Verwaltungspraktikum bei Allgemeinen Sozialdienst Leipzig


Internship Report, 2000

19 Pages


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Inhaltsverzeichnis

1. Praxisstelle

2. Leipzig-Stötteritz - ein Stadtteil wie jeder andere?

3. Tätigkeitsbereich - was habe ich 20 Wochen lang getan?

4. Auswertung

4.1. Sprechtage

4.2. Personelle Situation im ASD Südost

4.3. Aufgabengebiet/Arbeitsbereich und Art der Anleitung

4.3.1 „Aller Anfang ist schwer“

4.3.2. Stellungnahmen

4.3.3. Hausbesuche

4.3.4. Aktenübergabe

4.3.5. Gemeinwesenarbeit

4.4. Arbeitsbedingungen

4.5. Verwaltung in der Sozialverwaltung

4.6. Personenbezogene Lernerfahrungen & Lernziele

1. Praxisstelle

Der Allgemeine Sozialdienst des Jugendamtes der Stadt Leipzig ist in acht Außenstellen gegliedert. Mein Praktikum absolvierte ich im ASD Südost, im Stadtteil Leipzig-Stötteritz.

Jede Außenstelle ist mit Sozialpädagogen/-arbeitern1 besetzt, denen der Stadtteilleiter vorsteht. Dieser übt die Dienst- und Fachaufsicht über die ihm unterstellten Mitarbeiter aus. Der Leiter eines Stadtteils ist ebenfalls diplomierter Sozialpädagoge/-arbeiter.

Die Straßen eines Stadtteils sind unter den Mitarbeitern so aufgeteilt, dass jeder der Mitarbeiter in etwa die gleiche Anzahl von „Fällen“ zu betreuen hat. Der Stadtteilleiter betreut ebenfalls Klienten; hat daneben aber auch Leitungsfunktionen wahrzunehmen.

Die Einteilung des zu betreuenden Gebietes innerhalb eines Stadtteils ist nicht, wie beispielsweise im ASD des Sozialamtes, durch die Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Klienten vorgenommen worden. Jeder Mitarbeiter betreut eine gewisse Anzahl von Straßen. Die Anzahl dieser ist abhängig von der Ausdehnung der Straße (Länge) und auch davon, wie viele Menschen in dieser Straße leben. Dies ist für die Klienten vorteilhafter, da somit der Beziehungsaufbau bei „Erstkontakten“ einfacher möglich ist. Die Einteilung nach Buchstaben deutet auf soziale Distanz der Mitarbeiter zu seinen Klienten hin, man könnte meinen, es fehlt den Mitarbeitern dann an sozialräumlicher Nähe. Durch die im ASD des Jugendamtes in der Stadt Leipzig verwendeten Methode wird den Klienten weniger Anonymität suggeriert, außerdem „kennt“ der Mitarbeiter seine Straßen und die Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten ermöglicht dem Sozialpädagogen/-arbeiter, dass Einzelheiten aus dem sozialen Umfeld (Situation in einer bestimmten Straße oder in Häusern, etc.) bereits bekannt sein können.

Der ASD läßt sich als „Kontaktstelle“ beschreiben, in dem Hilfen angeboten und vermittelt werden, der sich insbesondere an:

Ÿ- Kinder, wenn sie
a) Probleme haben,
b) sich mit ihren Eltern nicht mehr verstehen,
c) mit der Schule nicht mehr klarkommen,

Ÿ- Jugendliche, wenn sie
a) Probleme mit ihren Eltern haben,
b) Stress in der Schule mit Lehrern, Klassenkameraden, etc. haben,
c) sich in Krisensituationen befinden,

Ÿ- Eltern, wenn sie

a) nicht mehr weiter wissen,
b) Hilfe bei der Erziehung ihrer Kinder bzw. Jugendlichen brauchen,
c) sich in Trennung bzw. Scheidung befinden, richtet.

Weiterhin ist der ASD Anlaufstelle für Lehrer, Erzieher, Nachbarn - kurz gesagt für alle, die um Kinder und Jugendliche besorgt sind.

Ziel der Arbeit des ASD ist es, bei Bedarf und Notwendigkeit geeignete individuelle Hilfen (zur Erziehung) zu vermitteln, entsprechend den Möglichkeiten des KJHG. Dabei wird sich - entsprechend § 5 KJHG2- an den Wünschen und Vorstellungen der Leistungsberechtigten und Betroffenen („Klienten“) orientiert.

2. Leipzig-Stötteritz - ein Stadtteil wie jeder andere?

Das Arbeitsgebiet des ASD Südost ist hauptsächlich der Stadtteil Leipzig-Stötteritz. Weiterhin gehören Gebiete von Reudnitz, Thonberg, die Gemeinden Holzhausen und Liebertwolkwitz zu den Territorien (zu den beiden eingemeindeten Gebieten können keine Aussagen getroffen werden).

Der Stadtteil im Südosten Leipzigs ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln relativ gut zu erreichen. Fünf Straßenbahnlinien, diverse Buslinien und die S-Bahn ermöglichen den Bürgern eine gute Verbindung in die nahegelegene Innenstadt.

Stötteritz ist ein Stadtteil mit einem großen Anteil alter Häuser. Sehr viele Wohnhäuser wurden bereits modernisiert, andere werden gerade saniert. Die alten Wohnhäuser sind geeignet für Familien mit mehreren Kindern. Die Wohnungen zeichnen sich oft durch eine hohe Quadratmeterzahl aus. Der Wohnraum ist zum größten Teil in Händen der LWB (Leipziger Wohnungsbaugenossenschaft), bzw. in Händen privater Vermieter.

Während des Praktikums mußte ich feststellen, dass die LWB teilweise Häuser besitzt, in denen nur Klienten wohnen. Das heißt, diese Wohnungen werden nur an Wohnberechtigungsscheinbesitzer (WBS) vergeben. Dies ist problematisch, da es Wohnhäuser gibt, wo ausschließlich „Problemfamilien“ leben. Somit ergibt sich eine Konzentration von Klienten mit mehr oder weniger den gleichen Problem- konstellationen auf unmittelbaren Raum. Nun gut, für den ASD Mitarbeiter ist es dann sehr einfach - mehrere Hausbesuche können an einem Tag ohne lange Wege erledigt werden. Doch sollte darin nicht der Sinn zu suchen sein. Sicherlich ist es für die LWB am einfachsten, denn dann können Wohnhäuser, in denen keine Klienten der Sozialarbeit leben, entsprechend teurer vermietet werden. Die LWB wird dies zwar nicht offen zugeben, doch für die Mieter besteht dann eine offensichtlich höhere

Wohnqualität, da staatliche Institutionen (Jugendamt, Sozialamt) nicht in diese Häuser hineingehen (da dort keine Klienten wohnen) brauchen.

Die großen Einkaufszentren haben sich in diesem Gebiet bisher nicht niedergelassen. Für die Bevölkerung gibt es aber mehrere Einkaufsläden der Kette „Kaisers“ und „Marktfrisch“, bzw. kleinere Läden. Ansonsten sind die Einkaufsmöglichkeiten dort sehr beschränkt.

3. Tätigkeitsbereich - was habe ich 20 Wochen lang getan?

Im Praktikum erhielt ich Einblick in viele alltägliche Aufgaben eines Sozialarbeiters im Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes. Nicht wenige Aufgaben wurden von mir auch selbständig durchgeführt.

Zum Beginn möchte ich die verwaltungsorientierten Praxisanteile darstellen, da das durchgeführte Praktikum in der Sozialverwaltung gemacht wurde.

Nach der Stellenbeschreibung sollen Organisations- und Verwaltungstätigkeiten ungefähr fünf Prozent der Arbeitszeit in Anspruch nehmen.

Im wesentlichen gibt es drei große Aufgabenbereiche, die sich der reinen Verwaltungstätigkeit eines Sozialarbeiters zuordnen lassen, nämlich

Ÿ- eigenverantwortliche Aktenführung, Dokumentation, Datensicherung unter Beachtung des Datenschutzes;

Ÿ- Erlaß von Bescheiden über die Gewährung bzw. Nichtgewährung von Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz;

Ÿ- Ausführung statistischer Erhebungen.

Leistungsakten dokumentieren letztendlich die getane Arbeit. Sie werden unterteilt in einen objektiven und subjektiven Teil. Der subjektive Teil wird bei Aktenübergaben vernichtet. In den objektiven Teil gehören alle Informationen, die für den gesamten Hilfeprozeß von Bedeutung sind (Anträge, Erhebungsbögen, Teamprotokolle, Pendelbögen, Bescheide, Statistik). Nicht dorthin gehören Gesprächsnotizen, Einladungen.

Der Sozialarbeiter in der Sozialverwaltung verwaltet letzten Endes seine Klienten mit Hilfe von Leistungs- bzw. Verwaltungsakten.

Aktenführung wurde insofern von mir selbständig durchgeführt, indem die anfallenden Anträge, Teamprotokolle, Pendelbögen, Bescheide in die entsprechenden Akten eingeheftet wurden. Wird ein (zum Beispiel) Teamprotokoll in eine Akte aufgenommen, erfolgt somit eine längerfristige Datensicherung. Diese Art der Tätigkeit nahm sehr wenig Zeit in Anspruch.

Bescheide geben den Klienten Gewißheit, ob ihnen eine Leistung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz gewährt wird oder nicht, bzw. ob eine gewährte Leistung geändert oder aufgehoben wird. Außerdem sind sie für die Kostenübernahme der Wirtschaftlichen Jugendhilfe bedeutsam.

Bescheide wurden von mir auch erstellt, dann durch die Anleiterin unterschrieben und versandt. Hauptsächlich wurden jedoch andere Arbeiten verrichtet.

Für jede gewährte Leistung muss ein Statistikbogen ausgefüllt werden. Dieser wird dann als Kopie an die zuständige Stelle weitergeleitet, das Original verbleibt im objektiven Teil der Leistungsakte.

Statistikbögen wurden von mir nicht ausgefüllt.

Diese Tätigkeiten lassen sich als reine Verwaltungstätigkeiten auffassen. Aber auch der Hilfeplanprozeß nach § 36 KJHG ist teilweise Verwaltungsarbeit, denn es gibt Dienstanweisungen, wie der Hilfeplanprozeß zu gestalten ist.

Den Hilfeplanprozeß habe ich von Anfang - der Installation einer neuen Hilfe - bis zur Beendigung einer Hilfe miterlebt und auch mit ausgestaltet. Diesen möchte ich nun näher beschreiben.

Der Hilfeplanprozeß umfaßt eine Reihe von Aufgaben: Führen von Beratungs- gesprächen, Erstellen von Stellungnahmen, Hilfeplanungen, Teamberatungen, Hausbesuche und Kriseninterventionen nehmen einen beträchtlichen Teil der Arbeitszeit ein.

In der Regel wenden sich Eltern an den Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes, wenn sie mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind. In dem Erstgespräch wird ergründet, ob ein Bedarf an weiterer Hilfe durch das Jugendamt besteht, oder ob durch Beratungsgespräche geholfen werden kann. Häufig besteht allerdings weiterführender Bedarf. In diesem Fall werden dann die Vorstellungen der Eltern und Kinder in die Auswahl für mögliche Hilfen mit berücksichtigt. Oft kommt bzw. kommen die Erziehungsberechtigte/n schon mit konkreten Vorstellungen über die Hilfe in das Jugendamt.

Ein Beispiel:

Eine Mutter kam mit ihren zwei Söhnen (13 und 15 Jahre) in den ASD und wollte, dass ihre beiden Sprößlinge vorübergehend in eine WG aufgenommen werden, bis sie das Wohnungsproblem in den Griff bekommt. Die Situation war so, dass ihr die Wohnung gekündigt wurde wegen - milde gesagt - mietwidrigem Verhalten. Auf dem freien Wohnungsmarkt bemühte sie sich dann um eine neue Wohnung und hatte Erfolg. Erschwerend zur der Situation kam hinzu, dass die Mutter der Jungen sich doch sehr dem Alkohol zugetan fühlte.

Im „kleinen“ Fachteam wurde dann besprochen, wie die Perspektive der Jungen aussieht. Es wurde vermutet, dass wiederholt die Situation so weit ausartet, dass die Familie ihre Wohnung verliert. Als Ergebnis wurde die Installation einer Sozialpädagogischen Familienhilfe vorgeschlagen. In einem weiteren Gespräch wurde die Mutter mit ihren Kindern dann über Sinn und Zweck einer Sozialpädagogischen Familienhilfe aufgeklärt. Damit war sie einverstanden. Die Jungen äußerten den Wunsch, einen männlichen Familienhelfer zu bekommen.

Dieser wurde auch relativ schnell gefunden und die Hilfe begann. In diesem Fall wurde eine Doppelhilfe installiert. Noch während die Jungen in der WG betreut wurden, setzte die Sozialpädagogische Familienhilfe ein. Ziel der SPFH war es in der ersten Zeit, zu der Mutter und den beiden Jungs Kontakt aufzubauen. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Hilfe dann an einen anderen ASD übergeben, da die Mutter ihre neue Wohnung in einem anderen Stadtteil gefunden hatte. In der neuen Wohnung wurde dann gemeinsam mit ihr und der sie nun betreuenden Sozialarbeiterin die Akte übergeben. Die Jungs waren nicht dabei, da sie noch in der WG betreut wurden und außerdem in der Schule waren. Zu der Aktenübergabe komme ich an späterer Stelle (siehe unten!).

Wie läuft das Hilfeplanverfahren nach § 36 KJHG ab? Nach der Antragstellung wird im einfachen Fachteam beraten, welche Hilfeform notwendig und geeignet ist. Diese einfachen Fachteams finden bei jeder Erstbewilligung und bei jeder halbjährlichen Verlängerung statt. Teilnehmer sind der fallzuständige Sozialarbeiter, der den Fall vorstellt, weiterhin sein Vertreter, weitere Mitarbeiter des ASD, sowie - bei Bedarf - fallbezogene Fachkräfte. Verantwortlich ist der fallzuständige Sozialarbeiter. Der Stadtteilleiter nimmt an den einfachen Fachteams ebenfalls mit teil.

Das einfache Fachteam soll dem fallzuständigen Sozialarbeiter Hilfestellung geben. Sozialarbeit in der Sozialverwaltung ist keine Einzelentscheidung von einzelnen Sozialarbeitern. Somit wird erreicht, das auch andere Sichtweisen auf einen Fall vorgetragen werden. Sinn ist es, dem Klienten optimale Hilfe zu bieten.

Einmal pro Monat soll das erweiterte Fachteam stattfinden. Es ist vom jeweiligen Stadtteilleiter zu organisieren, der hierfür die Verantwortung trägt. Teilnehmer sind der fallzuständige Sozialarbeiter (mit Vertretung), Mitarbeiter des ASD, der Stadtteilleiter und mindestens zwei Fachkräfte von verschiedenen Leistungsträgern. Bei Bedarf können Psychologen und Vertreter von Fach- bzw. Spezialdiensten (z.B. Wirtschaftliche Jugendhilfe, Gesundheitsamt) hinzugezogen werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, relevante Personen aus dem sozialen Umfeld des Betroffenen einzuladen. Dazu zählen Lehrer, Erzieher,...

Dieses erweiterte Fachteam hat bei jedem unklaren Arbeitsauftrag, bei der Beantragung stationärer Unterbringung, bei längerfristigen Hilfen (in der Regel länger als ein Jahr) und bei parallel laufenden Hilfen stattzufinden. Dieses Team hat keine entscheidende Funktion. Es soll die Perspektive des Betroffenen erörtert werden. Ziel ist, dem fallverantwortlichen Sozialarbeiter eine Entscheidungshilfe zu geben. Die Beteiligten geben dem fallzuständigen Sozialarbeiter eine neue Sichtweise auf seinen Fall. Er kann dann unter den vorgeschlagenen Alternativen die Variante auswählen, die er für angemessen und erforderlich erhält.

Im ASD Südost waren diese Teams so organisiert, dass die acht Mitarbeiterinnen jeweils zu viert ein Team bildeten. Am ersten Mittwoch im Monat fand das einfache Fachteam I statt, am dritten Mittwoch des Monats das einfache Fachteam II. Am zweiten bzw. am vierten Mittwoch im Monat fanden die entsprechenden erweiterten Fachteams statt.

Nach der Beratung in den Fachteams kann der Sozialarbeiter bei mehreren Anbietern einer Leistung durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe Beratung (in Bezug auf Kostenfragen bzw. Finanzierungsmöglichkeiten) in Anspruch nehmen. Nach der Entscheidung für eine Hilfe wird dann der Pendelbogen erarbeitet. In diesem werden alle für die Wirtschaftliche Jugendhilfe relevanten Informationen für die Kostenübernahme festgehalten.

Zum Beginn des Monats wird das Wirtschaftsteam des Vormonates durchgeführt. Der Stadtteilleiter und der Fachgruppenleiter der Wirtschaftlichen Jugendhilfe besprechen dort die Erstbewilligungen und prüfen die Pendelbögen in Bezug auf Vollständigkeit, örtliche Zuständigkeit und Begründung der Hilfeart. Das Ergebnis wird dokumentiert. Nach der Zusage der Bestätigung der Leistung erläßt der ASD gegenüber dem Leistungsempfänger den Gewährungsbescheid. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe erhält eine Kopie des Bewilligungsbescheides. Somit kann Kostenzusicherung an den Träger erfolgen. Außerdem können gegebenenfalls die Eltern bzw. das Kind/der Jugendliche zu den Kosten herangezogen werden.

Ist eine Maßnahme bewilligt, wird maximal nach sechs Monaten ein Hilfeplan aufgestellt. Dieser dient einerseits der Überprüfung der weiteren Notwendigkeit und Geeignetheit der gewährten Hilfe. Außerdem werden die gesetzten Ziele überprüft und neue Zielsetzungen ausgehandelt. Durch die gemeinsame Erstellung des Hilfeplanes mit dem Kind/den Jugendlichen, der/den Erziehungsberechtigten und den betroffenen Einrichtungen bzw. Trägern wird der Hilfeplan für alle an der Hilfe Beteiligten transparent. Es wird nicht über das Kind/den Jugendlichen entschieden, ohne ihn zu beteiligen, sondern er/sie kann den Hilfeverlauf somit beeinflussen. Hilfepläne erfolgten hauptsächlich in der gewohnten Umgebung des Kindes bzw. Jugendlichen.

An all diesen Tätigkeiten innerhalb des Hilfeplanverfahren war ich beteiligt. Außerdem stellte ich im einfachen Fachteam Fälle vor, mit denen ich im Laufe meines Praktikums vertraut geworden bin.

Mit in den Hilfeplanprozeß gehören Hausbesuche bei bereits betreuten Familien. Diese führte ich zusammen mit meiner Anleiterin, sowie eigenständig durch.

Stellungnahmen in Gerichtsverfahren vor dem Vormundschafts- und Familiengericht sind durch den ASD relativ häufig zu erstellen. In den meisten Fällen sind Sachstandsmitteilungen im Sorgerechtsverfahren zu verfassen. Bei Antrag des Jugendamtes des Entzuges der elterlichen Sorge nach § 1666 BGB hat das Jugendamt ebenfalls Stellung zu nehmen.

Während des Praktikums stellte eine Minderjährige beim zuständigen Gericht den Antrag, dass sie ihren älteren ausländischen Freund heiraten könne, der sich seit drei Jahren illegal in Deutschland aufhält, nun im Gefängnis sitzt und demnächst abgeschoben wird. Es wurden mit ihr insgesamt zwei Gespräche geführt (einmal zusammen mit der Mutter). Durch das Gericht wurde dem Jugendamt aufgetragen, eine Stellungnahme zu erstellen. Bei der Erstellung der Stellungnahme sprachen meine Anleiterin und ich uns so ab, dass jeder unabhängig eine Stellungnahme erarbeitet. Anschließend werteten wir beide aus und verbesserten bei der von mir Erstellen ein paar Kleinigkeiten und ließen diese dem Gericht zukommen.

Weiterhin gehört Gemeinwesenarbeit mit zu den Aufgaben eines Sozialarbeiters im Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes der Stadt Leipzig. Mit meinem ersten Anleiter besuchte ich einmal den „Arbeitskreis 18. Mittelschule“. Die Leitung hat die Schulsozialarbeiterin der 18. Mittelschule übernommen. Dieser Arbeitskreis besteht hauptsächlich aus Anbietern sozialer Dienstleistungen (z.B. JobLokomotive, Straßensozialarbeit, ASD des Jugendamtes, ASD des Sozialamtes, etc.). Hauptziel ist die Vernetzung der einzelnen Träger sozialer Arbeit untereinander. Dort werden neue Angebote der Sozialarbeit in dem Stadtgebiet vorgestellt. Weiterhin werden Termine bekanntgegeben. Diese Treffen waren sehr gut besucht. Insgesamt war ich zwei Mal dort; das letzte Mal ohne meine Anleiterin.

Im Praktikum ergab sich außerdem die Teilnahme an einer Arbeitsgruppe, die sich mit Haushaltsfragen beschäftigt. In der Stadt Leipzig sollen zum 1. Oktober 2000 die Allgemeinen Sozialen Dienste des Jugend- und Sozialamtes fusioniert werden. Mitarbeiter werden dann Fälle des Jugendhilfe- und Sozialrecht bearbeiten. In der Arbeitsgruppe führte ich bei Treffen Protokoll. Inhaltlich ging es um Finanzierungsfragen des neuen Referates „Allgemeiner Sozialer Dienst“. Weiterhin ermittelte ich in dieser Arbeitsgruppe den Ist-Stand in Bezug auf Möbel, Fahrkarten, Bürotechnik der acht Außenstellen des Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes.

4. Auswertung

Zu Beginn möchte ich betonen, dass mir das Praktikum „viel gebracht“ hat. Ich habe eine Menge gelernt und vor allem kann ich mir nun die Arbeit eines Jugendamtes besser als bisher vorstellen. Bis zum Praktikum war das in den Lehrveranstaltungen Vermittelte nur reine Theorie. Nun in der Praxis - die dem Berufsalltag doch weitgehend ähnlich ist - konnte ich Handlungszusammenhänge erfahren und vor allem das theoretische (Rechts-)Wissen praktisch anwenden.

4.1. Sprechtage

Sehr gewöhnungsbedürftig war für mich der Dienstag, der Sprechtag. In der Zeit von 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr konnten Bürger unangemeldet in den ASD kommen. Der Arbeitstag fing oft bereits um kurz vor acht Uhr an. Das war also sehr oft ein zehn Stunden langer Tag. Zum Beginn des Praktikums war dieser lange Arbeitstag sehr ungewohnt und stressig. Solche langen Arbeitszeiten kannte ich bis dato nur von der Arbeit im Ferienlager. An den ersten Sprechtag (29. Februar) kann ich mich noch sehr genau erinnern. Als ich morgens in die Dienststelle fuhr, ging mir die ganze Zeit eine einzige Frage nicht aus dem Sinn, die in etwa so lautete: „Was machst du den ganzen Tag, bis 18 Uhr? Wie wird das werden?“ Das waren so meine Gedanken. Doch die Zeit verging schneller, als ich angenommen hatte.

Überraschend war außerdem der teilweise übervolle Flur. Klienten nahmen häufig Wartezeiten von einer halben Stunde in Kauf. Dass dabei niemand unruhig wurde, hat mich sehr verwundert. Ich kann dabei nur von mir sprechen, wenn ich in Ämtern bin und mit jemandem sprechen muss, kann ich nicht lange warten. Ich werde dann sehr ungeduldig.

Trotz des Ansturms an einigen Dienstagen nahmen sich alle Mitarbeiterinnen für ihre Klienten Zeit. Es wurde niemand einfach nur schnell abgefertigt, nur um den nächsten auch wieder schnell loszuwerden. Im Gegenteil: Dauerte ein Gespräch

doch etwas länger, sagte die Mitarbeiterin den Wartenden, dass es etwas länger dauern wird.

Nicht einfach war anfangs die Umstellung von einem Fall auf den nächsten. Da ich noch nicht alle Akten einmal „quergelesen“ hatte, wußte ich nicht immer, worum es ging, wenn bereits „bekannte“ Klienten kamen. Belastend war außerdem, dass man zwischendurch nicht die Möglichkeit hatte, kurz abzuschalten. Dazu gab es teilweise einfach keine Gelegenheit.

4.2. Personelle Situation im ASD Südost

In der Außenstelle des ASD, wo ich mein Praktikum gemacht habe, waren seit dem Anleiterwechsel (1. April) ausschließlich Mitarbeiterinnen für die Klienten zuständig. Von diesen hatten drei keinen Abschluß als diplomierte Sozialarbeiterin/-pädagogin. Auch ist das Durchschnittsalter der Mitarbeiterinnen relativ hoch. Ich schätze den Altersdurchschnitt auf etwa 48 Jahre.

Hier treffen meiner Meinung nach mehrere Probleme auf einmal zusammen. Zum einen war dieser ASD die einzige Außenstelle, in der nicht qualifizierte Mitarbeiterinnen beschäftigt waren. Eine dieser drei unqualifizierten Mitarbeiterinnen machte aber momentan ihren berufsbegleitenden Abschluß als DiplomSozialarbeiterin/-pädagogin. Dadurch fiel sie mehrere Tage in der Woche aus. Dies war außerdem noch am Sprechtag. Für ihre Vertretung bedeutete dies eine große Belastung, da sich das Studium über einen langen Zeitraum hinzieht, der wesentlich länger als die „normale“ Urlaubsvertretung ist.

Zum anderen stellte ich bei den schon älteren Mitarbeiterinnen teilweise auch routiniertes Handeln fest bzw. es existierten festgefahrene Sichtweisen auf bestimmte Fälle. Dies zeigte sich meines Erachtens sehr deutlich darin, dass sehr ungern Fälle im erweiterten Fachteam vorgestellt wurden. Dies hat sich dann allerdings schlagartig mit einer neuen Dienstanweisung zum Hilfeplanverfahren geändert. Da waren die betreffenden Mitarbeiterinnen dann gezwungen, ihre Fälle zur Diskussion um die weitere Perspektive zu stellen. Das erweiterte Fachteam hat zwar „nur“ beratenden Charakter, doch sollte sich der fallverantwortliche Sozialarbeiter an den Empfehlungen der Fachkräfte orientieren.

Auch ist das von mir geschätzte Durchschnittsalter nicht ohne Konsequenzen für die tägliche Arbeit mit den Klienten. Gesetzt den Fall, dass ein Jugendlicher in den ASD kommt und gerne beraten werden möchte, wie er die Konflikte mit seinen Eltern lösen kann, ohne in eine WG zu müssen. Nach dem KJHG3können Kinder und Jugendliche sich an das Jugendamt wenden, ohne dass die Eltern davon Kenntnis erhalten müssen. Auch dann haben sie das Wunsch- und Wahlrecht (siehe Fußnote 2). Aber sie können momentan nicht entscheiden, ob sie von einem männlichen Mitarbeiter oder von einer weiblichen Mitarbeiterin beraten werden möchten. Außerdem ist es ihnen nicht möglich, zu fordern, dass ein/eine jüngere/r Kollege/in ihn/sie betreut. Dies ist (leider) in allen Außenstellen der Fall. Meines Wissens ist nur ein männlicher Sozialarbeiter/-pädagoge in einer Außenstelle als Leiter tätig.

In Gesprächen mit den Mitarbeiterinnen erfuhr ich, dass mehrere Frauen bereits seit den achtziger Jahren im Jugendamt arbeiten. Sie waren also schon zu Zeiten der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Mitarbeiter einer Jugendbehörde, der Jugendfürsorge. Es kam in den Gesprächen heraus, dass es damals mehr Eingriffsmöglichkeiten in die Familie gab. Dort konnte bei einem Hinweis, Verdacht, etc. schon ein Kind aus der Familie geholt werden, für 24 Stunden. Ein Hinzuziehen der Polizei war nicht notwendig. Dadurch gestaltete sich die Arbeit einfacher. Es bleibt offen, ob dies die heutige Arbeit der entsprechenden Mitarbeiterinnen beeinflußt.

4.3. Aufgabengebiet/Arbeitsbereich und Art der Anleitung

Anmerkung: Ich möchte diese beiden Punkte gemeinsam auswerten, da sich Anleitungsgespräche unmittelbar aus Aufgaben, Problemen und Fragen während meiner praktischen Tätigkeit ergaben. Wir hatten keinen festen Zeitpunkt der Anleitung vereinbart, es ergab sich je nach Bedarf ein unterschiedlich hoher Zeitaufwand.

Im Praktikum hatte ich nicht das Gefühl, dass ich nur stumpfsinnige Arbeiten erledige. Es ist in der Praxis teilweise so, dass Praktikanten für Aufgaben eingesetzt werden, die nichts mit dem Praktikum zu tun haben (z.B. Kaffeekochen). Mit den mir übertragenen Aufgaben war ich ganz und gar zufrieden.

4.3.1. „Aller Anfang ist schwer“

Gleich zu Beginn meines Praktikums hatten wir einen Fall zum Umgangsrecht und mein Anleiter gab mir den Auftrag mal aufzuschreiben, was ich unternehmen würde. Wie gesagt, getan. Ich verfaßte ein Schreiben an den nichtsorgeberechtigten Vater und schilderte ihm die Sachlage und bot außerdem einen Vorschlag zur Regelung des Umgangs mit der Tochter an.

Anschließend werteten wir meinen Entwurf aus. Es waren natürlich mehrere Fehler in dem Schreiben. Sehr gut fand ich, dass ich nicht nur auf Fehler, sondern auch auf Positives hingewiesen wurde.

Ungünstig war im verfaßten Schreiben, dass ich beiden eine fast fertige Lösung anbot. Besser ist es, wenn beide im gemeinsamen Gespräch eine Lösung finden, im Sinne des Kindes. Die Betroffenen Eltern des Kindes sollen selbst nachdenken. Auch hatte ich den Sachverhalt viel zu ausführlich geschildert. Mein Anleiter sagte mir, dass dieses von mir verfaßte Schreiben gut wäre, wenn ich eine Prüfungsfrage zu beantworten hätte. In der praktischen Sozialarbeit sieht es aber doch anders aus. Ein Anschreiben an beide Elternteile mit einem Vorschlag zum gemeinsamen Gespräch im Jugendamt ist in diesem Fall nötig.

4.3.2. Stellungnahmen

Im dritten Punkt (Tätigkeitsbereich) dieses Auswertungsberichtes schilderte ich bereits den Fall einer Minderjährigen, die ihren älteren Freund heiraten wollte. In diesem Fall war eine Stellungnahme zu verfassen. Diese Aufgabe war nicht einfach. Ich nahm mir vor, nicht übereilt zu schreiben. Bevor ich loslegte, fragte ich, was man denn bei Stellungnahmen für das Gericht beachten sollte. Meine Anleiterin sagte mir, dass es ganz wichtig ist, dass man immer im Konjunktiv schreibt. Mann darf zwar Mutmaßungen äußern, sollte aber keine Behauptungen aufstellen. Hierin lag dann auch der Knackpunkt.

Ich nahm mir den „losen Vorgang“ und schaute mir die Gesprächsnotizen an. Dieser „lose Vorgang“ bestand nur aus Notizen von zwei Gesprächen, einer Liste von Gründen, warum das Mädchen ihren Freund heiraten möchte (von ihr selbst verfaßt), einer Einladung des Gerichts zur Verhandlung sowie einer Aufforderung der Abgabe einer Stellungnahme. Bei beiden Gesprächen war ich zugegen.

Es war nicht einfach für mich, ständig den Konjunktiv zu benutzen. Es traten dann Wortdopplungen, wie zum Beispiel „sollte“, „würde“, etc. auf. Automatisch rutschte ich beim Verfassen der Stellungnahme in den normalen, alltäglichen Sprachgebrauch ab. Aus „würde“ wurde dann „wird“, aus „sollte“ wurde „soll“. Als ich dann die Stellungnahme noch einmal durchlas, überlas ich natürlich dies. Beachten mußte ich außerdem die Art und Wiese, wie alles formuliert wurde. Die Sätze sollten nicht allzu verschachtelt sein, sie sollten einfach und verständlich sein.

Eine Stellungnahme erhebt den Anspruch, objektiv zu sein. Das heißt, die persönliche Meinung des Verfassers bzw. der Verfasserin soll nicht in die Arbeit mit einfließen. Man soll also Abstand halten. Doch das ist leichter gesagt als getan. In mir baute sich, während ich an der Stellungnahme arbeitete, ein Widerspruch auf. Zum einen wollte ich entsprechend dem Wohl der Minderjährigen ihrem Wunsch entsprechen, aber andererseits war ich gegen die Heirat der 17 Jahre alten Jugendlichen mit ihrem bereits über 30 Jahre alten Freund. Da dieser zu diesem Zeitpunkt in Haft saß, weil er sich in Deutschland illegal aufhielt, erschienen mir die Gründe des Mädchens nicht glaubwürdig. Sie beteuerte zwar, dass die Heirat von ihr ausging und nicht den Zweck hat, die Abschiebung nach Haftentlassung zu verhindern, doch wäre er nach der Heirat vermutlich nicht abgeschoben worden. So galt es nun abzuwägen, wo ich Prioritäten setzen will. Ausschlaggebend war dann letzten Endes das Wohl der Minderjährigen, nicht ihr Wunsch. Sie war sich zwar im Klaren, wie ihr Leben nach der Heirat aussehen wird, doch war sie noch zu „blauäugig“. Sie malte sich eine rosarote Zukunft aus, die zu perfekt war. Dazu kam, dass beide bisher noch nie zusammengelebt haben. Auch war ich mir nicht sicher, ob die Unterstützung durch ihre Mutter wirklich so großzügig sein würde, wie es die Jugendliche beschrieb. Ihr fehlte letztlich die nötige Reife, ihre Entscheidung weit zu überblicken.

Im Ergebnis ergab die Stellungnahme, dass das Jugendamt Bedenken gegen die Heirat hat.

Ähnliche Probleme hatte auch meine Anleiterin. Ich fand es gut, dass wir darüber sprechen konnten. So fühlte ich mich nicht allein gelassen. Auch Profis, die schon viele Erfahrungen gesammelt haben, fällt es nicht leicht, sich von den persönlichen Empfindungen und Gefühlen zu trennen. Es fließt immer etwas der eigenen Persönlichkeit in die Arbeit mit hinein.

4.3.3. Hausbesuche

Zu der alltäglichen Arbeit eines Sozialarbeiters im ASD gehören Hausbesuche. Zusammen mit meinem Anleiter (bis 31.3.) und mit meiner Anleiterin (ab 1.4.) erledigte ich viele Hausbesuche. Teilweise waren mir einige Hausbesuche unangenehm. Die Wohnung hatte in diesen Fällen einen sehr ungewöhnlichen Geruch, als ob seit einer sehr langen Zeit nicht mehr gelüftet wurde. Dieser Geruch begegnete mir noch bei mehreren Besuchen von Klienten. Auch waren sehr oft Hunde in diesen Haushalten. Auf der Couch oder dem Sofa waren dann auch immer Hundehaare sichtbar. Innerlich hatte ich dann ein Gefühl, als ob kleine Tiere bei mir rumkrabbelten. Das war natürlich nur Einbildung.

4.3.4. Aktenübergabe

Zieht eine Familie bzw. Mutter/Vater mit ihren/seinen Kindern in eine andere Wohnung, so ändert sich möglicherweise die örtliche Zuständigkeit innerhalb der Stadt Leipzig. Dies war beispielsweise während meiner Anfangszeit so, ungefähr Mitte bis Ende April. So kam es nun, dass eine Mutter mit ihren zwei Söhnen umzog (siehe Punkt 3 „Doppelhilfe“). Ein anderer ASD war schon längere Zeit zuständig. In der neuen Wohnung der Mutter erfolgte ohne Beisein der Jungen die Aktenübergabe. Ihre beiden Jungs waren zu diesem Zeitpunkt noch in der WG.

Die übernehmende Mitarbeiterin des ASD hatte einen wirklich sonderbaren Weg der Kontaktaufnahme bzw. des Beziehungsaufbaues. Das hat mich und meine Anleiterin doch sehr verwundert. Nachdem der Mutter ihre neue Sozialarbeiterin vorgestellt wurde, begann diese sofort ihr einiges zu sagen und stellte Forderungen. Sie fing dann an aufzuzählen, was alles falsch ist, was sich sofort verändern soll. Es herrschte eine distanzierte Nähe zu ihrer neuen Klientin. Man sah ihr meiner Auffassung nach an, dass sie es belastend fand, schon wieder zwei Akten (für jeden der Jungen eine Akte) mehr in ihrem Schrank zu haben.

Schon während des Übergabegesprächs deutete sich an, dass die Mitarbeiterin die Doppelhilfe, bestehend aus Heimerziehung und Sozialpädagogischer Familienhilfe, nach einem kurzen Zeitraum beenden wird.

4.3.5. Gemeinwesenarbeit

Von der Gemeinwesenarbeit war ich angenehm überrascht. Viele Sozialarbeiter saßen in lockerer Atmosphäre zusammen und es wurde über verschiedenes gesprochen. Bisher hatte ich noch gar keine Erfahrungen mit Gemeinwesenarbeit, von der Theorie her wußte ich im großen und ganzen, worum es ging. Es war schon beeindruckend, wieviel Sozialanbieter in einem Stadtgebiet Sozialarbeit betreiben. Aber es war doch ein Überhang an Sozialanbietern festzustellen. Durch diese „Treffen“ erhielt man einen guten Überblick, wer was im Stadtgebiet anbietet. Die Zusammenkünfte dauerten in der Regel nicht länger als zwei Stunden. Beim ersten Mal wurde über Quartiersmanagement gesprochen. Davon hatte ich bis dato noch nie etwas gehört. Gemeinwesenarbeit scheint auch innerhalb der Sozialarbeit einen immer größeren Stellenwert einzunehmen, zumal vermehrt „Vernetzung“ gefordert wird.

4.4. Arbeitsbedingungen

Hierzu zählt für mich vor allem die personelle und räumliche Ausstattung der Dienststelle (personelle Situation wurde bereits ausgewertet, siehe Punkt 4.2.).

Der ASD Südost ist räumlich so ausgestattet, dass für jede Mitarbeiterin ein eigenes Zimmer zur Verfügung steht. Dies gewährleistet dem Klienten eine entsprechende Privatsphäre. Klienten können mit „ihrer“ Sozialarbeiterin in aller Ruhe über ihre Probleme sprechen. Sie brauchen sich nicht zurückhalten, weil eine andere Kollegin am gegenüberliegenden Schreibtisch gerade mit zuhört.

Jede Mitarbeiterin hat ihr Zimmer individuell eingerichtet, entsprechend den begrenzten Möglichkeiten eines Amtes. Ein Beratungszimmer gab es nicht, da die vorhandenen Räume dazu nicht ausreichten.

Ein Teamzimmer für Teamberatungen, etc. gab es nicht. Wurden Fachteams abgehalten, wurde der Raum der Leiterin quasi als Teamraum umfunktioniert. Es war zum einen der größte Raum, anderseits war es auch der einzige Raum, indem sich ein „Konferenztisch“ befand.

Im modernen Zeitalter ist es bekanntlich so, dass viele Verwaltungen mit moderner Computertechnik ausgestattet sind. In Südost gab es insgesamt drei Computer. Einen besaß die Sekretärin, die beiden anderen verteilten sich auf die Leiterin und eine Sozialarbeiterin. Einer der Computer war bereits - nach heutigen Maßstäben - steinzeitmäßig überaltert. In jedem Zimmer gab es allerdings noch eine Schreibmaschine. Diese wurden vorwiegend benutzt.

In anderen Außenstellen des Jugendamtes sah es teilweise ähnlich aus. Aber fast alle Außenstellen waren an das stadtweite Informationsnetz angeschlossen, bis auf Südost und ein weiterer ASD.

Für die Zukunft werden in dem Bereich moderner Technik noch sehr viel Gelder notwendig sein. Aber da fast alle Städte und Gemeinden keine Gelder zur Verfügung haben, wird es vermutlich noch ein sehr langer und beschwerlicher Weg sein, bis moderne Datensicherung und -verarbeitung in die alltägliche Arbeit in Südost eintreten wird.

In diesem Zusammenhang muss ich ganz einfach ein paar Worte über die Schreibkraft verlieren. Sie hatte einen relativ modernen Computer zur Verfügung. Aber ihr fehlten die Kenntnisse, um mit diesem effektiv zu arbeiten. Sehr häufig wurde ich in Anspruch genommen, um ihr zu erklären, wie etwas gemacht wird. Gut, nicht jeder hat einen „guten Draht“ zur PC-Technologie, doch... Mir fehlen die Worte! Weiterhin war jedes von ihr gefertigte Schreiben mit Fehlern behaftet. Ein zwei Seiten langes Dokument nochmals auf Fehler durchzulesen, sollte nicht das Problem sein. Bei längeren Schreiben überließt man sicherlich einige Fehler. Dann sollte einmal ein Formular geändert werden. Da sie damit Probleme hatte, erklärte ich mich bereit, dies zu ändern. Da ich dieses zum ersten Mal machte, habe ich mich an den Computer meiner Anleiterin gesetzt, damit ich nicht allzu oft gestört werde. Nach einer Weile kam die Schreibkraft dann zu mir und positionierte sich hinter mich. Da mich dieses bei der Arbeit am Computer immer etwas nervös macht, gab ich ihr höflich zu verstehen, dass ich es wünsche, allein zu arbeiten, zumal sie mir so oder so keine Hilfe geben konnte. Aber sie blieb dann die ganze Zeit bei mir und gab nette Kommentare ab, was denn zu tun sei. Das war eine sehr belastende Situation für mich! Ich mußte mich sehr zusammennehmen, um nicht beleidigend zu wirken. Zumal ich in solchen Situationen sehr schnell zynisch werden kann.

4.5. Verwaltung in der Sozialverwaltung

Durch Akten werden Klienten von dem zuständigen Sozialarbeiter verwaltet. Verwaltung, so habe ich für mich erkannt, bietet einige Vor-, aber auch Nachteile. Dies kann man auf die Klienten, ebenso auch auf die Mitarbeiter/innen beziehen.

Durch die Bündelung von Informationen in Akten erfolgt die Datensicherung auf kleinstem Raum. Es lassen sich Verwaltungsentscheidungen sehr leicht nachvollziehen. Dies ist besonders wichtig für die Vertretung der Mitarbeiter. Eine lange Einweisung in jeden einzelnen Fall ist somit bei einer Urlaubsvertretung nicht unbedingt notwendig. Dies entbindet aber nicht den fallzuständigen Sozialarbeiter von der Aufgabe, besonders problematische Fälle mit seiner Vertretung durchzusprechen!

Letzten Endes ist der gesamte Hilfeprozeß ein Verwaltungsweg. Es muss bei jedem Fall eine strikte Reihenfolge des Vorgehens der Sozialarbeiter eingehalten werden. Dies schützt den einzelnen Mitarbeiter. Einzelentscheidungen sind somit nicht möglich. Jede Entscheidung für oder gegen eine Hilfe ist ein Prozeß von Entscheidungen mehrerer Sozialarbeiter - eine Teamentscheidung.

Nachteile treten insofern auf, dass Entscheidungen in die Länge gezogen werden - die Klienten sind in diesem Falle meiner Meinung nach die Leidtragenden. Da die Fachteams nicht an jedem Tag stattfinden können, und dringende Eile geboten ist, kann es beispielsweise vorkommen, dass eine Jugendliche unnötig lange im Jugendnotdienst verbleibt, obwohl dies nicht mehr erforderlich ist, da die akute Krisen- bzw. Notsituation nicht mehr vorliegt4. Es besteht zwar die Möglichkeit, ein einfaches Fachteam auf die Schnelle einzuberufen, doch ist oft das erweiterte Fachteam erforderlich. Da an diesen Fachkräfte von freien Trägern teilnehmen müssen, ist die Verwaltung in diesem Fall nicht sehr flexibel, sondern eher starr und träge. Notwendige Entscheidungen werden dann unnötig in die Länge gezogen und gegebenenfalls hinausgezögert.

Auch hindert der Verwaltungsweg die Verwaltung vor einer dynamischen Entwicklung. Hier zeigen sich ganz besonders Grenzen unserer Verwaltungs- bürokratie auf. Entscheidungen werden von „oben nach unten“ diktiert. Andersherum sind nur Bedenken und Vorschläge möglich. Eigeninitiative ist nur schwer, wenn überhaupt nicht möglich.

Am Beispiel einer neuen Dienstanweisung zum Ablauf des Hilfeplanverfahren möchte ich dies kurz darstellen.

Die neue Dienstanweisung wurde den Mitarbeitern des ASD einige Tage nach Inkrafttreten bekanntgegeben. In der Dienstberatung wurde viel über diese diskutiert. Sie war sehr knapp gehalten und unausgearbeitet. Vieles war unklar formuliert und praxisfern5. Soweit ich mich erinnere, sollten im einfachen Fachteam Fälle vorgestellt werden, in denen die sachliche und örtliche Zuständigkeit noch nicht festgestellt ist. Praktisch würde dies heißen, dass in jeder Außenstelle des ASD dieser entsprechende Fall vorgestellt werden muss, damit die Zuständigkeiten abgeklärt werden können. Das ist praktischer Blödsinn. Die Feststellung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit erfolgt bereits vor der Aktenübergabe.

Gleichzeitig wurden mit der neuen Dienstanweisung Teile der alten Dienstanweisung zum Hilfeplanverfahren außer Kraft gesetzt. Es gab nur diesen kurzen Hinweis in der Dienstanweisung, dass die Punkte x und y nun gestrichen sind, der Rest der vorhergehenden Dienstanweisung solle Gültigkeit behalten. In der Praxis sollte es dann so aussehen, dass der einzelne Mitarbeiter zwei Dienstanweisungen vor sich liegen hat und aus der alten nun einige Punkte durchstreicht. Daneben existiere dann die neue Version. Es sollte eigentlich kein Problem sein, beide Dienstanweisungen in einer zusammenzufassen und die aktualisierten Punkte hervorzuheben. Doch es wird wohl ewig ein Geheimnis der obersten Leitungsebene des Jugendamtes der Stadt Leipzig bleiben, warum man komplizierte Wege geht, auch wenn es einfacher gehen würde.

Diese Dienstanweisung wurde aufgedrückt, ohne vorher wirklich zu prüfen, ob diese denn in der Praxis von den Mitarbeitern umgesetzt werden kann. Hinterher hagelte es Kritik (von „unten nach oben“), aber diese Dienstanweisung wurde bis zum Ende meines Praktikums nicht anders ausgestaltet.

Weiterhin ist mir aufgefallen, dass die Verwaltung bzw. die oberste und obere Leitungsebene oft nicht wissen, was sie tun bzw. das der horizontale Informationsfluss erheblich gestört ist. Irgendwann gab es eine Hausmitteilung, die uns mitteilte, dass jeder ASD sein Straßenverzeichnis der Abteilungsleitung mitzuteilen hat. Dies wurde dann von jedem ASD getan. Doch es wurden dann Bürger mit der Straßenbahn von der Abteilungsleitung, die sich im Stadtteil Leipzig- Plagwitz befindet, in irgendeine Außenstelle geschickt. Diese war dann natürlich nicht zuständig für den Bürger, da sich die Mitarbeiterin aus der Abteilungsleitung verguckt hatte. Für die Bürger war das sehr ärgerlich und auch für uns, da wir den verärgerten Bürger dann weiterschicken mußten. Solche Fälle gab es auch am Telefon, so dass wir dann weitervermitteln mußten.

Ein verärgerter Bürger schickte dem Amtsleiter des Jugendamtes eine Beschwerde per E-Mail. Es wurde sich beschwert, dass Mitarbeiter des Jugendamtes die Floskel gebrauchen „wir sind nicht zuständig“. Das Wort „zuständig“ sollten wir dann nicht mehr gebrauchen. Da ist sicherlich kein Problem, aber es ist nicht leicht, einem wirklich zu Recht verärgertem Bürger zu erklären, dass er leider von der Abteilungsleitung an die „nicht-zuständige“ Stelle geschickt wurde.

Hier liegt das Problem begraben, dass die Verwaltung oft nicht weiss, was sie tut - der horizontale und vertikale Informationsfluss sind teilweise erheblich gestört.

4.6. Personenbezogene Lernerfahrungen & Lernziele

Dieses Praktikum kam dem regulären Arbeitsalltages eines Sozialarbeiters in einer Sozialverwaltung schon relativ nahe.

Im diesem Praktikum konnte ich meine persönlichen Grenzen im Umgang mit Klienten erfahren bzw. erforschen. Angesprochen wurden bereits die Hausbesuche. Das waren teilweise sehr unangenehme Situationen, zumal ich mir darüber im Klaren war, dass Klienten den Zutritt zur Wohnung verwehren können. In so einer Situation hätte ich nicht gewußt, wie ich reagiere. In der Praxis ist dieser Fall nicht eingetreten. Innerlich machte ich mir Gedanken, versuchte mir eine Strategie zurechtzustellen, wie ich denn vielleicht erreichen könnte, dass ich doch in die Wohnung komme - zumal ich keinen Dienstausweis besass. Aber die Klienten haben natürlich das Recht, dass sich Mitarbeiter des Jugendamtes, also auch Praktikanten, ausweisen. Vermutlich hätte ich dann nur klein beigeben können. Teilweise waren die Hausbesuche angemeldet, so dass dann nicht die Gefahr bestand, umsonst losgezogen zu sein. Bei unangemeldeten Hausbesuchen ging mir auch sehr oft durch den Kopf, was mich erwarten wird. Theoretisch hätte es zum Beispiel sein können, dass wir ein vollständig verwahrlostes Kind vorfinden. Wie hätte ich dann reagiert? Vor allem: Hätte ich mich als Praktikant getraut, die nitiative zu ergreifen, wenn ich alleine in so einer Situation wäre? Geklärt sind diese Fragen für mich persönlich noch lange nicht. Was auch mit von Bedeutung ist, ist die Frage nach der Verantwortung. Gesetzt den Fall, dass ich bei einem allein durchgeführten Hausbesuch in eine Entscheidungssituation komme, bin ich bereit, die Verantwortung zu tragen? Was passiert, wenn ich eine falsche Entscheidung treffe? Kann ich das mit meinem Gewissen vereinbaren?

Die tägliche Arbeitszeit sollte pro Tag acht Stunden betragen. Dazu kam eine halbe Stunde Pause. Die Arbeitszeitgestaltung war relativ frei, aber abhängig von den Klienten. Daraus ergaben sich für mich einige persönliche Probleme. Es war nur schwer möglich, für den Nachmittag einen Termin zu planen. Zumal ich einen Anfahrtsweg von über einer Stunde hatte. Wenn ich also um 16 Uhr Schluss hatte, war ich frühestens gegen 17.30 Uhr zu Hause. Besonders problematisch war die Zeiteinteilung an den Tagen, wo ich nebenbei arbeiten mußte, um ein unbezahltes Praktikum zu finanzieren. Wenn dann beispielsweise für den frühen Nachmittag eine Krisenintervention oder ein Hilfeplangespräch angesetzt war, erging es mir dann häufig so, dass ich oft nervös wurde und auf die Uhr schaute. Aber es war mir dann unangenehm zu sagen, dass ich los muss. Dann merkte ich, dass mit zunehmender Zeit meine Gedanken nicht mehr beim eigentlichen Thema waren, sondern dass ich abschweifte und an was anderes dachte. Für die alltägliche Arbeit ist so etwas sehr ungünstig. Vielleicht war es durch die Nebentätigkeit bedingt. Für mich habe ich festgestellt, dass ich nur schwer meinen „Job“ machen kann, wenn ich unter Zeitdruck stehe. Sicherlich sind Sozialarbeiter/innen für andere Menschen da und wollen „helfen“. Aber ich bin der Meinung, dass es sehr wichtig ist, nicht zu vergessen, dass man auch noch „da ist“. Das schließt mit ein, dass in wirklich wichtigen privaten Angelegenheiten die Wünsche und Bedürfnisse der Klienten hinten angestellt werden. Hier tritt dann allerdings das Problem zu Tage, dass es für Außenstehende so aussieht, als ob man nur an sich selbst denkt und ein vollständiger Egoist sei. Wenn ich bei zeitlichem Druck immer öfter auf die Uhr schaute, fiel dies natürlich auch den restlichen Beteiligten auf. Ich hatte dann oft ein ungutes Gefühl, fühlte mich von allen beobachtet, weil ich ständig auf die Zeit achtete.

Im Rahmen des Praktikums bekam ich eine Menge zum Thema „Fusion ASD des Jugend- und Sozialamtes“ mit, auch bedingt durch die Mitwirkung in einer Arbeitsgruppe. Dieses Thema fand ich außerordentlich interessant, zumal ich diese Sache nun von den Kosten und der Haushaltsplanung her betrachten konnte. Für mich war es überwältigend, welche Punkte alles mit beachtet werden müssen. Zum Beispiel die Frage, ob alle Zimmer mit Lamellen ausgestattet sind. Auf so etwas muss man erst einmal kommen. Viel wichtiger für mich aber waren die Finanzierungsfragen. Ich erhielt einen Einblick in die große Finanzmaschine „Stadt“. Auf der einen Seite hat Leipzig ein großes Finanzloch, andererseits verschlingt die Zusammenlegung der Allgemeinen Sozialen Dienste nicht wenig Steuergelder. Auch spürte ich den Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Die Stadt verlangt, dass weitere Gelder eingespart werden, doch es ist schon bedenklich, wenn man von Leuten, die die Haushaltsplanung machen, hört, dass wirklich an keinem Ende mehr gespart werden kann.

Meine Anleiterin und ich machten zusammen die Haushaltsplanung für den Teil des Jugendamtes des künftigen Referates ASD. Für jede Haushaltsstelle mußte eine entsprechend glaubwürdige Begründung gefunden werden. Da wir unter enormem Zeitdruck standen, wurden die Begründungen zum Schluss immer kürzer und einfacher, so erschien uns. Doch wir erfuhren, dass diejenigen, die dann die ausgearbeiteten Formulare (die wir noch selbst erstellen mußten!) von uns mit den entsprechenden Begründungen erhielten, sehr erstaunt über unsere Arbeit waren. So ausführlich seien die Begründungen noch nie gewesen. Worauf ich hinaus möchte, ist folgendes: Bisher wurden die Begründungen für Haushaltsstellen wohl eher lapidar gemacht. Doch um Kürzungen zu vermeiden, sollte jede Haushaltsstelle exakt begründet werden. Es sollte immer eine Selbstverständlichkeit sein, dass man jede Aufgabe so gut wie möglich erfüllt. Das ist vermutlich in vielen Köpfen der Verwaltungsbeamten und -angestellten bzw. der Entscheidungsverantwortlichen noch nicht drin. Als wir uns vor Abgabe der Begründungen der Haushaltsstellen diese noch einmal durchlasen, hatten wir das Gefühl, dass wir das viel zu banal gemacht haben. Für mich persönlich habe ich daraus die Erfahrung gezogen, dass man in der Verwaltung an sich doch noch viel ändern kann, leider fehlen die nötigen Leute, die erstens fachlich fähig sind und zweitens fehlen Mitarbeiter, die mit Engagement an die Arbeit herangehen und sich wirklich vornehmen, ihre Arbeit so gut wie möglich zu machen.

Was ich leider auch zu meinen Lernerfahrungen zählen muss, ist unkollegiales Verhalten von einzelnen Mitarbeitern der Ämter untereinander. Sicherlich ist dies nicht der Normalfall des Handelns im Amt. Dazu möchte ich kurz den Sachverhalt schildern. In der besagten Arbeitsgruppe zur Haushaltsplanung führte ich Protokoll bei Treffen der Arbeitsgruppe. Da ich schon des öfteren Protokoll bei Sitzungen eines Vereins geführt habe, war das für mich nicht allzu schwierig. Ich saß vor dem Computer und schrieb mit. Beim Protokoll ist es dann so, dass man oft aufschreibt, wer was sagt. Nachdem ich nach dem Treffen der Arbeitsgruppe dann das Protokoll beendete, also Rechtschreibfehler korrigierte, ging meine Anleiterin, die Leiterin der Arbeitsgruppe war, das Protokoll durch und es war in Ordnung. Am nächsten Tag sollte ich es dann an die Verteilerliste senden. Am nächsten Tag faxte ich dies dann an die Mitglieder der Arbeitsgruppe. Da auch eine Mitarbeiterin des Sozialamtes, die eine Etage unter uns arbeitete, mit in der Arbeitsgruppe war, lag ich dies im Briefumschlag in das Postfach des Sozialamtes und rief sie kurze Zeit später an, dass das Protokoll bei ihr eingetroffen ist. Nach etwa zehn Minuten rief sie bei mir an und fragte, ob das Protokoll schon verteilt worden sei, da sie Protest anmelden möchte. Ich bejahte dies. Am nächsten Arbeitstag flatterte eine Hausmitteilung an meine Anleiterin, wo die Mitarbeiterin des Sozialamtes sich über einen Punkt des Protokolls aufregte. Sie hatte in der Arbeitsgruppe etwas verlauten lassen, was ihr Vorgesetzter ihr vermutlich im Vertrauen mitgeteilt hatte. Nun war dies publik und sie versuchte womöglich ihr eigenes Gesicht zu retten. In der Hausmitteilung verwendete sie Worte wie beispielsweise „Mißtverständnisse“ und hatte einen sehr ungewöhnlichen Ton an den Tag gelegt. Als ihr meine Anleiterin dann ein Gespräch anbot, indem diese Sache geklärt wird, nahm sie diesen Termin nicht wahr, weil er ihr nicht gepaßt hat. Der einzig mögliche Termin war auf einen Dienstag, 18 Uhr, gelegt worden. Als besagte Mitarbeiterin diesen Termin durch mir persönlich übermittelt bekam, erhielten wir erneut eine Hausmitteilung, in der sie sich über den Klärungstermin beschwerte. Letztlich wurde diese Sache dann irgendwann abgeklärt.

Was mich erstaunt hat, war die Art und Weise, wie die Mitarbeiterin des Sozialamtes diese Sache aufbauschte. Ihr Stil bei den beiden Hausmitteilungen war... Es ist nicht leicht, dafür Worte zu finden. Ihr Verhalten erinnerte mich an ein Kind, was mit allen Mitteln versuchte, Recht zu bekommen. Sie rutschte in diesem Fall von der sachlichen Ebene auf die Beziehungsebene ab. Sie empfand es vermutlich als persönlichen Angriff und reagierte entsprechend.

Als professionelle Fachkraft sollte man, dies ist quasi das Schlußwort, nicht seine persönlichen Ansichten und Abneigungen gegen Mitarbeiter oder das Verwaltungssystem mit in die Arbeit einfließen lassen. Konflikte lassen sich so nur sehr schwer wieder lösen, wenn die Sachebene verlassen wird. Das eigentliche Problem wird dann von persönlichen Wertungen und Haltungen überlagert. Wenn man etwas publik macht, sollte man sich genau überlegen, wie man was sagt, bzw. was man sagt.

[...]


1Im folgenden wird die männliche Form - aus Gründen der Einfachheit - verwendet. Sozialpädagoginnen/-arbeiterinnen sind ebenfalls gemeint.

2§ 5 Abs.1 KJHG: „Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.“ (Jugendrecht, Beck-Texte im DTV, 23. Auflage, 1999)

3§ 8 Abs. 2 KJHG: „Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden.“ (Jugendrecht, Beck-Texte im DTV, 23. Auflage, 1999)

§ 8 Abs. 3 KJHG: „Kinder und Jugendliche können ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten beraten werden, wenn die Beratung aufgrund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist und solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt würde.“ (Jugendrecht, Beck-Texte im DTV, 23. Auflage, 1999)

4Hier fließen bereits Erfahrungen aus meinem Praktikum im Jugendnotdienst mit ein.

5Zitate aus der Dienstanweisung können leider nicht gemacht werden, da Dienstanweisungen generell nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.

Excerpt out of 19 pages

Details

Title
Verwaltungspraktikum bei Allgemeinen Sozialdienst Leipzig
Author
Year
2000
Pages
19
Catalog Number
V100665
ISBN (eBook)
9783638990905
File size
389 KB
Language
German
Keywords
Verwaltungspraktikum, Allgemeinen, Sozialdienst, Leipzig
Quote paper
Gerrit Witt (Author), 2000, Verwaltungspraktikum bei Allgemeinen Sozialdienst Leipzig, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/100665

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Title: Verwaltungspraktikum bei Allgemeinen Sozialdienst Leipzig



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