Aufgaben, Organisation und Finanzierung des Internationalen Währungsfonds


Elaboración, 2001

12 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Das Bretton-Woods-Abkommen

2. Die Aufgaben und Ziele des IWF
2.1 Die Tätigkeitsbereiche
2.1.1 Die Überwachung
2.1.2 Die Finanzhilfen
2.1.3 Die technische Hilfe

3. Die Organisation des IWF
3.1 Der Gouverneursrat
3.2 Das Exekutivdirektorium
3.3 Die Ausschüsse

4. Die Finanzrolle des IWF
4.1 Die Sonderziehungsrechte
4.2 Quellen der Finanzmittel des IWF
4.2.1 Die Quoten
4.2.2 Die Kreditaufnahme
4.2.2.1 Die Allgemeinen Kreditvereinbarungen
4.2.2.2 Die Neuen Kreditvereinbarungen
4.2.3 Weitere Quellen
4.3 Gewährung von Finanzhilfe durch den IWF
4.3.1 Kreditprogramme und Anforderungen
4.3.2 Zinssatz und Gebühren für Kredite

5. Aktuelle Entwicklung

Quellenverzeichnis

1. Das Bretton-Woods-Abkommen

Für die Zeit vom 01. bis 22. Juli 1944 waren 44 Teilnehmerstaaten vom US-Finanzminister Henry Morgenthau in ein Hotel des Hochtals von Bretton Woods im Bundesstaat New Hampshire eingeladen. Diese Finanzkonferenz der Vereinten Nationen, an der auch die UdSSR teilnahm, beschloß die Gründung des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank). Diese beiden Organisationen wurden zu zentralen Säulen der Weltwirtschaftsordnung der Nachkriegszeit. In Bretton Woods wurden alle Währungen an den US-Dollar gebunden - so lange, bis sich die USA 1971 aus der Verpflichtung lösten, Dollar jederzeit in Gold einzutauschen. Der IWF und die Weltbank existierten weiter.

Offiziell wurde der IWF am 27. Dezember 1945 mit der Unterzeichnung eines Übereinkommens durch 39 Länder ins Leben gerufen und erhielt den Status einer UNSonderorganisation. Am 01. März 1947 nahm er seine Finanzoperationen auf. Das IWF-Abkommen entwickelte sich in den letzten Jahrzehnten zur bedeutendsten internationalen Organisation auf den Gebieten der weltweiten Währungspolitik und des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs.

2. Die Aufgaben und Ziele des IWF

Der IWF wurde geschaffen, um die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Währungspolitik zu fördern; die Ausweitung und ein ausgewogenes Wachstum des Welthandels zu erleichtern; die Stabilität der Wechselkurse zu fördern; bei der Errichtung eines multilateralen Zahlungssystems mitzuwirken; den Mitgliedsländern in Zahlungsbilanzschwierigkeiten die allgemeinen Fondsmittel zeitweilig und unter angemessenen Sicherungen zur Verfügung zu stellen und die Dauer und das Ausmaß der Ungleichgewichte der internationalen Zahlungsbilanzen der Mitgliedsländer zu verringern. Neben der Bewältigung der Schuldenkrise in der Dritten Welt steht seit 1992 die Strukturanpassung in den Staaten Mittel- und Osteuropas im Vordergrund des IWF. Dort gilt es, die Voraussetzungen für die Entfaltung von Privatinitiativen und Marktwirtschaft zu schaffen.

2.1 Die Tätigkeitsbereiche

2.1.1 Die Überwachung

Die Überwachung ist das Verfahren, mittels dessen der IWF die Wechselkurspolitik seiner Mitgliedsländer im Rahmen einer umfassenden Analyse der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der wirtschaftspolitischen Strategie eines jeden Mitgliedslandes beurteilt. Der IWF erfüllt die ihm obliegenden Überwachungsaufgaben durch: jährliche bilaterale Konsultationen mit einzelnen Ländern; halbjährliche multilaterale Überwachung im Zusammenhang mit seiner Beratung über die weltwirtschaftlichen Aussichten (WEO - World Economic Outlook); sowie vorsorgliche Kreditabkommen, erweiterte Überwachung und Programmaufsicht, die dem Mitgliedsland auch ohne Inanspruchnahme von IWF-Mitteln eine strikte laufende Beobachtung durch den Fonds zusichern. (Vorsorgliche Kreditabkommen dienen dem Zweck, das internationale Vertrauen in die Wirtschaftspolitik eines Mitgliedslandes zu stärken. Die Programmaufsicht kann die Aufstellung von Richtgrößen im Rahmen eines sogenannten „Schattenprogrammes“ beinhalten, sie bedeutet jedoch keine formelle Billigung durch den IWF.) Die Überwachung beruht auf der Überzeugung, daß eine solide und konsequente Wirtschaftspolitik in den einzelnen Ländern zu stabilen Wechselkursen und einer wachsenden und florierenden Weltwirtschaft führt. Die IWF-Überwachung ist sowohl im Gefolge der mexikanischen als auch der asiatischen Finanzkrise verbessert worden.

2.1.2 Die Finanzhilfen

Finanzhilfen schließen Kredite und Darlehen ein, die der IWF Mitgliedsländern in Zahlungsbilanzschwierigkeiten zur Unterstützung ihrer wirtschaftspolitischen Anpassungsund Reformmaßnahmen gewährt. Mit Wirkung vom 30. Juni 2000 unterhielt der IWF Finanzierungsvereinbarungen mit 90 Ländern für bewilligte Kredite in Höhe von insgesamt 49,5 Mrd. Sonderziehungsrechten (SZR).

2.1.3 Die technische Hilfe

Die technische Hilfe besteht aus Fachkenntnissen und Unterstützung, die der IWF seinen Mitgliedsländern in mehreren breitgefassten Bereichen zur Verfügung stellt. Diese umfassen: Gestaltung und Umsetzung der Geld- und Fiskalpolitik; Institutionsaufbau (wie die Errichtung von Zentralbanken oder Schatzämtern); Durchführung von Transaktionen mit dem IWF und deren Rechnungslegung; Erfassung und Aufbereitung statistischer Daten; Ausbildung von Beamten aus Mitgliedsländern im IWF-Institut und - gemeinsam mit anderen internationalen Finanzorganisationen - durch das gemeinsame Wien-Institut, das regionale Fortbildungsinstitut in Singapur, das regionale Ausbildungsprogramm im Nahen Osten und das gemeinsame Afrika-Institut.

3. Die Organisation des IWF

Heute gehören 182 Mitgliedstaaten dem IWF an. Mit dem Beitritt der Staaten Mittel- und Osteuropas, der Schweiz und Russland wurde der IWF 1992 zur weltumspannenden Organisation. Mitglied kann jedes Land werden, das eine unabhängige Außenpolitik betreibt, wenn es bereit ist, die aus dem IWF-Übereinkommen folgenden Pflichten zu enger währungspolitischer Konsultation und Kooperation mit dem IWF zu erfüllen.

3.1 Der Gouverneursrat

Der Gouverneursrat bildet das oberste Organ des IWF. Er ist für alle Grundsatzentscheidungen, wie zum Beispiel die Aufnahme neuer Mitglieder und die Zuteilung neuer Sonderziehungsrechte verantwortlich. Jedes Mitgliedsland entsendet einen Vertreter und einen Stellvertreter in den Gouverneursrat. Dabei handelt es sich in der Regel um den Finanzminister oder den Zentralbankpräsidenten. Abstimmungen erfolgen mit einfacher Mehrheit, wobei sich das Stimmengewicht eines Landes von der Höhe der jeweiligen finanziellen Beteiligung am IWF ableitet. Die USA besitzen zum Beispiel einen Stimmenanteil von 19 %, die EU-Staaten zusammen 28 %, davon Deutschland knapp 6% (dies entspricht 8,2 Mrd. SZR). Japans Anteil ist gleich hoch wie der Deutschlands. Deutschland steht damit zusammen mit Japan auf dem zweiten Rang, hinter den USA, gefolgt von Großbritannien und Frankreich.

Der große Stimmenanteil der USA bedeutet jedoch ein faktisches Vetorecht, da bestimmte Entscheidungen nur mit 85prozentiger Mehrheit gefällt werden dürfen. Die Summe der Mitgliedsquoten beträgt rund 210 Milliarden Sonderziehungsrechte. Dies entspricht über 300 Milliarden US-$.

Da die Gouverneure und ihre Stellvertreter in ihren eigenen Hauptstädten hauptamtlich beschäftigt sind, treten sie nur anläßlich der Jahrestagung zusammen, um sich formal und als Gruppe den Angelegenheiten des Fonds zu widmen. Im übrigen Jahr vermitteln die Gouverneure die Wünsche ihrer Regierungen, die die täglichen Geschäfte des IWF betreffen, ihren Beauftragten, die zum Sitz des Währungsfonds nach Washington abgeordnet sind und das Exekutivdirektorium des Fonds bilden.

3.2 Das Exekutivdirektorium

Das aus 24 Exekutivdirektoren bestehende Exekutivdirektorium führt die laufenden Geschäfte (= ausführendes Organ). Acht Direktoren werden von den Ländern mit den höchsten finanziellen Beteiligungen am sowie dem größten Gläubiger des IWF ernannt und sind weisungsgebunden. Diese Länder sind: China, Deutschland, Frankreich, Japan, Rußland, Saudi-Arabien, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten. Die übrigen 16 Direktoren werden im zwei-Jahres-Turnus von den übrigen Mitgliedern gewählt und sind unabhängige Amtsträger. Die Direktoren unterscheiden sich in ihrem Stimmrecht. Während ein gewählter Direktor nur soviele Stimmen zu seiner Verfügung hat, wie die Anzahl der bei der Wahl auf ihn gefallenen Stimmen, besitzt ein ernannter Direktor nur soviele Stimmen wie seinem Land nach der Quotenregelung zusteht. (An diesem Punkt wird die Dominanz der USA bei den Bretton-Woods-Institutionen deutlich. Die USA sind das Land mit den höchsten Quoten und somit der Staat mit den meisten Stimmen.)

Die Exekutivdirektoren treffen mindestens dreimal wöchentlich in einer formalen Sitzung zusammen und überwachen die Umsetzung der von den Mitgliedsregierungen durch den Gouverneursrat festgesetzten Wirtschafts- und Währungspolitik. Abstimmungen im Exekutivdirektorium erfolgen in der Praxis selten. In der Regel wird bereits im Vorfeld eine für alle Beteiligten tragbare Lösung gefunden. Der geschäftsführende Direktor wird als Leiter des gesamten Mitarbeiterstabes des IWF alle fünf Jahre vom Exekutivdirektorium gewählt. Er ist gleichzeitig dessen Vorsitzender.

Derzeit sind ungefähr 2.700 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus 123 Ländern beim IWF beschäftigt. Geschäftsführenden Direktor ist Horst Köhler aus Deutschland. Dieses Amt wird traditionsgemäß einem Europäer oder wenigstens einem Nicht-Amerikaner übertragen. (Der Präsident der Weltbank ist in der Regel ein Bürger der Vereinigten Staaten.)

3.3 Die Ausschüsse

Zu bestimmten Sachfragen setzt der Gouverneursrat Ausschüsse ein, die aufgrund ihrer teilweise hochkarätigen Besetzung bedeutende Meinungsbildungsgremien darstellen.

Das beratende Organ des IWF ist der Internationale Währungs- und Finanzausschuß (IMFC), der sich halbjährlich zusammenfindet. Die jüngste Tagung fand am 29. April 2001 in Washington statt.

4. Die Finanzrolle des IWF

Der IWF ist eine genossenschaftliche Institution - in gewisser Hinsicht wie eine Kreditgenossenschaft - in der die Mitgliedsregierungen Mitgliedsländern, die Schwierigkeiten haben, die Einfuhr von Gütern und Dienstleistungen zu bezahlen bzw. ihre Auslandsschulden zu bedienen, vorübergehende Finanzhilfe gewähren. Als Gegenleistung erklärt sich das betreffende Land dazu bereit, politische Reformen durchzuführen, um die Probleme, die den Zahlungsbilanzschwierigkeiten zu Grunde liegen, zu beheben.

4.1 Die Sonderziehungsrechte

Die Sonderziehungsrechte (SZR) sind eine Art Guthaben beim Währungsfonds. Ihre Höhe richtet sich nach der Quote der einzelnen Länder. Die SZR sind ein internationales Zahlungsmittel und werden auf der Basis von Dollar, Yen, D-Mark, Pfund und Franc berechnet. Der SZR-Tageswert wird an jedem Geschäftstag ermittelt und in US-$ ausgedrückt. Die SZR gewähren einen Anspruch auf konvertible Währungen. Sie sind letztlich nichts anderes als eine Kreditlinie, die sich die IWF-Mitglieder gegenseitig einräumen.

4.2 Quellen der Finanzmittel des IWF

4.2.1 Die Quoten

Der größte Teil der IWF-Mittel stammt aus den Subskriptionen der Mitglieder. Beim Beitritt zum IWF zahlt jedes Mitglied eine gewisse Geldsumme als eine Art kreditgenossenschaftliche Einlage, die sogenannte „Quote“.

Quoten dienen mehreren Zwecken. Zunächst stellen sie eine Geldreserve dar, auf die der Fonds zurückgreifen kann, um Mitgliedern in finanziellen Schwierigkeiten Kredite zu gewähren. Zweitens bilden sie die Basis für die Ermittlung der Summe, die das beitragzahlende Mitglied vom IWF ausleihen kann oder die es vom IWF in regelmäßigen Zuteilungen von Spezialwerteinheiten, die als Sonderziehungsrechte (SZR) bezeichnet werden, empfängt. Je mehr ein Mitgliedsland einzahlt, desto mehr kann es in Notzeiten ausleihen. Drittens sind die Quoten entscheidend für das Stimmrecht der Länder. Die Quote eines Mitgliedes bestimmt, wieviele Stimmen es im Fonds zusätzlich zu den 250 Grundstimmrechten, auf die jedes Mitglied Anspruch hat, besitzt. Für je 100.000 SZR seiner Quote wird ihm eine Stimme zugeteilt. Anhand einer Analyse des Wohlstands und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines jeden Landes setzt der IWF die Quote für das betreffende Land fest. Je reicher das Land, desto höher die Quote. Somit spiegelt sie auch die relative Größe seiner Volkswirtschaft wider.

Die Quoten werden alle fünf Jahre überprüft und können entsprechend dem Bedarf des Fonds und dem wirtschaftlichen Wohlstand des Mitglieds erhöht oder gesenkt werden. Durch die ungefähr 45-prozentige Quotenerhöhung im Rahmen der letzten Überprüfung, die im Januar 1999 in Kraft trat, wurden die Gesamtquoten auf ungefähr 300 Mrd. $ (210 Mrd. SZR) aufgestockt.

Die Mitglieder zahlen 25 % ihrer Quotensubskription in der Form von internationalen Reserveaktiva ein - entweder allgemein akzeptierten Devisen (das sind u.a. US-Dollar, Euro, japanische Yen, Pfund Sterling, usw.) oder SZR. Der Rest wird in Form von Bargeld oder eines Wertpapiers in der eigenen Währung des Mitglieds bezahlt, das auf Nachfrage eingelöst werden kann, um Reserveaktiva von diesem Mitglied zu bekommen.

4.2.2 Die Kreditaufnahme

Die Quotensubskription der Mitgliedsländer sind die Hauptquelle für die Finanzmittel des IWF. Die IWF-Mitglieder sind jedoch auch dazu bereit, dem IWF zusätzliche Mittel zu leihen, wenn diese Mittel erforderlich sind, um eine Störung im internationalen Währungssystem zu verhindern oder zu bewältigen oder um eine außergewöhnliche Situation zu beheben, die eine Bedrohung für die Stabilität des Systems darstellt. Die erste solche zusätzliche Finanzierungsquelle, die Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) wurde 1962 eingerichtet; darauf folgte 1998 die Schaffung der Neuen Kreditvereinbarungen (NKV).

4.2.2.1 Die Allgemeinen Kreditvereinbarungen

Die AKV erlauben es dem IWF, unter bestimmten Bedingungen zu marktgestützten Zinssätzen bestimmte Devisenbeträge von 11 Industriestaaten oder deren Zentralbanken zu leihen. Der im Rahmen der AKV zur Verfügung stehende Kreditbetrag beläuft sich auf insgesamt 17 Mrd. SZR (ungefähr 23 Mrd. $), wobei zusätzliche 1,5 Mrd. SZR im Rahmen einer assoziierten Kreditvereinbarung mit Saudi-Arabien zur Verfügung stehen. Die AKV werden alle vier oder fünf Jahre verlängert, zuletzt im November 1997. Die AKV- Bestimmungen erlauben dem IWF auch die Finanzierung von Transaktionen mit Nicht- Teilnehmern (unter strengeren Kriterien als bei Teilnehmern). Der Kreditzinssatz entspricht dem SZR-Zinssatz. Dieser Satz stützt sich auf die Marktsätze für erstklassige Finanzinstrumente in den fünf wichtigsten Industriestaaten, deren Währung im SZR-Korb vertreten ist.

4.2.2.2 Die Neuen Kreditvereinbarungen

Die NKV sind am 17. November 1998 in Kraft getreten. Bei den NKV handelt es sich um eine Reihe von Kreditvereinbarungen zwischen dem IWF und 25 Mitgliedern sowie Institutionen zur Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln an den IWF, um Beeinträchtigungen des internationalen Währungssystems zu verhindern oder zu bewältigen oder um eine außergewöhnliche Situation zu beheben, die die Stabilität dieses Systems gefährdet. Die NKV ersetzen nicht die AKV. Sie sind jedoch die ersten und wichtigsten Mittel im Falle eines zusätzlichen Finanzbedarfs des IWF. Der Gesamtbetrag der dem IWF unter den NKV und den AKV zur Verfügung stehenden Mittel beläuft sich auf 34 Mrd. SZR (ungefähr 46 Mrd. $), doppelt so viel wie unter den AKV allein.

4.2.3 Weitere Quellen

Der IWF verfügt ferner über Mittel aus dem Verkauf von Gold im Besitz des IWF sowie über Mittel, die die Mitglieder in Form von Krediten oder Zuschüssen an den Fonds als Treuhänder vergeben, um einkommensschwachen Mitgliedsländern zu helfen. Diese Mittel dienen der Finanzierung von konzessionären oder zinsvergünstigten Krediten durch die Armutsbekämpfungs- und Wachstumsfazilität (PRGF) oder der Bereitstellung von Zuschüssen an anspruchsberechtigte Mitglieder im Rahmen der Initiative für hochverschuldete arme Länder (HIPCs) um die Auslandsschulden senken zu helfen.

4.3 Gewährung von Finanzhilfe durch den IWF

Der IWF leistet Finanzhilfe an kreditnehmende Mitgliedsländer indem er ihnen Reserveguthaben (in der Form von allgemein akzeptierten Devisen und SZR) zur Verfügung stellt. Dies erfolgt, indem der Kreditnehmer mit seiner eigenen Währung Reserveguthaben vom IWF „kauft“, die dieser seinerseits durch die Quotensubskription erhält. Der Kreditnehmer zahlt die Finanzhilfe zurück, indem er seine eigene Währung gegen internationale Reserveaktiva vom IWF „zurückkauft“. Die Finanzhilfe wird normalerweise in Raten ausgezahlt, die davon abhängig sind, daß das kreditnehmende Land bestimmte wirtschafts- und finanzpolitische Bedingungen erfüllt, bevor die nächste Rate freigegeben wird. Diese Auflagen werden meistens mit den Mitgliedern im Rahmen von Bereitschaftskreditvereinbarungen und der Erweiterten Fondsfazilität beschlossen.

4.3.1 Kreditprogramme und Anforderungen

Die Finanzhilfe des IWF wird den Mitgliedsländern im Rahmen von mehreren Politiken bereitgestellt, deren Auflagen die Art der Zahlungsbilanzschwierigkeiten des Kreditnehmers widerspiegeln. Der größte Teil der IWF-Finanzhilfe wird durch Bereitschaftskreditverein-barungen (SBA) bereitgestellt, die darauf abzielen, kurzfristige, vorübergehende oder konjunkturell bedingte Zahlungsbilanzschwierigkeiten zu beheben und innerhalb von 3 ¼ - 5 Jahren zurückgezahlt werden müssen.

Die Finanzhilfe durch erweiterte Vereinbarungen im Rahmen der Erweiterten Fondsfazilität (EFF), die 1974 eingeführt wurde, ist für Länder mit Zahlungsbilanzschwierigkeiten bestimmt, die in erster Linie auf strukturelle Probleme zurückzuführen sind. Die EFF hat längere Rückzahlungsfristen, 4 ½ - 10 Jahre, um die erforderlichen Reformen zu berücksichtigen, die länger dauern und erst später ihre volle Wirkung entfalten können. Die Fazilität zur Stärkung von Währungsreserven (SRF) wurde 1997 eingeführt, um die Mittel der SBA und EFF zu ergänzen und Finanzhilfe für außergewöhnliche Zahlungsbilanzschwierigkeiten zu gewähren, die auf einen großen kurzfristigen Finanzierungsbedarf zurückzuführen sind, die sich aus einem großen kurzfristigen Vertrauensverlust auf dem Markt ergeben, wie es z. B. in den Finanzkrisen in Mexiko und Asien 1995 und 1997 der Fall war. Die Rückzahlungen sind normalerweise innerhalb von 1 bis 1, 5 Jahren durchzuführen, sie können jedoch auf 2 bis 2,5 Jahre verlängert werden. Die Vorsorgliche Kreditlinie (CCL) wurde 1999 eingeführt. Das Ziel dieses Instrumentes, das seit seiner Schaffung noch nie gebraucht wurde, liegt in der Prävention, um die Ausweitung einer internationalen Finanzkrise zu verhindern, indem Mitglieder, die eine solide Wirtschaftspolitik verfolgen, dazu in die Lage versetzt werden, kurzfristige Finanzhilfe vom IWF zu erhalten. Die Rückzahlungsfrist für CCL-Finanzmittel liegt ebenfalls bei 1 bis 1,5 Jahren (max. 2 bis 2,5 Jahre).

4.3.2 Zinssatz und Gebühren für Kredite

Der Zinssatz für die Finanzhilfe des IWF spiegelt den Zinssatz (Vergütungssatz) wider, der an die Gläubiger gezahlt wird und enthält eine Marge für die Aufstockung der IWF-Reserven und zur Zahlung der Verwaltungskosten des IWF. Der den Gläubiger-Mitgliedern gezahlte Zinssatz (ohne Vergütungssatz) entspricht dem gewichteten Durchschnitt der Marktzinssätze kurzfristiger Instrumente auf den Kapitalmärkten von Frankreich, Deutschland, Japan, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten.

5. Aktuelle Entwicklung

Im Rahmen der diesjährigen Frühjahrstagung am 29. April erklärte der Präsident Horst Köhler, daß sich der Internationale Währungsfonds in Zukunft hauptsächlich auf die Prävention von Finanzkrisen konzentrieren wird. Hierzu werde der Fonds ein Frühwarnsystem entwickeln. Durch ein vorrausschauendes und frühes Eingreifen könne der Fonds effizienter arbeiten und Milliarden-Hilfspakete wie in der Zeit der Asienkrise 1997- 1999 würden seltener notwendig werden.

Zudem sollte die Gewährung von IWF-Krediten Köhler zufolge an weniger Voraussetzungen geknüpft sein, so daß die Regierungen der angeschlagenen Länder mehr Spielraum bei der Gestaltung ihrer Wirtschaftsprogramme erhielten.

Auch müsse der IWF seine Vorschläge für die stärkere Einbeziehung des Privatsektors bei Finanzkrisen vorantreiben.

Quellenverzeichnis

- www.imf.org
- www.erdkunde-online.de
- www.ilka.org
- www.hausarbeiten.de
- www.freespeech.org
- www.efd.admin.ch
- www.ivkoeln.de
- www.sueddeutsche.de
- www.wiwo.de
- www.handelsblatt.de
- Das kleine Wirtschaftslexikon, Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH, Düsseldorf, 1999
- Der internationale Währungsfonds, Übersetzung einer überarbeiteten Beilage zum IMF SURVEY, September 1992

Final del extracto de 12 páginas

Detalles

Título
Aufgaben, Organisation und Finanzierung des Internationalen Währungsfonds
Universidad
Munich University of Applied Sciences
Curso
Wahlpflichtfach Internationale Wirtschaftsbeziehungen
Autor
Año
2001
Páginas
12
No. de catálogo
V101716
ISBN (Ebook)
9783640001293
Tamaño de fichero
361 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Aufgaben, Organisation, Finanzierung, Internationalen, Währungsfonds, Wahlpflichtfach, Internationale, Wirtschaftsbeziehungen
Citar trabajo
Amelie Fröhlich (Autor), 2001, Aufgaben, Organisation und Finanzierung des Internationalen Währungsfonds, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101716

Comentarios

  • visitante el 9/3/2004

    Sehr informativ, aber aehr gefährlich in der Verwendung, da häufig mit unerklärten Fremdwörten umgegangen wird. Sehr gute Arbeit!

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Título: Aufgaben, Organisation und Finanzierung des Internationalen Währungsfonds



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