Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob das Verhältnis des Mieters zum Vermieter tatsächlich unausgewogen ist und inwieweit dem Mieter die Möglichkeit offen steht, seine Rechte bei Mängeln geltend zu machen.
Nicht umsonst gilt Deutschland als das "Mieterland schlechthin". Zwar befinden sich die Zinsen zur Finanzierung seit der Finanzkrise 2008 auf einem enorm niedrigen Niveau, doch besaßen 2018 nur 42,1 Prozent aller Deutschen Wohneigentum. Damit ist die Wohneigentumsquote in Deutschland innerhalb Europas am zweitniedrigsten. Eine große Rolle bei dieser Verteilung spielt vor allem die Wohnungspolitik, die hierzulande Anreize für das Mieten von Wohnraum schafft, etwa durch Mietpreisregulierung. Charakterisierend für den Mietvertrag ist gemäß § 535 BGB die Überlassung einer
Sache auf Zeit gegen Entrichtung eines vereinbarten Entgelts, die Miete. Beachtlich ist, dass innerhalb des BGB weitere Vertragstypen existieren, welche sich regelmäßig nur in wenigen Punkten voneinander unterscheiden und demnach eine Abgrenzung erforderlich machen. Beispielsweise gewährt der Pachtvertrag dem Pächter im Gegensatz zum Mieter, insbesondere das Recht zur Fruchtziehung.
Da der Mieter in der Regel in existenzieller Weise auf den Wohnraum angewiesen ist, besteht zwischen Vermieter und Mieter
ein strukturelles Ungleichgewicht. Dies wird vor allem dadurch deutlich, dass der Vermieter weitverbreitet als skrupellos, vermögend und gewinnstrebend angesehen wird, dem der Mieter schutzlos ausgeliefert ist. Die Kündigung seitens des Vermieters bedeutet für den Mieter nicht selten einen enormen Stressfaktor und kann zur Obdachlosigkeit führen. Doch ist der Mieter dem Vermieter tatsächlich schutzlos ausgeliefert, während dieser sich bereichert?
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einführung
- 2 Der Mangelbegriff
- 2.1 Definition
- 2.2 Reichweite des Mangelbegriffs
- 2.3 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
- 3 Rechte des Mieters
- 3.1 Erfüllungsanspruch
- 3.2 Minderung (§ 536 BGB)
- 3.3 Schadensersatz (§ 536a Abs. 1 BGB)
- 3.3.1 Anfänglicher Mangel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB)
- 3.3.2 Nachträglicher Mangel (§ 536a Abs. 1 Alt. 2 BGB)
- 3.3.3 Verzug mit der Mängelbeseitigung (§ 536a Abs. 1 Alt. 3 BGB)
- 3.4 Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme (§ 536a Abs. 2 BGB)
- 3.4.1 Verzug des Vermieters mit der Mängelbeseitigung (§ 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB)
- 3.4.2 Notmaßnahmen (§ 536a Abs. 2 Nr. 2 BGB)
- 3.5 Kündigung des Mietverhältnisses
- 3.5.1 Die ordentliche Kündigung
- 3.5.2 Die außerordentliche befristete Kündigung
- 3.5.3 Die außerordentliche fristlose Kündigung
- 3.6 Widerspruch des Mieters
- 3.7 Ausschluss der Rechtsfolgen der §§ 536, 536a BGB
- 3.7.1 Gesetzlicher Ausschluss
- 3.7.2 Dem Mieter zurechenbare Mängel
- 3.7.3 Vertraglicher Ausschluss
- 4 Fazit
- Definition des Mangelbegriffs im Mietrecht
- Rechte des Mieters im Falle eines Mangels
- Rechtliche Möglichkeiten des Mieters zur Durchsetzung seiner Rechte
- Ausschluss von Rechtsfolgen des Mangels
- Das strukturelle Ungleichgewicht im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit dem Thema der Mängel an Mietwohnungen und den daraus resultierenden Rechten des Mieters. Sie analysiert den Mangelbegriff im Mietrecht und untersucht die verschiedenen Rechtsbehelfe, die dem Mieter im Falle eines Mangels zur Verfügung stehen. Insbesondere werden die Rechtsfolgen des Mangels, wie beispielsweise Minderung, Schadensersatz und Kündigung, beleuchtet.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung
Die Einleitung stellt die Relevanz des Themas Mietmängel im deutschen Rechtssystem heraus und skizziert die Problematik des strukturellen Ungleichgewichts zwischen Mieter und Vermieter. Dabei wird die Bedeutung des Mietrechts in Deutschland betont und auf die Besonderheiten von Wohnraummietverträgen hingewiesen.
2 Der Mangelbegriff
Dieses Kapitel definiert den Begriff des Mangels im Mietrecht und erläutert seine verschiedenen Arten. Dabei wird der Fokus auf Sachmängel und Rechtsmängel gelegt, sowie auf die Bedeutung der „zugesicherten Eigenschaft“ im Sinne des § 536 Abs. 3 BGB.
3 Rechte des Mieters
Das dritte Kapitel beschreibt die Rechte des Mieters im Falle eines Mangels. Es werden die verschiedenen Rechtsbehelfe, wie Erfüllungsanspruch, Minderung, Schadensersatz und Kündigung, im Detail vorgestellt. Weiterhin werden die Voraussetzungen für die Geltendmachung dieser Rechte, sowie die Möglichkeiten des Mieters zur Selbstvornahme und zum Widerspruch, erläutert.
Schlüsselwörter
Mietrecht, Mangel, Wohnraummietvertrag, Rechte des Mieters, Erfüllungsanspruch, Minderung, Schadensersatz, Kündigung, Selbstvornahme, Widerspruch, strukturelles Ungleichgewicht, vertragsgemäßer Gebrauch, zugesicherte Eigenschaft, Verkehrsauffassung.
- Citation du texte
- Louis Höfert (Auteur), 2020, Mängel bei Wohnraummietverträgen. Die Rechte des Mieters, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1001126