Euthanasie im NS-Staat


Ponencia / Ensayo (Colegio), 2001

15 Páginas


Extracto


Euthanasie im NS-Staat

Lexikondefinition des „Knaurs Lexikon A-Z“:

Euthanasie[gr.„schöner Tod“], Herbeiführen eines raschen und leichten Todes bei unheilbaren, qualvollen Leiden (theologisch abgelehnt, juristisch umstritten); gesetzlich verboten (§§216 ff. StGB); von Getöteten nicht begehrte Euthanasie ist Totschlag oder Mord (§§211 ff. StGB). Die Massentötung Geisteskranker und sonstiger Unerwünschter während des NS-Regimes wurde missbräuchlich Euthanasie genannt.“

VORDENKER UND ERSTE BEFÜRWORTER DER EUTHANASIE

Beginnend mit den Vordenkern und Vorläufern der Euthanasie-Ideologie der Nationalsozialisten war Charles Darwin der erste. Er veröffentlichte schon 1859 eine Schrift unter dem Titel „ Die Entstehung der Arten durch natürliche Zuchtwahl oder die Erhaltung der begünstigten Rassen im Kampf ums Dasein “, in der er davon ausging, dass der Stärkere letztendlich dem Schwächeren in der Natur überlegen ist. Bald darauf griff man seine formulierten Gedanken auf, indem 1892 schon sterilisiert wurde, oder jemand 1893 forderte, dass hässliche Menschen nicht heiraten dürften. Auch wurde 1895 eine Gesellschaft zur Rassenhygiene gegründet, welche Ärzte dazu aufforderte, schwächliche oder missratene Neugeborene zu töten. Solche Menschen wurden nach ihrem Vorbild Sozialdarwinisten genannt.

1920 wurde eine entscheidende Schwelle übertreten. Denn mit der Veröffentlichung von„Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maßund ihre Form “ von Alfred E. Hoche und Karl Binding tauchte erstmals eine Schrift auf, in der die Tötung für minderwertig befundener Kranker und Behinderter befürwortet wurde; jedoch nur bei sogenannten „Ballastexistenzen“. War ein positiver Lebenswille vorhanden, so lehnten auch sie solche Euthanasie-Maßnahmen ab. Doch sie waren der Ansicht: „ ‘Mitleid‘ist den geistig Toten gegenüber im Leben und im Sterbensfall die an letzter Stelle angebrachte Gefühlsregung; wo kein Leiden ist, ist auch kein Mitleiden.

Wie man also sehen kann, setzte sich die Gesellschaft schon zu Beginn der Weimarer Republik mit Fragen auseinander, die den Lebenswert oder die Effizienz eines Menschen hinsichtlich wirtschaftlicher und eugenischer Gesichtspunkte betrafen. Somit war es für Adolf Hitler, der auch solche Gedanken teilte, um sehr vieles leichter, sein Vernichtungsprogramm nur wenige Zeit später zu beginnen und durchzusetzen, da er mit seiner Propaganda auf fruchtbaren Boden stieß und es so zum gesamten Gesundheitsfürsorge-Programm machen konnte.

DIE VORBEREITUNG DER EUTHANASIE

Am 14.07.1933 wurde das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ verabschiedet, das am 01.01.1934 in Kraft trat. In diesem Gesetz waren folgende Krankheitsbilder erfasst:

angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, zirkuläres manisch-depressives Irresein, erbliche Fallsucht, erblicher Veitstanz, erbliche Blindheit und Taubheit, schwere erbliche körperliche Missbildung sowie schwerer Alkoholismus. An solchen Symptomen Leidende waren ab sofort von den Maßnahmen einer möglichen Zwangssterilisierung betroffen. Typische Zeichen von Schwachsinn, hieß es dazu in einem offiziellen Kommentar, seien Frühkriminalität, Konflikte mit Schule und Polizei sowie Kritiklosigkeit gegenüber Beeinflussungen. Bei Schizophrenen waren im Einzelfall weder ein Nachweis der Erblichkeit noch eine schwere Ausprägung des Krankheitsbildes erforderlich, bei Manisch-Depressiven galt jeder diagnostizierte Fall als erblich. Unter schwere erbliche körperliche Missbildungen rechnte man zum Beispiel Nachtblindheit, Kleinwuchs, spastische Lähmungen, das Fehlen von Fingern und Zehen, ausgeprägte Klumpfüße und angeborene Hüftleiden.

Da nur ganz vereinzelt Widerstand geleistet wurde und die meisten Psychiater und Einrichtungsleiter das neue Sterilisierungsgesetz akzeptierten, wurden allein im Jahr 1934 insgesamt 84.525 Anträge auf Unfruchtbarmachung gestellt. Davon wurden 56.244 Fälle von den Erbgesundheitsgerichten wirklich angeordnet, wovon letztendlich 31.002 Sterilisierungen durchgeführt wurden. An diesen 1934 vollzogenen Sterilisierungen starben 89 Menschen.

Insgesamt wurden bis 1945 in Deutschland 340.000 Menschen unfruchtbar gemacht, woran ca. 5.000 Menschen starben. Allerdings wurden nur solche Menschen sterilisiert, die auch entlassen wurden, da man die Fortpflanzung derer in den Anstalten wohl für ausgeschlossen hielt.

Parallel zu dieser Sterilisierungskampagne wurde gleichzeitig das Volk in Zeitungen oder mit Flugblättern über die Belastung durch Behinderte und unheilbar Kranke „aufgeklärt“ und in Schulbüchern erschienen Tabellen, Illustrationen oder auch Rechenaufgaben, die veranschaulichen sollten, wie sinnlos und unwirtschaftlich die Erhaltung dieser Menschengruppe wäre.

Durch derartige Propaganda wurde das Volk auf die nächsten Schritte sehr gut vorbereitet. Denn nach einiger Zeit reichte es manchen wohl nicht mehr aus, dass die sogenannten „Minderwertigen“ sich nicht mehr weiter fortpflanzten: Es gilt als sicher, dass der Reichsärzteführer Wagner bereits 1935 zu Hitler kam und eine Ermächtigung zur „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ bekommen wollte. Hitler lehnte damals jedoch mit der Begründung ab: „ dass, wenn ein Krieg sein soll, er diese Euthanasiefrage aufgreifen und durchführen werde “, weil „ die Befreiung des Volkes von der Last der Geisteskranken “ im Krieg möglich ist und, „ wenn alle Welt auf den Gang der Kampfhandlungen schaut ..., der Wert des Menschenlebens ohnehin minder schwer wiegt “. Außerdem sagte er, dass „ die Widerstände, die von kirchlicher Seite zu erwarten wären, in dem allgemeinen Kriegsgeschehen nicht diese Rolle spielen würden wie sonst “. Hitlers weitere Pläne zielten also ebenfalls auf die Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ ab.

DAS ERMÄCHTIGUNGSSCHREIBEN

Hitlers Privatkanzlei KdF (Kanzlei des Führers), die sich ausschließlich um an Hitler persönlich gerichtete Schreiben kümmerte, erreichten 1938 mehrere Gesuche von Schwerstkranken - unter ihnen auch Kinder - bzw. deren Angehörigen, die um Sterbehilfe baten. (Da die Echtheit dieser Gesuche in dem von mir verwendeten Material nie angezweifelt wurde, kann ich mir dies nur dadurch erklären, dass die Propaganda und Manipulation der Nationalsozialisten so erfolgreich war, dass selbst die Betroffenen und ihre Angehörigen zu solchen Entscheidungen fähig waren.)

Aufgrund des Falles eines Kindes willigte Hitler schließlich ein und beauftragte seinen Leibarzt Dr. Brandt sowie den Kanzleileiter Bouhler schriftlich, geeignete euthanatische Maßnahmen in die Wege zu leiten. Das aus diesem Grund verfasste Schriftstück ist das sogenannte „Ermächtigungsschreiben“. Es wurde vermutlich erst im Oktober 1939 verfasst, jedoch auf den 1. September des Jahres zurückdatiert. Dieses Datum symbolisiert den Zeitpunkt, zu dem Hitler immer schon mit der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ beginnen wollte. Das Schriftstück stellte zwar keine gesetzliche Grundlage dar - Hitler lehnte jegliche gesetzliche Regelung aus politischen Gründen ab, denn bis 1944 war die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ durch das Strafgesetzbuch untersagt - trotzdem genügte dieses Dokument danach etlichen Professoren und Ärzten sowie Juristen als Handlungsgrundlage.

Somit war der entscheidende Schritt getan, und die Tötungsmaschinerie konnte anlaufen.

AUFBAU DER EUTHANASIE-ABTEILUNG T4

Der Ausgangspunkt und die Organisationsstelle der folgenden EuthanasieMaßnahmen war also die KdF in Berlin, deren Leiter, wie schon gesagt, Philipp Bouhler war, der mit Dr. Brandt zusammenarbeitete.

Bouhler baute die Organisation so auf, dass er Leute einsetzte, die er von früher, zum Beispiel aus München, kannte und denen er Vertrauen schenkte. Leiter der für die Euthanasie verantwortlichen Abteilung der KdF wurde somit Brack, dessen Vater schon Geburtshelfer bei Himmlers Frau gewesen war.

Auch die einzige staatliche Einrichtung, die später mit an den Abläufen der Euthanasie beteiligt war, das Innenministerium, spielte mit. Der Leiter der staatlichen Gesundheitsabteilung Dr. Conti erschien weiterhin als Unterschreibender und wurde später sogar Reichsärzteführer, dabei ist aber immer nur von Bouhler und Brandt allein die Rede, die den Euthanasie-Auftrag übernahmen.

Die KdF gründete dann zuerst die Tarnorganisation „Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten“ und ließ als zweites durch einen Strohmann die „Gemeinnützige Kranken-Transport-GmbH“ (Gekrat) gründen, um beim Abtransport der ausgesonderten Patienten nicht als staatliche Stelle in Erscheinung treten zu müssen. Dieses Transportunternehmen arbeitete später verstärkt mit der SS zusammen, die oft auch für Transporte und Deportierungen verantwortlich war.

Als Zentrale für die neue Abteilung, der die gesamte Euthanasiemaschinerie unterstand, zwangsarisierte man später eine jüdische Villa auf der Berliner Tiergartenstr. 4, weshalb die Verwaltung inoffiziell als T4 arbeitete und der kaum vorstellbare Plan von der Vernichtung vieler Menschen mit dem so unscheinbar klingenden Namen „Aktion T4“ bezeichnet wurde.

Was erstaunlich ist, Bouhler bat schon vor Ausstellung des Ermächtigungsschreibens im Juli 1939 etwa 15 bis 20 Ärzte, unter ihnen zum Teil bekannte Mediziner und Anstaltsdirektoren, nach Berlin, wo er ihnen erklärte, wie durch teilweises Töten von Geisteskranken Raum und Personal für die Verwundeten des bevorstehenden Krieges geschaffen werden könnten. Niemand würde jedoch zur Mitarbeit gezwungen, alle aber zur Geheimhaltung verpflichtet. Daraufhin sagten alle, außer einem, ihre Mitwirkung in diesem Plan zu.

ERFASSUNG VON ANSTALTEN UND PATIENTEN - DIE MELDEBÖGEN-AKTION

Es ging dann ab September 1939 ein Erlass an alle Landesregierungen Deutschlands, um somit alle Heil- und Pflegeanstalten (sowohl staatliche, als auch private und kirchliche), in denen „ Geisteskranke, Epileptiker und Schwachsinnige dauerhaft (nicht nur vorübergehend) verwahrt werden “ zu erfassen. Nachdem dies geschehen war, konnte die Erfassung der Insassen durch einen weiteren Erlass vom 09.10.1939 durchgeführt werden. Dieser zweite Erlass umfasste zwei Meldebögen sowie ein Merkblatt:

Der erste Meldebogen war zur Erfassung der einzelnen Patienten selbst. Er diente der Feststellung der Art der Erkrankung und des Grades der Arbeitsfähigkeit, aber auch der „Rassezugehörigkeit“ und der Dauer des Aufenthalts. Auf dem Merkblatt waren diese Kriterien für die Meldung eines Patienten genauestens festgehalten. Im zweiten Bogen sollte Auskunft über die Beschaffenheit der Anstalt gegeben werden, was den Nationalsozialisten half vorauszuplanen, um gegebenenfalls bestimmte Anlagen auch für andere Zwecke zu nutzen und umzubauen.

Gleichzeitig wurden auch alle Ärzte aufgefordert, entsprechende Privatpatienten zu melden, die sonst nicht erfasst worden wären. Auf diese Weise sollten nach und nach alle Patienten des Landes, die den vorbestimmten Kriterien entsprachen, in Akten erfasst werden. Außerdem gewann man einen Überblick über die vorhanden Anstalten und deren Potential.

Doch da es nur äußerst knappe Fristen gab, zu denen die Meldebögen ausgefüllt zurückgesandt werden sollten - zum Teil nur etwas mehr als eine Woche - wurden sie oft nur oberflächlich und fehlerhaft von den Anstalten bearbeitet. Manchmal konnten die Massen an Bögen aus Personalmangel nur von einem einzigen Arzt im Schnellverfahren, oder ab und zu sogar nur von Nichtfachleuten ausgefüllt werden. Teilweise dachte man auch, dass von höherer Stelle eine Trennung der Patienten in Unheilbare und noch Arbeitsfähige geplant war, um besser für die sorgen zu können, bei denen es noch Hoffnung auf Heilung gab. Ein makaberes Missverständnis, welches auch vorkam, war, dass Anstalten solche Patienten, die eigentlich längst hätten entlassen werden sollen, welche aber für die Anstalt billige Arbeitskräfte bedeuteten, schlechter bewerteten, um sie nicht zu verlieren. Natürlich hatte so etwas genau das Gegenteil zur Folge, nämlich den sicheren Tod für diese Patienten.

Wurden die Patientenmeldebögen nicht fristgerecht zurückgeschickt, so wurden diese Anstalten von den Zuständigen aufgesucht, die die Aufgabe dann selbst übernahmen beziehungsweise überwachten.

Die ausgefüllten Bögen wurden schließlich zurück ins Reichsinnenministerium und von dort unbearbeitet an eine weitere Stelle gesendet, die sie an ausgewählte medizinische Gutachter weiterleitete. Diese entschieden dann anhand der von seiner Anstalt gemachten Angaben mit einem roten Plus (=Tod) oder einem blauen Minus (=Leben) darüber, ob der Patient sterben musste oder nicht.

Jetzt zeigte sich also die unerbittliche Effektivität des Euthanasie-Plans und somit der ganzen Nazi-Organisation. Denn nun musste nur noch der Abtransport der vorher selektierten Patienten in die Wege geleitet werden, der nicht nur gegenüber den Patienten und deren Angehörigen, sondern auch gegenüber den Anstalten als Verlegung getarnt war. Solche, deren Meldebögen mit einem roten Kreuz markiert waren, wurden in Listen festgehalten, die dann an die jeweiligen Tötungsanstalten verschickt wurden. Gleichzeitig wurden die Stammanstalten darüber informiert, welche ihrer Patienten von der Gekrat abgeholt würden.

DIE TÖTUNGSANSTALTEN - GRAFENECK ALS BEISPIEL

Es gab sechs dieser Tötungsanstalten, welche zeitlich versetzt in Betrieb waren:

Drei im Osten Deutschlands (Brandenburg, Bernburg und Sonnenstein), eine im Westen (Hadamar) und zwei im Süden (Grafeneck und Hartheim).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Am Beispiel Grafenecks soll nun einmal die Geschichte einer solchen Tötungsanstalt dargestellt werden: Nach zwei Besichtigungen durch verschiedene Offizielle im Mai und Oktober 1939 wurde das „Krüppelheim“ Grafeneck (Foto) beschlagnahmt. Es sollte binnen einesTages bis Abends von den etwa 100 Insassen sowie vom Personal geräumt sein.

Dagegen sollten Einrichtung und Vorräte aber zurückbleiben. (Die Organisatoren hätten somit wieder Geld gespart) Doch dank eines besorgten Landrates konnte der Vorgang soweit hinausgezögert werden, dass auch alle Vorräte und Maschinen mitgenommen werden konnten. Dannach ging alles ziemlich schnell. Im November 1939 wurde mit dem Umbau in eine Tötungsanstalt begonnen. Dabei wussten die Arbeiter jedoch nicht einmal, was sie dort bauten; Manch einer hielt es für ein Seuchenlazarett. Im darauffolgenden Januar stellte man dann in Berlin das Personal ein, das aus ca 25 treuen Parteigenossen bestand. Wieder wurde gesagt, dass die Mitarbeit völlig freiwillig sei und jeder ohne Nachteile zurücktreten könne. Wiederum lehnte aber keiner ab. Dann wurden die Ausgewählten nach Grafeneck gebracht. Ebenfalls noch im Januar kamen in Grafeneck die Krematoriumsöfen an und schon am 18.01. traf der erste Krankentransport ein, so dass sofort mit der Tötung begonnen werden konnte.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Auch der Abtransport ist sehr detailliert geschildert worden. Von Grafeneck aus fuhren immer drei grau lackierte Busse mit abgedunkelten Scheiben (Foto) und ein Krankenwagen in Kolonne zu der jeweiligen Anstalt. Dabei hatte der Transportleiter im Krankenwagen die Liste mit den Abzuholenden und bekam bei ihrer Übergabe auch die Krankenakten der Patienten. Das heißt, sobald jemand von der Gekrat abgeholt wurde, existierten in seiner früheren Anstalt auch keine Hinweise mehr in Form von Akten über ihn.

Hier ein Beispiel:

„In der Anstalt Mariaberg traf am 21. September 1940 eine Namensliste ein, der zufolge 97 „Pfleglinge“ von den Bussen abgeholt und in eine andere, nicht genannte Anstalt „verlegt“ werden sollten. Was diese Liste in Wirklichkeit zu bedeuten hatte, wusste die Anstaltsleitung inzwischen aus einem geheimen Rundschreiben der Inneren Mission. Also reiste eine vier Mann starke Mariaberger Delegation zum Stuttgarter Innenministerium und sprach dort bei Obermedizinalrat Mauthe vor. Dieser eröffnete ihnen, dass es sich bei besagter Liste um solche Patienten handle, die am kränksten seien und am längsten in Mariaberg wohnten. Von ihnen wolle man die Anstalt erleichtern; ohnehin würden im Krieg wertvollere Menschen fallen. Als Kriterium für die Auswahl nannte Mauthe die in den Fragebögen angegebenen Arbeitsleistungen. Auf das Eingeständnis des Mariaberger Direktors, wie diese Bewertung zustande gekommen sei, ließ sich Mauthe eine Neubewerbung abringen, anhand der in zähen Verhandlungen 41 Namen von der Liste gestrichen wurden. Als lebensrettend erwiesen sich dabei Qualifizierungen wie diese: „ Schumacher, sohlt, flickt sämtliche Schuhe für 210 Leute “ oder „ In der Anstaltsküche geradezu unentbehrlich. Leutemangel! “ oder „ Schafft von morgens bis abends! “...“

Eine weitere Chance, Menschenleben zu retten bestand darin, dass die Tötungsanstalten nur eine begrenzte Tötungskapazität besaßen. In Grafeneck waren das 75 Personen, die gleichzeitig aufgenommen und dann getötet werden konnten. Aus diesem Grund hatten die Behinderteneinrichtungen, sobald die Anzahl der auf der Liste Festgehaltenen diese Kapazität überschritt, die Möglichkeit wichtige Arbeitskräfte zu streichen und somit zu behalten. Dies war aber leider immer nur eine sehr geringe Zahl, woran wiederum die planerische Perfektion des NS-Staats verdeutlicht wird.

Die schließlich Abgeholten aber wurden dann nach Grafeneck gefahren und dort in eine sogenannte „Aufnahmebaracke“ geführt, wo sie zuerst ausgezogen, dann gemessen, gewogen und fotografiert wurden. Hatte ein Patient Goldzähne, so wurde er besonders gekennzeichnet. Daraufhin wurden sie den Ärzten zu einer letzten Untersuchung vorgeführt, die jedoch jeglicherweise zur Überprüfung der Listen diente und dazu, auffällige Kennzeichen zu notieren, die bei einer späteren Erstellung der Todesursache nützlich sein konnten. Anschließend führte man sie über den Hof der Anstalt, an den Krematoriumsöfen vorbei, in den Vergasungsraum, den „Todesschuppen“ (Foto), der als Duschraum getarnt war. Dort wurden die maximal 75 Personen zum wiederholten Male durchgezählt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Tötung erfolgte durch Kohlenmonoxidgas, welches der Anstaltsarzt einströmen ließ. Der Vorgang dauerte etwa 20 Minuten. Die Zufuhr wurde gestoppt, sobald keine Bewegung im Vergasungsraum mehr festzustellen war. Einige Zeit nach der Vergasung wurden die Tore von den sogenannten „Brennern“, dem Krematoriums-Personal, wieder geöffnet. Für diese Leute muss sich ein grauenhafter Anblick geboten haben: Die Toten und der Boden waren mit Stuhl, Menstruationsblut und Erbrochenem verschmiert. Manche Toten waren ineinander verkrallt und konnten nur mit Gewalt voneinander getrennt werden.

Die „Brenner“, die mit Gasmasken den Raum betraten, hatten jetzt die Aufgabe, die Leichen in die Öfen, beziehungsweise zu einer Zwischenlagerung in eine weitere Baracke - weil immer nur wenige gleichzeitig verbrannt werden konnten - abzutransportieren. Gleichzeitig hatten sie dafür zu sorgen, dass die Öfen immer an waren. Den vorher markierten Personen brachen sie außerdem die Goldzähne heraus, die in der Verwaltung abgegeben und schließlich bei Degussa zu Feingold verarbeitet wurden.

Auch andere Firmen waren an dem Ablauf beteiligt. Zum Beispiel lieferte Mannesmann die Gasflaschen, die dann vom BASF-Werk Ludwigshafen mit dem tödlichen Gas gefüllt wurden.

Und auch Geschäftsleute aus der näheren Umgebung profitierten von den Aufträgen der Landespflegeanstalt Grafeneck. Zum Beispiel reparierte ein Autohaus die Wagen des Fuhrparks, oder eine Molkerei nahm täglich die Milch in Empfang, die eigentlich von Kühen eines wegen Seuchengefahr abgeriegelten Geländes stammte.

REAKTIONEN DER ÖFFENTLICHKEIT

Es steht auch fest, dass wer sich dafür interessierte genau wusste, was in Grafeneck geschah und warum Rauchschwaden und beißender Geruch aus der Anstalt zogen. Die Reaktion der Anwohner bestand aber allenfalls aus passivem Widerstand: Bauern nahmen ihre Mützen ab und unterbrachen ihre Arbeit, wenn die grauen Busse vorbeifuhren. Auch Passagiere, die im Zug an der Anstalt vorbeifuhren, begannen zu schweigen, sobald das Schloss Grafeneck zu sehen war, und schauten es wie gebannt an.

Es gab nur eine einzige Gruppe von Menschen, die sich gegen diese Aktionen wehrte. Das waren die Angehörigen der „verlegten“ Patienten, die wissen wollten, was mit ihren Verwandten geschehen war und wo sie abgeblieben seien. Viele von ihnen waren wütend darüber, dass die Anstalten die Patienten ohne die Angehörigen zu informieren abholen ließen und dass sie erst nach deren Tod verständigt wurden. Briefe, die an die Tötungsanstalten gerichtet waren, wurden höflich beantwortet, es sei denn, die Vorwürfe waren zu direkt. Dann reagierte man äußerst energisch und forderte den Schreiber auf, innerhalb einer gesetzten Frist, die Verdächtigungen und Verleumdungen zurückzunehmen, ansonsten würde man die Gestapo davon unterrichten.

So hatten die Angehörigen eigentlich keine Chance aktiven Widerstand zu leisten. Was aber beispielsweise geschah war, dass in den „Leipziger Neusten Nachrichten“ im September 1940 auffällig viele Todesanzeigen erschienen, die besagten, dass in Grafeneck und anderen Euthanasie-Orten Menschen plötzlich und unerwartet gestorben und bereits eingeäschert seien. Besonders wurden Unruhen auch dadurch hervorgerufen, dass gesundheitsgeschädigte Soldaten aus dem ersten Weltkrieg den Gnadentod starben.

DIE BÜROKRATIE DER TÖTUNGSANSTALTEN

Damit die Angehörigen aber nicht durch die Anstaltsleitung über das drohende Schicksal ihrer Familienmitglieder informiert beziehungsweise gewarnt wurden, gab es einen sogenannten „Sperrerlass“ vom 09.09.1940, der dies verhindern sollte. Es wurde darin verfügt, dass Patienten nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des Innenministeriums entlassen werden durften. Ab November des Jahres war es den Anstalten sogar untersagt, die Verwandten über die erfolgte „Verlegung“ zu informieren. Die Benachrichtigung erfolgte, wie schon gesagt, erst nach dem Tod der Personen, ebenfalls durch die jeweilige Tötungsanstalt. Dort gab es neben der für diese Aufgabe verantwortliche „Trostbrief-Abteilung“ eine sogenannte „Absteck-Abteilung“, ein Sonderstandesamt und eine Abteilung, die für den Urnenversand zuständig war.

Der Ablauf ging folgendermaßen vor sich:

In der Trostbrief-Abteilung wurden die Briefe geschrieben, die den Angehörigen der Getöteten zusammen mit deren persönlichen Gegenständen zugesandt wurden. Sie waren alle nach dem gleichen Schema aufgebaut, so dass die Ärzte nur Namen, Todesursache sowie -datum einzusetzen brauchten. Sie bekamen sogar Listen mit den Kurzgutachten, um möglichst zügig arbeiten zu können. Damit es nicht vorkam, dass zu viele Kranke aus der gleichen Region den selben Todestag hatten, richtete man die Absteck-Abteilung ein. Die hieß so, weil hier auf großen Karten die Geburts- beziehungsweise die Wohnorte der Getöteten abgesteckt wurden. Dann setzte man entsprechend der Häufung in bestimmten Gebieten falsche Todestage ein. Später tauschte man auch Akten mit anderen Tötungsanstalten, um den gleichen Trick auch auf den Sterbeort anzuwenden.

Ebenfalls hatte jede Euthanasie-Anstalt ein eigenes Standesamt, wo die Sterbeurkunden mit den von der Absteck-Abteilung festgelegten Sterbedaten ausgestellt wurden.

Schließlich gab es noch die Abteilung zum Urnenversand. Von dort wurden auf Wunsch der Angehörigen die sterblichen Überreste des Gestorbenen in einer Urne einem von den Angehörigen angegebenen Friedhof zugestellt. In die Urnen füllte man neben Asche auch gemahlene Knochenreste. (Für jeden Toten waren etwa drei Kilo Knochenmehl berechnet). Die Urnen wurden aber nicht alle im nächsten Postamt aufgegeben, sondern am Beispiel Grafenecks zum großen Teil von Kurieren nach Stuttgart, Ulm etc. gebracht und von dort aus verschickt.

Jetzt sah man wieder mit welcher Mühe und Cleverness versucht wurde, die Tötungen zu vertuschen. Andererseits ist dann unverständlich, wieso man die Kleidung der Toten - sofern es sich um Anstaltskleidung handelte - bei dem nächsten Abtransport von dieser Anstalt, an diese zurückgab. Denn die anderen Patienten zogen daraus natürlich ihre Schlüsse. (Vielleicht waren sich die Verantwortlichen einfach ihrer Sache so sicher, dass die Patienten ruhig ihr Schicksal ahnen durften.)

Allerdings kam es auch zu größeren Pannen. Zum Beispiel erhielten Angehörige zwei Urnen oder die Urne war leer. Einmal kam es sogar vor, dass als Todesursache Blinddarmentzündung angegeben war, bei einem Patienten, dem der Blinddarm bereits in seiner Jugend entfernt worden war.

REAKTIONEN VON KIRCHE UND JUSTIZ

Als die Unruhe der Bevölkerung in der Folge immer größer wurde, schalteten sich im Sommer 1940 Vertreter der Kirche ein. Es begann mit Nachfragen von Bischöfen an die Euthanasie-Anstalten, die jedoch ausweichend beantwortet wurden; und ein Pfarrer, der den Patienten in Grafeneck seelischen Beistand leisten sollte, wurde abgewiesen. In einem nächsten Schritt schrieb der evangelische württembergische Landesbischof Dr. Wurm schließlich am 19. Juli an den Reichsminister des Inneren und schilderte die Vorgänge in und um Grafeneck. Dieser sowie ein weiterer Brief blieben aber unbeantwortet. Ebenso erfolglos schrieb Dr. Wurm an den Justizminister Dr. Gürtner. An diesen hatte sich schon vorher auch der Amtsgerichtsrat Dr. Kreyssig und die Generalanwaltsschaft Stuttgart gewendet. Doch dem Minister wurde, sobald er in der Sache aktiv wurde, von Bouhler das Ermächtigungsschreiben Hitlers gezeigt, woraufhin er sofort resignierte. Auch Kreyssig versetzte man in den Ruhestand, als er keine Ruhe gab und als richterlicher Vormund die Verlegung bestimmter Patienten verhindern wollte. Andere Justizangehörige ignorierten die Euthanasie-Maßnahmen in der Folge. Doch auf Seiten der Geistlichen dauerten die Proteste an, die jedoch lediglich in Briefen und deshalb nur auf dem Dienstweg und für das Volk verborgen zum Ausdruck gebracht wurden. Am 01. August wurden durch den Freiburger Erzbischof Gröber und den Rottenburger Generalvikar Dr. Kottmann erstmals auch katholische Proteste laut, indem sie jedoch wiederum nur einen Brief an den Chef der offiziellen Reichskanzlei richteten. (Zu diesem Zeitpunkt befand sich die Anstalt Grafeneck außerdem schon im letzten Drittel seiner Aktionsphase.)

Endlich, am 03.08.1941, trat der Bischof von Münster, Clemens August Graf von Galen vor seine Gemeinde. Er erzählte, er habe Anzeige gegen Unbekannt wegen des Abtransports von Kranken erstattet. Diese Predigt hatte eine ungeheure Wirkung und wurde tausendfach vervielfältigt, sogar als Flugblatt von britischen Flugzeugen abgeworfen.

STOPP DER „AKTION T4“

Die Nazi-Regierung konnte daraufhin nichts gegen den Bischof unternehmen, sie hätte sonst eventuell ganz Westfalen gegen sich gehabt. Hitler ordnete noch im gleichen Monat aus Sorge vor der Stimmung der Bevölkerung den offiziellen Stopp der „Aktion T4“ an.

Bis dahin waren aber schon etliche tausend Menschen getötet worden, was Kirche und Justiz, bis auf ein paar wenige mutige Ausnahmen, stumm hingenommen hatten. Im geheimen gingen die Morde auch noch bis 1945 weiter. Vor allem in den Konzentrationslagern, wohin das Personal der „Aktion T4“ zum großen Teil versetzt wurde.

Schließlich wird der Zusammenhang zwischen der Euthanasie und dem „Kampf um Lebensraum“ besonders in Hitlers symbolischer Rückdatierung des „Ermächtigungsschreibens“ auf den Tag des Angriffs auf Polen am 01.09.1939 deutlich.

Anhang

„Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14.Juli 1933

(RGBl. I, S. 529)

§1 (1) Wer erbkrank ist, kann durch chirurgischen Eingriff unfruchtbar gemacht (sterilisiert) werden, wenn nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß seine Nachkommen an schweren körperlichen oder geistigen Erbschäden leiden werden.

(2) Erbkrank im Sinne dieses Gesetzes ist, wer an einer der folgenden Krankheiten leidet:

1. angeborenem Schwachsinn,
2. Schizophrenie,
3. zirkulärem (manisch-depressivem) Irresein,
4. erblicher Fallsucht,
5. erblichem Veitstanz (Huntingtonsche Chorea),
6. erblicher Blindheit,
7. erblicher Taubheit,
8. schwerer erblicher körperlicher Mißbildung.

(3) Ferner kann unfruchtbar gemacht werden, wer an schwerem Alkoholismus leidet.

§2 (1) Antragsberechtigt ist derjenige, der unfruchtbar gemacht werden soll. Ist dieser geschäftsunfähig oder wegen Geistesschwäche entmündigt oder hat er das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, so ist der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt; er bedarf dazu der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. In den übrigen Fällen beschränkter Geschäftsfähigkeit bedarf der Antrag der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Hat ein Volljähriger einen Pfleger für seine Person erhalten, so ist dessen Zustimmung erforderlich.

(2) Dem Antrag ist eine Bescheinigung eines für das Deutsche Reich

approbierten Arztes beizufügen, daß der Unfruchtbarzumachende über das Wesen und die Folgen der Unfruchtbarmachung aufgeklärt worden ist.

(3) Der Antrag kann zurückgenommen werden.

§3 Die Unfruchtbarmachung können auch beantragen

1. der beamtete Arzt,
2. für die Insassen einer Kranken- , Heil- oder Pflegeanstalt oder einer Strafanstalt der Anstaltsleiter.

Das „Ermächtigungsschreiben“ Hitlers an die Herren Bouler und Dr. Brandt. Der handschriftliche Zusatz unten zeigt die Empfangsbestätigung durch Justizminister Dr. Gürtner am 27.08.1940.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ein „Meldebogen I“, welcher zur Erfassung der Patienten diente. Durch ihn wurden Art der Erkrankung, Grad der Arbeitsfähigkeit, Dauer des bisherigen Anstaltsauffenthalts, sowie „Rassezugehörigkeit“ festgehalten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Auf dem „Merkblatt“ waren alle für die Meldung eines Patienten relevanten Kriterien genauestens festgehalten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ein „Trostbrief“ an die Angehörige eines Vergasten, in dem sie, wie man sieht, auch erst nach dem Tod des Sohnes von seiner Verlegung erfuhr. Er wurde außerdem schon eingeäschert. Die Frau hatte jedoch die Möglichkeit, die Urne zu einem Friedhof ihrer Wahl übermitteln zu lassen.

Landespflegeanstalt Grafeneck/Württbg. 414-50-147 A

Grafeneck, den 1.März 1940 bei Münsingen

Frau

Christine Strohm Schwenningen a.N. Sängerstraße 53

Sehr geehrte Frau Strohm!

Zu unserem Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, daß Ihr Sohn, Herr Karl Strohm, der inzwischen in unsere Anstalt verlegt werden mußte, am 28. Februar 1940 hier infolge einer Miliartuberkulose der Lunge unerwartet verstorben ist. Alle unsere ärztlichen Bemühungen waren leider vergebens. Er ist sanft und schmerzlos entschlafen. Bei seiner schweren, unheilbaren Erkrankung bedeutet sein Tod Erlösung für ihn.

Infolge der hier bestehenden Seuchengefahr mußten wir auf polizeiliche Anweisung hin die Leiche des Entschlafenen sofort einäschern lassen. Wir bitten Sie um baldige Mitteilung, ob Sie die Urne mit den sterblichen Überresten des Verblichenen auf einem bestimmten Friedhof beisetzen lassen wollen. In diesem Falle bitten wir Sie um Benennung des Friedhofs mit genauer Postanschrift, damit wir die Übermittlung der Urne an die Friedhofsverwaltung veranlassen können.

Wenn Sie hinsichtlich der Beisetzung keine besonderen Wünsche haben oder uns innerhalb eines Monats keine Nachricht zugehen lassen, so werden wir die Beisetzung der Urne gebührenfrei vornehmen lassen.

Die Habseligkeiten des Verstorbenen mußten wir aus seuchenpolizeilichen Gründen vernichten lassen.

Zwei Sterbeurkunden, die Sie bitte für eine etwaige Vorlegung bei Behörden sorgfältig aufbewahren wollen, fügen wir bei.

Heil Hitler!

Dr. Jäger

Dr. Jäger

Man veranlasst die „Schließung der Tötungsanstalt Grafeneck“

Der Reichsführer-SS Heinrich Himmler an Oberdienstleiter Viktor Brack von der

Kanzlei des Führers (KdF) am 19. Dezember 1940, zit. nach: Ernst Klee, Euthanasie im NS-Staat, Frankfurt/M. 1983, S. 291, Anm. 245

Lieber Brack!

Wie ich höre, ist auf der Alb wegen der Anstalt Grafeneck eine große Erregung. Die Bevölkerung kennt das graue Auto der SS und glaubt zu wissen, was sich in dem dauernd rauchenden Krematorium abspielt. Was dort geschieht, ist ein Geheimnis und ist es doch nicht mehr. Somit ist dort die schlimmste Stimmung ausgebrochen, und es bleibt meines Erachtens nur übrig, an dieser Stelle die Verwendung der Anstalt einzustellen und allenfalls in einer klugen und vernünftigen Weise aufklärend zu wirken, indem man gerade in der dortigen Gegend Filme über Erb- und Geisteskranke laufen läßt.

Ich darf Sie um eine Mitteilung bitten, wie dieses schwierige Problem gelöst wurde.

Quellen:

- Vollständige Taschenbuchausgabe des „Knaurs Lexikon A-Z“ 1987

© 1985, 1987 Droemersche Verlagsanstalt Th. Knaur Nachf., München

- Homepage der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg © 2000: "Euthanasie" im NS-Staat: Grafeneck im Jahr 1940

http://www.lpb.bwue.de/publikat/euthana/euthana.htm

Tim Wemhöner, 25. 03. 2001

Final del extracto de 15 páginas

Detalles

Título
Euthanasie im NS-Staat
Universidad
Real Centro Universitario Maria Cristina
Curso
Waldorfschule
Autor
Año
2001
Páginas
15
No. de catálogo
V101193
ISBN (Ebook)
9783638996136
Tamaño de fichero
569 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Euthanasie, NS-Staat, Waldorfschule
Citar trabajo
Tim Wemhöner (Autor), 2001, Euthanasie im NS-Staat, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101193

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