Organspende. Gesetzliche Grundlage, medizinische Aspekte sowie Einblick in religiöse Sichtweisen


Dossier / Travail, 2018

14 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Organspende
2.1Definition
2.2Spende arten und deren Organumfang
2.2.1Gewebespenden
2.2.20rganspenden
2.2.2.1Lebend spenden

3 Gesetzliche Grundlage
3.1Das Transplantationsgesetz
3.2Deutsche Stiftung Organtransplantation
3.3Die Stiftung Eurotransplant

4 Medizinische Aspekte
4.1Bei lebend Spenden
4.2 Vorerkrankungen
4.3Der Himtod

5 Die Endscheidung
5.1 Der Organspendeausweis
5.2Patientenverfügung
5.3Endscheidung der Angehörigen
5.4Testament

6 Der Ablauf der Organspende
6.lZustimmung zur Organspende:
6.2Nicht Zustimmung zur Organspende

7 Einblick in Religiöse Sichtweisen
7.1 Katholische und Evangelische Ansichten
7.2Islamische Ansichten
7.3 Jüdische Ansichten
7.4Buddhistische Ansichten
7.5Hinduistische Ansichten

8 Fazit

9 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Die Organspende ist ein umstrittenes Thema in der Gesellschaft. In Deutschland stehen derzeit etwa 10.000 Menschen auf der Warteliste für eine Organtransplantation.1

Eine repräsentative Umfrage der Krankenkasse Barmer unter 1000 Versicherten ergab, dass 58% sich für die Widerspruchslösung aussprachen. Dies würde bedeuten, dass jeder der nicht zu Lebzeiten widersprochen hat, automatisch zum Organspender wird. Diese Regelung ist bereits in 18 EU-Staaten Gesetz.2

Die aktuelle Rechtslage in Deutschland besteht darauf, dass man selbst, zu Lebzeiten den Willen dokumentiert haben muss oder die Angehörigen im Willen des Verstorbenen entscheiden.

1954 wurde die erste erfolgreiche Organtransplantation, indem Fall eine Niere, in Boston durchgeführt.3 Die Wartezeit für eine Niere beträgt durchschnittlich fünf bis sechs Jahre. Auf ein Herz, eine Lunge, eine Leber oder eine Bauchspeicheldrüse wartet man ca. ein bis zwei Jahre.4

Das Thema meiner Hausarbeit ist „Organspende - Das trifft mich nicht?!"

In dieser Arbeit soll anhand verschiedener Literatur und Standpunkten über das Thema der Organspende informiert und zur Befassung mit der Thematik angeregt werden. Dabei wird sich befasst mit den Spende arten, der Gesetzeslage, den Medizinischen Aspekten, der verschiedenen Entscheidungsvarianten und dem Ablauf der Organspende sowie eine Einsicht in einen Querschnitt von religiösen Sichtweisen.

2 Die Organspende

2.1 Definition

Die Übertragung von funktionstüchtigen Organen einer verstorbenen Person auf einen schwer kranken Menschen mit dem Ziel, mithilfe der übertragene Organe die verloren gegangene Funktion der geschädigten Organe wieder herzustellen. In Einzelfällen ist dies auch zu Lebzeiten möglich.5

2.2 Spende arten und deren Organumfang

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Organspende und Gewebespende.

2.2.1 Gewebespenden

Die Organspende hat Vorrang vor Gewebespenden . Dennoch werden häufiger Gewebespenden durchgeführt.

Es können Augenhomhaut, Knochen, Weichteilgewebe, Haut, Eihaut der Fruchtblase sowie Herzklappen und Blutgefäße übertragen werden.6

2.2.2 Organspenden

Nach dem Tod können Herz, Lunge und Bauchspeicheldrüse gespendet werden.7

2.2.2.1 Lebend spenden

Nieren und ein Teil der Leben können in Einzelfällen zu Lebzeiten gespendet werden.

3 Gesetzliche Grundlage

Die Bereiche Organentnahme, Organvermittlung und Organtransplantation sind sowohl organisatorisch als auch personell voneinander zu trennen.

3.1 Das Transplantationsgesetz

Das Transplantationsgesetz (TPG) wurde zuletzt 2018 geändert.

Seit dem 1.8.2012 sind nach §9b Transplantationsgesetz alle Entnahmekrankenhäuser verpflichtet, Transplantationsbeauftragte zu bestellen. Diese sind verantwortlich für folgende Bereiche: Spender identifizieren und melden, sowie Angehörige auf angemessene Weise zu begleiten.8

3.2 DeutscheStiftung Organtransplantation

Die Koordination der Organspende regelt die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO).9 Sie nimmt Kenntnis von den möglichen Organspendern und kümmert sich um alle medizinischen und organisatorischen Schritte die für die Organentnahme, -Vermittlung und Transplantation nötig sind.

3.3 Die Stiftung Eurotransplant

Die Stiftung Eurotransplant (ET) ist nach § 12 des Transplantationsgesetzes für die Vermittlung von den Spendenorganen in den Beneluxstaaten, Deutschland, Österreich, Kroatien, Slowenien und Ungarn verantwortlich.10

Die Zuteilung der Organe erfolgt über die Zentrale Datenbank. Dabei wird folgendes in Betracht gezogen: Der zu erwartende Erfolg nach der Transplantation, die Dringlichkeit, welche von Experten festgelegt wurde, die Wartezeit auf ein Spenderorgan und die nationale Organaustauschbilanz.11

4 Medizinische Aspekte

Die Organspende birgt wiejede andere Operation Risiken.

Nach einer Transplantation muss man lebenslang die Einnahme von Immunsuppressiva einplanen, um die funktionsfähigkeit des gespendeten Organs zu verlängern. Allerdings können auch diese Medikamente Nebenwirkungen aufzeigen z.b erhöhte Infektionsgefahr.12

Trotz dessen ist zu bedenken, dass es für den Patienten, der ein Organ gespendet bekommt, die bestmögliche medizinische Behandlungsweise ist und eine Chance auf ein besseres Leben bietet.

4.1 Bei lebend Spenden

Bei Lebend spenden von Organen gibt es erhebliche Einschränkungen im TPG.

Die Spende von Organen die sich nicht wieder bilden können ( nicht regenerierungsfähigen Organe ), wie z.b die Niere, ist nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades

(Eltern, Geschwister des Patienten oder besonders offenkundige nahestehende Personen (Ehepartner, Verlobte,..) erlaubt.13

Bei regeneriungsfähigen Organen, wie z.b der Leber, ist es möglich einen teil der Leber zu spenden. Dabei besteht die Möglichkeit das im Empfänger eine gesunde Leber heranwächst und die vom Spender sich wieder erholt. Meist ist dies der Fall, wenn Eltern ihrem eigenen Kind einen Teil ihrer Leber spenden.14

4.2 Vorerkrankungen

Bei einer akuten Krebserkrankung oder einem positiven HIV-Befund ist die Organspende grundsätzlich ausgeschlossen.15

Bei allen anderen möglichen Vorerkrankungen wird im Einzelfall entschieden.

4.3 Der Himtod

Der Hirntod tritt ein, wenn die Krankheit/Unfallfolgen das Gehirn so schwer geschädigt hat/haben, dass man trotz aller intensivmedizinischen Maßnahmen das Leben nicht retten kann.

Bei rund 400.000 Menschen, die jedes Jahr in Krankenhäusem/Kliniken versterben, trifft der Hirntod bei ca. einem Prozent zu. Der Tod muss zweifelsfrei durch den Nachweis des Ausfalls aller Hirnfunktionen festgestellt werden, auch definiert als „Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Groß- und Kleinhirns und des Himstamms". Nach dem TPG müssen zwei erfahrene und dementsprechend qualifizierte Ärzte unabhängig voneinander den unumkehrbaren Ausfall der gesamten Hirnfunktion anhand eines dreistufigen Untersuchungsverfahren feststellen.16

Das Verfahren besteht aus drei Abschnitten:

1. ) Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Feststellung des Ausfalls der gesamten
Hirnfunktion vorliegen
2. ) Feststellung der klinischen Symptome des Ausfalls der gesamten
Hirnfunktionen. Diese sind : Bewusstlosigkeit ( Koma), Ausfall der Himstamm- Reflexe und Atemstillstand
3. ) Nachweis der Unumkehrbarkeit des Ausfalls der gesamten Hirnfunktionen17

Bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gelten besondere Regelungen zur Feststellung des Hirntod.

Die Prüfung der Himfunktionen finden unabhängig davon, ob jemand zu Lebzeiten bestimmt hat, dass er Organe oder Gewebe spenden möchte, statt.18

Das TPG beugt Interessenkonflikten vor, indem es vorschreibt, dass an den Untersuchungen beteiligten Ärzte weder an der Entnahme oder Übertragung der Gewebe/Organe beteiligt sein dürfen.19

[...]


1 Vgl. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA), Organspende?! - Ich habe mich endschieden. Eine Informationder Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 3.50.06.17, Bad Oeynhausen, 2017, S. 2

2 Vgl. Welt(2018), URL: https://www.welt.de/newsticker/newsl/articlel76139078/Organspenden- Mehr-Menschen-besitzen-einen-Organspendeausweis.html, Abruf am: 01.06.2018

3 Vgl. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA), ORGANPATEN.WIE EIN ZWEITES LEBEN.Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Organ- und Gewebespende, 4.60.09.16, Meckenheim, 2016, S. 4

4 Vgl. BzgA, Organspende?! - Ich habe mich endschieden, 2017, S. 49

5 Vgl. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA), Organspende?! - Ich habe mich endschieden, 2017, S. 32

6 Vgl. BzgA, URL: https://www.organspende-info.de/organ-und-gewebespende/gewebe ,Abruf am 22.05.2018

7 Vgl. BzgA, Organspende?! - Ich habe mich endschieden, 2017, S. 32

8 Vgl. BzgA, Organspende?! - Ich habe mich endschieden, 2017, S. 11

9 Vgl. BzgA, Organspende?! - Ich habe mich endschieden, 2017, S. 6

10 Vgl. BzgA, Organspende?! - Ich habe mich endschieden, 2017, S.41

11 Vgl. Eurotransplant, URL: www.eurotransplant.org/cms/index..php?page=pat_germany, Abruf am 22.05.2018

12 Vgl. BzgA, WIE EIN ZWEITES LEBEN, 2016, S. 5

13 Vgl. BzgA, WIE EIN ZWEITES LEBEN, 2016, S. 23

14 Vgl. BzgA, WIE EIN ZWEITES LEBEN, 2016, S. 23/24

15 Vgl. BzgA, Organspende?! - Ich habe mich endschieden, 2017, S. 38

16 Vgl. BzgA, Organspende?! - Ich habe mich endschieden, 2017, S. 37/38

17 Vgl. BzgA Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA), Der unumkehrbare Ausfall der gesamtenHimfunktionen (Hirntod).Antworten auf häufige Fragen, 1.20.03.17, Bad Oeynhausen, 2017, S. 7

18 Ebd.

19 Vgl. BzgA Der unumkehrbare Ausfall der gesamtenHimfunktionen (Hirntod), 2017, S. 16

Fin de l'extrait de 14 pages

Résumé des informations

Titre
Organspende. Gesetzliche Grundlage, medizinische Aspekte sowie Einblick in religiöse Sichtweisen
Université
University of Applied Sciences North Hesse; Bad Sooden-Allendorf
Note
2,0
Auteur
Année
2018
Pages
14
N° de catalogue
V1008279
ISBN (ebook)
9783346399267
ISBN (Livre)
9783346399274
Langue
allemand
Mots clés
organspende, gesetzliche, grundlage, aspekte, einblick, sichtweisen
Citation du texte
Bachelor of Arts Nicole Peters (Auteur), 2018, Organspende. Gesetzliche Grundlage, medizinische Aspekte sowie Einblick in religiöse Sichtweisen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1008279

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