Leseprobe
Inhalt
1 Einleitung
1.1 Auswahl des Themas und persönliche Motivation
1.2 Fragestellungen
1.3 Ziele der Bachelorarbeit
1.4 Aufbau der Bachelorarbeit
2 Allgemeine und fachspezifische Definitionen
2.1 Drogen
2.2 Drogen in unserer Gesellschaft
2.2.1 Pharmazie
2.2.2 Justiz
2.2.3 Psychiatrie
2.2.4 Therapie
2.2.5 Medizin
2.2.6 Sicht der allgemeinen Bevölkerung
3 Drogenmündigkeit, Abhängigkeit und Sucht
3.1 Rausch
3.2 Das Verständnis von Sucht und Abhängigkeit
3.3 Drogenmündigkeit
3.4 Freizeitdrogenkonsum/ Recreational Drug-Use
4 Überblick über die professionelle Suchthilfe
5 Theoretische Grundlagen akzeptierender Drogenarbeit
5.1 Ausgangslage und Hintergründe des Arbeitsansatzes
5.2 Grundannahmen und Prämissen akzeptierender Drogenarbeit
5.3 Ziele akzeptierender Drogenarbeit
5.4 Formen akzeptierender Drogenarbeit
5.5 Grenzen akzeptierender Drogenarbeit
5.5.1 Persönliche und fachliche Grenzen
5.5.2 Institutionelle Grenzen
5.5.3 Gesetzliche Grenzen
6 Safer Nightlife-Projekte als Konzept akzeptierender Drogenarbeit
6.1 Der Peer-to-Peer-Ansatz
6.2 Aufgaben und Ziele
6.3 Gestaltung des Angebots im Partysetting
6.3.1 Besonderheiten des Angebots auf Festivals
6.3.2 Drug-Checking
7 Aufgaben für die Soziale Arbeit
8 Fazit
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Auswahl des Themas und persönliche Motivation
Der Verfasser dieser Arbeit wurde zu Beginn des Studiums auf die Videos „Addiction" und „Why the War on Drugs Is a Huge Failure" auf dem YouTube-Kanal „Kurzgesagt - In a Nutshell" aufmerksam. Dabei entwickelte sich ein besonderes Interesse für den Bereich der Drogenarbeit. Während des halbjährigen Orientierungspraktikums in einer Suchtberatungsstelle ergab sich ein genauerer Einblick in die Komplexität und Bedeutsamkeit des Arbeitsfeldes Drogenarbeit. Aus der subjektiven Erfahrung des Verfassers dieser Arbeit entwickelte sich der Eindruck, dass Drogenkonsument*innen erst Beratung aufsuchen, wenn ihr Gesundheitszustand sich stark verschlechtert hat. Demnach stellte sich die Frage, warum dies so ist und wie hoch der Anteil der Menschen ist, die konsumieren, aber keine Beratung aufsuchen. Die Frage nach dem „Warum" beantwortete sich während der ehrenamtlichen Tätigkeit des Verfassers im „Musikszeneprojekt Drogerie" und wird im Verlauf dieser Arbeit erläutert werden. Der in den folgenden Zeilen beschriebene Anteil der Konsument*innen soll auf die Bedeutung einer speziellen Zielgruppe von Menschen für die Soziale Arbeit hinweisen - den Freizeitdrogenkonsument*innen. Im Jahr 2018 haben ca. 96 Mio. EU- Bürger*innen zwischen 15 und 64 Jahren mindestens einmal im Verlaufe ihres Lebens illegale Drogen konsumiert (Stand 2018-2019) (vgl. Bundesministerium für Gesundheit, 2019a, S. 150). Aus den 96 Mio. EU Bürgerinnen leiten sich laut der aktuellsten Umfrage 15,2 Mio. Menschen allein in Deutschland ab (Stand 2018) (vgl. Bundesministerium für Gesundheit, 2019b). Die Anzahl der Behandlungen von Konsument*innen illegaler Drogen, die in deutschen Suchthilfeeinrichtungen im Jahr 2018 eine ambulante Betreuung bekamen, lag bei 65.225. Die Anzahl stationärer Behandlungen lag im selben Zeitraum bei 9.398 (vgl. Tönsmeise et al., 2019, S. 17). Die Statistiken zeigen, dass eine hohe Differenz zwischen der Anzahl der Menschen, die bereits Erfahrung mit dem Konsum von Drogen besitzen, und der Anzahl an Menschen, die aufgrund des Konsums in Behandlung sind, besteht. Nach den Forschungsergebnissen des „National Institute on Drug Abuse" entwickeln weniger als 10 Prozent der Menschen, die mit Drogen experimentieren, eine Abhängigkeit. Besonders unwahrscheinlich ist die Entwicklung einer Abhängigkeit, wenn die Konsument*innen vor dem 25. Lebensjahr auf den Konsum von psychoaktiven Substanzen verzichtet haben (vgl. Hanson, 2002). Daraus ergibt sich, dass ein großer Teil der Drogenkonsument*innen vom Suchthilfesystem nicht erfasst wird. Freizeitdrogenkonsument*innen werden somit zu einer speziellen Zielgruppe, bei der ein Bedarf an sozialarbeiterischem Zutun besteht und die es zunächst zu erreichen gilt. Aus dieser Erkenntnis leitete sich die These dieser Bachelorarbeit ab: „Safer Nightlife-Projekte als Konzept akzeptierender Drogenarbeit ermöglichen eine niedrigschwellige1 Anlaufstelle für Freizeitdrogenkonsument*innen".
1.2 Fragestellungen
- Warum suchen Freizeitdrogenkonsument*innen keine Suchtberatungsstellen auf?
- Wie erreichen Safer Nightlife-Projekte einen Zugang zur Zielgruppe der Freizeitdrogenkonsument*innen?
1.3 Ziele der Bachelorarbeit
Das Ziel dieser Bachelorarbeit ist es, Sozialarbeiter*innen für das Arbeitsfeld der akzeptierenden Drogenarbeit zu sensibilisieren und Chancen zu entdecken. Der Verfasser dieser Arbeit möchte die Möglichkeit darbieten, die Leser*innen über den Tellerrand dieses kontroversen Arbeitsfeldes schauen zu lassen, und möchte Interesse wecken neue Wege zu gehen. Die Zielgruppe der Freizeitdrogenkonsument*innen soll in das Bewusstsein der Sozialarbeiter*innen hervorgehoben werden, um auf ihre Relevanz hinzuweisen und somit einen Schritt in die Richtung der Entwicklung der Präventionsarbeit für diese Zielgruppe zu tätigen. Des Weiteren sollen Sozialarbeiter*innen motiviert werden, sich mit den Thematiken Drogen, Rausch und Abhängigkeit kritisch auseinanderzusetzen. Ziel der Bachelorarbeit ist es, Sozialarbeitenden Wissen im Bereich der akzeptierenden Drogenarbeit zu vermitteln. Dies soll dazu beitragen, die sozialarbeiterische Haltung zu fördern. Diese Abschlussarbeit möchte Sozialarbeiter*innen einen Einblick in die Methoden und Vorgangsstrategie eines Konzeptes akzeptierender Drogenarbeit gewähren, um das Verständnis und den Einstieg in dieses Arbeitsfeld zu erleichtern. Es soll verdeutlicht werden, dass eine Alternative zur abstinenzorientierten Drogenberatung notwendig ist, damit die Gesamtheit aller Drogenkonsument*innen erreicht werden kann. Dabei bietet die inhaltliche Vorstellung des Arbeitsfeldes akzeptierender Drogenarbeit die Grundlage für die Beantwortung der zweiten Fragestellung. Den primären Gegenstand der Arbeit bildet die Herausarbeitung von Möglichkeiten der Erstkontaktaufnahme für und zu Konsument*innen. Außerdem soll mit dieser Arbeit der Stigmatisierung von Drogenkonsument*innen in unserer Gesellschaft entgegengewirkt werden.
1.4 Aufbau der Bachelorarbeit
Im ersten Teil der Bachelorarbeit soll zunächst ein allgemeiner Überblick über die relevanten Begrifflichkeiten Drogen, Rausch und Abhängigkeit gegeben werden. Dabei möchte der Verfasser beleuchten, dass innerhalb der Gesellschaft verschiedene Perspektiven auf die Themen Drogengebrauch und Rauscherlebnis existieren. Die unterschiedlichen Blickwinkel aus Pharmazie, Justiz, Psychiatrie, Therapie und Medizin sowie eine verallgemeinerte Sicht der Bevölkerung sollen dabei genauer betrachtet werden, um aufzuzeigen, dass verschiedene Perspektiven unterschiedliche Wahrheiten aufweisen und somit Uneinigkeit hervorbringen können. Das Entstehen von Stigmatisierungen sowie das vorliegende Abstinenzparadigma können Ergebnisse dieser diversen Perspektiven sein, die die Gesellschaft und somit auch die Konsument*innen beeinflussen. Daraus folgend lässt sich eine Verunsicherung der Drogenkonsument*innen in ihren konsumbezogenen Entscheidungen erahnen. Kapitel drei beinhaltet die Definition der Begrifflichkeiten Rausch, Sucht und Abhängigkeit, Drogenmündigkeit und Freizeitdrogenkonsum. Hier soll gezeigt werden, aus welchen Perspektiven diese Begrifflichkeiten innerhalb der Gesellschaft betrachtet werden. Eine Darstellung der aktuellen Suchthilfeangebote wird in Kapitel vier gegeben. Hierbei wird die Stellung der akzeptierenden Drogenarbeit in unserem Suchthilfesystem deutlich. In Kapitel fünf wird auf die akzeptierende Drogenarbeit erneut Bezug genommen und es werden die Inhalte und Ziele dieses Konzepts erläutert. Der Verfasser möchte zudem auf die persönlichen, institutionellen und gesetzlichen Grenzen hinweisen. Um die Zielgruppe der Freizeitdrogenkonsument*innen in dem Umfeld abzuholen, in dem sie konsumiert, bietet die akzeptierende Drogenarbeit ein besonderes Konzept an. Dieses findet seine Umsetzung in Safer Nightlife-Projekten. Da dieser Zielgruppe auf Augenhöhe begegnet werden soll, bedient sich das Konzept der Methodik des Peer-to-Peer- Ansatzes. Im Punkt sechs werden verschiedene Interventionsmöglichkeiten aufgezeigt, die es ermöglichen sollen, die Konsument*innen zu erreichen.
Anschließend werden im Kapitel sieben die herausgearbeiteten Inhalte auf das Berufsfeld der Sozialen Arbeit angewandt und arbeitsfeldbezogene Aufgaben und Herausforderungen für die Profession Soziale Arbeit ermittelt. Abschließend wird im Fazit eine kurze Zusammenfassung über die Zielsetzungen dieser Bachelorarbeit dargelegt. Es werden die vorgestellten Fragestellungen beantwortet und ein Ausblick bezüglich wünschenswerter Veränderungen gegeben.
2 Allgemeine und fachspezifische Definitionen
Ist die Rede von illegalen Substanzen, wie THC oder Kokain, fallen zumeist Begrifflichkeiten wie Droge, Rauschgift oder Betäubungsmittel, um diese zu kategorisieren. Jedoch werden diese Begriffe in unserem Sprachgebrauch oft fälschlicherweise synonym verwendet und bedürfen deshalb einer Erläuterung und Richtigstellung (vgl. Hermanns, 2017, S. 9).
2.1 Drogen
Nach Barsch ist es erstaunlich, welch belehrende Überzeugung und Selbstverständlichkeit in allgemeinsituativen Gesprächen über das Thema Drogen mitschwingt. Bei den verschiedenen Begriffen wie Rauschgift oder Sucht ist sich der breite Teil der Gesellschaft sicher, was diese bedeuten und wie sie zu verstehen sind. Bei genauerer Betrachtung lässt sich dennoch deutlich erkennen, dass diverse Worte, je nach Individuum, unterschiedlich verstanden und wahrgenommen werden. Hinter dem vermeintlichen Wissen stecken häufig Glaubenssätze, die sich auf teilweise wage begründete Meinungen oder Vorurteile zurückführen lassen. Die Frage nach der Bedeutung und Definition besagter Begrifflichkeiten soll den Leser*innen nachfolgend nähergebracht werden (vgl. Barsch, 2010, S. 11).
Sowohl in der Theorie als auch in der Praxis wird eher selten eindeutig zwischen Begriffen wie Drogen, Rausch-, oder Betäubungsmittel unterschieden. In der Sozialen Arbeit sowie in der Politik wird der Begriff Droge präferiert, um das Feld der Drogenarbeit terminologisch zu benennen. Der Begriff bezieht alle Stoffgruppen wörtlich ein und schließt auch die stoffungebundenen Suchtmittel, wie Spielautomaten, nicht aus. Der Begriff Betäubungsmittel, welcher juristisch im BtMG festgeschrieben ist, wird in der deutschen Rechtssprache dem Begriff Droge vorgezogen. Er beschreibt dennoch nur jene Substanzen, welche in den Anlagen des BtMG aufgeführt sind. Darum ist der Begriff als übergeordneter Term ungeeignet. An den Formeln sämtlicher Substanzen muss nur eine Kleinigkeit verändert werden, um nicht mehr als jenes aufgelistete Betäubungsmittel identifiziert werden zu können. In diesen Fällen spricht man von sogenannten Legal Highs, die aufgrund der veränderten Formel teilweise als legal gelten und dennoch ihre psychotrope Wirkung besitzen. Der Konsum derartiger Substanzen kann ebenfalls zur Folge haben, dass das Aufsuchen von Suchtberatungsstellen für bestimmte Menschen zur Notwendigkeit wird. Legal Highs lassen sich somit nur unter die Begriffe Rauschgift bzw. Droge einordnen, wobei sich eine genaue Grenze zwischen den Begriffen nicht ziehen lässt (vgl. Hermanns, 2017, S. 9-10). Im polizeilichen Sprachgebrauch wird dafür formell von Rauschgiften gesprochen, so auch die offizielle Bezeichnung der Abteilung des Rauschgiftdezernates. Es wird deutlich, dass eine einheitliche Anwendung der genannten Begriffe nicht eindeutig möglich ist (vgl. DWDS, 2020).
In bestimmten Fachkreisen sowie in der Fachliteratur, wird zudem häufig der Ausdruck psychotrope Substanzen verwendet. Der Begriff bezeichnet Wirkstoffe, die einen Einfluss auf die Psyche des Menschen haben. Zu dem Begriff psychotrop, wird auch häufig das Synonym psychoaktiv verwendet (vgl. Laging, R. & Bieker, M. 2018, S. 36).
Je nach Perspektive lassen sich bestimmte Substanzen auch durchaus als Genussmittel bezeichnen. So definiert sich der Begriff Genussmittel im Lebensmittelund Bedarfsgegenständegesetz (LMBG), in dem auch legale Drogen wie Tabak, Alkohol oder Kaffee in ihrer Funktion als Genussmittel festgeschrieben sind. Hiernach sind Genussmittel Substanzen, „[...] die nicht in erster Linie zum Zwecke der Ernährung oder zum Zwecke der Linderung, Heilung, Verhütung von Krankheiten (das sind Arzneimittel) verzehrt werden, sondern aus Gründen des Genusses" (Stöver, 1994, S. 78ff).
2.2 Drogen in unserer Gesellschaft
Ob als Haushaltsmittel oder für kosmetische Zwecke, Drogen wurden und werden zur Körper- und Gesundheitspflege oder als Reinigungs-, bzw. Heilmittel verwendet. Damals wie auch heute ließen sich diese Produkte in gewöhnlichen Drogerien erwerben. Was eine Kultur unter dem Begriff Droge gleichermaßen als psychotrope Substanz versteht und wie diese verwendet wird, hängt von der jeweiligen geographischen Lage ab, da verschiedene Substanzen nur an bestimmten Orten vorkommen oder nicht überall hergestellt werden können bzw. konnten. Darum entstanden weitgreifende Differenzen auf kultureller und regionaler Ebene hinsichtlich des Wissens und Umgangs dieser psychoaktiven Substanzen (vgl. Barsch, 2010, S. 17).
2.2.1 Pharmazie
Der Wortlaut Drogen leitet sich sowohl aus dem nieder- und plattdeutschen Wort Drög oder Dröge, als auch aus dem niederländischen Begriff droog ab und bedeuten so viel wie gesammelt, gesäubert, getrocknet. So zählen aus Sicht der Apotheker*innen sämtliche Substanzen, die sich in der Natur, Tier- und Pflanzenwelt finden, reinigen, extrahieren und/ oder verarbeiten lassen, zu den Drogen. Darunter zählen organische Sekrete, Mineralien und/ oder Chemikalien. Nach Ansicht der Apotheker*innen dreht es sich hauptsächlich um die pharmakologischen Aspekte. Somit werden alle psychoaktiven Substanzen gleichermaßen in den Fokus gestellt. Ob es sich hierbei um Medikamente, legale oder illegale Drogen handelt und wie damit offiziell in der Gesellschaft umgegangen wird, ist dabei von keinerlei Interesse (vgl. Barsch, 2010, S. 17).
2.2.2 Justiz
Aus der Sicht der Justiz handelt es sich bei Drogen um alle Substanzen, deren Besitz, Herstellung und Handel illegalisiert wurde und strafrechtlich verfolgt werden kann. Deutlich wird diese Definition durch den Begriff Alkohol- und Drogenberatungsstellen, bei dem eine klare Abgrenzung, basierend auf dem rechtlichen Status von Alkohol, zum Vorschein kommt. Ob sich diese Unterteilung aufgrund unterschiedlicher Wirkungsmuster rechtfertigen lässt, rückt dabei eher in den Hintergrund. Der Fokus richtet sich hierbei auf die rechtlichen Folgen für die Konsument*innen (vgl. Barsch, 2010, S. 17ff).
Alle Stoffe und Erzeugnisse, die im Register des „Betäubungsmittelgesetzes“ (BtMG) aufgelistet sind werden als Betäubungsmittel bezeichnet. Diese Begrifflichkeit wird auch in der Rechtssprache verwendet. Der Begriff Betäubungsmittel wurde erstmalig 1929 bei der Einführung des Opiumgesetzes juristisch verwendet und 1971 für die Wortbildung des Betäubungsmittelgesetzes genutzt. Seitdem werden sämtliche Substanzen (egal ob sie betäubend, aufputschend oder halluzinogen wirken) mit Formel und Szenenamen in sogenannten Positivlisten aufgeführt und stetig aktualisiert (vgl. Körner, Patzak, Volkmer & Fabricius, 2019, S. 9).
2.2.3 Psychiatrie
Neben der Ansicht, dass es sich bei Drogen um Substanzen handelt, beschreibt die Psychiatrie ebenso bestimmte Handlungen, sofern sie als unnormal hinsichtlich der vorherrschenden Normen und kulturellen Lebenswelt gelten, als Drogen. Diese Perspektive basiert eher auf moralischen Grundsätzen, welche von Kultur zu Kultur sehr unterschiedlich sein können und somit das Verständnis darüber, was ein Genussmittel ist und was nicht und welches Verhalten angebracht ist und welches nicht, stark variieren kann. Belegen lässt sich dies mit einem Blick auf den Umgang mit Alkohol in moslemischen Kulturen im Vergleich zur christlich geprägten Welt (vgl. Barsch, 2010, S. 18).
Mitte des 20. Jahrhunderts entwickelte sich außerdem das Interesse, illegale Drogen, die bewusstseinserweiternd wirken, weiter zu erforschen, um deren Potenziale in die psychiatrischen Behandlungen einfließen zu lassen. Dies begann mit der Entdeckung des LSD's durch Albert Hoffmann im Jahr 1943 und der ersten Anwendung an Patient*innen drei Jahre darauf. In den 60ern fanden neben dem LSD auch andere bewusstseinserweiternde Stoffe ihre Verwendung wie MDMA und Psilocybin. Mit ihnen sollte ein besserer Zugang in das Bewusstsein der Patientinnen ermöglicht werden, da sie eine auflockernde Wirkung der psychischen Abwehrstrukturen vorweisen. Auf diesen Erkenntnissen basierend, prägte der Engländer Humphrey Osmond den Begriff psycholytisch, was die Seele auflockernd bedeutet. Die psycholytische Therapie entwickelte darauf der deutsche Arzt Hanscarl Leuner und praktizierte sie in Göttingen. Durch die Illegalisierung von LSD im Jahr 1971 sowie vieler anderer Substanzen in den Jahren darauf, wurde die Arbeit und der größte Teil der Forschung mit den psychoaktiven Substanzen eingestellt. Doch auch heute gibt es noch Psychiater, die sich mit der Anwendung illegaler psychoaktiver Substanzen für medizinischtherapeutische Zwecke befassen. Darunter befindet sich der Schweizer Dr. Peter Gasser, der auf Grund der Gesetzeslage nur in speziellen Fällen und unter besonderem Vorbehalt die psycholytische Therapie in seiner Praxis anwenden darf (vgl. Gasser, 2020).
2.2.4 Therapie
Wie im vorangegangenen Kapitel beschrieben, wird auch in der Therapie neben dem Blick auf den Substanzgebrauch von exzessiv betriebenen Handlungen gesprochen, die negative Folgen auf das Individuum haben können. Sowohl bei der Anwendung von Medien, wie Computern oder Handys, als auch beim Glücksspiel und spezieller Ess-, und Arbeitsstile entwickelt sich unter anderem ein schädlicher Gebrauch, der zur Abhängigkeit führen kann. Hierbei entpuppen sich die jeweiligen Gegenstände als Suchtmittel und werden somit als Drogen verstanden (vgl. Barsch, 2010, S. 18).
2.2.5 Medizin
In der Medizin werden psychoaktive Substanzen seit langem zur Behandlung von Patientinnen eingesetzt und zeigen ihren Nutzen als Psychopharmaka sowie in ihrer Anwendung als Beruhigungs-, Schmerz-, Narkose-, und Betäubungsmittel. Terminologisch spricht man hierbei nicht mehr von Drogen, sondern durch die entsprechende Verschreibung oder Aufsicht eines Arztes von Medikamenten. Die enge Gratwanderung wird bei dem Gebrauch von Ritalin deutlich. Dies wird verschrieben als Medikament betrachtet und bei Aneignung ohne ärztliches Absegnen als Droge kategorisiert (vgl. Barsch, 2010, S. 18ff).
2.2.6 Sicht der allgemeinen Bevölkerung
Um die Sicht der Gesellschaft in Bezug auf das Thema Drogen zu beschreiben, wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine grobe Verallgemeinerung handelt. Der Blick dieses Textes ist auf den Zeitraum von Beginn des 20. Jahrhunderts bis heute begrenzt und wird auf das Verständnis von Drogen des globalen Nordens reduziert.
Dieses Verständnis unterscheidet sich jedoch bereits durch eine gesellschaftliche Skalierung, bei der je nach Legalität der jeweiligen Substanz eine akzeptierende Haltung oder eine Distanzierung zur Droge und/oder zur Konsumenten vorliegt. Legale Substanzen wie Koffein oder Alkohol werden in unserer Gesellschaft konsumiert und gehören zum alltäglichen Leben und zu Feierlichkeiten dazu. Sie werden zudem im jeweiligen Rahmen als Zeichen der Partizipation von Menschen erwartet. Entgiftungserscheinungen werden meist belächelt und verharmlost, trotz der hohen Gefahr die von Alkohol ausgeht (vgl. Hermanns, 2017, S. 12).
Einen ausschlaggebenden Einfluss auf die gesellschaftliche Wahrnehmung von Drogen hat die vorherrschende Rechtslage. Sie verschafft ein ideologisch verzerrtes und unwissenschaftlich fundiertes Bild von illegalen Drogen und bezeichnet deren Konsum als verwerflich. Im Gegenteil dazu genießen legale Drogen oftmals eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz und werden in ihrer Schädlichkeit als gering eingestuft. Da das gesellschaftliche Wissen hinsichtlich illegaler Drogen oft nicht der Wahrheit entspricht und sich über die Mythen hinaus eine Drogenangst in der Mitte der Gesellschaft gefestigt hat, ist aus sozialwissenschaftlicher Sicht von Drogenmythen die Rede. Seit der Verabschiedung des Opiumgesetzes 1929 wurden zum ersten Mal Arzneimittel für illegal erklärt, was dazu führte, dass der Konsum von Kokain oder Opiaten nun als deviantes Verhalten betrachtet wurde und zur Verachtung und sozialer Ausgrenzung führte. Auch über die Medien wurde die Ansicht der Gesellschaft stark geprägt. So wurde in den 60er Jahren Cannabis als Mörderkraut diffamiert, was schnell in der Gesellschaft als vermeintliches Wissen aufgenommen wurde und den Begriff Droge weiterhin negativ behaftete (vgl. Hermanns, 2017, S. 13ff).
3 Drogenmündigkeit, Abhängigkeit und Sucht
3.1 Rausch
Das Menschen sich an den verschiedensten Substanzen berauschten und dies einen Teil ihrer Kultur darstellte, wurde seit Anbeginn der historischen Aufzeichnungen überliefert. So hat man bereits antike Malereien von Pilz-Mensch-Mischwesen in den Höhlen des Tassili Plateaus Nordalgeriens entdeckt. Diese lassen sich auf das Jahr 5000 v.Chr. datieren (vgl. Erowid, 2011a).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Erowid Plants Vaults 6.jpg (Erowid, 2011b)
Diese Kunstwerke dienen der Überlieferung der damaligen Bedeutung halluzinogener Pilze, deren Rausch kulturell zelebriert wurde, um das Bewusstsein auf Reisen zu schicken. So liegt es nur nahe, dass der Mensch einen inneren Drang zur Veränderung des Bewusstseinszustandes und der Wahrnehmung anstrebt. Sich als Kind das erste Mal schnell im Kreis zu drehen und die darauf folgende verschobene Wahrnehmung mit Kribbeln im Körper zu durchleben, könnte darüber hinaus als erste Rauscherfahrung, die wir alle einst kennenlernten, eingeordnet werden (vgl. Erowid, 2011a).
Ronald Siegel stützte diese Annahme und ging noch einen Schritt weiter, indem er Rausch als eines der Grundbedürfnisse neben Essen, Trinken und Sex einordnete. So wurde auch im gesellschaftlichen Kanon der Antike der Rausch in seinem ambivalenten Auftreten als Grundbedürfnis betrachtet. Erst mit der zunehmenden Verbreitung der monotheistischen Weltreligionen wurde Rausch zur Sünde erklärt (vgl. Quensel, 2010b, S. 97ff).
Den Rausch selbst beschreiben Böllinger und Stöver als einen „[...] Moment der Regulation nach innen und nach außen. Konsum erfüllt hierbei seine lindernde, entspannende, verdrängende, aktivierende oder kommunikative Funktion" (Böllinger & Stöver, 2002, S. 21).
Georg Bruns beschreibt auf psychoanalytischer Basis unterschiedliche Rauschzustände und gibt dabei einen Einblick in die Komplexität dieser Thematik.
"[...] der Rausch [drängt] - gemeinsam mit
Trance, Hypnose, Autosuggestion, meditativer Versenkung und Ekstase wissenschaftlich als
verändertes Wachbewusstsein (VWB) beschrieben - auf der Basis erotisch-sexueller wie auch
aggressiver Urformen des Rauschs [sic], die beide zur psychophysischen Grundausstattung der
Menschen gehören, bei Einengung der Wahrnehmung, vorübergehender Verkennung der Realität,
Steigerung der Selbstempfindung, phantastischer Überzeugung der Überwindung von zeitlichen und
räumlichen Grenzen und zeitweiliger Freiheit bzw. Befreiung von moralischen und rechtlichen Regeln
und Einschränkungen und von Alltagsbeschwernissen zu einer Phantasie und Empfindung kosmisch-
göttlicher Verschmelzung [...]" (Quensel, 2010a, S. 95ff).
Der Rausch als solches hatte somit einen weitaus anerkannteren Status im Hinblick auf unsere Menschheitsgeschichte und ist darüber hinaus als ein psychophysiologischer Teil von uns zu betrachten. Erst im Laufe der Jahrhunderte durch religiös bzw. politisch geprägte Ziele umgedeutet, wurde der Rausch in unserer Kultur und Gesellschaft zu etwas Sündhaftem und Verachtenswertem. Dem ist hinzuzufügen, dass politisch oder religiös ausgeübter Druck zur Ausgrenzung dieses Grundbedürfnisses unserer Natur widerspricht und dem Ziel einer gesunden Gesellschaft näher zu kommen entgegenwirkt (vgl. Böllinger & Stöver, 2002, S. 54).
3.2 Das Verständnis von Sucht und Abhängigkeit
Aufgrund der Informationsdichte der Thematik hat der Verfasser dieser Bachelorarbeit dieses Kapitel inhaltlich begrenzt. Es können im Rahmen dieser Arbeit nicht alle Aspekte von Sucht und Abhängigkeit detailliert thematisiert werden.
Matthias Kaufmann beschreibt die Komplexität des Begriffs Sucht metaphorisch mit dem Vergleich "eines medizinischen Chamäleons” (Kaufmann, 2003) und lässt so bereits vermuten, dass sich hinsichtlich des Begriffs mehr als ein Wandel vollzogen hat.
Der Begriff Sucht weist eine lange Geschichte auf, in der sich sowohl die Wortbedeutung als auch die Erkenntnisse zu den Entstehungsursachen mehrfach anpassten und vielseitig uminterpretiert wurden bis zu seiner Infragestellung als korrekten Terminus in heutigen Debatten. Der Ursprung des Wortes liegt in der gotischen Sprache und leitet sich von den Worten suhts, sott, suht und secht ab, was für Krankheit steht sowie siukan, welches krank bedeutet. In der Zeit des frühen Mittelalters verwendet, bezogen sich diese Wörter besonders auf Krankheiten, deren Ursachen unerkennbar waren (vgl. Barsch, 2010, S. 109).
Mit Beginn des 16. Jahrhunderts überschrieb man den Wortursprung von Sucht und leitete den Begriff von Seuche und Siechtum neu her. Dennoch wurde Sucht weiterhin als übergeordneter Term verwendet, um Krankheitsgruppen wie Schwindel-, Fall-, oder Tobsucht, deren Ursprung unklar war zu kategorisieren. Generell von der Norm abweichendes Handeln, welches zwar vertraut aber als grenzüberschreitend und triebgesteuert wahrgenommen wurde, wurde nun mit dem Begriff Sucht in einen Kontext gebracht. Bei den Ausdrücken Verschwendungssucht, Eifersucht und Rachsucht wird dies nochmals deutlich (vgl. Barsch, 2010, S. 112).
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts änderte sich das Verständnis von Sucht abermals. Insbesondere Medizinersahen im hemmungslosen Konsum psychotroperSubstanzen der Suchterkrankten ein Anzeichen für den Versuch eine innere Leere zu füllen. Sie verbanden die Sucht mit dem Begriff der Suche, speziell nach nicht zu stillenden Bedürfnissen oder Verlangen. Die Betroffenen seien ihren übersteigerten, triebhaften Bedürfnissen hilflos ausgeliefert und müssten deshalb als krank wahrgenommen werden (vgl. Barsch, 2010, S. 114).
Mitte des 20. Jahrhunderts brachte Elvin Morton Jellinek das Alkoholismus Modell hervor und prägte durch seine darauf aufbauende These das hierauf hin konzeptionell erstellte Hilfe- und Unterstützungsangebot. Diese These besagt, dass die Konsument*innen krankheitsbedingt uneinsichtig sind, krank zu sein, und es darum erst eine Chance auf Besserung durch Hilfemaßnahmen gibt, wenn die Konsument*innen an ihren Problemen zerbrechen. Bevor dies nicht geschieht, sind die Betroffenen nicht in der Lage Hilfeangebote anzunehmen. Des Weiteren stützt sich das Model auf eine im 19. Jahrhundert hervorgegangene These, nach der es einen sogenannten "Point of no return” gibt. Sollte dieser erreicht sein, gilt die Sucht als unheilbar. Demzufolge haben Betroffene nur die Chance ihre Suchtentwicklung durch lebenslange ausnahmslose Abstinenz zu pausieren, aber keine Aussicht auf Genesung und Rückkehr zur Normalität (vgl. Barsch, 2010, S. 131).
Neben dem Begriff Sucht wird auch häufig von Abhängigkeit gesprochen, wobei beide in der Regel als synonym verstanden werden. 1964 schlug die Weltgesundheitsorganisation (WHO) vor den Ausdruck Sucht zu ersetzen, da dieser empirisch nicht standhaft sei. Abhängigkeit und oder Missbrauch wurden als passendere Begrifflichkeiten vorgeschlagen, die sich aber nicht durchsetzen konnten (vgl. Tewes & Wildgrube, 2016, S. 357).
Die ICD-102 bietet aus klinischer Sicht ein kategorisches System in dem die verschiedensten psychischen Störungen codiert und differenziert dargestellt werden. In ihr werden die Worte Sucht oder Abhängigkeit nicht mehr verwendet, sondern innerhalb der Codegruppe „Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen" kategorisiert. Um den Begriff Suchtkrankheit zu ersetzen und zu differenzieren sowie auf eine Erkrankung durch den Konsum psychoaktiver Substanzen hinzuweisen, wird von substanzbezogenen psychischen Störungen oder Verhaltensstörungen gesprochen (vgl. Krollner & Krollner, 2020).
Die genaue Beschreibung der Codes F10-19 erklärt den „Ist-Zustand" der Störung, an der die Betroffenen leiden, und zeigt eine genaue Differenzierung innerhalb der Abhängigkeitserkrankung auf. Um genaueres über die Codierungen zu erfahren, verweist der Verfasser dieser Arbeit auf die nachfolgende Quelle, um den Rahmen dieser Facharbeit nicht zu überschreiten (vgl. Bilke & Batra, 2011, S. 1ff).
Bis heute scheint keine Einigkeit über das Verständnis von Sucht und Abhängigkeit vorhanden zu sein. Zum Teil wird sich neuer Erkenntnisse angenommen, aber auch veraltete Bilder haben Bestand und so gibt es viele Überschneidungen in den Vorstellungen der Expertinnen. Schenk-Danzinger versteht unter Sucht einen Prozess, der zwanghafte Verhaltensmuster hervorbringt und Menschen dazu antreibt Dinge zu tun, die sonst im Widerspruch mit ihren eigenen Werten stehen (vgl. Schenk- Danzinger, Rieder & Danzinger, 2013, S. 310).
Wohingegen Schneider von einem historisch-gesellschaftlichen Konstrukt spricht, welches negativ behaftet ist und uns suggerieren will, dass die Droge das Individuum in Besitz nimmt. Dabei wird die Person als schuldig an nachfolgender Verfremdung zur Ich-Identität, an der wechselnden Wahrnehmung von Normalität und Abnormalität, am Kontrollverlust und an der Verelendung und Selbstzerstörung betrachtet (vgl. Schneider, 2001, S. 197).
Nach Barsch wird leichtfertig mit dem Begriff Suchtkrankheit umgegangen, besonders in Bezug auf stoffungebundene Süchte. Der Ausdruck sei zu einer Art Sammelbegriff geworden, der normabweichendes Verhalten in den Bereich Sucht verweist, um den Umgang mit Abhängigen durch die Infrastruktur des Suchthilfesystems zu erleichtern (vgl. Barsch, 2010, S. 115).
Im ICD 10 wird die Bedeutung von Abhängigkeit aus medizinischer Sicht klar differenziert. Dennoch, um Verwirrungen zu vermeiden und das Ausformulieren zu erleichtern, wird der Verfasser dieser Arbeit weiterhin die Begriffe Sucht oder Abhängigkeit verwenden.
Die Ansichten über die Ursachen von Sucht haben sich ebenso mehrfach geändert. Ursprünglich wurde angenommen, dass Drogen Giftquellen sind, deren zu häufiger Konsum zu körperlichen und geistigen Schäden führt. Der Sucht wollte man mit einem strikten Tagesablauf und erzieherischen Maßnahmen in Trinkeranstalten entgegen wirken. Dabei sollte der Weg zur Abstinenz über den "kalten" Entzug ermöglicht werden (vgl. Barsch, 2010, S. 129ff).
[...]
1 Niedrigschwelligkeit bedeutet „nicht an [nur schwer erfüllbare] Vorbedingungen geknüpft; schnell und unbürokratisch zu erhalten" (Duden, 2020).
2 Internationale Klassifikation psychischer Störungen (Krollner & Krollner, 2020)