Sonderpädagogischer Förderbedarf. Kann die Zuschreibung zu Nachteilen im Leben eines Kindes führen?


Trabajo Escrito, 2020

12 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffserklärungen
2.1 Integration
2.2 Inklusion
2.3 Migration
2.4 Behinderung
2.5 Sonderpädagogischer Förderbedarf

3. Rechtlicher Anspruch auf Bildung

4. Nachteile durch sonderpädagogischer Förderung

5. Migrantenkinder und deren Familien

6. Fazit und Beantwortung der Fragestellung

1. Einleitung

Nicht nur die Aktualität des Themas in meinem Studiengang, welches ich mir für meine Hausarbeit ausgesucht habe – sondern auch die Notwendigkeit – hat mich dazu gebracht, dieses Thema aufzugreifen und einer bestimmten Fragestellung nachzugehen:

Kann die Zuschreibung sonderpädagogischen Förderbedarfs eines Kindes zu Nachteilen im Leben des Betroffenen führen?

Kinder mit Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen werden entweder als behindert angesehen oder fallen unter den Begriffen der verschiedenen Bereiche der sonderpädagogischen Förderung. Durch die Definition eines Kindes mit den Begriffen ,,Behinderung" und ,,sonderpädagogische Förderung" verändern sich die verschiedenen Lern- und auch Lebensmöglichkeiten des jeweiligen Kindes, was ich unter anderem in dieser Hausarbeit genauer bearbeite.

Zunächst definiere ich in Kapitel 2. einige Begriffe, um diese Hausarbeit leichter verstehen zu können, mache dann in Kapitel 3. weiter mit dem rechtlichen Anspruch auf Bildung und gehe danach in Kapitel 4. auf die verschiedenen Beeinträchtigungen ein, welche die jeweiligen Kinder erleiden müssen, wenn sie unter den Begriffen der sonderpädagogischen Förderung fallen. In Kapitel 5. wird auf Migrantenkinder und deren Familien geachtet und worin dort die Nachteile für die Kinder bestehen. Zum Schluss folgt in Kapitel 6. eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Informationen der Hausarbeit inklusive einer Beantwortung der Fragestellung dieser Hausarbeit.

2. Begriffserklärungen

In diesem Kapitel werden verschiedene Begriffe - welche in dieser Arbeit verwendet werden - definiert und erklärt, um den Verlauf dieser Hausarbeit deutlicher zu machen.

2.1 Integration

Ganz im Allgemeinen stammt Integration vom lateinischen Wort integratio ab, welches so viel bedeutet wie Wiederherstellung eines Ganzen. Es wird generell der Zusammenhalt von verschiedenen Teilen in einem systematischen Ganzen und die dadurch herausspringende Abgrenzung von einer unstrukturierten Umgebung verstanden (vgl. Schmidt 2012, S. 9).

Integration bedeutet, Menschen mit Schädigungen in eine Gruppe von Menschen welche keine Schädigungen aufweisen einzubinden und ihre Entwicklung mit personenbezogenen Ressourcen, individueller Förderung und für sie zuständige PädagogInnen zu fördern. Dadurch werden beispielsweise Kinder mit Schädigungen in die allgemeine Schule eingebunden, um mit den anderen nichtbehinderten SchülerInnen gemeinsam in einer Klasse zu leben und zu lernen (vgl. Herrmann 2013, S. 10).

2.2 Inklusion

Inklusion hat den Anspruch darauf allen Kindern, egal ob mit Schädigungen oder ohne Schädigungen, Zugang zu dem vollen Umfang an Bildung und Teilhabe am vollen Umfang an Bildung zu ermöglichen. Dies bedeutet also, dass ein Kind an jedem Ort und zu jeder Zeit Erfahrungen für sich machen, Situationen erleben, oder Wissen erwerben darf. Grundlegend zielt Inklusion darauf ab, verschiedene Ausmaße von Heterogenität in einer einzigen scheinbar unteilbaren Gruppe zusammenzuführen. Unabhängig von den Fähigkeiten und Fertigkeiten eines Kindes mit oder ohne Schädigungen soll das einzelne Kind als vollwertiges Mitglied in der Gemeinschaft anerkannt und in alle Bereiche miteinbezogen werden. Die Erreichung und die erfolgreiche Umsetzung des inklusiven Gedankens setzt eine Veränderung von Haltung und Einstellungen jeder Person voraus. In der Praxis zeigt sich diese Veränderung beispielsweise durch die individuellen Anpassungen des Schulprogramms an die verschiedenen Kinder (vgl. Herrmann 2013, S. 10).

2.3 Migration

Migration stammt vom lateinischen Wort „migrare“ - wandern - ab und definiert die Bewegung von Menschen oder Tieren von einem Ort zu einem anderen Ort, mit dem Ziel an dem neuen Ort zu wohnen. Ein Migrant bzw. eine Migrantin ist eine Person, welche – z.B. im Unterschied zu einer TouristIn – für eine längere Zeit oder für immer ihr Lebensort in eine andere Region, oder generell in ein anderes Land verlegt. Diese Migration kann verschiedene Gründe haben, wie beispielsweise Krieg in dem vorherigen Wohnort, Verfolgung, ökologischer Verwüstung, politische Gründe oder einfach nur wirtschaftliche Motive. Ein weiterer Grund für Migration ist der Nachzug von Familien, wenn sich z.B. die Väter oder Verwandte der Familie bereits in einem anderen Land bzw. an einem anderen Ort wegen besserer Arbeits- und Lebensbedingungen befinden. Demnach kann man sagen, dass die Gründe für Migration völlig vielfältig sein können (vgl. Schmitt 2012, S3).

Gründe für eine Migration kann man in zwei verschiedene Kategorien einordnen:

– Bestimmte Ereignisse welche zur Auswanderung führen definiert man als Push-Faktoren
– Motive, welche die Einwanderung in ein Land definieren, sind Pull-Faktoren (vgl. Schmidt 2012, S4).

2.4 Behinderung

Der Behinderungsbegriff der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) orientiert sich an Beeinträchtigungen und sich daraus resultierenden Einschränkungen der Teilhabe der jeweiligen Person an der Gesellschaft, welche durch die verschiedenen gesellschaftlichen Barrieren entstehen. Es handelt sich somit um einen offenen Behinderungsbegriff, der in diesem Fall für den Bereich der Schule die Kinder mit Schädigungen bzw. Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ebenso einschließt wie Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (vgl. Demant 2016, S. 80).

2.5 Sonderpädagogischer Förderbedarf

,,Um Kategorisierung und damit einhergehende Stigmatisierung von Kindern mit Behinderungen und Schädigungen zu reduzieren, wurde der Behinderungsbegriff im schulischen Kontext in den 1980er Jahren durch den Begriff des sonderpädagogischen Förderbedarfs ersetzt" (Demant 2016, S. 79 ). Die Umbenennung schlug sich in der Empfehlung zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen von Deutschland der Kultusministerkonferenz (1994) nieder, welche das Ziel verfolgte eine Diskriminierung zu verhindern und den Blick auf Aspekte der Verschiedenheit zu lenken (vgl. Demant 2016, S. 79)

„Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, daß sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können“ (KMK 1994, S. 5).

3. Rechtlicher Anspruch auf Bildung

In diesem Kapitel wird der rechtliche Anspruch auf Bildung in Deutschland anhand der sogenanten Salamanca-Erklärung verdeutlicht.

Im Jahre 1994 wurde durch die Weltkonferenz der UNESCO 1 im spanischen Salamanca bezüglich einer Pädagogik für besondere Bedürfnisse ein bildungspolitischer Paradigmenwechsel bearbeitet (vgl. Eckert 2010, S. 8). Dabei wurden die Artikel der sogenanten Salamanca-Erklärung von den damalig existierenden 92 UNESCO- Mitgliedsstaaten – darunter befindet sich auch Deutschland – unterzeichnet (vgl. Van der Wolf 2010, S. 76). Die Forderung aus dem Paradigmenwechsel lautet das Angebot der Bildung für alle Kinder im gleichen Maßen sicherzustellen, die ohne Diskrimination auskommt und welche qualitativ vom hohen Wert ist. Dies schließt ein, dass Menschen wegen ihrer besonderen Bedürfnissen - also wegen ihrer verschiedenen Schädigungen und Behinderungen - nicht selektiert und separiert werden dürfen (vgl. Eckert 2010, S. 8).

So steht es in Artikel 2 geschrieben: „Wir glauben und erklären, (…) dass Regelschulen mit dieser integrativen Orientierung das beste Mittel sind, um diskriminierende Haltungen zu bekämpfen, um Gemeinschaften zu schaffen, die alle willkommen heissen, um eine integrierende Gesellschaft aufzubauen und um Bildung für Alle zu erreichen; (…)“ (UNESCO 1994, S. 2).

4. Nachteile durch sonderpädagogischer Förderung

In diesem Kapitel werden verschiedene Nachteile für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf anhand verschiedener Faktoren aufgezählt und erklärt.

Alle Kinder, egal ob mit Behinderungen oder ohne Behinderungen, haben wie bereits in Kapitel 3. Rechtlicher Anspruch auf Bildung, in Deutschland das Recht auf Bildung. Mit dem Ziel der Schule alle SchülerInnen bestmöglich zu fördern und ihnen Bildung näherzubringen, entwickelte sich in Deutschland ein extrem differenziertes Bildungssystem, welches für alle Bedürfnisse eine differenzierte Schulform bereithält. Problematisch ist diese Differenzierung jedoch dennoch, weil Förderschulen nicht zwangsläufig zu einer besseren Förderung der Kinder führen. Vielmehr ergibt sich aus den vielen verschiedenen Förderschulen ein Parallelsystem, welches es Kindern nicht in ausreichendem Maße die Möglichkeit gibt, an allen Bereichen der Gesellschaft teilzuhaben. Die zunächst als wertneutral verstandenen Dimensionen von Inklusion und Exklusion werden also dann problematisch, wenn die Chancen an Systemen teilzuhaben durch soziale Ungleichheiten ausgelöscht werden und die Regeln und die Struktur des Systems zu ungerechter Ausgrenzung und Diskriminierung führen. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise durch den Begriff der Behinderung, die Teilhabe am Regelschulsystem kategorisch determiniert wird, wodurch eine systemübergreifende Benachteiligung sowie eine Einschränkung der Teilhabe entstehen. Die Aussonderung von Kindern mit Behinderungen wird als eine solche Einschränkung der Teilhabechancen und somit als Diskriminierung und Ausgrenzung von Kindern mit Behinderungen angesehen. Erst seit der UN-BRK ist die gemeinsame Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Schädigungen das zu erreichende Ziel (vgl. Demant 2016, S. 77 f.).

Durch die Umbenennung des Begriffs von Behinderung in sonderpädagogischer Förderbedarf entstehen zwar weniger diskriminierende Bezeichnungen, jedoch bleibt die Auswirkung der Umbenennung gering. Wie bereits erklärt, ist das Ziel einen defizitorientierten Blick auf die Kinder mit Einschränkungen zu vermeiden, was sich jedoch selbst widerspricht, da die sonderpädagogischen Förderbedarfe genau an diesen Beeinträchtigungen des Kindes in den Entwicklungs-, Bildungs-, und Lernmöglichkeiten, festgelegt werden. Der Nachteil für die Kinder liegt darin, dass ihr Status des sonderpädagogischen Förderbedarfs in der Schulzeit zu einer differenzierten Förderung führt, wodurch das Risiko steigt, keinen Regelschulabschluss zu erhalten (vgl. Demant 2016, S. 79 f.).

Eine der bestandhaften Aufgaben der Schule ist es, Kinder zu einem anerkannten Schulabschluss zu führen, was für die Kinder die Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben bedeutet. Schulabschlüsse müssen unter anderem erreicht werden können und ebenso müssen sie mit dem Arbeitsmarkt kompatibel sein und dazu eine Aussicht auf erstrebenswerte und attraktive Berufe geben, da sonst der Schulabschluss wertlos wäre. Ein weiteres sich auf dieser Sache ergebendes Problem ist, dass der sonderpädagogische Förderbedarf nur im Schulsystem als relevanter Status anerkannt wird, sich also nach der Schulzeit auflöst. Wenn nach der Schulzeit des jeweiligen Kindes kein Behinderungsstatus nach § 2 SGB IX impliziert ist, werden danach anstehende, staatliche Leistungen und behinderungsspezifische Maßnahmen nach dem SGB IX nicht ausgeführt. Dies bringt ein großes Problem, besonders für den Förderschwerpunkt Lernen, wenn Kinder in Sondereinrichtungen beschult werden, dadurch einen niedrigen oder keinen Schulabschluss erreichen und nach der Schulzeit keine anerkannte Behinderung vorweisen können. Mann könnte also sagen, dass diese Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf doppelt an ihrer Teilhabe am Arbeitsleben gehindert werden (vgl. Demant 2016, S. 80).

[...]

Final del extracto de 12 páginas

Detalles

Título
Sonderpädagogischer Förderbedarf. Kann die Zuschreibung zu Nachteilen im Leben eines Kindes führen?
Universidad
Protestant University of Applied Sciences Rheinland-Westfalen-Lippe
Calificación
2,0
Autor
Año
2020
Páginas
12
No. de catálogo
V1012551
ISBN (Ebook)
9783346408730
ISBN (Libro)
9783346408747
Idioma
Alemán
Palabras clave
Gesundheit, Soziale Arbeit, Bachelor, Diversity, Gender, Behinderung
Citar trabajo
Dominik Wolant (Autor), 2020, Sonderpädagogischer Förderbedarf. Kann die Zuschreibung zu Nachteilen im Leben eines Kindes führen?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1012551

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