Emanzipation der Frau


Exposé / Rédaction (Scolaire), 2001

5 Pages, Note: 1+


Extrait


Inhalt :

1. Situation um 1800
1.1. Deutschland
1.2. Vergleich mit den U.S.A.

2. Lage der Fabrikarbeiterinnen um 1880/1890

3. Das Wahlrecht für die Frauen in der Weimarer Verfassung 1919

4. Verbesserungen nach 1945
4.1. Situation nach Kriegsende
4.2. Die Gleichberechtigung im Bonner GG
4.3. Reformen seit 1970

1.Situation der Frauen um 1800:

Die Anfänge der Frauenrechtsbewegung lagen im späten 18ten Jahrhundert. Die Voraussetzungen dieser Bewegung waren die vorher gegangenen historischen Ereignisse wie zum Beispiel das Zeitalter der Aufklärung und die industrielle Revolution, die eine enorme wirtschaftliche und soziale Umwälzung mit sich brachten. Außerdem wurde schon zum Zeitalter der Französischen Revolution das erste mal die moderne Forderung nach Emanzipation in den breiten Bevölkerungsschichten erhoben. Die römisch-katholische Kirche bekämpft die Frauenbewegung von Anfang an, mit der Begründung, sie zerstöre die Stellung des Mannes in der Familie. Doch überall auf der Welt versuchten die Frauen ihre neuen Stellungen klar zu machen.

1.1 Deutschland:

In Deutschland hatte die Frau am Ende des 18ten Jahrhunderts weder Mitsprache noch irgendwelche anderen Rechte in der Gesellschaft. Sie war alleinig nur als Hausfrau und Mutter gesehen. Die industrielle Revolution des 19ten Jahrhunderts führte zur sozialen Not unter den Arbeiterinnen und Dienstmädchen. Berufsmöglichkeiten für unverheiratete Frauen des Mittelstandes existierten kaum. Frauen organisierten erstmals 1865 im Allgemeinen Deutschen Frauenverein, einem Verbund von Frauenbildungs- und - erwerbsverein. Gemäßigte

Frauenführerinnen forderten die Reform der Mädchenschule und der Lehrerinnnenausbildung und strebten verbesserte Bedingungen für das Studium von Frauen an Hochschulen an. Radikale Gruppierungen setzten sich für die Gleichstellung lediger Mütter und unehelicher Kinder ein und problematisierten Themenbereiche wie die Herrschende Sexuelle Doppelmoral oder die Prostitution. Diese war im Jahre 1884 in Deutschland nämlich schon längst kein kleines Geschäft mehr. Dies läßt sich belegen durch die offiziellen Zahlen der Prostituierten die bei

16 000 Stück lagen, wobei die Tatsächliche Zahl von der Offiziellen jedoch sehr stark differieren würde. Im Zuge der Industrialisierung hatte die Prostitution seit der Mitte des 19. Jahrhunderts stark zugenommen .Nach Schätzungen soll es Ende des 19. Jahrhunderts in ganz Deutschland 100 000 - 200 000 hauptberufliche Prostituierte gegeben haben.

1.2. Vergleich mit den U.S.A:

Die Frauen die in den U.S.A. lebten zeigten schon früh ihre Eigenständigkeit. Viele Frauen verloren ihren Mann auf dem Weg in den Westen und mußten sich so später eine eigene Existenz aufbauen. In den vereinigten Staaten von Amerika war der Feminismus erfolgreicher als in anderen Ländern. Seine Anführerinnen waren meist gebildete, auf Reformen drängende Frauen der Mittelschicht. 1848 beteiligten sich mehr als 100 Personen an der ersten Frauenrechtsversammlung im Bundesstaat New York . Unter der Leitung von Lucretia Mott und der Frauenrechtlerin Elizabeth Cady Stanton forderten die Feministinnen gleiche Rechte , einschließlich des Wahlrechts. Es entstanden Colleges für Frauen , wie das Mount Holyoke College . Das Zugangsrechts von Männer dominierten Universitäten wurde allerdings erst etwas Später erstritten. Durch Eigentumsgesetze für verheiratete Frauen , die zu verschiedenen Zeitpunkten verabschiedet wurden, erhielten die Verfügungsgewalt über Eigentum. Später wurden Bestimmungen bezüglich Scheidung , Unterhaltskosten und Alimenten getroffen.

2. Lage der Fabrikarbeiterinnen um 1880/1890:

Mit der vollständigen Industrialisierung, d.h. ,daß sie Industrie im Verhältnis zur Landwirtschaft und dem Handwerk zu nehmend an Bedeutung gewinnt, Deutschlands Mitte des 19. Jahrhunderts , verschlechterte sich die Lage vieler Familien . Da die Männer meist bei der Arbeit in den Fabriken nicht genug Geld verdienten um die Familie zu ernähren, mußten die Frauen und Kinder auch arbeiten gehen. Manche Fabrikbesitzer bevorzugten , bald darauf sogar die Beschäftigung von Frauen und Kindern, da sie ihnen einen geringeren Lohn auszahlen konnten. Da im Jahre 1853 die Kinderarbeit für Kinder im Alter unter 12 Jahren untersagt wurde , gab es wieder Probleme in den Familien. Die fehlenden Erwerbsmöglichkeiten für Frauen und die niedrigen Löhne trieben viele von ihnen in die Prostitution um das Existenzminimum für ihre Familie zu sichern. Jedoch waren diese Frauen nur Gelegenheitsprostituierte , doch gerade aus dem Bereich der Fabrikarbeiterinnen gingen viele diesem Handwerk neben der Arbeit in der Fabrik nach um sich den Lebensunterhalt zu sichern.

3. Wahlrecht der Frauen in der Weimarer Verfassung 1919 :

Die Weimarer Verfassung die am 11.8.1919 vom Reichspräsident Friedrich Ebert (SPD) unterzeichnet wurde , trat genau 3 Tage später also am 14.8.1919 in Kraft. Sie Besteht so zu sagen aus 2 Grundteilen :

1. Aufbau und Aufgaben des Reiches ( Artikel 1- 108) und 2.

Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen (Artikel 109- 165). Nach Artikel 1 der Weimarer Verfassung ging die Staatsgewalt vom Volke aus, d. h. das alle Bürger über 20 Jahren das Recht hatten zu Wählen . Dies schließt die Frauen mit ein . So ist also zu sagen , das bis Zur Machtergreifung Adolf Hitlers am 30.1.1933 die Weimarer Verfassung formell gültig blieb und die Frauen somit ein Stimmrecht hatten . Jedoch wurde sie am 24.3.1933 außer Kraft gesetzt.

4.Verbesserung nach 1945:

In der Zeit des Nationalsozialismus, der das Ideal von traditioneller Mütterlichkeit und die Herrschaft des Mannes über seine Gattin propagierte , lösten sich fast alle Frauenverbände, die für die Gleichberechtigung plädiert hatten auf . Somit verlor die Frauen jegliche Ansprüche wieder. Nach 1945 , also am ende des Nationalsozialismus zeigten sich die Stärken der Frauen. Da viele Männer im Krieg gefallen waren , halfen hauptsächlich Frauen die Städte wieder aufzubauen . In die Geschichte gingen sie als Trümmerfrauen ein und haben eine passable Stellung in der Geschichte Deutschland eingenommen.

4.1. Situation nach Kriegsende:

Die Situation der Frauen nach Kriegsende kann Zweideutig aus gelegt werden. Auf der einen Seite standen viele Frauen mit ihren Kindern vor dem Nichts, da sie kein Geld hatten und der Mann vielleicht im Krieg gefallen oder in Gefangenschaft genommen worden war. Jedoch war der Weg der Emanzipation ein Stück weit weiter gegangen worden. Die Frauen mußten zu dieser Zeit einfach das Gefühl der Selbständigkeit erfahren. Erst später , ca. am Ende der 60er Jahre stand wieder eine Frauenbewegung. Aktive Feministinnen organisierten Frauenrechtsgruppen , die auf die allgemeine Benachteiligung der Frauen aufmerksam machten. In der Deutschen Demokratischen Republik kam die Frauenbewegung nicht zum Tragen. Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) und die Staatsregierung erklärten seit 1965 die Frauenfrage für gelöst. Erst seit Anfang der 80iger Jahre innerhalb einer Kirchengemeinde der DDR oppositionelle Frauengruppen.

4.2. Die Gleichberechtigung im Bonner Grund Gesetz von 1949:

Artikel 3 des Grundgesetzes bestimmt, daß Männer und Frauen gleichberechtigt sind und niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden darf. Allerdings sind Ungleichbehandlungen die den objektiven biologischen und funktionalen Unterschieden zuzuschreiben sind , zulässig (z.B. Mutterschutz). Ferner schränkt das Grundgesetz selber den Gleichbehandlungsgrundsatz ein, da Artikel 12 a den Wehrdienst nur für Männer zur Pflicht macht. Artikel 3 GG hat jedoch im Laufe de Zeit zu vielen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichberechtigung geführt. So wurde der Vorrang des Namens des Ehemannes im Familienrecht als unzulässig angesehen. Der gesetzlich bestimmte Vorrang des männlichen Geschlechts bei der Hoferbenfolge ist verfassungswidrig. Die Arbeit der Frau in Haushalt und Familie darf rechtlich nicht unterbewertet werden , sondern ist als gleichwertig mit dem Unterhaltsbeitrag des erwerbstätigen Ehemannes zu sehen. Eine wichtige Wirkung hat der Gleichbehandlungsgrundsatz auch im Arbeitsrecht. So haben Man und Frau bei gleicher Arbeit Anspruch auf gleichen Lohn und sonstige gleiche Arbeitsbedingungen. Auch bei Stellenausschreibungen ist einen Ungleichbehandlung verboten.

4.3. Reformen seit 1970 :

Die feministische Bewegung der 70iger Jahre in der BRD war dadurch geprägt, daß es gelang eine Feministische Gegen- und Subkultur zu etablieren, die von allen Fraktionen der Bewegung gemeinsam getragen wurde. In den 80iger Jahren kam es vermehrt zu Kontroversen . Zahlreiche Frauen wendeten sich vom linken ,politischen Feminismus ab und einer Richtung zu, die als neue Weiblichkeit bekannt wurde. Die Identität der einzelnen Frau als Mutter, als der Natur näher stehendes und gefühlsbetonteres Geschlecht wurde betont. Beeinflußt wurde die gesamte Bewegung in dieser Zeit durch den Amerikanischen Feminismus , diese standen für Die Rechte der Frau in allen Gebieten ein.

Fin de l'extrait de 5 pages

Résumé des informations

Titre
Emanzipation der Frau
Note
1+
Auteur
Année
2001
Pages
5
N° de catalogue
V100336
ISBN (ebook)
9783638987646
Taille d'un fichier
333 KB
Langue
allemand
Mots clés
Emanzipation, Frau
Citation du texte
Barbara Lohn (Auteur), 2001, Emanzipation der Frau, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/100336

Commentaires

  • invité le 16/1/2003

    Hm, fehlt da nicht noch was?.

    Hallöchen!!!
    Meiner Meinung nach eine gelungene Ausarbeitung!!Nur finde ich hättest du auf die Frauenrechte, und besonders auf deren Erkämpfung noch ein Bißchen besser eingehen sollen!!
    Es kann auch sein, dass ichs beim Überfliegen überlesen habe...wenn, dann SORRY!!*gg*
    Grüßchen

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