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Gewerblicher Rechtschutz in Österreich

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- Unwahre Anpreisungen, z.B. „aus eigener Erzeugung“, wenn dies nicht zutrifft.
- Herabsetzung der Konkurrenz
- Verrat von Geschäftsgeheimnissen
- Bestechung von Angestellten.
- die Marke
- der Inhaber der Marke
- die Waren und Dienstleistungen, für welche die Marke bestimmt ist
- Beginn der Schutzdauer

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

- Abbildung des Musters
- Der Musterinhaber
- Evtl. der Schöpfer
- Die Erzeugnisse, für die das Muster bestimmt ist
- Erfindungen, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen oder Sittenwidrig sind
- Verfahren zur chirurgischen und therapeutischen Behandlung von Menschen und deren Diagnose
- Neue Pflanzensorten oder Tierarten, sowie Biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren
- der Literatur (auch Bühnenwerke, Computerprogramme)
- der Tonkunst (Noten, CD´s,...)
- der bildenden Kunst
- der Filmkunst

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb:

Dieses Gesetz soll Auswüchse im Wettbewerb verhindern. Wer dieses Gesetz überschreitet, kann auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt werden.

Verboten sind:

- Unwahre Anpreisungen, z.B. „aus eigener Erzeugung“, wenn dies nicht zutrifft.
- Herabsetzung der Konkurrenz
- Verrat von Geschäftsgeheimnissen
- Bestechung von Angestellten.

Marken:

Marken dienen dazu, gleichartige Waren oder Dienstleistungen verschiedener Unternehmer voneinander zu unterscheiden. Das Alleinrecht zum Gebrauch einer Marke kann man sich durch Eintragung in das Markenregister (beim Patentamt in Wien) sichern. Eingetragen wird:

- die Marke
- der Inhaber der Marke
- die Waren und Dienstleistungen, für welche die Marke bestimmt ist
- Beginn der Schutzdauer

Ausgenommen sind Hoheitszeichen, amtliche Prüfzeichen, Zeichen internationaler Organisationen, sowie Zeichen, die Ärgernis erregen, bzw. Täuschung des Publikums hervorrufen würden.

Das Markenregister ist ein öffentliches Buch, in das jedermann Einsicht nehmen kann, und davon beglaubigte Abschriften verlangen kann.

Der Markenschutz dauert 10 Jahre (international 20 Jahre), kann jedoch jederzeit bei rechtzeitiger Einbringung eines Antrages verlängert werden.

Werden Marken von nicht berechtigten Firmen verwendet, kann man dagegen gerichtlich vorgehen, wobei das Markenrecht nicht ausschließt, dass andere Unternehmer das gleiche Zeichen zur Kennzeichnung nicht gleichartiger Waren gebrauchen dürfen.

Es gibt:

- Wortmarken (Ziffernmarken), z. B. Philips, Parker, Sony, 4711

Häufig gestellte Fragen

Was sind Beispiele für unlauteren Wettbewerb laut dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb?

Laut dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sind beispielsweise folgende Handlungen verboten: unwahre Anpreisungen (z.B. "aus eigener Erzeugung", wenn dies nicht zutrifft), Herabsetzung der Konkurrenz, Verrat von Geschäftsgeheimnissen und Bestechung von Angestellten.

Was ist das Ziel des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb?

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb soll Auswüchse im Wettbewerb verhindern. Wer dieses Gesetz überschreitet, kann auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt werden.

Was ist der Zweck einer Marke?

Marken dienen dazu, gleichartige Waren oder Dienstleistungen verschiedener Unternehmer voneinander zu unterscheiden.

Wie kann man sich das Alleinrecht zur Nutzung einer Marke sichern?

Das Alleinrecht zum Gebrauch einer Marke kann man sich durch Eintragung in das Markenregister (beim Patentamt in Wien) sichern.

Welche Informationen werden bei der Eintragung einer Marke im Markenregister festgehalten?

Im Markenregister wird Folgendes eingetragen: die Marke, der Inhaber der Marke, die Waren und Dienstleistungen, für welche die Marke bestimmt ist, und der Beginn der Schutzdauer.

Welche Zeichen sind von der Eintragung als Marke ausgeschlossen?

Ausgenommen von der Eintragung sind Hoheitszeichen, amtliche Prüfzeichen, Zeichen internationaler Organisationen, sowie Zeichen, die Ärgernis erregen, bzw. Täuschung des Publikums hervorrufen würden.

Ist das Markenregister öffentlich zugänglich?

Ja, das Markenregister ist ein öffentliches Buch, in das jedermann Einsicht nehmen kann und davon beglaubigte Abschriften verlangen kann.

Wie lange dauert der Markenschutz?

Der Markenschutz dauert 10 Jahre (international 20 Jahre), kann jedoch jederzeit bei rechtzeitiger Einbringung eines Antrages verlängert werden.

Was kann man tun, wenn eine Marke von einer nicht berechtigten Firma verwendet wird?

Werden Marken von nicht berechtigten Firmen verwendet, kann man dagegen gerichtlich vorgehen, wobei das Markenrecht nicht ausschließt, dass andere Unternehmer das gleiche Zeichen zur Kennzeichnung nicht gleichartiger Waren gebrauchen dürfen.

Welche Arten von Marken gibt es?

Es gibt Wortmarken (Ziffernmarken), z. B. Philips, Parker, Sony, 4711, und Bildmarken, z.B. Mercedes – Stern.

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Title: Gewerblicher Rechtschutz in Österreich

Presentation (Elaboration) , 2001 , 8 Pages , Grade: 1

Autor:in: Bachmayer, Wolfgang (Author)

Law - Comparative Legal Systems, Comparative Law
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Details

Title
Gewerblicher Rechtschutz in Österreich
Grade
1
Author
Bachmayer, Wolfgang (Author)
Publication Year
2001
Pages
8
Catalog Number
V101677
ISBN (eBook)
9783640000906
Language
German
Tags
Gewerblicher Rechtschutz
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Bachmayer, Wolfgang (Author), 2001, Gewerblicher Rechtschutz in Österreich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101677
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