Diese Arbeit stellt die wesentliche Entwicklung der GbR bis heute unter besonderer Berücksichtigung der Leitentscheidung "BGH ARGE Weißes Ross" dar.
Auf dieser Grundlage analysiert sie Rechtsfähigkeit, Gesamthandslehre und Haftungsverfassung der GbR eingehend und bereitet diese in aller Aktualität auf. In diesem Rahmen erfahren auch die MoPeG-Reformvorschläge eine kritische Würdigung.
Die behandelten Einzelfragen orientieren sich an den offenen Fragen zum GbR-Recht seit der Leitentscheidung "BGH ARGE Weißes Ross".
In dem Leiturteil ARGE Weißes Ross I im Jahr 2001 hat der BGH grundlegende und seinerzeit wegweisende Aussagen zur Rechtsfähigkeit und Haftungsverfassung der GbR getroffen. In der Sache interpretierte der BGH die Gesamthand im Sinne der modernen Gruppenlehre. Die dadurch bedingten Friktionen zwischen den gesetzlichen Vorschriften zur Personengesellschaft
und der Interpretation der GbR im Sinne der Gruppentheorie hat der Gesetzgeber bis heute allerdings nicht beseitigt.
Inhaltsverzeichnis
A. Anlass, Gegenstand und Aufbau der Untersuchung
B. Die Entwicklung der BGB-Gesellschaft bis 2001
I. Gesetzliche Ausgangssituation und „traditionelle Lehre“
1. Rechtsfähigkeit
2. Haftungsverfassung
a) Vermögensordnung
b) Haftung
3. Entwicklung
II. „Moderne Gruppenlehre“
1. Rechtsfähigkeit
2. Haftungsverfassung
a) Doppelverpflichtungstheorie
b) Akzessorietätstheorie
3. Entwicklung
III. BGH „ARGE Weißes Ross“ als vorläufiger Schlusspunkt
1. Rechtsfähigkeit
2. Haftungsverfassung
C. Zwischenbilanz: Offene Fragen im geltenden Recht
I. Zur Rechtsfähigkeit
II. Zur Haftungsverfassung
D. Die Reformvorschläge
I. Zur Rechtsfähigkeit
1. Vorfrage: Der Begriff „beschränkte Rechtsfähigkeit“
a) Problemaufriss
b) Klarstellung des II. Zivilsenats
c) Mauracher Entwurf
d) Stellungnahme
2. Personenrechtliche Einordnung der (Außen-)GbR
a) Abschaffung des gesellschaftsrechtlichen Dualismus
b) Fortbestand des gesellschaftsrechtlichen Dualismus
c) Mauracher Entwurf
d) Stellungnahme
3. Anwendungsbereich und Grenzen der Rechtsfähigkeit
a) Außen- und Innengesellschaft
b) Ausdifferenzierung der Außen-GbR
aa) „Einheitslösung“
bb) „Theorie einer besonderen Rechtfertigung“
cc) Rechtsfähigkeit nach österreichischem Vorbild
c) Mauracher Entwurf
d) Stellungnahme
II. Zur Haftungsverfassung
1. Das Schicksal des Gesamthandsprinzips
a) Gesamthandsprinzip im geltenden Recht
aa) Personenrechtliche Gesamthand
bb) Organisationsrechtliche Gesamthand
cc) Vermögensrechtliche Gesamthand
(1) Ausgangspunkt
(2) Vermögensrechtliche Gesamthand im geltenden Recht
(3) „Gesamthänderische Bindung“ des Gesellschaftsvermögens
(a) Weiterhin gesamthänderische Bindung
(b) Keine weitere gesamthänderische Bindung
(c) Stellungnahme
dd) Zwischenfazit
b) Mauracher Entwurf
c) Stellungnahme
2. Umsetzung der Akzessorietätstheorie
a) Ausgangspunkt: Analoge Anwendung von §§ 128 ff. HGB
b) Einzelfragen
aa) Haftung der Gesellschafter für deliktische Verbindlichkeiten
(1) Persönliche Haftung für Delikte der Mitgesellschafter
(2) Keine persönliche Haftung für Delikte der Mitgesellschafter
(3) Mauracher Entwurf
(4) Stellungnahme
bb) Haftung des eintretenden Gesellschafters für Altverbindlichkeiten
(1) Haftung analog § 130 HGB
(2) Keine Haftung analog § 130 HGB
(3) Mauracher Entwurf
(4) Stellungnahme
c) Ausnahmen von der Akzessorietätstheorie
aa) Das geltende Recht
(1) Einseitige Haftungsausschlüsse allgemein
(2) Ausnahmen für bestimmte Gesellschaftstypen
bb) Mauracher Entwurf
cc) Stellungnahme
E. Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rechtsfähigkeit, Gesamthandslehre und Haftungsverfassung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Kontext des Mauracher Entwurfs zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) sowie der grundlegenden Rechtsprechung des BGH, insbesondere des Urteils „ARGE Weißes Ross“. Ziel ist es zu analysieren, ob der Gesetzesentwurf die durch die Rechtsprechung entstandenen Spannungsfelder zwischen traditionellen gesetzlichen Vorschriften und der modernen Gruppenlehre effektiv auflösen kann.
- Historische Entwicklung der GbR-Rechtsnatur und des Gesamthandsprinzips
- Dogmatische Einordnung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR
- Kritische Analyse der Haftungsverfassung und der akzessorischen Gesellschafterhaftung
- Bewertung des Mauracher Entwurfs hinsichtlich der Kodifikation der Rechtslage
- Strukturfragen im Spannungsfeld zwischen Flexibilität und Stabilität im Personengesellschaftsrecht
Auszug aus dem Buch
A. Anlass, Gegenstand und Aufbau der Untersuchung
„Die Schuld- und Haftungsverfassung der BGB-Gesellschaft wird seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Rechtsprechung und Schrifttum sind kaum noch überschaubar“.1
Mit diesem Diktum attestierte Professorin Dauner-Lieb dem wissenschaftlichen Diskurs zum Phänomen der BGB-Gesellschaft schon in ihrer 1998 erschienenen Habilitationsschrift eine lange Tradition. Allmählich bahnten sich damals die Umwälzungen an, die zwei Grundsatzurteile des BGH kurze Zeit später verursachen sollten: 1999 erteilte der II. Zivilsenat der lange herrschenden Doppelverpflichtungslehre eine Absage;2 mit seinem Grundsatzurteil „ARGE Weißes Ross“ vom 29.01.2001 erklärte er die Außen-GbR schließlich für rechtsfähig.3 Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass auf die Grundsatzurteile weitere Jahrzehnte kontroverser Diskussionen folgten.
Nachdem die Diskrepanz zwischen geltendem und geschriebenem Recht nach mittlerweile fast 20 Jahren mitunter schon Zweifel an der Wahrung des Rechtsstaatsprinzips und der Kodifikationsidee begründet,4 hat am 20.04.2020 eine vom BMJV eingesetzte Expertenkommission den „Mauracher Entwurf“ für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vorgelegt.5 Auf die Empfehlungen des 71. Deutschen Juristentages 2016 hin hat sie es sich entsprechend dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien zum Ziel gesetzt, die teils noch aus dem 19. Jahrhundert stammenden gesetzlichen Vorschriften des Personengesellschaftsrechts „an die Anforderungen eines modernen, vielfältigen Wirtschaftslebens an[zu]passen“.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Anlass, Gegenstand und Aufbau der Untersuchung: Einführung in die Problematik der GbR-Haftungsverfassung und Zielsetzung der Arbeit im Kontext des Mauracher Entwurfs.
B. Die Entwicklung der BGB-Gesellschaft bis 2001: Historische Herleitung des GbR-Rechts und Entstehung der modernen Gruppenlehre als Gegenmodell zur traditionellen Auffassung.
C. Zwischenbilanz: Offene Fragen im geltenden Recht: Identifikation der verbleibenden dogmatischen Lücken nach der BGH-Rechtsprechung seit 2001.
D. Die Reformvorschläge: Detaillierte Analyse der geplanten Neuregelungen zu Rechtsfähigkeit und Haftung im Lichte des Mauracher Entwurfs und Bewertung durch den Autor.
E. Fazit und Ausblick: Zusammenfassende Bewertung der evolutionären Fortentwicklung des Personengesellschaftsrechts durch den Mauracher Entwurf.
Schlüsselwörter
GbR, BGB-Gesellschaft, Rechtsfähigkeit, Haftungsverfassung, Gesamthandslehre, Mauracher Entwurf, MoPeG, Gruppenlehre, akzessorische Haftung, Personengesellschaft, Rechtsdogmatik, Deliktshaftung, BGH ARGE Weißes Ross, Gesellschaftsvermögen, Gesellschafterhaftung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Struktur der GbR, insbesondere ihre Rechtsfähigkeit und Haftung, im Kontext der geplanten gesetzlichen Modernisierung durch den sogenannten Mauracher Entwurf.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die Abgrenzung zur juristischen Person, die Bedeutung des Gesamthandsprinzips und die Ausgestaltung der Gesellschafterhaftung für Gesellschaftsschulden und Delikte.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht, ob es dem Mauracher Entwurf gelingt, die Friktionen zwischen den alten gesetzlichen Vorschriften und der durch die Rechtsprechung (insbes. BGH „ARGE Weißes Ross“) geprägten modernen Praxis der GbR schlüssig aufzulösen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsdogmatische Untersuchung, die das geltende Recht historisch einordnet, die Entwicklung der Rechtsprechung analysiert und die Reformvorschläge des Gesetzgebers einer kritischen Würdigung unterzieht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die Reformvorschläge zur Rechtsfähigkeit (inkl. Abgrenzung zur Innen-GbR) und zur Haftungsverfassung (inkl. Akzessorietät und Eintrittshaftung).
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind GbR, Rechtsfähigkeit, Haftungsverfassung, Mauracher Entwurf, Gesamthand und Personengesellschaft.
Was bedeutet der Begriff „beschränkte Rechtsfähigkeit“ im Kontext der Arbeit?
Der Autor arbeitet heraus, dass diese vom BGH gewählte Formulierung in Wirklichkeit volle Rechtsfähigkeit beschreibt und lediglich der Abgrenzung zur juristischen Person dient, was der Mauracher Entwurf konsequent beibehält.
Wie bewertet der Autor den Abschied vom Gesamthandsprinzip?
Der Autor unterstützt die Abkehr vom Gesamthandsprinzip, da dieses für die vermögensrechtliche Dimension der rechtsfähigen GbR nicht mehr benötigt wird und die neuen Regelungen zur Mitgliedschaft das Problem systemkonformer lösen.
- Arbeit zitieren
- David Christopher Franke (Autor:in), 2020, Rechtsfähigkeit, Gesamthandslehre und Haftungsverfassung der GbR. Der "Mauracher Entwurf“ (MoPeG) und die Entscheidung BGH ARGE Weißes Ross, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1006283