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Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex als vergleichbarer Indikator der Preisstabilität der EU-Mitgliedstaaten

Scholary Paper (Seminar), 2000, 28 Pages
Authors: Stephan Matthiesen, Boris Jaschik
Subject: Statistics

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2000
Pages: 28
Grade: 1,0
Language: German
Archive No.: V97498
ISBN (E-book): 978-3-638-95950-6

File size: 105 KB
Notes :
Warenkorb fehlt, gibts aber beim Stat. Bundesamt



Fulltext (computer-generated)

1

STATISTIK HAUSARBEIT

Fachhochschule Kiel

Fachbereich Wirtschaft

Prof. Dr. G. Kockläuner

Sommersemester 2000

Vorgelegt von:

Boris Jaschik,

Stephan Matthiesen,

Thema: Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex als vergleichbarer

Indikator der Preisstabilität der EU-Mitgliedstaaten


2

Inhaltsübersicht

Kapitel Seite

Abkürzungsverzeichnis 4

Übersicht der Grafiken 7

1. Einleitung zum Thema Preisstatistik 8

2. Begriffsdefinition 8

2.1. Preisnotierung 8

2.2. Preismesszahl 9

2.3. Preisindex 9

2.4. Warenkorb und Wägungsschema 10

2.4.1. Warenkorb 10

2.4.2. Wägungsschema 11

3. Häufig angewandte Preisindizes 12

3.1. Preisindex nach E. Laspeyres 12

3.2. Preisindex nach H. Paasche 13

3.3. Preisindex nach I. Fisher 13

4. Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) 14

4.1. Hintergrund 14

4.2. Umsetzung des HVPI 15

4.2.1. Stufe 1 der Umsetzung des HVPI 16

4.2.2. Stufe 2 der Umsetzung des HVPI 16

4.3. Berechnung des HVPI 19

4.3.1. Bestimmung von Referenzzeiträumen 20

4.3.1.1. Festlegung eines Index-Referenzzeitraumes 20

4.3.1.2. Festlegung eines Gewichts-Referenzzeitraumes 21

4.3.2. Preisindizes für Elementaraggregate 22


3

Kapitel Seite

4.4. Der EVPI und der VPI-EWU 23

4.4.1. Der EVPI 23

4.4.2. Der VPI-EWU 23

4.5. Abschliessende Bemerkung zum HVPI 25

Anhang Ermittlung der Elementaraggregate im HVPI 26

Monatliche HVPI Veröffentlichungen der Kommission 27

Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte 28

(fehlt in dieser Ausgabe)

Literaturverzeichnis 32


4

Abkürzungsverzeichnis:

q : Mengen

p : Preise

L

P

: Preisindex nach E. Laspeyres

0

t

P

P

: Preisindex nach Paasche

0

t

F

P

: Preisindex nach Fisher

0

t

p

),...,

1

(

p

(

n

) : Preise der Basisperiode 0

o

0

p

),...,

1

(

p

(

n

) : Preise der Berichtsperiode t

t

t

q

),...,

1

(

q

(

n

) : Mengen der Basisperiode 0

0

0

q

),...,

1

(

q

(

n

) : Mengen der Berichtsperiode t

t

t

A : Österreich

B : Belgien

COICOP : Classification of individual Consumption by Purpose

(Klassifikation des individuellen Verbrauchs nach

Verwendungszweck)

COICOP/HVPI : COICOP, angepasst an die Bedürfnisse der HVPI


5

COICOP-VPI : Classification of individual Consumption by Purpose,

angepasst an die Bedürfnisse der nationalen VPI

D : Deutschland

DK : Dänemark

E : Spanien

EG : Europäische Gemeinschaft

EL : Griechenland

EU : Europäische Union

EVPI : Europäischer Verbraucherpreisindex

EWU : Europäische Währungsunion

F : Frankreich

FIN : Finnland

HVPI : Harmonisierter Verbraucherpreisindex

I : Italien

IRL : Irland

IS : Island


6

L : Luxemburg

N : Norwegen

NL : Niederlande

P : Portugal

S : Schweden

StabG : Stabilitätsgesetz

UK : Grossbritanien

VGR : Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

VPI : Verbraucherpreisindex

VPI-EWU : Verbraucherpreisindex der Europäischen

Währungsunion


7

Übersicht der Grafiken

Grafik Bezeichnung Seite

1 Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten 9

Haushalte in Deutschland 1995=100 (Verän-

derung gegenüber dem Vormonat in %)

2 Wägungsschemata für den Preisindex für die 10

Lebenshaltung aller privaten Haushalte in

Deutschland (in Promille)

3 Neu in den HVPI aufgenommene bzw. deutlich 15

erweiterte Positionen


8

1. Einleitung zum Thema Preisstatistik

Die Preisstatistik stellt einen wesentlichen Bestandteil der Wirtschaftsstatistik

dar. Eine der wichtigsten Aufgaben ist es daher, die Stabilität der Preisniveaus

aufzuzeigen. Das StabG schreibt dazu analog

§1 Erfordernisse der Wirt-

schaftspolitik. Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanz-

politischen Maßnahmen das Erfordernis des gesamtwirtschaftlichen Gleich-

gewichts zu beachten. Die Maßnahmen sind so zu treffen, dass sie im Rahmen

der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus,

zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleich-

gewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen.

Die Preisstatistik kann in zwei Bereiche aufgeteilt werden. Ein Bereich befasst

sich mit der Preisnotierung, der andere mit Preisindizes. Die Preisnotierung ist

die Erfassung von Preisen einzelner Güter ( Waren und Dienstleistungen ) in

absoluten Größen ( z. B. DM ). Preisindizes sind relative Größen für einen

Korb von Waren. Sie sollen Auskunft über die Preisveränderung vieler Güter

geben.

Im Folgenden werden die Unterschiede und Verwendungszwecke einzelner

Preisindizes näher beschrieben. Ein Schwerpunkt soll hierbei auf dem HVPI

( Harmonisierter Verbraucherpreisindex ) liegen, welcher den Vergleich der

unterschiedlichen Indizes in den europäischen Staaten erleichtern soll.

2. Begriffsdefinition

2.1. Preisnotierung

Unter einer Preisnotierung1 versteht man die Erfassung von Preisen einzelner

Güter in absoluten Grössen ( z. B. DM ). Preisnotierungen dienen u. a. als

Basis zur Errechnung von Preisindizes.

1 Vgl. v.d.Lippe, Wirtschaftsstatistik a.a.O., S. 402


9

Beispiel:

Gut 1 5 DM

Gut 2 7 DM

.

.

.

Gut n 9 DM

2.2. Preismesszahl

Unter einer Preismesszahl versteht man die Preisveränderung eines einzelnen

Gutes über einen bestimmten Zeitraum. Hierfür wird ein Quotient aus den zu

vergleichenden Preisen gebildet.

p

)

1

( /

p

)

1

(

t

0

Beispiel: Preis Gut 1 1997 / Preis Gut 1 1995

15 / 12 = 1,25

Ergebnis: Der Preis von Gut 1 war im Jahr 1997 um 25% höher als

im Jahr 1995.

2.3. Preisindex

Der Preisindex ist i.d.R. ein summerisches Mass von Preisveränderungen ( im

zeitlichen Vergleich ). Man erfasst also die Veränderung einer Menge von

Preisen für Waren und Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum in nur

einem Wert. Dies ermöglicht einen besseren Vergleich, da nicht für jede

einzelne Ware oder Dienstleistung ein eigener Wert aufgeführt wird. In der


10

Praxis haben die einzelnen Güter oder Dienstleistungen jedoch eine

unterschiedliche Bedeutung. Sie werden daher unterschiedlich stark bewertet.

Viele Preisindizes verwenden aus diesem Grunde gewichtete Mittel.

Die genaue Berechnung einzelner Preisindizes wird unter Punkt 3 genauer

beschrieben.

Veränderung d. Preisindizes für die

Lebenshaltung aller priv. Haushalte in

1,6

1,4

1,2

1,0

0,8

0,6

Prozent

0,4

0,2

0,0

Jan. 98

Feb. 98

Mrz. 98 Apr. 98 Mai 1998 Jun. 98

Jul. 98

Aug. 98 Sept. 98

Okt. 98 Nov. 98 Dez. 98

Jan. 99

Grafik 12

2.4. Warenkorb und Wägungsschema

Warenkorb und Wägungsschema werden häufig in einem Atemzug genannt.

Oft wird der Unterschied der beiden Begriffe nicht deutlich, und es kommt zu

Verwechslungen. Es besteht deshalb die Gefahr der Fehlinterpretation.

2.4.1. Warenkorb

Wie schon unter Punkt 2.3. erwähnt, fasst der Preisindex eine Menge von

Waren und Dienstleistungen und deren Preise zusammen. Die Gesamtheit

dieser Produkte wird als Warenkorb bezeichnet. In Deutschland wird dieser

2 Vgl. Statistisches Bundesamt, Mitteilung für die Presse, Wiesbaden, 29.02.2000


11

vom Statistischen Bundesamt erstellt3. Er beinhaltet ca. 750 Waren und Dienst-

leistungen, die stellvertretend den gesamten Verbrauch und die Nachfrage

repräsentieren. Die im Warenkorb enthaltenden Güter und Dienstleistungen

werden dem jeweiligen Verbrauchsverhalten angepasst. Deshalb wird in

regelmässigem Abstand überprüft, inwiefern der Warenkorb noch den

aktuellen Verbrauchsgewohnheiten entspricht. Neue Produkte entstehen,

andere verlieren an Bedeutung oder verschwinden ganz vom Markt. Bei der

letzten Aktualisierung im Jahr 1995 wurde so z. B. das Mobiltelefonieren in

den Warenkorb aufgenommen. Jedoch verändert sich das Verbrauchsverhalten

nicht spontan, sondern über einen längeren Zeitraum. Das Statistische

Bundesamt aktualisiert den Warenkorb i.d.R. in all den Jahren, die auf 0 oder

5 enden.

2.4.2. Wägungsschema

Wie schon unter Punkt 2.3 erwähnt, werden die im Warenkorb befindlichen

Waren und Dienstleistungen unterschiedlich gewichtet. Das Statistische

Bundesamt quantifiziert jeden im Warenkorb befindlichen Artikel je nach

dessen Bedeutung für die Gesamtheit der privaten Haushalte. Die Gewichtung

erfolgt aus den Ergebnissen einer Einkommens- und Verbrauchstichprobe, die

alle fünf Jahre durchgeführt wird.

3 Vgl. Anhang S. 28 a.a.O., Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte


12

Wägungsschema für den Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in

Deutschland4

Angaben in Promille

COICOP-VPI Gewichte 1991 Gewichte 1995

01 Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke

114,81

131,26

02 Alkoholische Getränke und Tabakwaren

45,19

41,67

03 Bekleidung und Schuhe

76,89

68,76

04 Wohnung, Wasser, Elektrizität, Gas und andere

Brennstoffe

240,46

274,77

05 Hausrat und laufende Instandhaltung des Hauses

72,87

70,56

06 Gesundheitspflege

30,56

34,39

07 Verkehr

156,77

138,82

08 Nachrichtenübermittlung

17,92

22,66

09 Freizeit und Kultur

99,59

103,57

10 Bildungswesen

5,42

6,51

11 Hotels, Cafes und Restaurants

58,44

46,08

12 Verschiedene Waren und Dienstleistungen

51,08

60,95

Insgesamt 1000,00 1000,00

Grafik 25

3. Häufig angewandte Preisindizes

3.1. Preisindex nach E. Laspeyres (1871)

Es wurde bereits festgestellt, das nur ein Index aus gewichteten Mitteln eine

repräsentative Aussagekraft hat. Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die

einzelnen Werte zu gewichten.

Einen der meistverwandten Preisindizes entwickelte E. Laspeyres im Jahre

1871. In den nach seinem Namen benannten Preisindex werden die einzelnen

Werte mit Gewichten der Basisperiode bewertet.

4 Vgl. Statistisches Bundesamt, Mitteilung für die Presse, Wiesbaden, 29.02.2000

5 Vgl. Anhang S. 28 a.a.O., Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte


13

Der Preisindex von Laspeyres ist definiert als:

L

n

n

P

=

p i

( )

q i

( ) /

p i

( )

q

(

i

)

0

t

t

0

0

0

i

=1

i

=1

Der Preisindex von Laspeyres wird auch zur Berechnung des Deutschen

Preisindex für die Lebenshaltung verwendet.

3.2. Der Preisindex nach H. Paasche (1874)

Etwa zur gleichen Zeit wie Laspeyres entwickelte auch H. Paasche einen

Preisindex. Jedoch bewertet er seine Werte mit Gewichten der Berichtsperiode.

Der Preisindex von Paasche ist definiert als:

P

n

n

P

=

p

(

i

)

q i

( ) /

p

(

i

)

q i

( )

0

t

t

t

0

t

i

=1

i

=1

Der Preisindex nach Paasche wird z.B. in Grossbritanien verwendet.

3.3. Der Preisindex nach I. Fisher

Der Preisindex von I. Fisher versuchte nun, die Preisindizes von Laspeyres und

Paasche miteinander zu verbinden. Er ermittelt aus den beiden Berechnungen

das geometrische Mittel. Der nach diesem Verfahren errechnete Wert muss

also zwischen denen von Laspeyres und Paasche liegen.

Der Preisindex von Fisher ist definiert als:

F

L

P

P

=

P P

0

t

0

t

0

t


14

Der Ansatz von Fisher wird zur Preisindexberechnung in den Vereinigten

Staaten verwendet.

4. Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex ( HVPI )

4.1. Hintergrund

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) beschlossen 1992 einen

weiteren grossen Schritt zur Europäischen Integration. In den sogenannten

Verträgen von Maastricht wurden vier Konvergenzkriterien festgelegt. Das

Einhalten dieser Kriterien war Grundvoraussetzung für die weitere Teilnahme

an der EU. Eines der 4 Kriterien war die Preisstabilität. Die daraus errechnete

Inflationsrate darf um nicht mehr als 1 ½ Prozentpunkte über der Inflationsrate

der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen. Jedoch berechnen die einzelnen

Staaten ihre jeweiligen Preisindizes auf unterschiedliche Weise. Einige

unterschiedliche Berechnungen wurden bereits unter Punkt 3 aufgezeigt. Hinzu

kommt, dass die Verbraucherpreisindizes (VPI) in einigen Staaten als Indizes

für die Lebenshaltungskosten, in anderen als reine Preisindizes bezeichnet

werden.

Nationale VPI werden also nicht nur unterschiedlich berechnet, sie enthalten

auch unterschiedliche Waren und Dienstleistungen. Dies betrifft vor allem

Ausgaben für das Wohnen im eigenen Heim, viele Waren und Dienstleistungen

des Gesundheitswesens, Dienstleistungen im Bildungswesen und viele

Versicherungsdienstleistungen. Der Erfassungsbereich für die ausgewählten

Waren und Dienstleistungen wurde dennoch für alle Mitgliedstaaten einheitlich

festgelegt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es einen einheitlichen Warenkorb

oder ein einheitliches Wägungsschema gibt. Nationale Verbrauchs-

gewohnheiten sollen weiterhin in die HVPI einfliessen. Aus diesem Grund

deckt der HVPI auch nicht den vollständigen Erfassungsbereich der nationalen


15

VPI ab. Beispielsweise werden seit Januar 2000 89,4 % des deutschen

Preisindex für die Lebenshaltung durch den HVPI abgedeckt. Eine erneute

Erweiterung des Erfassungsbereiches ist für Januar 2001 geplant.

Ziel war es daher, einen harmonischen Verbraucherpreisindex zu erstellen, der

die Indizes der einzelnen Staaten vergleichbar macht, ohne jedoch auf

nationale Eigenschaften und Besonderheiten vollständig zu verzichten. Am

23. Oktober 1995 erliess der Europäische Rat deshalb eine Verordnung6. Diese

galt als Rechtsgrundlage für die Erstellung des Harmonisierten

Verbraucherpreisindex.

In ihr wurde festgelegt, dass der HVPI auf den Preisen für Waren und

Dienstleistungen basiert, die zur direkten Befriedigung der

Verbraucherbedürfnisse zum Kauf angeboten werden. Es handelt sich also um

einen ,,reinen Preisindex".

4.2. Umsetzung des HVPI

Die Preisindizes der einzelnen Mitgliedstaaten wurden für landesinterne

Zwecke entwickelt. Trotz einer ganzen Reihe von Gemeinsamkeiten gibt es

erhebliche konzeptionelle und methodische Unterschiede. Daraus zu

schliessen, dass es ,,richtige" oder ,,falsche" Preisindizes gibt, ist jedoch nicht

möglich, da sie unterschiedliche, nationale Verbrauchsgewohnheiten

widerspiegeln.

Die Staaten einigten sich auf eine Umsetzung des HVPI in mehreren Stufen.

Eine Einführung ein einem Schritt war aus einer Vielzahl organisatorischer,

ökonomischer und mathematischer Gründe nicht möglich.

6 Vgl. Verordnung (EG) Nr. 2494/ 95 des Rates, AB1. Nr. L 257/ 1. 27.10.1995


16

4.2.1. Stufe 1 der Umsetzung des HVPI

Die Staaten entwickelten ab 1996 einen vorläufigen Satz von

Verbraucherpreisindizes (Interimsindizes). Diese stützten sich vollständig auf

Daten, die auch zur Berechnung der nationalen Indizes herangezogen wurden.

Ihre Aufgabe war es, wie bereits erwähnt, eine möglichst identische Erfassung

der Waren und Dienstleistungen herzustellen. Einige Kategorien wurden nicht

berücksichtigt, da es nicht möglich war, in der zur Verfügung stehenden Zeit

ein vergleichbares Verfahren für die Erfassung dieser Waren und

Dienstleistungen zu schaffen. Hierbei geht es vor allem um Ausgaben für den

Erwerb von Wohneigentum zur eigenen Nutzung und Ausgaben für

Gesundheit und Bildung. Andere Positionen, die in einigen nationalen VPI

nicht erfasst wurden, wie insbesondere alkoholische Getränke und

Tabakwaren, wurden nun für alle Mitgliedstaaten einbezogen.

4.2.2. Stufe 2 der Umsetzung des HVPI

Am 7. März 1997 wurden erstmals HVPI durch Eurostat, das Statistische Amt

der Europäischen Union, den Statistischen Ämtern der 15 einzelnen

Mitgliedstaaten der EU sowie für Norwegen und Island veröffentlicht. Sie

beginnen mit dem Berichtsmonat Januar 1997. Ausserdem wurden

Vergleichsdaten für die Jahre 1995 und 1996 erstellt. Sie ersetzen die

vorläufigen Indizes der Stufe 1.

Im Gegensatz zu den Interimsindizes, wurden eine Reihe von Verbesserungen

vorgenommen. Sie wurden in mehreren Breichen der Methodik und in Ihrem

Erfassungsbereich harmonisiert. Der Erfassungsbereich wird als eine relativ

neue Systematik der Verbraucherausgaben, der sog. COICOP, definiert. Die

für den HVPI gewählte Klassifikation wird als COICOP/ HVPI bezeichnet.

Dieses kommt vor allem dem Wunsch nach dem Erhalt nationaler

Verbrauchsgewohnheiten nach.


17

Einige weitere Veränderungen gegenüber dem vorläufigen VPI sollen im

Folgenden aufgezeigt werden.

a) Erweiterung des Erfassungsbereiches

Der deutlich eingeschränkte Erfassungsbereich der vorläufigen VPI

konnte um eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen ergänzt

werden. Nun wurden beispielsweise auch Versicherungen für

Fahrzeuge und Wohnhäuser, Pauschalreisen, Bankdienstleistungen und

rezeptfrei erhältliche Gesundheitsgüter in der HVPI aufgenommen. Seit

der ersten Berechnung von HVPI wurde der Erfassungsbereich

stufenweise erweitert.

Dies soll auch in Zukunft noch weiter fortgeführt werden.

Die u.a. Tabelle zeigt diejenigen Positionen, die seit Januar 2000 neu

bzw. deutlich erweitert in den HVPI mit aufgenommen wurden.

Neu in den HVPI mit aufgenommen bzw. deutlich erweitert wurden folgende

Positionen:

COICOP/ HVPI Rev. Dez.

Bezeichnung

Anmerkung

99

06

Gesundheitspflege

Erweitert

06.1

Medizinische Erzeugnisse

Erweitert

06.1.1

Pharmazeutische Erzeugnisse

Erweitert (neu nachgew.)

06.1.2/3

Sonst. mediz. Erzeugnisse und therapeutische

Erweitert (neu nachgew.)

Geräte

06.2

Ambulante Dienstleistungen

Neu

06.2.1/3

Mediz. Und parmamediz. Dienstleistungen

Neu

06.2.2

Zahnmediz. Dienstleistungen

Neu

12

Versch. Waren und Dienstleistungen

Erweitert

12.4

Sozialschutz (zum Teil)

Neu

12.5

Versicherungen

Erweitert

12.5.3

Versicherungen im Zusammenhang mit der

Neu

Gesundheit

12.5.5

Sonstige Versicherungen

Neu

Grafik 37

7 Vgl. Statistisches Bundesamt, Mitteilung für die Presse, Wiesbaden, 29.02.2000


18

b) Anpassung bei Qualitätsveränderungen

Die HVPI sollen ein Mass für eine Veränderung der Preise darstellen.

Eine Veränderung der Qualität eines Produktes muss deshalb

herausgerechnet bzw. einheitlich bewertet werden. Die Mitgliedstaaten

einigten sich aus diesem Grund auf eine Einführung von

Mindeststandards. Diese sollen eine einheitliche Erfassung von

Qualitätsveränderungen gewährleisten. Eine ,,automatische

Verknüpfung" ist nicht erlaubt. Von einer ,,automatischen

Verknüpfung" spricht man, wenn der Preisunterschied zweier

aufeinanderfolgender Zeiträume einzig auf die Qualitätsunterschiede

zurückgeführt wird. Eine Preisveränderung würde sich somit nicht in

den HVPI niederschlagen. Dies führt zu einer Unter- bzw.

Überbewertung der Inflationsrate.

c) Einheitliche Formel für die Berechnung der Indizes auf unterster Ebene

(Elementaraggregate)

Der HVPI soll nach Beschluss der Mitgliedstaaten ein Index vom Typ

Laspeyres sein. Er fasst monatliche Preisentwicklungen zu einer

Prozentzahl zusammen. Dabei werden die einzelnen Waren und

Dienstleistungen unterschiedlich bewertet. Diese Gewichtung bezieht

sich auf die Bedeutung des jeweiligen Produktes für die entsprechende

Indexbevölkerung. Die Mitgliedstaaten legten Regeln für die

Gewichtung fest. Entscheidend für diese Bewertung sind die

Elementaraggregate. Dies ist die niedrigste Ausgabenebene, für die

Ausgabengewichtungen bekannt sind. Sind keine Gewichtungen

verfügbar, werden die Elementaraggregate anhand von

Preisaggregierungen ermittelt. Die Mitgliedstaaten können die

Elementaraggregate entweder als geometrisches Mittel oder aus

arithmetisch gemittelten Durchschnittspreisen der Berichtsperiode und


19

der Basisperiode berechnen. Die für die Errechnung der Preisaggregate

angewendeten Formeln werden unter Punkt 4.3.2. aufgezeigt8.

d) Aktualität der Stichprobe

Die Mitgliedstaaten einigten sich darauf, dass Waren und

Dienstleistungen, die am Markt nahezu vollständig verschwunden sind,

durch neue ersetzt werden. Es ist ferner verboten, fehlende

Preismeldungen durch die ermittelten Preisbeobachtungen der

vorherigen Periode zu ersetzten. Dies führte in der Vergangenheit

häufig zu Verfälschungen der einzelnen Daten.

e) Einbeziehung neuer Produkte

Es wurde häufig beanstandet, dass VPI keine neuen Produkte in den

Warenkorb aufnehmen. Diese Beanstandung sollte sich nicht gegen den

HVPI richten können. Aus diesem Grund werden Produkte neu in den

HVPI Warenkorb aufgenommen, wenn ihr Verkaufsvolumen mehr als

ein Tausendstel der gesamten Verbraucherausgaben eines Mitglied-

staates erzielt.

f) Gemeinsame Klassifikation

Der Berechnung des HVPI liegt die Klassifikation COIPOP/HVPI

zugrunde. Eine international vergleichbare Analyse der Inflation kann

somit ermöglicht werden.

4.3. Berechnung des HVPI

Der HVPI ist allgemein definiert als gewichtetes Mittel der Teilindizes.

H

=

i i

W H

8 Vgl. Anhang S. 26 a.a.O., Ermittlung der Elementaraggregate im HVPI


20

4.3.1. Bestimmung von Referenzzeiträumen

Bei der Erstellung von HVPI spielen drei Referenzzeiträume eine wichtige

Rolle. Auf zwei dieser Referenzzeiträume soll im Folgendgen näher einge-

gangen werden.

4.3.1.1. Festlegung eines Index-Referenzzeitraumes

Wie bereits erwähnt, basieren die HVPI auf den nationalen Verbraucher-

preisindizes. Um eine harmonische Errechnung zu ermöglichen, müssen eine

Reihe von Grundvoraussetzungen geschaffen werden. Eine dieser Voraus-

setzungen ist es, einen Index-Referenzzeitraum zu schaffen. Dies ist der

Zeitraum, für den der Index auf 100 gesetzt wird. Die HVPI Verordnung setzt

für den Index-Referenzzeitraum das Jahr 1996=100 fest. Dieser Zeitraum stellt

den Basiszeitraum für eine Errechnung nach dem Laspeyres Index dar.

Die meisten Mitgliedstaaten aktualisieren die Gewichte alle fünf Jahre. Jedoch

gibt es Staaten, die nicht mit solch einer festen Referenz arbeiten, sondern

einen Kettenindex mit jährlicher Aktualisierung der Gewichte zur Berechnung

heranziehen. Es musste also erst einmal eine ,,Umbasierung" auf den

gemeinsamen Index 1996 durchgeführt werden. Jede Bewegung des HVPI

wird somit mit Bezug auf das mittlere Preisniveau von 1996 ausgedrückt.

Für die Umstellung eines nationalen Preisindex mit der Basis=1994 auf den

gemeinsamen Index-Referenzzeitraum=1996 wird folgende Gleichung ver-

wendet:

H

W

H

94

F

98

i

i

H

=

=

94 94

F

98

96

F

98

H

W

H

94

F

96

i

i

94 94

96

wobei

H

der Gesamt HVPI für Februar 1998 mit 1996=100,

H

der

96

F

98

94

F

98

Gesamt HVPI für Februar 1998 mit 1994=100,

H

der Gesamt HVPI für das

94

96


21

Jahr 1996 (Jahresmittel) mit 1994=100,

i

H

der Teilindex für die

te

i

94

F

98

COICOP/ HVPI Kategorie mit 1994=100 ist, während

i

W

die Gewichte der

94

Kostenpositionen mit dem Referenzjahr 1994 sind.

4.3.1.2. Festlegung eines Gewichts-Referenzzeitraumes (Preisaktualisierung)

Neben dem Index-Referenzzeitraum gibt es eine weitere Art des

Referenzzeitraumes. Dieser behandelt den Zeitraum, für welchen die Ausgaben

für die Gewichte abgeleitet werden. Dieser wird als Gewichts-

Referenzzeitraum bezeichnet. Auch hier gibt es innerhalb der nationalen VPI

der Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede. Eine Harmonisierung erfolgt

durch eine Umstellung der Gewichts-Referenzzeiträume. Diese wird auch als

Preisaktualisierung bezeichnet. Eine Preisaktualisierung bedeutet eine jährliche

Anpassung der Gewichte der einzelnen Preise. Dabei werden die

Veränderungen des HVPI auf das mittlere Preisniveau in 1996 und später auf

jeden Dezember ab 1996 ausgedrückt. Die Gewichte werden also an die

Änderung des HVPI angepasst und neu mit Eins bewertet. Am Beispiel der

unter 4.3.1.1. aufgezeigten Formel wird für die Positionsgewichte mit dem

Referenzjahr 1994 eine Preisaktualisierung auf das Jahr 1996 unter

Anwendung folgender Formel durchgeführt:

H

=

W

H

96

F

98

i

i

94(96) 96

F

98

Dies kann wie folgt erreicht werden:

i

i

W

W

i

W

94 94

96

=

94(96)

i

i

W W

94 94

96

i

H

i

94

F

H

98

=

96

F

98

i

H

94

96


22

Daraus folgt:

H

=

P Q

P

W i

H i

*

F

96

F

98

=

94(96) 96

F

98

96 94

98

P Q

P

96

94

96

Auf diese Weise kann der HVPI nun mit der selben Formel für alle

Mitgliedstaaten berechnet werden. So stellt sich der HVPI für 1998 mit dem

Index-Referenzzeitraum 1996=100 und unter Berücksichtigung von Dezember

1997 und Dezember 1998 wie folgt dar:

H

=

96

F

98

=

W i

H i

*

W i

H i

*

W i

H i

(

1 96) 96

D

96

2(

D

96)

D

96

D

97 3(

D

97)

D

97

F

98

P Q

P

Q

P

Q

D

96

1

D

97 2

=

F

98

3

*

*

P Q

P

Q

P

Q

96

1

D

96 2

D

97 3

wobei

Q

=

Q

=

Q

=

Q

die Verbrauchsmengen aus 1994 sind.

1

2

3

94

4.3.2. Preisindizes für Elementaraggregate

Wie schon unter Punkt 4.2.2. erwähnt, kann man die Preisindizes für

Elementaraggregate wie folgt berechnen:

1

tp

n

Quotient der arithmetisch gemittelten Preise

1

bp

n


23

[

1/

p

]

n

t

[

Quotient der geometrisch gemittelten Preise

1/

p

]

n

b

dabei ist:

t

p

: der aktuelle Preis

b

p

: der Referenzpreis

n

: die Preisanzahl im Elementaraggregat

4.4. Der EVPI und der VPI-EWU

Zusätzlich zu den HVPI berechnet Eurostat zwei weitere Indizes, den EVPI

und den VPI-EWU.

4.4.1. Der EVPI

Der EVPI wird als gewichtetes Mittel der HVPI der 15 EU-Mitgliedstaaten

berechnet. Das Gewicht eines Mitgliedstaates entspricht dabei seinem Anteil an

den Konsumausgaben der privaten Haushalte der EU insgesamt. Es ist sinnvoll

und richtig, die Mitgliedstaaten nicht anhand von Werten, die von finanziellen

und anderen Faktoren abhängig sind, zu beurteilen.

Auf diese Weise kann mit dem EVPI Index eine Indexzahl für die

Preisstabilität aller EU-Mitgliedstaaten dargestellt werden.

4.4.2. Der VPI-EWU

Der VPI-EWU ist nach den selben Vorgaben wie der EVPI konzipiert worden.

Zur Errechnung wird ein gewogenes Mittel aller an der Europäischen

Währungsunion teilnehmenden Ländern ermittelt. Die Gewichte können sich


24

jährlich ändern, da sie auf den jeweiligen Privatverbrauchsanteil im Vergleich

zum EWU-Gesamtanteil bezogen werden. Da es innerhalb der EWU

unterschiedliche Währungen gibt, wurde ein fester Umrechnungskurs der

jeweiligen Landeswährung in Euro bestimmt.

So handelt es sich beispielsweise bei den Ländergewichten, die 1998

herangezogen wurden, um Daten der VGR von 1996, die anhand der HVPI der

teilnehmenden Länder für Dezember 1997 auf die Preise von Dezember 1997

aktualisiert wurden.

Für die Berechnung des VPI-EWU für Januar 1999 ergibt sich folgende

Formel:

X

X

M

(

X

)

=

c

H

*

c

H

*

96

J

99

m

m

96

96

D

96

m

m

96 (

D

96 )

D

96

D

97

m

=1

m

=1

X

m

m

c

H

*

c

H

96 (

D

97 )

D

97

D

98

X

m

m

97 (

D

98 )

D

98

J

99

m

=1

m

=1

dabei ist:

M

(

X

)

: VPI-EWU zum 1. Januar 1999 für die X an der EWU

96

J

99

teilnehmenden Länder mit 1996=100;

m

m

c

: 1995 und 1996 verwendetes Ländergewicht-Daten der VGR für 1996,

96

m

c

: 1997 verwendetes Ländergewicht-Daten der VGR für 1996 zu

96(

D

96)

Preisen von Dezember 1996,

m

c

: 1998 verwendetes Ländergewicht-Daten der VGR für 1996 zu

96(

D

97)

Preisen von Dezember 1997, und

m

c

: 1999 verwendetes Ländergewicht-Daten der VGR für 1997 zu

97(

D

98)

Preisen von Dezember 1998;


25

HVPI

.

.

von Mitgliedstaat

.. ..

m

.

im Dezember

1997

.

H m

:

HVPI

,

:

Beispiel

H m

=

D

96

D

97

HVPI

.

.

von Mitgliedstaat

.. ..

m

.

im Dezember

.1996

4.5. Abschliessende Erläuterungen zum HVPI

In den eben aufgeführten Punkten wurde der HVPI ausführlich dargestellt.

Trotz seiner eingeschränkten Aussagefähigkeit, den Schwierigkeiten einer

harmonischen Berechnung und einem begrenzten Erfassungsbereich hat sich

der HVPI zu einem der wichtigsten europäischen Wirtschaftsindikatoren für

die Preisstabilität entwickelt. Er wird seit Januar 1997 zusammen mit rund 100

Teilindizes für wichtige Gütergruppen monatlich veröffentlicht. Eine genaue

Auflistung aller monatlich veröffentlichten Dokumente ist im Anhang

enthalten

.

Vor allem die Europäische Zentralbank nutzt den HVPI und dessen Ergebnisse

inzwischen konsequent. Auch ausländische Anfragen beim Statistischen

Bundesamt beziehen sich immer mehr auf den HVPI. Er hat sich als Indikator

für die Preisstabilität etabliert. Luxemburg hat als erster Mitgliedstaat seinen

nationalen VPI abgeschafft und nutzt inzwischen ausschliesslich den HVPI zur

Errechnung der Preisentwicklung. Ob dies in Zukunft auch in anderen

Mitgliedstaaten möglich ist, ist derzeit noch nicht abzusehen.

Fest steht, die Veröffentlichung der HVPI erzeugte sowohl in den Medien als

auch bei den Nutzern ein positives Echo und ist als Vergleichsgrundlage der

Mitgliedstaaten untereinander nicht mehr wegzudenken.


26

Ermittlung der Elementaraggregate im HVPI

Formel für EA bei der

Verwendete Formel im HVPI ist

Einführung der

Geschätzte

Neue Formel wurde wird

Berechnung des HVPI wurde

die Verhältniszahl der

neuen Formel

Auswirkung auf den

auch für den HVPI

verändert

arithmetisch ermittelten

beginnend mit dem

HVPI über einen

eingeführt

Durchschnittspreise (VAD) oder

Index für:

Zeitraum von 12

das geometrische Mittel (GM)

Monaten in

Prozentpunkten:

B

Nein

VAD

-

-

-

DK

Ja, aber Ausnahmeregelung bis

GM, Ausnahmeregelung

Jan. 1997,

Schätzwert nicht

Ja, voraussichtlich beg.

Sept. 1997

Ausnahmeregelung

verfügbar,

mit Index für Anf. 1998

Ausnahmeregelung

D

Nein

VAD

-

-

-

EL

Ja

GM

Jan. 1995

-0,1

Ja, beg. mit Index für

Jan. 1994

E

Nein

VAD

-

-

-

F

Ja, schrittweise für heterogene

VAD für homogene Produkte

Jan. 1997:

-0,1

Ja

Produkte

(1/3), GM für heterogene

Übergang zum GM

Produkte (1/3), andere Formel für

zur Hälfte

neue Produkte, komplexe Preise

abgeschlossen; 18%

und Zölle (1/3)

des Index wird

anhand GM

berechnet; Jan.

1998, Jan. 1999:

weiterer Übergang

zum GM

IRL

Nein

VAD

-

-

-

I

Ja

VAD

Jan. 1996

Kein Schätzwert

Ja, beg. mit Index für

verfügbar

Jan. 1996

L

Ja

GM

Jan. 1995

Kein Schätzwert

HVPI und VPI sind

verfügbar

identisch

NL

Nein

VAD

-

-

-

A

Ja

GM; VAD für best. Artikel, z. B.

Jan. 1995

-0,1

Nein (Durchschnitt der

Obst, Gemüse und Mieten

Verhältniszahlen)

P

Nein

VAD

Verwendung des

-

Ja, beg. mit Index für

GM ab Jan. 1998

Jan. 1998

FIN

Ja

GM

Jan. 1998

-0,1

Ja, beg. mit Index für

Jan. 1996

S

Nein

Var. des GM (Verhältniszahl d.

-

-

-

standard. Durchschnittspreise)

UK

Ja

GM

Jan. 1996

-0,5

Nein

IS

Ja

GM

März 1997

Kein Schätzwert

Ja, beg. mit Index für März

verfügbar

1997

N

Nein

VAD

-

-

-


27

Monatliche HVPI Veröffentlichungen der Kommission:

- die alle Positionen umfassenden HVPI für sämtliche EU-

Mitgliedstaaten zuzüglich Island und Norwegen

- den Europäischen Verbraucherpreisindex (EVPI)

- den Index für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)

- etwa 100 Teilindizes, ihre entsprechenden Gewichte und gewichteten

Durchschnittswerte (EVPI und EWR) und

- die Ländergewichte

Über die HVPI und deren Teilindizes werden folgende Informationen

bereitgestellt:

- die monatliche Höhe des Index

- die monatliche Veränderung

- die jährliche Veränderung

- der Index im Jahresdurchschnitt und

- die Veränderung im Jahresdurchschnitt



Comments

Frank Mertens
29.09.2000 23:08:12
Genial
Eine gelungene Arbeit! Vollständige Abbildung des Themas. Für jeden "Bänker" eine Pflichtlektüre!!!
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