1 Einleitung
Das Thema Verfassung ist immer ein schwieriges Thema denn die Gesetzestexte sind nicht immer sehr verständlich geschrieben. Auch will man über das Thema schreiben, muß man doch irgendwo Abstriche machen und versuchen das umfangreiche Thema einzugrenzen. Diese Hausaufgabe wird sich also rund um den Bereich der Verfassung bzw. des Rechtssystem der Niederlande bewegen. Erst wird auf die Geschichte eingegangen, die natürlich untrennbar an den aktuellen Stoff gebunden ist und dann soll die Verfassung des Königreiches der Niederlande zusammenfassend und möglichst nur die Kernthemen betreffend, in ihren Grundzügen beschrieben werden. Letztendlich möchte ich auf ein paar Grundlegende Unterschieden zwischen der deutschen und der niederländischen Verfassung eingehen. Doch nun erst einmal zur Geschichte:
2 Geschichte
Die heutige Verfassung der Niederlande1 beruht eigentlich auf das Datum des 18. August 1815, obwohl einige auch geneigt sind die Entstehung des niederländischen ‘Grondwet’ auf das Jahr 1798 zu legen, mit der Entstehung der ‘Betafse Republiek’ und der ersten geschriebenen Konstitution. Doch gilt offiziell das Datum des Jahres 1815. Nachdem der Prinz(ein Jahr zuvor) in Scheveningen ankam, nahm er die Souveränität als Fürst entgegen, unter der Voraussetzung, daß eine neue Verfassungsreform eingeleitet würde und darin deutlich die Rechte der Bürger umschrieben würden. Am 29. März 1814 trat die Verfassung in kraft und Willem I wurde vereidigt. Dies war die erste Verfassung der Niederlande mit gleichzeitiger Einführung der Erbmonarchie. Einige Monate später wurde die Niederlande mit Belgien vereint (Sie sollten zusammen eine starke Republik gegenüber den ‘gefährlichen’ Staat Frankreich bilden, was auf dem Wiener Kongreß von den Alliierten beschlossen wurde) und die Verfassung mußte angepaßt werden. Willem I nahm am 16. März 1815 den Königstitel entgegen und wurde dann am 18. August 1815 verfassungsmäßiger König des Königreiches der Niederlande (der nördlichen und südlichen - Niederlande und Belgien). Rund 1830 trennte sich Belgien wieder von der Niederlande und eine weitere Verfassungsreform vollzog sich auf Grund dessen 1840. Allerdings wird eine weitere Verfassungsreform als die Wichtigste gesehen. Nämlich die von 1848, die überwiegend dem Mann Thorbecke zu verdanken war. Mit dieser Reform wurde die Verfassung von 1815 vervollständigt, u.a. durch die Einführung der vollständigen ministeriellen Verantwortung.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Geschichte
3 Die heutige Verfassung
3.1 Kapitel 1: Grundrechte
3.2 Kapitel 2: Regierung
3.3 Kapitel 3: Staten-Generaal
3.4 Kapitel 4: Staatsrat, allgemeine Rechenkammer und feste Beraterausschüsse
3.5 Kapitel 5: Gesetzgebung und Verwaltung
3.6 Kapitel 6: Rechtsprechung
3.7 Kapitel 7: Provinzen, Gemeinden und niederländische Wasserbehörden, sowie andere öffentliche Stellen
3.8 Kapitel 8:Verfassungsreform
3.9 Additionale Artikel
4 Grundlegende Unterschiede zwischen niederländischer und deutscher Verfassung
5 Schlußbetrachtung
6 Literatur
1 Einleitung
Das Thema Verfassung ist immer ein schwieriges Thema denn die Gesetzestexte sind nicht immer sehr verständlich geschrieben. Auch will man über das Thema schreiben, muß man doch irgendwo Abstriche machen und versuchen das umfangreiche Thema einzugrenzen. Diese Hausaufgabe wird sich also rund um den Bereich der Verfassung bzw. des Rechtssystem der Niederlande bewegen. Erst wird auf die Geschichte eingegangen, die natürlich untrennbar an den aktuellen Stoff gebunden ist und dann soll die Verfassung des Königreiches der Niederlande zusammenfassend und möglichst nur die Kernthemen betreffend, in ihren Grundzügen beschrieben werden. Letztendlich möchte ich auf ein paar Grundlegende Unterschieden zwischen der deutschen und der niederländischen Verfassung eingehen. Doch nun erst einmal zur Geschichte:
2 Geschichte
Die heutige Verfassung der Niederlande1 beruht eigentlich auf das Datum des 18. August 1815, obwohl einige auch geneigt sind die Entstehung des niederländischen ‘Grondwet’ auf das Jahr 1798 zu legen, mit der Entstehung der ‘Betafse Republiek’ und der ersten geschriebenen Konstitution. Doch gilt offiziell das Datum des Jahres 1815. Nachdem der Prinz(ein Jahr zuvor) in Scheveningen ankam, nahm er die Souveränität als Fürst entgegen, unter der Voraussetzung, daß eine neue Verfassungsreform eingeleitet würde und darin deutlich die Rechte der Bürger umschrieben würden. Am 29. März 1814 trat die Verfassung in kraft und Willem I wurde vereidigt. Dies war die erste Verfassung der Niederlande mit gleichzeitiger Einführung der Erbmonarchie. Einige Monate später wurde die Niederlande mit Belgien vereint (Sie sollten zusammen eine starke Republik gegenüber den ‘gefährlichen’ Staat Frankreich bilden, was auf dem Wiener Kongreß von den Alliierten beschlossen wurde) und die Verfassung mußte angepaßt werden. Willem I nahm am 16. März 1815 den Königstitel entgegen und wurde dann am 18. August 1815 verfassungsmäßiger König des Königreiches der Niederlande (der nördlichen und südlichen - Niederlande und Belgien). Rund 1830 trennte sich Belgien wieder von der Niederlande und eine weitere Verfassungsreform vollzog sich auf Grund dessen 1840. Allerdings wird eine weitere Verfassungsreform als die Wichtigste gesehen. Nämlich die von 1848, die überwiegend dem Mann Thorbecke zu verdanken war. Mit dieser Reform wurde die Verfassung von 1815 vervollständigt, u.a. durch die Einführung der vollständigen ministeriellen Verantwortung. Im Anfang des nächsten Jahrhunderts wurde der Prozeß der vielen Verfassungsreformen2 abgerundet. Denn die Reform von 1917 brachte u.a. das allgemeine Männerwahlrecht und 2 Jahre später auch das der Frauen.3 Am 17. Februar 1983 trat eine integrale Reform des niederländischen ‘Grondwet’ in Prozeß und somit wurde ein Endpunkt an die Entwicklung der ‘thorbeckischen’ Verfassung gesetzt. Die Vorbereitung zu der Reform von 1983 hat ungefähr 20 Jahre gedauert.4 Es wurde eine Neufassung in einer moderneren Sprache entwickelt, in der auch die Rechte des Bürgers und des Volkes verstärkt wurden. Trotz alle dessen, wurde aber keine neue Staats und Rechtsordnung beschlossen.5
3 Die heutige Verfassung
3.1 Kapitel 1: Grundrechte
Kapitel 1 der Verfassung befaßt sich mit den Grundrechten (Artikel 1-23), welche wiederum unterteilt werden können in klassische Freiheits- und Grundrechten (auch liberale Grundrechte) und soziale Grundrechten. Klassische und soziale Grundrechte formen den Ausdruck des Anfangs, daß die Regierung in einem Rechtsstaat eine zweiseitige Verantwortung gegenüber der Freiheit jedes einzelnen Bürgers hat. Einerseits muß die Regierung diese respektieren, andererseits hat sie die Aufgabe die Voraussetzung zu erschaffen, so daß jeder einzelne Bürger frei funktionieren kann. Die Grundrechte sind in ihren Anfängen auf jeden zu beziehen - auch auf Gruppen oder Organisationen von Personen - die innerhalb der niederländischen Rechtsordnung verkehren. In ein paar Ausnahmefällen wird nur ein Recht für Niederländer garantiert6.
Die Grundrechte gelten in jedem Maße für die Regierung, so daß auch Beamte oder das Militär sich darauf berufen kann. Grundrechte können übrigens genauso gut ihre Gültigkeit erkennen lassen, wenn es zu bürgerlichen Streitigkeiten kommt. Ein Beispiel für die sogenannte horizontale Funktion ist das Verbot von Diskriminierung auf Grund des Geschlechts bei Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die Ausübung der Grundrechte ist nicht absolut. Eine Eingrenzung von Ausübung der Grundrechten ist manchmal Notwendig, und zwar bei schwerwiegenden Gefährdungen des gesellschaftlichen Gemeinwohles, so wie z.B. beim Aufspüren und Verfolgen einer von Straftaten verdächtigten Person. Auch die Interessen, welche die verschiedenen Grundrechte zu beschützen versuchen, können untereinander in Konflikt geraten. Die Verfassung hat, durch verschiedene Artikel in diesem Kapitel, dem Gesetzgeber die Kompetenz gegeben, die möglichen Einschränkungen der Grundrechten zu regeln. Im Allgemeinen sollten Einschränkungen der Grundrechte eigentlich in einem offiziellem Gesetz definiert stehen aber dies ist abhängig von der gewählten Delegationsterminologie.7
3.2 Kapitel 2: Regierung
Das Kapitel Regierung (Artikel 24-49) ist in zwei Paragraphen unterteilt (§1.König / §2. König und Minister). In dem ersten Paragraph sind Bestimmungen über das Königtum aufgenommen. Der zweite Paragraph beinhaltet Bestimmungen über die Regierung, geformt durch den König und seine Minister.
Die Terminologie über ‘der König’ fragt um besondere Aufmerksamkeit. Die Verfassung von vor 1983 spiegelte das staatsrechtliche Verhältnis wieder, welches noch aus der Gründungszeit der Verfassung stammte. Damals war die Position des Königs noch eine viel stärkere als das sie heute noch ist, wohin gegen die Minister, nicht so wie heutzutage als Leiter, eine mehr beratende Position einnahmen. In der heutigen Verfassung ist die Terminologie in Einklang mit der politischen Wirklichkeit gebracht worden. Das Word ‘König’ ist in die verfassungsmäßigen Bestimmungen mit aufgenommen, in welchen der König persönlich angesprochen wird, so wie in den Bestimmungen über die Erbfolge und der Regentschaft, die in den ersten Paragraphen dieses Kapitels mit aufgenommen wurden. Die Bezeichnung ‘König’ wird ferner noch verwendet, wenn gezielt der König als unantastbaren Teil der Regierung, der König und die Minister zusammen, gemeint ist. Außer in einigen Artikeln dieses Kapitels8 kommt diese Nutzung der Bezeichnung ‘König’ auch in einigen anderen Artikeln der reformierten Verfassung vor, wie in Kapitel 5 in einigen Beschlüssen, die den Gesetzgebungsprozeß betreffen. In den Fällen wo die Verfassung von vor 1983 erklärte, daß der König benennt oder beschließt, ist in der heutigen Verfassung aufgenommen: Bei ‘königlichem Beschluß’ wird benannt oder beschlossen. In einigen Fällen ist bezüglich des Königs vorgesehen, daß die Erste und Zweite Kammer (in vereinigter Tagung) eine Beschlußausschuß bildet. Hier kann der Beschluß über Zustimmung einer Vermählung eines potentiellen Thronfolgers (Artikel 28), die Ausschließung von Personen der Erbfolge (Artikel 29), die Benennung eines Thronfolgers wenn ein regulärer Thronfolger fehlt (Artikel 30) und ein Beschluß über Unzurechnungsfähigkeit des Königs (Artikel 35) genannt werden. Der Grund eines Beschlußausschusses in vereinter Tagung ist, es soll ausgeschlossen werden, daß beide Kammern zu einem unterschiedlichem Urteil kommen.9
3.3 Kapitel 3: Staten-Generaal
Der Platz, den das Parlament in dem niederländischen Staatssystem einnimmt, wird nicht nur durch die verfassungsmäßigen Vorschriften geregelt sondern auch zu einem wichtigen Teil durch ungeschriebene Regeln. Die in diesem Kapital der Verfassung (Artikel 50-72) beschriebenen Bestimmungen des Staten-Generaal lassen dann auch den nötigen Platz für die Entwicklung von ungeschriebenen Rechten in dem niederländischen parlamentarischen System. Das Kapitel Staten-Generaal ist ferner aufgeteilt in zwei Paragraphen: Einrichtung und Zusammenstellung, und Arbeitsverfahren. Die meisten Bestimmungen beziehen sowohl auf die Zweite Kammer als auch auf die Erste Kammer. Bei dem Punkt der Zusammenstellung trennen sich die gemeinsamen Bestimmungen und laufen auseinander.10
3.4 Kapitel 4: Staatsrat, allgemeine Rechenkammer und feste Beraterausschüsse
In dem 4. Kapitel (Artikel 73-80) der Verfassung sind die Bestimmungen über die eigentlich zwei wichtigen Staatsorganen, der Staatsrat und die allgemeine Rechenkammer und beifügend die der festen Beraterausschüsse zusammengebracht.11
3.5 Kapitel 5: Gesetzgebung und Verwaltung
Kapitel 5 der Verfassung (Artikel 81-111) befaßt sich mit zwei verschiedenen Paragraphen. Der erste Paragraph beinhaltet die Prozedur der Gesetzgebung und der zweite verschiedene Themen der Verwaltung.12
3.6 Kapitel 6: Rechtsprechung
In dem Kapitel Rechtsprechung (Artikel 112-122) sind die Hauptmerkmale von den Aufgaben der Organisation der Rechtsprechung fest gelegt, genau so wie genügend Garantien, daß die Rechte und Ansichten der Bürger gewahrt werden. Der verfassungsmäßige Begriff ‘Richterliche Macht’ ist nicht auf die richterlichen Instanzen, die man wohl als ‘normale Richter’ bzw. als bürgerliche Richter und Strafrichter bezeichnet, beschränkt. Außer den bürgerlichen Richtern und den Strafrichtern existieren noch viele andere richterliche Organe innerhalb der niederländischen Gesellschaft, die mit einer umfangreichen und wichtigen Aufgabe belastet werden. Sowie z.B. die verschiedenen administrativen rechtlichen Instanzen und die Richter des Militärs. Zur ‘Richterliche Macht’ muß in den Anfängen jede richterliche Instanz zu dieser hinzu gezählt werden, die innerhalb des niederländischen Rechtssystems eine wertvolle richterliche Aufgabe ausübt. Darum ist in Artikel 116, erster Abschnitt bestimmt, daß das Gesetz den Rechten ...
Dem Gesetzgeber wird ferner die Möglichkeit eingeräumt, Abänderungen in dem Kompetenzbereich der Gerichten, die Teil der ‘Richterlichen Macht’ sind, anzubringen. An den Gesetzgeber wird auch die Regelung der Einrichtung und Zusammenstellung der Gerichten übertragen (Artikel 116, zweiter Abschnitt). Somit bietet die Verfassung Raum für die Entwicklung auf dem Gebiet der richterlichen Organisationen.13
3.7 Kapitel 7: Provinzen, Gemeinden und niederländische Wasserbehörden, sowie andere öffentliche Stellen
Dieses Kapitel der Verfassung (Artikel 123-136) erfaßt im Grunde die Bestimmungen der anderen übriggebliebenen öffentlichen Organe des Reiches. Die Mehrzahl dessen, was in diesen Kapitel 7 an Bestimmungen erfaßt steht, betrifft die Provinzen und Gemeinden. Für Provinzen und für Gemeinden sind keine gesonderte Artikel in die Verfassung mit aufgenommen worden doch werden die Bestimmungen so viel als Möglich auf beide angewendet. Auf diese Weise wird die einheitliche Hauptstruktur der Provinzen und Gemeinden zur Deutlichkeit gebracht.
Des weiteren steht im Text der Verfassung verankert, daß die Niederlande ein dezentralisierter Einheitsstaat ist. Einerseits können die Provinzen und Gemeinde einen allgemeinen Kompetenzbereich bezüglich Regelung und Verwaltung aufweisen, der nur durch oder kraft des Gesetz eingeschränkt werden kann, andererseits sind die Provinzen und Gemeinden verpflichtet bei der Ausführung von Regelungen, die von einer höheren Machtinstanz aufgestellt wurden, mitzuarbeiten, und sie können dann durch oder kraft des Gesetzes einer Aufsicht unterworfen werden.14
3.8 Kapitel 8:Verfassungsreform
Dieses Schlußkapitel der Verfassung (Artikel 137-142) gibt (wie der Titel schon sagt) an, Folgens welcher Prozedur die Verfassung verändert bzw. reformiert werden kann.15 bestuur).
3.9 Additionale Artikel
Die zu der Verfassung gehörenden Additionen Artikel (Artikel I-XXX) beinhalten, anders als die Verfassung selber, besondere Vorschriften für eine Übergangsperiode nach der allgemeinen Verfassungsreform von 1983.
Allerdings sind die meisten Artikel seid dem 10. Juli 1995 schon verfallen. Dies sind Artikel die mittlerweile durch die Einebnung der Verfassung ihre Gültigkeit verloren haben. Nur einige sind noch in Kraft, meistens weil die benötigte Gesetzgebung noch nicht zustande gekommen ist: Artikel IX, XVII, XIX und XXIV und XXX.16
4 Grundlegende Unterschiede zwischen niederländischer und deutscher Verfassung
Es gibt zwei Hauptunterschiede zwischen den beiden Verfassungen, einer liegt in den Grundrechten und der andere in der Rechtsprechung. Was die Grundrechte betrifft, so haben einige der sozialen Grundrechte (Artikel 14, 19-21) lediglich einen Aufforderungscharakter, sind aber, im Gegensatz zur deutschen Verfassung, nicht rechtlich (gerichtlich) einklagbar. Dies betrifft die o.g. Artikel, gerechte Verteilung von Wohlstand und Vermögen (Art. 14 d. Gw.), Schaffung und Sicherung der Arbeitsplätze (Art. 19 d. Gw.), umfassendes System der sozialen Sicherheit (Art. 20 d. Gw.) und Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer lebensgerechten Umwelt (Art. 21 d. Gw.). Was die Rechtsprechung betrifft, gibt es in der Niederlande keine Verfassungsgerichtsbarkeit.17 D.h. es kann somit auch keine Überprüfung von geplanten bzw. bestehenden Gesetze auf ihre Übereinstimmung mit der Verfassung und den darauf basierenden Vorschriften geben. Auch die Weiterentwicklung bzw. die Anpassung der Verfassung an die gesellschaftlichen Werte (Menschenrechte u.ä.) wird hierdurch betroffen. Allerdings übernimmt der niederländische Staatsrat zu Minderst einen Teil dieser Aufgaben.
5 Schlußbetrachtung
Wie aus dieser Hausaufgabe hervorgeht, hat die Niederlande eine lange Geschichte der Verfassungsreformen hinter sich. Doch kulturell und emotionell ist die Bevölkerung am meisten an die Reform von 1848 unter Thorbecke gebunden. Mit dieser Verfassungsreform wurde der Einstieg in das parlamentarische Staatssystem ermöglicht. Allerdings sehe ich einen Makel in dem niederländischen Rechtssystem. Sowie kürzlich noch im niederländischen Fernsehen zu beobachten war, hatte eine Mutter die eines ihrer Kinder ermordet und das andere schwer verletzt hatte 4 Jahre Gefängnisstrafe bekommen und natürlich anschließend daran psychologische Therapiebehandlungen in einer Anstalt. Trotz der mildernde Umstände und
Unzurechnungsfähigkeit hier und da, dürfen doch solche nicht mehr auf die Gesellschaft losgelassen werden. Dies ist natürlich ein heikles Thema aber ich finde das, daß Rechtssystem der Niederlande zu milde Urteile Fällt. Eine Überarbeitung oder Reform des Rechtssystems war auch schon in Überlegung, doch verspreche ich mir nicht sehr viel davon. Abgesehen von meiner persönlichen Problematischen Betrachtung, haben die Niederländer recht früh und auch kontinuierlich ein gutes und demokratisches Verfassungssystem aufbauen können.
6 Literatur
- B. Franssen / J.M. Schoewenaar: Staatsinrichting van Nederland, Groningen 1999
- N. Lepszy: Das politische System der Niederlande, in: Wolfgang Ismayr (Hrsg.), Die politischen Systeme Westeuropas, Opladen 1997
- N. Lepszy, Wichard Woyke: Belgien, Niederlande, Luxemburg: Politik- Gesellschaft- Wirtschaft, Opladen 1985
- Ministerie van Binnenlandse Zaken: Grondwet voor het Koningrijk der Nederlanden, ´s-Gravenhage 1991
- A.W. Heringa / T. Zwart: De Nederlandse Grondwet, Zwolle 1991
- http://www.minbzk.nl/pdf/gi/gw/grondwet_toelichting.pdf
[...]
1 De Nederlandse Grondwet (niederländischer Begriff der Verfassung).
2 Verfassungsreformen, die wichtigsten ab 1814: 1815, 1840, 1848, 1884, 1887, 1917, 1922, 1938, 1947, 1948, 1953, 1956, 1963, 1972, 1983, 1987.
3 B. Franssen / J.M. Schoewenaar: Staatsinrichting van Nederland, Groningen 1999, S. 217-229.
4 A.W. Heringa / T. Zwart: De Nederlandse Grondwet, Zwolle 1991, S. 1.
5 N. Lepszy: Das politische System der Niederlande, in: Wolfgang Ismayr (Hrsg.), Die politischen Systeme Westeuropas, Opladen 1997, S. 324.
6 Siehe Artikel 3 (gleiche Benennbarkeit) und 4 (aktives und passives Wahlrecht).
7 http://www.minbzk.nl/pdf/gi/gw/grondwet_toelichting.pdf (Hoofdstuk 1: Grondrechten).
8 Artikel 42 (Regierung, ministerielle Verantwortung), 47 (Unterzeichnung von Gesetzen und königlichen Beschlüssen) und 49 (Amtsantritt von Ministern und Staatssekretären) .
9 http://www.minbzk.nl/pdf/gi/gw/grondwet_toelichting.pdf (Hoofdstuk 2: Regering).
10 http://www.minbzk.nl/pdf/gi/gw/grondwet_toelichting.pdf (Hoofdstuk 3: Staten-Generaal).
11 http://www.minbzk.nl/pdf/gi/gw/grondwet_toelichting.pdf (Hoofdstuk 4: Raad van State, Algemene Rekenkamer en Vaste Colleges van Advies).
12 http://www.minbzk.nl/pdf/gi/gw/grondwet_toelichting.pdf (Hoofdstuk 5: Wetgevign en
13 http://www.minbzk.nl/pdf/gi/gw/grondwet_toelichting.pdf (Hoofdstuk 6: Rechtspraak).
14 http://www.minbzk.nl/pdf/gi/gw/grondwet_toelichting.pdf (Hoofdstuk 7: Provincies, Gemeenten, Waterschappen en andere openbare lichamen).
15 http://www.minbzk.nl/pdf/gi/gw/grondwet_toelichting.pdf (Hoofdstuk 8: Herziening van de Grondwet).
16 http://www.minbzk.nl/pdf/gi/gw/grondwet_toelichting.pdf (Additionele Artikelen).
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Inhalt dieses Dokuments?
Dieses Dokument ist ein Überblick über das niederländische Verfassungssystem. Es beinhaltet eine Einführung, die Geschichte der niederländischen Verfassung, eine Zusammenfassung der aktuellen Verfassung, grundlegende Unterschiede zur deutschen Verfassung, eine Schlussbetrachtung und ein Literaturverzeichnis.
Welche historischen Ereignisse sind für die Entstehung der heutigen niederländischen Verfassung wichtig?
Wichtige Ereignisse sind die Ankunft des Prinzen in Scheveningen im Jahr 1813, die Verfassung von 1814, die Vereinigung mit Belgien im Jahr 1815, die Trennung Belgiens um 1830, die Verfassungsreformen von 1840 und insbesondere 1848 (Thorbecke), die Reform von 1917 (allgemeines Wahlrecht) und die integrale Reform von 1983.
Wie ist die aktuelle niederländische Verfassung aufgebaut?
Die Verfassung ist in acht Kapitel unterteilt: 1. Grundrechte, 2. Regierung, 3. Staten-Generaal (Parlament), 4. Staatsrat, allgemeine Rechenkammer und feste Beraterausschüsse, 5. Gesetzgebung und Verwaltung, 6. Rechtsprechung, 7. Provinzen, Gemeinden und niederländische Wasserbehörden, sowie andere öffentliche Stellen, 8. Verfassungsreform. Zusätzlich gibt es additionale Artikel.
Was sind die wesentlichen Inhalte des Kapitels über Grundrechte?
Das Kapitel behandelt klassische Freiheits- und Grundrechte sowie soziale Grundrechte. Es definiert, dass die Regierung sowohl die Freiheit der Bürger respektieren als auch die Voraussetzungen für deren Ausübung schaffen muss. Die Grundrechte gelten grundsätzlich für alle Personen innerhalb der niederländischen Rechtsordnung, mit einigen Ausnahmen für Niederländer.
Was beinhaltet das Kapitel über die Regierung?
Dieses Kapitel befasst sich mit dem Königtum und der Regierung, die sich aus dem König und seinen Ministern zusammensetzt. Es erläutert die Rolle des Königs und der Minister sowie die Bedeutung des königlichen Beschlusses. Beschlüsse über die Thronfolge und die Unzurechnungsfähigkeit des Königs werden von der Ersten und Zweiten Kammer in vereinigter Tagung gefasst.
Was regelt das Kapitel über das Parlament (Staten-Generaal)?
Das Kapitel befasst sich mit der Organisation und dem Arbeitsverfahren des Parlaments, das aus der Ersten und Zweiten Kammer besteht. Es lässt Raum für die Entwicklung von ungeschriebenen Regeln im parlamentarischen System.
Was sind die Aufgaben des Staatsrats und der allgemeinen Rechenkammer?
Der Staatsrat und die allgemeine Rechenkammer sind wichtige Staatsorgane, die in Kapitel 4 der Verfassung geregelt sind. Ihre genauen Aufgaben werden in dem Kapitel jedoch nicht näher ausgeführt.
Welche Themen behandelt das Kapitel über Gesetzgebung und Verwaltung?
Das Kapitel behandelt die Prozedur der Gesetzgebung und verschiedene Aspekte der Verwaltung.
Was sind die Hauptmerkmale des Kapitels über Rechtsprechung?
Das Kapitel legt die Hauptmerkmale der Organisation der Rechtsprechung fest und garantiert die Wahrung der Rechte und Ansichten der Bürger. Es definiert den Begriff "Richterliche Macht" und regelt die Kompetenzen der Gerichte.
Welche Organe werden in Kapitel 7 behandelt?
Kapitel 7 behandelt die Provinzen, Gemeinden und niederländischen Wasserbehörden, sowie andere öffentliche Stellen. Es betont, dass die Niederlande ein dezentralisierter Einheitsstaat ist.
Wie kann die niederländische Verfassung reformiert werden?
Die Prozedur zur Veränderung bzw. Reformierung der Verfassung wird in Kapitel 8 beschrieben.
Was beinhalten die additionalen Artikel?
Die additionalen Artikel enthalten besondere Vorschriften für eine Übergangsperiode nach der Verfassungsreform von 1983. Die meisten Artikel sind jedoch bereits verfallen.
Welche grundlegenden Unterschiede bestehen zwischen der niederländischen und der deutschen Verfassung?
Es gibt zwei Hauptunterschiede: Einige soziale Grundrechte in der niederländischen Verfassung haben lediglich einen Aufforderungscharakter und sind nicht gerichtlich einklagbar. Außerdem gibt es in den Niederlanden keine Verfassungsgerichtsbarkeit.
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- Raimund Druecker (Autor), 2001, Das Grondgesetz der Niederlande, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101477