Weimarer Verfassung


Presentation / Essay (Pre-University), 2001

3 Pages, Grade: 13


Excerpt


Weimarer Verfassung

1. Verfassung Definition

- in Urkunde festgehalten
- Grundgesetz eines Staates
- unter erschwerten Bedingungen änderbar
- enthält Rechtsnormen
- regelt Bestellg., Zuständigkeit + Fkt. der höchsten Staatsorgane
- wichtigste individuellen Freiheitsrechte fest geschrieben gegenüber exekutive, legislative
+ judikative Gewalt

2. Entstehung

- Hauptteil Nationalversammlung bestehend aus SPD, Zentrum + Deutsche Demokratische Partei

- trat in Weimar zusammen

- Aufgabe:

- Schaffg. einer vorläufigen Rechtsgewalt für „Übergangszeit“ bis zur Wahl des 1. Reichstages ➔ also neue Regierung + Verfassung für Dtl. ausarbeiten

- Friedrich Ebert (SPD) am 11. 2. 1919 1. Reichspräsident

- beauftragte Philipp Scheidemann ➔ Regierg. bilden

- ➔ ernannte 1. Reichsregierg.

- Als Erfahrungs- + Diskussionsgrundlagen ➔ Paulskirchenverfassg., Reichsverfassg. seit Revision vom 28.10.1918 + Vorarbeiten + Überlegungen des Reichsinnenministers + Staatsrechtslehrers Hugo Preuß (DDP) + Soziologen Max Weber

- Hauptanliegen:

- Beseitigung Ungleichheiten beim Wahlrecht, ungeschmälertes Gesetzgebungsrecht für Reichstag

- genaue best. Abhängigkeit d. Regierg. vom Parlament

- starke Position für Staatsoberhaupt in Krisenzeiten

- gewisse Selbstständigkeit d. Länder bei Mitwirkg. an Gesetzgebg.

- Garantie d. Grundrechte

- Verfassg. am 31.07.1919 von Nationalversammlg. mit 262 gegen 75 Stimmen angenommen + löste „Gesetz über die Vorläufige Rechtsgewalt“ ab

- am 11.08.1919 Verfassg. durch Reichspräsident Friedrich Ebert unterzeichnet

- drei Tage stäter ➔ Inkrafttreten

- erstmals in dt. Verfassg. mußte monarchisches Prinzip dem Grundsatz der Volkssouveränität weichen:

- alle Macht des Staates lag beim Volk als dem Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt

- Repräsentant der Volkssouveränität war bis Juni 1920 Nationalversammlg., danach Reichstag

3. Wähler

- Wahlalter von 25 auf 20 Jahren herabgesetzt

- Frauen erhielten aktive + passive Wahlrecht (nach Artikel 109 Abs. 2 d. Verfassg. Frauen + Männer „grundsätzlich dieselben Staatsbürgerlichen Pflichten + Rechte“

- ab 25 Jahren kann man selbst gewählt werden

- gleiche, allgemeine, direkte + geheime Wahl

- Verhältniswahlrecht

- jede Partei erhielt für 60000 gültige Stimmen ein Mandat zugesprochen

- auch kleine Parteien ➔ Zutritt zu Reichstag

- ➔ ➔ Parteienvielfalt ➔ erschwerte Bildung einer regierungsfähigen Mehrheit im Reichstag

- größere Parteien kaum Kompromisse

4. Reichsrat

- Kontrolle der Exekutiven Gewalt

- Reichsregierg. Reichstag verantwortlich

- durch Mißtrauensvotum Kanzler + Minister zum Rücktritt gezwungen werden können (Art. 54)

- aber keine Pflicht bei Abwahl Kanzler neuen zu wählen

- direkt vom Volk gewählt

- zentrale pol. Organ d. Verfassg.

- Gesetzgebg.

- Entscheidg. über Krieg + Frieden

- größere Bedeutg. als im Kaiserreich

- Abgeordnete nach Verhältniswahlrecht gewählt

- auf 4 Jahre

- durch Volksbegehren neue Gesetzvorstellg. an den Reichstag

5. Reichspräsident

- direkt vom Volk gewählt

- Reich nach außen hin Völkkerrechtlich vertreten

- Oberbefehl über Reichswehr

- über jeden seiner Schritte Reichstag in Kenntnis setzen

- wenn Reichstag aufgelöst mind. 6 Wochen vergehen bis Neuwahlen ➔ Präsident + Kanzler darf Gesetze erlassen (Art 48) Notverordnungsparagraph „Grundrechte können außer Kraft gesetzt werden zum Schutze der Republik“

- auf 7 Jahre

- ernennt + entläßt Minister + Kanzler (Art. 53) ohne dabei an Reichstag gebunden zu sein

- Reichstag auflösen nur einmal aus demselben Anlaß (Art. 25)

- wenn Bundesland gesetzwidrig dann Ermahng. später kann er mit Herr einschreiten

6. Reichsrat

- Vertretg. der Länder

- vorwiegend beratende Fkt.

7. Reichsregierg.

- bestehend aus Reichskanzler + Reichsminister

8. Länder

- aus Bundesstaaten wurden 18 Länder

- nur noch ein Bundesstaat ➔ neue Reich

- Reichsrecht bricht Landesrecht (Art. 13) wirkte sich spürbar in neu geschaffenen Reichsfinanzverwaltg. aus, die dem Reich Einkommens- , Körperschafts- + Umsatzsteuer zubilligte. Reich bekam Geld von Länder.

- Länder hatten eigene Verfassg.

- Reichsverfassg. stand über Länderverfassg.

- Bayern, Württemberg mußten Sonderrechte bei Militär, Post + Verkehrswesen aufgeben

- alles einheitlich im Reich

- zur Vertretg. d. Länder bei Gesetzgebg. + Verwaltg. d. Reiches ➔ Reichsrat gebildet

- hat Recht gegen Reichsgesetze Einspruch zu erheben

- kann aber mit 2/3 Mehrheit vom Reichstag überstimmt werden

9. Inhalt der Verfassg.

- Staatsgewalt geht vom Volke aus

- Volk besaß Mgl. durch Volksbegehren + Volksentscheide direkt in das pol. Geschehen einzugreifen

- Grundrechte + Grundpflichten

- Rechtsgleichheit

- Freizügigkeit

- Freiheit d. Person

- Recht d. freien Meinungsäußerung

- Glaubens- + Gewissensfreiheit

- Petitionsrecht

- Vereins- + Versammlungsrecht

- Unverletzlichkeit d. Wohng. + Briefgeheimnis

- Neu:

- Schutz d. Staates für Ehe + Familie

- Gleichberechtigung beider Geschlechter

- Fürsorge für kinderreiche Familien

- Schutz der Jugend gegen Ausbeutg. + Verwahlosg.

- Trenng. von Kirche + Staat

- Recht auf Eigentum

- Mgl. zur Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit

- staatliche Anerkennung der Arbeitnehmer- Arberitgeberorganisation

- Sorge für den notwendigen Unterhalt eines jeden Deutschen soweit eine „angemessene Arbeitsgelegenheit nicht nachgewiesen werden kann“ (Art. 103)

- viele Grundrechte in Krisenzeiten durch Art. 48 außer Kraft gesetzt

10. Beurteilung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

➔ das Positive überwiegt, zum ersten mal gab es einen demokratischen Staat auf deutschem Boden!!

Quellen

Micrsosoft Encarta 97

Geschichte und Geschehen 10

Von der Französischen Revolution bis zum Nationalsozialismus Geschichte 11

Excerpt out of 3 pages

Details

Title
Weimarer Verfassung
Grade
13
Author
Year
2001
Pages
3
Catalog Number
V101050
ISBN (eBook)
9783638994729
File size
334 KB
Language
German
Keywords
Weimarer, Verfassung
Quote paper
Monika Lange (Author), 2001, Weimarer Verfassung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101050

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Title: Weimarer Verfassung



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