Die Geschichtspolitik zum Thema Nationalsozialismus in der Ära Kreisky


Mémoire de Maîtrise, 2021

108 Pages, Note: 1


Extrait


Inhalt

1. Einleitung
1.1. Definition von Geschichtspolitik und Klärung alternativer Begriffe
1.2. Vorhaben und Fragestellung

2. Opfermythos als Staatsräson

3. Die Rückkehr zur Selbstbestimmung

4. Vom „Mythos der Lagerstraße“ zur Konsensdemokratie

5. Nachkriegsjustiz und Reintegration der Nationalsozialisten

6. Narrative

7. Der Generationenwechsel und die frühen Anfänge der Zeitgeschichtsforschung in den 1960er Jahren
7.1. Das Einsetzen eines Generationenkonflikts
7.2. Die Suche nach dem „anderen Österreich“
7.3. Jedlicka, Steiner und Stadler. Die österreichische Zeitgeschichte und ihre zentralen Akteure
7.4. Gerhard Botz und Erika Weinzierl als Wegbereiter einer kritischen Zeitgeschichtsforschung

8 Simon Wiesenthal und Bruno Kreisky. Zwei jüdische Persönlichkeiten im politischen Spannungsverhältnis. Ein biographischer Vergleich
8.1. Simon Wiesenthal
8.2. Bruno Kreisky

9. Kreiskys geschichtspolitischer Zugang

10. Die „Wiesenthal-Affären“
10.1. Die Regierungsangelobung 1970
10.2. Die „Kreisky-Wiesenthal-Peter-Affäre“
10.2.1. Von der „Affäre Peter“ zur „Affäre Wiesenthal“
10.3. Was verblieb?

11. Österreichs diplomatische Beziehungen zu Israel vor dem Hintergrund von Kreiskys jüdischer Vergangenheit
11.1. Die Außenpolitik als Kernstück der Kreisky-Politik
11.2. Die geschichtspolitische Agenda im Bezug zur Nahostpolitk
11.3. Abschlussbemerkungen

12. Die justizielle (Nicht-)Verfolgung von NS-Straftätern
12.1. Die Ära Broda
12.2. Die Verjährungsfrist
12.3. Eichmann und die innenpolitischen Folgen
12.4. Das Ende der NS-Prozesse in den 1970er Jahren

13. 1978 als markanter Wendepunkt?
13.1. Bilanz

14. Die Holocaustserie als „popularkulturelle[s] Schlüsselereignis“
14.1. Reaktionen aus den Reihen der Politik
14.2. Meinungsspiegel aus Umfrageerhebungen
14.3. Pressespiegel
14.4. Bildungspolitische Maßnahmen
14.5. Bilanz und Ausblick

15. Fazit

16. Literatur

17. Quellen

18. Onlineressourcen

1. Einleitung

1.1. Definition von Geschichtspolitik und Klärung alternativer Begriffe

Geschichtspolitik ist eine westdeutsche Wortschöpfung, die erstmals aus dem deutschen Historikerstreit der 1980er Jahre hervorging und zusehends auch in anderen Sprachregionen Verwendung findet. Den englischen Begriff in Form von „politics of history“ finden wir, neben westlichen Ländern, inzwischen auch in zahllosen Titeln südamerikanischer, asiatischer und afrikanischer Publikationen. Anhand dieser Trends lässt sich ein zunehmendes Maß an Popularität gegenüber dieser, vergleichsweise noch jungen, interdisziplinären Fachrichtung ableiten.1

Für Edgar Wolfrum kennzeichnet der Begriff Geschichtspolitik „ein Handlungs- und Politikfeld, auf dem verschiedene politische Akteure die Vergangenheit mit bestimmten Interessen befrachten und in der Öffentlichkeit um Zustimmung ringen. “2 Innerhalb dieses Spektrums existieren vielfältige Interdependenzen zwischen Politik, Medien, Wissenschaften und öffentlicher Meinung. Vor allem der politischen Elite hinsichtlich der Präsentation historischer und politischer Narrative wird ein privilegierter Zugang zu Medien, Medienpräsenz und zur Verfügung stehender Informationskanäle der Parteien und anderer Institutionen zuteil. Wolfrum misst den politischen Akteuren/-Innen, aufgrund ihres politischen Einflusses, neben den Wissenschaftlern/-Innen, einen nicht zu vernachlässigenden Stellenwert bei.3 „Die Deutung der Vergangenheit ist zu keiner Zeit und in keinem politischen System ausschließlich eine akademische Disziplin gewesen, die man allein den dafür ausgebildeten Wissenschaftlern überließ, sondern sie schloss immer auch nichtwissenschaftliche Zielsetzungen ein. “4 Aus geschichtspolitischer Warte ist somit vordergründig nicht ausschließlich die Frage nach dem wissenschaftlichen Wahrheitsgehalt des vermittelten Geschichtsbildes entscheidend, sondern es geht auch darum zu ergründen, wie, wodurch, mit welchen Mitteln, mit welcher Wirkung und Absicht Erfahrungen thematisiert und politisiert werden.5 „Die Frage, wie mit der Vergangenheit Politik gemacht ‘ wird, wann und wie Geschichte in die Fänge aktueller1 2 3 4 5

Politikbedürfnisse gerät, verdient Achtsamkeit. “6 Ergänzend zur genannten Begriffsannäherung verweist der Historiker Troebst auf die Präzisierungsversuche des Politikwissenschaftlers Harald Schmied, der Geschichtspolitik drei zentrale Funktionen beimisst, nämlich die Schaffung von Tradition, die Prägung einer kollektiven Identität und den Aufbau von politisch-historischer Legitimierung.6 7 8 9 10 11 12

Abschließend müssen noch einzelne alternative Termini zum Begriff der Geschichtspolitik erörtert werden, um der wissenschaftlichen Fragestellung und Bearbeitung zu mehr Klarheit zu verhelfen. Neben der Geschichtspolitik bewegt sich auch der Begriff der Erinnerungspolitik im vergleichbaren semantischen Betrachtungsrahmen. Erinnerungspolitik beschreibt das absichtliche politische Handeln mit dem Ziel eine bestimmte Deutung der öffentlichen Geschichte verbindlich zu erwirken. Als Deutung ist hierbei eine strukturierte und spezifische Wiedergabe von Ereignissen sowie ihrer Ursachen und Folgen gemeint. Obwohl die Definitionen zwischen Geschichtspolitik und Erinnerungspolitik je nach Sachlage leicht variieren können, beziehen sich beide Bezeichnungen auf denselben Gegenstand, der zudem durch ein spannungsgeladenes Verhältnis zwischen Erinnerung an die Geschichte und der aktuellen Politik charakterisiert ist.8

Anders als Geschichts- und Erinnerungspolitik bildet die Erinnerungskultur einen Oberbegriff, der alle Formen bewusster Erinnerung an historische Ereignisse, Abläufe und Personen miteinschließt.9 In Abgrenzung zur Geschichtskultur, die im Allgemeinen den kulturellen Umgang einer Gesellschaft mit ihrer Geschichte und Vergangenheit ausdrückt,10 liegt in der Erinnerungskultur ein verstärkter Fokus auf das Momentum der funktionalen Verwendung der Vergangenheit für gegenwärtige Zwecke.11 Demgemäß ist „Erinnerungskultur [...] stets politisch, da sie einerseits die gegenwärtige Wirklichkeit konstruiert und andererseits immer von gegenwärtigen Prämissen abhängig ist. “12 Was schlussendlich als Gedächtnis einer bestimmten Gruppe an Geltung erfährt und was nicht, ist dabei immer selektiv, kontroversiell und gegenwartsgebunden. Bezeichnendes Merkmal einer demokratischen Erinnerungskultur ist, dass eine Großzahl von Instanzen und Akteuren bestrebt ist die Bedeutung der Historie für politische Bedürfnisse der Jetztzeit strittig auszuhandeln.13

In der vorliegenden Arbeit soll nun aufgezeigt werden, wie Geschichtspolitik vor allem von politischen Eliten samt ihren Institutionen ausgeht, die sich aufgrund ihrer privilegierten Stellung dazu im Stande sehen, in dubio abseits der Berücksichtigung wissenschaftlicher Korrektheit, historische Tatbestände nach opportunistischen Motiven auszulegen, sie gegebenenfalls zu instrumentalisieren sowie geschichtliche Ereignisse bewusst zu platzieren und identitätsstiftende Narrative zu erzeugen. Infolgedessen wird die Verhandlung der wechselseitigen Auslegungsvarianten von geschichtlichen Ereignissen innerhalb der österreichischen Erinnerungskultur umfassend diskutiert.

1.2. Vorhaben und Fragestellung

Nach dem Zweiten Weltkrieg erhielt Österreich „als erstes Opfer“ das „Sonderprivileg“, die Jahre 1939-45 weitgehend hinter sich zu lassen und die „Stunde null“ einzuläuten. Sie ebnete ein freies Feld zur Neuverhandlung identitätsstiftender Staatsnarrative. In der vorliegenden Arbeit geht es zu Beginn darum, die Rahmenbedingungen und Hintergründe dieser Neuauslegung der österreichischen Historie zu deuten und zu beleuchten. Dabei liegt der Fokus vor allem auf den vorangestellten geschichtspolitisch spezifischen Fragestellungen, nach Instrumentalisierung historischer Ereignisse, selektiver Geschichtsbetrachtung, sowie der Konstruktion konstitutiver und identitätsbekundender Narrative. Ebenso gilt es, mögliche Veränderungsprozesse und Aufweichungstendenzen geschichtspolitischer Mythen, mit Fokus auf das verzerrte Opferselbstbild, im Laufe der untersuchten Perioden zu erkunden.

Dabei wird versucht die spezifischen Ereignisse aus dem gegenwärtigen Blickwinkel auszuheben, und sie daraufhin im Bezugsrahmen ihres jeweiligen Entstehungskontexts zu verorten. Dahingehend bieten die vielschichtigen thematischen Exkurse eine breite Basis an Referenzen, um den historischen Zeitgeist des untersuchten Zeitraums qualifiziert zu erfassen. Die Konfliktlinien und Widersprüchlichkeiten, die sich aus dem damaligen Spannungsfeld zwischen Politik, Wissenschaft, Medien und Gesellschaft ergaben, erlauben es heute aus zeitlich distanzierter Warte Bewertungen der damaligen Geschichtspolitik gemäß ihrer vorangestellten Merkmale vorzunehmen.

Auch markante zurückliegende Ereignisse, wie die Februarkämpfe 1934, die prägend für die ambivalenten geschichtspolitischen Deutungszugänge der beiden Großparteien SPÖ und ÖVP waren, werden knapp umrissen, zumal sich ihr Bedeutungsgehalt vor allem innerhalb der Kreisky-Jahre (1970-1983) maßgeblich auf Kreiskys misstrauisches Verhältnis zur ÖVP bzw. seine liberale Beziehung zur FPÖ sowie den ehemaligen Nationalsozialisten auswirkte.

Nachdem Geschichtspolitik in starker Wechselwirkung zur Gesellschaft steht, unterliegt die Arbeit dem Anspruch, die geschichtspolitischen Prozesse stets im Spannungsverhältnis zur gesellschaftlichen Rezeption zu erfassen. Vor diesem Hintergrund geht es auch um eine Bestandsaufnahme des politischen sowie gesellschaftlichen Umgangs mit jenen Protagonisten/- Innen, die es wagten, kritische Gegendiskurse einzufordern. Insofern soll eine Annäherung an die Entstehung der Zeitgeschichte als Forschungsdisziplin samt ihrer federführenden Akteure/- Innen erfolgen, um fundierte Einblicke in das damalige Forschungsgeschehen zu erlangen. Fragen nach dem Wandel sowie den antreibenden Motiven der thematischen Schwerpunktsetzungen bilden ebenso Gegenstand der Betrachtung, wie auch der Grad an politischer Einflussnahme auf die Zeitgeschichtswissenschaft.

Nachdem im öffentlichen Gegenwartsdiskurs fortwährend die Waldheimdebatte als die alleinstehende Zäsur für die Erosion des Opfermythos hochstilisiert wird, soll in der vorliegenden Arbeit geklärt werden, ob sich auch schon während der „Kreisky-Ära“ signifikante Verschiebungen aufdrängten, die einen wegbereitenden Beitrag zur Aufweichung des Opferstatus leisteten. In Bezug auf die Kreisky-Jahre existieren dahingehend zahlreiche Werke und Aufsätze, die den Umgang der Sozialdemokraten mit dem Nationalsozialismus eingehend thematisieren. Beispielhaft für diesen Geschichtszugang sind unter anderem die Forschungsbeiträge von Heidemarie Uhl. sie legt in ihren Aufsätzen „Das „erstes Opfer““14 bzw. „Die Transformation des österreichischen Gedächtnisses“15 den wissenschaftlichen Fokus gezielt auf die geschichtspolitischen Umgangsweisen und Auswirkungen betreffend des Paradigmenwechsels von der einstigen Opfer- zur „plötzlichen“ Mittäternation. Neben der Analyse zu den unmittelbaren Folgen des Jahres 1986, wird vor allem das Klima der Nachkriegsjahre von 1945 bis ca. Mitte der 1960er Jahre untersucht. Uhls weitere Beiträge zu „Universalisierung versus Relativierung“16 und „Gedächtnis im 21. Jahrhundert“17 18 19 20 21 liefern indessen pointierte Befunde, die durchaus nennenswerte Auskünfte über die gesellschaftliche und politische Rezeption zum Medienspektakel der „Holocaust-Serie“ 1979 geben sowie Aussagen zu geschichtspolitischen Veränderungen in den späten 1970er Jahren zulassen, dennoch bleibt eine strukturelle Gesamtbetrachtung zur Zeitspanne der Kreisky-Ära weitgehend unterbelichtet.

Diverse Kreisky-Biographien1819 streifen in ihren Ausführungen das Kapitel um die verdrängte nationale Nazivergangenheit allenfalls nur am Rande. Insbesondere setzt eine Vielzahl anderer Forschungspublikationen ihren exemplarischen Schwerpunkt auf die Skandale rund um Wiesenthal oder bespricht vermehrt die Einbindung ehemaliger Nationalsozialisten unter der Regierungsbildung Kreiskys um 19702021. Insgeheim wird die dabei zugrundeliegende geschichtspolitische Strategie jedoch kaum in ihrer Komplexität hinreichend erfasst, was schließlich eine strukturelle Gesamtbetrachtung und Bewertung der sozialistisch geprägten geschichtspolitischen Langzeitlinie samt der damit einhergehenden Veränderungen somit weitgehend unterrepräsentiert erscheinen lässt. Demgemäß ist die vorliegende Arbeit dazu angedacht, diese Forschungslücke eingehend zu beleuchten und inhaltlich zu schließen.

Im Rahmen des verfolgten Anspruchs einer breiten „Gesamtaufnahme“ bilden die medienwirksamen Skandale um Wiesenthal und Kreisky einen zentralen Gegenstand der Ausarbeitung. Dabei stechen zum einen die geschichtspolitischen Funktionsweisen, die der brisante Konflikt bereitstellte, hervor, zum anderen rückte im Zuge des Streits auch die biographische Dimension um die jüdische Herkunft des Bundeskanzlers in den Vordergrund des Diskurses. Beide Faktoren, sowohl den Konflikt mit Wiesenthal als auch den Faktor seiner jüdischen Wurzeln wusste Kreisky zu seinen Gunsten zu verwerten. Die breite Zustimmung zum persönlich gefärbten Umgang des Kanzlers mit Wiesenthal und zu seiner jüdischen Herkunft erlaubt uns hierbei klare Rückschlüsse auf die Argumentationsstränge, die im Land vorherrschten.22 In diesem Zusammenhang stützt sich die Ausarbeitung in vielerlei Hinsicht auf die Forschungsbeiträge der Soziologin Karin Stögner23 und der Historikerin Margit Reiter24, die auf ausgedehnter Ebene die Agitationslinien des Bundeskanzlers vor dem Hintergrund seines Judentums und der verdrängten österreichischen Historie beleuchten.

Nicht nur innenpolitisch, sondern auch außenpolitisch, allen voran im (un)diplomatischen Zugang zu Israel, entfaltete die bewusste Instrumentalisierung des biographischen Hintergrunds Wirksamkeit. Anhand des Beispiels des außenpolitischen Umgangs mit dem Nahostkonflikt lassen sich auf der Ebene der verdrängten kollektiven Vergangenheit hervorragend jene typischen Abwehrmuster hervorheben, die auch schon innerhalb der „Wiesenthal-Affäre“ den Diskurs dominierten. Der rege Zuspruch zur Nahostpolitik, der sich u.a. im gesteigerten Nationalbewusstsein der Österreicher/-Innen niederschlug, gibt zudem Einblicke über die überwiegend unreflektierte Akzeptanz, die sich quer durchs gesamte Gesinnungsspektrum durchzusetzen vermochte.

Neben Bruno Kreisky nahm auch sein langamtierender Justizminister Christian Broda eine gewichtige Stellung im geschichtspolitischen Geschehen ein. Dahingehend erfährt Brodas Einfluss auf die gerichtliche Aufarbeitung der österreichischen Nazivergangenheit besondere Beachtung. Exemplarisch dienen die Folgen des Eichmannprozesses 1961 sowie die Reihe der zweifelhaften Freisprüche ab den 1970er Jahren, die ein leises Abklingen der Strafverfolgung um 1975 einleiteten, als wesentliche Bezugspunkte der vorliegenden Arbeit. Sowohl die geleisteten Ahndungserfolge als auch die justizpolitischen Unterlassungen und Versäumnisse der Strafverfolgung werden diskutiert. Die breite Zeitspanne zwischen den vorangestellten Bezugspunkten ermöglicht es außerdem, markante Veränderungen im strukturellen justizpolitischen Umgang klarer abzubilden. Maria Wirths umfassende biographische Annäherung ans Leben und Wirken Christian Brodas bildet die wissenschaftliche Grundlage dieses Kapitels.25

Die abschließenden beiden Abschnitte behandeln zwei zeitlich dicht aufeinander folgende Ereignisse, die zwar nicht dem direkten Einfluss der politischen Repräsentanten/Innen unterstanden, aber dennoch, oder gerade deswegen brisante Wirkkraft hinsichtlich geschichtlicher Wahrnehmungsverschiebungen entfalteten. Den Anfang machte das Jahr 1978, das ganz im Zeichen des 40-jährigen Gedenkens an den Anschluss stand. Für Heidemarie Uhl steht das Jahr für „eine neue Phase der ,Vergangenheitsbewältigung‘“26. Diese Feststellung wird im folgenden Kapitel erörtert. Wiederum bilden die Fragen nach signifikanten Einbrüchen und Veränderungen der geschichtspolitischen Kontinuitätslinien den Rahmen der Untersuchung.

Intensivere Betrachtung erfahren die Auswirkungen des national wie international vielbeachteten Medienspektakels „Holocaust“ 1979, dem die österreichische Geschichtswissenschaft, angesichts der Anzahl an publizierten Forschungsbeiträgen, mehr Zuwendung beimisst als dem „Vorbotenereignis“ von 1978. Auf Grundlage von durchgeführten Meinungserhebungen, die sowohl vor als auch nach der Serienausstrahlung erfolgten, lassen sich die Effekte von „Holocaust“ valide nachvollziehen. Außerdem liefern uns Bestandsaufnahmen des Medienspiegels sowie die Ermittlung nach konkreten politischen Reaktionen Auskünfte über mögliche Wandlungen des Geschichtsumgangs, zugunsten einer intensivierten Aufklärungsbereitschaft.

2. Opfermythos als Staatsräson

„Sieben Jahre schmachtete das österreichische Volk unter dem Hitlerbarbarismus. Sieben Jahre wurde das österreichische Volk unterjocht und unterdrückt, kein freies Wort der Meinung, kein Bekenntnis zu einer Idee war möglich, brutaler Terror und Gewalt zwangen die Menschen zu blindem Untertanentum. [...] In den Fabriken und Büros, an der Front und in der Heimat wurde stille und erfolgreich, aber auch gefährlich Sabotage am Hitlerstab geübt. [...] Wir wahren Österreicher [standen] in einer Front mit den Soldaten der alliierten Armeen. "27 Diese Worte entstammen der Ansprache Leopold Figls, der am 19. August 1945 anlässlich von Enthüllungsfeierlichkeiten eines sowjetischen Denkmals, das zum Gedenken an die gefallenen Soldaten der Roten Armee in Wien errichtet wurde, das neue geschichtspolitische Gründungsnarrativ der zweiten Republik deutlich zum Ausdruck brachte.28 Die Ansprache spiegelte die weit verbreitete Vorstellung der österreichischen Bevölkerung und Politik zu dieser Zeit wider, wonach Österreich als erster Staat der Aggressionspolitik Hitlerdeutschlands zum Opfer fiel. Bis in die späten 1980er Jahre symbolisierte die Opferthese ein hegemoniales Metanarrativ im Umgang mit der eigenen NS-Vergangenheit. Als Schlüsselereignis dieses kontroversiellen Bewältigungszugangs ist die Moskauer Deklaration des Jahres 1943 hervorzuheben. In Puncto Anschluss treffen die Vertreter der Alliierten Mächte darin die Übereinkunft, dass Österreich als erstes freies Land der Angriffspolitik Hitlers zum Opfer fiel und demnach von Deutschland befreit werden müsse. Vor diesem Hintergrund hielt die Deklaration als identitätsstiftendes Zeugnis willkommenen Einzug ins kollektive österreichische Bewusstsein und diente zugleich als politische Legitimationsstütze zur Konstruktion einer neuen österreichischen Nation. Den ebenfalls explizit angemerkten Passagen der aktiven Mitverantwortung wurde seitens der provisorischen Staatsregierung weitaus weniger Beachtung geschenkt.29 Im Wortlaut der Proklamation zur österreichischen Selbstständigkeit wurde der Anschluss durch die: „militärische Bedrohung von außen und den hochverräterischen Terror einer nazifaschistischen Minderheit eingeleitet [und] durch militärische kriegsmäßige Besetzung des Landes dem hilflos gewordenen Volke Österreichs aufgezwungen. [...] Das macht- und willenlos gemachte Volk Österreichs [wurde] in einen sinn- und aussichtslosen Eroberungskrieg geführt, den kein Österreicher jemals gewollt hat, [...] zur Bekriegung von Völkern, gegen die kein wahrer Österreicher jemals Gefühle der Feindschaft oder des Hasses gehegt hat “30

Man entledigte sich jeglicher moralischer, rechtlicher und staatlicher Schuld, die fortan allein auf den Schultern der Deutschen Bundesrepublik lastete.31

Laut Uhl scheint die Opferthese aus heutiger Perspektive als eine der am schwächsten legitimierten Varianten der europäischen Nachkriegsmythen auf, da Österreich kein besetztes Land war, sondern einen genuinen Bestandteil des Deutschen Reichs verkörperte.32 Zudem war Österreich mit beinahe 700.000 NSDAP-Mitgliedern relational in höherem Ausmaß am NS- System beteiligt als die Bevölkerung des „Altreichs“.33 In Anbetracht der breiten Widerlegung der einstig-verfälschenden Berufung auf den Opferstatus liegt es nicht im Ermessen dieser Arbeit, die Opferthese basierend auf Fakten zurückzuweisen. Vielmehr gilt es hierbei, den Fragen nach den Funktionszwecken und Verwendungsweisen des Opferstatus im geschichtspolitischen Kontext des Umgangs mit der eigenen NS-Vergangenheit nachzugehen.34 Doch bevor die Funktionsweisen im Laufe der Ausarbeitung nähere Betrachtung erlangen, sollen vorerst die psychologischen Wirkmechanismen, die maßgeblichen Einfluss auf die neue Identitäts- und Narrativbildung verübten, knapp erläutert werden, um die teils zugrundeliegenden Motive des gesellschaftlichen und vor allem politischen Wirkens plausibel und begreifbar zu machen. Diese Art der Betrachtung soll Zugang zu Entwicklungen und Tendenzen kollektiver Vorstellungen über Vergangenheit eröffnen, die ansonsten im Rahmen nüchterner Strukturgeschichte weitgehend unbeachtet bzw. unverständlich blieben und35 „ein vertieftes Verständnis der Erzeugung von Geschichte als Grundlage kollektiver Identität und politischen Handelns “ 36 gewährleisten.

Der österreichische Historiker Walach bedient sich hierbei einer Freudschen Theorie und erkennt im „österreichischen Weg“ den psychischen Abwehrmechanismus der Verschiebung, dessen Grundfunktion eine Abwehrreaktion darstellt. Sobald sich unsere Psyche mit angstbehafteten und traumatischen Ereignissen konfrontiert sieht, ist sie in der Lage, die psychischen Prozesse, die mit einem nichtverkraftbaren Objekt in Verbindung stehen, zu einem anderen, annehmbareren Objekt hin zu verschieben. Analog zu persönlichen unbewussten30 31 32 33 34 35 36 Abwehrmechanismen kennt auch das kollektive Unbewusste derartige Verschiebungen. Das Opfernarrativ zeugt von dieser Haltung, indem durch die Schuldabwehr und Täter-OpferUmkehr eine ernsthafte Auseinandersetzung zur Mittäterschaft vermieden werden konnte.37 „So einfach es ist, fremde Schuld zu erinnern, so schwierig ist es, der eigenen Schuld eingedenk zu sein. Dazu bedarf es gewöhnlich eines starken äußeren Drucks.“38 Die nicht eingestandene Schuld wird durch Mechanismen der Projektion und Verschiebung gerade auf jene verlagert, denen man die Bereitschaft zu Verantwortung und Sühne schuldig wäre.39 Allgemein spiegelt sich in solchen Abwehrstrategien eine Art „Entsorgungsmentalität“ wider, die vor allem dann auftritt, wenn es darum geht, sein positives Selbstbild zu wahren oder sehr schmerzvolle, schambehaftete und verstörende Erfahrungen von sich abzuspalten und fernzuhalten.40

Es gibt Kritiker, wie Christoph Leitgeb, die dieser Theorie abwehrend gegenüberstehen, indem sie konstatieren, dass es naiv wäre, individuelle Bewältigungsmechanismen auf kollektive Ebenen zu übertragen, sofern es beinhalte, sich zahlreicher pluralistischer politischer und sozialer Faktoren des nationalen Erinnerns zu entledigen.41 Folgt man allerdings der Theorie von Halbwachs steht Erinnerung immer im untrennbaren Zusammenhang zum sozialen Rahmen. Seiner Ansicht nach sehen sich Menschen dem Diktat der Gegenwart verhaftet, womit der Wert der Historie immer in der Kontrolle der Gegenwart zu suchen ist. Dementsprechend ist Erinnern kein objektives Rekonstruieren der Geschehnisse, sondern existiert in unbedingter Abhängigkeit von Akten der Vergegenwärtigung innerhalb von Darstellungen und Deutungsrahmen.42 „ Vergangenheitsversionen ändern sich mit jedem Abruf, gemäß der veränderten Gegenwart [...] Individuelle und kollektive Erinnerung ist damit zwar nie ein Spiegel der Vergangenheit, wohl aber ein aussagekräftiges Indiz für die Bedürfnisse und Belange der Erinnernden in der Gegenwart.“43 Die Wünsche und Bedürfnisse der Bevölkerung können auf nationaler Ebene, wie eingangs erwähnt, von politischen Eliten manipuliert werden, die über die Macht und Deutungshoheit verfügen, um jene Rahmenbedingungen vorzulegen, die das Phänomen der kollektiven Verdrängung begünstigen.

Die österreichische Regierung war fortan sichtlich bemüht die Rahmenbedingungen wie folgt auszulegen: Unmittelbar nach Kriegsende durchdrang die Opferinszenierung sämtliche Bereiche des öffentlichen Lebens. Der Adler des Staatswappens symbolisierte mit gesprengten37 38 39 40 41 42 43 Ketten den Kraftakt der Befreiung. Österreichweit dienten die Errichtungen von Denkmälern als Zeugnisse des aktiven Widerstandes zur Bekräftigung dieses Geschichtsverständnisses. Ebenso reihte sich neben der offiziellen Ausstellung „Niemals Vergessen“ das sogenannte „Rot-Weiß-Rot-Buch“, worin die Widerstandsbestrebungen mit amtlichen Quellen belegt und dokumentiert wurden, in die Riege der geschichtspolitischen Direktive ein.44 Man könnte hierbei den Habermasschen Teilbefund zur Bundesdeutschen Nachkriegsgeschichtsschreibung aufgreifen, und die österreichische Vorgehensweise als den Versuch einer funktionalistischen Geschichtsschreibung wahrnehmen, bei der eine „regierungsamtlich einflußreiche Gruppe von Historikern [den Auftrag erhielt,] die Geschichtsschreibung [...] für die Schaffung von positiven ,zustimmungsfähigen ‘ Vergangenheiten “45 abzubilden. Durch die Externalisierung der Schuldzuweisung an Deutschland diente Geschichtsschreibung innenpolitisch als Identifikationsangebot an die Bevölkerung, womit vor allem auch eine Integration der ehemaligen NS-Anhänger erreicht werden sollte. Die österreichische Identitätsfindung glich einer Vorgabe von den Eliten. 46

3. Die Rückkehr zur Selbstbestimmung

„Nach innen ging es um die Einheit, nach außen um den Leumund. Entnazifizierung war keine Notwendigkeit für den ,Wiederaufbau‘, keine Notwendigkeit für das ,Neue Österreich‘, sondern lediglich eine Notwendigkeit für die Wiedererlangung der Souveränität.“44 45 46 47

Die endgültig offizielle Tilgung jeglicher amtlichen Mitverantwortung bekundete sich im Gründungsdokument der Zweiten Republik 1955. Auf Nachdruck des Außenministers Figl willigten die Delegationsmitglieder der alliierten Mächte ein, den vorgesehenen Passus zur Teilschuld aus dem Staatsvertrag zu streichen.48 Figl überzeugte den sowjetischen Außenminister, die Passage aus der Präambel zu entfernen, indem er die Streichung zu einer Art der Trennmauer zwischen der BRD und Österreich hochstilisierte, die jegliche „Anschlussfantasien“ künftig im Keim ersticken würde.49 Der Opfermythos spielte eine zentrale Rolle bei den Verhandlungen zur Unabhängigkeitsbefugnis, da mit Nachdruck betont wurde, dass es zum Zeitpunkt der Übernahme keine Regierung / keinen Staat und dementsprechend auch keine Mitverantwortung gegeben hätte.50

Der Staatsvertrag nimmt eine herausragende Rolle im kollektiven Gedächtnis der österreichischen Bevölkerung ein. Jahrelang hatten die politischen Größen des Landes auf einen Unabhängigkeitsvertrag hingearbeitet. Die zentrale Forderung der Sowjetunion - die Blockfreiheit der Alpenrepublik - wurde mit einer „immerwährenden Neutralität“ verankert. Unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung präsentierte Figl, unter frenetischem Beifall der Menschenscharen, das Schriftstück vom Balkon des Belvederes. Diese Szenen erfuhren im In- wie im Ausland breitenwirksame Medienresonanz und boten eine willkommene Ablöse zu den Bildern enthusiastischer Menschenmengen am Heldenplatz, die Hitler bei seiner Verkündung des Anschlusses zujubelten.51 Die Euphorie täuschte allerdings über die tiefen gesellschaftlichen und politischen Spaltungen hinweg und die politischen Instanzen griffen diese Jubelstimmung auf, um eine nationale Geschlossenheit zu konstruieren, die zu diesem Zeitpunkt schlichtweg nicht existent war.52 Der Status der Neutralität bestärkte noch zusätzlich die Manifestation der Opferdoktrin.53 54 In auffallender Leichtigkeit, die geradezu sinnbildlich für den langjährigen Umgang mit der österreichischen Vergangenheit war, beschrieb Kreisky rückblickend die Ereignisse rund um den Staatsvertrag wie folgt: „ Wir bekamen also den eigenen Staat, die Demokratie, der Krieg war für uns aus. Das war zunächst einmal alles. Die Österreicher machten sich da weniger Gedanken als die Deutschen. “54 Diese Art der Vereinfachung kann als Indiz einer strukturellen Tabuisierung herangezogen werden. Laut Pelinka ersparen Tabus eine differenzierte Beobachtung und Analyse, sie machen bestimmte Fragestellungen und Auseinandersetzungen entbehrlich und erfüllen somit eine wichtige geschichtspolitische Funktion.55

Obwohl vor diesem Hintergrund die Instrumentalisierung von Geschichtsschreibung zugunsten der Schaffung von Identität und kollektiver Erinnerung miss- bzw. gebraucht werden kann, gilt es dennoch festzuhalten, dass innergesellschaftliche Strukturen und gemeinschaftliche Identitäten keiner unentrinnbaren kollektiven Logik folgen, sondern durch Individuen und Gruppen verändert werden können. Folglich entspricht die politisch „instruierte und auferlegte Harmonie“ einer gemeinsam geteilten Vergangenheitsauffassung niemals dem „Idealzustand“ der vollständigen Annahme von Seiten der Bevölkerung, zumal diese höchst heterogen ist. Spannungen zwischen Gruppen mit gegenläufigen Erinnerungen bleiben immanent und sind jederzeit im Stande, Bruchlinien im fragilen Gefüge einer Erinnerungskonstruktion bzw. eines zuvor erwähnten sozialen Rahmens zu verursachen.56 Dementsprechend stimmte auch das Interpretationsmodell des österreichischen Selbstverständnisses nicht mit den Erfahrungen eines beträchtlichen Anteils der inländischen Bevölkerung überein.57

4. Vom „Mythos der Lagerstraße" zur Konsensdemokratie

Neben der Verschiebung zur Mitverantwortung überdeckte das neue Narrativ auch die politischen Gräben der beiden politischen Lager der Zwischenkriegszeit, der Arbeiterschaft und des Bügerblocks, indem es die Solidarität der österreichischen Bevölkerung als erstes Opfer deutscher Herrschaft anrief.58 Das neue Opfernarrativ als Gründungsmythos erwirkte somit, man könnte fast meinen notwendigerweise, auch das Aufleben eines zusätzlichen Mythos „des Geistes der Lagerstraße“, der den Zusammenhalt sowie die Versöhnung der großen beiden Großparteien bescheinigte. Hierbei waren es schmerzhafte zwischenkriegszeitliche Konflikte der beiden Großparteien (SPÖ und ÖVP), die zugunsten einer positiveren Erzählform verdrängt werden mussten.59 60

„Der Geschichtsmythos stand also nicht bloß an der Wiege der neuen österreichischen Nation, sondern sicherte auch deren Fortbestand..“60 Die Schreckensherrschaft des NS-Regimes diente als Katharsis, durch die ein neuentdecktes geteiltes Nationalbewusstsein hervorging. Der sogenannte „Mythos der Lagerstraße“ rückte die gemeinsamen leidvollen Erfahrungen der KZ- Haft beider Parteien in den Vordergrund. Der Dissens zweier einander feindlich gesinnter Parteien der Ersten Republik, verschob sich zum performativen Konsens zweier Koalitionsparteien der Zweiten Republik.61 Dennoch gelang es nur teilweise, die zugrundeliegenden Konflikte der beiden Großfraktionen, die mit der Machtübernahme der Nazis in den Hintergrund rückten, völlig auszublenden, zu tief waren die Wunden.

Seit den frühen 1920er Jahren standen sich die beiden paramilitärischen Formationen des sozialistischen Schutzbunds und der christlich-sozialen Heimwehr bewaffnet gegenüber, wobei es immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kam.62 Höhepunkt der Konfrontationen bildeten die Zusammenstöße 1927 in Schattendorf, bei dem zwei Schutzbündler (Sozialdemokraten) ums Leben kamen, als sie den Schüssen zweier Heimwehrkämpfer (Christlich Sozialen) erlagen. Im Zuge des darauffolgenden Prozesses wurde die Anklage gegen die vermeintlichen Täter fallen gelassen, woraufhin erzürnte sozialistische Demonstranten den Justizpalast in Brand setzten und Dutzende von ihnen infolge von Schusswechseln mit der Polizei umkamen.63 Die darauffolgenden Schattendorfer Gerichtsprozesse ließen die Fronten weiterverhärten, und verstärkten auch das parteipolitische Engagement des damals noch jungen Sozialisten Bruno Kreisky.64 65 Die Situation eskalierte allmählich, als das austrofaschistische Dollfußregime Maßnahmen ergriff, die „als Nachahmungen von Schritten [...], die Hitler gleich nach seiner Machtergreifung‘ am 30. Jänner 1933 gesetzt hatte“65 aufzufassen sind. Im Zuge der autoritären Dollfuß-Regentschaft galt es, die Handlungsspielräume des politischen Kontrahenten sukzessive einzuschränken und das sozialistische Lager nach und nach auszuschalten. Infolgedessen erfuhr der Nationalrat eine vollständige Auflösung, das Vereins- und Versammlungsrecht wurden beschnitten, regierungstreue Wehrverbände bildeten fortan die staatliche Hilfspolizei, die Presse wurde unter Zensur gestellt etc. 1933 erließ Dollfuß zudem das allgemeine Verbot des Republikanischen Schutzbunds, um dessen Widerstandskraft zu mindern.66 Die Regierung Dollfuß agierte hierbei keineswegs isoliert, sondern konnte sich u.a. auf breite Zustimmung der Christlichsozialen Partei, der Heimwehren und der Kirche stützen.67 Die Maßnahmen waren Bestandteil einer Zermürbungsstrategie. Jedwedes Angebot von sozialistischer Seite zugunsten eines gemeinsamen Vorgehens gegen die Nationalsozialisten wurde kategorisch ausgeschlagen. Im Jänner 1934 gelang es dem Regime schlussendlich mittels der Übernahme von Polizei und Gendarmerie durch die Heimwehr, notwendige Provokationen auszuüben, um die Voraussetzungen zur endgültigen Zerschlagung des langjährigen Gegners zu schaffen.68 Wie im Beispiel von Schattendorf erfolgten auch hierbei unmittelbare Schusswechsel, zudem waren breitenwirksame Streiks der Arbeiterschaft und landesweite Aufstände, die in bürgerkriegsähnelnde Zustände mündeten, Reaktionen auf die interventionistischen Vorstöße des Dollfußlagers.69 Die bewaffneten Widerstände und andauernden Kämpfe fügten sich zum idealen Anlassfall, um die Sozialdemokratie in all ihren Strukturen zu verbieten, und darüber hinaus ihre Parteigranden zu verfolgen bzw. hinzurichten.70 Die Auswirkungen sind bekannt: Infolge der Beseitigung der Sozialdemokraten war das letzte große Hindernis zur Errichtung eines autoritären Herrschaftssystems aus dem Weg geräumt.71

Zahlreiche Politiker der frühen Zweiten Republik waren an den blutigen Auseinandersetzungen zu dieser Zeit beteiligt.72 73 74 So auch Kreisky, der die Februarkämpfe retrospektiv als einschneidende Erfahrung zum Ausdruck bringt: „Das, was ich für meine Welt hielt, [war] zusammengebrochen.“73 In ähnlicher Weise schilderte der spätere SPÖ-Justizminister Broda die Geschehnisse: „ Für mich und - irgendwie gilt das für meine ganze Generation - war das Ende der Demokratie in Österreich ein höchstpersönliches Erlebnis, das zu vergessen mir bis Ende des Lebens unmöglich sein wird.“74

Vor diesem Hintergrund war es durchwegs problematisch, nach 1945 einen solidarischen Übergang auf Koalitionsbasis anzutreten.75 76 77 Kreiskys Äußerungen, die er in einem Interview zu Protokoll brachte, deuten die tiefe Gespaltenheit einer gemeinschaftlichen Zusammenarbeit an. „Es haben jene Leute recht, die sagen, der Kreisky hat eigentlich die Christlichsozialen mehr gehasst als die Nazis‘ [...] Das ist auch der Schlüssel, warum ich gegen junge Leute, die vom Hitler-Regime verführt worden sind, keinen Hass empfunden habe, außer jemand trägt durch seine Taten das Stigma des Holocaust.“76 Die Sozialdemokraten verspürten eine Rachsucht gegen die „schwarze Brut“ und hofften aus ihrer tiefen Kränkung darauf, dass die Nazis mit dem Dollfußregime aufräumen würden, denn „der Hass auf Dollfuß war stärker als die Angst vor allem anderen [, deshalb war sein ] Verhältnis zu den Nazis ein anderes.“77 Diese brisanten Äußerungen entfalteten später, im Rahmen der „Kreisky-Peter-Wiesenthal-Affäre“, problematische Wirkung.78 79 Indes konnte Kreisky selbst dem „Lagerstraßen-Mythos“ nur wenig abgewinnen: „Viele waren [...] noch vom Groll gegen die Begründer der ersten Diktatur erfüllt - nicht alle haben das Erlebnis der Lagerstraße in den KZs gehabt, wo sich Sozialisten und Heimwehrführer dann nähergekommen sind.“79

Unmittelbar nach Kriegsende verständigte man sich nach außen hin allerdings als beiderseitiges Opfer und streifte das gegenseitige Konfliktpotenzial auf den gemeinsamen Feind (die Nationalsozialisten) ab. Somit gelang es, das notwendige Maß an Kooperationsbereitschaft aufzubringen. Gemäß dieser Auslegung bewirkten die geteilten Erfahrungen im KZ ein Zueinanderfinden der einst verfeindeten Lager. Vor allem die ÖVP pochte auf die Etablierung dieser Darstellungsweise. Die erlebten Qualen in Dachau und Mauthausen sollten alles andere in Vergessenheit geraten lassen, um sich gegen den Vorwurf zu immunisieren, bis 1938 selbst einem faschistischen Regime gedient zu haben.80 Der Kompromiss zwischen den Führungsriegen der beiden Parteien implizierte eine eigene geschichtspolitische Logik. Die Thematisierung des Jahres 1934 sicherte die größtmögliche Mobilisierung der „eigenen“ Wählerschaft. Die Nicht-Thematisierung des Jahres 1938 sicherte im Gegenzug den größtmöglichen Zugang zur breiten Wählerschaft, die in der bipolaren Parteienlandschaft weder „eigene“ noch „fremde“ waren. Daher lag die Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus nicht im Interesse der politischen Eliten.81

Doch auch die Vorgaben der alliierten Administration, die unter Aufrechterhaltung der Stabilität keine Grabenkämpfe unter den Parteien zuließen, verliehen der Koalition einen auferlegten Charakter. Die österreichische Konsensdemokratie war somit Resultat sowohl österreichischer als auch geostrategischer Zwänge.82

5. Nachkriegsjustiz und Reintegration der Nationalsozialisten

Dieses Kapitel soll Einblick geben, wie mit den ehemaligen Nazis umgegangen wurde. An die Stelle uneingeschränkter Konformität traten Kontroversen zwischen den Großparteien zutage, bei denen erstmals die gegenseitige Schuldfrage für den Untergang der Ersten Republik ins Zentrum rückte, wohingegen die Rolle der ehemaligen Nazis wiederum ins Hintertreffen geriet.83 84 85 Geschichtspolitisch bemühte man sich bei den Letztgenannten zusehends um Integration. Um die Selektion der belasteten Nazis zu verfeinern, verabschiedete die Regierung, auf Druck der Alliierten Mächte, im Februar 1947 das zweite Entnazifizierungsgesetz, worin eine Differenzierung zwischen schwer- und minderbelasteten Mitgliedern erfolgte.84 Vor allem nachdem die Minderbelasteten 1949 erstmals zum Urnengang berechtigt waren, begann das unnachgiebige Buhlen um die Stimmen der „Ehemaligen“.85 Die Verantwortung für Taten, die von Österreichern verübt wurden, sollten schnell in Vergessenheit geraten und verdrängt werden, um ihnen einen möglichst nahtlosen Übergang ins geordnete Alltagsleben zu ermöglichen.8*5

Angesichts des parteipolitischen Zugangs kristallisierten sich zwei Varianten des Umgangs mit der Vergangenheit heraus. Einerseits zeichnete sich ein konfliktgeladenes Verhältnis zwischen SPÖ und ÖVP ab, bei dem jede Seite die jeweiligen Fehler des Anderen hervorzuheben versuchte und indessen die eigene Position rechtfertigte, andererseits richteten die Konfliktparteien den Fokus auf eine auf Konsens gerichtete Koalitionsgeschichtsschreibung, in der die historischen Konflikte bis zur Unkenntlichkeit verschliffen wurden. Insgesamt behielt jedoch die konsensbestimmte Geschichtspolitik die Oberhand, bei der die geteilte Schuld beider Lager beschworen wurde.86 87 88 Aufgrund dieser Pattsituation war es beiden Parteien lediglich möglich, bestehende Fehden an der Oberfläche auszutragen. Die Unterdrückung ungelöster Konflikte aus der Zeit der Ersten Republik und das Beschwören der Opferthese gewährleistete zwar den stabilen Bestand des politischen Konsenssystems, erzeugte aber durch das konsequente Überdecken der nationalen NS-Vergangenheit das fundamentale Problem, dass faschistisches Gedankengut nicht geächtet wurde, sondern innerhalb der Gesellschaft erhalten blieb.89 Laut Pelinka steht Verdrängung dieses geschichtlichen Sachverhalts sinngemäß für eine zugrundeliegende Tendenz, sich aus der Vergangenheit das herauszuholen, was gerade in die Gegenwart passt, und einfach zu widersprechen, was der momentan gefragten Legitimation zuwiderläuft.90 91

„Geschichte, Zeitgeschichte wird in Österreich vielfach als Fabrik zur Produktion politischer Ideologien aufgefaßt.“91 Es gab somit kaum Bestrebungen einer geistigen Erneuerung im Sinne einer Reeducation, ebenso wenig fand eine breitenwirksame Entnazifizierung statt.92 1945 wurden mit dem Verbotsgesetz und Kriegsverbrechergesetz zwei zentrale Gesetze zur Entnazifizierung verabschiedet. Im Rahmen des Verbotsgesetzes gerieten die NSDAP sowie alle zugehörigen Wehrverbände in die Illegalität. Personen mit Parteimitgliedschaft waren zudem aufgefordert sich zu registrieren. Gleichzeitig verfolgte das Gesetz die Unterbindung einer nationalsozialistischen Wiederbetätigung. Das Kriegsverbrechergesetz wiederum richtete sich gezielt gegen die unmenschlichen Taten, worunter Misshandlung, Quälerei, Verletzungen der Menschenwürde, Hochverrat am österreichischen Volk u.a. fielen. Bereits 1948 setzte eine breite Amnestierungswelle für ehemalige Nazis ein, nachdem sich alle Parteien für eine reibungslose Eingliederung der sogenannten „Mitläufer“ aussprachen.93 Im Zuge der öffentlichen Amnestie für Minderbelastete 1948 wurden sowohl der sogenannte Austrofaschismus als auch der Nationalsozialismus im Bestreben einer Konfliktvermeidung vonseiten der Politik weitgehend ausgeblendet.94 Laut dem britischen Historiker Robert Knight waren beide Gesetze waren äußerst schwammig ausgelegt, nachdem es keine genaue Einigung darüber gab, was einen „echten“ Nazi letztendlich ausmachte. Das erste Entnazifizierungsgesetz vom Mai 1945 stützte sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, wonach ca. 100.000 illegale Parteimitglieder der Vorkriegszeit unter diese Bestimmung fielen. Diese Selektion war allerdings nicht aussagekräftig, schließlich war eine Großzahl von ihnen bereits nach dem Anschluss „desillusioniert“ gewesen und konnte als harmlos eingestuft werden.95 Justizielle Zuständigkeit erlangten hierfür eigens installierte Volksgerichte, die sich aus drei Laienrichtern und zwei Berufsrichtern zusammensetzten, womit im Zweifelsfall die beiden Berufsrichter überstimmt werden konnten. Somit geschah es nicht selten, dass die drei Laienrichter aus Solidarität zugunsten der Angeklagten für eine Begnadigung plädierten.96 Schließlich folgten zahlreiche Gnadengesuche, die teilweise wiederum von Nazirichtern und Anwälten bearbeitet und gestattet wurden. Der Geschichtswissenschaftler Helmut Langbein konstatierte Jahre später über die zahllosen Freisprüche der Geschworenenrichter folgerichtig:

„Ich meine, daß der Spruch der Geschworenen besser als Mahnung hätte aufgefaßt werden müssen, einer Auseinandersetzung mit unserer Vergangenheit nicht weiter auszuweichen. Die Geschworenen sprachen mit der Stimme eines Volkes, das nicht zum Nachdenken veranlaßt worden war.“97

Wie bereits vorab erwähnt erfolgte 1947 eine Differenzierung zwischen schwer und minderbelasteten Mitgliedern der NSDAP. Je nach Schweregrad waren unterschiedliche Sühnemaßnahmen vorgesehen.98 Die Wiedereingliederung der sogenannten Mitläufer, die immerhin einen beträchtlichen Bevölkerungsanteil ausmachten, sollte in Form einer „Sühnephase“ erfolgen. Diese Zeitspanne diente der gesellschaftlichen „Umerziehung“. Autoritäres, rassistisch motiviertes Gedankengut sollte, profan formuliert, durch liberale Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Umerziehung ersetzt werden. Als Konsequenz waren Anhänger/-Innen des gestürzten Regimes bestimmten Einschränkungen, wie dem Entzug des Wahlrechts sowie der Ausübung diverser Berufe, unterworfen. Im Wesentlichen erwies sich das von den Alliierten Mächten erarbeitete Konzept der Entnazifizierung als durchsetzungsschwach, was vor allem dem beharrlichen Widerstand der breiten Bevölkerung sowie den Großparteien geschuldet war.99 Im Buhlen um Wählerstimmen machten sich SPÖ und ÖVP gesetzliche Hintertüren zu Nutze, um die gesellschaftliche Wiedereingliederung der Ehemaligen voranzutreiben.100 Diese Diskrepanz zwischen justiziellen Vorgaben und politischer Herangehensweise sorgte dafür, dass schon vor der Abschaffung der Volksgerichte 1955 - als Resultat „politischer Interventionen“ - nahezu alle Verurteilten wieder auf freiem Fuß waren.101

Durch die vorgebliche Generalabsolution der überwiegenden Bevölkerungsmehrheit wurde den Opfern der NS-Verbrechen eine finanzielle und moralische Wiedergutmachung verwehrt. Vor allem jüdische Vertriebene und Inhaftierte wurden, samt ihren Verfolgern, als Opfer unter Opfern herabgestuft.102 Parlamentarische Auszüge unterstreichen die politische Kursrichtung, die auf eine rasche Integration der Ehemaligen abzielte und die Ersuchen von Opferentschädigungen zurückdrängte. Der von den US-Amerikanern 1948 initiierte Vorschlag über die Installation eines Entschädigungsfonds für jüdische Rückwanderer erfuhr im Parlament einhellige Ablehnung. Landwirtschaftsminister Kraus (ÖVP): „Andere, die nicht weggingen, bekommen keine Unterstützung, die Juden aber sollen eine solche erhalten103 Innenminister Helmer (SPÖ): „Auch den Nazis ist im Jahre 1945 alles weggenommen worden [...] Ich bin dafür, dass man die Sache in die Länge zieht. “104 Figl stimmte dem Antrag aus Angst vor gesellschaftlichen Turbulenzen nicht zu und hält resümierend fest, es würde nur „eine schwere Lage zu den Nationalsozialisten geschaffen werden.“105 Interessanterweise waren unter den Opfern nicht alle gleichwertig gewichtet. Dieser Zugang manifestierte sich im Opferfürsorgegesetz, wonach insbesondere zwischen rassisch und politisch Verfolgten differenziert wurde. Nachdem Jüdinnen und Juden sowie andere rassisch verfolgte Personen von diesem Gesetz ausgeschlossen blieben, konzentrierten sich die Restitutionszahlungen vordergründig auf Widerstandskämpfer und politische Inhaftierte. Nach Auffassung Stögners dienten diese Maßnahmen geschichtspolitisch der Festigung des nationalen Selbstbildes, zumal das wesentliche Hauptaugenmerk dem österreichischen Widerstand und den politisch Inhaftierten, im Sinne des idealisierten Österreichbewusstseins, beigemessen wurde.105 106

Gemäß der Historikerin Kuretsidis-Haider waren weniger die juristischen Rahmenbedingungen, sondern vielmehr der mangelnde politische Wille für die defizitäre Verfolgung der NS-Verbrecher ausschlaggebend.107 108 Der deutsche Sozialist Karl Liebknecht formulierte es folgendermaßen, wonach die Justiz „die sublimste Funktion des Staates [sei], weil sich der Staat selbst und zwar auch seine gesetzgebende Gewalt, dieser von ihr geschaffenen Gewalt unterordnet. “108 Wenn innerhalb einer Gesellschaft inklusive ihres exekutiven und legislativen Vollzugswesens kein ausreichender Wille zur Ahndung von Kriegs- und Humanitätsverbrechen vorliegt, dann spielt, laut Kuretsidis-Haider, die Art der gesetzlichen Grundlagen letztlich nur eine untergeordnete Rolle, weil welche Gesetze angewendet werden, ist weniger von Bedeutung als die Frage nach Einsicht von Notwendigkeit. Letztlich dient vordergründig die Einsicht als Triebfeder für vergangene, gegenwärtige und künftige Prozesse, in denen Menschenrechtsverbrechen an Gerichten verfolgt werden.109

6. Narrative

Die Opferthese avancierte zum argumentativen Zentrum, um das herum die Nachkriegsidentität aufgebaut wurde. Allmählich empfanden sich alle als Opfer, auch die Kriegsgefangenen, die Hinterbliebenen, die Opfer der Weltwirtschaftskrise und nicht zuletzt die von Hitler verführten „Opfer“. Den politisch Verfolgten, den „Asozialen“, Zigeunern, Minderheiten und Homosexuellen, den aus den KZs Zurückgekehrten, wurde nur wenig Raum gegeben, um über das Erlittene zu sprechen. In weitaus geringerem Ausmaß und mit Widerwillen wurde den Jüdinnen und Juden die Anerkennung als Verfolgte zuteil.110 Umfrageerhebungen aus den 1980er Jahren zeigten auf, dass sich die beteiligten Wehrmachtssoldaten mehrheitlich keineswegs als Opfer der NS-Herrschaft wahrnahmen, sondern vielmehr als Kriegsopfer, wodurch das Erinnerungsbedürfnis der Kriegsgeneration nicht ohne weiters mit den von Politik verbreiteten Opfer- und Widerstandsnarrativen vereinbar war.111 „Die neue österreichische Identität als hegemoniales Konstrukt wuchs auf der Basis des Einschlusses und Ausschlusses von bestimmten Opfern und Opfergruppen, und die Selektivität des kollektiven Gedächtnisses begründete auch die Festigkeit dieses neuen Österreich-Bewusstseins bei gleichzeitigem ,Geschichtsverlust‘. “112 Tendenziell waren Österreichs Politiker zusehends bemühter, die im Zuge der Entnazifizierungsmaßnahmen erlittenen Verluste der Nationalsozialisten auszugleichen, als für eine Entschädigung der jüdischen Opfer Sorge zu tragen. Unter dem Gesichtspunkt der ungerechten Entschädigungsbereitschaft wurde dieser moralische Makel als Tributzoll für den unbestrittenen wirtschaftlichen und politischen Erfolg der Folgejahre hingenommen.113 Somit setzte auf Seiten der jüdischen Opfer bereits relativ früh ein allgemeines Vergessen und Schweigen ein. Viele Verfolgte entschieden sich sowohl im privaten Umfeld als auch in der Öffentlichkeit nicht über die Verfolgungserfahrungen zu sprechen und versuchten sich unter dem Leitsatz „Das Leben geht weiter“ aufzurichten. Zudem war es notwendig, den Alltag zu bewältigen, womit wenig Zeit zum Nachdenken verblieb. Vielmehr galt es nun, einen Platz in der Gesellschaft zu finden, Familienangehörige und Verwandte ausfindig zu machen und einen Beruf neu aufzunehmen oder zu erlernen. Nachdem die zahlreichen Nachkriegsstaaten mit den Folgen des Krieges zu kämpfen hatten und fortan110 111 112 113 den wirtschaftlichen Wiederaufbau zur obersten Priorität erklärten, handelte es sich bei der Nichtthematisierung der Judenverfolgung um kein spezifisch österreichisches Phänomen.114 Eine explizite Frage nach Schuld und Verantwortung an der Judenvernichtung wurde, laut dem Medienexperten Alexander Pollak, entweder gänzlich vermieden oder erfuhr maximal die bestimmte Fokussierung auf einzelne Täter, wie Eichmann beispielsweise. Angesichts der breitgefassten österreichischen Opferdefinition avancierte nicht der Holocaust zum Symbol des Zweiten Weltkriegs, sondern vielmehr die Schlacht um Stalingrad, bei der das Leid der einfachen Wehrmachtssoldaten in den Vordergrund rückte. Die Schuldfrage für den sinnlosen Einsatz von zahllosen jungen österreichischen Wehrmachtssoldaten bildete den Schwerpunkt der medialen Berichterstattung. Dabei übte man scharfe Kritik an einzelnen federführenden Generälen. Man vermochte es allerdings nicht, den Nazismus im Allgemeinen in Zweifel zu ziehen. Bemerkenswerterweise nutzten die Medien die Stalingraderzählung dazu, um die Generäle für den „Verrat“ an den eigenen Soldaten in die Pflicht zu nehmen, nicht aber um die allgemeine verbrecherische Kriegsführung der Nationalsozialisten per se zu kritisieren.115 Aufgrund des Kalten Krieges verlagerten sich auch national wie international die geschichtspolitischen Prioritäten. Im Westen rückte die Bekämpfung des Kommunismus in den Vordergrund, die kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Nazivergangenheit hingegen in den Hintergrund. Mit anderen Worten verlieh das außenpolitische Momentum des Kalten Krieges neuerlichen „Ablenkungsdebatten“ Auftrieb und begünstigte revisionistische Bestrebungen, womit die erste Phase der jüngsten Geschichtsaufarbeitung schnell für beendet erklärt war, indem es vorrangig galt, den Kommunismus zu bekämpfen.116 Bis ins Jahr 1961, als mit der Kubakrise ein gefährlicher Höhepunkt im bipolaren Kräftemessen erreicht wurde, galt es linkes und kritisches Denken zu marginalisieren.117

7. Der Generationenwechsel und die frühen Anfänge der Zeitgeschichtsforschung in den 1960er Jahren

Ab Beginn der 1960er Jahren bahnten sich erstmals zaghafte Bemühungen eines geschichtspolitischen Kurswechsels an. Auf institutioneller Ebene bekundete sich etwa ein Wandel in der Gründung des Instituts für Zeitgeschichte an der Uni Wien 1966, ebenso in der Errichtung des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes (DÖW) 1963.118 1967 und 1969 kam es darüber hinaus zur Schaffung eines Extraordinats für österreichische Geschichte mit dem Schwerpunkt auf Zeitgeschichtsforschung an der Uni Salzburg, 1968 zur Errichtung eines universitären Zeitgeschichtsinstituts in Linz. Anfang der siebziger Jahre folgte daraufhin noch die Universität Klagenfurt mit einem Institut für Zeitgeschichte, ehe in den 1980er Jahren auch in Graz und Innsbruck ebendiese Abteilungen Eingliederung erfuhren.119 Aus erinnerungspolitischen Bestrebungen wurde 1965 vor dem Tor der Wiener Hofburg, anlässlich des 20. Jahrestags nach der Befreiung, ein Weiheraum für den Freiheitskampf medienwirksam eröffnet. Diese Maßnahme war als Reaktion auf die wieder erstarkenden rechtsextremen gesellschaftlichen Tendenzen zu deuten, die in Form von vermehrten Aufmärschen und dem Aufkeimen neonazistischer Gruppierungen in Erscheinung traten.120

Besondere Beachtung fand zu dieser Zeit der Skandal um den Professor der Wiener Hochschule für Welthandel, Taras Borodajkewycz, der im Rahmen von Interviews und Vorlesungen seine antisemitischen Neigungen öffentlich nach außen trug, die im Zuge breitangelegter Enthüllungen einen öffentlichen Eklat auslösten.121 Zusätzlich heizte das Bekanntwerden seiner ehemaligen NSDAP-Mitgliedschaft die Debatte an, zumal ihm gemäß des Verbotsgesetzes von 1945 eine Ausübung des öffentlichen Lehramts untersagt wäre.122 Im Rahmen einer darauffolgenden Pressekonferenz provozierte der Professor weiterhin mittels anstößiger Bemerkungen und sorgte für großräumige Proteste, die bald daraufhin in folgenschweren Zusammenstößen zwischen dessen Pro- und Gegendemonstranten ausarteten. Bei den Auseinandersetzungen kam der Antifaschist Ernst Kirchweger ums Leben, er gilt seither als erster Gewalttoter innenpolitischer Krawalle der Zweiten Republik.123 Vor diesem Hintergrund kam es ein Jahr nach Kirchwegers Tod im Mai 1966 auf Ansuchen einer Beurlaubung des Professors selbst durch den Disziplinarrat der Wiener Hochschule zum Beschluss von Borodajkewycz‘ endgültiger Suspendierung. Unter einer symbolischen Kürzung der pensionierten Bezüge um 1% bekam der Professor weiterhin ein staatliches Gehalt zugesprochen.124

[...]


1 Vgl. Troebst, Stefan: Geschichtspolitik. Politikumfeld, Analyserahmen, Streitobjekt. In: Etienne, Francois et.al. (Hg.): Geschichtspolitik in Europa seit 1989. Deutschland, Frankreich und Polen im internationalen Vergleich, Göttingen 2013, S.15-36, S.15ff.

2 Wolfrum, Edgar: Geschichtspolitik in der Bundes Republik Deutschland 1949-1989. Phasen und Kontroversen. In: Bock, Petra; Wolfrum, Edgar: Umkämpfte Vergangenheit. Geschichtsbilder, Erinnerung und Geschichtspolitik im internationalen Vergleich, Göttingen 1999, S.55- 82, S.58.Geschichtspolitik

3 Vgl. Ebd. S.58.

4 Schönhoven, Klaus: Geschichtspolitik. Über den öffentlichen Umgang mit Geschichte und Erinnerung. In: Gesprächskreis Geschichte 49, 2003, S.13.

5 Vgl. Wolfrum: Geschichtspolitik in der Bundes Republik, S.58.

6 Wolfrum, Edgar: Geschichtspolitik und deutsche Frage. Der 17. Juni im nationalen Gedächtnis der Bundesrepublik (1953-89) (=Geschichte und Gesellschaft 24/3), 1998, S.382-411, S.383.

7 Vgl. Troebst, S.20.

8 Vgl. Lotz, Christian: Die Deutung des Verlusts. Erinnerungspolitische Kontroversen im geteilten Deutschland um Flucht, Vertreibung und die Ostgebiete. (1948-1972) (=Neue Forschung zur Schlesischen Geschichte 15), 2007 Köln-Weimar-Wien, S.6.

9 Vgl. Simon, Vera, Caroline: Gefeierte Nation. Erinnerungskultur und Nationalfeiertag in Deutschland und Frankreich seit 1990, Frankfurt/Main-New York 2010, S. 25.

10 Vgl. Thünemann, Holger: Geschichtskultur revisited. Versuch einer Bilanz nach drei Jahrzehnten. In: Sandkühler, Thomas; Blanke, Horst, Walter (Hg.): Historisierung der Historik. Jörn Rüsens 80. Geburtstag (=Beiträge zur Geschichtskultur 39), Wien-Köln-Weimar 2018, S.127- 150, S.128.

11 Vgl. Simon: Gefeierte Nation, S. 26.

12 Ebd. S.26.

13 Vgl. Ebd. S.26.

14 Uhl, Heidemarie: Das „erste Opfer". Der österreichische Opfermythos und seine Transformationen in der Zweiten Republik. In: Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft 1, 2001, S.19-34.

15 Uhl, Heidemarie: Die Transformation des „österreichischen Gedächtnisses" in den Erinnerungskulturen der Zweiten Republik. In: Geschichte und Regionen/ Storia e Regione 13, 2004/2, S.23-54.

16 Uhl, Heidemarie: Universalisierung versus Relativierung, Holocaust versus GULag. Das gespaltene europäische Gedächtnis zu Beginn des 21. Jahrhunderts. In: Radonic, Liljana; Uhl, Heidemarie (Hg.): Gedächtnis im 21. Jahrhundert. Zur Neuverhandlung eines kulturwissenschaftlichen Leitbegriffs (=Erinnerungskulturen/ Memory Cultures 5), Bielefeld 2016, S.81-108.

17 Uhl, Heidemarie: Von „Endlösung" zu „Holocaust". Die TV-Ausstrahlung von „Holocaust" und die Transformationen des österreichischen Gedächtnisses. In: Uhl, Heidemarie (Hg.): Zivilisationsbruch und Gedächtniskultur. Das 20. Jahrhundert in der Erinnerung des beginnenden 21. Jahrhunderts, Wien-Innsbruck 2003, S.153-179.

18 Petritsch, Wolfgang: Bruno Kreisky. Die Biographie, St.Pölten-Salzburg 2010.

19 Kopeinig, Margaretha; Petritsch, Wolfgang: Bruno Kreisky. Eine biografisch-politische Annäherung. In: Kopeinig, Margaretha; Petritsch, Wolfgang (Hg.): Das Kreisky-Prinzip. Im Mittelpunkt Mensch, Wien 2009, S.15-32.

20 Böhler, Ingrid: „Wenn die Juden ein Volk sind, so ist es ein mieses Volk". Die Kreisky-Peter-Wiesenthal-Affäre 1975. In: Gehler, Michael; Sickinger, Hubert (Hg.): Politische Affären und Skandale in Österreich. Von Mayerling bis Waldheim, Thaur-Wien-München 1995, S.502-531.

21 Kriechbaumer, Robert; Schausberger, Franz; Weinberger, Hubert (Hg.): Die Ära Kreisky. Österreich 1970-1983 in der historischen Analyse, im Urteil der politischen Kontrahenten und in Karikaturen von Ironismus (=Schriftenlehre des Forschungsinstitutes für politisch-historische Studien der Dr.-Wilfried-Haslauer-Bibliothek, Salzburg), Wien-Köln-Weimar 2004.

22 Pelinka, Anton: Österreichische und jüdische Identität. In: Pelinka, Anton; Sickinger, Hubert; Stögner, Karin: Kreisky. Haider. Bruchlinien österreichischer Identitäten, Wien 2008, S. 1-20, S.2.

23 Stögner, Karin: Bruno Kreisky. Antisemitismus und der österreichische Umgang mit dem Nationalsozialismus. In: Pelinka, Anton; Sickinger, Hubert; Stögner, Karin: Kreisky. Haider. Bruchlinien österreichischer Identitäten, Wien 2008, S.25-97

24 Reiter, Margit: Antisemitismus von links? Traditionen. Kontinuitäten. Ambivalenzen. In: Wassermann, Heinz (Hg.): Antisemitismus in Österreich nach 1945. Ergebnisse, Positionen und Perspektiven der Forschung (=Schriften des Centrums für Jüdische Schriften 3), Innsbruck-Wien-München-Bozen 2002, S.96-129.

25 Wirth, Maria: Christian Broda. Eine politische Biographie. Rathkolb, Oliver (Hg.): (=Zeitgeschichte im Kontext 5), Göttingen 2011.

26 Uhl, Heidemarie: Von „Endlösung" zu „Holocaust".

27 Uhl, Heidemarie: Denkmäler als Medien gesellschaftlicher Erinnerung. Die Denkmallandschaft der Zweiten Republik und die Transformation des österreichischen Gedächtnisses. In: Fritz, Regina; Sachse, Carola; Wolfrum, Edgar (Hg.): Nationen und ihre Selbstbilder. Postdiktatorische Gesellschaften in Europa, Göttingen 2008, S.62-89, S.64.

28 Vgl. Ebd. S.63f.

29 Tschiggerl, Martin: Identität und Alterität in den drei Nachfolgegesellschaften des NS-Staats. Am Beispiel der Sportberichterstattung, Wiesbaden 2020, S.99f.

30 Proklamation über die Selbstständigkeit Österreichs. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich, 1.5.1945, S.1-2, S.1.

31 Vgl. Ebd. S.45.

32 Vgl. Uhl, Heidemarie: Universalisierung versus Relativierung, S.86.

33 Vgl. Markova, Ina: „Geschichtsbilder" in österreichischen Lehrmaterialien 1978/79. Sagbarkeits- und Zeigbarkeitsstudien am Beispiel „Anschluss". In: Bildungsforschung 12/1 2015, S.34-53, S.36f.

34 Vgl. Uhl: Das „erste Opfer", S.19f.

35 Vgl. Walach, Thomas: Das Unbewusste und die Geschichtswissenschaft. Theorie und Methode einer öffentlichen Geschichte, Wiesbaden 2019, S.24.

36 Vgl. Ebd. S.18.

37 Vgl. Walach, Thomas: Das Unbewusste und die Geschichtswissenschaft, S.78f.

38 Assmann, Aleida: Der lange Schatten der Vergangenheit. Erinnerungskultur und Geschichtspolitik, München 2006, S.112.

39 Vgl. Stögner: Bruno Kreisky, S.53.

40 Vgl. Ebd. S.169.

41 Vgl. Leitgeb, Christoph: Der Un-Ort der Erinnerung. Ein literarischer Topos bei Lebert, Bernhard, Jelinek - und seine Geschichte. In: Radonic, Liljana; Uhl, Heidemarie (Hg.): Gedächtnis im 21. Jahrhundert. Zur Neuverhandlung eines kulturwissenschaftlichen Leitbegriffs (=Erinnerungskulturen/ Memory Cultures 5), Bielefeld 2016, S.225-243, S.227.

42 Vgl. Assmann: Schatten der Vergangenheit, S.158.

43 Vgl. Erll, Astrid: Kollektives Gedächtnis und Erinnerungskulturen. Eine Einführung, Stuttgart 2011, S.7.

44 Vgl. Uhl: Das „erste Opfer", S. 20f.

45 Habermas, Jürgen: Eine Art Schadensabwicklung (=Kleine philosophische Schriften 6), Frankfurt/Main 1987, S.118.

46 Vgl. Hammerstein, Katrin: Schuldige Opfer? Der Nationalsozialismus in den Gründungsmythen der DDR, Österreichs und in der Bundesdeutschen Republik. In: Fritz, Regina; Sachse, Carola; Wolfrum, Edgar (Hg.): Nationen und ihre Selbstbilder. Postdiktatorische Gesellschaften in Europa, Göttingen 2008, S.39-61, S.46.

47 Menasse, Robert: Das war Österreich. In: Schörkhuber, Eva (Hg.): Gesammelte Essays zum Land ohne Eigenschaften, Frankfurt/Main 2017, S.21.

48 Vgl. Tschiggerl, Identität und Alterität, S.100.

49 Vgl. Rathkolb, Oliver: „Fiktion Opfer". Österreich und die langen Schatten des Nationalsozialismus und der Dollfuß-Diktatur (=Österreich. Zweite Republik. Befund, Kritik, Perspektive 21), Innsbruck-Wien-Bozen 2017, S.53.

50 Vgl. Uhl: Das „erste Opfer", S.21.

51 Vgl. Walach: Das Unbewusste und die Geschichtswissenschaft, S.82.

52 Vgl. Stögner: Bruno Kreisky, S.58.

53 Vgl. Assmann: Schatten der Vergangenheit, S.113.

54 Kreisky, Bruno: Erinnerungen. Das Vermächtnis des Jahrhundertpolitikers. In: Rathkolb, Oliver (Hg.): Wien-Graz-Klagenfurt 2014, S.254.

55 Vgl. Pelinka, Anton: Tabus in der Politik. Zur politischen Funktion von Tabuisierung und Enttabuisierung. In: Bettelheim, Peter; Streibel, Robert (Hg.): Tabu und Geschichte. Zur Kultur des kollektiven Erinnerns, Wien 1994, S.21-28, S.21.

56 Vgl. Molden, Berthold: Mnemohegemonics. Geschichtspolitik und Erinnerungskultur im Ringen um Hegemonie. In: Mayer, David; Molden, Berthold (Hg.): Vielstimmige Vergangenheiten. Geschichtspolitik in Lateinamerika (=Atencion, Jahrbuch des Österreichischen Lateinamerika-Instituts 12), Wien 2009, S.31-56, S.40.

57 Vgl. Hammerstein: Schuldige Opfer? S.46f.

58 Vgl. Walach: Das Unbewusste und die Geschichtswissenschaft, S.79.

59 Vgl. Ebd. S.83.

60 Ebd. S.83.

61 Vgl. Hammerstein: Schuldige Opfer? S.46.

62 Vgl. Walach: Das Unbewusste und die Geschichtswissenschaft, S.83.

63 Vgl. Bauer, Kurt: Der Februaraufstand 1934. Fakten und Mythen, Wien 2019, S.12.

64 Vgl. Petritsch: Bruno Kreisky, S.33.

65 Bauer: Februaraufstand 1934, S.16.

66 Vgl. Ebd. S.15f.

67 Vgl. Talos, Emmerich: Politische Struktur und Politische Entwicklung 1927 bis 1934. In: Fröschl, Erich; Zoitl, Helge (Hg.): Februar 1934. Ursachen. Fakten. Folgen (=Beiträge zum wissenschaftlichen Symposium des Dr. Karl Renner Instituts, abgehalten vom 13. Bis 15. Februar 1984 in Wien), Wien 1984, S.65-73, S.70.

68 Vgl. Talos, Emmerich: Das antifaschistische Herrschaftssystem. Österreich 1933-1938, Wien-Berlin 2013, S.50.

69 Vgl. Petritsch: Bruno Kreisky, S.41.

70 Vgl. Talos: Das antifaschistische Herrschaftssystem, S.51.

71 Vgl. Talos: Politische Struktur, S.71.

72 Vgl. Walach: Das Unbewusste und die Geschichtswissenschaft, S.84.

73 Petritsch: Bruno Kreisky, S.42.

74 Broda, Christian: Rechtsstaat und Demokratie. Vortrag vor den Studenten der Wiener Universität am 16 November 1960. In: Broda. Rechtspolitik. Rechtsreform, S.37f. In: Wirth, Maria: Christian Broda. Eine politische Biographie. Rathkolb, Oliver (Hg.): (=Zeitgeschichte im Kontext 5), Göttingen 2011, S.64.

75 Vgl. Walach: Das Unbewusste und die Geschichtswissenschaft, S.84f u. 87.

76 Petritsch: Bruno Kreisky, S.43.

77 Ebd. S.44.

78 Vgl. Ebd. S.44.

79 Kreisky: Erinnerungen, S.257.

80 Vgl. Walach: Das Unbewusste und die Geschichtswissenschaft, S.84f.

81 Vgl. Pelinka, Anton: Die geänderte Funktionalität von Vergangenheit und Geschichtspolitik. Das Ende der Konkordanzdemokratie und die Verschiebung der Feindbilder. In: Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft 30/1, 2001, S.35-47, S.37.

82 Vgl. Rathkolb, Oliver: Die paradoxe Republik. Österreich 1945 bis 2015, Wien 2015, S.76f.

83 Vgl. Marchart, Oliver; Öhner, Vrääth; Uhl, Heidemarie: Holocaust revisited. Lesearten eines Medienereignisses zwischen globaler

84 Erinnerungskultur und nationaler Vergangenheitsbewältigung. Zuckermann, Moshe (Hg.): (=Tel Aviver Jahrbuch für deutsche Geschichte.

85 Medien. Politik. Geschichte 31), Göttingen 2003, S.307-334, S.318.

86 Vgl. Knight, Robert: Der Waldheim-Kontext. Österreich und der Nationalsozialismus. In: Botz, Gerhard; Sprengnagel, Gerald (Hg.): Kontroversen um Österreichs Zeitgeschichte. Verdrängte Vergangenheit, Österreich-Identität, Waldheim und die Historiker (=Studien zur historischen Sozialwissenschaft 13), Frankfurt/Main 2008, S.78-88, S.84f.

87 Vgl. Uhl: Das „erste Opfer", S.22. Vgl. Rathkolb: Die paradoxe Republik, S.27.

88 Vgl. Marchart et.al.: Holocaust revisited, S.318f.

89 Vgl. Walach: Das Unbewusste und die Geschichtswissenschaft, S.91.

90 Vgl. Pelinka, Anton: Windstille. Klagen über Österreich, Wien-Berlin 1985, S.131.

91 Ebd. S.131.

92 Vgl. Ebner, Paulus; Vocelka, Karl (Hg.): Die zahme Revolution. 68 und was davon blieb, Wien 1998, S. 171.

93 Vgl. Wirth: Broda, S. 277ff.

94 Vgl. Ebner; Vocelka: Die zahme Revolution, S.174.

95 Vgl. Knight: Der Waldheim-Kontext, S.84f.

96 Vgl. Garscha, Winfried: Entnazifizierung, Volksgerichtsbarkeit und die „Kriegsverbrecherprozesse" der sechziger und siebziger Jahre. In: Karner, Stefan; Mikoletzky, Lorenz (Hg.): Österreich. 90 Jahre Republik. Beitragsband der Ausstellung im Parlament, Innsbruck-Wien-Bozen 2008, S.127-138, S.131f.

97 Langbein, Helmut: Darf man vergessen? In: Pelinka, Anton; Weinzierl, Erika (Hg.): Das grosse Tabu. Österreichs Umgang mit seiner Vergangenheit, Wien 1987, S.8-17, S.10.

98 Vgl. Knight: Der Waldheim-Kontext, S.85f.

99 Vgl. Garscha: Entnazifizierung, S.132f.

100 Vgl. Knight: Der Waldheim-Kontext, S.85.

101 Vgl. Garscha: Entnazifizierung, S.133.

102 Vgl. Wassermann, Heinz: Naziland Österreich?! Studien zu Antisemitismus. Nation und Nationalsozialismus im öffentlichen Meinungsbild, Innsbruck 2002, S.13f.

103 Plumberger, Klaus: Worüber wir nicht geredet haben. Arisierung, Verdrängung, Widerstand. Ein Haus und die Geschichte zweier Familien, Innsbruck 2015, S.306.

104 Ebd. S.306.

105 Ebd. S.306.

106 Vgl. Stögner: Bruno Kreisky, S.61f.

107 Vgl. Kuretsidis-Haider, Claudia: NS-Verbrechen vor österreichischen und bundesdeutschen Gerichten. Eine bilanzierende Betrachtung. In: Albrich, Thomas; Garscha, Winfried; Polaschek, Martin (Hg.): Holocaust und Kriegsverbrechen vor Gericht. Der Fall Österreich, WienInnsbruck-Bozen 2006, S.329-352, S.348.

108 Liebknecht, Karl: Rechtsstaat und Klassenjustiz (=Gesammelte Reden und Schriften 2), Berlin 1960, S.18f.

109 Vgl. Kuretsidis-Haider: NS-Verbrechen, S.348f.

110 Vgl. Botz, Gerhard: Krisen der österreichischen Zeitgeschichte. In: Botz, Gerhard; Sprengnagel, Gerald (Hg.): Kontroversen um Österreichs Zeitgeschichte. Verdrängte Vergangenheit, Österreich-Identität, Waldheim und die Historiker (=Studien zur historischen Sozialwissenschaft 13), Frankfurt/Main 2008, S.16-76, S.25.

111 Vgl. Pollak, Alexander: Vergangenheit und Reflexion. Konsens- und Streitlinien im Umgang mit der NS-Vergangenheit in Österreich. In: Große-Kracht, Klaus; Jessen, Ralph; Sabrow, Martin (Hg.): Zeitgeschichte als Streitgeschichte. Große Kontroversen nach 1945, München 2003, S.326-346, S.327.

112 Ebd. S.62.

113 Vgl. Knight: Der Waldheim-Kontext, S.87f.

114 Vgl. Fritz, Regina; Kovacs, Eva; Rasky, Bela: Der Massenmord an den Juden. Perspektiven und Fragen der frühen Aufarbeitung. In: Fritz, Regina; Kovacs, Eva; Rasky, Bela (Hg.): Als der Holocaust noch keinen Namen hatte. Zur frühen Aufarbeitung des NS-Massenmordes an den Juden (=Beiträge zur Holocaustforschung des Wiener Wiesenthal Instituts für Holocaust Studien 2), Wien 2016, S.7-22, S.13f.

115 Vgl. Pollak, Alexander: Die Wehrmachtslegende in Österreich. Das Bild der Wehrmacht im Spiegel der österreichischen Presse nach 1945, Wien-Köln-Weimar 2002, S.73 u. 77f.

116 Vgl. Toth, Barbara: Der Handschlag. Die Affäre Frischenschlager-Reder, Wien 2010, S.20.

117 Vgl. Neugebauer, Wolfgang: Ludwig Jedlicka, Steiner, Herbert und die Widerstandsforschung. Aspekte der Frühgeschichte des Instituts für Zeitgeschichte und des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes. In: Berz, Bertrand; Markova, Ina (Hg.): 50 Jahre Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien. 1966-2016, Wien 2017, S.62-84, S.63.

118 Vgl. Stögner: Bruno Kreisky, S.63.

119 Vgl. Weinzierl, Erika: Zeitgeschichte in der Krise? In: Botz, Gerhard; Sprengnagel, Gerald (Hg.): Kontroversen um Österreichs Zeitgeschichte. Verdrängte Vergangenheit, Österreich-Identität, Waldheim und die Historiker (=Studien zur historischen Sozialwissenschaft 13), Frankfurt/Main 2008, S. 132-149, S.132.

120 Vgl. Bailer-Galanda, Brigitte: Geschichtspolitik in Österreich. In: Timmermann, Heiner (Hg.): Vergangenheitsbewältigung in Europa im 20. Jahrhundert (=Politik und moderne Geschichte 4), Berlin 2010, S.63-74, S.70f.

121 Vgl. Winter, Renée: Geschichtspolitiken und Fernsehen. Repräsentationen des Nationalsozialismus im früheren österreichischen TV (1955-1970), Bielefeld 2014, S.101.

122 Vgl. Keller, Fritz: Wien, Mai 68. Eine heiße Viertelstunde, Wien 1983, S.30.

123 Vgl. Welzig, Elisabeth (Hg.): Die 68er. Karrieren einer rebellischen Generation, Wien-Köln-Graz 1985, S.49.

124 Vgl. Ebd. S.52.

Fin de l'extrait de 108 pages

Résumé des informations

Titre
Die Geschichtspolitik zum Thema Nationalsozialismus in der Ära Kreisky
Université
Klagenfurt University  (Zeitgeschichte)
Note
1
Auteur
Année
2021
Pages
108
N° de catalogue
V1008654
ISBN (ebook)
9783346396730
ISBN (Livre)
9783346396747
Langue
allemand
Mots clés
geschichtspolitik, thema, nationalsozialismus, kreisky
Citation du texte
Lino Pschernig (Auteur), 2021, Die Geschichtspolitik zum Thema Nationalsozialismus in der Ära Kreisky, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1008654

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