Der Aceh-Konflikt in Indonesien. Ursachen, Verlauf und Ausgang


Trabajo Escrito, 2018

18 Páginas, Calificación: 1,3

Anónimo


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2. Allgemeine Betrachtung der Entstehung von Sezessionsbewegungen
2.1 Definition Sezession
2.2 Rechtfertigungsgründe für eine Sezession
2.2.1 Remedial right theories
2.2.2 Primary right theories
2.2.2.1 Kollektivistische Version
2.2.2.2 Individualistische Version

3. Gründe für die Sezessionsbewegung in Aceh
3.1 Entstehung des Konflikts
3.2 Gründe für das Fortbestehen und die Verschärfung des Konflikts

4. Der Konfliktverlauf in Aceh
4.1 Koloniale Besatzung und japanischer Imperialismus von 1873 bis 1949
4.2 Die Darul Islam-Bewegung 1949 bis 1959
4.3 Die GAM- Rebellion von 1976 bis 2005

5. Der Friedensprozess in Aceh

6. Aktuelle Situation in der Region Aceh
6.1 Erfolge im Friedensprozess
6.2. Defizite im Friedensprozess

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Diese Arbeit behandelt die Frage, wie der Konflikt in Aceh, welches nach Unabhängigkeit strebte, gelöst werden konnte. Bei Aceh handelt es sich um eine Provinz im Norden der Insel Sumatra, welche zu Indonesien gehört. Die Provinz mit mehr als vier Millionen Einwohnern ist eine ressourcenreiche Region, die eine lange eigenständige Vergangenheit aufweist. So wurde im 16. Jahrhundert das Sultanat Aceh zum ersten muslimischen Königreich in Südostasien (vgl. Sukma 2004: 56). Durch den frühen Austausch mit muslimischen Händlern aus dem Nahen Osten, der eigenen Souveränität, Geschichte und Sprache bildete sich eine eigene Identität der acehnischen Gesellschaft heraus (vgl. Croissant/ Wagschal/ Schwank/ Trinn 2008: 122). Das Hauptaugenmerk dieser Arbeit liegt auf dem Konflikt zwischen eben jener Provinz und dem Zentralstaat Indonesien. Um zu erklären wie der Konflikt beendet werden konnte, wird zunächst eine allgemeine Betrachtung auf die Entstehung einer Sezessionsbewegung gegeben und anschließend werden, um die Gründe für den Drang nach Unabhängigkeit in Aceh besser nachvollziehen zu können. Daraufhin wird der Verlauf des Konflikts genauer erläutert, da ein Verständnis der Begebenheiten die Voraussetzung dafür ist, dass der Prozess der Konfliktlösung verstanden werden kann. Schließlich soll noch ein Überblick über die derzeitige Situation der Beziehung zwischen Aceh und dem Zentralstaat Indonesien gegeben werden.

2. Allgemeine Betrachtung der Entstehung von Sezessionsbewegungen

Das allgemeine Verständnis wie sich Sezessionsbewegungen entwickeln, also wie eine innerstaatliche Auseinandersetzung zwischen gesellschaftlichen Gruppierungen in einem Staat und eben diesen Staat entstehen, mit dem Ziel sich von diesem Staat loszulösen und Unabhängigkeit zu erlangen (vgl. Bürger 2016: 24 f.), ist bedeutsam, um die Entstehung für den Konflikt in Aceh zu verstehen, welche die Abspaltung von Indonesiens und damit die Unabhängigkeit als Ziel hatte (vgl. Rothacher 2007: 273). Hierfür wird im Folgenden der Begriff Sezession mit den drei dazugehörigen Richtungen definiert, welche auch Frank Dietrich dafür heranzieht (vgl. Dietrich 2010: 35 ff.)

2.1 Definition Sezession

Frank Dietrich bezeichnet Sezession als „die Abspaltung eines Landesteils von einem Staat [...], wenn a) das betreffende Territorium vollständig in den Staat integriert war; b) der Staat, der den Gebietsverlust hinzunehmen hat erhalten bleibt; c) auf dem abgetrennten Territorium ein unabhängiger Staat entsteht (Dietrich 2010: 31). Die drei Bedingungen dienen der Unterscheidung von Sezession zu anderen politischen Phänomenen der Abspaltung von Teilen eines Staates. So schließt die Bedingung a Gebiete mit Sonderstatus aus wie zum Beispiel Kolonien, die den Territorien im Heimatland nicht gleichgestellt waren und somit nicht vollständig in den Staat integriert waren. Auch eine Abspaltung eines unrechtmäßigen annektierten Gebiets, fällt nicht unter den Begriff Sezession, weil durch eine Annexion faktisch keine Souveränitätsrechte erworben werden, an denen sich die Definition allerdings orientiert (vgl. ebd.: 32 f.). Punkt b beschreibt den Umstand, dass ein Staat auch nach der Absonderung des Gebiets der betroffene Staat weiterhin existiert und nicht wie zum Beispiel die Tschechoslowakei, die sich nach der Abspaltung in die zwei neuen Gebiete Tschechien und Slowakei transformierte und der Prozess daher nicht als Sezession gilt (vgl. ebd.). Bedingung c definiert, dass die Verselbstständigung eines Staatsteil auch zu einem unabhängigen souveränen Staat führen soll und nicht etwa wie im Fall von dem katholischen Teil Nordirlands der sich abspalten will, um sich in die Republik Irland einzugliedern. Dies würde ebenfalls keine Sezession darstellen (vgl. ebd.: 35 f.)

2.2 Rechtfertigungsgründe für eine Sezession

In der Wissenschaft gibt es generell zwei verschiedene Richtungen, welche die Rechtfertigung also die legitimen Gründe einer Sezession auf unterschiedliche Weise erklären, aber im Zusammenwirken die Faktoren für die Entstehung von Sezessionsbewegungen in der Praxis geeignet beschreiben. So gibt es auf der einen Seite die remedial rigth theories, die die generelle Loyalität der Bürger gegenüber des Staates voraussetzt und eine Abspaltung beziehungsweise eine Sezession eines Teilgebiets nur dann erfolgt, wenn dieses vom Staat unterdrückt wird, also wird Sezession als Widerstand gegen eine staatliche Repression mit einhergehenden starken Menschenrechtsverletzungen verstanden (vgl. Buchnan 2004: 363 ff.).

Auf der anderen Seite steht die primary right theories diese Theorie kann wiederum in eine kollektivistische Version und eine individualistische Version unterteilt werden, weil beide verschiedene Ansichten darüber haben wer der Inhaber des Sezessionsrechts ist, also wer als Initiator der Sezession gilt. Die kollektivistische Version der primary right theories definiert, dass nur Teile der Bevölkerung die sich als Nation betrachten im Besitz des Sezessionsrechts sind. Wohingegen die individualistische Version praktisch jeder Vereinigung von Bürgern das Recht zuspricht, eine Unabhängigkeitsbewegung zu Formen, wenn die Mehrheit dieser Bevölkerungsgruppe dieser Meinung ist. (vgl. Dietrich 2010: 42 f.) Beide Theorien sollen im Folgenden näher betrachtet werden.

2.2.1 Remedial right theories

„Die Anhänger der remedial right theories erachten die Sezession einer Bevölkerungsgruppe nur dann als zulässig, wenn ihr der weitere Verbleib im Staat nicht zugemutet werden kann. Ein moralisches Recht zur Sezession besteht ihrer Überzeugung nach vor allem in Situationen, in denen der Staat ein massives Fehlverhalten zeigt. [...] Im Gegensatz zu den Verfechtern der primary right theories sprechen sie weder Nationen noch Individuen ein grundsätzliches Recht auf politische Selbstbestimmung zu.“ (Dietrich 2010: 87) Also sehen die Vertreter dieser Theorie den Grund für Unabhängigkeitsbewegungen im Wiederstand gegen eine unterdrückende und ungerechte Herrschaft, unter der die betroffene Bevölkerungsgruppe im Staat leidet. Die Theorie, die auch als last resort-Position bezeichnet wird, basiert auf der Auffassung aus dem Völkerrecht (vgl. Schneckener 1997: 462 ff.). Der Grund für eine Abspaltung ist unter folgenden Bedingungen erfüllt, wenn entweder 1. die Menschenrechte der Sezessionisten dauerhaft und massiv vom Zentralstaat verletzt werden oder 2. Abmachungen für die Autonomie zwischen dem Staat und dem Teilgebiet umfangreiche Missstände aufweisen (vgl. Buchnan 2004: 394). Bedingung 1 sieht Sezession als Schutzmaßnahme für eine Bevölkerungsgruppe, die willkürliche Repressionen von Menschenrechten des Zentralstaates, vor allem solche die Tötungen einschließen, ertragen müssen (vgl. ebd.: 398f). Bedingung 2 schließt auch die „Gewährung einer begrenzten Selbstbestimmung für kulturelle Minderheiten“ (Dietrich 2010: 119) ein, also untersteht auch die Kultur der Bevölkerungsgruppe einem gewissen Schutz, der durch die Autonomieverträge beschrieben wird. Erfüllt der Zentralstaat dieses Autonomieabkommen nicht oder bricht es aktiv, stellt dies ebenfalls den Grund zur Sezession dar (vgl. Buchnan 2004: 401ff.).

2.2.2 Primary right theories

Wie bereits erwähnt, beinhaltet die primary right theories zwei Strömungen, die sich bezüglich der Ausmachung des Trägers für die Durchführung einer Sezession unterscheiden. Diese werden im nächsten Schritt beide genauer beschrieben.

2.2.2.1 Kollektivistische Version

Bei der kollektivistischen Version steht nicht die Behandlung der Bevölkerungsgruppe durch den Staat im Vordergrund, sondern ob diese Teilgruppe eine Nation darstellt oder nicht. Ist dies der Fall so ist das ein legitimier Grund für die Sezession vom Staat (vgl. Dietrich 2010: 166 f.). Da das Sezessionsrecht abhängig vom Begriff Nation ist, gilt es diesen zu definieren, was allerdings durch den vorherrschenden Begriffspluralismus Schwierigkeiten aufwirft. Jedoch lassen sich einige gemeinsame Attribute der Nation in den verschiedenen Definitionen ausmachen, wonach eine Nation aus einer Gemeinschaft von Menschen besteht, die eine gemeinsame Abstammung, also Ethnie haben, beziehungsweise der Glaube an die gleiche Ethnie. Ein weiteres Attribut ist eine gemeinsame Sprache für die Herausbildung einer Nation. Die gleiche Kultur, die auch eine gemeinsame Religion beinhaltet stellt auch ein Merkmal dar (vgl. Bundeszentrale für politische Bildung o.J.: 1). Wobei anzumerken ist, dass diese Merkmale ein Gefüge sind und sich gegenseitig verstärken und zusammenwirken. Somit sind Träger des Sezessionsrechts nach der kollektivistischen Version der primary right theories solche Bevölkerungsgruppen, die diese Merkmale verbinden.

2.2.2.2 Individualistische Version

Diese Richtung sieht Sezession weder als Mittel zur Befreiung von Unterdrückung an, noch liegt das Sezessionsrecht nur bei nationalen Bevölkerungsgruppen. Hier benötigen die Sezessionisten keine genauere Grundlage für die Abspaltung, sondern es handelt sich hier um eine Sezession mittels eines Mehrheitsentscheids beispielsweise eines Referendums, um über den Verbleib oder die Trennung des Landesteils vom Staat abzustimmen. (vgl. Dietrich 2010: 236 f.). Diese Richtung beruft sich somit auf demokratische Werte, da die Sezession durch die Mehrheit legitimiert werden muss. Zusätzlich schließt die individualistische Version der Theorie auch die kollektivistische ein, sofern sich die Mehrheit zu der Teilnation bekennt, die Selbständigkeit erreichen will (vgl. ebd.)

3. Gründe für die Sezessionsbewegung in Aceh

Da nun die allgemeinen Gründe für eine Sezessionsbewegung beschrieben wurden, werden diese nun auf den Konflikt in Aceh angewendet, um die Entstehung der Unabhängigkeitsbewegung in Aceh zu klären und auch die die Konflikttransformation wird genauer betrachtet.

3.1 Entstehung des Konflikts

Bezieht man sich auf die individualistische Version der primary right theories, so wäre die Sezession damit begründet, dass die Mehrheit der Acehnesen sich für eine Trennung von Indonesien ausspricht. Zu einer umfangreichen und breiten gesellschaftlichen Unterstützung der Sezessionisten kam es jedoch erst im späteren Konfliktverlauf in den 1990. Jahren, durch das rücksichtlose und brutale Vorgehen des indonesischen Militärs gegen die Unabhängigkeitskämpfer und die gesamte Region, die zu einer stärker werdenden Sympathisierung des acehnischen Volk für die GAM führte (vgl. Bürger 2016: 123 f.) Insofern kann damit nicht die Entstehung erklärt werden. Die kollektivistische Version der primary right theories hingegen führt das Vorhandensein einer Nation, die sich von der des Zentralstaates durch mehrere Merkmale unterscheidet, zu einer legetimen Sezessionsbewegung. Im Fall von Aceh kann man aufgrund von einer gemeinsamen Geschichte und Kultur des unabhängigen Sultanats von Aceh, einer älteren und strikteren Ausprägung des Islams, also eine unterschiedliche Religion und einer anderen Sprache in der Region von einer eigenen Nation sprechen, die sich von der Nation des Staates unterscheidet und bewusst abhebt (vgl. Rothacher 2007: 272 ff.). Dadurch kann man im Rahmen der kollektivistischen Version einen Grund für die Sezessionsbewegung in Aceh ausmachen. Jedoch spielt die primary right theories eine untergeordnete Rolle für den Ausbruch des Konflikts. Vielmehr wird diese kulturelle Ebene des Konflikts erst im späteren Verlauf zur Verstärkung der Mobilisierung in der Gesellschaft instrumentalisiert. Sie wurde durch die Befreiungskämpfer konstruiert und als Hauptgrund kreiert (vgl. Croissant/ Wagschal/ Schwank/ Trinn 2008: 131 f).

Vielmehr ist der Konflikt zwischen Aceh und Indonesien durch die remedial right theories begründet. Wie bereits definiert, stellt die Sezession bei dieser Theorie eine Maßnahme gegen ungerechte Herrschaftsausübung über das Teilgebiet dar, die sich durch zwei Bedingungen äußern kann. Im Fall von Aceh spielt die erste Bedingung, also die Repression der Region durch den Staat, dahingehend eine Rolle, dass die Indonesische Regierung nach der erfolgreichen Unabhängigkeit von den Niederlanden 1949 Truppen nach Aceh entsendete, um die Kontrolle über die Region zu erlangen. Dies stellt also eine ungerechtfertigte Unterdrückung dar genau wie die fehlende Möglichkeit der Regionen bei der politischen Teilhabe an der Regierung, die sich hauptsächlich aus Javanern zusammensetzt, welche sich als überlegene Ethnie ansehen (vgl. Bürger 2010: 119 f.). Auch die wirtschaftliche Ausbeutung gilt als eine Unterdrückung durch die Zentralregierung, die sich durch die Ressourcen der Provinz bereicherten, wohingegen Aceh nicht am ökonomischen Erfolg des Zentralstaats beteiligt wurde, sondern mit Armut zu kämpfen hat (vgl. Croissant/ Wagschal/ Schwank/ Trinn 2008: 128).

Die zweite Bedingung der remedial right theories spricht einer Teilbevölkerung das legitime Recht zur Sezession zu, wenn abgeschlossene Autonomieabkommen mit dem Zentralstaat Missstände aufweisen beziehungsweise missachtet werden. Der Konflikt in Aceh kann also auch damit erklärt werden, dass Indonesien die Autonomie von Aceh zuerst nach der Unabhängigkeit von den Niederlanden 1949 durch die Besatzung untergraben hat und ein zweites Mal den Sonderstatus der Region mit weitgehenden Autonomieversprechen im Bereichen Religion und Kultur, nach der Darul Islam-Rebellion 1962, faktisch nicht von Indonesien nicht beachteten , da die Interessen des Zentralstaat als wichtiger angesehen wurden (vgl. Bürger 2010: 120 f.). Insofern lassen sich als Gründe für die Entstehung des Konflikts zwischen Aceh und Indonesien die kulturell nationale Divergenz, allerdings als untergeordnete Rolle ausmachen. Weitaus bedeutender ist dagegen Unterdrückung und Ausbeutung der acehnesischen Bevölkerung auf politische aber besonders auf wirtschaftliche Weise. Die Folge der vorherrschenden Zentralisierung auf die Hauptstadt Jakarta auf der Insel Java, die vor allem durch das Suharto Regime von 1966 bis 1998 durchgesetzt wurde, um das heterogene Indonesien, auf Kosten der Provinzen zu Homogenisieren (vgl. Ziegenhain 2018). Nicht grundlos sind „die beiden größten indonesischen Unabhängigkeitsbewegungen in den Randprovinzen Aceh (im Westen) und Papua (im Osten) entstanden. Beide Regionen liegen weit vom politischen Zentrum entfernt, beide sind reich an Naturschätzen“ (Bürger 2010: 119). Der Konflikt entwickelt sich daher entlang der Konfliktlinie Zentrum versus Peripherie.

3.2 Gründe für das Fortbestehen und die Verschärfung des Konflikts

Im letzten Abschnitt wurde geklärt wie der Konflikt begründet ist, daher gilt es jetzt zu beschreiben wie es möglich ist, dass der Konflikt zwischen Aceh und der Zentralregierung über 40 Jahre bestehen konnte. Diese Ursachen werden in diesem Teil aufgezählt.

Zum einen bestehen die Probleme der Repression, wirtschaftlichen Ausbeutung, vor allen der Anfang der 1970er entdeckten Erdölquellen in der Provinz und fehelende politische Teilhabe aufgrund der Zentralisation weiter fort (vgl. Croissant 2016: 130 f.).

Zum anderen bestärkte der Kurswechsel der acehnesischen Elite in den 1990er Jahren den Konflikt, da sie vorher eine unterstützende Haltung für Indonesien verfolgte, dann jedoch durch erstarken der GAM eine pro-acehnesische Richtung einschlugen, wodurch der GAM mehr politische und wirtschaftliche Mittel zur Verfügung standen und so den Unabhängigkeitskampf intensivierten (vgl. Croissant/ Wagschal/ Schwank/ Trinn 2008: 127 f.).

Auch der indonesische Übergang zur Demokratie 1998 sorgte für eine zusätzliche Konflikteskalation. Dies lag zum einem an der staatlichen Durchsetzungsschwäche der Regierung während der Transition, weil bestehende Strukturen und Prozesse neugestaltet werden mussten. Zum anderen führte die Demokratisierung zu einer erhöhten Aufmerksamkeit der internationalen Presse für Indonesien und damit auch den Konflikt in Aceh (vgl. Bürger 2010: 155 ff.). Diesen vorherrschenden Zustand nutzte wiederum die GAM zu einer Intensivierung der Auseinandersetzung mit dem Zentralstaat. Als Ziel wurde nicht der militärische Sieg anvisiert, sondern eine Abspaltung der Region im Zuge der Schwäche des Staates und der internationalen Aufmerksamkeit, die eine brutale Niederschlagung der Aufstände durch den Zentralstaat verhinderte (vgl. Aspinall / Crouch 2003: 3 f.)

„Zusätzlich verschärft wurde das gesellschaftliche Konfliktpotential in Aceh durch die Bevölkerungsspezifische Schieflage der Verteilung von Einkommens- und Lebenschancen in der Provinz“ (Croissant/ Wagschal/ Schwank/ Trinn 2008: 128). So sorgte der durch die Transmigrationspolitik geförderte Zuzug vor allem von Javanern, welche einen Vorteil auf dem Arbeitsmarkt gegenüber den Einheimischen in Aceh hatten, was eine soziale Benachteiligung der Acehnesen in Bereichen wie zum Beispiel Bildung und Gesundheit zur Folge hatte (vgl. ebd.). Dadurch verschärfte sich die Ablehnung in der acehnesischen Bevölkerung gegenüber den Javanern und auch der Zentralregierung durch die ungerechte Behandlung, wodurch auch der Konflikt verstärkt wurde, da sie auch Teile der Bevölkerung durch die hoffnungslose Armut in die Hände der GAM trieben.

Ein weiterer Punkt, der zu einer Verschärfung des Konflikts führte, waren die Militäroffensiven durch die indonesische Armee während des Suharto-Regimes aber auch nach der Transition 1998. Da die militärischen Operationen von 1990 und 2003 die Zerstörung der Provinz und schweren Menschenrechtsverletzungen an der Bevölkerung bewirkten, kam es als Gegenreaktion ebenfalls zu einer Ablehnung der Zentralregierung in der Region und einer Zuwendung zur Sezessionsbewegung (vgl. Sukma 2004: 21 ff.). Somit standen der GAM weitere Mittel und mehr Unterstützung der Bevölkerung zur Verfügung, um den Konflikt weiter auszubauen.

[...]

Final del extracto de 18 páginas

Detalles

Título
Der Aceh-Konflikt in Indonesien. Ursachen, Verlauf und Ausgang
Universidad
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg  (Politikwissenschaft)
Curso
Politische Systeme in Südostasien
Calificación
1,3
Año
2018
Páginas
18
No. de catálogo
V1000213
ISBN (Ebook)
9783346379436
ISBN (Libro)
9783346379443
Idioma
Alemán
Palabras clave
Südostasie, Sezession, Indonesien, Außereuropäische Regionen, Aceh, GAM, Südostasien, Asien, Konflikt, Friedensprozess, Südasien, Terror, Unabhängikeit, Unabhängigkeitskampf, Krieg
Citar trabajo
Anónimo, 2018, Der Aceh-Konflikt in Indonesien. Ursachen, Verlauf und Ausgang, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1000213

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