Unterkünfte für Wohnungslose aus der Sicht von Wohnungslosen. Bedarf, Angebote und Perspektiven


Bachelorarbeit, 2020

152 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Hypothese und Ziel der Arbeit
1.2 Theoretische Einordnung und Forschungsdesign
1.3 Aufbau der Arbeit

2 Grundlagen der Arbeit
2.1 Definition von Wohnungslosigkeit
2.2 Rechtliche Lage
2.3 Aktueller Diskurs: Zwischen Stufenmodell und Housing First
2.4 Wohnungslosenhilfe in Heilbronn
2.5 Wohnangebote für Wohnungslose in Heilbronn
2.5.1 Ohne Unterbringung, ohne Betreuung
2.5.2 Kommunale Unterbringung ohne Betreuung
2.5.3 Sozialhilferechtliche Unterbringung mit Betreuung
2.5.4 Typischer Ablauf der Wohnungslosenhilfe in Bezug auf Unterkünfte in Heilbronn
2.6 Beispiele für alternative Unterkünfte aus anderen Städten

3 Theoretischer Bezug
3.1 Historische Herleitung
3.2 Der Lebenslagen-Ansatz
3.3 Capability Approach
3.4 Problemdefinition und Akzeptanz von Lösungsstrategien

4 Forschungsdesign
4.1 Qualitative Forschung
4.2 Praxisforschung
4.3 Forschungsmethode und vorbereitende Überlegungen
4.3.1 Der Interviewleitfaden
4.3.2 Stichprobe / Interviewteilnehmer
4.3.3 Bezeichnung der interviewten Personen
4.3.4 Aufnahme und Transkription
4.3.5 Codierung
4.3.6 Datenschutz

5 Die Interviews
5.1 Die Vorbereitung der Interviews
5.2 Die Gesprächspartner

6 Reflektion der Forschungsphase

7 Analyse der empirischen Untersuchung
7.1 Bewertung der Unterkünfte - Überblick
7.2 Beschreibungen und persönliche Bewertungen der Unterkünfte
7.2.1 Bei Freunden, Bekannten, Verwandten
7.2.2 Wohnwagen
7.2.3 Auf der Straße
7.2.4 Erfrierungsschutz
7.2.5 Obdachlosenheim
7.2.6 Ambulant betreut
7.2.7 Stationär
7.2.8 Eigene Wohnung
7.2.9 Sonstiges
7.3 Wie möchten Sie gerne wohnen?

8 Diskussion der empirischen Ergebnisse
8.1 Was bedeuten die Ergebnisse der Interviews?
8.2 Ergebnisse im Zusammenhang mit der Literaturrecherche
8.3 Ergebnisse im Zusammenhang mit der theoretischen Grundlage

9 Handlungsempfehlung

10 Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Vergleich Stufenmodell und Housing-First-Modell

Abb. 2: Ablaufdiagramm Wohnungslosenhilfe

Abb. 3: Zirkulierender Prozess in der Praxisforschung

Abb. 4: Bekannte Unterkünfte

Abb. 5: Bewertung der aus eigener Erfahrung bekannten Unterkünfte

Abb. 6: Bewertung der nicht aus eigener Erfahrung bekannten Unterkünfte

Abb. 7: Bei Freunden, Bekannten, Verwandten, Beschreibung undpersönliche Bewertung

Abb. 8: Wohnwagen, Beschreibung und persönliche Bewertung

Abb. 9: Auf der Straße, Beschreibung und persönliche Bewertung

Abb. 10: Erfrierungsschutz, Beschreibung und persönliche Bewertung

Abb. 11: Obdachlosenheim, Beschreibung und persönliche Bewertung

Abb. 12: Aufnahmehaus Happelstraße, Beschreibung und persönliche Bewertung

Abb. 13: Abstinenzorientiertes Aufnahmehaus Südstraße, Beschreibung und persönliche Bewertung

Abb. 14: Modulhäuser, Beschreibung und persönliche Bewertung

Abb. 15: Dezentrales ambulant betreutes Wohnen, Beschreibung und persönliche Bewertung

Abb. 16: Eingliederungsheim, Beschreibung und persönliche Bewertung

Abb. 17: Eigene Wohnung, Beschreibung und persönliche Bewertung

Abb. 18: Abrisshäuser/-fabriken, Beschreibung und persönliche Bewertung

Abb. 19: Ulmer Nest, Beschreibung und persönliche Bewertung

Abb. 20: Container, Beschreibung und persönliche Bewertung

Abb. 21: Zukunftswünsche

Abb. 22: Ansprüche an Unterkunft

Abkürzungsverzeichnis

(…) Sprechpause (im Transkript)

Abb. Abbildung

Anm. d. Verf. Anmerkung des Verfassers

BAG W Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe

G Gesprächspartner

I Interviewer

i. d. R. in der Regel

IGFM Internationale Gesellschaft für Menschenrechte

MV Mietvertrag

unv. Unverständlich (im Transkript)

WG Wohngemeinschaft

1 Einleitung

Im Jahr 2018 waren nach offizieller Schätzung der BAG W1 im Jahresverlauf, ohne Einbezug wohnungsloser anerkannter Geflüchteter, gut 237.000 Menschen in Deutschland wohnungslos. Obwohl Kommunen verpflichtet sind, Obdachlosigkeit zu verhindern bzw. zu beseitigen, und obwohl es ein etabliertes System der Wohnungslosenhilfe gibt, lebten im Jahresverlauf etwa 41.000 Menschen ohne jede Unterkunft auf der Straße (BAG W 2019).

Diese Arbeit legt den Fokus auf betroffene Menschen in Heilbronn und erhebt, wie sie untergebracht sind und waren, wie sie die verschiedenen Unterkünfte beurteilen und was sie sich wünschen. Auf Machbarkeit und Kosten verschiedener Unterkünfte geht die Arbeit nicht ein.

1.1 Hypothese und Ziel der Arbeit

Meine Hypothese lautet, dass die Wohnangebote im Rahmen der Wohnungslosenhilfe nicht konsequent an den Bedürfnissen der Wohnungslosen ausgerichtet sind, wodurch es zur Ablehnung von Angeboten kommt. Das Ziel meiner Arbeit ist die Überprüfung dieser Hypothese durch Interviews in Heilbronn, ggf. die Überlegung zu einer induktiven Verallgemeinerung und daraus folgend eine Handlungsempfehlung für Wohnangebote in der Wohnungslosenhilfe.

1.2 Theoretische Einordnung und Forschungsdesign

Zur theoretischen Einordnung des Themas in die Soziale Arbeit beziehe ich mich auf den Lebenslagen-Ansatz und den Capability Approach. Beide werden unter Punkt 3 näher erläutert.

Das Forschungsdesign ist Praxisforschung innerhalb des qualitativen Ansatzes. Die Datensammlung erfolgt über eine Querschnittsstudie in Form einer mündlichen Face-to-face-Befragung. Die methodische Vorgehensweise sind qualitative Leitfadeninterviews mit schwachem Strukturierungsgrad, teilweise ergänzt durch Informationen aus einer weiteren Perspektive im Wege der Triangulation.

1.3 Aufbau der Arbeit

Kapitel 2 erläutert die Grundlagen der Arbeit, geht auf den aktuellen Stand der Wohnungslosenhilfe-Diskussion ein und stellt die Wohnungslosenhilfe in Heilbronn und ausgewählte Unterkünfte aus anderen Städten vor.

Kapitel 3 klärt den theoretischen Bezug, und in Kapitel 4 werden Forschungsdesign und Methode erläutert.

Nach einer Beschreibung der Interviews und Gesprächspartner2 in Kapitel 5 wird in Kapitel 6 die Forschungsphase reflektiert.

Kapitel 7 stellt die Analyse der empirischen Untersuchung vor, in Kapitel 8 werden die empirischen Ergebnisse diskutiert, bevor die Arbeit mit einer Handlungsempfehlung (Kapitel 9) und Schlussbetrachtung (Kapitel 10) schließt.

2 Grundlagen der Arbeit

Nachstehend werden die Grundlagen der Arbeit erläutert – die Definition zentraler Begriffe, die rechtliche Lage, der aktuelle Diskurs sowie eine Beschreibung der zu Beginn der Forschungsarbeit vorgefundenen Angebote der Wohnungslosenhilfe in Heilbronn und weiteren Städten.

2.1 Definition von Wohnungslosigkeit

Nach der Definition der BAG W (BAG W, ab Abs. 2) ist wohnungslos, wer nicht über einen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum (oder Wohneigentum) verfügt. Aktuell von Wohnungslosigkeit betroffen sind danach Personen, im ordnungsrechtlichen Sektor

- die aufgrund ordnungsrechtlicher Maßnahmen ohne Mietvertrag, d. h. lediglich mit Nutzungsverträgen in Wohnraum eingewiesen oder in Notunterkünften untergebracht werden im sozialhilferechtlichen Sektor
- die ohne Mietvertrag untergebracht sind, wobei die Kosten nach Sozialgesetzbuch XII und/oder SGB II übernommen werden
- die sich in Heimen, Anstalten, Notübernachtungen, Asylen, Frauenhäusern aufhalten, weil keine Wohnung zur Verfügung steht
- die als Selbstzahler in Billigpensionen leben
- die bei Verwandten, Freunden und Bekannten vorübergehend unterkommen
- die ohne jegliche Unterkunft sind, "Platte machen" im Zuwanderersektor
- Aussiedler, die noch keinen Mietwohnraum finden können und in Aussiedlerunterkünften untergebracht sind

Anerkannte Asylbewerber in Notunterkünften zählen im Sinne der Definition zwar zu den Wohnungsnotfällen, werden aber bei den Wohnungslosenzahlen im engeren Sinne nicht berücksichtigt.

„Wohnungsnotfälle“ beinhalten zusätzlich die von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen und diejenigen, die in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben. Der Begriff „Wohnungsnotfall“ legt den Fokus auf die Notlage durch nicht vorhandenen, unzureichenden oder gefährdeten Wohnraum (BAG W 2011).

Zu den unzumutbaren Wohnverhältnissen rechnen Enders-Dragässer und Sellach (2010, S. 197-201) auch sogenannte Schlicht- bzw. Substandardwohnungen. Siehe hierzu auch die Überlegungen zu Modulhäusern unter Punkt 2.5.3.

Ein Mensch, dessen mietvertraglich abgesicherte Wohnung vorübergehend unbewohnbar geworden ist – z. B. durch einen Brand oder Wasserschaden – ist nicht wohnungslos, aber dennoch obdachlos. Dazu die Definition der IGFM3:

Obdachlos ist eine Person, die unfreiwillig ohne Unterkunft ist, oder [sic!] ihr der unmittelbare Verlust einer Unterkunft droht. Das gilt auch, wenn die Unterkunft keinen menschenwürdigen Schutz vor den Unbilden der Witterung bietet oder wenn die Benutzung der Unterkunft mit akuten gesundheitlichen Gefahren verbunden ist. (IGFM, Abs. 5)

Die rechtlichen Grundlagen sind in Deutschland wie folgt geregelt:

2.2 Rechtliche Lage

Da Obdachlosigkeit als Ordnungswidrigkeit gilt, haben Obdachlose Anspruch auf Unterbringung durch die Gemeinde. Grundlage hierfür sind folgende Gesetze:

- Gefahrenabwehrgesetz (SOG Sicherheits- und Ordnungsgesetz), in Baden-Württemberg Polizeigesetz (§ 1 PolG4 )
- Art. 1, 2 und 6 des Grundgesetzes (Menschenwürde, allgemeines Persönlichkeitsrecht, Schutz von Ehe und Familie, Mutterschutz)

Wenn zur besonderen Lebenslage der Wohnungs- oder Obdachlosigkeit soziale Schwierigkeiten hinzukommen, gibt es nach §§ 67f. SGB XII5 einen Anspruch auf besondere Unterstützung zur Wiedereingliederung. Soziale Schwierigkeiten betreffen die Interaktion mit der sozialen Umwelt, d. h. Schwierigkeiten in Zweier-Beziehungen, sozialen Netzwerken, bürokratischen Institutionen, Nachbarschaft, Gemeinde oder Gesamtgesellschaft. Der Verlust der Wohnung ist häufig nicht nur der Auslöser, sondern auch die Folge eines Prozesses von z. B. Alkoholproblemen, Trennung vom Partner, Verlust der Arbeit, Überschuldung usw.

In Deutschland werden diese gesetzlichen Grundlagen vorwiegend in Form eines Stufenmodells umgesetzt. Dieses Modell und das aktuell in anderen Ländern erprobte „Housing-First-Modell“ werden im nächsten Kapitel erläutert.

2.3 Aktueller Diskurs: Zwischen Stufenmodell und Housing First

Nach Gillich (2012, S. 270-272) hat Wohnungslosigkeit die Tendenz, sich zu verstetigen. Sie verläuft prozesshaft und führt langfristig zu weiterem sozialem Abstieg. Die Problemlage wird nicht zwangsläufig durch einen festen Wohnsitz beendet. Diese Aussage führt zu zwei Paradigmen mit unterschiedlichen Schlussfolgerungen und Lösungswegen.

In der deutschen Wohnungslosenhilfe dominiert das sogenannte Stufenmodell. Es beruht auf der Auffassung, dass Wohnungslose zunächst eine Basis finden müssen, um ihre sozialen Schwierigkeiten zu überwinden. Die Beratung und persönliche Betreuung stehen an erster Stelle, außerdem z. B. Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes und schließlich Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung. Hierfür werden Wohnungslose stufenweise durch ambulant oder stationär betreuten Wohnraum an Normalwohnraum herangeführt. Auf diese Weise soll Wohnfähigkeit hergestellt werden. Der mietvertraglich abgesicherte Individualwohnraum steht als Ziel am Ende des Hilfeplans. Dies wird auch deutlich am beispielhaften Ablaufschema unter Punkt 2.5.4.

„Housing First“, z. B. in USA, Kanada und Skandinavien, ist eine "Housing Led Strategy", räumt also der Wohnraumversorgung Vorrang ein vor der Überwindung sozialer Schwierigkeiten. Am Anfang des Hilfeplans steht dauerhafter, mietvertraglich abgesicherter Wohnraum (Busch-Geertsema 2014, S. 155-157).

Nachstehender Überblick veranschaulicht die Unterschiede:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Vergleich Stufenmodell und Housing-First-Modell

Ungeachtet der positiven Ergebnisse von Studien6 zu „Housing First“-Modellen bezieht sich die vorliegende Arbeit auf das deutsche Stufenmodell, da sich die Unterkünfte (Ersatzwohnraum), die den Wohnungslosen in Heilbronn zur Verfügung stehen, im Rahmen dieses Stufenmodells entwickelt haben und entwickeln.

2.4 Wohnungslosenhilfe in Heilbronn

In Heilbronn wird die sozialhilferechtliche Unterbringung und Betreuung von Wohnungslosen vorwiegend durch den freien Träger Aufbaugilde7 umgesetzt. Die Aufbaugilde bietet Fachberatung, einen niedrigschwelligen Tagestreff („Gildetreff“), Aufnahmehaus und Eingliederungsheim (s. Punkt 2.5.3), Beschäftigung und Qualifizierung für Langzeitarbeitslose, Schuldner- und Insolvenzberatung, Suchtkrankenhilfe, Sprach- und Integrationsangebote und eine Berufsfach- und Sonderberufsfachschule (Aufbaugilde Heilbronn gGmbH, ab Abs. 5). Die Aufbaugilde gehört zur Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg8.

Wohnungslose wenden sich in Heilbronn nicht direkt ans Jobcenter, sondern werden an die Fachberatungsstelle der Aufbaugilde verwiesen. Daraus folgen:

- niederschwelliger Zugang beim Gildetreff, keine „Behördenschwelle“
- kompetente, auf alle Aspekte der Wohnungslosigkeit spezialisierte Beratung
- Antragstellungen erfolgen gebündelt bei der Behörde.
- Separierung der Klientengruppen des Jobcenters.

Weitere Angebote für Wohnungslose gibt es von

- Jugendhilfe Unterland e. V.9 (teilstationär betreutes Wohnen und Übergangswohnheim für junge Wohnungslose ab 18 Jahren)
- Sozialberatung Heilbronn e. V.10 (drei teilstationäre Wohnprojekte und Betreutes Wohnen im Individualwohnraum zur Wiedereingliederung, schwerpunktmäßig zu besonderen sozialen Schwierigkeiten vor, in und nach Haft)
- Mitternachtsmission Heilbronn11 (Beratung und Begleitung von Menschen am Rande der Gesellschaft, Träger des Frauen- und Kinderschutzhauses)
- Verein Leinenlos e. V.12 (Kältemobil)
- Verein für Jugendhilfe Böblingen e. V.13 (Streetwork für jugendliche und suchtkranke Wohnungslose in Heilbronn, Kontaktladen Bahnhofsstraße)

Zum Thema Unterkünfte stellt sich die Situation in Heilbronn wie folgt dar:

2.5 Wohnangebote für Wohnungslose in Heilbronn

Unterkünfte können wie folgt unterschieden werden (z. B. Brem 2014, S. 104):

- Ohne Unterbringung, ohne Betreuung (auf der Straße lebend, bei Bekannten/Freunden oder in Notunterkünften)
- Kommunale Unterbringung ohne Betreuung (Obdachlosenunterkünfte usw.)
- Sozialhilferechtliche Unterbringung mit Betreuung (ambulant oder stationär betreute Wohnformen)

Die Heilbronner Unterkünfte sind nachstehend diesen drei Rubriken zugeordnet.

2.5.1 Ohne Unterbringung, ohne Betreuung

Wenn weder ordnungsrechtliche noch betreute Unterbringung in Anspruch genommen wird, bieten sich für Wohnungslose folgende Möglichkeiten:

Bei Bekannten/Freunden/Verwandten lebend

Oft ist dies die erste Stufe der Wohnungslosenkarriere. Die eigene Wohnung geht z. B. aufgrund von Eigenbedarfskündigung oder Trennung vom Partner verloren. Übergangsweise kommt man bei einem Freund unter. Eine solche Vereinbarung basiert nicht auf einem Mietvertrag mit Rechten und Pflichten, sondern auf Goodwill, und ist fragil. Ein Streit, anderweitige Verpflichtungen des Bekannten oder z. B. die Aufforderung des Vermieters genügen, um das Wohnangebot zu beenden. Mit Glück gibt es ein neues Wohnangebot bei einem weiteren Bekannten.

Eine besondere Ausprägung ist die Praxis, dass wohnungslose Frauen Zwangspartnerschaften eingehen und im Tausch gegen sexuelle Dienstleistungen bei Männern wohnen. Hat die Beziehung ausgedient, wird die Frau „weitergereicht“. Diese Frauen können ihre Rechte nicht durchsetzen, werden wie verfügbares Eigentum behandelt und sind nach einiger Zeit oft in einem psychisch und physisch desolaten Zustand (Steckelberg 2010, 212–213 und Gerull 2014, Abs. 8).

Wenn Wohnungslose ohne Meldung bei der Meldebehörde bei Bekannten leben, spricht man auch von verdeckter Wohnungslosigkeit (ebd., ab Abs. 1). Diese Wohnungslosen werden in Statistiken nicht erfasst.

Auf der Straße lebend

Wer keine Wohnangebote von Bekannten mehr bekommt und sich nicht um kommunale oder soziale Unterstützung gekümmert hat, steht im Wortsinn „auf der Straße“ und schläft z. B. unter Brücken oder Vordächern, manchmal nur auf einer Iso-Matte, manchmal in einem Zelt, in Vorräumen von Banken, in Abrisshäusern und -fabriken und ähnlichen Orten.

Wer auf der Straße lebt, ist auf die Duldung der Ordnungsbehörden bzw. Polizei angewiesen und muss immer damit rechnen, weggeschickt zu werden. Auch tagsüber hat er keinen Raum zur freien Nutzung, der „ihm gehört“. Er kann keine Türe schließen, um ungestört zu sein. Er ist in allen Situationen, allen Tätigkeiten, in jeder emotionalen Verfassung, auch bei Krankheit, potenziell den Blicken anderer Menschen ausgesetzt. Diese Belastung wird deutlich im Gespräch mit Herrn Vollmer (s. Punkt 5.2).

Notunterkünfte

Als Notunterkunft gilt z. B. ein Erfrierungsschutz für Menschen, die die kommunale Obdachlosenunterkunft nicht nutzen wollen oder können. In Heilbronn gibt es dieses für die Schlafgäste kostenlose Angebot der Aufbaugilde jeweils von 1. Oktober bis 31. März. Pro Saison gibt es über 1.400 Übernachtungen. Aktuell ist der Erfrierungsschutz in den Räumen eines städtischen Freibads untergebracht. Es gibt drei Räume für Männer und einen für Frauen, insgesamt 16 Schlafplätze plus 4 Notschlafplätze, außerdem zwei Toiletten und ein Waschbecken für die Schlafgäste. Die Betten sind größtenteils fest vergeben. Wenn ein Gast nicht kommt, wird erwartet, dass er Bescheid gibt. Zwei weitere Räume beinhalten ein Büro und Schlafplätze für zwei ehrenamtliche Betreuer.

Der Erfrierungsschutz wird um 20 Uhr geöffnet. Die Schlafgäste warten schon vorher im Außenbereich. Beim Eintritt werden Taschen und Kleidung durchsucht. Alkohol und Waffen dürfen nicht in die Schlafräume mitgenommen werden. Wertsachen können durch die Ehrenamtlichen über Nacht verwahrt werden.

Morgens müssen die Schlafgäste die Räume ordentlich verlassen, einmal in der Woche putzen sie sie gründlich, und die Schlafsäcke werden gewaschen. Tagsüber ist der Erfrierungsschutz geschlossen14.

2.5.2 Kommunale Unterbringung ohne Betreuung

Die klassische ordnungsrechtliche Unterbringung ist das städtische Obdachlosenheim, manchmal ergänzt durch Wohnungen oder Räume in Pensionen und Hotels, die von der Kommune angemietet und Obdachlosen zur Verfügung gestellt werden.

In Heilbronn besteht das städtische Obdachlosenheim aus sieben Ebenen in drei nebeneinander liegenden Häusern im Salzgrund. Ein Haus mit drei Etagen steht Frauen und Familien zur Verfügung, in einem identisch geschnittenen Haus wohnen alleinstehende Männer. Im Erdgeschoss des dritten Hauses gibt es Zimmer für ältere, körperlich eingeschränkte, evtl. pflegebedürftige Obdachlose. Zusätzlich gibt es dezentral acht Wohnungen für die Obdachlosenunterbringung, von denen sieben mit Frauen und Familien belegt sind, eine mit einer Männer-WG.

Die Obdachlosenunterbringung ist eine einfache Unterkunft und Übergangslösung. Komfort oder Wohnlichkeit stehen nicht im Vordergrund. Die einfachsten Zimmer sind Zwei-Bett-Zimmer mit einem Tisch und zwei Stühlen. Gemeinschaftsduschen und –toiletten befinden sich auf der Etage, die Gemeinschaftsküche und ein Raum mit abschließbaren Spinden im Erdgeschoss. Einige Zimmer verfügen über eine Küche auf dem Gang. Im Obergeschoss gibt es einen besonderen Bereich für Bewohner, die einer Arbeit nachgehen. Sie wohnen dort wie in einer kleineren Wohngemeinschaft.

Tagsüber müssen die Zimmer grundsätzlich verlassen werden – Ausnahmen gelten für Frauen, Kranke und Bewohner mit Behinderungen. Es gibt jedoch Gemeinschaftsräume, in denen man sich tagsüber aufhalten kann.

Das Obdachlosenheim bietet Plätze für maximal ca. 100 Personen und war am Besichtigungstermin im März 2020 zu ca. 50 % ausgelastet. Gemeinschaftsräume, Küchen und Sanitärräume waren aufgeräumt und sauber (vgl. Äußerungen unter Punkt 7.2.5).

Aktuell plant die Stadt Heilbronn, einen Sozialarbeiter im Obdachlosenheim einzusetzen, der ein niederschwelliges Angebot macht, z. B. Informationen bereitstellt oder an zuständige Stellen verweist. Durch ein solches Angebot entsteht eine Mischform – nicht mehr betreuungsfrei, aber doch mit deutlich weniger Betreuungsleistung als bei den unter Punkt 2.5.3 genannten ambulanten oder stationären Angeboten. Gesetzlich und ethisch wird ein solches Angebot gerahmt,

- einerseits von der ethischen Verpflichtung, wohnungslosen Menschen bestmöglich Hilfe zu leisten und ihnen auch in der kommunalen Unterbringung eine Mindest-Ansprechbarkeit zu bieten,
- andererseits vom Subsidiaritätsgebot (bpb, Abs. 9):

Die Träger der Sozialhilfe sollen die Wohlfahrtsverbände in ihrer Arbeit unterstützen und können bestimmte Aufgaben an sie delegieren. Als Folge des Subsidiaritätsprinzips haben die staatlichen Träger den Wohlfahrtsverbänden den Vorrang zu lassen, wenn diese bestimmte Dienstleistungen bereits anbieten.

· Hierzu siehe auch § 5 SGB XII zum Verhältnis zur freien Wohlfahrtspflege15.

Roscher (2014, S. 76-77) führt aus, dass der Sozialhilfeträger als Kostenträger nicht die Kompetenz haben dürfe, Fallmanagement und Hilfeplan zu gestalten. Hier könne es zu Zielkonflikten kommen, die bei freien Trägern weniger stark im Vordergrund stünden – z. B. Kostenreduzierung vs. bestmögliche Hilfe. Die freien Träger hingegen hätten eine Anwaltsfunktion für die Klienten und einen ethisch begründeten Anspruch, sich für die Hilfesuchenden zu engagieren.

Die Untersuchung zu Umfang, Struktur und Hilfen für Menschen in Wohnungsnotlagen in Baden-Württemberg von 2015 (GISS 2015, S. 12) stellt fest:

Geht man davon aus, dass ein erheblicher Teil der ordnungsrechtlich untergebrachten Wohnungslosen ebenfalls einen Bedarf an Hilfen zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten entsprechend §§ 67 ff. SGB XII hat, dann ist zu konstatieren, dass weniger als die Hälfte aller Wohnungslosen diese Hilfen zurzeit erhalten. Auch unsere Fallstudien zeigen, dass das Gros der ordnungsrechtlich untergebrachten Wohnungslosen i. d. R. keine Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII erhält.

Da Wohnungslosigkeit als besondere Lebenslage sowohl das Resultat als auch die Ursache sozialer Probleme ist (s. Punkt 3.2), wäre in einer perfekten Welt das Angebot an Unterkünften mit Betreuung durch freie Trägern deutlich größer – zu Lasten der reinen kommunalen Unterbringung ohne Betreuung. Auf der anderen Seite gäbe es in einer perfekten Welt wohl keine unfreiwillige Wohnungslosigkeit.

2.5.3 Sozialhilferechtliche Unterbringung mit Betreuung

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Angeboten mit ambulanter und solchen mit stationärer Betreuung.

Ambulant e Betreuung

Sozialhilferechtliche Unterbringung mit ambulanter Betreuung durch die Aufbaugilde gibt es in Heilbronn im Aufnahmehaus (Happelstraße), im abstinenzorientierten Aufnahmehaus (Südstraße), in drei Modulhäusern (Happelstraße) und im ambulant betreuten Wohnen (verschiedene dezentrale Wohnungen). Die Unterschiede der Angebote liegen vorwiegend im Betreuungsschlüssel (s. unten) und in den Anforderungen an eine selbständige Lebens- und Haushaltsführung.

Der Zweck der Unterbringung im Aufnahmehaus ist die Bedarfsklärung. Die Beratung bzw. Betreuung ist obligatorisch und mit dem Wohnrecht verknüpft. Im Aufnahmehaus gibt es aktuell 18 Wohnplätze für Männer und Frauen.

Die Genehmigung durch den Kostenträger erfolgt üblicherweise für drei Monate. Aus folgenden Gründen wird sie in vielen Fällen verlängert:

- Günstiger Individualwohnraum ist knapp und steht nicht zur Verfügung.
- Die im Anschluss geplante Einrichtung ist belegt und kann nicht aufnehmen.
- Die Bedarfe des Klienten sind komplex, zur Klärung wird mehr Zeit benötigt.
- Mehrere kurzfristige Genehmigungen geben dem Kostenträger mehr Kontrolle als eine langfristige Unterbringung.

Ambulant betreutes Wohnen kann auch im eigenen Individualwohnraum stattfinden. Wohnungen der Aufbaugilde, die für ambulant betreutes Wohnen genutzt werden, befinden sich in der Hebbelstraße (7 Männer), an der Böllinger Mühle (9 Männer) und in der Wilhelmstraße (8 Frauen).

Im Aufnahmehaus steht für elf Klienten ein Sozialpädagoge zur Verfügung. Im ambulant betreuten Wohnen ist ein Sozialpädagoge für 18 Klienten zuständig.

In Heilbronn gibt es außerdem aktuell, gefördert und beworben durch die Aufbaugilde, eine besondere Form des ambulant betreuten Wohnens.

Sonderform ambulant betreuten Wohnens: Modulhäuser

Drei Modulhäuser befinden sich im Hof von Aufnahmehaus und Eingliederungsheim und werden von drei Personen im ambulant betreuten Wohnen genutzt.

Für die BAG W (2019, S. 1ff.) ist die Debatte um Tiny Homes16 "vor allem Ausdruck eines gesellschaftlich-politischen Aushandlungsprozesses, inwieweit bestehende, historisch-kulturell gefestigte Mindeststandards in Anbetracht wachsender Notlagen abgesenkt werden können". Tiny Homes erfüllten nicht die gerichtlich bestätigten Mindeststandards und brächten die Gefahr eines legalisierten Substandards, der Wohnverhältnisse polarisiere. Die BAG W sieht die Gefahr einer Ausdehnung dieser Lösung auf weitere Zielgruppen und einer Entstehung von Trailerpark-ähnlichen Strukturen mit entsprechender Stigmatisierung.

Die Wohnbedingungen seien schlecht und ungeeignet für Familien und soziale Interaktion, die Mieter vulnerabel gegenüber Umwelteinflüssen, Unfällen und Angriffen. Aus anderen Ländern gebe es schlechte Erfahrungen mit Diskriminierung. Die Kosten der Häuser seien höher als propagiert, besonders wenn ihre geringe Lebensdauer berücksichtigt werde. Der Wohnungsknappheit müsse stattdessen nachhaltig durch Mehrgeschossbauten entgegengewirkt werden.

Die Aufbaugilde hingegen nennt Modulhäuser eine kreative Lösung für Menschen "mit kleinem Geldbeutel" angesichts des immer knapper werdenden Wohnraums. Die Modulhäuser der Aufbaugilde (Abb. s. Anhang A) haben eine Wohnfläche von mindestens elf Quadratmetern und verfügen über Bett, Stauraum, Küche und einen separaten Sanitärbereich mit Dusche, Waschbecken und Toilette. Die Aufbaugilde misst Modulhäuser nicht am Mindeststandard, sondern an der Alternative eines Lebens auf der Straße. Sie "möchte weitere Minihäuser anschaffen und in Heilbronn und der Region Heilbronn aufstellen, um so Menschen ohne Wohnung zu helfen". (Aufbaugilde Heilbronn gGmbH 2019).

Beide Standpunkte sind nachvollziehbar. Ein adäquater sozialer Wohnungsbau wäre die optimale Lösung. Bis jedoch dieses strategische Ziel erreicht ist, leben und schlafen Menschen weiterhin auf der Straße. Daher forciert die Aufbau­gilde eine operative Zwischenlösung. Interessant ist hierzu die Perspektive einer Bewohnerin eines Modulhauses (s. Punkt 7.2.6).

Eingliederungsheim

Stationäre sozialhilferechtliche Unterbringung mit Betreuung gibt es in Heilbronn im Eingliederungsheim der Aufbaugilde in der Happelstraße. Die Unterbringung wird durch den Kostenträger Stadt Heilbronn üblicherweise für ein Jahr genehmigt, durch den Landkreis auch länger. Kostenträger ist die Kommune, in der der Klient vor Eintritt der Wohnungslosigkeit seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 98 Abs. 2 und 5 SGB XII).

Im Eingliederungsheim erfolgt eine ganztägige Betreuung mit Posteingang, Tagesstruktur-Angebot, z. B. handwerkliche Tätigkeiten, und Lebensbegleitung in den Bereichen Finanzen, Ernährung und Gesundheit.

Ein Sozialpädagoge ist zuständig für 8,5 Klienten. Aktuell gibt es 35 Plätze für Männer und Frauen.

Welche Rolle die verschiedenen Unterkunftsmöglichkeiten in der Heilbronner Wohnungslosenhilfe spielen, erklärt das folgende Kapitel.

2.5.4 Typischer Ablauf der Wohnungslosenhilfe in Bezug auf Unterkünfte in Heilbronn

Nachstehende Abbildung gibt einen Überblick über die verschiedenen Angebote der Wohnungslosenhilfe in Heilbronn und einen typischen Ablauf der Beratung und Aufnahme:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenAbbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Ablaufdiagramm Wohnungslosenhilfe

2.6 Beispiele für alternative Unterkünfte aus anderen Städten

In anderen Städten gibt es weitere Alternativen zu den genannten Unterbringungsmöglichkeiten, von denen einige nachstehend erläutert werden.

Ulmer Nest (Abb. s. Anhang B )

Das „Ulmer Nest“ ist eine Schlafgelegenheit für je eine Person, die in Ulm getestet wird. Das Modell, eine Notunterkunft, ergänzt den bestehenden Erfrierungsschutz in Ulm. Eine Schlafkapsel schützt Obdachlose in besonders kalten Nächten. Es ist eine letzte Zuflucht für Menschen, die Sammelunterkünfte oder Übernachtungsheime nicht nutzen (können), und eine Alternative zur Übernachtung im Freien (Widerstand und Söhne GmbH, Abs. 1).

Containerlösungen (Abb. s. Anhang C )

Containerlösungen („Containerburgen“) sind aktuell in Deutschland vor allem für die Unterbringung von Geflüchteten bekannt. Die Abbildung zeigt Container des Winternotprogramms in Hamburg.

Wohnwagen (Abb. s. Anhang D )

Wohnwagen sind „kleine, rollende Häuser“, die möglicherweise weniger stigmatisierend wirken als andere Unterkünfte, da sie auch dem Freizeitbereich zugeordnet werden.

Abrisshäuser oder -fabriken (Abb. s. Anhang E )

Leerstehende, für den Abriss vorgesehene Häuser oder Fabriken werden von Wohnungslosen aufgesucht, weil sie Schutz vor der Witterung bieten. Diese Nutzung ist üblicherweise illegal.

Soweit zu Grundlagen und praktischem Bezug dieser Arbeit. Nachstehend wird ergänzend der theoretische Bezug erläutert.

3 Theoretischer Bezug

Zum besseren Verständnis des theoretischen Bezugs ist die historische Entwicklung der Erklärungsmodelle für Wohnungslosigkeit interessant.

3.1 Historische Herleitung

Die Erklärungsmodelle für Wohnungslosigkeit schwanken historisch zwischen Individualisierung/Pathologisierung einerseits und gesellschaftlichen Ursachen andererseits (Lutz, R., Simon, T. & Sartorius, W. 2017, S. 59-71).

Beispiele für individualisierte/pathologisierte Zuschreibung:

- Um 1900 glaubte man durch medizinisch-psychiatrische Erkenntnisse die Ursache des Wandertriebs in einem Persönlichkeitsdefekt entdeckt zu haben, der Poriomanie. Vagabundentum wurde pathologisiert und individualisiert.
- Im Nationalsozialismus glaubte man an genetische Ursachen, z. B. sollten ‚jenische Landfahrer‘ gesammelt und ggf. sterilisiert werden, damit die asoziale Erbanlage nicht weitergetragen würde.

Beispiele für gesellschaftliche Zuschreibung:

- Der Marxismus sah Armut nicht als individuelles Problem, sondern als Auswirkung wirtschaftlicher und sozialer Prozesse, Pauperismus als Folge von kapitalistischer Produktion.
- Als die ‚Wanderarmut‘ in der Depression der 1920er Jahre immer mehr Menschen – auch junge – betraf, berücksichtigten die Erklärungsmodelle auch die Auswirkungen des Wohnungselends und der Wirtschaftskrise.

Die Lösungswege richteten sich nach der vermuteten Ursache. Der Marxismus sah eine Lösung des Problems im gesellschaftlichen Umsturz. Wurde Armut jedoch als individuelles Problem definiert, lagen die Lösungswege entweder in Therapie und Fürsorge oder in Bestrafung, Separierung, bis hin zur Vernichtung.

Noch in den 1970er Jahren glaubte man, Wohnungslosigkeit sei behandelbar. Seit den Wirtschaftswunderjahren erschien Armut als Randphänomen; Arme waren offensichtlich selbst für ihre Lage verantwortlich. Ab den 1980er Jahren wurde anerkannt, dass durch den Abbau des Sozialstaats das Risiko sozialer Ausgrenzung und Armut stieg. Armut wurde zunehmend als gesellschaftliches Problem akzeptiert.

2001 wurde der erste offizielle nationale Armuts- und Reichtumsbericht „Lebenslagen in Deutschland“ vorgelegt (Bundesregierung 2001).

3.2 Der Lebenslagen-Ansatz

Mit dem Lebenslagen-Ansatz kann der individuelle Handlungsspielraum von Menschen in verschiedenen Lebenslagen erfasst werden. Das Konzept ist multidimensional und berücksichtigt ökonomische und nicht-ökonomische Dimensionen. Die Versorgungslage der Menschen ist relevant, aber auch die Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe. Die Grund-Dimensionen sind Bildung, Einkommen, Erwerbsarbeit, Gesundheit und Wohnen. Der Ansatz geht zurück auf den Nationalökonomen Otto Neurath und wurde von dem Gesellschaftswissenschaftler und Politiker Gerhard Weisser um die Chancen des Individuums zur Selbstverwirklichung erweitert (Voges, W., Jürgens, O., Mauer, A. & Meyer, E. 2003, S. 40-41).

Der von der Sozialwissenschaftlerin Ingeborg Nahnsen überarbeitete Lebenslagen-Ansatz ermittelt die sozial strukturierten Bedingungen, die die sozialen Chancen der Akteure konstituieren. Sie spricht dabei nicht nur von der „Erfüllung von Grundanliegen“, sondern von deren „Entfaltung“, denn die Lebenslage entscheidet mit, welche Grundanliegen sich überhaupt entfalten und wahrgenommen werden können (s. auch Punkt 7.3, Abs. 1). Nahnsen benennt die strukturellen Möglichkeiten und die sich daraus ergebenden (oder nicht ergebenden) Handlungsspielräume:

- Versorgungs- und Einkommensspielraum
- Kontakt- und Kooperationsspielraum
- Lern- und Erfahrungsspielraum
- Muße- und Regenerationsspielraum
- Dispositions- und Partizipationsspielraum (ebd., S. 42)

In der Wohnungslosigkeit sind alle diese Handlungsspielräume beschnitten.

Die BAG W definierte 1986: „Nichtsesshaftigkeit17 ist vorrangig ein Problem von Armut und Unterversorgung. Dabei sind folgende Problemlagen besonders ausgeprägt: Arbeitslosigkeit und Gelegenheitsarbeit; Krankheit, auch Alkoholismus, Behinderung und psychische Beeinträchtigung; Verlust sozialer Beziehungen; Wohnungslosigkeit und Sozialhilfebedürftigkeit.“ (Lutz, R., Simon, T. & Sartorius, W. 2017, S. 69).

Dazu passt der Begriff der Lebenslage, die nach ihrer Definition sowohl ein Ergebnis (z. B. aus Sozialstruktur, kritischen Lebensereignissen und individuellen Ressourcen) als auch eine Ursache (z. B. für Erwerbs- und Bildungschancen und Lebensqualität) ist (Voges, W., Jürgens, O., Mauer, A. & Meyer, E. 2003, S. 50). Der Ansatz eignet sich daher sehr gut zur Betrachtung der Ursachen und Auswirkungen von Armut und Wohnungslosigkeit.

Ein Beispiel für die Anwendung des Lebenslagen-Ansatzes bieten Enders-Dragässer und Sellach (2010, S. 203-211), die in ihrer Forschung zu Frauen in der Wohnungslosigkeit darauf aufbauen und ihn erweitern um geschlechtsspezifische Handlungsspielräume (z. B. Geschlechterrollen, Selbstbestimmung, durch Recht strukturierte und sozialstaatliche Spielräume und Gesundheit).

In der Sozialen Arbeit findet sich der Lebenslagen-Ansatz in der sozialen Theorie des Capability Approach nach Amartya Sen und Martha Nussbaum (Ziegler, H., Schrödter, M. & Oelkers, N. 2012), der nachstehend näher erläutert wird.

3.3 Capability Approach

Der Capability Approach18 ist eine Gerechtigkeitsethik, die nach den besten Möglichkeiten unseres Lebens fragt. Es geht auch hier nicht um tatsächlich realisierte Zustände, sondern um realisierbare Möglichkeitsspielräume. Nussbaum schlug eine Liste grundlegender menschlicher Capabilities vor, die das Fundament für die Verfolgung und Verwirklichung der Entwürfe eines guten Lebens darstellen. Sie versuchte damit, die Bedingungen möglichst aller Funktionsweisen zu erfassen, die für ein gedeihliches menschliches Leben notwendig sind. Die Institutionen müssten die Voraussetzungen schaffen, es sei aber nicht die Pflicht der Individuen, sich für eine Realisierung der Möglichkeiten zu entscheiden.

Diese Perspektive ist anschlussfähig für Soziale Arbeit und die Stärkung von Handlungsfähigkeit und Mündigkeit der Klienten. Insbesondere passt sie zur institutionellen Hilfe für Obdachlose: „Es gibt einen Einweisungsanspruch, aber kein (sic!) Zwang für den Obdachlosen, sich unterbringen zu lassen. Im Rahmen seines grundgesetzlich geschützten Individualrechts darf er auf diesen Anspruch verzichten, auch wenn er sich dadurch selbst gefährdet.“ (IGFM, Abs. 7)

3.4 Problemdefinition und Akzeptanz von Lösungsstrategien

Nach Überzeugung der Sozialen Arbeit liegt die Problemdefinition beim Klienten, hierzu z. B. Michel-Schwartze (2009, S. 143): "Lebensweltliche und individuelle Normen, die weder geltendes Recht verletzen noch eine Gefahr darstellen, haben Vorrang vor den Normalitätsvorstellungen der Fachkräfte."

Gleichzeitig achtet Soziale Arbeit die Lösungsstrategien der Klienten und zeigt eine Haltung des grundsätzlichen Respekts für ihre Perspektive, deutlich z. B. im systemischen Ansatz (u. a. Haselmann 2009, S. 173-181).

4 Forschungsdesign

Nachstehend werden Forschungsdesign und Untersuchungsmethode erläutert:

4.1 Qualitative Forschung

In der quantitativen Forschung, so Mayring (2016, S. 9-11), werde der Mensch reduziert auf das „Reagieren auf vorgegebene Kategorien“. Die qualitative Forschung hingegen wertschätze den Einzelfall, lasse auch Werturteile zu und ermögliche ein induktives Vorgehen. Nach Bieker und König (2016, S. 43): „ Qualitative Forschung 19 will das Subjektive systematisch erfahr- und erfassbar machen. Dazu sollen die Meinungen, Sichtweisen, Einstellungen einzelner Personen oder Gruppen dargestellt und einer regelgeleiteten Analyse unterzogen werden.“

Da es in dieser Arbeit um Meinungen, Sichtweisen, individuelle Ursachen, Bewältigungsstrategien und Bedarfe geht, bieten sich der qualitative Zugang und der Blick vom Besonderen auf das Allgemeine an. Ob der Ansatz wissenschaftlich geeignet ist, zeigt ein Abgleich mit den von Mayring (2016, S. 19-24) postulierten Grundlagen qualitativen Denkens und seinen Gütekriterien:

„Gegenstand humanwissenschaftlicher Forschung sind immer Menschen, Subjekte. Sie müssen Ausgangspunkt und Ziel der Untersuchungen sein. Nicht die Methoden stehen im Mittelpunkt, sondern die Subjekte.“

In der vorliegenden Arbeit geht es um Menschen, und das Ziel ist eine Handlungsempfehlung, die ihnen in ihrer Lebenslage helfen soll. Der Interviewleitfaden (s. Punkt 4.3.1) steht als Methode nicht im Mittelpunkt, sondern bietet ein Mindestmaß an Lenkung und hilft, den Überblick zu behalten.

„Am Anfang der Analyse muss eine genaue und umfassende Beschreibung (Deskription) des Gegenstandsbereiches stehen.“

Unter Punkt 2.5 und 2.6 werden die Unterkünfte beschrieben, unter Punkt 5 die Herangehensweise an die Interviews, die Teilnehmenden und die Gesprächssituationen. Das Verfahren ist regelgeleitet und wird genau dokumentiert.

„Der Untersuchungsgegenstand der Humanwissenschaften liegt nie völlig offen, er muss immer auch durch Interpretation erschlossen werden.“

Alle Schlüsse aus den Interviews sind Ergebnisse von Interpretationen. Um dennoch wissenschaftliche Kriterien zu erfüllen, werden die Interpretationen durch eine möglichst genaue Codierung der Interviews belegt und erläutert. In den Hintergrundinformationen zu den Interviews unter Punkt 5.2 finden sich Hinweise, die die Interpretation beeinflussen.

„Humanwissenschaftliche Gegenstände müssen immer möglichst in ihrem natürlichen, alltäglichen Umfeld untersucht werden.“

Alle Interviews finden an Orten statt, an denen die Gesprächspartner mehr zuhause sind als der Interviewer: im Gildetreff bzw. in einem Raum der Fachberatungsstelle, im Eingliederungsheim und in einem Fall, auf Wunsch des Gesprächspartners, in seinem Krankenhauszimmer.

„Die Verallgemeinerbarkeit der Ergebnisse humanwissenschaftlicher Forschung stellt sich nicht automatisch über bestimmte Verfahren her; sie muss im Einzelfall schrittweise begründet werden.“

In der Zusammenfassung der Interviews je Unterkunft zeigen sich Übereinstimmungen oder Diskrepanzen, die in der Analyse ausgewertet werden. Eine argumentative Interpretationsabsicherung erfolgt durch Triangulation, die der Untersuchung weitere Perspektiven hinzufügt, um so ein möglichst vollständiges Bild zu erhalten und Fehlinterpretationen zu minimieren. Durch Vergleich von Daten aus verschiedenen Quellen können Übereinstimmungen bzw. Widersprüche erkannt werden (Bieker und König 2016, S. 64 und Häder 2010, S. 108-115). Im Gesprächsverlauf gibt es eine erste kommunikative Validierung. Nach Abschluss der Untersuchung sind erneute Gespräche geplant, in denen die Ergebnisse diskutiert und nochmals für die Mitwirkung gedankt werden soll.

Vorverständnis

Das eigene Vorverständnis beeinflusst nach Mayring (2016, S. 26) die Interpretation, daher nachstehend einige Aspekte meines Vorverständnisses:

- Streben nach psychosozialer Handlungsfähigkeit

Die Handlungsmöglichkeiten wohnungsloser Menschen sind in allen Bereichen stark eingeschränkt. Einem Wohnungslosen, der nicht auf Freunde oder Bekannte zurückgreifen kann, könnte zunächst nur eine Handlungsmöglichkeit angeboten werden: die Einweisung in die Obdachlosenunterkunft.

Im Rahmen des Strebens nach psychosozialer Handlungsfähigkeit (Böhnisch 2012, S. 219 ff) ist es für das Selbstwertgefühl wichtig, Selbstwirksamkeit zu beweisen. Wenn ein Mensch nur eine einzige Handlungsoption hat, könnte der Beweis seiner Selbstwirksamkeit darin liegen, diese Option abzulehnen und damit seine Autonomie zu zeigen.

Wenn Wohnungslose Angebote ablehnen, sollte dies daher nicht dazu führen, sie vorschnell als undankbar, unwillig oder nicht wohnfähig wahrzunehmen.

- Unwahrheiten, Beschönigungen und Übertreibungen

Wenn es bei offensichtlichen Unwahrheiten, Beschönigungen der Biographie und Übertreibungen im Rahmen der qualitativen Analyse zur Einordnung des Gesagten geboten ist, finden sich Hinweise zur Triangulation unter der Beschreibung der Gesprächspartner und Gesprächssituationen (Punkt 5.2).

- Soziale Einflüsse, Gruppenzwang

Bei der gewählten Stichprobe ist es möglich, dass Meinungen sich in der Gruppe verbreitet und verfestigt haben, insbesondere, wo sie nicht auf eigenen Erfahrungen, sondern auf Hörensagen beruhen. Übereinstimmende Aussagen können Beziehungen festigen (Schulz von Thun 2018, S. 180-241). Im Wege sozialer Einflüsse lernen Menschen von Menschen, schließen sich der Mehrheit an oder befürchten, mit einer abweichenden Meinung ausgeschlossen zu werden (Thaler, R. H., Sunstein, C. R. & Bausum, C. 2018, S. 79-82). Eine Tendenz zur Übereinstimmung der Bewertungen sollte also einkalkuliert werden.

- Status Quo Bias

Der Status Quo Bias ist die verhaltenspsychologische Tendenz, einen Zustand eher beizubehalten als ihn zu verändern (ebd., S. 55-57). Er könnte dazu führen, dass Elemente der Wohnungslosigkeit „schöngeredet“ werden.

Die Beziehung zwischen Forscher und Gegenstand ist nicht statisch. Beide verändern sich durch den Forschungsprozess, so dass jede Messung einen Eingriff in den Gegenstandsbereich darstellt. Diese Tatsache wird nutzbar gemacht in der Praxisforschung.

4.2 Praxisforschung

Kurt Lewin formulierte die Grundsätze des Action Research in den 1940er Jahren in den USA. Seiner Meinung nach bot Action Research die Möglichkeit, Lösungen für gesellschaftliche Probleme zu finden, indem soziale Praxis und Wissenschaft miteinander verknüpft wurden. Ende der 1960er/Anfang der 1970er Jahre wurde Action Research in Deutschland in Erziehungswissenschaft, Soziologie und Sozialer Arbeit u. a. als „Aktionsforschung“ populär. Die Prinzipien der Aktionsforschung lauteten (Unger, H. von, Block, M. & Wright, M. T. 2007, S. 14):

- Die Forscher nehmen an sozialen Prozessen teil.
- Sie arbeiten mit Gruppen in deren bestehenden sozialen Bezügen.
- Die Untersuchungsteilnehmer werden in die Forschungstätigkeit einbezogen.

[...]


1 Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.

2 Zur besseren Lesbarkeit werden die männlichen Formen verwendet. Selbstverständlich sind immer alle Geschlechter gemeint.

3 Internationale Gesellschaft für Menschenrechte

4 „Die Polizei hat die Aufgabe, von dem Einzelnen und dem Gemeinwesen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird, und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen, soweit es im öffentlichen Interesse geboten ist. Sie hat insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung und die ungehinderte Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte zu gewährleisten.“

5 § 67 SGB XII: „Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. […]“ § 68 SGB XII: „Die Leistungen umfassen alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten, insbesondere Beratung und persönliche Betreuung für die Leistungsberechtigten und ihre Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. Zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ist in geeigneten Fällen ein Gesamtplan zu erstellen.“

6 In einer Studie von Stefancic und Tsemberis (2007, S. 265ff.) wurden von zwei Housing-First-Anbietern von Juni 2000 bis Februar 2002 insgesamt 114 Wohnungslose aufgenommen. Am Ende der Untersuchung hatten 103 ehemalige Wohnungslose ihre Wohnung erhalten können. Die Kontrollgruppe bestand aus 51 Teilnehmern, von denen nur einer am Ende unabhängig in mietvertraglich abgesichertem Wohnraum lebte, ein weiterer zusammen mit seiner Familie. Der Verbleib von 21 Personen, "who dropped out of the shelter", war unbekannt. Die restlichen Teilnehmer waren in verschiedenen Formen von betreutem Wohnen untergebracht. "This study demonstrates that the Housing First approach is effective in the long-term in reducing home-lessness and can be successfully implemented in suburban areas and with populations of chronically homeless shelter users with multiple disorders."

7 Aufbaugilde Heilbronn gGmbH

8 https://liga-bw.de/index.php

9 https://jugendhilfe-unterland.de/

10 https://www.sozialberatung-heilbronn.de/wohngruppen/

11 https://www.diakonie-heilbronn.de/was-wir-bieten/unsere-abteilungen/mitternachtsmission/mitternachtsmission-klassik.html

12 http://leinenlos-heilbronn.de/category/kaeltemobil/

13 https://www.verein-fuer-jugendhilfe.de/suchthilfe/streetwork/einrichtung/streetwork-heilbronn/detail/

14 Aufgrund der Corona-Pandemie wurde das Angebot im Frühjahr 2020 bis Ende April verlängert. Gemeinsam mit neun Stammgästen wurde ein Raum für ihren Aufenthalt während des Tages umgebaut und eingerichtet. So konnten auch diese neun wohnungslosen Menschen die Vorgabe einhalten, „zuhause zu bleiben“ (Kraft 2020).

15 (2) Die Träger der Sozialhilfe sollen bei der Durchführung dieses Buches mit den Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts sowie den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zusammenarbeiten. Sie achten dabei deren Selbständigkeit in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben.(3) Die Zusammenarbeit soll darauf gerichtet sein, dass sich die Sozialhilfe und die Tätigkeit der freien Wohlfahrtspflege zum Wohle der Leistungsberechtigten wirksam ergänzen. Die Träger der Sozialhilfe sollen die Verbände der freien Wohlfahrtspflege in ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der Sozialhilfe angemessen unterstützen. (4) Wird die Leistung im Einzelfall durch die freie Wohlfahrtspflege erbracht, sollen die Träger der Sozialhilfe von der Durchführung eigener Maßnahmen absehen. Dies gilt nicht für die Erbringung von Geldleistungen.

16 Synonym für Modulhäuser

17 „Nichtsesshaftigkeit“ ist ein Begriff, der sich historisch entwickelt hat und heute als stark diskriminierend bewertet wird. Er impliziert Verhaltensdefizite und soziale Auffälligkeit. (Lutz, R., Simon, T. & Sartorius, W. 2017, S. 97-102)

18 Deutsch: Befähigungsansatz

19 Kursiv im Original

Ende der Leseprobe aus 152 Seiten

Details

Titel
Unterkünfte für Wohnungslose aus der Sicht von Wohnungslosen. Bedarf, Angebote und Perspektiven
Hochschule
DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale
Note
1,0
Autor
Jahr
2020
Seiten
152
Katalognummer
V1011765
ISBN (eBook)
9783346406163
ISBN (Buch)
9783346406170
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Beste Absolventin des Jahrgangs
Schlagworte
Wohnungslose, Unterkünfte, Obdachlose
Arbeit zitieren
Anna Münzing (Autor:in), 2020, Unterkünfte für Wohnungslose aus der Sicht von Wohnungslosen. Bedarf, Angebote und Perspektiven, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1011765

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