Bindungsverhalten und Identitätsentwicklung von Adoptivkindern

Wie können Adoptiveltern und Sozialarbeiter unterstützend tätig sein?


Thèse de Bachelor, 2020

39 Pages, Note: 1,3

Anonyme


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Leitgedanken einer Adoption
2.1. Formen von Adoptionen
2.2. die Adoptionsvermittlung – Voraussetzungen und Verfahren
2.3. das Adoptionsdreieck

3. Grundlagen der Bindungstheorie
3.1. Bindungsqualitäten
3.2. Trauma
3.3. Resilienz

4. Methoden

5. die Identitätsentwicklung von Adoptivkindern
5.1. frühkindliche Traumata
5.2. die Bindung an die Adoptiveltern
5.3. die Aufklärung des Kindes
5.4. Identifikation mit zwei Elternpaaren
5.5. die Suche nach den eigenen Wurzeln
5.6. die Rolle des zuständigen Sozialarbeiters

6. Fazit

I. Literaturverzeichnis

Abstract

Adoptivkinder sind in ihren ersten Lebensjahren oftmals bereits mit diversen negativen und traumatischen Erlebnissen konfrontiert worden und stehen vor der Herausforderung, sich über zwei Elternpaare zu definieren, was massive Auswirkungen auf die weitere Entwicklung der Kinder haben kann. Aufgrund dessen wird in der vorliegenden Arbeit auf die Frage eingegangen, wie sich eine Adoption auf die Identitätsentwicklung eines Kindes auswirkt und wie sowohl Adoptiveltern als auch Sozialarbeiter unterstützend tätig sein können.

Nach erfolgter Adoption überträgt das Kind Aggressionen, Ängste und Konflikte, die erstmals aufgrund von negativen Erlebnissen in der Herkunftsfamilie zum Vorschein kamen, auf die Adoptivfamilie, um deren Loyalität auf die Probe zu stellen und sich zu vergewissern, dass sich negative Erlebnisse nicht wiederholen. Für die Identitätsentwicklung ist es von enormer Bedeutung, über den Adoptivstatus frühzeitig aufgeklärt zu werden, das Erlebte aus der Herkunftsfamilie zu thematisieren und die Herkunftsfamilie positiv in die eigene Identität integrieren zu können. Adoptiveltern spielen bei der Verarbeitung traumatischer Erlebnisse sowie beim Ausbau einer gesunden Identität eine zentrale Rolle, indem sie dem Kind kontinuierlich Beständigkeit, Verlässlichkeit und emotionale Zuwendung vermitteln, sodass sich neue positive Eltern- Kind- Beziehungen entwickeln können.

1. Einleitung

Bereits vor 3000 Jahren spielte die Adoptionsthematik eine prägnante Rolle, als der biblische Moses von seiner leiblichen Mutter ausgesetzt- und von der Pharaonentochter gefunden und adoptiert wurde:

Die Tochter des Pharao kam herab, um am Nil zu baden. Auf einmal sah sie im Schilf das Kästchen. Als sie es öffnete und hineinsah, lag ein weinendes Kind darin. Die Tochter des Pharao gab ihn einer Amme. Als das Kind größer geworden war, nahm sie ihn als Sohn an und nannte ihn Moses. (Bobinger, 1994, S. 20).

Diese Geschichte gehört jedoch zu den Wenigen, bei denen das Wohl des Kindes im Vordergrund stand. Adoptionen aus vergangenen Jahrtausenden dienten meist lediglich dazu, den Fortbestand der Familie zu sichern, sodass das Augenmerk auf dem Nutzen für die Adoptiveltern lag (Bastian, 2008, S. 10). Pädagogische Reformbewegungen forderten erstmals im 19. Jahrhundert die Rechte der Adoptivkinder, sodass seit der Reform des Adoptionsrechts im Jahre 1976 sowie dem Inkrafttreten des Adoptions- und Adoptionsvermittlungsgesetzes im Jahre 1977 das Kindeswohl an erster Stelle steht (Ebenda, S. 12 f.).

Heutzutage ist die Adoption neben der Fortpflanzung eine bedeutsame und gesellschaftlich anerkannte Form der Familiengründung (Brand, 2012, S. 1). Gerade Paare, denen es aufgrund von Unfruchtbarkeit nicht möglich ist, eigene Kinder zu zeugen, ziehen häufig eine Adoption in Betracht (H. Riedle, Gillig- Riedle & B. Riedle, 2005, S. 5), die jedoch als langfristiger Prozess zu sehen ist und sowohl das Leben der leiblichen Eltern, der Adoptiveltern als auch das Leben der Adoptivkinder nachhaltig prägt (Hoksbergen & Textor, 1993, S. 11). Oelsner und Lehmkuhl beschreiben eine „unberechenbare Dynamik“, die sich unvorbereitet in den Adoptionsprozess einmischt (2005, S. 9) und somit besondere Herausforderungen für Adoptiveltern sowie Adoptivkinder mit sich bringt (Bovenschen, Hornfeck, Zimmermann, Zwönitzer & Kindler, 2018).

Letztere haben in ihrem Leben meist bereits eine Vielzahl traumatischer Erfahrungen gemacht, gekennzeichnet von lieblosen, zerrütteten Familienverhältnissen und diversen Trennungserfahrungen (Bastian, 2008, S. 5). Viele kamen mit Gewalt in Berührung, wurden vernachlässigt oder gar misshandelt. Derartige traumatische Erlebnisse in den Herkunftsfamilien können jedoch massive Auswirkungen auf die Identitätsentwicklung und das Bindungsverhalten der Kinder haben (Huber- Nienhaus, Küpper & Kurek- Bender, 2003, S. 224). In der Folge sehen sich die Adoptiveltern mit diversen Schwierigkeiten konfrontiert und verzweifeln häufig, wenn das Ziel, eine positive Beziehung zu ihrem Adoptivkind aufzubauen, zu scheitern droht (Bovenschen et al., 2018). Rech- Simon und Simon betonen, dass diverse Verhaltensweisen der Adoptiveltern womöglich im Umgang mit normal entwickelten Kindern richtig seien, jedoch beim selben Umgang mit bestimmten Adoptivkindern Schwierigkeiten auftreten können. Dieses Wissen sei jedoch nur bei wenigen Eltern sowie für die Adoption zuständigen Sozialarbeitern1 vorhanden (2014, S. 10 f.). Aufgrund dessen beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit folgender Fragestellung:

Wie wirkt sich eine Adoption auf die Identitätsentwicklung des Kindes aus und wie können sowohl Adoptiveltern als auch Sozialarbeiter unterstützend tätig sein?

Um diese Frage zu beantworten, werden in der vorliegenden Arbeit zunächst die allgemeinen Leitgedanken und Ziele einer Adoption beschrieben, woraufhin im nächsten Punkt die verschiedenen Formen von Adoptionen beleuchtet werden. Im Punkt 2.2. wird das konkrete Verfahren der Adoptionsvermittlung sowie die Voraussetzungen für eine Adoption mithilfe der rechtlichen Grundlagen im BGB sowie im Adoptionsvermittlungsgesetz beschrieben. Im Punkt 2.3. werden die am Adoptionsprozess beteiligten Personen- das Kind, die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern - näher in den Blick genommen und deren Beweggründe für eine Adoption bzw. eine Adoptionsfreigabe sowie allgemeine Merkmale der einzelnen Beteiligten beschrieben. Danach wird die Bindungstheorie thematisiert, indem in Punkt 3 die Grundlagen der Theorie erläutert werden und im Punkt 3.1. auf die konkreten Bindungsqualitäten eingegangen wird, die Kinder je nach Erfahrungen mit ihren Bezugspersonen ausbauen. Im Punkt 3.2. werden neben der Definition des Begriffs „Trauma“ vier verschiedene Arten von Traumata erläutert: das Existenztrauma, das Bindungs- und das Bindungssystemtrauma sowie das Verlusttrauma, woraufhin im letzten Punkt des Theorieteils der Begriff „Resilienz“ beleuchtet und mit Beispielen untermalt wird. In Punkt 4 werden die gewählten Methoden zum Verfassen der vorliegenden Arbeit beschrieben, woraufhin in Punkt 5 auf die Identitätsentwicklung der Adoptivkinder eingegangen wird sowie den Herausforderungen, die eine Adoption mit sich bringt. Dazu wird zunächst in Punkt 5.1. auf frühkindliche Traumata eingegangen, die Adoptivkinder oftmals in der Herkunftsfamilie erfahren mussten. Danach wird in Punkt 5.2. näher beleuchtet, wie die Bindung an die Adoptiveltern und der konkrete Integrationsprozess verläuft und wie Adoptiveltern unterstützend tätig sein sollten. Ob, wie und wann das Kind über seinen Adoptivstatus aufgeklärt werden sollte, wird in Punkt 5.3. thematisiert. In Punkt 5.4. wird beschrieben, wie die Identifikation mit zwei Elternpaaren verläuft und welche Auswirkungen die soziale Vertrautheit, aber die biologische Fremdheit auf das Kind und seine Identitätsentwicklung hat. Im nächsten Punkt 5.5. wird erläutert, inwiefern das Kind den Wunsch verspürt, seine biologischen Eltern ausfindig zu machen und inwiefern Adoptiveltern diesem Wunsch nachgehen sollten. Danach wird thematisiert, wie der Sozialarbeiter des Jugendamtes, der für die jeweilige Vermittlung zuständig ist, unterstützend und beratend während des gesamten Adoptionsprozesses tätig sein sollte, woraufhin in Punkt 6 das Fazit der Arbeit folgt.

2. Leitgedanken einer Adoption

Der Begriff „Adoption“ ist auf das lateinische Wort „adoptare“ zurückzuführen und zu übersetzen als „sich etwas hinzuwünschen“ (Bastian, 2008, S. 9). Die Adoption beschreibt einen Prozess, bei dem ein Elternpaar das Kind eines anderen Elternpaares annimmt und dieses fortan als ihr Eigen nennt (Napp- Peters, 1978, S. 4). Der gesamte Adoptionsprozess unterliegt dabei bestimmten Rechtsvorschriften und Regeln, die „…durch staatliche Instanzen kodifiziert, kontrolliert und im Falle ihrer Verletzung sanktioniert [werden]“ (Ebertz, 1987, S. 15). Die rechtskräftigen Vorschriften sind vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) zu finden und beziehen sich dabei auf alle am Adoptionsprozess beteiligten Personen. Hierzu gehören die biologischen Eltern, das Adoptivkind, die Adoptiveltern sowie das Jugendamt, die Adoptionsvermittlungsstelle, die Landesadoptionsstelle und das Vormundschaftsgericht (Ebenda).

Der Leitgedanke einer Adoption ist die Fürsorge für das Adoptivkind. Dabei wird das Kind, dessen biologische Eltern es zur Adoption freigegeben haben, in eine neue Familie vermittelt. Laut Baer und Gross soll das Kind dabei „wie ein eheliches Kind des Annehmenden in jeder Beziehung voll in dessen Familienverband eingegliedert und ganz aus seinem ursprünglichen Familienverband herausgelöst [werden]“ (1981, S. 15). Größte Aufmerksamkeit wird dabei dem Wohl des Kindes geschenkt sowie dem Ausbau eines positiven Eltern- Kind- Verhältnisses (§1741 BGB). Die Ziele einer Adoption bestehen demnach darin, das adoptionsbedürftige Kind an geeignete Eltern zu vermitteln, um die bestmögliche Entwicklung des Kindes zu gewährleisten sowie dessen Grundbedürfnisse zu erfüllen (van Ijzendoorn & Juffer, 2006, zitiert nach Bovenschen et al., 2018, S. 4).

Dennoch kann es unterschiedliche Formen einer Adoption geben, die im nachfolgenden Punkt näher erläutert werden.

2.1. Formen von Adoptionen

Hinsichtlich der Adoptionsformen sind grundsätzlich drei verschiedene Arten zu nennen: die Inkognitoadoption, die offene- sowie die halboffene Adoption (Riedle et al., 2005, S. 92).

Als die häufigste Form von Adoptionen gilt die Inkognitoadoption, das heißt biologische Eltern und Adoptiveltern sind einander nicht bekannt (Wiemann, 2001, S. 108). Lediglich allgemeine Informationen über die Lebensumstände der Adoptiveltern sowie des zukünftigen Umfelds des Kindes werden den biologischen Eltern mitgeteilt. Die Adoptiveltern hingegen erfahren neben allgemeinen Daten zur Herkunftsfamilie ebenso die Namen der biologischen Eltern. Eine Inkognitoadoption soll eine positive Entwicklung des Kindes sowie eine vollständige Eingliederung in dessen neue Familie begünstigen und somit vermeiden, dass das Adoptivkind durch das Wissen über seine Adoption in seiner Entwicklung beeinträchtigt wird (Huber- Nienhaus et al., 2003, S. 154). Zudem soll die Inkognitoadoption verhindern, dass die biologischen Eltern direkten Kontakt zu den Adoptiveltern aufnehmen können, sodass Letztere sich nicht mit besonderen Ansprüchen der Herkunftsfamilie auseinandersetzen müssen (Riedle et al., 2005, S. 92). Inkognitoadoptionen bürgen jedoch die Gefahr für Adoptiveltern, den Adoptivstatus ihres Kindes zu verdrängen und somit nicht zu berücksichtigen, dass ihr Kind bereits diverse Erfahrungen aus der Herkunftsfamilie mit sich bringt (Huber- Nienhaus et al., 2003, S. 154).

Seit den 80er- Jahren gewinnt die offene Adoption zunehmend an Bedeutung, mit dem Hintergrund der Zusammenarbeit von biologischen Eltern und Adoptiveltern, um dem Kind die bestmöglichen Entwicklungschancen bieten zu können (Ebenda, S. 179). Dabei lernen sich leibliche Eltern und Adoptiveltern persönlich kennen und werden über diverse Daten voneinander, inklusive der Namen in Kenntnis gesetzt. In Hinblick auf die halboffene Adoption ist festzuhalten, dass sich leibliche Eltern und Adoptiveltern zwar persönlich kennenlernen, jedoch keine Daten und Namen an die leiblichen Eltern weitergegeben werden (Riedle et al., 2005, S. 92 f.). Bezugnehmend auf Textor (1991) erläutern Huber- Nienhaus et al. (2003) verschiedene Formen des Auslebens offener bzw. halboffener Adoptionen. Hierzu gehören das Einbeziehen der biologischen Eltern in die Suche nach geeigneten Adoptiveltern, ein einmaliges Treffen für die Übergabe des Kindes, ein regelmäßiger persönlicher Informationsaustausch zwischen Herkunfts- und Adoptivfamilie bzw. unter Berücksichtigung des Inkognitos ein Austausch über die Vermittlungsstelle mittels Briefen, Fotos und Videos (S. 181).

Auf die Vermittlungsstelle soll im Folgenden näher eingegangen werden, indem die Vor-

aussetzungen für eine Adoption, die Aufgaben der zuständigen Fachkräfte sowie das konkrete Adoptionsverfahren beleuchtet werden.

2.2. die Adoptionsvermittlung – Voraussetzungen und Verfahren

Vorschriften sowie Voraussetzungen bezüglich der Vermittlung von Adoptionen sind u. a. im Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Von Bedeutung ist zunächst die Einwilligung der biologischen Eltern bzw. der Mutter. Diese kann rechtskräftig jedoch erst erteilt werden, wenn das Kind mindestens acht Wochen alt ist, sodass die Entscheidung für eine Adoption in diesen Wochen nochmals überdacht werden kann (Bobinger, 1994, S. 111). In besonderen Fällen kann jedoch auch das Vormundschaftsgericht die Zustimmung zur Adoption anstelle der leiblichen Eltern erteilen, sollten Letztere ihren Pflichten gegenüber ihrem Kind nicht gerecht werden bzw. diese verletzen (§ 1748 BGB). Sollte das zur Adoption freigegebene Kind bereits 14 Jahre alt sein, so ist dessen Einwilligung erforderlich (§ 1746 BGB). Weiterhin heißt es in §1741 BGB, eine unverheiratete Person könne ein Kind lediglich allein adoptieren. Dazu muss diese das 25. Lebensjahr vollendet haben (§ 1743 BGB). Ehepartner dagegen können ein Kind nur gemeinsam adoptieren (§ 1741 BGB), wobei einer das 25. Lebensjahr- und der andere das 21. Lebensjahr vollendet haben muss (§ 1743 BGB). Bevor eine Adoption vollzogen werden kann, muss das Kind laut § 1744 BGB zunächst für eine gewisse Zeit bei den zukünftigen Adoptiveltern in Pflege gelebt haben. Riedle et al. nennen dafür einen Zeitraum von in der Regel einem Jahr (2005, S. 112). Als wichtigste Voraussetzung ist das Kindeswohl zu nennen. Eine Adoption muss demnach gewährleisten, dass diese sich positiv auf das Kind und seine Lebensbedingungen auswirkt (Ebenda, S. 111).

Adoptionsvermittlungen gehören zu den Aufgaben des Jugendamtes, sofern dieses eine Vermittlungsstelle eingerichtet hat. Mit Zustimmung des Landesjugendamtes können ebenso Vermittlungsstellen des diakonischen Werks, der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas oder sonstiger Organisationen der freien Jugendhilfe anerkannt werden (§ 2 AdVermiG). Zur Adoptionsvermittlung sind lediglich Fachkräfte befugt, deren Persönlichkeit, Ausbildung und berufliche Erfahrung der Tätigkeit entsprechen (§ 3 AdVermiG). Diese Tätigkeit umfasst die Suche nach idealen Adoptiveltern durch Prüfung der Bewerbungen sowie die anschließende Beratung und Betreuung von Adoptivfamilien. Zur Tätigkeit gehört ebenso die Unterstützung und Betreuung der Herkunftsfamilie sowie des Adoptivkindes (Textor, 1993, S. 31). Jene betreuenden und unterstützenden Tätigkeiten werden auch nach Abschluss der Adoption weiterhin gewährleistet (Huber- Nienhaus et al., 2003, S. 31).

Hinsichtlich des Verfahrens besteht der erste Schritt darin, sich als Adoptionsbewerber an eine zugelassene Vermittlungsstelle zu wenden. Im ersten Gespräch mit der zuständigen Fachkraft besteht dessen Aufgabe darin herauszufinden, ob die Bewerber für die Aufnahme eines Adoptivkindes in Frage kommen. Dazu werden die Bewerber meist im Vorfeld gebeten, einen Fragebogen auszufüllen (Bastian, 2008, S. 21). Dieser umfasst soziodemographische Angaben, wie die Namen, das Alter sowie Einkommen und Religionszugehörigkeit, aber auch spezifische Fragen zu den Wünschen und Vorstellungen einer Adoption. Erfragt werden beispielsweise die Motivation zur Annahme eines Kindes, Vorstellungen bezüglich des Geschlechts und des Alters, die Bereitschaft zur Aufnahme eines verhaltensauffälligen oder behinderten Kindes sowie Erziehungsvorstellungen. Außerdem werden Fragen zu Reaktionen des familiären Umfelds bezüglich des Adoptionswunsches gestellt. Im nächsten Schritt führt die zuständige Fachkraft einen Hausbesuch durch, um sicherzustellen, dass dem Adoptivkind in dieser Umgebung positive Entwicklungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen würden. Bevor die Wartezeit beginnt, sind für die Adoptionsbewerber noch etwaige Unterlagen zusammenzustellen. Hierzu gehören Geburtsurkunden, Gesundheitszeugnisse, ein polizeiliches Führungszeugnis sowie Einkommensbescheinigungen und Nachweise über eventuelle Schulden (Riedle et al., 2005, S. 89 ff.). Nach vollendeter Bewerbung und unbestimmter Wartezeit folgt im nächsten Schritt das Unterbreiten eines Kindervorschlags, indem die zuständige Fachkraft die Bewerber über das Geschlecht, Alter sowie die Herkunft informiert. In der Regel stehen den Bewerbern dann ein paar Tage Bedenkzeit zur Verfügung, ob diese das Kind annehmen möchten. Sollte dies der Fall sein, beginnt die Adoptionspflegezeit, in der sich das Kind zunächst in die Familie integrieren kann, bevor im letzten Schritt die notarielle Beglaubigung der Adoption vollzogen wird (Bastian, 2008, S. 21 f.).

Da am gesamten Adoptionsprozess mehrere Personen mit unterschiedlichen Merkmalen und Beweggründen beteiligt sind, sollen diese im Folgenden Punkt näher beleuchtet werden.

2.3. das Adoptionsdreieck

Das Adoptionsdreieck, auch „adoption triangle“ genannt, beschreibt die am Adoptionsprozess beteiligten Personen: das Kind, die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern (Brand, 2012, S. 19).

Die Beweggründe für leibliche Eltern bzw. Mütter, ihr Kind abzugeben sind vielfältig. Meist befinden diese sich in einer schweren Lebenskrise und geben ihre Kinder aus der Notlage heraus zur Adoption frei. Oftmals haben sie selbst in der Kindheit psychische und physische Verletzungen erfahren und sind somit im Erwachsenenalter nicht in der Lage, ihre Kinder verantwortungs- und liebevoll großzuziehen (Wiemann, 2001, S. 38). Hinsichtlich der leiblichen Väter ist ca. ein Drittel dieser bei der Adoptionsfreigabe unbekannt. Ein Hinzuziehen des Vaters in die Entscheidung für eine Adoption ist jedoch rechtlich nicht von Nöten. Ebenso sind Mütter nicht dazu verpflichtet, den Vater namentlich zu nennen. Der Grund dafür liegt darin, dass die Schwangerschaft oftmals auch eine Folge von Gewalt war, wie z. B. sexueller Missbrauch oder Inzest (Ebenda, S. 54). Textor (o. J.) führte im Jahre 1990 eine bayerische Studie durch, in der 215 Adoptionen untersucht wurden. Seine Auswertung ergab u. a., dass 67 % der abgebenden Mütter zwischen 21 und 30 Jahren alt waren und 73 % die Hauptschule besuchten. 41 % der Mütter befanden sich in befriedigender psychischer Verfassung, während 31 % eine schlechte psychische Verfassung aufwiesen. 72 % der Mütter trennten sich kurz nach der Geburt von ihrem Kind. Die Gründe für die Adoptionsfreigabe waren finanzielle Schwierigkeiten, Überforderung, mangelhafte Wohnverhältnisse sowie mangelnde Unterstützung durch das soziale Umfeld. Als häufigster Beweggrund wurde der Wunsch genannt, das Kind solle in einem stabilen Familienumfeld aufwachsen. Laut Riedle et al. leiden im Nachhinein jedoch viele Mütter darunter, ihr Kind zur Adoption freigegeben zu haben. Geplagt von Schuldgefühlen kann es ebenso zu psychosomatischen Krankheiten sowie Suizidversuchen kommen (2005, S. 182).

Hinsichtlich der Adoptiveltern fand Textor (o. J.) in seiner Studie heraus, dass Adoptivmütter meist zwischen 31 und 35 Jahren alt sind und Adoptivväter zwischen 31 und 40 Jahren. Zu 95 % sind diese in erster Ehe miteinander verheiratet und besitzen zu 69 % ein Eigenheim. Die Mehrheit der Adoptiveltern ist nicht bereit, ein behindertes, krankes oder älteres Kind anzunehmen. 95 % möchten über die Herkunft des Kindes in Kenntnis gesetzt werden. Der Grund für den Wunsch einer Adoption liegt meist in der Unfruchtbarkeit eines bzw. beider Elternteile (Wiemann, 2001, S. 81). Ebenso ist der Schicksalsschlag eines verlorenen Kindes zu nennen, der Eltern dazu bewegt, ein Kind adoptieren zu wollen (Ebenda, S. 89). Seltener bewerben sich Menschen mit Suchtstrukturen um ein Adoptivkind, die sich in unterschiedlichen Formen zeigen. Hierzu gehören beispielsweise ein übermäßiges Essverhalten, ein grenzenloses Bedürfnis nach sozialen Kontakten, aber auch ein übermäßiger Konsum von Drogen. Von einem Adoptivkind erhoffen sich diese Menschen, dass es ihre Bedürfnisse befriedigt und ihnen zu neuem Glück verhilft (Ebenda, S. 98). Bezogen auf Schilling (1994) nennt Brand als weiteren Grund für eine Adoption den Wunsch zu helfen. Adoptiveltern verspüren dabei das Bedürfnis, etwas Sinnvolles zu tun und einem Kind bessere Lebensbedingungen zu bieten (2012, S. 28).

Mit Blick auf die Merkmale von Adoptivkindern lässt sich laut Textor (o. J.) festhalten, dass 57 % dem männlichen Geschlecht angehören und 78 % nichtehelich geboren werden. 77% haben die deutsche Staatsangehörigkeit. In der Regel sind diese Kinder gesund und weisen altersentsprechendes Verhalten auf. Laut Bastian sind die Lebensbedingungen der Kinder vor der Adoption vielfältig. Einige verbringen die ersten Lebensjahre bei der leiblichen Mutter, andere haben bereits in diversen Heimen oder Pflegefamilien gelebt. Hinsichtlich des Gesundheitszustandes lässt sich festhalten, dass es neben gesunden Kindern ebenso behinderte, verhaltensauffällige oder chronisch kranke Kinder gibt, die zur Adoption freigegeben werden. Diese Umstände erschweren jedoch meist eine Adoptionsvermittlung. Außerdem zu erwähnen sind Auslandsadoptionen, die eine Integration in eine deutsche Familie oftmals aufgrund der Hautfarbe oder sonstiger Umstände wie einer Unterernährung und Krankheit erschweren (2008, S. 32).

3. Grundlagen der Bindungstheorie

Die Bindungstheorie nach John Bowlby, ein britischer Psychoanalytiker und Kinderpsychiater, beschreibt die Bedeutung der emotionalen Bindung zwischen einer Mutter und ihrem Kind, sowie die Auswirkungen auf diese Bindung infolge von Trennungen und mangelnder kindlicher Fürsorge (Bretherton, 2002, S. 27).

„Bindung bezeichnet eine enge emotionale, länger andauernde Beziehung zu bestimmten Menschen, die nach Möglichkeit sowohl Schutz bieten als auch unterstützend wirken, z. B. wenn ein Kind verunsichert oder traurig ist und sie dem Kind helfen, seine Emotionen zu regulieren“ (Lengning & Lüpschen, 2019, S. 11). Laut Bowlby beginnen Kinder bereits im Laufe des ersten Lebensjahres, Bindungsverhaltensweisen einzusetzen und somit die Nähe zur Bindungsperson aufzusuchen, indem sie weinen, ihr nachlaufen oder sich an ihr festklammern. Das Bindungssystem wird besonders dann aktiviert, wenn das Kind eine Gefahr verspürt oder sich die Bindungsperson vom Kind entfernt (1975, zitiert nach Brisch, 2013, S. 222). Ist das Bindungssystem aktiviert und das Kind setzt somit Bindungsverhaltensweisen ein, besteht die Aufgabe der Bezugsperson darin, die Signale des Kindes wahrzunehmen, zu interpretieren und infolgedessen richtig und unverzüglich darauf zu reagieren (Ainsworth, 2011, zitiert nach Lengning & Lüpschen, 2019, S. 24). Bezogen auf Kindler und Grossmann (2014) unterstreichen Lengning und Lüpschen, diese Feinfühligkeit sei von enormer Bedeutung für den Ausbau einer sicheren Bindung und somit für die weitere Persönlichkeitsentwicklung (2019, S. 26). Sollte die Hauptbindungsperson nicht zur Verfügung stehen, können ebenso andere Personen, wie der Vater oder Großeltern aufgesucht werden, die dem Kind Schutz bieten und somit als Zweitbindungsperson fungieren (Bowlby, 1975, zitiert nach Brisch, 2013, S. 222).

Mary Ainsworth, die ebenso in besonderem Maße zur Bindungstheorie beitrug, verwies zudem auf die Wechselwirkung von Bindungs- und Explorationsverhalten und somit auf die Bedeutung der Bindungsperson als eine „sichere Basis“ für das Kind, um ungehemmt explorieren zu können. Ist das Bindungssystem eines Kindes aktiv, so wird es die Nähe der Bezugsperson suchen und somit das Explorationsverhalten einstellen. Ist das Bindungssystem jedoch inaktiv, da sich das Kind aufgrund der Anwesenheit der Mutter sicher fühlt und somit in Gefahrensituationen auf diese „sichere Basis“ zurückgreifen könnte, so wird sein Explorationsverhalten zunehmend aktiviert (Schleiffer, 2014, S. 36).

Um die frühe Entwicklung von Kindern näher untersuchen zu können, entwickelte Mary Ainsworth die „fremde Situation“, eine standardisierte Laborsituation (Ainsworth et al., 1978, zitiert nach Schleiffer, 2014, S. 44). Diese umfasst acht Episoden von jeweils drei Minuten, in denen sich eine Mutter und ihr 12 bis 15 Monate altes Kind in einem Untersuchungsraum befinden, je nach Episode voneinander getrennt und wiedervereint- sowie mit einer fremden Person zusammengeführt werden. K. Grossmann und K. E. Grossmann beschreiben die „fremde Situation“ als ein „…provoziertes Mini- Drama, eine kontrollierte, systematisierte Situation für ethologische Beobachtungen, die eine kundige Diagnose von Bindungsverhaltensstrategien unter standardisierten Spiel- und Trennungssituationen erlaubt“ (2017, S. 140). Die Bindungsverhaltensstrategien, die das Kind bei zunehmender Verunsicherung zeigte, wurden ausgewertet und bestimmten Bindungsqualitäten zugeordnet: „sicher gebunden“, „unsicher- vermeidend“, „unsicher- ambivalent“ sowie „unsicher- desorganisiert“ (Schleiffer, 2014, S. 45).

Auf die Merkmale dieser Bindungsqualitäten sowie den Auswirkungen auf die Entwicklung soll im Folgenden näher eingegangen werden.

3.1. Bindungsqualitäten

In der „fremden Situation“ reagiert ein Kind, das eine sichere Bindung zur Mutter aufweist, meist mit Protest in Form von weinen und schreien, sobald diese den Raum verlässt. Sobald die Mutter zurückkehrt, läuft das Kind freudig auf sie zu, sucht ihre Nähe und lässt sich schnell beruhigen. Sobald es sich beruhigt hat, wendet es sich erneut dem Spielzeug zu und nutzt die Mutter dabei als „sichere Basis“, um explorieren zu können (Schleiffer, 2014, S. 45). Die sichere Bindung resultiert aus dem feinfühligen Verhalten der Eltern, das bewirkt, dass das Kind die Welt als sinnvoll wahrnimmt (Ebenda, S. 57). Ein sicher gebundenes Kind hat Vertrauen in sich selbst und seine Mitmenschen und ist in der Lage, offen über belastende Situationen zu kommunizieren sowie um Hilfe zu bitten (K. Grossmann & K. E. Grossmann, 2017, S. 315). Zudem zeigt es ein hohes Maß an Empathie und ist in der Lage, harmonische Beziehungen einzugehen (Schleiffer, 2014, S. 58 f.). Im Erwachsenenalter ist besonders ein autonomer Lebensstil, Optimismus sowie ein positives Selbstbild auf die sichere Bindung zurückzuführen (Egle, Joraschky, Lampe, Seiffge- Krenke & Cierpka, 2016, S. 107).

[...]


1 In der vorliegenden Arbeit wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich jedoch auf Personen beiderlei Geschlechts.

Fin de l'extrait de 39 pages

Résumé des informations

Titre
Bindungsverhalten und Identitätsentwicklung von Adoptivkindern
Sous-titre
Wie können Adoptiveltern und Sozialarbeiter unterstützend tätig sein?
Note
1,3
Année
2020
Pages
39
N° de catalogue
V1000629
ISBN (ebook)
9783346375865
ISBN (Livre)
9783346375872
Langue
allemand
Mots clés
bindungsverhalten, identitätsentwicklung, adoptivkindern, adoptiveltern, sozialarbeiter
Citation du texte
Anonyme, 2020, Bindungsverhalten und Identitätsentwicklung von Adoptivkindern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1000629

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