Funktion, Organisation und Ziele der EZB im ESZB


Elaboración, 2000

14 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis:

1. Geschichte der Vorgängerorganisationen

2. Struktur und Organisation der EZB/ ESZB
2.1. Errichtung der EZB
2.2. Struktur der EZB/ ESZB

3. Funktion und Ziele der EZB
3.1 Geldpolitische Instrumente
3.1.1 Offenmarktgeschäfte
3.1.2 Ständige Fazilitäten
3.1.3 Mindestreserven
3.2 Geschäftspartner
3.3 Banknoten

4. Bewertung

5. Literaturverzeichnis

6. Anlagen

1. Geschichte derVorgängerorganisationenla

Bevor die EZB ihre Aufgaben am l.Juni 1998 begann, wurden die ihr zukommenden Aufgaben vom EWI (Europäisches Währungsinstitut) geleitet, dessen Errichtung am l.Januar 1994 die 2. Stufe der WWU (Wirtschafts- und Währungsunion) einleitete. Die Geschichte der EZB/ ESZB ist ein Teil der Geschichte des WWU. Die Bestätigung der stufenweisen Verwirklichung der WWU durch den Europäischen Rat im Juni 1988 bildet somit die Keimzelle der EZB.

Der Europäische Rat beauftragte einen Ausschuß unter dem VorsitzJaques Delors, dem damaligen Präsidenten der Europäischen Kommission, konkrete Schritte hin zu dieser Union zu prüfen und vorzuschlagen. Mitglieder dieses Ausschusses waren:

- die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der EG
- Alexandre Lamfalussy, Generaldirektor der Bank f. Internationalen Zahlungsausgleich
- Niels Thygesen, Prof. f. Wirtschaftswissenschaften in Kopenhagen
- Miguel Boyer, Präsident der Banco Exterior de España

Der aus diesem Ausschuß hervorgegangene „Delor-Bericht“ schlug die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion in drei behutsamen, doch evolutionären, Schritten vor.

Im juni 1989 beschloß der Europäische Rat auf der Grundlage dieses Berichtes, daß die erste Stufe am 1. Juli 1990 beginnen sollte. An diesem Tag wurden grundsätzlich alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedsaaten aufgehoben. Dem Ausschuß der Zentralbankpräsidenten wurden nun, seit seiner Einsetzung im Mai 1964, weitere Verantwortlichkeiten durch eine endsprechende Ratsentscheidung vom 12. März 1990 übertragen, um eine Verbesserung der Geldpolitiken der Mitgliedsstaaten zu erreichen, die die Preisstabilität zum Ziel hatte.

Zur Verwirklichung der Stufen zwei und drei wurde eine Überarbeitung des „EWG-Vertrags“ erforderlich, damit die entsprechende institutionelle Struktur geschaffen werden konnte. Ergebnis der Regierungskonferenzen imjahr 1991 war der Vertrag über die Europäische Union, der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet wurde, jedoch erst, aufgrund von Verzögerungen im Ratifizierungsprozeß, am 1. November 1993 in Kraft trat. Dieser Vertrag beinhaltet auch die Satzungen des Europäischen Währungsinstituts (EWI), des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der Europäischen Zentralbank (EZB).

Der Ausschuß der Zentralbankpräsidenten wurde mit Errichtung des EWI, am 1. Januar 1994, aufgelöst. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die zweite Stufe des WWU. Das EWI war aber weder für den Vollzug der Geldpolitik, noch für Devisenmarktinterventionen verantwortlich. Diese Kompetenzen sollten erst in Stufe drei in eine Hand gelegt werden. Die Hauptaufgaben des EWI waren:

- Die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zentralbanken zu verstärken
- Die Verfolgung einheitlicher Geldpolitiken zu koordinieren
- Die notwendigen Vorarbeiten für die Errichtung des ESZB zu leisten

la Österreichische Nationalbank , http://www.oenb.co.at/oenb/ezb/mirror/geschichte.htm. 17.04.00 und

EZBJahresbericht 1998, S.135

Ab 1995, Vorarbeiten für die zukünftigen Geld- und Wechselkursbeziehungen zwischen dem Euro-Währungsraum und anderen EU-Ländern.

Das EWI war ein Forum für Konsultationen zu Grundsatzfragen und legte den organisatorischen und logistischen Rahmen fest, in dem das ESZB , in der dritten Stufe des WWU, seine Aufgaben erfüllen sollte. Nachdem 1995 der Name der neuen Währung („Euro“), deren Banknoten ab dem l.Januar 2002 ausgegeben werden, vom Europäischen Rat beschlossen wurde, legte der Rat 1996 die Grundsätze und wesentlichen Elemente des neuen Wechselkursmechanismus (WKM Π) fest, wobei er sich auf einen vom EWI erarbeiteten Bericht stütze.

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt, den der Ratimjuni 1997 verabschiedete, diente der Vervollständigung der Vertragsbestimmungen und sollte eine gesunde Finanzlage der öffentlichen Haushalte der Mitgliedsstaaten im WWU gewährleisten. Am 2. Mai 1998 entschied der Rat der Europäischen Union in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs die Zusammensetzung der Mitgliedsstaaten des WWU zu verkünden, die die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung erfüllen:

- Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien

Die Finanzminister, die Präsidenten der nationalen Zentralbanken, die Europäischen Kommission und das EWI vereinbarten zu diesem Zeitpunkt, die gemeinsame Währung einzuführen und die bilateralen WKM- Leitkurse der einzelnen Währungen zur Bestimmung der festen Umrechenkurse für den Euro zu verwenden.

Der Präsident, der Vizepräsident und die vier weiteren Mitglieder des Direktoriums der nun zu Errichtenden EZB wurden am 25. Mai 1998 von den Regierungen der Mitgliedsstaaten, mit Wirkung zum l.Juni 1998, ernannt. Dies war die Geburtsstunde der EZB, die, im Verbund mit den nationalen Zentralbanken (ESZB) und deren Beschlussorgane, die einheitliche Geldpolitik in der dritten Stufe des WWU formuliert und festlegt. Mit Einsetzung der EZB erfolgte ab 1998 ( gemäß Artikel 109 l Abs. 2 des Vertrags, sowie Artikel 23 der EWI-Satzung) ) die Liquidation des EWI.

Am 1. Januar 1999 hat, mit der Festlegung der Wechselkurse der elfWährungen ( WKM II ) und dem Vollzug einer einheitlichen Geldpolitik unter Verantwortung der EZB, die dritte und letzte Stufe der WWU begonnen.

2. Struktur und Organisation der EZB/ ESZBlb

Die EZB wurde gemäß Artikel 4a des Vertrags über die Europäische Gemeinschaft am 1. Juni 1998 in Frankfurt /Main errichtet. Das Statut des Europäischen Zentralbanksystems ist Teil des Vertrages von Maastricht und kann somit nur durch einen einstimmigen Beschluß der Mitgliedstaaten geändert werden. Damit ist die Unabhängigkeit der EZB rechtlich sehr viel fester verankert als die der Bundesbank, da das Bundesbankgesetz durch einfache Mehrheit im Bundestag geändert werden kann. Die Europäische Zentralbank hat Konten für öffentliche Stellen und wickelt u.a. deren bargeldlosen Zahlungsverkehr ab. Die Vergabe von Krediten an den Staat ist in der Bundesrepublik durch das BBankG sehr stark begrenzt.

Ib EZB-Jahresbericht 1998, S. 126 ff. und 138 ff. und http: / / www.oenb.co.at/oenb/ ezb/ mirror/organisation.htm

Dadurch wird die Haushaltsfinanzierung durch die Zentralbank verhindert. Die Satzung der EZB ist in diesem Punkt noch strenger: sie erlaubt überhaupt keine Kredite an öffentliche Stellen. Nach Liquidation des EWI gingen alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf die EZB über, die die Liquidation des EWI abwickelt. Der EZB-Rat legte am 9.Juni fest, wie viel Prozent ihres gezeichneten Kapitals (5 Mrd. € ) die nationalen Zentralbanken einzuzahlen haben, nämlich 100%.

Des weiteren waren 5% des gezeichneten Kapitals der nationalen Zentralbanken jener Mitgliedstaaten fällig, die dem Euro-Währungsraum nicht beigetreten sind. Zwischen dem 4. Und 7. Januar 1999 wurden des weiteren Währungsreserven, die nicht aus den Währungen der Mitgliedsstaaten, Euro, IWF Reservepositionen und Sonderziehungsrechten gebildet werden durften, im Gegenwert von 39,5 Mrd. € von den NZBen ( 30,2 Mrd. € in US-Dollar, 5,9 Mrd. € in Gold sowie 3,4 Mrd. € in japanische Yen ) gemäß dem entsprechenden Kapitalschlüssel an die EZB überwiesen. Dollar- und Yenreserven wurden in Wertpapieren verbrieft bzw. bar überwiesen. Die EZB übernahm weitgehend die Bilanzierungsgrundsätze des EWI ( Art 26.4 der ESZB- Satzung ). Die Buchführung des erstenjahres erfolgte in offiziellen ECU, die nach Geschäftsschluß am 31. Dezember 1998 zum Parikurs in Euro umgerechnet und der Abschluß in Euro erstellt wurde.1

Anteile der NZBen ( 3.946.895.000 € ) am Eigenkapital ( 5 Mrd. € ) der EZB wurde nach folgendem Schlüssel gezeichnet2:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Anteile der NZBen ( 52.655.250 € ), die dem Euro-Währungsraum nicht beigetreten sind:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Statistische Daten zur EZB:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Mitglieder des Direktoriums:

- Willem F. Duisenberg/ Präsident Christian Noyer/ Vizepräsident

- Vier weiteren Mitgliedern, die aus dem Kreis der Währung- und Bankfragen anerkannten und erfahrenen Persönlichkeiten, die von den Regierungen auf Ebene der Staats- und Regierungschefs einvernehmlich ernannt wurden ( AufEmpfehlung des EU- Rats, der hierzu das Europäische Parlament anhört): Eugenio Domingo Solans, Sirkka Hamalainen, Otmar Issing, Tommaso Padosa-Schioppa

Die Hauptaufgaben des Direktoriums:

- Die Sitzungen des EZB- Rats vorzubereiten.

- Die Geldpolitik des EZB- Rats durchzuführen und den nationalen Zentralbanken die erforderlichen Weisungen zu erteilen.

- Die laufenden Geschäfte der EZB zu führen.

Als oberstes Entscheidungsorgan der EZB setzt sich der EZB- Rat aus allen Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken zusammen. Hauptaufgaben des EZB- Rats:

- Leitlinien und Beschlüsse, die zur Erfüllung der dem ESZB übertragenen Aufgaben notwendig sind, zu erlassen.

- Die Geldpolitik der Gemeinschaft festzulegen. ( geldpolitische Zwischenziele, Leitzins, Versorgung des Eurosystems mit Zentralbankgeld)

Die Mitglieder des EZB- Rats3:

-Willem F. Duisenberg PräsidentderEZB -Christian Noyer Vizepräsident derEZB

-Vítor Manuel Ribeiro Constancio Gouverneur, Banco de Portugal (seit 23. Februar 2000)

-Eugenio Domingo Solans Mitglied des Oirektoriums derEZB

-Antonio Fazio Gouverneur, Banca d’Italia

-Sirkka Hämäläinen Mitglied des Oirektoriums derEZB

-Otmar Issing Mitglied, des Oirektoriums derEZB

-Klaus Liebscher Gouverneur, Oesterreichische Nationalbank

-Yves Mersch Gouverneur, Banque centrale du Luxembourg

-Maurice O’Connell Gouverneur, CentralBank oflreland

-Tommaso Padoa-Schioppa Mitglied, des Oirektoriums derEZB

-Guy Quaden (seit 1. März 1999) Gouverneur, Nationale Bank van België/

Banque Nationale de Belgique -Luis Angel Rojo Gouverneur, Banco de España -Antóniojosé Fernandes de Sousa Gouverneur, Banco dePortugal (bis 22. Februar 2000)

-Hans Tietmeyer (bis 31. August 1999) Präsident, DeutscheBundesbank -Jean-Claude Trichet Gouverneur, Banque de Arance -Matti Vanhala Gouverneur, Suomen Pankki

-Alfons Verplaetse Gouverneur, Nationale Bank van België/ (bis 28. Februar 1999) Banque Nationale de Belgique

-Nout Wellink Präsident, De Nederlandsche Bank

-ErnstWelteke (seit 1. September 1999) Präsident, DeutscheBundesbank

2.2. Struktur der EZB/ ESZB

Das ESZB setzt sich aus der EZB und den 15 nationalen Zentralbanken zusammen, wobei zwischen der ESZB und dem „Eurowährungsraum“ unterschieden wird. Letzteres besteht aus der EZB und den 11 am Euro- Währungsraum teilnehmenden Staaten.

Das ESZB wird von den Beschlußorganen der EZB geleitet: Dem EZB- Rat und dem Direktorium. Als drittes Entscheidungsorgan wird der Erweiterte Rat der EZB eingesetzt, solange es Mitgliedstaaten gibt, für die eine Ausnahmeregelung gilt.

Der Erweiterte Rat besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken, d.h. sowohl der teilnehmenden Staaten als auch der nicht teilnehmenden Staaten ( hinzu kommen: Bodil Nyboe Andersen Gouverneur, Danmarks Nationalbank; Urban Bäckström Gouverneur, Sveriges Siksbank, Edward A.J. George Gouverneur, Bank ofEngland, Lucas D. Papademos Gouverneur, Bank von Griechenland).Der Erweiterte Rat nimmt die vom EWI übernommen Aufgaben wahr, welche aufgrund der geltenden Ausnahmeregelungen für die Mitgliedstaaten durchzuführen sind. Er wirkt bei Beratungsfunktionen des ESZB , der Erhebung statistischer Daten und den Vorarbeiten, die erforderlich sind, um die Wechselkurse der Mitgliedsstaaten, die nicht teilnehmen, gegenüber dem Euro unwiderruflich festzulegen.

Der EZB- Rat beschloß imjuli 1998 (gemäß Artikel 9 der EZB- Geschäftsordnung) bestimmte ESZB Ausschüsse einzurichten, die in dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Fachkompetenz einbringen und den Entscheidungsprozeß des ESZB/ EZB unterstützen. Derzeit gibt es 13

Ausschüsse:

- Ausschuß für Rechnungswesen und monetäre Einkünfte/ Hanspeter Scheller
- Ausschuß für Bankaufsicht/ Edgar Meister
- Banknotenausschuß/ Anttli Heinonen
- Haushaltsausschuß/ Liam Barron
- Ausschuß für Presse, Information und Öffentlichkeitsarbeit/ Manfred Körber
- Ausschß für Informationstechnologie/Jim Etherington
- Ausschuß der internen Revision/ Michele Caparello
- Ausschuß für internationale Beziehungen/ Herve Hanoun

Rechtsausschuß/ Antonio de Vicuna

- Ausschuß für Marktoperationen/ Francesco Papadia
- Geldpolitischer Ausschuß/ Gert jan Hogeweg
- Ausschuß für Zahlungs- und Verreschnungssysteme/ Wendelin Hartmann
- Ausschuß für Statistik/ Peter Bull

Das ESZB ist ein unabhängiges System, das bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben keine Weisungen von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Regierungsstellen der Mitgliedsstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen darf. Folgende Bestimmungen sind zur Sicherung der Amtszeit für die Präsidenten der nationalen Zentralbanken und für die Mitglieder des Direktoriums in der Satzung der ESZB enthalten:

- Die Amtszeit der Präsidenten beträgt mindestens 5 Jahre.

- Die Amtszeit der Mitglieder des Direktoriums beträgt 8Jahre. Wiederernennung ist nicht zulässig. Die Satzung des ESZB sieht für die Ernennung des ersten Direktoriums (mit Ausnahme des Präsidenten)verschiedene Amtszeiten für die Mitglieder des Direktoriums vor, um Kontinuität zu gewährleisten.

- Ein Mitglied des Direktoriums kann nur entlassen werden, wenn es die Voraussetzungen für dessen Ausübung nicht mehr erfüllt oder eine schwere Verfehlung begangen hat.

- Der Europäische Gerichtshof ist für die Schlichtung aller Streitsachen zuständig.

3. Funktion und Ziele der EZB/ ESZB

„ Das vorrangige Ziel des ESZB und der EZB ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten.“(Artikel 2 der ESZB- Satzung). Das ESZB unterstützt die allgemeine Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist und handelt im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb.

Grundlegende Aufgaben des ESZB nach Artikel 3 der ESZB- Satzung:

- Die Geldpolitik der Gemeinschaft festzulegen und auszuführen.
- Devisengeschäfte durchzuführen.
- Die offiziellen Währungsreserven der teilnehmenden Mitgliedsstaaten zu halten und zu verwalten.4
- Das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern

Der Handlungsrahmen, der währungspolitischen Aufgaben des ESZB, wird vom EZB- Rat getroffen. Er muß nicht alle vorhandenen Optionen nutzen und kann die geldpolitischen Instrumente und Verfahren ändern. (Artikel 17- 24, ESZB- Satzung)

3.1. Geldpolitische Instrumente

Aufgrund ihrer Funktion und Wirkungsweise lassen sich die geldpolitischen Instrumente des ESZB in folgende Hauptgruppen unterteilen5:

3.1.1 Offenmarktgeschäfte — mit diesem Instrument steuert die Notenbank die

Liquiditätsausstattung des Finanzsystems und —indirekt- die längerfristige Versorgung der Wirtschaft mit Zentralbankgeld. Die Vorschrift am offenem Markt zu agieren, verbietet vor allem den Kauf von Schuldtiteln durch die EZB direkt aus der Hand des Schuldners. Bei solch einem Kauf würde es sich nämlich um eine Kreditgewährung handeln und nicht um ein Offenmarktgeschäft. Offenmarktgeschäfte können endgültig oder nur auf Zeit erfolgen. Beim letzteren Fall handelt es sich dann um Pensionsgeschäfte. Fünf Arten von Instrumenten zur Durchführung von Offenmarktgeschäften stehen dem ESZB zur Verfügung:

- Befristete Transaktionen ( Pensionsgeschäfte und Pfandkredite )
- Definitive Käufe bzw. Verkäufe
- Emission von Schuldverschreibungen
- Devisenswapgeschäfte: Benötigte Devisen werden im voraus gekauft oder verkauft; somit soll das Wechselkursrisiko auf ein Minimum beschränkt werden.
- Hereinnahme von Termineinlagen

Die Zielsetzung, der Rhythmus und das Verfahren unterteilt die Offenmarktgeschäfte in vier

Kategorien:

- Befristete Transaktionen, die im wöchentlichen Abstand und mit einer Laufzeit von zwei

Wochen stattfinden, dienen als Hauptrefinanzierungsinstrument, da sie dem Finanzsektor das größte Refinanzierungsvolumen zur Verfügung stellen und liquiditätszuführend wirken. Mit dem Begriff Refinanzierung wird die Kreditgewährung der EZB an die Kreditinstitute durch den Ankauf ( Rediskontkredit ) und die Menge ( Rediskontkontingent ) bezeichnet.

- Befristete Transaktionen im monatlichen Abstand und mit einer Laufzeit von drei Monaten bieten längerfristige Refinanzierung, sollen aber keine Signalwirkung haben.

- Feinsteuerungsoperationen sollen eine ausgleichende Wirkung auf unerwartete Liquiditätsschwankungen und Zinssätze haben. Sie werden üblicherweise von den nationalen Zentralbanken in Schnelltendern und bilateralen Geschäften ausgeführt.

Die EZB und die nationalen Zentralbanken können somit auf den Finanzmärkten tätig werden, indem sie auf Gemeinschafts- oder Drittlandswährungen lautende Forderungen und börsengängige Wertpapiere sowie Edelmetalle endgültig (per Kasse oder Termin) oder im Rahmen von Rückkaufvereinbarungen kaufen oder verkaufen. Dabei wird das Geld sozusagen "versteigert": Die Zentralbank gibt den Zins vor, zu dem die Banken ihre Mengen-Angebote abgeben können, oder sie gibt die Menge vor, die sie denjenigen Banken zuzuteilen gedenkt, die die höchsten Zinsen bieten. In Deutschland wurden diese Geschäfte als sogenannte "Pensionsgeschäfte" getätigt, d. h. Ankauf von Staatspapieren mit gleichzeitiger Rückkaufvereinbarung. Von Wertpapierpensionsgeschäften spricht man bei einer weiteren Variante der Offenmarktgeschäfte: Hier werden Offenmarktgeschäfte mit Rückkaufvereinbarung abgeschlossen, das heißt, sie werden auf Termin zurückgekauft. Sie sind die wichtigste Art von Offenmarktgeschäften. Ein Kauf erhöht die Bankenliquidität, ein Verkauf dagegen wirkt liquiditätsmindernd. Unter die Offenmarktpolitik fallen auch Kreditgeschäfte mit Kreditinstituten und anderen Marktteilnehmern, wobei für die Darlehen ausreichende Sicherheiten gestellt werden müssen, die bei der EZB in Kategorien- 1 und Kategorie- 2 eingeteilt werden: Kategorie — 1 Sicherheiten umfassen marktfähige Schuldtitel, die von der EZB festgelegte Kriterien erfüllen müssen. Kategorie- 2 Sicherheiten sind weiter marktfähige und nicht marktfähige Schuldtitel, die für die nationalen Finanzmärkte und Bankensysteme von besonderer Bedeutung sind.

Ankauf von Offenmarktpapieren — Liquidität wird zur Verfügung gestellt

Verkauf von Offenmarkpapieren — Liquidität wird entzogen

3.1.2 Ständige Fazilitäten

begrenzen die Zinsausschläge am Markt für Tagesgeschäfte. Finanzinstitute können sich zu genau bestimmten, einheitlichen Bedingungen fehlende Mittel über Nacht vom ESZB beschaffen ( Spitzenrefinanzierungsfazilität ) bzw. überschüssige Mittel über Nacht beim ESZB anlegen ( Einlagenfazilität ). Die Spitzenrefinanzierungsfazilität entspricht dem bisherigen Lombardkredit ( Beleihung von Wertpapieren )der Bundesbank und markiert die Oberkante der Zinsbandbreite für Tagesgeld. Eine ständige Einlagenfazilität gab es bisher bei der Bundesbank nicht. Der Zinssatz für Die Einlagenfazilität bildet die Unterkante beim Tagesgeld.

3.1.3 Mindestreserven — Die Mindestreserve dient zur Beeinflussung der Kreditschöpfungsmöglichkeiten der Kreditinstitute und führt bei einer Erhöhung zu einer Verknappung des Geldangebotes und damit zur Erhöhung der Zinsen. Der Mindestreservepflicht unterliegen alle Kreditinstitute im Sinne der Bankrechtskoordinierungs- Richtlinie. Die Berechnung des Mindestreservesolls wird anhand der Meldungen zur Geld- und Bankenstatistik der EZB am Monatsende ermittelt. Die Mindestreserve ist im Durchschnitt eines Monats zu erfüllen. Eine wesentliche Neuerung zur Bundesbankpraxis besteht darin, daß die durchschnittlichen Mindestreserveguthaben marktmäßig verzinst werden. ( Zur Reservebasis gehören die Passivposten „Einlagen“, „ausgegebene Schuldverschreibungen“, sowie „Geldmarktpapiere“ ).

Zur Geldpolitik:

Zur Konjunkturbelebung ( expansive Geldpolitik ): - Ankauf und Erhöhung der Menge von Offenmarkpapieren, - Senkung der Mindestreserve, - Senkung der Zinsen für die Spitzenrefinanzierungsfazilität,

Zur Konjunkturdämpfung ( kontraktive Geldpolitik ): - Verkauf und Senkung der Menge von Offenmarkpapieren, - Erhöhung der Mindestreserve, - Erhöhung der Zinsen für die Spitzenrefinanzierungsfazilität

3.3 Geschäftspartner — Bei Bestehen einer Mindestreservepflicht werden nur Institute, die an diese gebunden sind, die ständigen Fazilitäten in Anspruch nehmen und an Offenmarkgeschäften über Standardtender teilnehmen dürfen. Bei Fehlen einer Mindestreservepflicht werden sich die Geschäftspartner im allgemeinen auf alle Kreditinstitute im Euro- Währungsraum erstrecken.

3.4 Banknoten - . die EZB das alleinige Recht, die Ausgabe von Banknoten innerhalb der Gemeinschaft zu genehmigen. Zur Ausgabe von Banknoten sind die EZB sowie die nationalen Zentralbanken berechtigt. Die Mitgliedstaaten haben das Recht zur Ausgabe von Münzen, der Umfang dieser Ausgabe muß jedoch von der EZB genehmigt werden.

4. Bewertung

Die angeführten geldpolitischen Instrumente und die institutionelle Struktur, die der EZB durch das ESZB Statut gewährt werden, setzten Maßstäbe, die im Umfang ihrer Unabhängigkeit nur mit denen der Deutschen Bundesbank verglichen werden können. In Bezug aufUnabhängigkeit von politischen Einflüssen und geldpolitischer Kontinuität hat die EZB Vollmachten inne, die ihr den Status einer supranationalen Institution mit der Machtfülle eines Ministerrates oder eines Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs geben. Nicht ohne Grund, denn eine Währung , die den politischen Einflüssen unterliegt, würde, sowohl im Euroraum, als auch außerhalb, von den Devisenmärkten als eine nicht sonderlich stabile Währung interpretiert werden. Betrachtet man die geldpolitischen Instrumente in Form der ,, EZB- Leitzinsen“: Offenmarktgeschäfte und ständige Fazilitäten, unterliegt die Geldmenge innerhalb des Euroraums selbstverständlich restriktiver Kontrolle, um das oberste Ziel der „Preisstabilität“ zu garantieren.

Die Ansprüche des Marktes verlangen einer Währung jedoch noch andere Eigenschaften ab als eine souveräne Geldpolitik. Die geldpolitischen Instrumente sollen schließlich erst greifen, wenn Marktindikatoren eine zu stark expandierende oder stagnierende Wirtschaftsentwicklung belegen und diese die Währung negativ beeinflussen. Devisenmärkte bewerten neben der Geldpolitik auch die allgemeine Wirtschaftslage, die öffentlichen Haushalte und den Währungsraum, mit in vielen Bereichen eigenständigen Nationen und eine dadurch bedingt fehlende, noch nicht koordinierte Sozialpolitik. Da die Euroschwäche immer in Bezug auf den US- Dollar betrachtet wird, wird hier auch entsprechend ein prophezeites oder konkret festgestelltes Wachstum der Eurowirtschaft nicht bedingungslos honoriert, sondern immer im Vergleich zur US- Wirtschaft gesehen, die stärker expandiert als das „Euroland“. In dem gleichen Licht muß man eine fehlende gemeinsame Haushaltspolitik und Sozialpolitik sehen. All das findet man jenseits des Atlantiks in einer Form, die den Devisenmärkten wesentlich attraktiver erscheint, daß man die europäische Wirtschaft, anhand des aktuellen Eurokurses, für unterbewertet hält, interessiert dort wohl kaum jemanden. Hier stellt sich die Frage, ob man an diesem Punkt der EZB die Verantwortung übertragen kann, dieses Mißverhältnis bzw. die Kursentwicklung geldpolitisch zu steuern, mit der Begründung, daß die vielbeschworene „Preisstabilität“ langfristig nicht mehr gewährleistet sei, da eine Verteuerung der Importe durch das Verhältnis Euro/ US- Dollar langfristig auch den Endverbraucher treffen wird. Nur der Konkurrenzdruck des Marktes verzögert die Verteuerung importierter Produkte und läßt diese erst zeitversetzt auftreten. In der Praxis hat die EZB mit der Erhöhung der Leitzinsen schon die Antwort geliefert: Sie versucht geldpolitisch zu steuern, was wohl kaum auf diesem Wege zu steuern ist.

Eine weitere Erhöhung der Leitzinsen bei weiterem Verfall des Kurses hieße:

a) der Wirtschaft Liquidität zu entziehen und bedingt eine Dämpfung des Wirtschaftswachstums das benötigt wird, um sich dem amerikanischen Wirtschaftswachstum anzunähern.

b) Die u.U. eintretende Stabilisierung des Euro auf einem höhern Niveau würde dem Export der Eurowirtschaft im Zuge dieser Entscheidung durch höhere Preise im Ausland nicht zuträglich sein und zu einer zusätzlichen Belastung des Wachstums der Eurowirtschaft führen.

Diese kurzfristige Stabilisierung des Kurses könnte einen noch rapideren Verfall bewirken und den Handlungsspielräume der Eurostaaten in der Haushaltspolitik auf nationaler Ebene, die aufgrund der momentanen Sparpolitik schon eingeschränkt sind, durch fehlende Steuereinnahmen zusätzlich belasten und eine europäisch koordinierte Sozialpolitik auf einem sozial verträglichen Niveau weiter erschweren.

Des weiteren steht der EZB der Verkauft der Reserve an ausländischen Währungen offen, um die eigene Währung zu stützen. Der Verkauf von Dollar in großen Mengen würde den Höhenflug des Dollar bremsen, doch dieser Steuerungsmechanismus ist, anhand des Volumens der Reserve an US- Dollar den die EZB hält, kein adäquates Mittel den Euro- Kurs zu stabilisieren, da dieses Volumen in Hinsicht auf die Geldmengen die international auf den Devisenmärkten fließen, den Kurs nur unwesentlich beeinflussen würde.

An diesem Punkt sind alle Instrumente der EZB ausgereizt. Man könnte also behaupten, daß:

a) Die EZB die wesentlichen Vorraussetzungen hat die Euro- Währung, in einem durch diese Währung zusammengeschlossenen Staatenbund, der die wirtschaftlichen expansiven Anlagen und die vereinheitlichten und demokratische gestärkten, legislativen- und exekutiven Strukturen einbringt, geldpolitisch souverän und preisstabilisierend zu lenken.

b) Diese Voraussetzungen, da sie nicht vorher geschaffen wurden, eben durch diese gemeinsame Währung dringend benötigt und deren Schaffung beschleunigt werden, wenn eine stabile Währung gewährleistet sein soll. Diese Voraussetzungen können nicht durch geldpolitische Eingriffe der EZB ersetzt werden.

5. Literatur

- JahresberichtderEZB1998, pdf- Datei für den Acrobat Reader unter der Adresse: http//www.bundesbank.de

- JahresberichtderEZB1999, pdf- Datei für den Acrobat Reader unter der Adresse: http://www.bundesbank.de

- Errichtung des ESZB/ Geschichte- drei Stufen auf dem Weg zur WWU, htm- Dokument unter der Adresse: http://www.oenb.co.at/oenb/ezb/mirror/geschichte.htm. vom 17.04.00

- Organisation des ESZB, Oesterreichische Nationalbank, Sekretariat des Direktoriums/ Öffentlichkeitsarbeit, htm- Dokument unter der Adresse: http://www.oenb.co.at/oenb/ezb/mirror/organisation.htm· vom 17.04.00

- Ziele und Aufgaben des ESZB, Oesterreichische Nationalbank, Sekretariat des Direktoriums/ Öffentlichkeitsarbeit, htm- Dokument unter der Adresse: http://www.oenb.co.at/oenb/ezb/mirror/funktionen.htm· vom 17.04.00

- EWU- das geldpolitische Instrumentarium der EZB, Veröffentlichung der WestLB, htm- Dokument unter der Adresse: http://www.westlb.de/euro/ewu450.htm. vom 22.04.00

- Allgemeine Wirtschaftslehre für Industriekaufleute, Möhlmeier/ Wurm, Stam- Verlag 1997

6. Anlagen

Anlage 1: Grafik zur Struktur des ESZB Anlage 2: Grafik zu den Ausschüssen des ESZB Anlage 3: Grafik zum Direktorium der EZB

[...]


1 EZB-Jahresbericht 1998, S.135/6

2 EZB-Jahresbericht 1998, S. 140

3 EZB-Jahresbericht 1999, S. 151ff

4 Österreichische Nationalbank, http: //www.oenb.co.at/oenb/ezb/mirror/funktionen.htm. 17.04.00 und West LB, http://www.westlb.de/euro/ewu450.htm- 22.04.00

5 Allgemeine Wirtschaftslehre für Industriekaufleute, S.512ff., Möhlheimer/ Wurm, Stam-Verlag/ Köln 1997 und Österreichische Nationalbank, http: //www.oenb.co.at/oenb/ezb/mirror/funktionen.htm. 17.04.00 und West LB, http://www.westlb.de/euro/ewu450.htm. 22.04.00

Final del extracto de 14 páginas

Detalles

Título
Funktion, Organisation und Ziele der EZB im ESZB
Universidad
Protestant University of Applied Sciences Rheinland-Westfalen-Lippe
Curso
Verwaltung und Organisation/Europapolitik
Autor
Año
2000
Páginas
14
No. de catálogo
V101663
ISBN (Ebook)
9783640000760
Tamaño de fichero
426 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
EZB, Sozialarbeit, Verwaltung, Organisation, Europa, ESZB
Citar trabajo
Nehat Helber (Autor), 2000, Funktion, Organisation und Ziele der EZB im ESZB, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101663

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