Wie ist ein kategorischer Imperativ möglich? Kritische Betrachtung der Teilargumentation Kants


Term Paper, 2019

12 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2.0 Kants Teilargumente
2.1 Teilargument 1
2.2 Teilargument 2
2.3 Teilargument 3
2.4. Teilargument 4

3. Folgerung aus den Teilargumenten

4. Kritik an der Argumentation

5. Schluss

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.“ Dieses Zitat, dessen Grundaussage bereits bei Horaz im Jahre 20 v.Chr. vorkommt, verwendet Kant in einer seiner kleineren Schriften bei der Beantwortung der Frage „Was ist Aufklärung?“

In seinen Werken macht Kant folgerichtig von seinem eigenen Verstand Gebrauch, indem er drei Fragen beantwortet: „Was kann ich wissen?“, „Was soll ich tun?“, „Was darf ich hoffen?“. In dieser Hausarbeit geht es um die zweite Frage „Was soll ich tun?“. Zur Beantwortung dieser Frage hat Kant mit seiner „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ (in dieser Hausarbeit abgekürzt mit GMS) eines der wohl wirkmächtigsten Werke im Bereich der Ethik geschaffen, das diesbezügliche Diskussionen bis heute prägt.

In der Vorrede zu seinem Werk formuliert Kant einen entscheidenden Gedanken: „Erstens stammen die reinen Begriffe der Moral ursprünglich nicht aus der Erfahrung, sondern werden a priori als Begriffe unserer reinen Vernunft durch diese Vernunft selbst erkannt. Zweitens begründen diese Begriffe eine Notwendigkeit, die für alle Wesen gilt, die über reine Vernunft verfügen. Das moralische Gesetz wird durch Vernunft nicht etwa konstruiert oder konstituiert. Es bezeichnet vielmehr das Wesen der reinen und zugleich praktischen Vernunft.“ (Klemme S.46) Diesen entscheidenden Gedanken setzt Kant in seiner GMS um.

Im ersten Abschnitt seiner GMS führt Kant den Begriff des guten Willens ein durch Anführung von Gegenbeispielen. Sodann geht Kant zum Begriff der Pflicht über, den er in drei Sätzen erläutert, die in der Aussage gipfeln „Pflicht ist die Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz“ (Kant AA 401). Zum Abschluss des ersten Abschnitts erfolgt die Ableitung des kategorischen Imperativs „d. i. ich soll niemals anders verfahren als so, dass ich auch wollen könne, meine Maxime soll ein allgemeines Gesetz werden.“ (Kant AA 402) (Der kategorische Imperativ wird in dieser Hausarbeit mit KI abgekürzt.) Der zweite Abschnitt der GMS widmet sich dem praktischen Vernunftvermögen und teilt darauf aufbauend die Prinzipien der Vernunft in kategorische und hypothetische Imperative ein. Den Abschluss des zweiten Abschnitts bilden die verschiedenen Formen des KI und Kants Versuch, aus diesen Formen entsprechende Pflichten herzuleiten. In Abschnitt drei seiner GMS geht Kant auf den Begriff der Freiheit und ihre Beziehung zur Moral ein und stellt sich die Frage: „Wie ist ein kategorischer Imperativ möglich?“, was vom Autor auch als Deduktion des KI bezeichnet wird.

An dieser Stelle setzt nun diese Hausarbeit ein. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die Teilargumente bei der Beantwortung der Deduktionsfrage „Wie ist ein kategorischer Imperativ möglich?“ zu rekonstruieren und kritisch zu würdigen. Abschließend wird versucht, einen Ausblick auf den KI im 21.Jahrhundert zu wagen.

2.0 Kants Teilargumente

Diese Hausarbeit folgt in den Abschnitten zwei bis drei der Struktur des Kommentars von Schönecker/Wood, da für mich diese Gliederung im Gegensatz zu den Kommentaren von Henning, Klemme und Richter am besten zur Beantwortung der Themenstellung geeignet erscheint.

2.1 Teilargument 1

Der Mensch findet in sich das Vermögen der Vernunft, das als epistemisches Vermögen eine Form reiner Selbsttätigkeit ist.“ (Schönecker/Wood S.198)

Kant beginnt seine Argumentation mit der Zusammenfassung seiner bisherigen Überlegungen. „Das vernünftige Wesen zählt sich als Intelligenz zur Verstandeswelt, und bloß als eine zu dieser gehörig wirkende Ursache nennt es seine Kausalität einen Willen. Von der anderen Seite ist es sich seiner doch auch als eines Stücks der Sinnenwelt bewußt, in welcher seine Handlungen, als bloße Erscheinungen jener Kausalität, angetroffen werden, deren Möglichkeit aber aus dieser, die wir nicht kennen, nicht eingesehen werden kann, sondern an deren Statt jene Handlungen als bestimmt durch andere Erscheinungen, nämlich Begierden und Neigungen, als zur Sinneswelt gehörig eingesehen werden müssen. Als bloßes Glied der Verstandeswelt würden also alle meine Handlungen dem Prinzip der Autonomie des reinen Willens vollkommen gemäß sein; als bloßen Stücks der Sinnenwelt würden sie gänzlich dem Naturgesetz der Begierden und Neigungen, mithin der Heteronomie der Natur gemäß, genommen werden müssen. (Die ersteren würden auf dem obersten Prinzip der Sittlichkeit, die zweiten der Glückseligkeit beruhen.)“ (Kant AA 453)

Im ersten Teil des Zitats sind für mich die zentralen Begriffe Intelligenz und Wille. Der Begriff der Intelligenz, mit der vernünftige Wesen ausgestattet sind, beinhaltet in diesem Zusammenhang die Folgerungen der Selbsttätigkeit und des freien Willens . Jedes Vernunftwesen ist damit in die Lage versetzt, frei Entscheidungen zu treffen und gemäß seines Willens zu handeln. Der Begriff des Willens wird bereits in Kants Kritik der reinen Vernunft thematisiert: „Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind. Daher ist es ebenso notwendig, seine Begriffe sinnlich zu machen, als seine Anschauungen sich verständlich zu machen.“ Damit wird im Bereich der theoretischen Philosophie gezeigt, dass der angesprochene Begriff des Verstandes nur dann eine objektive Bedeutung hat, wenn er auf Anschauungen beruht. Im Bereich der praktischen Philosophie ergibt sich folgendes Analogon: „Der reine Wille enthält eine für uns Menschen dann praktische Bedeutung, wenn er auf den sinnlich affizierten Willen angewendet wird. Seine Form bestimmt die Bedingungen, unter denen der sinnlich affizierte Wille gebraucht werden kann, wenn es ein vernünftig bestimmter Wille sein soll.“ (Klemme S.208). Sinnlicher Wille und reiner Wille müssen also eine entscheidende Gemeinsamkeit haben. Beiden muss ein Gesetz zu Grunde liegen. Im Falle des sinnlichen Willens ist es das Naturgesetz, im Falle des reinen Willens das moralische Gesetz. Beide Gesetze müssen notwendigerweise im Sinne obiger Kausalität eingehalten werden. Nur so ist das epistemische Vermögen als Form reiner Selbsttätigkeit möglich. Aus diesem Grund hat Kant im zweiten Abschnitt seiner GMS neben der allgemeinen Formel des KI aus dem ersten Abschnitt auch die Naturgesetzformel eingeführt.

Kants nächstes Teilargument führt zum Begriff der Verstandeswelt.

2.2 Teilargument 2

„Als ein vernünftiges (selbsttätiges) Wesen muß sich der Mensch als Intelligenz betrachten und damit, in dieser Perspektive, als Glied der Verstandeswelt“ (Schönecker/Wood S.198)

In diesem Teilargument werden zwei zentrale Begriffe verwendet, die Vernunft und die Intelligenz. Wir wollen die Umschreibung dieser beiden in Kants Ethik wichtigen Begriffe in Rudolf Eislers Kant-Lexikon betrachten.

Vernunft im weiteren Sinne (= das ganze obere Erkenntnisvermögen) umfasst den Verstand und die Vernunft im engeren Sinne. Reine Vernunft enthält die Prinzipien der apriorischen Erkenntnis. Praktische Vernunft bestimmt das Wollen und Handeln.

Eine Intelligenz ist ein vernünftiges Wesen, das der Handlungen gemäß von Gesetzen fähig ist.

Kant hält sogar eine Welt vernünftiger Wesen (mundus intelligibilis) möglich in Form eines Reichs der Zwecke. Der Begriff des Zweckes ist für Kant das, was dem Willen zum objektiven Grund seiner Selbstbestimmung dient, was unmittelbar zur Folge hat, dass ohne Ausrichtung auf einen Zweck nicht von einem Willen gesprochen werden kann. Das genannte Reich der Zwecke würde zur Wirklichkeit werden, wenn die Regeln des kategorischen Imperativs ausnahmslos befolgt würden, worauf eine Erwartung der Glückseligkeit folgen würde.

Darauf kann aber ein die Regeln achtendes vernünftiges Wesen nicht rechnen, da sich an diesem Punkt ein Widerspruch ergibt, den Kant selbst aufdeckt:

„Und hierin liegt eben das Paradoxon : daß bloß die Würde der Menschheit als vernünftige Natur ohne irgend einen andern zu erreichenden Zweck oder Vorteil, mithin die Achtung für eine bloße Idee dennoch zur unnachlaßlichen Vorschrift des Willens dienen sollte, und daß gerade in dieser Unabhängigkeit der Maxime von allen solchen Triebfedern die Erhabenheit derselben bestehe und die Würdigkeit eines jeden vernünftigen Subjekts, ein gesetzgebendes Glied im Reich der Zwecke zu sein; denn sonst würde es nur als dem Naturgesetze seines Bedürfnisses unterworfen vorgestellt werden müssen.“ (Kant AA 438)

Richters Kommentar äußert sich dazu folgendermaßen:

„Das allerdings führt in einen direkten Widerspruch, da die menschlichen Bedürfnisse ja grundsätzlich nicht instinktiv, sondern durch vernünftiges Handeln befriedigt werden (durch Interesse handeln) und demnach eine reflektierte Distanz zum eigenen Verhalten möglich ist.“ (Richter S.97)

Der Mensch als Glied der Verstandeswelt ist also durchaus in der Lage, in den allermeisten Fällen die Erfüllung seiner Wünsche mit dem Verstand zu steuern und diese Tätigkeit auch aus einer Metaperspektive zu beobachten.

Doch an dieser Stelle fehlt noch die Beantwortung einer entscheidenden Frage : Wie ist der Wille mit der Idee der Freiheit verbunden? Einen diesbezüglichen Beitrag liefert das Teilargument, das im nächsten Anschnitt behandelt wird.

2.3 Teilargument 3

„Als vernünftiges, mithin zur Verstandeswelt gehöriges Wesen, kann der Mensch die Kausalität seines eigenen Willens nicht anders als unter der Idee der Freiheit denken.“ (Schönecker/Wood S.198)

Der Begriff der Freiheit wurde von Kant bereits einige Seiten vorher thematisiert: „Der Wille ist eine Art von Kausalität lebender Wesen, sofern sie vernünftig sind und Freiheit würde diejenige Eigenschaft dieser Kausalität sein, da sie unabhängig von fremden sie bestimmenden Ursachen wirkend sein kann : so wie die Naturnotwendigkeit die Eigenschaft der Kausalität aller vernunftlosen Wesen, durch den Einfluß fremder Ursachen zur Tätigkeit bestimmt werden.“ (Kant AA 446)

Um den Inhalt dieses Satzes zu deuten, muss man sich zunächst einmal den Begriff der Kategorie deutlich machen. Der reine Verstand wird als Ursprung von Grundbegriffen der Erkenntnis, der reinen Verstandesbegriffe bzw. der Kategorien angesehen. Die Kausalität ist eine dieser Kategorien. Die Kausalität gilt somit apriori und ist somit grundlegend für die Erfahrung und mithin ein entscheidender Erkenntnisfaktor. Allerdings lassen sich nach der Theorie von Kant nur Erscheinungen erkennen, nicht die Dinge an sich.

In der Kritik der reinen Vernunft hat Kant bewiesen, dass die Erfahrungswelt kausal determiniert ist. Alles was geschieht, muss eine hinreichende Ursache haben. Freiheit bedeutet für Kant aber von dieser Kausalitätskette ausgenommen zu sein. Kant behauptet: „Wir kennen die Gegenstände nur so, wie sie uns erscheinen. Wir kennen die Dinge hingegen nicht, wie sie an sich selbst betrachtet sein mögen. Jede Möglichkeit, sie kennenzulernen, muss sich der Erfahrung bedienen, und diese Erfahrung wird ihnen immer schon genau jene strukturellen Merkmale verleihen, von denen wir doch absehen wollten.“ (Henning S.111) Mit dieser Argumentation bleibt die Möglichkeit der Freiheit offen.

Über diese Möglichkeit der Freiheit sagt Kant nun in der GMS Folgendes: „Nun behaupte ich: daß wir jedem vernünftigen Wesen, das einen Willen hat, notwendig auch die Idee der Freiheit leihen müssen, unter der es allein handle. Denn in einem solchen Wesen denken wir uns eine Vernunft, die praktisch ist, d. i. Kausalität in Ansehung ihrer Objekte hat. Nun kann man sich unmöglich eine Vernunft denken, die mit ihrem eigenen Bewußtsein in Ansehung ihrer Urteile anderwärts her eine Lenkung empfinge, denn alsdann würde das Subjekt nicht seiner Vernunft, sondern einem Antriebe die Bestimmung der Urteilskraft zuschreiben.“ (Kant AA 448)

Kants Argument ist so gestaltet, dass es sich gegen den Determinismus richtet. Es kann so zusammengefasst werden: Für die Vernunft als Denkvermögen kann keine Unfreiheit bestehen, weil der , der diese Unfreiheit konstatiert, mit dieser Behauptung genau diese Freiheit für sich beansprucht und auch beanspruchen muss, die er bestreitet. Daraus folgt unmittelbar, dass ebendieselbe Vernunft als Handlungsvermögen nicht unfrei sein kann.

Kant fehlt also jetzt nur noch der Bezug zum moralischen Gesetz.

2.4. Teilargument 4

„Da mit der Freiheit als Eigenschaft des Willens eines Vernunftwesens, das Glied der intelligiblen Verstandeswelt ist, das Sittengesetz analytisch verbunden ist, erkennt auch der Mensch, wenn er und sofern er sich als ein solches Wesen begreift, die Autonomie und das moralische Gesetz als Gesetz seines vernünftigen Willens.“ (Schönecker/Wood S.199)

Kant hat die Begründung für das vierte Teilargument in seiner Reziprozitätsthese geliefert: „Der Satz aber: der Wille ist in allen Handlungen sich selbst ein Gesetz, bezeichnet nur das Prinzip, nach keiner Maxime zu handeln, als die sich selbst auch als ein allgemeines Gesetz zum Gegenstand haben kann. Dies ist aber gerade die Formel des kategorischen Imperativs und das Prinzip der Sittlichkeit: also ist ein freier Wille und ein Wille unter sittlichen Gesetzen einerlei. ( Absatz) Wenn also Freiheit des Willens vorausgesetzt wird, so folgt die Sittlichkeit samt ihrem Prinzip daraus durch bloße Zergliederung ihres Begriffs.“ (Kant AA 447)

Henning hat diese These in einer kurzen Formel zusammengefasst : „Ohne Freiheit keine Gültigkeit des Moralgesetzes - und umgekehrt.“ (Henning S.106) Hierbei handelt es sich aus Sicht der Logik um eine wechselseitige Schlussfolgerung. Um eine solche vollständig zu verstehen, muss man beide Schlussrichtungen genauer beleuchten.

In der einen Richtung wird ausgesagt, dass nur ein freier Wille dem moralischen Gesetz unterstehen kann. Nach Kant liegt wirkliches moralisches Handeln nur da vor, wo wir aus Pflicht und nicht aus Neigung handeln. Jede äußere Ursache muss aber erst eine Motivation (Neigung) in mir erzeugen, um eine Handlung in Gang zu bringen. Im Bereich der Moralität ist jedoch eine Unabhängigkeit von unseren Neigungen zentral. Daraus folgt unmittelbar, dass die Unabhängigkeit von Neigungen im Bereich der Moral eine Unabhängigkeit von allen äußeren Ursachen ist. Diese Tatsache lässt sich auch in den Begriff der Freiheit übersetzen.

In der anderen Richtung wird ausgesagt, dass nur der Wille frei ist, für den das moralische Gesetz gilt. In der Kritik der praktischen Vernunft betont Kant: „Auch ein freier Wille muss doch bestimmbar sein.“ Unsere Handlungen können somit nicht als Zufallsprodukte verstanden werden. Denn die Zufälligkeit würde zu weniger Kontrolle und damit zu weniger Freiheit führen. Der freie Wille muss also durch Gesetze bestimmbar sein, die absichern, dass unsere Gedanken zu bestimmten Aktionen führen. Diese Gesetze hat Kant bereits früher benannt : „Ein jedes Ding der Natur wirkt nach Gesetzen. Nur ein vernünftiges Wesen hat das Vermögen, nach der Vorstellung der Gesetze, d.i. nach Prinzipien zu handeln oder einem Willen. Da zur Ableitung der Handlungen von Gesetzen Vernunft erfordert wird, so ist der Wille nichts anderes als praktische Vernunft.“ (Kant AA 412) Das Gehorchen von Gründen ist also das wesentliche Merkmal für das gesetzmäßige Funktionieren eines Willens.

Richter fasst das Teilargument vier in folgendem Syllogismus zusammen: „Wenn Freiheit eine Art von Kausalität und kein „Unding“ ist, dann gilt:

Ein freier Wille ist sich selbst Gesetz.

Sich selbst Gesetz sein ist das Prinzip der Sittlichkeit.

Ein freier Wille entspricht dem Prinzip der Sittlichkeit“ (Richter S.106)

Kant hat damit alle Teilargumente aufgeführt, um zur Deduktion des KI zu gelangen.

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Details

Title
Wie ist ein kategorischer Imperativ möglich? Kritische Betrachtung der Teilargumentation Kants
College
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg
Grade
1,7
Author
Year
2019
Pages
12
Catalog Number
V1000919
ISBN (eBook)
9783346374806
ISBN (Book)
9783346374813
Language
German
Keywords
imperativ, kritische, betrachtung, teilargumentation, kants
Quote paper
Michael Ledwig (Author), 2019, Wie ist ein kategorischer Imperativ möglich? Kritische Betrachtung der Teilargumentation Kants, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1000919

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