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Scholary Paper (Seminar), 2000, 28 Pages
Authors: Stephan Matthiesen, Boris Jaschik
Subject: Statistics
Details
Tags: Harmonisierte, Verbraucherpreisindex, Indikator, Preisstabilität, EU-Mitgliedstaaten
Year: 2000
Pages: 28
Grade: 1,0
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-95950-6
File size: 105 KB
Warenkorb fehlt, gibts aber beim Stat. Bundesamt
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1
STATISTIK HAUSARBEIT
Fachhochschule Kiel
Fachbereich Wirtschaft
Prof. Dr. G. Kockläuner
Sommersemester 2000
Vorgelegt von:
Boris Jaschik,
Stephan Matthiesen,
Thema: Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex als vergleichbarer
Indikator der Preisstabilität der EU-Mitgliedstaaten
2
Inhaltsübersicht
Kapitel Seite
Abkürzungsverzeichnis 4
Übersicht der Grafiken 7
1. Einleitung zum Thema Preisstatistik 8
2. Begriffsdefinition 8
2.1. Preisnotierung 8
2.2. Preismesszahl 9
2.3. Preisindex 9
2.4. Warenkorb und Wägungsschema 10
2.4.1. Warenkorb 10
2.4.2. Wägungsschema 11
3. Häufig angewandte Preisindizes 12
3.1. Preisindex nach E. Laspeyres 12
3.2. Preisindex nach H. Paasche 13
3.3. Preisindex nach I. Fisher 13
4. Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) 14
4.1. Hintergrund 14
4.2. Umsetzung des HVPI 15
4.2.1. Stufe 1 der Umsetzung des HVPI 16
4.2.2. Stufe 2 der Umsetzung des HVPI 16
4.3. Berechnung des HVPI 19
4.3.1. Bestimmung von Referenzzeiträumen 20
4.3.1.1. Festlegung eines Index-Referenzzeitraumes 20
4.3.1.2. Festlegung eines Gewichts-Referenzzeitraumes 21
4.3.2. Preisindizes für Elementaraggregate 22
3
Kapitel Seite
4.4. Der EVPI und der VPI-EWU 23
4.4.1. Der EVPI 23
4.4.2. Der VPI-EWU 23
4.5. Abschliessende Bemerkung zum HVPI 25
Anhang Ermittlung der Elementaraggregate im HVPI 26
Monatliche HVPI Veröffentlichungen der Kommission 27
Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte 28
(fehlt in dieser Ausgabe)
Literaturverzeichnis 32
4
Abkürzungsverzeichnis:
q : Mengen
p : Preise
L
P
: Preisindex nach E. Laspeyres
0
t
P
P
: Preisindex nach Paasche
0
t
F
P
: Preisindex nach Fisher
0
t
p
),...,
1
(
p
(
n
) : Preise der Basisperiode 0
o
0
p
),...,
1
(
p
(
n
) : Preise der Berichtsperiode t
t
t
q
),...,
1
(
q
(
n
) : Mengen der Basisperiode 0
0
0
q
),...,
1
(
q
(
n
) : Mengen der Berichtsperiode t
t
t
A : Österreich
B : Belgien
COICOP : Classification of individual Consumption by Purpose
(Klassifikation des individuellen Verbrauchs nach
Verwendungszweck)
COICOP/HVPI : COICOP, angepasst an die Bedürfnisse der HVPI
5
COICOP-VPI : Classification of individual Consumption by Purpose,
angepasst an die Bedürfnisse der nationalen VPI
D : Deutschland
DK : Dänemark
E : Spanien
EG : Europäische Gemeinschaft
EL : Griechenland
EU : Europäische Union
EVPI : Europäischer Verbraucherpreisindex
EWU : Europäische Währungsunion
F : Frankreich
FIN : Finnland
HVPI : Harmonisierter Verbraucherpreisindex
I : Italien
IRL : Irland
IS : Island
6
L : Luxemburg
N : Norwegen
NL : Niederlande
P : Portugal
S : Schweden
StabG : Stabilitätsgesetz
UK : Grossbritanien
VGR : Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
VPI : Verbraucherpreisindex
VPI-EWU : Verbraucherpreisindex der Europäischen
Währungsunion
7
Übersicht der Grafiken
Grafik Bezeichnung Seite
1 Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten 9
Haushalte in Deutschland 1995=100 (Verän-
derung gegenüber dem Vormonat in %)
2 Wägungsschemata für den Preisindex für die 10
Lebenshaltung aller privaten Haushalte in
Deutschland (in Promille)
3 Neu in den HVPI aufgenommene bzw. deutlich 15
erweiterte Positionen
8
1. Einleitung zum Thema Preisstatistik
Die Preisstatistik stellt einen wesentlichen Bestandteil der Wirtschaftsstatistik
dar. Eine der wichtigsten Aufgaben ist es daher, die Stabilität der Preisniveaus
aufzuzeigen. Das StabG schreibt dazu analog
§1 Erfordernisse der Wirt-
schaftspolitik. Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanz-
politischen Maßnahmen das Erfordernis des gesamtwirtschaftlichen Gleich-
gewichts zu beachten. Die Maßnahmen sind so zu treffen, dass sie im Rahmen
der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus,
zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleich-
gewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen.
Die Preisstatistik kann in zwei Bereiche aufgeteilt werden. Ein Bereich befasst
sich mit der Preisnotierung, der andere mit Preisindizes. Die Preisnotierung ist
die Erfassung von Preisen einzelner Güter ( Waren und Dienstleistungen ) in
absoluten Größen ( z. B. DM ). Preisindizes sind relative Größen für einen
Korb von Waren. Sie sollen Auskunft über die Preisveränderung vieler Güter
geben.
Im Folgenden werden die Unterschiede und Verwendungszwecke einzelner
Preisindizes näher beschrieben. Ein Schwerpunkt soll hierbei auf dem HVPI
( Harmonisierter Verbraucherpreisindex ) liegen, welcher den Vergleich der
unterschiedlichen Indizes in den europäischen Staaten erleichtern soll.
2. Begriffsdefinition
2.1. Preisnotierung
Unter einer Preisnotierung1 versteht man die Erfassung von Preisen einzelner
Güter in absoluten Grössen ( z. B. DM ). Preisnotierungen dienen u. a. als
Basis zur Errechnung von Preisindizes.
1 Vgl. v.d.Lippe, Wirtschaftsstatistik a.a.O., S. 402
9
Beispiel:
Gut 1 5 DM
Gut 2 7 DM
.
.
.
Gut n 9 DM
2.2. Preismesszahl
Unter einer Preismesszahl versteht man die Preisveränderung eines einzelnen
Gutes über einen bestimmten Zeitraum. Hierfür wird ein Quotient aus den zu
vergleichenden Preisen gebildet.
p
)
1
( /
p
)
1
(
t
0
Beispiel: Preis Gut 1 1997 / Preis Gut 1 1995
15 / 12 = 1,25
Ergebnis: Der Preis von Gut 1 war im Jahr 1997 um 25% höher als
im Jahr 1995.
2.3. Preisindex
Der Preisindex ist i.d.R. ein summerisches Mass von Preisveränderungen ( im
zeitlichen Vergleich ). Man erfasst also die Veränderung einer Menge von
Preisen für Waren und Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum in nur
einem Wert. Dies ermöglicht einen besseren Vergleich, da nicht für jede
einzelne Ware oder Dienstleistung ein eigener Wert aufgeführt wird. In der
10
Praxis haben die einzelnen Güter oder Dienstleistungen jedoch eine
unterschiedliche Bedeutung. Sie werden daher unterschiedlich stark bewertet.
Viele Preisindizes verwenden aus diesem Grunde gewichtete Mittel.
Die genaue Berechnung einzelner Preisindizes wird unter Punkt 3 genauer
beschrieben.
Veränderung d. Preisindizes für die
Lebenshaltung aller priv. Haushalte in
1,6
1,4
1,2
1,0
0,8
0,6
Prozent
0,4
0,2
0,0
Jan. 98
Feb. 98
Mrz. 98 Apr. 98 Mai 1998 Jun. 98
Jul. 98
Aug. 98 Sept. 98
Okt. 98 Nov. 98 Dez. 98
Jan. 99
Grafik 12
2.4. Warenkorb und Wägungsschema
Warenkorb und Wägungsschema werden häufig in einem Atemzug genannt.
Oft wird der Unterschied der beiden Begriffe nicht deutlich, und es kommt zu
Verwechslungen. Es besteht deshalb die Gefahr der Fehlinterpretation.
2.4.1. Warenkorb
Wie schon unter Punkt 2.3. erwähnt, fasst der Preisindex eine Menge von
Waren und Dienstleistungen und deren Preise zusammen. Die Gesamtheit
dieser Produkte wird als Warenkorb bezeichnet. In Deutschland wird dieser
2 Vgl. Statistisches Bundesamt, Mitteilung für die Presse, Wiesbaden, 29.02.2000
11
vom Statistischen Bundesamt erstellt3. Er beinhaltet ca. 750 Waren und Dienst-
leistungen, die stellvertretend den gesamten Verbrauch und die Nachfrage
repräsentieren. Die im Warenkorb enthaltenden Güter und Dienstleistungen
werden dem jeweiligen Verbrauchsverhalten angepasst. Deshalb wird in
regelmässigem Abstand überprüft, inwiefern der Warenkorb noch den
aktuellen Verbrauchsgewohnheiten entspricht. Neue Produkte entstehen,
andere verlieren an Bedeutung oder verschwinden ganz vom Markt. Bei der
letzten Aktualisierung im Jahr 1995 wurde so z. B. das Mobiltelefonieren in
den Warenkorb aufgenommen. Jedoch verändert sich das Verbrauchsverhalten
nicht spontan, sondern über einen längeren Zeitraum. Das Statistische
Bundesamt aktualisiert den Warenkorb i.d.R. in all den Jahren, die auf 0 oder
5 enden.
2.4.2. Wägungsschema
Wie schon unter Punkt 2.3 erwähnt, werden die im Warenkorb befindlichen
Waren und Dienstleistungen unterschiedlich gewichtet. Das Statistische
Bundesamt quantifiziert jeden im Warenkorb befindlichen Artikel je nach
dessen Bedeutung für die Gesamtheit der privaten Haushalte. Die Gewichtung
erfolgt aus den Ergebnissen einer Einkommens- und Verbrauchstichprobe, die
alle fünf Jahre durchgeführt wird.
3 Vgl. Anhang S. 28 a.a.O., Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte
12
Wägungsschema für den Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in
Deutschland4
Angaben in Promille
COICOP-VPI Gewichte 1991 Gewichte 1995
01 Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke
114,81
131,26
02 Alkoholische Getränke und Tabakwaren
45,19
41,67
03 Bekleidung und Schuhe
76,89
68,76
04 Wohnung, Wasser, Elektrizität, Gas und andere
Brennstoffe
240,46
274,77
05 Hausrat und laufende Instandhaltung des Hauses
72,87
70,56
06 Gesundheitspflege
30,56
34,39
07 Verkehr
156,77
138,82
08 Nachrichtenübermittlung
17,92
22,66
09 Freizeit und Kultur
99,59
103,57
10 Bildungswesen
5,42
6,51
11 Hotels, Cafes und Restaurants
58,44
46,08
12 Verschiedene Waren und Dienstleistungen
51,08
60,95
Insgesamt 1000,00 1000,00
Grafik 25
3. Häufig angewandte Preisindizes
3.1. Preisindex nach E. Laspeyres (1871)
Es wurde bereits festgestellt, das nur ein Index aus gewichteten Mitteln eine
repräsentative Aussagekraft hat. Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die
einzelnen Werte zu gewichten.
Einen der meistverwandten Preisindizes entwickelte E. Laspeyres im Jahre
1871. In den nach seinem Namen benannten Preisindex werden die einzelnen
Werte mit Gewichten der Basisperiode bewertet.
4 Vgl. Statistisches Bundesamt, Mitteilung für die Presse, Wiesbaden, 29.02.2000
5 Vgl. Anhang S. 28 a.a.O., Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte
13
Der Preisindex von Laspeyres ist definiert als:
L
n
n
P
=
p i
( )
q i
( ) /
p i
( )
q
(
i
)
0
t
t
0
0
0
i
=1
i
=1
Der Preisindex von Laspeyres wird auch zur Berechnung des Deutschen
Preisindex für die Lebenshaltung verwendet.
3.2. Der Preisindex nach H. Paasche (1874)
Etwa zur gleichen Zeit wie Laspeyres entwickelte auch H. Paasche einen
Preisindex. Jedoch bewertet er seine Werte mit Gewichten der Berichtsperiode.
Der Preisindex von Paasche ist definiert als:
P
n
n
P
=
p
(
i
)
q i
( ) /
p
(
i
)
q i
( )
0
t
t
t
0
t
i
=1
i
=1
Der Preisindex nach Paasche wird z.B. in Grossbritanien verwendet.
3.3. Der Preisindex nach I. Fisher
Der Preisindex von I. Fisher versuchte nun, die Preisindizes von Laspeyres und
Paasche miteinander zu verbinden. Er ermittelt aus den beiden Berechnungen
das geometrische Mittel. Der nach diesem Verfahren errechnete Wert muss
also zwischen denen von Laspeyres und Paasche liegen.
Der Preisindex von Fisher ist definiert als:
F
L
P
P
=
P P
0
t
0
t
0
t
14
Der Ansatz von Fisher wird zur Preisindexberechnung in den Vereinigten
Staaten verwendet.
4. Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex ( HVPI )
4.1. Hintergrund
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) beschlossen 1992 einen
weiteren grossen Schritt zur Europäischen Integration. In den sogenannten
Verträgen von Maastricht wurden vier Konvergenzkriterien festgelegt. Das
Einhalten dieser Kriterien war Grundvoraussetzung für die weitere Teilnahme
an der EU. Eines der 4 Kriterien war die Preisstabilität. Die daraus errechnete
Inflationsrate darf um nicht mehr als 1 ½ Prozentpunkte über der Inflationsrate
der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen. Jedoch berechnen die einzelnen
Staaten ihre jeweiligen Preisindizes auf unterschiedliche Weise. Einige
unterschiedliche Berechnungen wurden bereits unter Punkt 3 aufgezeigt. Hinzu
kommt, dass die Verbraucherpreisindizes (VPI) in einigen Staaten als Indizes
für die Lebenshaltungskosten, in anderen als reine Preisindizes bezeichnet
werden.
Nationale VPI werden also nicht nur unterschiedlich berechnet, sie enthalten
auch unterschiedliche Waren und Dienstleistungen. Dies betrifft vor allem
Ausgaben für das Wohnen im eigenen Heim, viele Waren und Dienstleistungen
des Gesundheitswesens, Dienstleistungen im Bildungswesen und viele
Versicherungsdienstleistungen. Der Erfassungsbereich für die ausgewählten
Waren und Dienstleistungen wurde dennoch für alle Mitgliedstaaten einheitlich
festgelegt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es einen einheitlichen Warenkorb
oder ein einheitliches Wägungsschema gibt. Nationale Verbrauchs-
gewohnheiten sollen weiterhin in die HVPI einfliessen. Aus diesem Grund
deckt der HVPI auch nicht den vollständigen Erfassungsbereich der nationalen
15
VPI ab. Beispielsweise werden seit Januar 2000 89,4 % des deutschen
Preisindex für die Lebenshaltung durch den HVPI abgedeckt. Eine erneute
Erweiterung des Erfassungsbereiches ist für Januar 2001 geplant.
Ziel war es daher, einen harmonischen Verbraucherpreisindex zu erstellen, der
die Indizes der einzelnen Staaten vergleichbar macht, ohne jedoch auf
nationale Eigenschaften und Besonderheiten vollständig zu verzichten. Am
23. Oktober 1995 erliess der Europäische Rat deshalb eine Verordnung6. Diese
galt als Rechtsgrundlage für die Erstellung des Harmonisierten
Verbraucherpreisindex.
In ihr wurde festgelegt, dass der HVPI auf den Preisen für Waren und
Dienstleistungen basiert, die zur direkten Befriedigung der
Verbraucherbedürfnisse zum Kauf angeboten werden. Es handelt sich also um
einen ,,reinen Preisindex".
4.2. Umsetzung des HVPI
Die Preisindizes der einzelnen Mitgliedstaaten wurden für landesinterne
Zwecke entwickelt. Trotz einer ganzen Reihe von Gemeinsamkeiten gibt es
erhebliche konzeptionelle und methodische Unterschiede. Daraus zu
schliessen, dass es ,,richtige" oder ,,falsche" Preisindizes gibt, ist jedoch nicht
möglich, da sie unterschiedliche, nationale Verbrauchsgewohnheiten
widerspiegeln.
Die Staaten einigten sich auf eine Umsetzung des HVPI in mehreren Stufen.
Eine Einführung ein einem Schritt war aus einer Vielzahl organisatorischer,
ökonomischer und mathematischer Gründe nicht möglich.
6 Vgl. Verordnung (EG) Nr. 2494/ 95 des Rates, AB1. Nr. L 257/ 1. 27.10.1995
16
4.2.1. Stufe 1 der Umsetzung des HVPI
Die Staaten entwickelten ab 1996 einen vorläufigen Satz von
Verbraucherpreisindizes (Interimsindizes). Diese stützten sich vollständig auf
Daten, die auch zur Berechnung der nationalen Indizes herangezogen wurden.
Ihre Aufgabe war es, wie bereits erwähnt, eine möglichst identische Erfassung
der Waren und Dienstleistungen herzustellen. Einige Kategorien wurden nicht
berücksichtigt, da es nicht möglich war, in der zur Verfügung stehenden Zeit
ein vergleichbares Verfahren für die Erfassung dieser Waren und
Dienstleistungen zu schaffen. Hierbei geht es vor allem um Ausgaben für den
Erwerb von Wohneigentum zur eigenen Nutzung und Ausgaben für
Gesundheit und Bildung. Andere Positionen, die in einigen nationalen VPI
nicht erfasst wurden, wie insbesondere alkoholische Getränke und
Tabakwaren, wurden nun für alle Mitgliedstaaten einbezogen.
4.2.2. Stufe 2 der Umsetzung des HVPI
Am 7. März 1997 wurden erstmals HVPI durch Eurostat, das Statistische Amt
der Europäischen Union, den Statistischen Ämtern der 15 einzelnen
Mitgliedstaaten der EU sowie für Norwegen und Island veröffentlicht. Sie
beginnen mit dem Berichtsmonat Januar 1997. Ausserdem wurden
Vergleichsdaten für die Jahre 1995 und 1996 erstellt. Sie ersetzen die
vorläufigen Indizes der Stufe 1.
Im Gegensatz zu den Interimsindizes, wurden eine Reihe von Verbesserungen
vorgenommen. Sie wurden in mehreren Breichen der Methodik und in Ihrem
Erfassungsbereich harmonisiert. Der Erfassungsbereich wird als eine relativ
neue Systematik der Verbraucherausgaben, der sog. COICOP, definiert. Die
für den HVPI gewählte Klassifikation wird als COICOP/ HVPI bezeichnet.
Dieses kommt vor allem dem Wunsch nach dem Erhalt nationaler
Verbrauchsgewohnheiten nach.
17
Einige weitere Veränderungen gegenüber dem vorläufigen VPI sollen im
Folgenden aufgezeigt werden.
a) Erweiterung des Erfassungsbereiches
Der deutlich eingeschränkte Erfassungsbereich der vorläufigen VPI
konnte um eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen ergänzt
werden. Nun wurden beispielsweise auch Versicherungen für
Fahrzeuge und Wohnhäuser, Pauschalreisen, Bankdienstleistungen und
rezeptfrei erhältliche Gesundheitsgüter in der HVPI aufgenommen. Seit
der ersten Berechnung von HVPI wurde der Erfassungsbereich
stufenweise erweitert.
Dies soll auch in Zukunft noch weiter fortgeführt werden.
Die u.a. Tabelle zeigt diejenigen Positionen, die seit Januar 2000 neu
bzw. deutlich erweitert in den HVPI mit aufgenommen wurden.
Neu in den HVPI mit aufgenommen bzw. deutlich erweitert wurden folgende
Positionen:
COICOP/ HVPI Rev. Dez.
Bezeichnung
Anmerkung
99
06
Gesundheitspflege
Erweitert
06.1
Medizinische Erzeugnisse
Erweitert
06.1.1
Pharmazeutische Erzeugnisse
Erweitert (neu nachgew.)
06.1.2/3
Sonst. mediz. Erzeugnisse und therapeutische
Erweitert (neu nachgew.)
Geräte
06.2
Ambulante Dienstleistungen
Neu
06.2.1/3
Mediz. Und parmamediz. Dienstleistungen
Neu
06.2.2
Zahnmediz. Dienstleistungen
Neu
12
Versch. Waren und Dienstleistungen
Erweitert
12.4
Sozialschutz (zum Teil)
Neu
12.5
Versicherungen
Erweitert
12.5.3
Versicherungen im Zusammenhang mit der
Neu
Gesundheit
12.5.5
Sonstige Versicherungen
Neu
Grafik 37
7 Vgl. Statistisches Bundesamt, Mitteilung für die Presse, Wiesbaden, 29.02.2000
18
b) Anpassung bei Qualitätsveränderungen
Die HVPI sollen ein Mass für eine Veränderung der Preise darstellen.
Eine Veränderung der Qualität eines Produktes muss deshalb
herausgerechnet bzw. einheitlich bewertet werden. Die Mitgliedstaaten
einigten sich aus diesem Grund auf eine Einführung von
Mindeststandards. Diese sollen eine einheitliche Erfassung von
Qualitätsveränderungen gewährleisten. Eine ,,automatische
Verknüpfung" ist nicht erlaubt. Von einer ,,automatischen
Verknüpfung" spricht man, wenn der Preisunterschied zweier
aufeinanderfolgender Zeiträume einzig auf die Qualitätsunterschiede
zurückgeführt wird. Eine Preisveränderung würde sich somit nicht in
den HVPI niederschlagen. Dies führt zu einer Unter- bzw.
Überbewertung der Inflationsrate.
c) Einheitliche Formel für die Berechnung der Indizes auf unterster Ebene
(Elementaraggregate)
Der HVPI soll nach Beschluss der Mitgliedstaaten ein Index vom Typ
Laspeyres sein. Er fasst monatliche Preisentwicklungen zu einer
Prozentzahl zusammen. Dabei werden die einzelnen Waren und
Dienstleistungen unterschiedlich bewertet. Diese Gewichtung bezieht
sich auf die Bedeutung des jeweiligen Produktes für die entsprechende
Indexbevölkerung. Die Mitgliedstaaten legten Regeln für die
Gewichtung fest. Entscheidend für diese Bewertung sind die
Elementaraggregate. Dies ist die niedrigste Ausgabenebene, für die
Ausgabengewichtungen bekannt sind. Sind keine Gewichtungen
verfügbar, werden die Elementaraggregate anhand von
Preisaggregierungen ermittelt. Die Mitgliedstaaten können die
Elementaraggregate entweder als geometrisches Mittel oder aus
arithmetisch gemittelten Durchschnittspreisen der Berichtsperiode und
19
der Basisperiode berechnen. Die für die Errechnung der Preisaggregate
angewendeten Formeln werden unter Punkt 4.3.2. aufgezeigt8.
d) Aktualität der Stichprobe
Die Mitgliedstaaten einigten sich darauf, dass Waren und
Dienstleistungen, die am Markt nahezu vollständig verschwunden sind,
durch neue ersetzt werden. Es ist ferner verboten, fehlende
Preismeldungen durch die ermittelten Preisbeobachtungen der
vorherigen Periode zu ersetzten. Dies führte in der Vergangenheit
häufig zu Verfälschungen der einzelnen Daten.
e) Einbeziehung neuer Produkte
Es wurde häufig beanstandet, dass VPI keine neuen Produkte in den
Warenkorb aufnehmen. Diese Beanstandung sollte sich nicht gegen den
HVPI richten können. Aus diesem Grund werden Produkte neu in den
HVPI Warenkorb aufgenommen, wenn ihr Verkaufsvolumen mehr als
ein Tausendstel der gesamten Verbraucherausgaben eines Mitglied-
staates erzielt.
f) Gemeinsame Klassifikation
Der Berechnung des HVPI liegt die Klassifikation COIPOP/HVPI
zugrunde. Eine international vergleichbare Analyse der Inflation kann
somit ermöglicht werden.
4.3. Berechnung des HVPI
Der HVPI ist allgemein definiert als gewichtetes Mittel der Teilindizes.
H
=
i i
W H
8 Vgl. Anhang S. 26 a.a.O., Ermittlung der Elementaraggregate im HVPI
20
4.3.1. Bestimmung von Referenzzeiträumen
Bei der Erstellung von HVPI spielen drei Referenzzeiträume eine wichtige
Rolle. Auf zwei dieser Referenzzeiträume soll im Folgendgen näher einge-
gangen werden.
4.3.1.1. Festlegung eines Index-Referenzzeitraumes
Wie bereits erwähnt, basieren die HVPI auf den nationalen Verbraucher-
preisindizes. Um eine harmonische Errechnung zu ermöglichen, müssen eine
Reihe von Grundvoraussetzungen geschaffen werden. Eine dieser Voraus-
setzungen ist es, einen Index-Referenzzeitraum zu schaffen. Dies ist der
Zeitraum, für den der Index auf 100 gesetzt wird. Die HVPI Verordnung setzt
für den Index-Referenzzeitraum das Jahr 1996=100 fest. Dieser Zeitraum stellt
den Basiszeitraum für eine Errechnung nach dem Laspeyres Index dar.
Die meisten Mitgliedstaaten aktualisieren die Gewichte alle fünf Jahre. Jedoch
gibt es Staaten, die nicht mit solch einer festen Referenz arbeiten, sondern
einen Kettenindex mit jährlicher Aktualisierung der Gewichte zur Berechnung
heranziehen. Es musste also erst einmal eine ,,Umbasierung" auf den
gemeinsamen Index 1996 durchgeführt werden. Jede Bewegung des HVPI
wird somit mit Bezug auf das mittlere Preisniveau von 1996 ausgedrückt.
Für die Umstellung eines nationalen Preisindex mit der Basis=1994 auf den
gemeinsamen Index-Referenzzeitraum=1996 wird folgende Gleichung ver-
wendet:
H
W
H
94
F
98
i
i
H
=
=
94 94
F
98
96
F
98
H
W
H
94
F
96
i
i
94 94
96
wobei
H
der Gesamt HVPI für Februar 1998 mit 1996=100,
H
der
96
F
98
94
F
98
Gesamt HVPI für Februar 1998 mit 1994=100,
H
der Gesamt HVPI für das
94
96
21
Jahr 1996 (Jahresmittel) mit 1994=100,
i
H
der Teilindex für die
te
i
94
F
98
COICOP/ HVPI Kategorie mit 1994=100 ist, während
i
W
die Gewichte der
94
Kostenpositionen mit dem Referenzjahr 1994 sind.
4.3.1.2. Festlegung eines Gewichts-Referenzzeitraumes (Preisaktualisierung)
Neben dem Index-Referenzzeitraum gibt es eine weitere Art des
Referenzzeitraumes. Dieser behandelt den Zeitraum, für welchen die Ausgaben
für die Gewichte abgeleitet werden. Dieser wird als Gewichts-
Referenzzeitraum bezeichnet. Auch hier gibt es innerhalb der nationalen VPI
der Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede. Eine Harmonisierung erfolgt
durch eine Umstellung der Gewichts-Referenzzeiträume. Diese wird auch als
Preisaktualisierung bezeichnet. Eine Preisaktualisierung bedeutet eine jährliche
Anpassung der Gewichte der einzelnen Preise. Dabei werden die
Veränderungen des HVPI auf das mittlere Preisniveau in 1996 und später auf
jeden Dezember ab 1996 ausgedrückt. Die Gewichte werden also an die
Änderung des HVPI angepasst und neu mit Eins bewertet. Am Beispiel der
unter 4.3.1.1. aufgezeigten Formel wird für die Positionsgewichte mit dem
Referenzjahr 1994 eine Preisaktualisierung auf das Jahr 1996 unter
Anwendung folgender Formel durchgeführt:
H
=
W
H
96
F
98
i
i
94(96) 96
F
98
Dies kann wie folgt erreicht werden:
i
i
W
W
i
W
94 94
96
=
94(96)
i
i
W W
94 94
96
i
H
i
94
F
H
98
=
96
F
98
i
H
94
96
22
Daraus folgt:
H
=
P Q
P
W i
H i
*
F
96
F
98
=
94(96) 96
F
98
96 94
98
P Q
P
96
94
96
Auf diese Weise kann der HVPI nun mit der selben Formel für alle
Mitgliedstaaten berechnet werden. So stellt sich der HVPI für 1998 mit dem
Index-Referenzzeitraum 1996=100 und unter Berücksichtigung von Dezember
1997 und Dezember 1998 wie folgt dar:
H
=
96
F
98
=
W i
H i
*
W i
H i
*
W i
H i
(
1 96) 96
D
96
2(
D
96)
D
96
D
97 3(
D
97)
D
97
F
98
P Q
P
Q
P
Q
D
96
1
D
97 2
=
F
98
3
*
*
P Q
P
Q
P
Q
96
1
D
96 2
D
97 3
wobei
Q
=
Q
=
Q
=
Q
die Verbrauchsmengen aus 1994 sind.
1
2
3
94
4.3.2. Preisindizes für Elementaraggregate
Wie schon unter Punkt 4.2.2. erwähnt, kann man die Preisindizes für
Elementaraggregate wie folgt berechnen:
1
tp
n
Quotient der arithmetisch gemittelten Preise
1
bp
n
23
[
1/
p
]
n
t
[
Quotient der geometrisch gemittelten Preise
1/
p
]
n
b
dabei ist:
t
p
: der aktuelle Preis
b
p
: der Referenzpreis
n
: die Preisanzahl im Elementaraggregat
4.4. Der EVPI und der VPI-EWU
Zusätzlich zu den HVPI berechnet Eurostat zwei weitere Indizes, den EVPI
und den VPI-EWU.
4.4.1. Der EVPI
Der EVPI wird als gewichtetes Mittel der HVPI der 15 EU-Mitgliedstaaten
berechnet. Das Gewicht eines Mitgliedstaates entspricht dabei seinem Anteil an
den Konsumausgaben der privaten Haushalte der EU insgesamt. Es ist sinnvoll
und richtig, die Mitgliedstaaten nicht anhand von Werten, die von finanziellen
und anderen Faktoren abhängig sind, zu beurteilen.
Auf diese Weise kann mit dem EVPI Index eine Indexzahl für die
Preisstabilität aller EU-Mitgliedstaaten dargestellt werden.
4.4.2. Der VPI-EWU
Der VPI-EWU ist nach den selben Vorgaben wie der EVPI konzipiert worden.
Zur Errechnung wird ein gewogenes Mittel aller an der Europäischen
Währungsunion teilnehmenden Ländern ermittelt. Die Gewichte können sich
24
jährlich ändern, da sie auf den jeweiligen Privatverbrauchsanteil im Vergleich
zum EWU-Gesamtanteil bezogen werden. Da es innerhalb der EWU
unterschiedliche Währungen gibt, wurde ein fester Umrechnungskurs der
jeweiligen Landeswährung in Euro bestimmt.
So handelt es sich beispielsweise bei den Ländergewichten, die 1998
herangezogen wurden, um Daten der VGR von 1996, die anhand der HVPI der
teilnehmenden Länder für Dezember 1997 auf die Preise von Dezember 1997
aktualisiert wurden.
Für die Berechnung des VPI-EWU für Januar 1999 ergibt sich folgende
Formel:
X
X
M
(
X
)
=
c
H
*
c
H
*
96
J
99
m
m
96
96
D
96
m
m
96 (
D
96 )
D
96
D
97
m
=1
m
=1
X
m
m
c
H
*
c
H
96 (
D
97 )
D
97
D
98
X
m
m
97 (
D
98 )
D
98
J
99
m
=1
m
=1
dabei ist:
M
(
X
)
: VPI-EWU zum 1. Januar 1999 für die X an der EWU
96
J
99
teilnehmenden Länder mit 1996=100;
m
m
c
: 1995 und 1996 verwendetes Ländergewicht-Daten der VGR für 1996,
96
m
c
: 1997 verwendetes Ländergewicht-Daten der VGR für 1996 zu
96(
D
96)
Preisen von Dezember 1996,
m
c
: 1998 verwendetes Ländergewicht-Daten der VGR für 1996 zu
96(
D
97)
Preisen von Dezember 1997, und
m
c
: 1999 verwendetes Ländergewicht-Daten der VGR für 1997 zu
97(
D
98)
Preisen von Dezember 1998;
25
HVPI
.
.
von Mitgliedstaat
.. ..
m
.
im Dezember
1997
.
H m
:
HVPI
,
:
Beispiel
H m
=
D
96
D
97
HVPI
.
.
von Mitgliedstaat
.. ..
m
.
im Dezember
.1996
4.5. Abschliessende Erläuterungen zum HVPI
In den eben aufgeführten Punkten wurde der HVPI ausführlich dargestellt.
Trotz seiner eingeschränkten Aussagefähigkeit, den Schwierigkeiten einer
harmonischen Berechnung und einem begrenzten Erfassungsbereich hat sich
der HVPI zu einem der wichtigsten europäischen Wirtschaftsindikatoren für
die Preisstabilität entwickelt. Er wird seit Januar 1997 zusammen mit rund 100
Teilindizes für wichtige Gütergruppen monatlich veröffentlicht. Eine genaue
Auflistung aller monatlich veröffentlichten Dokumente ist im Anhang
enthalten
.
Vor allem die Europäische Zentralbank nutzt den HVPI und dessen Ergebnisse
inzwischen konsequent. Auch ausländische Anfragen beim Statistischen
Bundesamt beziehen sich immer mehr auf den HVPI. Er hat sich als Indikator
für die Preisstabilität etabliert. Luxemburg hat als erster Mitgliedstaat seinen
nationalen VPI abgeschafft und nutzt inzwischen ausschliesslich den HVPI zur
Errechnung der Preisentwicklung. Ob dies in Zukunft auch in anderen
Mitgliedstaaten möglich ist, ist derzeit noch nicht abzusehen.
Fest steht, die Veröffentlichung der HVPI erzeugte sowohl in den Medien als
auch bei den Nutzern ein positives Echo und ist als Vergleichsgrundlage der
Mitgliedstaaten untereinander nicht mehr wegzudenken.
26
Ermittlung der Elementaraggregate im HVPI
Formel für EA bei der
Verwendete Formel im HVPI ist
Einführung der
Geschätzte
Neue Formel wurde wird
Berechnung des HVPI wurde
die Verhältniszahl der
neuen Formel
Auswirkung auf den
auch für den HVPI
verändert
arithmetisch ermittelten
beginnend mit dem
HVPI über einen
eingeführt
Durchschnittspreise (VAD) oder
Index für:
Zeitraum von 12
das geometrische Mittel (GM)
Monaten in
Prozentpunkten:
B
Nein
VAD
-
-
-
DK
Ja, aber Ausnahmeregelung bis
GM, Ausnahmeregelung
Jan. 1997,
Schätzwert nicht
Ja, voraussichtlich beg.
Sept. 1997
Ausnahmeregelung
verfügbar,
mit Index für Anf. 1998
Ausnahmeregelung
D
Nein
VAD
-
-
-
EL
Ja
GM
Jan. 1995
-0,1
Ja, beg. mit Index für
Jan. 1994
E
Nein
VAD
-
-
-
F
Ja, schrittweise für heterogene
VAD für homogene Produkte
Jan. 1997:
-0,1
Ja
Produkte
(1/3), GM für heterogene
Übergang zum GM
Produkte (1/3), andere Formel für
zur Hälfte
neue Produkte, komplexe Preise
abgeschlossen; 18%
und Zölle (1/3)
des Index wird
anhand GM
berechnet; Jan.
1998, Jan. 1999:
weiterer Übergang
zum GM
IRL
Nein
VAD
-
-
-
I
Ja
VAD
Jan. 1996
Kein Schätzwert
Ja, beg. mit Index für
verfügbar
Jan. 1996
L
Ja
GM
Jan. 1995
Kein Schätzwert
HVPI und VPI sind
verfügbar
identisch
NL
Nein
VAD
-
-
-
A
Ja
GM; VAD für best. Artikel, z. B.
Jan. 1995
-0,1
Nein (Durchschnitt der
Obst, Gemüse und Mieten
Verhältniszahlen)
P
Nein
VAD
Verwendung des
-
Ja, beg. mit Index für
GM ab Jan. 1998
Jan. 1998
FIN
Ja
GM
Jan. 1998
-0,1
Ja, beg. mit Index für
Jan. 1996
S
Nein
Var. des GM (Verhältniszahl d.
-
-
-
standard. Durchschnittspreise)
UK
Ja
GM
Jan. 1996
-0,5
Nein
IS
Ja
GM
März 1997
Kein Schätzwert
Ja, beg. mit Index für März
verfügbar
1997
N
Nein
VAD
-
-
-
27
Monatliche HVPI Veröffentlichungen der Kommission:
- die alle Positionen umfassenden HVPI für sämtliche EU-
Mitgliedstaaten zuzüglich Island und Norwegen
- den Europäischen Verbraucherpreisindex (EVPI)
- den Index für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
- etwa 100 Teilindizes, ihre entsprechenden Gewichte und gewichteten
Durchschnittswerte (EVPI und EWR) und
- die Ländergewichte
Über die HVPI und deren Teilindizes werden folgende Informationen
bereitgestellt:
- die monatliche Höhe des Index
- die monatliche Veränderung
- die jährliche Veränderung
- der Index im Jahresdurchschnitt und
- die Veränderung im Jahresdurchschnitt
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29.09.2000 23:08:12
Eine gelungene Arbeit! Vollständige Abbildung des Themas. Für jeden "Bänker" eine Pflichtlektüre!!!