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Die Schweiz als Idealbild von Rousseaus Gesellschaftsvertrag? close

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Die Schweiz als Idealbild von Rousseaus Gesellschaftsvertrag?

Subtitle: Die Prinzipien des Staatsrechts im Vergleich mit dem politischen System der Schweiz

Termpaper, 2008, 21 Pages
Author: Elisabeth Adam
Subject: Philosophy - Practical (Ethics, Aesthetics, Culture, Nature, Right, ...)

Details

Category: Termpaper
Year: 2008
Pages: 21
Bibliography: ~ 16  Entries
Language: German
Archive No.: V91338
ISBN (E-book): 978-3-638-04165-2
ISBN (Book): 978-3-638-93945-4
File size: 132 KB
Notes :
Für die Arbeit gab es nur einen Schein ohne Note, der Kommentar des Dozenten war aber äußerst positiv!


Abstract

Wenn man die Verfassung der Schweiz und Jean-Jacques Rousseaus politisches Werk Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechts liest, werden unwillkürlich Parallelen deutlich. Auch in Sekundärliteratur zu beiden Themen, werden häufig Vergleiche zwischen dem schweizerischen Regierungssystem auf der einen, und Rousseaus Vorstellungen vom idealen Staat auf der anderen Seite gezogen. So findet man beispielsweise Bemerkungen wie: „Als ein Staatssystem, welches dem Ideal einer Rousseauschen Republik nahe kommt, kann die Schweiz genannt werden.“ (Archivsystem ask23) oder „Die Konkordanzdemokratie stellt somit einen - recht erfolgreichen - Versuch dar, die Idee des Genfer Philosophen Jean Jacques Rousseau von der volonté générale praktisch umzusetzen.“ (www.demokratie.geschichte-schweiz.ch). Inwieweit treffen solche Darstellungen wirklich zu? Welche Gemeinsamkeiten und/oder Differenzen gibt es? Dies soll in dieser Arbeit geklärt werden. Die zentrale Fragestellung ist dabei: Sind Jean-Jacques Rousseaus Idealvorstellungen eines Staates in der Schweiz realisiert? Nachdem in einem kurzen Portrait Rousseau selbst vorgestellt wird, soll der Gesellschaftsvertrag erläutert werden. Hierzu werden die wichtigsten Punkte, der Übergang vom Naturzustand zum Staat, der Souverän, die Gesetzgebung und die Regierung, erklärt. Im nächsten Abschnitt wird das Regierungssystem der Schweiz in den wichtigsten, und mit dem Gesellschaftsvertrag vergleichbaren, Punkten vorgestellt. Gleichzeitig sollen dabei Übereinstimmungen und Differenzen herausgearbeitet und gegenübergestellt werden.


Excerpt (computer-generated)

Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg

Institut für Philosophie

Proseminar: Einführung in die Sozialphilosophie

Wintersemester 2007/2008

31.03.2008

Die Schweiz als Idealbild von Rousseaus Gesellschaftsvertrag?

- Die Prinzipien des Staatsrechts im Vergleich mit

dem politischen System der Schweiz -

Elisabeth Adam


Inhaltsverzeichnis

Einleitung 3

1. Jean-Jacques Rousseau - Leben und Werk 4

2. Der Gesellschaftsvertrag 4

2.1 Vom Naturzustand zum Gesellschaftswesen 5

2.2 Das Volk als Souverän 6

2.2.1 Der Gemeinwille oder Volonté générale 7

2.2.2 Die Eigenschaften des Souveräns 7

2.3 Gesetze und Gesetzgeber 8

2.3.1 Die Gesetze 8

2.3.2 Der Gesetzgeber oder Législateur 9

3. Verfassung der Schweiz im Vergleich zum Gesellschaftsvertrag 11

3.1 Ursprung im Naturzustand? 11

3.2 Das Volk als Souverän? 12

3.3 Das Parlament 13

3.4 Gesetze und Gesetzgeber 14

3.5 Regierung und Gewaltenteilung 15

Fazit 17

Bibliographie 18

2


Einleitung

Wenn man die Verfassung der Schweiz und Jean-Jacques Rousseaus politisches Werk

Vom

Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechts

liest, werden unwillkürlich Parallelen

deutlich. Auch in Sekundärliteratur zu beiden Themen, werden häufig Vergleiche zwischen

dem schweizerischen Regierungssystem auf der einen, und Rousseaus Vorstellungen vom

idealen Staat auf der anderen Seite gezogen. So findet man beispielsweise Bemerkungen wie:

,,Als ein Staatssystem, welches dem Ideal einer Rousseauschen Republik nahe

kommt, kann die Schweiz genannt werden."

(Archivsystem ask23)

oder

,,Die Konkordanzdemokratie stellt somit einen - recht erfolgreichen - Versuch

dar, die Idee des Genfer Philosophen Jean Jacques Rousseau von der volonté

générale praktisch umzusetzen."

(www.demokratie.geschichte-schweiz.ch).

Inwieweit treffen solche Darstellungen wirklich zu? Welche Gemeinsamkeiten und/oder

Differenzen gibt es? Dies soll in dieser Arbeit geklärt werden. Die zentrale Fragestellung ist

dabei: Sind Jean-Jacques Rousseaus Idealvorstellungen eines Staates in der Schweiz

realisiert?

Nachdem in einem kurzen Portrait Rousseau selbst vorgestellt wird, soll der

Gesellschaftsvertrag erläutert werden. Hierzu werden die wichtigsten Punkte, der Übergang

vom Naturzustand zum Staat, der Souverän, die Gesetzgebung und die Regierung erklärt. Im

nächsten Abschnitt wird das Regierungssystem der Schweiz in den wichtigsten, und mit dem

Gesellschaftsvertrag

vergleichbaren, Punkten vorgestellt. Gleichzeitig sollen dabei

Übereinstimmungen und Differenzen herausgearbeitet und gegenübergestellt werden.

3


1. Jean-Jacques Rousseau - Leben und Werk

Jean-Jacques Rousseau wurde am 28. Juni 1712 in Genf geboren. Seine Mutter starb wenige

Tage nach seiner Geburt. Da sein Vater 1722 aus der Heimatstadt flüchtete, lebte Rousseau

zunächst bei verschiedenen Personen, bevor er schließlich in die Lehre ging. 1728 zog er zu

der 12 Jahre älteren Madame de Warens, welche zunächst eine mütterliche Freundin, später

aber seine Geliebte war. Rousseau ging häufig auf Wanderschaft, weshalb er an

verschiedenen Orten, unter anderem in der Schweiz, in Frankreich, Italien und England, den

unterschiedlichsten Tätigkeiten nachging. So arbeitete er zum Beispiel als Schriftsteller,

Lehrer, Sekretär oder Komponist. In Paris lernte er 1745 Thérèse Levaisseur kennen, welche

er nach der Geburt von fünf Kindern, die allerdings alle ins Findelhaus gegeben wurden,

schließlich 1768 heiratete. Auch verfasste er seine größten Werke in Paris. Im Frühjahr 1778

zog er zusammen mit Thérèse nach Ermenonville. Hier starb er am 2. Juli 1778 (Blum 1997,

153; von Hentig 2003, 20-29). Rousseaus Leben war nicht das eines Gelehrten, sondern das

eines Künstlers, geprägt von Skandalen und Abenteuern (Kersting 2002, 11).

Bereits zu Lebzeiten umstritten und entweder geliebt oder gehasst (von Hentig 2003, 20),

gehen bis heute die Meinungen über Rousseau und seine Werke auseinander. Über wenige

Autoren wurde und wird so viel diskutiert und gestritten wie über ihn (Fetscher 1988, 14).

Rousseaus Werke behandeln eine Vielzahl von Themen, weshalb er heute nicht nur als

Philosoph, sondern auch als Schriftsteller, Pädagoge und Komponist gilt. Neben dem

Briefroman

Die neue Héloise

, dem pädagogischen Roman

Emile oder über die Erziehung

und

drei autobiographischen Werken, komponierte Rousseau eine Oper, verfasste weitere

Schriften zu Problemen der Musik und mehrere kurze Abhandlungen. Einen weiteren

wichtigen Teil von Rousseaus Werk nehmen seine staatsphilosophischen Texte ein. Darunter

der

Entwurf einer Verfassung für Korsika

, die

Abhandlung über die Politische Ökonomie

und

der

Gesellschaftsvertrag

(Blum 1997, 156-157). Letzterer wird im folgenden Punkt näher

erläutert.

2. Der Gesellschaftsvertrag

Jean-Jacques Rousseaus staatspolitisches Hauptwerk

Vom Gesellschaftsvertrag oder

Prinzipien des Staatsrechts

1 erschien 1762 (Brandt, Herb 2000a, 1). Das Buch war zunächst

nur wenig erfolgreich und wurde wegen dem geringen Leseinteresse in knapp 30 Jahren nur

ein einziges Mal aufgelegt. Der eigentliche Erfolg des

Gesellschaftsvertrags

stellte sich erst

1 Im Original:

Du Contract social ou Principes du droit politique

(Rousseau

2006

, 3)

4


mit der Französischen Revolution und den Sympathien der Revolutionäre für Rousseaus

Theorien ein (Brandt, Herb 2000b, 3). Trotz der anfänglichen Schwierigkeiten wurde

Rousseaus Abhandlung letztlich sehr erfolgreich. Kaum ein weiteres Politikphilosophisches

Werk ist mit den Ideen und der Wirkung der

Prinzipien des Staatsrechts

vergleichbar (Brandt,

Herb 2000b, 4). Deshalb zählt der

Gesellschaftsvertrag

bis heute zu ,,den Klassikern der

Politischen Philosophie der Moderne" (Brandt, Herb 2000a, 1) und Rousseau als ein

entscheidender Mitbegründer der modernen Staatsphilosophie (Brandt, Herb 2000b, 6).

Ziel der

Prinzipien des Staatsrechts

sollte nicht sein, die beste Herrschaftsform aufzuzeigen,

sondern vielmehr, nach der Legitimation von Herrschaft überhaupt zu fragen (Herb 2000, 26):

,,Der Mensch ist frei geboren, und überall liegt er in Ketten. Einer hält sich für

den Herrn der anderen und bleibt doch mehr Sklave als sie. Wie ist dieser Wandel

zustande gekommen? Ich weiß es nicht. Was kann ihm Rechtmäßigkeit verleihen?

Diese Frage glaube ich beantworten zu können."

(Rousseau 2006, 5)

Die Frage ist also, wie und wann lässt es sich, in Anbetracht ,,des natürlichen Freiheitsrechts

der Menschen", rechtfertigen, ,,dass Menschen über Menschen herrschen?" (Kersting 2002,

15) Laut Rousseau ist die Bedingung hierfür, dass,

,,[...] eine Form des Zusammenschlusses [gefunden wird], die mit ihrer ganzen

gemeinsamen Kraft die Person und das Vermögen jedes einzelnen Mitglieds

verteidigt und schützt und durch die doch jeder, indem er sich mit allen vereinigt,

nur sich selbst gehorcht und genauso frei bleibt wie zuvor."

(Rousseau 2006, 17)

Diese ,,Form des Zusammenschlusses", eine Verfassung legitimer Herrschaft, beschreibt

Rousseau in seinem

Gesellschaftsvertrag

. Wie sie genau aussieht soll in den folgenden

Punkten veranschaulicht werden.

2.1 Vom Naturzustand zum Gesellschaftswesen

Um einen Gesellschaftsvertrag an sich zu rechtfertigen, konstruiert Rousseau das Natur-

zustandstheorem. Es soll beweisen, dass in einem Zustand, in dem jegliche Sicherheit und

staatliche Ordnung fehlt und in dem jeder Einzelne nur seinen Interessen nachgeht,

5



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