Das Werk befasst sich zunächst allgemein mit dem Begriff der Privatisierung von Strafverfolgung. Schwerpunktmäßig wird sodann auf den Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes und die damit einhergehende Privatisierung von Strafverfolgung eingegangen. Im Fokus steht hierbei die Vorschrift des § 17 VerSanG-E, die der Autor als im Wesentlichen "misslungen" ansieht. Im Verlauf der Arbeit werden deshalb Vorschläge erarbeitet, die nach Auffassung des Autors zielführender erscheinen.
"Den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit hemmen will der Kritizismus des Verteidigers". So formulierte es Max Alsberg, der berühmteste deutsche Strafverteidiger in der Zeit der Weimarer Republik, im Jahr 1930. Seine Maxime, dass für die Wahrheitsfindung eine Dialektik von Strafverfolgung und Verteidigung unerlässlich ist, gilt damals wie heute. Die Grundlage dieser Maxime ergibt sich unmittelbar aus dem dem Strafrecht zugrundliegenden Legalitätsprinzip, wonach die Strafverfolgung zuvörderst Aufgabe der staatlichen Strafverfolgungsbehörden ist.
In letzter Zeit scheint diese Maxime jedoch immer mehr aufgeweicht zu werden, indem Private vermehrt Einzug in die Strafverfolgung erhalten. Beispielsweise erfreuen sich interne Untersuchungen, d.h. strukturierte Maßnahmen von Unternehmen, zur Aufklärung von Verdachtsmomenten, die auf in oder aus dem Unternehmen heraus begangene Straftaten hindeuten, immer größerer Beliebtheit. Im Zuge dieser Entwicklung beschloss die Bundesregierung im Juni 2020 einen Regierungsentwurf zu einem neuen Verbandssanktionengesetz. In diesem Entwurf wird zwar klargestellt, dass das Legalitätsprinzip grundsätzlich unangetastet bleiben soll. Allerdings birgt insbesondere die Vorschrift des § 17 VerSanG-E die Gefahr der Einführung einer Privatisierung von Strafverfolgung "durch die Hintertür".
Inhaltsverzeichnis
A. Dialektik von Strafverfolgung und Verteidigung
B. Privatisierung von Strafverfolgung: Definition und Probleme
I. Begriffsbestimmung
II. Das Legalitätsprinzip
III. Formen der Privatisierung von Strafverfolgung und deren Zulässigkeit
1. Private Ermittlungen auf Veranlassung des Staates
2. Eigenverantwortliches Ermitteln durch Private
IV. Schranken der Privatisierung von Strafverfolgung
1. Materiell-rechtliche Schranken
2. Schranken in Form staatlicher Gegeninteressen
3. Verfassungsrechtliche Schranken
V. Zwischenergebnis
C. Der Entwurf eines neuen Verbandssanktionengesetzes
I. Das Einfallstor für die Privatisierung von Strafverfolgung
1. Die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1
a) Das Erfordernis eines wesentlichen Beitrags zur Sachverhaltsaufklärung
b) Das Trennungsprinzip
c) Das Kooperationsgebot
d) Zurverfügungstellung des Untersuchungsergebnisses
e) Grundsätze eines fairen Verfahrens
2. Rechtsfolgen
II. Sonstige Kritik
D. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die zunehmende Privatisierung der Strafverfolgung im deutschen Recht, mit einem besonderen Fokus auf den Regierungsentwurf eines neuen Verbandssanktionengesetzes. Die zentrale Forschungsfrage ist, inwieweit die durch interne Untersuchungen im Unternehmen geschaffenen Anreizsysteme das Legalitätsprinzip aufweichen und inwieweit dadurch Grundrechte der betroffenen Mitarbeiter sowie die Verteidigungsrechte der Verbände gefährdet sind.
- Begriffsbestimmung und Problematik der Privatisierung von Strafverfolgung
- Analyse des Verbandssanktionengesetzes (VerSanG-E) und der Rolle interner Untersuchungen
- Konfliktpotenzial zwischen Compliance-Maßnahmen und strafprozessualen Grundsätzen
- Kritik an unbestimmten Rechtsbegriffen und dem faktischen Ermittlungszwang
- Diskussion alternativer Regelungsmodelle wie der "Widerspruchslösung"
Auszug aus dem Buch
A. Dialektik von Strafverfolgung und Verteidigung
„Den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit hemmen will der Kritizismus des Verteidigers“.1 So formulierte es Max Alsberg, der berühmteste deutsche Strafverteidiger in der Zeit der Weimarer Republik, im Jahr 1930. Seine Maxime, dass für die Wahrheitsfindung eine Dialektik von Strafverfolgung und Verteidigung unerlässlich ist, gilt damals wie heute. Die Grundlage dieser Maxime ergibt sich unmittelbar aus dem dem Strafrecht zugrundliegenden Legalitätsprinzip, wonach die Strafverfolgung zuvörderst Aufgabe der staatlichen Strafverfolgungsbehörden ist.2
In letzter Zeit scheint diese Maxime jedoch immer mehr aufgeweicht zu werden, indem Private vermehrt Einzug in die Strafverfolgung erhalten. Beispielsweise erfreuen sich interne Untersuchungen3, d.h. strukturierte Maßnahmen von Unternehmen, zur Aufklärung von Verdachtsmomenten, die auf in oder aus dem Unternehmen heraus begangene Straftaten hindeuten,4 immer größerer Beliebtheit. Im Zuge dieser Entwicklung beschloss die Bundesregierung im Juni 2020 einen Regierungsentwurf zu einem neuen Verbandssanktionengesetz. In diesem Entwurf wird zwar klargestellt, dass das Legalitätsprinzip grundsätzlich unangetastet bleiben soll. Allerdings birgt insbesondere die Vorschrift des § 17 VerSanG-E5 die Gefahr der Einführung einer Privatisierung von Strafverfolgung „durch die Hintertür“.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Dialektik von Strafverfolgung und Verteidigung: Das Kapitel führt in das Spannungsfeld zwischen staatlicher Strafverfolgung und der Rolle des Verteidigers ein und identifiziert die Privatisierung von Strafverfolgungsaufgaben durch Unternehmen als aktuelle Herausforderung.
B. Privatisierung von Strafverfolgung: Definition und Probleme: Hier wird der Privatisierungsbegriff theoretisch verortet und die grundsätzlich bestehende Zulässigkeit privater Ermittlungsbeiträge im Lichte des Legalitätsprinzips und verfassungsrechtlicher Schranken analysiert.
C. Der Entwurf eines neuen Verbandssanktionengesetzes: Dieser Hauptteil analysiert detailliert die Anreizstrukturen für interne Untersuchungen im VerSanG-E, kritisiert die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten für Verbände und Mitarbeiter und diskutiert alternative Lösungsansätze.
D. Fazit: Das Fazit resümiert die Notwendigkeit einer klaren gesetzlichen Regelung zur Behebung der aktuellen Rechtsunsicherheit, betont jedoch die Änderungsbedürftigkeit des vorliegenden Entwurfs zur Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien.
Schlüsselwörter
Privatisierung, Strafverfolgung, Verbandssanktionengesetz, VerSanG, Interne Untersuchungen, Internal Investigations, Legalitätsprinzip, Compliance, Strafverteidigung, Nemo-tenetur-Grundsatz, Selbstbelastungsfreiheit, Verfahrensrechte, Beweisverwertungsverbot, Widerspruchslösung, Ermittlungsverfahren
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der zunehmenden Verlagerung von strafprozessualen Ermittlungsaufgaben von staatlichen Behörden auf private Akteure, insbesondere auf Unternehmen im Rahmen interner Untersuchungen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Analyse der Anreizsysteme im geplanten Verbandssanktionengesetz, der Rolle von Compliance-Untersuchungen und der Vereinbarkeit dieser Prozesse mit Grundrechten und strafrechtlichen Dogmatiken.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, ob die geplanten gesetzlichen Regelungen eine unzulässige Privatisierung der Strafverfolgung darstellen und wie die Interessen von Verbänden und Mitarbeitern rechtssicher ausgeglichen werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die den Regierungsentwurf zum Verbandssanktionengesetz einer kritischen Analyse unterzieht und dabei auf eine umfassende Auswertung aktueller juristischer Fachliteratur und Stellungnahmen zurückgreift.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Voraussetzungen für eine Sanktionsmilderung nach § 17 VerSanG-E, kritisiert die unbestimmten Rechtsbegriffe bei der Sachverhaltsaufklärung und beleuchtet die Konflikte mit dem Trennungs- und dem Kooperationsgebot.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere die Privatisierung der Strafverfolgung, Internal Investigations, das Legalitätsprinzip sowie die Selbstbelastungsfreiheit im Kontext juristischer Personen.
Warum wird § 17 des VerSanG-E als „Einfallstor“ bezeichnet?
Der Autor argumentiert, dass § 17 ein Anreizsystem schafft, durch das Verbände faktisch gezwungen werden, Ermittlungsaufgaben zu übernehmen, um von einer Sanktionsmilderung zu profitieren, was einer Privatisierung „durch die Hintertür“ gleichkommt.
Was ist die „Widerspruchslösung“?
Die Widerspruchslösung ist ein vorgeschlagener Kompromiss, bei dem Mitarbeiter zwar intern auskunftspflichtig gegenüber dem Unternehmen bleiben, aber der Übermittlung ihrer Aussagen an staatliche Behörden widersprechen können, um ihre strafprozessualen Rechte zu wahren.
- Citation du texte
- Ralf Schröder (Auteur), 2020, Privatisierung von Strafverfolgung am Beispiel des Entwurfs eines Verbandssanktionengesetzes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1012580