Referat über die Demokratisierung der Weimarer Republik und die antidemokratischen Linien von 1929 bis 1932


Exposé / Rédaction (Scolaire), 2001

12 Pages, Note: Sehr Gut


Extrait


Referat über die Demokratisierung der Weimarer Republik und die antidemokratischen Linien von 1929 bis 1932

Was ist Demokratie?

- Demokratie = ,,Volksherrschaft"

- Grundprinzipien:

- Volkssouveränität, das Volk ist Inhaber der Staatsgewalt
- Gleichheit
- Volkswahl (einer Regierung Macht anvertrauen)
- Das Volk oder von ihm befugte Organe kontrollieren die Regierung
- Alle Handlungen des Staates müssen das Mehrheits- und das Rechtsstaatprinzip erfüllen
- Der Staat hat Menschen- und Bürgerrechte als Grundrechte des Bürgers zu achten, zu gewährleisten und zu schützen

- Merkmale einer Demokratie

- Gewaltenteilung
- Unabhängigkeit der Gerichte
- Wirksame Opposition
- Pressefreiheit

Demokratisierung des Deutschen Reichs

Entscheidende Schritte im Kaiserreich, die zur Parlamentarisierung und schließlich zur Ausrufung der Republik führten, wurden von der obersten Heeresleitung in die Wege geleitet. 1918 kam es zu Forderungen nach einem Waffenstillstand auf den Grundlagen der Vierzehn Punkte des amerikanischen Präsidenten Wilson ( u.a. Errichtung eines Völkerbundes, Selbstbestimmungsrecht für alle Völker, Forderung die Grundprinzipien der Demokratie seien zu beachten). Zusätzlich wurde die Neubildung einer Reichsregierung unter maßgeblicher Beteiligung der Mehrheitsparteien vorgeschlagen. Um mit den westlichen Alliierten Verhandlungen führen zu können, musste das Verfassungssystem verändert werden. Prinz Max von Baden bildete am 3. Oktober 1918 eine Regierung der Mehrheitsparteien. Der faktisch vollzogene Parlamentarismus wurde am 28. Oktober 1918 in der Verfassung verankert. Der Reichskanzler war vom Vertrauen des Parlaments abhängig und trug die Verantwortung für alle politisch bedeutsamen, rechtlichen Handlungen des Kaisers. Die Befugnisse des Kaisers wurden stark eingeschränkt; der Reichstag und Bundesrat mussten einer Kriegserklärung oder einem Friedensbeschluss zustimmen, weiterhin bedurften Ernennungen und Entlassungen der Gegenzeichnung. In Preußen wurde das Dreiklassenwahlrecht aufgehoben. Das Kaiserreich wurde durch eine ,,Revolution von Oben" in eine Demokratie umgewandelt, da sich weder Parteien noch das Parlament erhoben.

Die Wendung der öffentlichen Meinung gegen Kaiser Wilhelm II., der Sturz der konstitutionellen Monarchie machte die Ausrufung der Republik unvermeidlich. Der Weg der Verfassungsschöpfung war nach dem 9. November durch die Oktoberreformen ( s.o.), und die Politik Wilsons weitgehend im liberal-parlamentarischen Sinne vorgezeichnet. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) und die Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD) nahmen im Rat der Volksbeauftragten während der revolutionären Umbruchsphase, neben den Arbeiter- und Soldatenräten, die in ihrer Zusammenstellung und ihrer politischen Richtung eher zufällig zustande gekommen waren, die politische Führung auf.

Die verfassunggebende Nationalversammlung wurde am 19.Januar 1919 nach dem Verhältniswahlrecht von gesamten Volk ab zwanzig Jahren gewählt. Die SPD, das Zentrum und die Deutschen Demokratischen Partei (DDP) bildeten die erste durch demokratische Wahlen in Deutschland legitimierte Regierung unter dem Vorsitz von Philipp Scheidemann (SPD). Friedrich Ebert wurde von der Nationalversammlung zum Reichspräsidenten gewählt.

Die grundsätzliche Entscheidung der verfassungsgebenden Nationalversammlung besagte, dass die neue Republik ein parlamentarisch-demokratisches Regierungssystem erhalten solle.

Allerdings bestand die demokratische Verfassungsgebung aus Kompromissen der Parteien der Weimarer Koalition.

Die Verfassung wurde förmlich am 14.August 1919 in Kraft gesetzt. In der Verfassung des Deutschen Reichs ergänzten plebiszitäre Elemente das repräsentative Grundmuster, Die Verfassung besteht aus zwei Hauptteilen: ,,Aufbau und Aufgaben des Reiches" (Art. 1-108) und ,,Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen" (Art. 109-165). Die restlichen 16 Artikel enthalten Übergangs- und Schlussbestimmungen. Da die Weimarer Reichsverfassung besagt, dass die Staatsgewalt vom Volke ausgehe, waren dementsprechend in der Verfassung auch Volksentscheide aus unterschiedlichem Anlass und in verschiedener Form vorgesehen (Art.73f.).

Der Reichstag stellte die Legislative des Reiches dar (Art.68) und wurde durch geheime, gleiche, allgemeine und unmittelbare Wahlen von Männern und erstmals auch von Frauen über 20 Jahren, auf 4 Jahre bestimmt. Dabei wurde das Verhältniswahlrecht verwendet, welches zu dieser Zeit als das Demokratischste galt. Die zunehmend ungerechte Wahlkreiseinteilung der Monarchie fiel durch Verwenden des Verhältniswahlrechts weg. Eine prozentual angemessene Repräsentation der politischen Strömungen des deutschen Volkes schien nun erlaubt. Das Verhältniswahlrecht wirkte sich jedoch ungünstig aus, da die Vielzahl der zur Wahl antretenden Parteien - die zum Teil auch in den Reichstag gelangten- die Urteilsbildung des Wählers und schließlich die Regierungsbildung erschwerte. Außerdem hatte der Wähler nicht die Möglichkeit die Abgeordneten zu bestimmen. Der Reichstag hatte nunmehr über Krieg und Frieden zu beschließen (Art.85).

Um dem ,,Parlaments-Absolutismus" entgegenzuwirken und zu verhindern, dass Mehrheitsparteien ihre politischen Vorstellungen der Gesamtheit aufzwingen könnten, wurde der Reichspräsident, ebenfalls demokratisch legitimiert, dem Reichstag entgegengestellt. Er wurde auf 7 Jahre direkt vom Volk gewählt (Art. 41) und hatte, neben Repräsentationsaufgaben, das Recht zur Auflösung des Reichstages, aber nur einmal aus gleichem Anlass (Art.25), das Ernennungs- und Entlassungsrecht für den Reichskanzlers und der Minister (Art.53) und den Oberbefehl über die Reichswehr (Art. 47). Mit dem Artikel 48 wurde dem Reichspräsidenten zusätzlich das Recht übertragen bei ,,Gefahr im Verzuge" gesetzesvertretende ,,Notverordnungen", ohne Mitwirken des Reichstages erlassen zu können. Auch konnte er zu diesem Zwecke mit Hilfe der bewaffneten Macht eingreifen und vorübergehend Grundrechte ganz oder teilweise außer Kraft setzen. Er musste alle Maßnahmen dem Reichstag sofort mitteilen und sie auf dessen verlangen außer Kraft setzten.

Man könnte diese starke Stellung des Präsidenten in der Weimarer Staatsform mit einem ,,Ersatzkaisertum" gleichsetzen, da sie Ähnlichkeit zur Stellung eines konstitutionellen Monarchen zeigt.

Diese Sonderrechte des Reichspräsidenten wurzelten im ererbten Misstrauen gegen politische Parteien und deren Regierungsfähigkeit aus dem Kaiserreich, sie verfälschten den wahren Volkswillen in der Verfolgung bloßer Teilinteressen.

Die Reichsregierung hing in ihrer Amtsführung vom Vertrauen des Reichstages ab (Art.54) und wurde vom Reichskanzler ernannt. Sie stellte die Exekutive des Reiches dar.

Der Reichsrat, der aus den Vertreten der Landtage bestand, war im Vergleich zum Bundesrat des Kaiserreichs in seinen Rechten beschnitten. Die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit von Reich und Ländern fiel zu Gunsten des Reichs aus, da es seine Kompetenz in der Steuer-, Finanz-, Schul- und Verkehrspolitik ausweiten konnte. Das Reich war nun nicht mehr von der Finanzhoheit der Länder abhängig. Der Reichsrat hatte gegenüber den Gesetzesbeschlüssen der Volksvertretung nur noch ein suspensives Veto (Art. 74).

In der Weimarer Verfassung fehlt zum einen die Verankerung der demokratischen Werte, ein Verfassungsschutz gegenüber Gegnern der demokratischen Ordnung und zum anderen ist nirgends die Rolle und Aufgabe der Parteien erwähnt. Die Grundrechte des Menschen wie Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Wohnung, freie Meinungsäußerung, Versammlungs- , Vereins- und Religionsfreiheit werden zwar in der Verfassung angegeben, allerdings fehlt das bindende konkrete Recht, welches in der Verfassung von 1949 im Grundgesetz festgelegt wurde. Die ursprünglichen Ziele der Rätebewegung, die Demokratisierung des Heerwesens und der Verwaltung, hatten in der Verfassung keinen Eingang gefunden, ebenso wenig das gleichberechtigte Mitwirken der Arbeitnehmer an wirtschaftlichen Entscheidungen (z.B. eine Sozialisierung durch die Verstaatlichung der Grundstoffindustrie). Da viele hohe Beamte des Reiches und der Länder, die eher monarchisch als demokratisch gesinnt waren, maßgeblich an den Arbeiten des Verfassungsausschusses teilnahmen, sind diese Tatsachen zu erklären.

Ein Beispiel dafür ist Verfassungs- oder Staatstreue der Justiz, die unabhängig von der Legislative und der Exekutive handeln konnte und nur dem Gesetz unterworfen war. Die zahlreichen Richter standen nicht auf dem Boden der Verfassung, da z.B. rechtsextreme Straftäter, die politisch motivierte Morde begangen hatten, in der Weimarer Republik oft mit geringeren Strafen davon kamen, während kommunistische Straftäter, sogar wenn sie harmloser waren, meist mit unnachsichtiger Härte bestraft wurden. Die Justiz war neben der Reichswehr die zweite Säule staatlicher Herrschaft, bei der trotz verfassungsrechtlich garantierter Norm die Personalpolitik nicht dazu führte, ausschließlich oder auch nur überwiegend verfassungstreue Beamte einzusetzen.

Der Rat der Volksbeauftragten und das Kabinett Scheidemann hatten keine Versuche unternommen die Impulse der Revolution zur verstärkten Demokratisierung zu nutzen. Die republikanische Tradition von 1848/49 war nicht einmal für drei Parteien gültig, was zeigt, dass die Instabilität und Existenzkrise der Republik nicht nur durch Mängel am Verfassungswerk zu erklären sind. Die deutsche Revolution hatte die Parteienlandschaft des Kaiserreichs nur äußerlich verändert wie durch die Gründung der Bayrischen Volkspartei (BVP) und der DDP. Die Hälfte der Kabinettsmitglieder unter dem Kanzler Scheidemann hatte bereits zur letzten kaiserlichen Regierung unter Prinz Max von Baden angehört. Die politischen Führungsgruppen des ausgehenden Kaiserreichs hatten ihre Stellung behauptet, wie das Personal der obersten Reichs- und Landesbehörden, die nicht ausgewechselt wurden.

Die innenpolitische Lage nach der Unterzeichnung des Versailler Vertrags und nach der Verabschiedung der Reichsverfassung brachte eine breite Mobilisierung des extremen Nationalismus hervor. Dem Versailler ,,Schmachfrieden", der ,,Bolschewisierung" und der Auflösung des Reichs zu begegnen und der Kampf gegen die soziale Umwälzung bildete den schmalen Konsens zwischen der Bürokratie des Reichs, der Ländern und den Parteien der Weimarer Koalition, allerdings gab es keine bewusste Abkehr vom Kaiserreich.

Statt republikanische Tugenden zumindest in der Phase des Aufschwungs von 1924 bis 1928 gegen das Versailler Syndrom zu immunisieren, erschöpften sich die dafür notwendige Energien in tagespolitischen Problemen und ideologischen Auseinandersetzungen.

Auflösung des parlamentarischen Systems

Ab dem Jahr 1929 fanden antidemokratische Linien in der Weimarer Republik ihre Zuflucht. 1929 war das Jahr der Weltwirtschaftskrise, die im Oktober hereinbrach und zu großer Beschäftigungslosigkeit und Armut im Reich führte.

Die antidemokratische Rechte sprach sich gegen den Young-Plan aus, der die Reparationszahlungen Deutschlands klärte und die Räumung des Rheinlandes festlegte. Zudem erhob die Rechte Forderungen, die ,,erzwungene Kriegsschuldanerkenntnis" des Versailler Vertrages zu widerrufen und die Aufhebung der Besetzung deutschen Gebietes zu verlangen.

Die Versuche der Rechtsopposition, den Präsidenten Hindenburg an der Unterzeichnung der Schlussabstimmung über die Young-Plan-Gesetze abzuhalten, misslangen. Die Verabschiedung der Young-Plan-Gesetze am 12.3.1930 leitete auch das Ende der Großen Koalition (SPD, DVP, Zentrum, DDP, BVP) unter dem Reichskanzler Müller und der letzten parlamentarischen Mehrheitsregierung ein.

In der Umgebung des Präsidenten erklärte man, dass innenpolitische Probleme Vorrang hätten und darum ein bürgerliches Rechtskabinett gebildet werden müsse. Bereits im Frühjahr 1929 erhob General von Schleicher die Forderung die Regierung der ,,Großen Koalition" durch ein bürgerliches Rechtskabinett zu ersetzen und schlug Brüning, einen Zentrumspolitiker, als Reichskanzler vor.

Zudem wurde Druck auf den Reichspräsidenten ausgeübt, da dieser die finanziellen Voraussetzungen für eine offensive Reparations- und Revisionspolitik schaffen solle.

In der ,,Großen Koalition" herrschten gegensätzliche Meinungen über den Haushalt, die Finanz-, Wirtschafts-, und die Steuerpolitik. Seit der Weltwirtschaftskrise 1929 wurde der Haushalt sehr von der Arbeitslosenversicherung belastet, was dazu führte das Anleihen genommen werden mussten. Während die Parteien nicht in der Lage waren einen Kompromiss zu finden, kämpften die oppositionellen Kräfte gegen die Young-Plan-Gesetze und gegen das, an den Young-Plan angeknüpfte, Liquidationsabkommen, welches offiziell alle Streitigkeiten zwischen Deutschland und Polen beendete. Eine wirkliche Akzeptanz der Enteignung des preußischen Eigentums der Großagrarier und eine Anerkennung der östlichen Grenzen gab es nie. Eine wirtschaftliche Zusammenarbeit, einen Handelsvertrag zwischen Polen und der Weimarer Republik, sah die nationalistische Rechte als Preisgabe der deutschen Revisionsforderungen. Als die ostelbischen Agrarier gegen das Liquidationsabkommen Sturm liefen, teilte der Präsident dem Kabinett Anweisungen über die Ost- und Agrarhilfe mit, wobei das Kabinett erneut um einen Haushaltsausgleich rang. Die Subventionen, insbesondere die Binnenunterstützungen, waren so hoch angesetzt, dass sie nicht finanzierbar waren. Der Reichspräsident hegte großes Interesse an der stelbischen Landwirtschaft, was unvereinbar mit seiner verfassungsrechtlichen Stellung war.

Wegen eines unüberbrückbaren, inneren Gegensatzes trat die SPD am 27. März aus dem Kabinett aus und dieses wurde aufgelöst. Die ,,Große Koalition" scheiterte am vordergründigen Streit über die Aufhebung der Beitragsleistungen zur Arbeitslosenversicherung zugunsten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und -versicherung. Die letzte Verantwortung für eine Einigung wurde dem Staatsoberhaupt zugewiesen. Die Verfassungsvorgabe zwang die Parteien nicht zu einem konstruktiven Kompromiss, allerdings ist zu vermerken, dass eine parlamentarische Kontrolle der Anwendung des Artikels 48 ab 1930 praktisch wirkungslos war, da der Reichspräsident immer die Möglichkeit hatte den Reichstag aufzulösen, falls dieser beabsichtigte eine Notverordnung aufzuheben. Diese Zersetzungskräfte hatten sich bereits nach den Reichstagswahlen am 20.5.1928 gezeigt, da es Wochen dauerte bis eine parlamentarische Mehrheit für das Kabinett gefunden werden konnte. Die Wirtschaftskrise, die Werbung um das Volksbegehren gegen den Young-Plan und die zunehmende öffentliche Aufruhr belasteten das Koalitionsklima. Qualifizierte Personen zum Regieren fand man anscheinend durch Nutzen des Artikels 48, nach welchem es dem Reichspräsident erlaubt ist ohne parlamentarische Mehrheit den Reichkanzler und die Minister zu ernennen um einen vorübergehenden ,,Verfassungsnotstand" zu überwinden. Das Präsidialkabinett besaß seinen faktischen Rechtsgrund im persönlichen Vertrauen des Reichspräsidenten zum Reichskanzler und nicht zum vom Volk gewählten Reichstag.

Das geplante, überparteiliche Kabinett mit Heinrich Brüning an der Spitze wurde bereits einen Tag nach dem Rücktritt des Kabinetts Müller errichtet. Brüning besaß besonderes Vertrauen des Reichspräsidenten, da er seine besondere Kompetenz als Tarif- und Finanzexperte in der schwierigen Wirtschaftslage bewiesen hatte.

Der Übergang zum Präsidialkabinett war nicht ein vorübergehendes Notstandregime für die Zeit der Weltwirtschaftskrise, sondern der Auftakt zum Verfassungswandel, zur Ausschaltung der Demokratie. Dieses Beamtenkabinett barg eine Diktatur. Lediglich die Präsidialregierung, nicht das Parlament, sollte entschlossen, planvoll und überparteilich zum Wohle des Volkes tätig sein. Das Präsidialkabinett brachte eine Monopolisierung der Entscheidungsgewalt von Legislative und Exekutive mit sich. Brüning erhielt als Reichskanzler die Vollmacht Hindenburgs den Artikel 48 verwenden zu können. Brünings gesamtpolitische Zielvorstellungen, bargen die Sanierung des Haushaltes, die Beendigung der Reparationen und das Wiedererstarken des Reiches über die herzustellende Gleichberechtigung im Rüstungsbereich. Der neue Reichskanzler strebte eine Revisionspolitik an, die Deutschland ,,ausreichenden Lebensraum" schaffen sollte. Er wollte, nach eigener Darstellung, den ,,Versailler Vertrag ins Wanken bringen". Dies erforderte eine starke Aufrüstung, wobei auf allen Gebieten Einsparungen stattfinden sollten. Die Absenkung der Löhne und Preise und weitgehende Autarkie der Landwirtschaft sollten die Vorraussetzung für die Aufrüstung schaffen. Dieser Leidensweg bestand in der Durchsetzung einer Deflationspolitik trotz radikaler Verschlechterung der Wirtschaftslage, trotz des kämpferischen Aufstiegs der republikfeindlichen Parteien mit ihren Milizen. Eine der antidemokratischen Gruppen, die ab 1929 die Republik offen bekämpften, war z.B. der Bund von Frontsoldaten aus dem 1. Weltkrieg und von Nichtkriegsteilnehmern, ,,Stahlhelm" genannt. Die großen Stahlhelm- Ideologen waren Heinz Brauweiler und von Hugenberg, der Vorsitzende der DNVP. Von Hugenberg rief am 9.Juli 1929 den Reichsausschuss für deutsche Volksbegehren ins Leben, welcher eine überparteiliche Institution war, die von dem ,,Stahlhelm", dem Alldeutschen Verband, dem Reichslandbund und Vaterländischen Verbänden getragen wurde. Brünings ,,Politik der Not" sollte dem Ausland die deutsche Unfähigkeit zur Zahlung weiterer Reparationen bezeugen. Tatsächlich wurden die Reparationen im Sommer 1931 auf Grund der deutsche Wirtschaftslage eingestellt. Im Jahr 1932 war der Staat nicht in der Lage seine Regierungspolitik im Volke zu festigen. Die Durchschlagkraft Brünings Politik gegen die öffentlich wütetenden Interessenskämpfe, gegen den hohen Wahlerfolg der NSDAP am 14.9.1930, gegen die Radikalisierungsschübe der Linken, und gegen die Verarmung der weitesten Bevölkerungsteile blieb aus. Hinzu kam, dass Brüning sogar der Industrie vorhielt, an ihren Preisen festzuhalten aber den Lohnentzug zu fordern. Hindenburg und seine Berater stellten fest, dass Brüning keine Lösung brachte sondern die Krise anders gestaltete, statt sie zu überwinden. Brüning verlor den Rückhalt beim Reichspräsidenten, er wurde am 30.Mai 1932 entlassen.

In Brünings Amtszeit waren nicht die Parteien zum Wohle des Volkes führend tätig, sondern allein das Kabinett, welches ohne Parlamentsmehrheit regierte. Die Parteien leisteten einer autoritären Entwicklung nach rechts Vorschub, da sie nicht die Gesetzesinitiative in den Reichstag zurückverlagerten und keine Mehrheit im Parlament bilden konnten. Brünings Bestreben ,,die schrankenlose und planlos ausgeübte Macht des Parlaments so weit einzuschränken, dass es einer Regierung, die ohne Herausforderung des Parlaments entschlossen und planvoll auftrete, keine Schwierigkeiten mehr mache", wurde verwirklicht. Was auch Brünings konkrete Reformversuche sein mochten, eine Stärkung des Reichstages und des demokratischen Parlamentarismus bezweckten sie kaum.

Brüning folgte Franz von Papen, ein ehemaliger Zentrumspolitiker, er wurde am 1.Juni 1932 zum Reichskanzler ernannt.

In Franz von Papens Kabinett waren, mit Ausnahme von drei DNVP- Ministern, alle übrigen Mitglieder ohne offene Parteienbindung. Selbst von Papen trat vor seiner Berufung zum Reichskanzler aus der Zentrumspartei aus. Somit stand ein parteiloser Reichskanzler an der Spitze einer demokratisch zu legitimierenden Reichsregierung, was deutlich eine Missachtung des Parlamentarismus als demokratisches Prinzip zeigt.

Die Notlage der Weimarer Republik sollte die Fortsetzung des verdeckten Bruchs der Verfassungsordnung rechtfertigen, als von Papen, ohne stärkere Einbindung von Parteien, Gewerkschaften oder der Masse, eine Plattform aus Christlich-Konservativen, Großagrariern, Militärs und Industriellen bildete.

Von Papens Maßnahmen verschlechterten den Sozialfrieden, da sie die Arbeitgeber begünstigten. Der Reichstag wurde am 4.Juni 1932 aufgelöst, bereits zehn Tage später wurde die Arbeitslosen- und die Wohlfahrtsunterstützungen gekürzt. Diese Entwicklung verstärkte den Wahlausgang in Preußen. Die NSDAP und die KPD erhielten genügend Stimmen um jede Regierungsmehrheit auszuhebeln, waren aber nicht bereit, selber Verantwortung zu übernehmen. Auf Grund vieler kommunistischen Arbeiterausschreitungen und aus Besorgnis vor Gegenarrangements zwischen SPD und KPD, enthob von Papen die preußische Regierung, da diese unfähig sei die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Es wurde versucht Preußen an die Reichsregierung zu binden, obwohl diese selbst über keine Mehrheit im Reichstag verfügte. Die Arbeitermasse war wegen ihrer schlechten sozialen Lage ( hohe Arbeitslosigkeit)m desolidarisiert und konnte keine organisierte Opposition bilden. Die Republik besaß spätestens seit dem Frühjahr 1932 keine Selbstverteidigungskräfte mehr. Dies erklärt, warum von Papen die Absetzung der preußischen Koalitionsregierung ohne jeden Widerstand auf Seiten der sonst so organisierten Arbeiterschaft vornehmen konnte. Die NSDAP wurde durch diese Wehrunfähigkeit im demokratischen Raum mobilisiert, bei den Reichstagswahlen am 31.Juli 1932 stiegen die NSDAP mit 230 von 608 zur stärksten Reichstagsfraktion auf. Auch bei den Landtagswahlen im April hatte sie nicht nur in Preußen sondern auch in Bayern, Württemberg, Sachsen-Anhalt und Hamburg stark zugelegt. Die tiefe Enttäuschung der bürgerlichen Wähler über den Misserfolg der sie repräsentierenden Parteien schlug sich in er eskalierenden Wählerwanderung nach rechts nieder, die zunächst DNVP und DVP, und naher schließlich der NSDAP zu Gute kam. Parallel dazu vollzog sich die Hinwendung zahlreicher früherer SPD- Anhänger zur KPD, deren betonter Antiparlamentarismus mindestens so viel Anklang fand wie ihre mit nationalistischen Parolen antikapitalistische Ausrichtung.

Als der Reichstag nach seinem Zusammentreten am 30. August wegen tarifrechtlicher Auseinandersetzungen am 12. September erneut aufgelöst wurde, verlor das Parlament und die Regierung im Denken der Bürger noch mehr seines Ansehens.

Nach der Reichstagswahl am 6. November 192 wurde der Papen- Regierung, auf Antrag der Kommunisten und des Zentrums, das Misstrauen ausgesprochen, ohne dass gegen diese allerdings ein Gegenkabinett aufgestellt werden konnte. Von Papen trat am 17.November 1932 zurück.

General von Schleicher wurde zugleich neuer Reichskanzler und blieb Reichswehrminister. Seine Überzeugung war, der Wehrgedanke müsse zum Kitt einer neuen Staatsgesinnung werden. Von Schleicher war allerdings auch bewusst, dass eine stabile Politik ohne Massenbasis nicht möglich war. Er bemühte sich um ein ,,Querfront-Konzept" das einen Konsens vom Zentrum bis zu den Gewerkschaften erreichen sollte. Doch sowohl die SPD, die DNVP, die Großagrarier, die Industrie als auch die Reichsbank waren aus verschiedenen Gründen gegen von Schleichers Politik. Während von Papen die Lohngestaltung zugunsten der Industriellen freigegeben hatte, beschloss von Schleicher die Unverletzlichkeit der Tarifverträge. Die Agrarier z.B. beklagten sich über von Schleichers landwirtschaftsfeindlichen Haltung, der Deutsche Industrie- und Handelstag hingegen forderte zugleich die Unterlassung von zollpolitischen Maßnahmen zugunsten der Bauern, während Krupp von Bohlen als Präsident des Reichsverbandes der deutschen Industrie von Schleicher ermahnte, das Programm von Papens durchzuführen. Von Schleicher war unbeliebt, da alle genannten Darsteller in der von Schleichers erstrebten ,,Querfront" die Gefahr erkennen mussten ihre eigenen Interessen nicht genügend erfüllen zu können.

In der Reichswehrspitze setzten von Blomberg und von Reichenau auf Hitler und die NSDAP. Deren sich inzwischen abzeichnende Politik der Stärke und Aufrüstung erlaubte eine Teilidentität mit den politischen Vorstellungen der führenden Militärs. Kurt von Schleicher trat am 28. Januar 1933 von seinem Amt als Reichskanzler zurück. Hindenburg wollte zurück zum Boden des Parlamentarismus, doch dort drängte die größte Partei zur Macht um legal die Verfassungsordnung zu vernichten, denn nach der Reichsverfassung war es möglich die demokratische Ordnung legal aufzuheben, man musste lediglich eine Mehrheit im Parlament erlangen.

Hindenburg zögerte vor Hitlers Ernennung. Allerdings war es illegal die größte Partei des Reichstages von der Regierungsbildung fernzuhalten, doch genau betrachtet war es ebenso illegitim und gegen den Geist der Verfassung die Staatsführung einer Organisation auszuliefern, die über Jahre hinweg die Abschaffung der Verfassungsordnung angestrebt hatte. Doch Hindenburg wurde überzeugt, mit Hitlers Berufung die Protestgewalt der Massen ableiten und die nationale Dynamik durch entsprechende Beeinflussung des NS-Führers den konservativen Interessen dienstbar machen zu können.

Adolf Hitler wurde am 30.Januar 1933 Reichskanzler des vierten Präsidialkabinetts, welches aus Vertretern der NSDAP unter Einschluss parteiloser Persönlichkeiten gebildet wurde. Die von Hitler geführte Koalitionsregierung aus NSDAP und DNVP hatte keine parlamentarische Mehrheit. Obwohl nur drei Nationalsozialisten dem Kabinett angehörten, besetzten sie die Posten, die über die wichtigsten staatlichen Gewaltmittel verfügten. Hitler war Reichskanzler, Frick wurde zum Reichsminister des Inneren und Hermann Göring wurde zwar zum Minister ohne Geschäftsbereich eingesetzt, wurde aber gleichzeitig zum preußischen Minister für Inneres ernannt. Somit verfügten die Nationalsozialisten im größten Land Preußen über die Polizeigewalt.

Hitler ließ anfangs Kompromissbereitschaft erkennen, was die Hoffnung gab die Lösung der Notsituation stände bevor. Der ,,Eindruck der Legalität" sorgte für Ruhe im Volk und schien Sicherheit für die Wirtschaft zu bedeuten. Erträumt wurde die Einheit von Volk, Staat und Rasse als Erfüllung eines deutschen Weges, der sich von der sozialistischen Diktatur und von den politischen Kulturidealen des Westens gleichermaßen abheben sollte; Hitler sprengte den Deutschen eine Zukunft frei. Das ,,Ja" zu Hitler war vor allem das ,,Nein" zu Weimar.

Hitler erblickte in der Reichswehr, neben der die NSDAP mit ihren paramilitärisch Organisationen eine große Macht ausbildete, das wichtigste Instrument zur Wiederaufrichtung des deutschen Staates und des deutschen Volkes.

Besonders der Mittelstand sollte mit einem Soforthilfeprogramm (Juli 1932) geködert werden. Es richtete sich an alle, die durch die Großkonzerne von oben bedrückt und durch die nahende Proletarisierung von unten bedroht wurden.

Die Außerkraftsetzung der Weimarer Reichsverfassung durch die nationalsozialistisch geführte Regierung mit der Aufhebung der Grundrechte und der Beseitigung der rechtsstaatlichen Prinzipien geschah bevor die NS-Diktatur begründet war.

Die Verordnung des Reichspräsidenten ,,Zum Schutz von Volk und Staat" vom 28.Februar 1933, die dem Reichstagsbrand folgte, setzte wesentliche Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft und verkündete den Ausnahmezustand. Diese Verordnung ermöglichte die willkürliche Verhaftung politischer Gegner. Weiterhin wurden z.B. im März 1933 die Länder mit dem Reich gleichgeschaltet, im Mai 1933 die Gewerkschaften zerschlagen, die NSDAP im Juli 1933 zur einzig zugelassene Partei deklariert.

Die Reichstagswahl vom 5. März 1933 brachte der NSDAP 43,9 % und enttäuschte die Hoffnung auf eine absolute Mehrheit im Parlament. Am 23. März 1933 verabschiedete der Reichstag gegen die Stimmen von SPD, das Ermächtigungsgesetz. Mit dem Ermächtigungsgesetz konnte die Reichsregierung Gesetzte, auch verfassungsändernden Gehalts, unter Ausschluss des Reichstages und des Reichspräsidenten, durch einfachen Beschluss der Regierung in Kraft setzen. Das Ermächtigungsgesetz war die rechtliche Grundlage für die systematische Zerstörung der Weimarer Demokratie.

Nach dem Tod des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg am 2. August 1934 wird das Reichskanzleramt mit dem Amt des Präsidenten in der Hand von Hitler vereint. Auch wird Hitler als Oberbefehlshaber der Wehrmacht (ehemals Reichswehr) vereidigt.

In ein paar Jahren hatten sich die anti-demokratischen Linien durchgesetzt und die erste Republik des deutschen Reiches zerschlagen. Für die Parteien hatte sich der Auftrag, Kreativorgane für die Bildung der Volksvertretung und mittelbar für die Regierung zu sein, während der Präsidialkabinette verkürzt. Im August 1932 verlor der Reichstag durch eine absolute Mehrheit der verfassungsfeindlichen Parteien seine legitime Entscheidungsmacht; die nationalkonservative Rechte wie die sozialdemokratische Linke wurden gleichermaßen handlungsunfähig. Die Ausschaltung des demokratischen Systems lässt sich mit der Sehnsucht der Nation nach sozialer Harmonie und der Orientierung zu nationaler Stärke erklären. Das Versagen der politischen Vernunft und die Verachtung für die demokratischen Parteien beeinflusste eine solche Orientierung. Die politische Zersplitterungen und Zerrüttung, die hohe Anzahl an verschiedenen Koalitionen, Reichskanzlern und Regierungen schien keine Sicherheit auszustrahlen.

Die Demokratie vertiefte sich in der Ausweglosigkeit und brachte keine Lösung. Im weitesten Teil des Volkes blieb die eigentliche Staatsautorität bestimmt durch die Vorstellungskräfte der monarchischen Ära. Zudem hatte sich in der Regierungspraxis der Wandel zu den Präsidialregierungen vollzogen. Es ist nachzuweisen, dass es 1930 noch 98 vom Reichstag beschlossene Gesetzte, 1932 lediglich noch fünf gab. Die präsidialen Notverordnungen stiegen von fünf in Jahr 1930 auf 44 im Jahr 1931 und schließlich auf 60 im Jahr 1932. Wurden im Reichstag 1930 noch 94 Sitzungen abgehalten, waren es 1932 nur 13 Sitzungstage. Das Vertrauen zur Republik war nach zwanzig Regierungen mit einer Durchschnittsdauer von acht Monaten, mit zwölf Reichskanzlern in acht Koalitionsvarianten entgültig verbraucht. Allein bei der Reichstagswahl am 31. Juli 1932 hatten sich 61 Parteien und Sondergruppen zur Wahl gestellt- kaum steigerbarer Ausdruck politischer Zersplitterung. Die Präsidialkabinette waren entstanden aus der Entmachtung des Parlamentarismus durch die Parteien, und deren Wiedererrichtung konnte schwerlich von jenen Kanzlern kommen, die die Kompetenzen des Ausnahmezustands hätten hergeben müssen.

Schlussbetrachtung

Anders als die Weimarer Republik hat die Bundesrepublik Deutschland dauerhaft Stabilität erlangt; sie kann sich auf einen Grundkonsens der Übergroßen Mehrheit ihrer Bürger stützen. Betrachtet man die Ursachen für das Scheitern der ersten Republik Deutschlands so richtet sich die Untersuchung im wesentlichen auf die im Versailler Vertag entspringenden außenpolitischen Belastungen, die dem Verfassungssystem innewohnende (oben genannten) Mängel und die ungebrochene Hegemonie der überwiegend antidemokratisch eingestellten Eliten des Kaiserreichs in der Reichswehr, der Bürokratie und der Gesellschaft. Seit Einbruch der Weltwirtschaftskrise wurde die Republik auch von denjenigen bürgerlichen Gruppierungen aufgegeben, die ursprünglich den Kompromiss der Weimarer Verfassung maßgeblich geprägt hatten, z.B. die bürgerlichen Mittelparteien (Zentrum oder DDP). Diese Parteien verloren an ihrer politischen Beweglichkeit, die sie gegen die Woge der deutschnationalen und nationalsozialistischen Rechten gebraucht hätten um sich zu behaupten.

Die seit 1929 rasch fortschreitende Kritik am parlamentarischen System und am Parteienstaat in der öffentlichen Meinung, in der Wissenschaft, und der Literatur, das Anschwellen der antirepublikanischen Parteien auf der Linken wie auf der Rechten und das allgemeine Gefühl, von dem bestehenden System nicht genügend repräsentiert zu sein, überrascht die nach dem Zusammenbruch des Dritten Reichs im Mai 1945 auf den ersten Blick vergleichsweise reibungslos vollzogene Rückkehr zu liberalparlamentarischen Verfassungsform. Sicherlich spielte der dominierende Einfluss der alliierten Militärregierungen, die sich am Weimarer Vorbild orientierten, dabei eine entscheidende Rolle.

Das parlamentarische System von Weimar war nicht erst durch Hitler zum Einsturz gebracht worden. Er nutze vielmehr die innerliche Abkehr aller relevanten politischen Kräften von der Weimarer Verfassungsordnung.

Quellenverzeichnis:

- Die Weimarer Republik 1918-1933 aus der Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung; Band 251
- Die verspielte Freiheit 1918-1933 von Hans Mommsen; Geschichte Deutschlands; Band 8; Propyläen Verlag Berlin
- Weimar Die unvollendete Demokratie von Hans Möller; Deutsche Geschichte der neusten Zeit, erschienen bei dtv

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Titre
Referat über die Demokratisierung der Weimarer Republik und die antidemokratischen Linien von 1929 bis 1932
Note
Sehr Gut
Auteur
Année
2001
Pages
12
N° de catalogue
V101303
ISBN (ebook)
9783638997201
Taille d'un fichier
367 KB
Langue
allemand
Mots clés
Referat, Demokratisierung, Weimarer, Republik, Linien
Citation du texte
Monika Baron (Auteur), 2001, Referat über die Demokratisierung der Weimarer Republik und die antidemokratischen Linien von 1929 bis 1932, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101303

Commentaires

  • invité le 25/4/2001

    Genau das, was ich gesucht habe!.

    Hi Monika!
    ich wollte mich bei dir für dein genial strukturiertes Referat bedanken, das du echt super spitzenmäßig geschrieben hast!
    Genau das hat mir zum Nachlesen gefehlt, du warst meine Rettung!

    Liebe Grüße an dich
    Tina

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