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Die Novellierung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Vom Verfall zur Einziehung von Taterträgen

Title: Die Novellierung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Bachelor Thesis , 2018 , 58 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Martin Krüger (Author)

Law - Criminal process, Criminology, Law Enforcement
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In der folgenden Bearbeitung wird sich der Thematik durch Analyse und Bewertung der gesetzlichen Grundlagen und deren Änderungen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung hinsichtlich der Einziehung von Taterträgen (ehemals Verfall) unter unmittelbarer Berücksichtigung der juristischen Methodik, der Rechtsprechung und der fachspezifischen Kommentarliteratur angenommen.

Dazu werden zunächst zentrale Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung dargestellt. Anschließend wird die in Verbindung mit vermögensabschöpfenden Maßnahmen stehende Grundrechtsrelevanz näher beleuchtet. Dem schließt sich eine schwerpunkt- und problembezogene Darstellung der bis zum 30.06.2017 geltenden Gesetzeslage an, um letztlich die novellierte Gesetzeslage mit ihren wesentlichen Änderungen und kritischer Hinterfragung und Problemdarstellung aufzuzeigen.

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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffsbestimmungen

3 Grundrechtsbetroffenheit

3.1 Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG

3.2 Allgemeine Verhaltensfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG

4 Gesetzeslage bis zum 30.06.2017

4.1 Inhalt der Gesetzeslage

4.1.1 Täterbezogener Verfall

4.1.2 Vertreterklausel und Verfall bei Dritteigentum

4.1.3 Wertersatzverfall

4.1.4 Erweiterter Verfall

4.1.5 Ausschluss des Verfalls aufgrund Rechte Dritter

4.1.6 Sicherung des Verfalls

4.1.7 Rückgewinnungshilfe

4.1.8 Selbstständige Anordnung

4.2 Problemstellungen der Gesetzeslage

5 Novellierte Gesetzeslage seit dem 01.07.2017

5.1 Inhalt der Reform

5.1.1 Materielles Recht

5.1.1.1 Einziehung von Taterträgen nach § 73 StGB

5.1.1.2 Einziehung von Taterträgen bei anderen

5.1.1.3 Einziehung des Wertes von Taterträgen

5.1.1.4 Bestimmung des Wertes des „Erlangten“

5.1.1.5 Erweiterte Einziehung

5.1.1.6 Selbständige Einziehung

5.1.1.7 Ausschluss der Einziehung

5.1.2 Prozessuales Recht

5.1.2.1 Vorläufige Sicherungsmaßnahmen

5.1.2.2 Entschädigung des Verletzten

5.2 Kritik an der aktuellen Gesetzeslage

6 Schlussbetrachtung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die umfassende Novellierung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung zum 1. Juli 2017. Ziel ist es, die rechtlichen Voraussetzungen der Einziehung von Taterträgen zu analysieren, die Effektivität der neuen Regelungen zu bewerten und die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Reform unter kritischer Würdigung von Problemkonstellationen in der Praxis darzulegen.

  • Analyse und Bewertung der gesetzlichen Grundlagen vor und nach der Novellierung.
  • Erläuterung der verfassungsrechtlichen Grundrechtsbetroffenheit (Eigentumsgarantie und Verhaltensfreiheit).
  • Darstellung der Systematisierung und Vereinfachung des Rechts der Vermögensabschöpfung.
  • Kritische Auseinandersetzung mit der Praxisrelevanz und der verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit, insbesondere der Beweislastumkehr.

Auszug aus dem Buch

4.1.1 Täterbezogener Verfall

Betrachtet man den täterbezogenen Verfall, gilt es festzustellen, dass für die Anordnung des Verfalls nach § 73 Abs. 1 StGB a.F. der Nachweis einer rechtswidrigen Tat erforderlich, aber auch ausreichend ist. Eine rechtswidrige Tat ist gem. § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB nur eine solche, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht. Dabei genügt die objektiv rechtswidrige Verwirklichung des Tatbestandes, schuldhaftes Handeln des Täters oder Teilnehmers ist nicht erforderlich. Bei lediglich vorsätzlich strafbaren Taten muss beim Täter oder Teilnehmer Vorsatz vorliegen, wohingegen bei Fahrlässigkeitsdelikten die fahrlässige Begehung ausreicht. Die rechtswidrige Tat impliziert ebenfalls den mit Strafe bedrohten Versuch.

Weiter gilt es, den Verfallsgegenstand zu beleuchten. Dem Gesetzestext nach muss der Beteiligte für oder aus der Tat etwas erlangt haben. Die Begrifflichkeit „etwas“ beinhaltet die Gesamtheit des materiell tatsächlich Erlangten. Mit der Einführung dieser Begrifflichkeit im Jahre 1992 wurde das bis dato geltende sogenannte Nettoprinzip durch das Bruttoprinzip abgelöst. Dem damaligen Wortlaut des „Vermögensvorteils“ nach war es dem Täter möglich, von dem aus der Tat Erlangten, Aufwendungen zur Herbeiführung der Tat abzuziehen.

Beim Bruttoprinzip hingegen unterliegt dem Verfall der gesamte Taterlös, also nicht nur die erzielten Gewinne. Dieses sollte vor allem zur zukünftigen Vermeidung von Schwierigkeiten des Tatrichters bei der Ermittlung der abzuziehenden Aufwendungen, auch trotz der Möglichkeit der Wertschätzung nach § 73 b StGB, beitragen. Zudem sollte der Rechtsgedanke des § 817 Satz 2 BGB ebenso beim Verfall Anwendung finden, wonach bei einem bestandskräftigen Anspruch das in ein verbotenes Geschäft Investierte unwiederbringlich verloren ist.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Arbeit beleuchtet die Notwendigkeit der Novellierung des Vermögensabschöpfungsrechts aufgrund der Komplexität und Unübersichtlichkeit der alten Gesetzeslage.

2 Begriffsbestimmungen: Es werden zentrale, wiederkehrende Begriffe wie Vermögensabschöpfung, Beschlagnahme und dinglicher Arrest erläutert.

3 Grundrechtsbetroffenheit: Dieses Kapitel analysiert, inwiefern strafrechtliche Vermögensabschöpfungen in Grundrechte wie die Eigentumsgarantie und die allgemeine Verhaltensfreiheit eingreifen.

4 Gesetzeslage bis zum 30.06.2017: Darstellung der materiellen und prozessualen Instrumente sowie der Schwachpunkte und Abschöpfungslücken der alten Rechtslage.

5 Novellierte Gesetzeslage seit dem 01.07.2017: Detaillierte Analyse der Neuregelungen im materiellen und prozessualen Recht sowie eine kritische Würdigung der Reform.

6 Schlussbetrachtung: Fazit zur Bedeutung der Vermögensabschöpfung in der Kriminalitätsbekämpfung unter Hinweis auf die Erfordernisse einer adäquaten Personalausstattung bei den Behörden.

Schlüsselwörter

Vermögensabschöpfung, Straftat, Tatertrag, Einziehung, Bruttoprinzip, Verfall, Gesetzesreform, Grundrechte, Sicherungsmaßnahmen, Wertersatz, Abschöpfungslücke, Strafrecht, StPO, StGB, Beweislast.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Deutschland, insbesondere mit der umfassenden Gesetzesreform vom 1. Juli 2017, die den "Verfall" durch die "Einziehung von Taterträgen" ersetzt hat.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die zentralen Themen sind die Analyse der gesetzlichen Änderungen im materiellen und prozessualen Recht, die Grundrechtsrelevanz für Betroffene sowie die praktische Umsetzung der neuen Einziehungsinstrumente.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die kritische Prüfung, inwieweit die Neuregelungen erforderlich, zielführend und verfassungsgemäß sind, um die bisherigen Schwachstellen und Abschöpfungslücken effektiv zu schließen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Autorin/der Autor nutzt die juristische Methodik unter Berücksichtigung von Gesetzestexten, aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie der fachspezifischen Kommentarliteratur.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden zunächst die alte Gesetzeslage bis 2017 und deren Mängel dargestellt, gefolgt von einer detaillierten Analyse der novellierten Bestimmungen und einer kritischen Auseinandersetzung mit der Kritik von Verbänden und Sachverständigen.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind insbesondere Bruttoprinzip, Vermögensabschöpfung, Tatertragseinziehung, verurteilungsunabhängige Einziehung und das Verhältnis von staatlichem Zugriff und Opferentschädigung.

Wie unterscheidet sich das "Bruttoprinzip" vom "Nettoprinzip"?

Während beim Nettoprinzip Aufwendungen zur Herbeiführung der Tat vom Erlangten abgezogen werden konnten, unterliegt beim Bruttoprinzip der gesamte Taterlös der Einziehung, ohne Abzug von Gewinnminderungen.

Warum wird die verurteilungsunabhängige Einziehung gem. § 76 a Abs. 4 StGB kritisch gesehen?

Kritiker wie die Bundesrechtsanwaltskammer sehen darin eine faktische Beweislastumkehr, die im Strafrecht unzulässig sei und gegen die Unschuldsvermutung sowie den Grundsatz der freien Beweiswürdigung verstoße.

Welches Ziel verfolgte der Gesetzgeber mit der Einführung der neuen "Verschiebungsfälle"?

Mit der ausdrücklichen Normierung dieser Fälle sollte auf Kritik in der Literatur reagiert und Rechtsklarheit geschaffen werden, indem nun auch Fallkonstellationen erfasst werden, in denen inkriminiertes Vermögen auf Dritte übertragen wurde.

Welche Rolle spielt die Polizei bei der neuen Gesetzgebung?

Als erste Instanz in Ermittlungsverfahren ist für die Polizei die Kenntnis der neuen Bestimmungen essenziell, um schon bei vorläufigen Sicherungsmaßnahmen rechtliche Fehlerquellen zu minimieren und eine effektive Vermögensabschöpfung zu gewährleisten.

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Details

Title
Die Novellierung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Subtitle
Vom Verfall zur Einziehung von Taterträgen
College
University of Administration and Attendance in Schleswig-Holstein
Grade
1,0
Author
Martin Krüger (Author)
Publication Year
2018
Pages
58
Catalog Number
V1007530
ISBN (eBook)
9783346392114
ISBN (Book)
9783346392121
Language
German
Tags
Einziehung Verfall Vermögensabschöpfung Beschlagnahme
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Martin Krüger (Author), 2018, Die Novellierung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1007530
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