesuch, der von den Pflegebedürftigen, die in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden, in Anspruch genommen werden müssen. Dieser ist im § 37 SGB XI festgehalten. Wir beleuchten in der Hausarbeit den Inhalt des Gesetzestextes sehr genau und kritisch. Gleichzeitig versuchen wir zukunftsweisende Möglichkeiten darzustellen, die es ermöglichen, den Beratungsbesuch qualitativ abzusichern. Die Beschäftigung mit dem Thema „Beratungsbesuch für die häusliche Pflege“ und die daraus resultierende Schlussfolgerung haben uns gezeigt, dass in der Pflege diesem Thema mehr Bedeutung beigemessen werden muss.
Textauszug (computergeneriert)
Ergebnisqualität gemäß § 80 SGB XI in Bezug auf den Beratungsbesuch gemäß § 37 SGB XI
von
Julia Gattig und Annett Schröder
Gliederung
1. Einführung ...3
2. Methodik der Recherche ...4
3. Definitionen ...5
3.1 Pflege ...5
3.2 Pflegebedürftigkeit ...7
3.3 Pflegequalität ...7
3.4 Sozialstation und ambulante Pflegedienste ...9
3.5 Beratung ...10
4. Entstehungsgeschichte des § 37 SGB XI ...12
5. Beratungsbesuche gemäß § 37 SGB XI ...14
5.1 Allgemeine Aspekte gemäß § 37 Abs.3 SGB XI ...14
5.2 Ziele ...15
5.3 gesetzlicher Rahmen ...16
5.3.1 Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 37 Abs. 1 SGB XI ...16
5.3.2 Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Beratungseinsätze gemäß § 37 Abs. 4 und 5 SGB XI ...17
5.3.3 Kürzungen und Entziehung des Pflegegeldes gemäß § 37 Abs. 6 SGB XI ...18
6. Vorstellung eines Qualitätsstandards ...18
7. Umsetzung des § 37 Abs. 3 SGB XI in einem ambulanten Pflegedienst ...20
8. Fazit: Ergebnisqualität gemäß § 80 SGB XI in Bezug auf den § 37 SGB XI ...22
9. Literaturverzeichnis ...27
1. Einführung
„Unsere Gesellschaft wird immer älter“ – jeder kennt diesen Sachverhalt. In den Medien wird über die dramatische demografische Entwicklung in unserer Gesellschaft berichtet. Die Geburtenrate ist rückgängig und die Lebenserwartung steigt an. Mit dem Ansteigen der Lebenserwartung erhöhen sich auch die altersbedingten Erkrankungen und somit auch die Anzahl der Pflegebedürftigen. In der Pflegestatistik von 2003 wird dieser Sachverhalt verdeutlicht. Laut Statistik gibt es im Jahr 2003 über 2,08 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland. 69 % aller Pflegebedürftigen werden in der eigenen Häuslichkeit, die restlichen 31 % stationär in Heimen versorgt. Beachtlicherweise werden 987.000 Pflegebedürftige in Deutschland zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt (Url: Url:http://www.destatis.de/download/qualitaetsberichte/ qalitaetsbericht_pflegegeld.pdf). Es wird ersichtlich, dass bei der Pflege der Pflegebedürftigen vor allem die Angehörigen involviert sind. Sie leisten hier den bemerkenswert größten Anteil der Pflegearbeit. Die Familie kennt die zu pflegende Person mit ihren „Eigenarten“ und Verhaltensweisen genau und kann dem entsprechend auf diese individuell eingehen, wie es kein Außenstehender kann. Wie kann den Angehörigen nun die Hilfe zuteil werden, die sie bei der Pflege benötigen? Zu diesem Thema gibt es eine Vielzahl von Gesetzen. Hier den Überblick zu behalten ist für die Pflegebedürftigen und dessen Angehörige meist unmöglich. Hilfe gibt es durch den Beratungsbesuch, der von den Pflegebedürftigen, die in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden, in Anspruch genommen werden müssen. Dieser ist im § 37 SGB XI festgehalten. Wir beleuchten in der Hausarbeit den Inhalt des Gesetzestextes sehr genau und kritisch. Gleichzeitig versuchen wir zukunftsweisende Möglichkeiten darzustellen, die es ermöglichen, den Beratungsbesuch qualitativ abzusichern. Die Beschäftigung mit dem Thema „Beratungsbesuch für die häusliche Pflege“ und die daraus resultierende Schlussfolgerung haben uns gezeigt, dass in der Pflege diesem Thema mehr Bedeutung beigemessen werden muss.
2. Methodik der Recherche
Das Thema dieser Hausarbeit lautet: „Beratungsbesuch gemäß § 37 SGB XI in Bezug auf die Qualitätsvorgaben des § 80 SGB XI“. Nach ersten Recherchen im Internet fiel auf, dass der Beratungsbesuch als ein sehr kritisch beleuchtetes Thema darstellt wird.
Um sich einen inhaltlichen Überblick zu verschaffen, recherchierten wir in der Datenbank PSYNDEXplus. Hier stach das Thema „Beratungsbesuch“ jedoch nicht sonderlich hervor. Auch der Blick in die Regional – und Fachhochschulbibliothek, sowie die des Dietrich – Bonhoeffer – Klinikums bestätigte die voran gegangene Annahme, dass der Beratungsbesuch zwar ein kritisch betrachtetes, jedoch aber nicht oft publiziertes, Thema darstellt. Dies weckte unser Interesse, das Thema „Beratungsbesuch in der häuslichen Pflege“ in unserer Hausarbeit gründlicher zu untersuchen. Einerseits ist die Art und Weise der Durchführung des Beratungsbesuches aufgrund des großen Bedarfs ein aktuelles Gesprächsthema der heutigen Gesellschaft. Andererseits kristallisierte sich der Beratungsbesuch durch die oftmals kritische Betrachtungsweise, als sehr interessantes Thema heraus. Nach der inhaltlichen Schnellanalyse begannen wir die systematische Literaturrecherche, die von weiteren Tätigkeiten, wie der Beschaffung und Auswertung der Literatur sowie dem Erstellen einer ersten Gliederung begleitet wurde. Durch eine vertiefende Literaturrecherche bestätigte sich für uns die Annahme, dass es sich bei der Umsetzung der Beratungsbesuche durch ambulante Pflegedienste um ein aktuelles Problem der heutigen modernen Gesellschaft handelt. Diese Annahme wird unter anderem von Roland Schmidt untermauert. In seinem Artikel „Soziale Dienste im demographischen Wandel“ macht er darauf aufmerksam, dass ungefähr drei Viertel aller Pflegebedürftigen, die häusliche Pflege von Personen in Anspruch nehmen, die „in einem engen verwandtschaftlichen Verhältnis stehen“ (vgl. Klie et al., 2002, S.78). Somit müssen auch drei Viertel aller Pflegebedürftigen den Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
Dieser verfolgt die Ziele, den pflegenden Angehörigen zu beraten und ggf. anzuleiten, Entlastungsangebote aufzuzeigen, aber auch die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob durch die Beratungsbesuche die im Gesetz verankerten Ziele wirklich erreicht werden. Die zeitliche Begrenzung des Beratungsbesuches, welcher sich aus der geringen Vergütung ergibt und die niedrige Qualifikation des Pflegepersonals für diese Aufgabe zeigen, dass dies eine berechtigte Frage darstellt. Aber nicht nur Martin Schieron setzt sich im Pflegebrief vom 19. Mai 2003 mit dieser Problematik auseinander (Url: www.pflegen-online.de/html/pflegebrief/pflegebrief_2003_04.pdf). Durch weiteres Nachforschen geriet unter anderem auch Thomas Klie ins Blickfeld, der sich nicht nur allgemein mit der Situation der Pflegebedürftigen beschäftigt, sondern sich auch kritisch dem Beratungsbesuch widmet. Die Frage, ob dieser als Qualitätskontrollorgan selbst den Qualitätsvorgaben des § 80 entspricht, rückte somit immer mehr in den Vordergrund dieser Arbeit. Infolge dessen recherchierten wir in der Literatur verstärkt nach kritischen Aspekten des Beratungsbesuches, welche wir abschließend im Fazit festhalten.
In der Gruppe besprachen wir anhand der wenigen Quellen, wie der Aufbau der Hausarbeit gestaltet werden soll. Relevante Begriffe hielten wir zuerst in einer Definition fest und dem folgend wird ein Überblick über die geschichtliche Entwicklung des Sozialgesetzes unter Betrachtung der Entwicklung des § 37 SGB XI gegeben. Die Schwerpunkte gliederten wir nach intensiver Betrachtung der Literatur in Unterthemen, um die Fülle an wichtigen Informationen präziser darstellen zu können. Diese Informationen reichten jedoch nicht aus, da diese teilweise nicht schlüssig erscheinen und auch zu unvollständig sind. Wir wollten den Bezug zur Praxis herstellen und aufzeigen, wie der Beratungsbesuch wirklich umgesetzt wird. Zum Abschluss wurden die Recherche- und Praxisergebnisse zusammengefasst und wie zuvor schon erwähnt kritisch beleuchtet.
3. Definitionen
3.1 Pflege
[...]
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