Die vorliegende Masterarbeit befasst sich mit den Einschränkungen der Freiheitsrechte der EMRK und der Notwendigkeit einer Derogationserklärung nach Artikel 15 EMRK im Falle einer Pandemie am Beispiel von SARS-CoV-2 in Deutschland.
Es ist der Frage nachzugehen, ob die derzeitigen Maßnahmen des Staates, vor allem in Form eines (Teil-)Lockdowns, zur Eindämmung des Coronavirus (SARS-CoV-2) verhältnismäßig sind und ob entgegen der Ansicht der Bundesregierung eine Derogationserklärung nach Artikel 15 EMRK erfolgen sollte. Die zentrale Fragestellung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen wird im Rahmen des Grundrechts von Artikel 8 EMRK erörtert. Dabei wird insbesondere die Frage aufgeworfen, ob die restriktiven Maßnahmen unter dem Rechtsfertigungsvorbehalt des Schutzes der Gesundheit nach Artikel 8 Abs. 2 EMRK subsumiert werden können. Für die Analyse dieser Frage wird eine Güterabwägung zwischen den verfolgten Zielen des Staates und den betroffenen Grundrechtseingriffen vorgenommen. Infolgedessen kann ermittelt werden, ob die Maßnahmen im Rahmen einer „Normallage“ oder eines „Ausnahmezustands“ auszulegen sind.
Im Ergebnis zeigen die Maßnahmen in Form eines (Teil-)Lockdowns beachtliche negative Auswirkungen auf die wirtschaftlichen, gesundheitlichen, sozialen und gesellschaftlichen Ebenen auf und führen zur Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Das legitime Ziel des Staates ist der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und die Verhinderung der Überlastung des Gesundheitssystems, doch kollidieren diese Ziele auf erheblicher Weise mit den Grundrechten des Einzelnen und führen zu massiven gesundheitlichen Schäden (sog. Kollateralschäden). Unter den betroffenen Personen befinden sich besonders vulnerable Personen wie vorerkrankte Menschen und Kinder. Ein derartiger Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte kann nicht mehr unter einem „Normalzustand“ der besonderen Schrankenregelungen des Artikel 8 Abs. 2 EMRK gefasst werden, sondern kann seinerseits nur unter den Bedingungen eines „Ausnahmezustands“ angewendet werden. Entgegen der Ansicht der Bundesregierung wird eine Empfehlung zur Aktivierung der Notstandsklausel des Artikel 15 EMRK gegeben. Durch die Berufung auf die Notstandsklausel des Artikel 15 EMRK wird ein weiterer Rechtfertigungsgrund geschaffen, um die derzeitigen Maßnahmen im Sinne einer „Notstandslage“ zu rechtfertigen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung.
- B. Hauptteil (1.Teil).
- I. Entstehungsgeschichte und Entwicklung der EMRK.
- II. Geltung der EMRK in der Bundesrepublik Deutschland..
- 2. Teil: Die WHO und SARS-CoV-2......
- I. Die Rolle der WHO im Falle einer Pandemie....
- 1. WHO als internationale Organisation.......
- 2. Befugnisse und Kompetenzen der WHO..
- 3. Finanzierung der WHO....
- II. Zuordnung von SARS-CoV-2 als Pandemie.....
- I. Die Rolle der WHO im Falle einer Pandemie....
- 3. Teil: Einschränkung der EMRK-Rechte und ihre Rechtfertigung.……………..\
- I. Betroffene Grund- und Menschenrechte der EMRK..
- 1. Recht auf Freiheit und Sicherheit, Art. 5 EMRK.
- 2. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Art. 11 EMRK..
- 3. Recht auf Bildung nach Art. 2 des 1. Zusatzprotokolls der EMRK.
- 4. Fazit..
- II. Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 EMRK..
- 1. Schutzbereich des Konventionsrechts ........
- a) Sachlicher Schutzbereich...
- b) Persönlicher Schutzbereich....
- 2. Eingriff in das Konventionsrecht.………….…………………..\
- 3. Rechtfertigung des Eingriffs („besondere Schrankenregelung“)...
- a) Gesetzliche Grundlage
- b) Zulässiger Eingriffszweck….………………………..\
- c) Verhältnismäßigkeit.
- aa) Wirtschaftliche Auswirkungen..........\
- bb) Gesundheitliche Auswirkungen..........\
- cc) Soziale/Gesellschaftliche Auswirkungen.
- dd) Abwägung der Interessen..
- d) Fazit...
- III. Die Notwendigkeit einer Derogationserklärung nach Art. 15 EMRK..\
- 1. Anwendbarkeit von Art. 15 EMRK...
- 2. Empfehlung zur Aktivierung der Notstandsklausel von Art. 15 EMRK.
- 1. Schutzbereich des Konventionsrechts ........
- C. Schluss..........\
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Masterarbeit befasst sich mit der Einschränkung von Freiheitsrechten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) im Kontext der COVID-19-Pandemie in Deutschland. Das Ziel ist es, die Notwendigkeit einer Derogationserklärung nach Artikel 15 EMRK im Falle einer Pandemie zu untersuchen.
- Entstehungsgeschichte und Entwicklung der EMRK
- Geltung der EMRK in der Bundesrepublik Deutschland
- Die Rolle der WHO im Falle einer Pandemie
- Einschränkungen von Grundrechten der EMRK und ihre Rechtfertigung im Kontext von SARS-CoV-2
- Die Notwendigkeit einer Derogationserklärung nach Artikel 15 EMRK
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die den Gegenstand der Untersuchung sowie die Forschungsfrage präzisiert. Im ersten Teil werden die Entstehungsgeschichte und Entwicklung der EMRK sowie ihre Geltung in der Bundesrepublik Deutschland beleuchtet. Der zweite Teil beschäftigt sich mit der WHO und ihrer Rolle im Falle einer Pandemie. Hierbei werden die Befugnisse und Kompetenzen der WHO sowie ihre Finanzierung untersucht. Anschließend wird die Einstufung von SARS-CoV-2 als Pandemie betrachtet. Der dritte Teil der Arbeit analysiert die Einschränkungen von EMRK-Rechten im Kontext der Pandemie und ihre Rechtfertigung. Im Mittelpunkt stehen dabei das Recht auf Freiheit und Sicherheit, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Bildung und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Abschließend wird die Notwendigkeit einer Derogationserklärung nach Artikel 15 EMRK im Falle einer Pandemie erörtert.
Schlüsselwörter
Europäische Menschenrechtskonvention, SARS-CoV-2, Pandemie, Grundrechte, Freiheitsrechte, Derogationserklärung, Artikel 15 EMRK, WHO, Rechtfertigung, Verhältnismäßigkeit, Notstandsklausel, Deutschland.
- I. Betroffene Grund- und Menschenrechte der EMRK..
- Citar trabajo
- Aren Alexander-Gregorian (Autor), 2021, Die Einschränkung der Freiheitsrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1014257