Der Einfluss von Basel II auf die Wettbewerbssituation verschiedener Bankengruppen


Trabajo de Seminario, 2003

55 Páginas


Extracto


INHALTSVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Die neuen Eigenkapitalvorschriften im Überblick
2.1 Entwicklung zu einem neuen Eigenkapitalakkord
2.2 Ziele von Basel II
2.3 Die drei Säulen des Basler Konsultationspapiers

3. Organisatorische Auswirkungen von Basel II auf Banken

4. Ausgangssituation
4.1 Einteilung der Banken in Bankengruppen
4.2 Bedeutung und Größe der Bankengruppen
4.3 Struktur und Bedeutung des Kreditgeschäfts
4.4 Anstaltslast und Gewährträgerhaftung
4.5 Ausgangssituation Kreditgeschäft
4.6 Die Rolle der Spezialbanken

5. Auswirkungen zentraler Parameter auf die Wettbewerbssituation von Universalbanken
5.1 Aktuelle Studien
5.1.1 Studie des IfW der Universität Kiel
5.1.2 Kienbaum – Basel II Sparkassenstudie
5.2 Bedeutung von Ratings
5.3 Refinanzierungssituation der Bankengruppen
5.4 IRB-Ansatz versus Standardansatz
5.5 Publizitätsanforderungen gegenüber Kunden und Öffentlichkeit
5.6 Basel II und die Auswirkungen auf die Kreditkalkulation und Kostenstruktur
5.7 Inkonsistenzen von Basel II und deren Auswirkungen
5.8 Zusammenfassung und Analyse

6. Auswirkungen von Basel II auf die Wettbewerbssituation von Spezialbanken

7. Strukturelle Veränderungen und neue Entwicklungen im Finanzdienstleistungssektor durch die Umsetzung von Basel II
7.1 Neue Finanzmarkttechniken
7.2 Strukturelle Veränderungen des FDL-Sektors
7.2.1 Marktkonzentration und Fusionen
7.2.2 Rechnungslegung

8. Fazit

QUELLENVERZEICHNIS

EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Die drei Säulen der Neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung

Abbildung 2: Berechnung der Mindesteigenkapitalquote

Abbildung 3: Bankengruppen in Deutschland

Abbildung 4: Bankengruppen in Liechtenstein

Abbildung 5: Anteile Bilanzsumme (Geschäftsjahr 2001) – FL

Abbildung 6: Anteile Bilanzsumme (Geschäftsjahr 2001) – D

Abbildung 7: Struktur und Bedeutung der Aktiv-Seite

Abbildung 8: Standardansatz versus IRB-Ansatz

Abbildung 9: Deckungsbeitrags-Kreditkalkulation

Abbildung 10: Auswirkungen auf die verschiedenen Bankengruppen

Abbildung 11: Zahl der Bankstellen und Kreditinstitute in D

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die materiellen Grundzüge der Regulierung der Kreditwirtschaft stehen vor fundamentalen Veränderungen. Als im Juni 1999 der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, der bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich angesiedelt und mit Vertretern der nationalen Aufsichtbehörden der G-10 Staaten besetzt ist, einen ersten Entwurf der zukünftigen Regulierungen von Kreditinstituten (Basel II) vorlegte, sprach Edgar Meister, ein Mitglied des Direktoriums der Deutschen Bundesbank, von

„epochalen Veränderungen“ für die internationale Kreditwirtschaft.1

Als grundsätzliches Paradigma der Neuen Eigenkapitalvereinbarung gilt die Herstellung einer umfassenden Korrelation der bankseitig vorzuhaltenden Eigenmittel mit den tatsächlichen Risiken der Kreditengagements. Banken müssen deshalb bei der Kreditvergabe auf externe bzw. interne Ratings der Kreditnehmer zurückgreifen, um die Höhe der Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken zu bestimmen.2 Die Risikovorsorge unabhängig von der Bonität des Schuldners gegen Kreditausfälle gehört damit der Vergangenheit an.

Das Kreditgeschäft der Banken ist seit jeher ein mit großen Risiken behaftetes Geschäftsfeld, wie es die Entwicklungen der Vergangenheit gezeigt haben.3 Man denke in diesem Zusammenhang nur an die Asien-Krise Ende der 1990-er Jahre, an den Zusammenbruch des argentinischen Finanzsystems 2001 und an die wirtschaftlichen Turbulenzen namhafter Unternehmen, wie der Krich-Gruppe. Basel II berücksichtigt

erstmals auch diese Risikokomponenten, um so die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu sichern.

In der öffentlichen Diskussion stehen zur Zeit vor allem die Auswirkungen von Basel II auf den Mittelstand, der Kreditverteuerungen und einen Rückgang der Kreditmittel befürchtet. Die Auswirkungen auf die Banken bzw. Bankengruppen selbst – für die diese Neue Eigenkapitalvereinbarung eigentlich ihre Gültigkeit hat – werden nur sehr am Rande diskutiert. Es steht jedoch außer Frage, dass für die einzelnen Bankengruppen mit der Einführung von Basel II die verschiedenste Chancen und Gefahren verbunden sind. Vor allem die künftige Wettbewerbssituation im Firmenkundengeschäft wird massiv vom Basel II-Regelwerk beeinflusst werden. Zudem wird sich das Verhältnis Kunde-Bank, die Refinanzierung der Banken und die Bedeutung von Ratings stark verändern.

Die Einführung und Umsetzung des Neuen Eigenkapitalakkords trifft die Banken in einer Situation, in der die Ertragslage und Kostensituation sehr angespannt ist. Gerade das Kreditgeschäft ist geprägt von vielen Mitbewerbern, hohen Kosten, geringen Margen und weitreichenden gesetzlichen Rahmenbedingungen.4

Die Veränderungen der Wettbewerbssituation der verschiedenen Bankengruppen wird im Rahmen dieser Seminararbeit anhand der Bankenplätze Deutschland und Liechtenstein5 aufgezeigt. An den Veränderungen in Deutschland, dem größten, differenziertesten und heterogensten Bankenplatz Kontinentaleuropas, lassen sich sehr gut die Auswirkungen auf die Kreditinstitute innerhalb der Staaten der

Europäischen Union ableiten. Anhand des Beispiels Liechtenstein lassen sich allgemeine Tendenzen für Banken in Kleinstaaten mit steuerpolitisch günstigen Rahmenbedingungen aufzeigen. Das Themengebiet Basel II ist sehr umfassend, weshalb die Analyse der Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation von Universal- und Spezialbanken anhand einiger zentraler Elemente und deren Folgen beschränkt ist.

Die Form der Seminararbeit entspricht der Richtlinie für das wissenschaftliche Arbeiten an der Fachhochschule Liechtenstein vom Oktober 2002 sowie ergänzend dazu, den Inhalten des Zulassungsmoduls „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“.

2. Die neuen Eigenkapitalvorschriften im Überblick

2.1 Entwicklung zu einem neuen Eigenkapitalakkord

Zu Beginn der 1980-er Jahre wurde deutlich, dass die Harmonisierung der Eigenkapitalbelastungsregeln in den bedeutendsten Wirtschaftsnationen unabdingbar geworden ist, um zu verhindern, dass Banken Geschäfte gerade dort abwickeln, wo sie den geringsten Kontrollvorschriften unterlegen sind.6 Diese so genannten Regulierungsarbitragen führten zu Instabilität und Ungleichgewicht innerhalb des internationalen Bankensystems. Deshalb wurde 1988 von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich7, in Zusammenarbeit mit den bedeutendsten Bankaufsichtsbehörden, der so genannte „Basler Eigenkapitalakkord“ (im Folgenden kurz: Basel I) verabschiedet. Dieser Akkord beinhaltet lediglich grundlegende Richtlinien für international tätige Bankinstitute hinsichtlich der Anbindung von Aktiv-Geschäften an das haftende Eigenkapital.8 Basel I bildete im Anschluss die Grundlage für die Harmonisierung des Bankenrechtes innerhalb der europäischen Union9 und führte zu substanziellen Verbesserungen der internationalen Bankenaufsicht.10

Die mangelnde Berücksichtigung der Bonität bei der Eigenkapitalunterlegung von Aktiv-Geschäften, die Entwicklung von neuen Finanzmarktprodukten, die Vernachlässigung von Marktrisiken sowie die Fokussierung auf quantitative Risiko-

Komponenten waren der Auslöser für einen grundlegenden Überarbeitungsprozess von Basel I. Das Ergebnis dieses Prozesses sind die neuen, völlig überarbeiteten Basler Eigenkapitalrichtlinien, die voraussichtlich ab 2007 - mit einer einjährigen Parallellaufphase von Basel I und Basel II im Jahre 2006 – endgültig in Kraft treten werden.11 Die Konsultationsphase soll im Jahre 2003 abgeschlossen sein. Zur Zeit wird noch die Kalibrierung der Risikogewichte in Quantitative Impact Studies durchgeführt.12 Die neuen Richtlinien sollen die Schwachpunkte von Basel I eliminieren und die Stabilität und Solvabilität des globalen Finanzsystems erhöhen.

2.2 Ziele von Basel II

Nach der Auffassung des Basler Ausschuss für Bankenaufsicht soll die Neue Eigenkapitalrichtlinie Basel II weiterhin „die [...] Sicherheit und Solidität des Finanzwesens fördern.“13 Daneben sollte durch den Akkord die Eigenkapitalausstattung im Bankensystem mindestens auf dem aktuellem Niveau gehalten, die Wettbewerbsgleichheit international tätiger Banken verbessert, die vollständige Konsolidierung von Tochtergesellschaften gewährleistet und die Risiken umfassender und ganzheitlicher behandelt werden.14

2.3 Die drei Säulen des Basler Konsultationspapiers

Ein von drei Säulen getragener Ansatz bildet dabei die Basis für die Erreichung der oben genannten Ziele.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Die drei Säulen der Neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung15

Die erste Säule umfasst völlig überarbeitete Regelungen bezüglich der quantitativen Mindesteigenkapitalanforderungen für Banken. Die bestehenden Kreditrisikoregelungen werden durch die Einbeziehung externern und interner Ratings wesentlich stärker differenziert und individualisiert.16 Für die neue Ermittlung des benötigten Eigenkapitals für Kreditrisiken stehen grundsätzlich die folgenden zwei Verfahren zur Verfügung17:

- Standardansatz: Die Mindestanforderungen an das Eigenkapital berechnen sich als Summe dreier Komponenten: 8% der risikogewichteten Aktiva für das Kreditrisiko sowie den Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko und operationelle Risiko. Die Bonitätsgewichte für Bankenkredite betragen 0%-150%, für Nichtbankenkredite 20%-150%, für Privatkundenkredite

75% (statt zuvor 100%) und für Hypothekarkredite 40%

(statt zuvor 50%).

- IRB-Ansatz: Die Berechnung der notwendigen Eigenkapitalunterlegung von Kreditgeschäften erfolgt anhand eines zweistufigen Verfahrens. In einer ersten Stufe wird das vorzuhaltende Eigenkapital für die einzelnen

„Exposures“18 ermittelt. Diese werden in einem zweiten

Schritt mittels Granularitätsberechnungen um die Portfolio- Effekte ergänzt.

Die Wahl des Ansatzes hat große Auswirkungen auf die Kreditkalkulation und in weiterer Folge auch auf die Wettbewerbssituation der jeweiligen Bank bzw. Bankengruppe. Die Analyse dieses Themengebietes sowie ein kurzer Überblick über die Vor- und Nachteile dieser beiden Ansätze folgt im Kapitel 5.4.

Das Eigenkapital wird weiterhin in Kern-, Ergänzungs- und Zusatzkapital aufgeteilt. Die Messung des Marktrisikos bleibt unverändert. Die Regelungen für das operationelle Risiko sind hingegen völlig neu. Die Mindesteigenkapitalquote bleibt weiterhin bei 8% der risikogewichteten Positionen.19

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Berechnung der Mindesteigenkapitalquote20

Bei der Berechnung der Eigenkapitalquote wird die Summe aller risikogewichteten Aktiva ermittelt21, indem die Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken und operationelle Risiken mit dem Kehrwert der Mindesteigenkapitalquote von

8%22 multipliziert werden und zur Summe der risikogewichteten Aktiva, die für das Kreditrisiko zusammengestellt wurden, hinzu addiert wird. Der Zähler wird in weiterer Folge zu diesem Nenner in Verhältnis gesetzt, um die vorzuhaltende Quote zu ermitteln.23

Die Regelungen der zweite Säule (aufsichtsrechtliches Überprüfungsverfahren) erweitern die Eigenkapitalanforderungen um qualitative Komponenten. Ein „Supervisory Review of Capital Adequacy“ der Aufsichtsbehörden soll das individuelle Risikoprofil der Bank bestimmen und gegebenenfalls Aufschläge auf die Kapitalanforderungen definieren. Für diese weitreichende Bestimmung sind regelmäßige Untersuchungen der wesentlichsten Potenziale und Prozesse der Kreditinstitute durch die externe Aufsicht notwendig.24

Die dritte Säule (Marktdisziplin) soll die Transparenz von Risikopositionen erhöhen, „damit die Finanzmarktteilnehmer die Kreditinstitute über ihre Renditeforderungen disziplinieren können.“25 Diese umfassende Offenlegung der Risikopositionen, unter Berücksichtigung des Schutzes vertraulicher Daten, soll die Marktdisziplin der Banken erhöhen.

Diese veränderten Bestimmungen (Basel II) haben massive Auswirkungen auf die Kreditnehmer. Ob und zu welchen Konditionen Unternehmen künftig einen Kredit erhalten, wird von den Banken mit Hilfe von Rating-Verfahren ermittelt werden. Diese Methoden werden, neben messbaren Größen, auch verstärkt qualitative Daten, wie Auftragslage, Produktportfolio oder Managementqualitäten in die Bewertung miteinbeziehen.26

3. Organisatorische Auswirkungen von Basel II auf Banken

Die Einführung und Umsetzung von Basel II wird, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Bankengruppe, bei den Kreditinstituten zu weitreichenden Änderungen der Aufbau- und Prozessorganisation führen. Zahlreiche Abläufe müssen neu definiert, die IT-Infrastruktur angepasst und umfassende personelle Ressourcen geschaffen und ausgebildet werden.

Folgende Organisationsbereiche entstehen durch den Neuen Eigenkapitalakkord bzw. sind am stärksten von der Einführung betroffen27:

- Projektgruppe Basel II
- (Externes) Meldewesen
- Kreditabteilung
- Organisation und Informationstechnologie
- Handel
- Risikocontrolling

Externe Beratungskosten sowie Investitionen in neue IT- Systeme28 erfordern hohe finanzielle Ressourcen während der Einführungsphase. Vor allem die Entwicklung bzw. der Kauf einer Software für Kreditwürdigkeits-Checks binden personelle bzw. finanzielle Mittel. Generell werden an die Basel II-kompatiblen IT-Systeme hohe Anforderungen gestellt: Stresstests zur Berechnung von Szenarien, ein einheitlicher Datenpool, die Kompatibilität mit vorhandenen Programmen, ein Multi-User- Zugriff auf die verschiedenen relevanten Daten sowie die Integration in die bestehenden Management- Informationssysteme stellen dabei die Mindestanforderungen an

die Software-Entwicklungen dar.29 Zudem müssen bis 2007 interne Mitarbeiter verschiedenster Fachabteilungen an der Einführung von Basel II mitwirken. Umfassende Schulungen sowie eine intensive Zusammenarbeit mit Unternehmensberatern und Verbänden sind die logische Konsequenz. Dazu ist eine exakte Abstimmung aller Aktivitäten des Gesamtkonzerns bezüglich Basel II aufgrund der hohen Komplexität30 des Regelwerkes notwendig.

Zahlreiche Geschäfts- und Unterstützungsprozesse sind an die neuen Vorschriften anzupassen. Vor allem der Kreditvergabe- Prozess und die Abläufe im Meldewesen/Controlling werden sich grundlegend verändern. Im Rahmen der Neu-Spezifikation der Abläufe ist auf die Umsetzung einer Prozessarchitektur zu achten, die den Ansprüchen der Kunden gerecht wird und die zu komparativen Wettbewerbsvorteilen gegenüber den anderen Marktteilnehmern führt.

Nach der vollständigen Umsetzung von Basel II müssen zusätzliche personelle Kapazitäten im externen Meldewesen, im Risikocontrolling sowie in der Kreditabteilung - i.S. in den Bereichen Kredit-Konditionierung, Stammdaten-Pflege, und Kredit-Controlling/Bonitätsprüfung – geschaffen werden, um die gestiegenen Anforderungen bewältigen zu können. Die fortlaufende empfängerspezifische Einbeziehung des Managements und der Eigenkapitalgeber auf dem Gebiet der Risikovorsorge von Aktiv-Geschäften ist auch von großer Bedeutung, um die zeitnahe Implementierung strategischer Maßnahmen zur Optimierung von Gesamtergebnissen möglichst vollumfänglich zu gewährleisten.31

4. Ausgangssituation

4.1 Einteilung der Banken in Bankengruppen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Bankengruppen in Deutschland32

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Bankengruppen in Liechtenstein33

Da die Regelungen von Basel II in den Jahren 2004 und 2005 in eine EU-Richtlinie integriert werden34, sind nicht nur international-tätige Banken – wie es das Konsultationspapier als

Mindestanforderung definiert – von den neuen Mindesteigenkapitalstandards betroffen, sondern zusätzlich auch alle national-tätigen Banken der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes. Folglich erfolgt die Umsetzung von Basel II auch in Liechtenstein.

[...]


1 Vgl. (Paul 2001), S. 6

2 Vgl. (F.A.Z. 2002), S. B10

3 Vgl. (Grabher et al. 2002), S. 337

4 Vgl. (Grabher et al.), S. 338 f.

5 Liechtenstein wird nicht abschließend und nur komplementär zu den übrigen Ausführungen behandelt.

6 Vgl. (Paul 2001), S. 7

7 i.S. der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht der BIZ

8 Vgl. (BCBS 1999), S. 8

9 1989: EG-Solvabilitätsrichtlinie und EG-Eigenmittelrichtline sowie 1993 EU- Kapitaladäquanzrichtlinie (CAR)

10 Vgl. (Carling et al. 2002), S. 1 und 3

11 Vgl. (FTD 2002), S. 8

12 Vgl. (F.A.Z. 2002), S. B10

13 (BIZ 2001b), S. 7

14 Vgl. (BIZ 2001b), S. 7 f. und vgl. (BIZ 2001a), S. 1-3

15 (Menichetti 2002), S. 9

16 Vgl. (Paul 2001), S. 9 f.

17 Vgl. (Baule et al. 2001), S. 41-44

18 Sechs Exposureklassen werden im IRB-Ansatz unterschieden: Kredit an Unternehmen, Banken und Staaten, das Retailgeschäft, Projektfinanzierungen und Unternehmensanteile.

19 Vgl. (Menichetti 2002), S. 10

20 (Menichetti 2002), S. 10

21 Dies entspricht dem Nenner der Gleichung, die in Abbildung 2 dargestellt ist.

22 Dies entspricht 12,5.

23 Vgl. (BIZ 2001b), S. 6

24 Vgl. (Paul 2001), S. 9 f.

25 (Paul 2001), S. 10

26 Vgl. (Handelsblatt 2002c), S. 7

27 Vgl. (Mang 2002)

28 Vgl. (PwC 2001), S. 7 f.

29 Vgl. (WB 2002e), S. 22 und vgl. (Handelsblatt 2002b), S. 7

30 Vgl. (Goebel 2001), S. 97 f.

31 Vgl. (Mang 2002)

32 Eigene Darstellung. Vgl. Strukturierung gemäß: (BUBA 2002a)

33 Eigene Darstellung.

34 Vgl. (WB 2002a), S. 19

Final del extracto de 55 páginas

Detalles

Título
Der Einfluss von Basel II auf die Wettbewerbssituation verschiedener Bankengruppen
Universidad
Hochschule Liechtenstein  (Institut für Finanzdienstleistungen)
Curso
Seminar Bankrisiken und bankaufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen
Autor
Año
2003
Páginas
55
No. de catálogo
V10154
ISBN (Ebook)
9783638166690
ISBN (Libro)
9783638734561
Tamaño de fichero
664 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Einfluss, Basel, Wettbewerbssituation, Bankengruppen, Seminar, Bankrisiken, Rahmenbedingungen
Citar trabajo
Rainer Hepberger (Autor), 2003, Der Einfluss von Basel II auf die Wettbewerbssituation verschiedener Bankengruppen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10154

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