Ein Querschnitt des Asylsystems und der Asylpolitik in Italien


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2016

16 Pages, Note: 1


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Süditalien und die Zentrale Mittelmeerroute

2. Asylsystem, Unterbringung & Versorgung in Italien
2.1 Unterbringungseinrichtungen und Versorgung
2.2 Das Asylsystem

3. Historischer Kontext und die Flüchtlingspolitik in Italien
3.1 Historischer Kontext
3.2 Die Flüchtlingspolitik in Italien

4. Statement

Literaturverzeichnis

Einleitung

Die Rolle Italiens hat mich im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbewegung schon seit längerem beschäftigt. Da zu den Themen der Vorlesung auch die Situationen in benachbarten Ländern zählen, wollte ich die Gelegenheit nutzen um die Herausforderungen und die Situation in Italien näher zu beleuchten. Mein Eindruck war, dass lange bevor Österreich ein aktiver Akteur in der derzeitigen Flüchtlingspolitik geworden ist, hatte Italien schon seit mehreren Jahren große Probleme mit der täglichen Ankunft von asylsuchenden Personen an den südlichen Küstengebieten des Landes und wurde dabei von anderen EU-Ländern und der EU lange im Stich gelassen. Mich interessiert in dieser Arbeit vor allem die Flüchtlingspolitik in Italien, wie diese ihre Anfänge genommen hat und welche Versorgung es in Italien für Asylsuchende gibt. Das dient vor allem dazu einen Einblick über die Situation in Italien zu erhalten. Daher heißt der Titel der Seminararbeit:

„ Ein Querschnitt: Asylsystem und Asylpolitik in Italien“

1. Süditalien und die zentrale Mittelmeerroute

Die italienische Insel Lampedusa wurde in den letzten Jahren zum Synonym für die sogenannte „Flüchtlingskrise“. Sizilien und Lampedusa sind zwei italienische Inseln, auf denen die größte Anzahl von geflüchteten Personen ankommen, welche die zentrale Mittelmeerroute nach Italien nutzen. Politisch gehört Lampedusa zu Italien aber geographisch schon zu Afrika, da die Insel nur 138 km von Tunesien entfernt liegt. Aus diesem Grund ist die Insel zu einer stark frequentierten Fluchtroute geworden. Die Nähe der Insel zu Afrika macht diese zu einer der größten Empfänger für Flüchtlinge, trotz ihrer geringen Größe. Oft ist die Anzahl der AsylwerberInnen auf Lampedusa größer als die Anzahl der Einwohner und des Öfteren gibt es Spannungen, die zumal auch in Gewalthandlungen enden (vgl. Khrebtan-Hörhager 2015: 85f.) Die gesamte Südküste ist Ankunftsgebiet von geflüchteten Personen, die die gefährliche Fahrt über das Mittelmeer nach Italien auf sich nehmen. Diese Personen nutzen die sogenannte „Zentrale Mittelmeerroute“. Früher gab es zwei Hauptrouten nach Italien, welche nun von Frontex in eine Route zusammengefasst werden. Die ursprüngliche Zentrale Mittelmeeroute verläuft von Libyen und Tunesien nach Italien, vor allem nach Lampedusa, Sizilien und Malta (vgl. Frontex 2016).

Die Route nach Apulien und Kalabrien, verläuft vom südlichen Teil Griechenlands, vom Süden der Türkei aber auch von Ägypten nach Apulien oder Kalabrien. Die Daten dieser Route werden von Frontex seit 2014 in die Daten der Zentralen Mittelmeerroute inkludiert (vgl. Frontex 2016). In Italien, berichtet die UNCHR, sind im Jahr 2015 über 150 000 Personen angekommen und im Jahr 2014 waren es 170 000. Davon 80 000 in Sizilien und 20 000 in Lampedusa (vgl. UNCHR: 2015).

Dies sind Zahlen von Personen, die es geschafft haben das Meer zu überqueren, doch wie wir wissen schaffen dies nicht alle und bis heute gibt es zahlreiche Desaster auf dem Mittelmeer. Wie viele Flüchtlinge in den letzten Jahren auf der Überfahrt gestorben sind, weiß niemand genau. Bekannt sind lediglich Fälle von Schiffbrüchen, die von Überlebenden berichtet wurden und die aufgezeichneten (vgl. IOM Global Migration Data Analysis Centre GMDAC: 2016: 2).

Das Projekt "Migrant Files" schätzt die Zahl der Personen die während der Überfahrt in den letzten 15 Jahren gestorben sind auf 25.000 bis 80.000 (vgl. Mediendienst Integration 2015: 4).

2. Asylsystem, Unterbringungseinrichtungen & Versorgung in Italien

2.1. Unterbringungseinrichtungen und Versorgung

Doch was geschieht nach der Ankunft in Italien? Seit kurzem wurden diverse Aufnahmezentren in sogenannte „Hotspots“ umgebaut bzw. umbenannt, welche dazu dienen potentielle AsylwerberInnen von sogenannten „Wirtschaftsflüchtlingen“ gleich nach der Ankunft zu trennen. Die Hotspots wurden von der EU-Kommission vorgeschlagen und sollen dazu dienen den überproportionalen Migrationsdruck an den EU-Außengrenzen zu regulieren. Handelt es sich um Personen bei denen ein Asylantrag durchaus für möglich gehalten wird, so werden diese in ein Aufnahmezentrum gebracht um dort einen Antrag zu stellen. Jene Personen, denen auf den ersten Blick kein Asylstatus zugesprochen wird, sollen direkt von den Hotspots aus abgeschoben werden oder in eine Abschiebungshaft gebracht werden (vgl. borderline-europe 2016: 17).

Wie wir aus dem Vortrag von Mag. Petra Limberger wissen, wird Kriegsflüchtlingen eher subsidiärer Schutz zugesprochen (vgl. Limberger 17.6.2016). Daher ist dieses Auswahlverfahren sehr problematisch, denn in Italien werden meist Personen aus Syrien, Eritrea und Irak als potentielle berechtigte AsylwerberInnen gesehen und anderen Personen die möglicherweise ein Recht auf Asyl nach der Genfer Flüchtlingskonvention hätten, werden zurückgewiesen. Befragte MigrantInnen haben teilweise berichtet, dass sie in diesen Hotspots lediglich nach ihrem Herkunftsort gefragt wurden, nicht aber nach den Fluchtgründen (vgl. borderline-europe 2016: 18).

Um einen Überblick über die verschiedenen Einrichtungen zu erhalten folgt im nächsten Absatz eine kurze Auflistung Das dient auch dazu um die Unterschiede auf einen Blick zu erkennen, da einige Einrichtungen in den Folgekapiteln nochmals erwähnt werden.

Der italienische Staat stellt drei gesetzlich geregelte Typen von Unterbringungszentren für Asylsuchende zur Verfügung und Nr. 4 CAS sind nicht gesetzliche:

1. CPSA - Centro die Primo Soccorso e Accoglienza : Erstaufnahme nach Ankunft über See, angelegt für einen temporären Aufenthalt von 48 - 72 h.
2. CARA und CDA - Centro Accoglienza per Richiedenti Asilo / Centro die Accoglienza: Diese sind Erstaufnahmeeinrichtungen und in ganz Italien gibt es ca. 7300 Plätze in 13 verschiedenen Einrichtungen.
3. SPRAR (Sistema di protezione per richiedenti asilo e rifugiati): Dieses gehört zu einem kommunalen freiwilligen Unterbringungssystem. Es ist ein Netzwerk, das vom Staat zentralverwaltet wird. SPRAR ist eine Art Zweitunterkunft mit Integrationsangebot, die hauptsächlich für Schutzberechtige und Asylsuchende bestimmt ist. Derzeit gibt es ca. 22 000 Plätze in 430 verschiedenen SPRAR Projekten.
4. CAS (Centro die accoglienza straordinaria): sind nicht gesetzliche, temporäre, informelle Aufnahmesysteme, die staatlich finanziert aber privat geleitet werden. Derzeit gibt es ca. 71 000 Plätze in 3090 Einrichtungen.

Im Juli 2014 beschloss die italienische Regierung das System zu verändern und zwar sollten CARA abgeschafft werden und sogenannte HUB‘s bzw. Sammelstellen sollten entstehen, von denen aus die Geflüchteten dann in die Zweitaufnahme "SPRAR" verteilt werden. Zusätzlich sollen, wie oben erwähnt laut europäischen Vorgaben "Hotspots" entstehen, in denen "WirtschaftsmigrantInnen" von potentiellen AsylantragstellerInnen getrennt werden sollen. Der erste Hotspot entstand in Lampedusa, weitere folgten in Trapani und Pozzallo (vgl. borderline- europe 2016: 4f.).

Das Taschengeld in den gesetzlichen Zentren beträgt ca. € 1.50 - € 2.50 pro Tag was in Cash oder in Waren ausbezahlt wird. Über Auszahlungen in den CAS gibt es wenig Information, da diese privat betrieben werden. Interessant ist die Angabe, dass das Innenministerium die täglichen Kosten pro Person auf ca. € 30 - € 35 in den staatlichen Unterbringungen „schätzt“ und es keinen fixen staatlichen Tagessatz gibt da das Gesetz keine Definition von einem adäquaten Lebensstandard bzw. Lebensunterhalt beinhaltet (vgl. Italian Council for Refugees CIR 2016).

Eine kürzliche Gesetzesänderung von 2015 erlaubt es Asylwerbern schon nach 60 Tagen statt nach 6 Monaten nach dem Zeitpunkt der Asylantragstellung zu arbeiten. Die SPRAR Einrichtungen bieten Berufstrainings an, jedoch gibt es zu wenig Angebot und SPRAR sind die einzigen, die ein systemintegriertes Training anbieten. Die Möglichkeiten zu diversen Trainings und Kursen variiert in Italien stark nach den Angeboten in den jeweiligen Unterkünften (vgl. Italian Council for Refugees CIR 2016). Da die staatlichen Unterbringungszentren für MigrantInnen überfüllt sind, werden immer mehr informelle Strukturen geschaffen welche erst als Übergangslösungen gedacht waren aber zu langfristigen Aufenthaltsorten wurden. Diese werden wie oben schon erwähnt, CAS genannt und sind außerordentliche Aufnahmezentren. Im Jahr 2015 wurden diese Einrichtungen durch den Fall "Mafia Capitale" bekannt. Menschen wurden unter sehr prekären Bedingungen untergebracht und die Betreiber hatten vor allem das Ziel sich zu bereichern. Nicht nur die Lebensbedingungen waren und sind mangelhaft, es sind auch keine staatlich finanzierten Strukturen in diesen Unterkünften vorhanden, da diese als temporäre Lösungen gedacht waren (vgl. borderline-europe 2016: 25f.). Zu den privaten Unterbringungseinrichtungen gehören aber auch Träger wie die Caritas und ähnliche Organisationen sowie NGO‘s (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2014: 14).

2.2. Das Asylsystem

Das Asylsystem in Italien sieht ein einzelnes Verfahren für den Entschluss eines Asylstatus oder Subsidiären Schutz vor. Es gibt allerdings Möglichkeiten eines Schnellverfahren oder eines Prioritätsverfahren. Die zuständige Stelle nennt sich „Le Commissioni territoriali per il riconoscimento della protezione internazionale - CTRPI“ (vgl. Italian Council for Refugees CIR 2016).

In Italien gibt es keinen festgelegten Zeitrahmen um einen Asylantrag zu stellen wenn sich die betreffenden Personen bereits auf nationalem Boden befinden, jedoch müssen jene, die den Wunsch eines Asylantrages bei der Grenzpolizei zu äußern, dies innerhalb von acht Tagen auf der Polizeistation tun, sonst werden die Personen als „illegale Einwanderer“ gesehen (vgl. De Donato 2015: 20). Auf der Polizeistation welche „Questura“ genannt wird, werden Fingerabdrücke genommen und Fotos gemacht. Es werden bei diesem Gespräch außerdem Fragen im Zusammenhang mit der Dublin III Verordnung gestellt und über das zuständige Ministerium wird daraufhin überprüft welches Land zuständig ist. Die Dokumente werden danach an CTRPI gesendet, von denen es Zweigstellen im ganzen Land gibt.

Die nationale Kommission für das Recht auf Asyl „Commissione nazionale per il diritto di asilo - CNDA“ koordiniert und steuert das CTRPI und ist auch verantwortlich für die Annullierung eines Verfahrens oder Aberkennung eines Asylstatus. Diese zwei Stellen gehören zur den Abteilungen „Bürgerrechte und Immigration“ des Innenministeriums. Laut Gesetz sollte ein Interview innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung erfolgen und die Entscheidung sollte nach drei Tagen gefällt werden. Falls das CTRPI aufgrund von fehlenden Informationen noch keine Entscheidung treffen kann, so kann dies bis zu 6 Monate verlängert werden. In der Praxis jedoch dauert auch das reguläre Verfahren einige Monate. Je nach Komplexität des Falles gibt es diverse Verlängerungsfristen, die jedoch auf maximal 18 Monate verlängert werden können. Das Prioritätsverfahren trifft auf Personen zu bei denen fundierte Asylgrunde zutreffen, der/die Antragstellern schutzbedürftig ist, sich in einem Abschiebezentrum aufhält oder aus einem Land kommt bei welchem entschieden worden ist, dass kein persönliches Interview notwendig ist. Das Schnellverfahren trifft zu wenn der/die Antragstellern sich in einer Haftanstalt befindet. In beiden Verfahren wird innerhalb von sieben Tagen ein Interview durchgeführt und die Entscheidung innerhalb von zwei Tagen getroffen. Beim Schnellverfahren kann sich dies verlängern wenn der Antrag unbegründet ist, wenn ein weiterer Antrag gestellt wurde oder wenn der/die Antragstellern nur aus dem Grund einen Antrag stellt um den Konsequenzen für irreguläre Einwanderung zu entgehen oder um die Abschiebung hinaus zu zögern. Erhält man einen negativen Bescheid, ist es möglich innerhalb von dreißig Tagen mit Hilfe einer Anwältin oder einem Anwalt beim Zivilgericht Beschwerde einzureichen. Personen die in Haft sind oder bei denen das Schnellverfahren zutrifft, haben fünfzehn Tage Zeit. Eine Beschwerde suspendiert die negative Entscheidung sofort, jedoch nicht wenn es einen Ausweisungsbefehl vor Antragstellung gab, der Antrag deutlich unbegründet und unzulässig war, es einen Aufenthalt in einem CIE oder CARA gab nachdem versucht wurde die Grenzkontrolle zu vermeiden oder ein CARA ohne Rechtfertigung verlassen wurde. Die meisten dieser Regelungen wurden 2015 reformiert (vgl. Italian Council for Refugees CIR 2016). Dies zeigt, dass ähnlich wie bei uns in Österreich das Fremdenrecht ein sehr komplexes zu sein scheint, das ständig reformiert wird und es schwierig ist einen Überblick zu behalten.

3. Historische Kontext und die Flüchtlingspolitik in Italien

3.1. Historischer Kontext

Migration ist ein sehr neues Phänomen in Italien, denn von ca. 1960 bis 1980 sind die italienischen StaatsbürgerInnen eher emigriert um in anderen europäischen Ländern zu arbeiten. Während der 1970er bis 1980er Jahre hat sich dies langsam umgekehrt, die Auswanderung verringerte sich und mehr und mehr Arbeitskräfte aus dem Ausland sind nach Italien zugewandert (vgl. Paoletti 2011: 60f.) Hiermit ist hauptsächlich Arbeitsmigration innerhalb von Europa gemeint aber wann hat die Flüchtlingsbewegung wie sie heute existiert angefangen? Tausende Menschen aus Konfliktgebieten aus Afrika und dem Nahen Osten versuchen schon seit vielen Jahren auf gefährlichen Wegen nach Europa zu kommen, da es keine legalen Einreisemöglichkeiten gibt. Von der breiten Öffentlichkeit unbemerkt kam im Oktober 1992 ein Boot mit 71 Tunesier in Lampedusa an. Dies war das erste Mal, dass eine größere Gruppe von MigrantInnen vom afrikanischen Kontinent in Lampedusa andockte und die Behörden wussten nicht wie sie dies handhaben sollten. Den geflüchteten Personen wurden, nachdem alle Vorräte nach einem Monat Aufenthalt in einer Kaserne aufgebraucht waren, Fahrscheine für eine Überfahrt nach Sizilien gekauft. Bald wagten immer mehr Personen die Überfahrt von der nordafrikanischen Küste nach Europa. (vgl. El-Gawhary 2015: 125 f.). Nicht lange davor, im Jahr 1991 kamen zum ersten Mal Personen aus Albanien mit einem Cargo-Schiff im Hafen von Otranto in Apulien an und diese Überfahrten wiederholen sich. Die Meeresüberwachung wurde daraufhin 1997 von Italien als erstes europäisches Land eingeführt um die Überfahrten nach Italien zu stoppen. Nach einem Unfall bei welchem ein Schiff der italienischen Seewache mit einem albanischen Boot kollidierte und 84 Menschen starben, wurden andere Strategien wie bilaterale Abkommen in Erwägung gezogen und ausverhandelt. Eines der kontroversesten Abkommen gab es mit der damaligen lybischen Regierung. Die Verantwortung der Grenzkontrolle im Mittelmeer wurde so auf Libyen übertragen indem das Land die eigenen Häfen kontrollieren und Rückführungen von afrikanischen MigrantInnen akzeptierten sollte, die von Libyen gestartet sind (vgl. Puggioni 2015: 1147f.).

Emanuela Paoletti beschreibt die italienische Migrationspolitik in drei Phasen: Die erste Phase betrifft die Jahre 1970 bis 1980 als der Zugang Italiens zur Migrationspolitik ein neutraler und neugieriger war. Auswertige MigrantInnen brauchten eine Arbeitsbewilligung um sich in Italien aufzuhalten, welche vor der Einreise angeschafft werden musste. Die Ölkrise von 1973 wird als Wendepunkt angesehen, denn die anderen europäischen Länder haben restriktivere Maßnahmen in der Migrationspolitik gesetzt und so stieg die Zuwanderung in Italien langsam und kontinuierlich an. Viele reisten mit einem T ouristenvisum ein und blieben irregulär im Land. Die zweite Phase betrifft die Jahre 1986 bis 1995 die von der Caritas als „Notfallperiode“ bezeichnet wird. Das Gesetz Akt Nr. 943 von 1986 sollte Italiener und Italienerinnen von potentieller unfairer Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt schützen und Restriktionen zur Einwanderung wurden restriktiver. Erst im Jahr 1990 wurden neue Regelungen für Zuwanderung für Asylsuchende implementiert: Das „Martelli Gesetz“ bestimmte, dass jede Person, der/die beweisen kann, dass er oder sie vor 1989 in Italien eingereist ist, dass diese Personen eine Aufenthaltsgenehmigung von zwei Jahren erhalten. Ein Budget für Aufnahmezentren wurde zudem beschlossen, welches für Menschen bestimmt war, die eine permanente Unterkunft suchten. Das Martelli Gesetz erlaubte Asylsuchenden konform mit dem Schengen Abkommen, nach Italien einzureisen und Visa waren verpflichtend für MigrantInnen aus Drittstaaten. Zahlreichen irregulären MigrantInnen wurde im Zuge des Martelli Gesetztes außerdem wieder eine Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt.

[...]

Fin de l'extrait de 16 pages

Résumé des informations

Titre
Ein Querschnitt des Asylsystems und der Asylpolitik in Italien
Université
University of Vienna  (Kultur- und Sozialanthropologie)
Cours
Ringvorlesung Facetten von Flucht
Note
1
Auteur
Année
2016
Pages
16
N° de catalogue
V1011229
ISBN (ebook)
9783346401694
ISBN (Livre)
9783346401700
Langue
allemand
Mots clés
Mittelmeerroute, Asylsystem Italien, Unterbringung Italien, Historischer Kontext, Asylpolitik in italien
Citation du texte
Isabella Maurer (Auteur), 2016, Ein Querschnitt des Asylsystems und der Asylpolitik in Italien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1011229

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