Notwendigkeit der Wirtschaftsprüfung. Eine theoretische Überlegung


Trabajo Escrito, 2021

20 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Abbildungsverzeichnis

II. Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Geschichte der Wirtschaftsprüfung

3. Berufsbild des Wirtschaftsprüfers

4. Notwendigkeit der Wirtschaftsprüfung
4.1 Bedeutung des risikoorientierten Prüfungsansatzes
4.2 Funktionen und Ziele der Wirtschaftsprüfung
4.3 Notwendigkeit der Überwachung anhand der Prinzipal-Agent-Theorie

5. Ausblick auf die Zukunft der Wirtschaftsprüfung

6. Fazit über die Notwendigkeit der Wirtschaftsprüfung

III. Literaturverzeichnis

I. Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Prüfungsnavigator für ein risikoorientiertes Prüfungs- vorgehen des IDW

Abbildung 2 Prinzipal-Agent Konflikte innerhalb der Abschluss- prüfung einer AG

II. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die steigende Anzahl von Wirtschaftsprüfern (WP) beweist die Relevanz von Prüfung, Hinterfragung und Kontrolle eines immer mächtiger werdenden Bereiches – der freien Wirtschaft. Zur „Geburt“ der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) 1961 gab es in hier etwa 1.590 WP; heute sind es bereits 14.568 – ein beeindruckender Zuwachs, auch in Korrelation zum Anstieg der Wirtschaftsunternehmen.1 Abschlussprüfung und Lagebericht2 sind gesetzlich verpflichtend für Kapitalgesellschaften, Banken, Versicherungen und Unternehmen des Staates und zeigen des Weiteren die Notwendigkeit der Wirtschaftsprüfung. Eingefordert auch durch die Öffentlichkeit, besteht sie auf Transparenz und evidenzbasierter Glaubwürdigkeit durch verlässliche Experten.3 Durch ihre tiefe Einsicht in die Unternehmen erblicken WP potenzielle Risiken in den Wirtschaftssektoren früher als die Öffentlichkeit. Es ist ihre Berufung, die Chancen und Risiken der verschiedenen Zweige zu studieren, um Experten der jeweiligen Industriebranche zu sein.

Aktuelle Spannungsfelder wie politische Rahmenbedingungen und Komplexität bzw. Undurchsichtigkeit großer Unternehmen zeigen, dass Prüfungen unabdingbar sind. In den 1990er Jahren erschwindelte bspw. der damalige Dax-Konzern FlowTex (umgerechnet) zwei Milliarden Euro in seiner Bilanz und wurde so zum größten Fall von Wirtschaftskriminalität in Deutschland.4 Aktuellstes Beispiel ist der Skandal um Wirecard – einem online-Zahlungsabwickler – durch Luftbuchungen, Geschäftsvortäuschungen sowie Bilanzfälschungen.5 Somit ist die Aufdeckung von Finanzskandalen ein weiteres Ziel von Wirtschaftsprüfung.

Dieser Arbeit liegt die funktionale Betrachtung zugrunde: Wirtschaftsprüfungen werden, im Gegensatz zur Internen Revision, von externer Instanz vollzogen.6 Um die Thematik sinnvoll strukturiert darzulegen, basiert das hier Ausgearbeitete auf historischen Rahmenbedingungen, fokussiert auf die wirtschaftsgeschichtlichen Aspekte Deutschlands. Im weiteren Verlauf werden Grundlagen der Wirtschaftsprüfung sowie das Berufsbild des WP dargestellt und es kommt zu einer Begründung und Darlegung der Notwendigkeit, wobei der risikoorientierte Prüfungsansatz Berücksichtigung findet. Im Hinblick auf die Funktionen der Wirtschaftsprüfung wird das Prinzipal-Agent-Problem erläutert, indem auf das Spannungsfeld sowie Corporate Governance als Lösungsansatz eingegangen wird. Es folgt ein Ausblick auf die sich ändernde Arbeitsweise in der Wirtschaftsprüfung mit abschließendem Fazit.

2. Geschichte der Wirtschaftsprüfung

Die Wirtschaftsprüfung in Deutschland ist Bestandteil unserer Wirtschaftsgeschichte: Lange bevor sich der Berufsstand offiziell gründete und in einer Organisationsform zusammenschloss, gab es bereits erste „wirtschaftsprüfende Prozesse.“ Bspw. waren Unternehmenseigentümer zur Zeit der Industriellen Revolution erstmals auf Fremdfinanzierung angewiesen, da sie das in immer höherem Umfang notwendige Kapital nicht mehr (allein) aufbringen konnten. Dies hatte eine Spaltung der Unternehmensleitung in Eigentümer und angestelltes Management zur Folge und machte im tertiären Wirtschaftssektor einen Prüfer erforderlich, der sicherstellte, dass Manager den Kapitaleinsatz nicht zweckentfremdeten.7

Die Vorgänger der modernen WP von heute waren die Revisoren, welche auf Basis des Aktienrechts von 1870 die Werthaltigkeit von Krediten prüften und die Geschäftsleitung berieten. In der amerikanischen sowie britischen Rechnungslegung stand das Interesse der Kapitaleigentümer an der Gewinnerzielung im Fokus, während es in der deutschen um die Sicherung der Gläubiger ging. Diese Unterscheidung hat kulturelle Hintergründe, da die Entwicklung des Berufes andere Adressaten hatte – in Deutschland waren dies die Gläubiger, in Amerika und Großbritannien die Anteilseigner.8

Durch die Notverordnung des Reichspräsidenten in 1931 kam es zur Gründung des Berufsstandes – der sogenannten ‚Geburt der Wirtschaftsprüfung.‘ Die Vorschriften über die Abschlussprüfung und Einbeziehung der zugrundeliegenden Buchführung betrafen Aktiengesellschaften (AG) sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA).9 1932 folgte die Gründung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), jedoch wurde später den WP in der DDR aufgrund des Sozialismus die wirtschaftliche Grundlage entzogen, sodass das Berufsbild nur in Westdeutschland existierte.10 Bundeseinheitliches Berufsrecht konnte letztendlich erst 1961 durch inhaltliche Regelung per WPO realisiert werden.11 Mit dem Aktiengesetz (AktG) von 1965 fand erstmals der Aktionärsschutz sowie der Konzernabschluss Berücksichtigung.12 Mit dem Publizitätsgesetz von 1969 wurden die bis dahin nur für AG und KGaA geltenden Rechnungslegungsvorschriften ausgeweitet und betreffen nun auch andere Gesellschaftsformen.13

3. Berufsbild des Wirtschaftsprüfers

Die umfangreiche Ausbildung zum examinierten WP umfasst die Felder Betriebswirtschaft, Recht, Steuern und IT.14 Um für die Prüfungstätigkeit zugelassen zu werden, müssen die Voraussetzungen des § 9 WPO erfüllt sein. Nach Erreichen dieser werden WP mit Einblicken in die Unternehmensinterna „belohnt.“ Der WP ist verpflichtet, die Prüfungsleistung unabhängig, unbefangen, objektiv sowie unparteilich zu vollbringen.15 Diese ethischen Anforderungen sind ein Grund, weshalb die Kompatibilität der Prüfungstätigkeit als Vorbehaltsaufgabe mit darüberhinausgehenden Beratungsaufgaben in Frage gestellt wird.16 WP müssen über eine besondere Expertise verfügen. Das zeigt sich darin, dass sie sowohl das Geschäftsmodell der Unternehmung wie auch die jeweilige Industriebranche exakt beherrschen müssen, um den Abschluss testieren zu können. Dazu gehört u. a. das Kennen der Kunden, Lieferanten, Wettbewerber sowie Märkte, um Risiken, Tendenzen und Entwicklungen vorauszusehen und adäquat beraten zu können.17 Aus der Sicht des WP ist die Kombination von Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen vorteilhaft, jedoch muss sich an die gesetzlichen Einschränkungen gehalten werden.

Der Aufgabenbereich eines WP ergibt sich aus §2 Abs. 1 WPO: „Wirtschaftsprüfer haben die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen.“ Weitere Tätigkeitsfelder und Aufgaben werden von der WPK definiert. Im Hinblick auf die Unternehmenszusammenbrüche durch Bilanzdelikte, mit der Folge von Börsencrashs und Folgewirkungen und damit globalen Auswirkungen, tritt immer wieder die Frage auf, welche Rolle die WP in der Aufdeckung solcher betrügerischen Geschehnisse haben. Die externe Erwartungshaltung ist hoch, wodurch dem WP ein großer Teil der Verantwortung zugewiesen wird. Dies schafft Konflikte, da sie das Vertrauen in die Rechnungslegung sowie Corporate Governance schädigen und zusätzlich für ein steigendes Haftungs- und Reputationsrisiko des Prüfers sorgen.18 Als Resultat der hohen Ansprüche der Adressaten entsteht die sogenannte Erwartungslücke. „[Diese misst] den Unterschied zwischen dem Verständnis der Öffentlichkeit über Umfang sowie Zweck der Abschlussprüfung und der tatsächlichen Berufsausübung durch den Wirtschaftsprüfer.“19

4. Notwendigkeit der Wirtschaftsprüfung

4.1 Bedeutung des risikoorientierten Prüfungsansatzes

Die Wirtschaftsprüfung ist eine Vertrauensdienstleistung. Der WP bestätigt mit dem Prüfungsbericht und Testat die Verlässlichkeit von Rechnungslegungsinformationen und stellt sicher, dass die Adressaten des Abschlusses diesem vertrauen können. Für eine ordnungsgemäße Durchführung gibt es Normen und Richtlinien, welche von den berufsständischen Organisationen wie bspw. dem IDW und WPK herausgegeben werden. Diese sollen die Berufsethik und die korrekte Umsetzung der Wirtschaftsprüfung sichern. Hinsichtlich des risikoorientierten Prüfungsansatzes ist zu betonen, dass es keine spezifischen Reglungen zu einem exakten, vorschriftsmäßigen Prozedere gibt. Die Prüfung erfolgt nicht anhand standardisierter Prüfungshandlungen, sondern vielmehr anhand der Begutachtung des WP für das unternehmensspezifische Umfeld, um eine verbesserte Reaktion auf die relevanten Prüfungsrisiken zu erbringen.20 Es gelten die International Standards on Auditing (ISA) der International Federation of Accountants (IFAC). „Diese […] sind – soweit sie in das EU-Recht übernommen worden sind – gemäß § 317 V HGB im deutschen Rechtsraum anzuwenden.“21 Die IFAC möchte eine stetige Verbesserung des Berufsstandes erreichen.

Es wird klar, dass die WP die Experten der jeweiligen Industrien sind und ihr Prüfungsprogramm, unter Berücksichtigung der Normen, an den Risiken ausrichten.22 Die Grundsätze dieser Planung sind Bestandteil des IDW PS 240, in welchem es um die Erstellung eines Prüfprogramms geht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Prüfungsnavigator für ein risikoorientiertes Prüfungsvorgehen des IDW23

In der Abb. 1 wird der Prüfungsnavigator für ein risikoorientiertes Prüfungsvorgehen des IDW dargestellt – untergliedert in neun Meilensteine, welche sich in vier Phasen teilen lassen, und deren Ergebnisse in blau gekennzeichnet sind. Beginnend mit der Auftragsannahme und -fortführung folgt die Informationsbeschaffung und die Risikobeurteilung. Die Reaktion auf die beurteilten Risiken sowie eine abschließende Beurteilung und Berichtserstattung beendet den Prozess.24

Um eine Basis für eine effektive und effiziente Prüfung zu schaffen, ist die konsequente Anwendung des risikoorientierten Prüfungsansatzes unerlässlich, da dieser für eine hinreichende Sicherheit der getroffenen Prüfungsaussagen sorgt und das Prüfungsrisiko25 auf ein akzeptables Maß reduziert wird. Diese Unterscheidung ist bedeutsam, da keine absolute Sicherheit zu erreichen ist und somit keine lückenlose Prüfung der gesamten Geschäftsvorfälle erforderlich ist.26 Damit wird erkannt, dass die Ermessensentscheidungen des Prüfers einen wichtigen Bestandteil darstellen. Weitere mögliche Grenzen der Aussagensicherheit sind u. a. die Stichprobenprüfungen und das Täuschungsrisiko.27 Das Merkmal der Wesentlichkeit ergibt sich aus dem IDW PS 250, da die hinreichende Sicherheit besagt, dass keine wesentlichen Falschaussagen vorliegen. Sie wird als quantitative Größe vom Prüfer in Form von Wesentlichkeitsgrenzen festgelegt, wodurch ein Zusammenhang mit dem Prüfungsrisiko besteht, denn „eine Verringerung der Wesentlichkeitsgrenze hat ceteris paribus eine Erhöhung des Prüfungsrisikos zur Folge und umgekehrt.“28

4.2 Funktionen und Ziele der Wirtschaftsprüfung

Es geht nach § 317 Abs. 1 HGB um das Aufdecken von Unrichtigkeiten und Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften bei einer stets gewissenhaften Berufsausübung. Diese Kontrollfunktion ergibt sich aus dem Bestätigungsvermerk und Prüfungsbericht und dient somit zur Bestätigung der Informationen der Finanzberichtserstattungen. Die Informationsfunktion ist von hoher Bedeutung, denn sie informiert die Stakeholder über die Korrektheit der Berichte und somit über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens.29 Zu erkennen ist, dass es sich um einen Interessenkonflikt handelt, da der Sender (in diesem Fall das Management als Ersteller des Abschlusses) und der Empfänger (die Stakeholder als Adressaten) nicht identisch sind. Es besteht die Gefahr der Informationsverzerrung, da die Beteiligten unterschiedliche Interessen aufweisen. Der Prüfer beurteilt als neutraler Dritter die Informationsqualität, wodurch sich erneut die Bedeutung der Unabhängigkeit beweist.30 Die Prüfung stellt die Basis für die Besteuerungsermittlung, die Höhe der Dividenden sowie die Beteiligungen am Erfolg dar. Diese Gewinn- und Zahlungsbemessungsfunktion ist bedeutsam, da ein korrekter Gewinnausweis die Stabilität des Unternehmens in Zahlen ausdrückt, welche dann von den Adressaten interpretiert werden. Mit der öffentlichen Berichterstattung wird die Beglaubigungsfunktion – durch Erteilung, Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsvermerks – erfüllt. Im Hinblick auf Finanzskandale hat die Wirtschaftsprüfung eine präventive Wirkung, da unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit und des risikoorientierten Prüfungsansatzes Unregelmäßigkeiten vorgebeugt werden.31 Diese Prophylaxe-Funktion ist jedoch nicht mit einer Garantie zu verwechseln – es ist keine vollständige Verhinderung möglich, da keine absolute Sicherheit gewährt wird. Das Zusammenspiel der Funktionen verstärkt die Bedeutung der Aussagekraft des Abschlusses.

[...]


1 Vgl. Wirtschaftsprüferkammer, 2020a, o. S.

2 „Abschluss“ und „Lagebericht“ bedeuten in dieser Arbeit sowohl den Jahresabschluss und Lagebericht als auch den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht.

3 Vgl. Wüstemann/ Koch, 2016, S. 18

4 Vgl. Mayer, 2015, S. 223; Heck, 2006, S. 7f.

5 Vgl. Molitor, 2020, S. 10f.

6 Vgl. Springer Fachmedien Wiesbaden, 2015, S. 124f.

7 Vgl. Weyershaus, 2007, S. 15; Weyershaus, 2007, S. 374

8 Vgl. Weyershaus, 2007, S. 378; Weyershaus, 2007, S. 72

9 Vgl. Weyershaus, 2007, S. 91; Brandt et al., 2018, S. 403

10 Weyershaus, 2007, S. 383

11 Vgl. Brandt et al., 2018, S. 403

12 Vgl. Theisen, 2018, S. 291; Brandt et al., 2018, S. 403 Sowohl in Amerika als auch in Großbritannien war ein Konzernabschluss bereits vorgeschrieben, sobald es zu einer Fusion von zwei oder mehr rechtlich selbstständigen Unternehmen kam (wirtschaftliche Einheit). In Deutschland hatte vorher die rechtliche Selbstständigkeit Vorrang vor einer wirtschaftlichen Konzern-Zugehörigkeit.

13 Vgl. Weyershaus, 2007, S. 341; S. 376; S. 386

14 Vgl. Rödl, 2020, o. S.

15 Vgl. Kirscht, 2018. S. 144

16 Vgl. Lange, 1994, S. 213f.; Patterson/ Smith, 2007, S. 442f.

17 Vgl. Leendertse, 2018, o. S.; Rödl, 2020, o. S.

18 Vgl. Nagel, 1997, S. 2

19 Lentfer/ Weber, 2020, o. S.

20 Vgl. Audicon , 2020a, o. S.

21 Springer Fachmedien Wiesbaden, 2015, S. 131ff.

22 Schmidt, 2008, S. 7

23 In Anlehnung an Principe, 2019, o. S.

24 Vgl. Principe, 2019, o. S.

25 Prüfungsrisiko = Risiko eines unzutreffenden Bestätigungsvermerks. (vgl. Nagel, 1997, S. 3)

26 Vgl. Nagel, 1997, S. 8ff.

27 Handbuch risikoorientierte Abschlussprüfung IDW S. 2

28 Schmidt, 2008, S. 36

29 Vgl. Durchschein, 2017, S. 326; Wüstemann/ Koch, 2016, S. 181

30 Vgl. Springer Fachmedien Wiesbaden, 2015, S. 125ff.; Brandt et al., 2018, S. 400

31 Vgl. Wüstemann/ Koch, 2016, S.180ff.

Final del extracto de 20 páginas

Detalles

Título
Notwendigkeit der Wirtschaftsprüfung. Eine theoretische Überlegung
Universidad
University of Applied Sciences Düsseldorf
Autor
Año
2021
Páginas
20
No. de catálogo
V1007109
ISBN (Ebook)
9783346395146
ISBN (Libro)
9783346395153
Idioma
Alemán
Palabras clave
notwendigkeit, wirtschaftsprüfung, eine, überlegung
Citar trabajo
Marja Elisat (Autor), 2021, Notwendigkeit der Wirtschaftsprüfung. Eine theoretische Überlegung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1007109

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