Wertegemeinschaft NATO im Wandel


Trabajo, 2000

27 Páginas, Calificación: 13 Punkte


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Prinzipen der NATO im Wandel
2.3 Der Nordatlantikvertrag
2.4 Das überarbeitete Strategische Konzept von 1991
2.2.5 Unveränderte Elemente
2.2.6 Neue Elemente
2.3 Das Strategische Konzept von 1999

3.,,out of area" - Einsätze im Zeichen des Neuen Strategischen Konzepts
3.1 Krisenmanagement in Bosnien-Herzegowina
3.1.2 Unterstützung der Vereinten Nationen
3.1.3 Die IFOR Mission
3.1.4 Die SFOR Mission
3.2 Kriseneinsatz im Kosovo
3.2.1 Unterminierung der Vereinten Nationen
3.2.2 Die KFOR Mission

4. Ethische und demokratische Legitimation der NATO
4.1 Sicherheit als Exportgut?
4.2 ,,Wertegemeinschaft" oder ,,Interessengemeinschaft"?

5. Empfehlungen

1. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Jamie P. Shea, der seit zwei Jahrzehnten für die Nordatlantikpakt-Organisation tätig ist und derzeit das Amt des NATO Sprechers und Direktors der Informations- und Presseabteilung bekleidet, brachte die gewandelte Kernfunktion der NATO auf eine kurze Formel: ,,For almost half a century the task of the Western Allies was to prevent a war. Today it is to shape peace."

Shea kennzeichnete mit diesen prägnanten Worten und schon der semantischen Gegenüberstellung von (früher) Krieg und (gegenwärtig) Frieden den veränderten Charakter und mehr noch die neue charakteristische Motivation der NATO in einer veränderten Zeit. Sie möchte nicht mehr nur Krieg verhindern, ergo einen schützenden Schild um das Bündnisgebiet aufstellen, sondern Frieden schaffen, ergo dort friedenskonsolidierend aktiv sein, wo Krieg herrscht. Nur welche Mittel sind der Herstellung von Frieden dienlich? Wo sind die Grenzen des friedensschaffenden Handelns? Recht, Interesse, Risiko? Shea würde die Frage bejahen, ob die NATO in ihrer jüngsten Aktion zurecht Krieg für den Frieden geführt hat.

Der NATO Sprecher stand wie kein anderer ziviler Mitarbeiter der Allianz während der Luftschläge gegen das serbische Regime und serbische Streitkräfte in der Krisenprovinz Kosovo, vom 24. März 1999 an, im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Fast drei Monate werden tägliche Pressekonferenzen abgehalten, die Welt hört und sieht mit. Die internationale Presse stellt ihn sowohl als glaubwürdigen und gerechten Informationsgeber als auch als kriegsbeschönigenden, parteiischen Krieger dar. Shea informiert, analysiert, zählt auf, spricht Warnungen aus, rechtfertigt, entschuldigt und kämpft - für die Luftoperation der NATO, die die Weltöffentlichkeit in Befürworter und Gegner gespalten hat.

Klar ist, daß die NATO mit ihrer Aktion unanfechtbare Ziele verfolgte, die im Sinne von Menschenrechten und Minderheitenschutz stehen. Der NATO Sprecher wurde in der Zeit der Pressekonferenzen, die ihm neben dem Kosovokrieg wie ein ,,Krieg der Information" erschien, nicht müde, zu betonen, daß die NATO Luftschläge im Namen der Menschenrechte gegen ein diktatorisches Regime geführt wurden - also der offiziellen NATO Meinung nach offensichtlich Gut gegen Böse kämpfte.

Klar ist aber auch, daß die NATO mit ihrem Eingreifen in die offensichtlich innerstaatliche (serbische) Angelegenheit des Kosovokonflikts mehrere vertragliche Abmachungen mißachtete, ja brach. Sie brach das Gewaltverbot, das in der Charta der Vereinten Nationen ausdrücklich festgeschrieben ist. Sie mißachtete die Hierarchie der institutionellen Kompetenzen, denn sie erhielt kein Mandat der Vereinten Nationen für ein militärisches Einschreiten gegen Serbien. Sie agierte militärisch, zwar ausgestattet mit einer Konsensentscheidung der souveränen 19 Mitgliedsstaaten der NATO, außerhalb ihres Territoriums, das heißt ,,out of area" und konterkariert dabei selbst die eigenen vertraglichen Verpflichtungen, die besagen, ,,in Übereinstimmung mit den Vereinten Nationen zu handeln, jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf friedlichem Wege zu regeln, den Frieden, die internationaler Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht zu gefährden und sich in ihren internationalen Beziehungen jeder Gewaltandrohung und Gewaltanwendung zu enthalten".1Unweigerlich tritt das Dilemma zutage, in das sich die Allianz durch ihr Krisenmanagement 1999 bugsierte. Bei der Untersuchung zum Thema der strategischen Auftrags der Nordatlantikpakt-Organisation nach 1990 fallen mehrere Dilemmata auf, in denen sich das Bündnis befand und noch heute befindet.

Die vorliegende Arbeit möchte analysieren, inwieweit Sheas Beurteilung heute der Realität entspricht. Es ist zu hinterfragen, ob und in welchem Maße die NATO von einer Krieg vermeidenden Verteidigungsgemeinschaft zu einer friedenserhaltenden, Frieden schaffenden ,,Wertegemeinschaft" heranwachsen konnte und wie sie in Krisen heutiger Zeit für Frieden und Stabilität in einem bestimmten Wirkungskreis eintritt.

Bei der Bearbeitung der Thematik konnte ich meinen eigenen Erfahrungshorizont nicht ausser Betracht lassen. Ich absolvierte ein dreimonatiges Praktikum im Internationalen Stab der Nordatlantikpakt-Organisation, wobei meine Zeit dort knapp zwei Wochen nach dem Ende der Luftoperation begann. Im Zuge eines dokumentarischen Projekts zu der Pressearbeit der NATO innerhalb des Kosovokonflikts kam ich häufig mit dem NATO Pressesprecher und seinen Mitarbeitern in Berührung, die in den 79 Tagen der ,,aircampaign" eine Medienkampagne, wie Shea es ausdrückte, einen Medienkrieg führen mußten. Ich hatte die Gelegenheit zu hinterfragen, wie die Rechtfertigung vor der Weltöffentlichkeit unter den Mitarbeitern selbst ankam, inwieweit Selbstkritik oder Selbstverherrlichung die Ereignisse im Hauptquartier mitbestimmten. Meine Beurteilung möchte ich in die ,,Empfehlungen" der Arbeit mit einfließen lassen.

Kritische Stellungnahmen besonders zu den Themen der Legitimations- bzw. Mandatsfrage sowie zu der ,,out of area"- Problematik erhielt ich durch Ausgaben der Friedensgutachten, des Jahrbuch Frieden und verschiedenen Werken deutscher Wissenschaftler aus den vergangenen Jahren.

2. Prinzipen der NATO im Wandel

Mit dem Zusammenbruch der kommunistischen Herrschaft zu Beginn des letzten Jahrzehnts des 20. Jahrhunderts veränderte sich die sicherheitspolitische Ausgangslage, die die defensive und doch konfrontative Grundhaltung der NATO begründet hatte. Mit dem Verschwinden der kommunistischen Gegenseite, institutionell in Form des Warschauer Paktes zu begreifen, geriet die NATO in eine schwere ,,Legitimationskrise"2. Nichtsdestotrotz trat sie und tritt sie bis heute als die selbstbewußte und stark funktionierende Sicherheitsorganisation des europäischen Kontinents auf, und trotzte allen kritischen Stimmen, die eine Selbstauflösung forderten.

Die NATO besteht seit dem 4. April 1949 vorwiegend als Militärbündnis zur kollektiven Selbstverteidigung ihrer zunächst 12, heute 19 Mitgliedstaaten innerhalb ihres Territoriums3. Obwohl der Washingtoner Gründungsvertrag einen Wechsel der raison d'etre oder gar eine Selbstauflösung nicht ausdrücklich vorsieht, kann man aus dem Vertragswerk herauslesen4, daß es den Mitgliedsstaaten in ihrer Gesamtheit offensteht, im Zuge einer grundsätzlichen Vertragsrevision auch diese letzte Konsequenz zu ziehen. Die NATO könnte es sich also durchaus vorstellen, sich entweder in ein kollektives Sicherheits- und Verteidigungssystem umzuwandeln oder in einem solchen schon existierenden aufzugehen oder auch nur weiterhin über ihren Verteidigungsauftrag hinaus sich den kollektiven Sicherheitsbemühungen einer anderen Organisation zur Verfügung zu stellen.

Doch an die Stelle eines Selbstauflösungsprozesses trat ein Prozeß der Erneuerung und Anpassung. Ist des Pudels Kern politischer Natur, steckt die ehemalige Verteidigungsgemeinschaft ihre sicherheitspolitischen Ziele neu ab und will ihrem Anspruch einer ,,Wertegemeinschaft" gerechter werden, oder steckt reiner Selbsterhaltungstrieb dahinter? Werden Militärlogiker zu Friedenslogikern? Auf diese Fragen soll im folgenden, insbesondere im letzten Kapitel, eingegangen werden.

Der Nordatlantikvertrag von 1949 basiert auf Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen, der das naturgegebene Recht unabhängiger Staaten auf individuelle und kollektive Verteidigung bekräftigt. Die NATO sollte das transatlantische Glied bilden, über das die Sicherheit Nordamerikas dauerhaft mit der Sicherheit Europas verbunden ist. Daraus erwächst ein ,,Gefühl gleicher Sicherheit"5unter den Bündnispartnern, zuerst einmal ungeachtet unterschiedlicher Gegebenheiten und auch unterschiedlicher nationaler militärischer Fähigkeiten in einer Allianz zusammenzustehen. Sicherlich gehört auch zu den Mitteln, mit denen das Bündnis seine Sicherheitspolitik umsetzt, die Erhaltung eines für die Kriegsverhütung und die Gewährleistung einer wirksamen Verteidigung ausreichenden Militärpotentials.

,,Gemeinsame Verteidigung" lautet demnach die Kernidee der NATO, wird doch gemäß Vertrag durch Artikel 5 festgehalten, daß ein bewaffneter Angriff auf eines der Mitglieder als ein Angriff gegen alle betrachtet. Ihre politische Qualität lag theoretisch von Anfang an in der Freiwilligkeit ihres Zusammenschlusses, in der Unabhängigkeit ihrer Mitglieder, die theoretisch keiner automatische Beistandspflicht unterlagen: Das Bündnis ,,mußte nur nach außen schützen, nicht nach innen binden"6. In der Praxis war der kollektive Beistand dagegen straff organisiert. Die Aufstellung möglichst vieler NATO Partner entlang der innerdeutschen Grenze während des Kalten Krieges hatte ein opting out, ein nationales Ablehnen der kollektiven Beistands, nur schwer ermöglicht. Heute sind diese Rahmenbedingungen nicht mehr gegeben und die kollektive Beistandspflicht kann wieder als nationale Fall zu Fall Entscheidung angesehen werde.7

Als vordergründige Sicherheitsaufgaben gibt die NATO der Gegenwart an, ein Fundament für ein stabiles Sicherheitsumfeld zu bieten, das auf Demokratie und der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten beruht, ein Forum der Konsultation darzustellen, in dem sich die Bündnispartner über Sicherheitsrisiken und Bedrohung der ,,gemeinsamen vitalen Interessen" austauschen. Desweiteren sorgt die NATO für Abschreckung und Abwehr von Aggression gegen das Herrschaftsgebiet jedes NATO Mitgliedstaates, gleichsam fördert das Bündnis - seit Mitte der 90er Jahre territoriumsübergreifend - Sicherheit und Stabilität durch eine aktiv gestaltete Zusammenarbeit mit all seinen Partnern im Rahmen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrates8und des Partnership for Peace - Abkommens9sowie durch unilaterale Konsultationen und Kooperation mit Rußland und der Ukraine.

2.1 Das überarbeitete Strategische Konzept von 1991

Das revolutionierte Europa von 1989/1990 bewirkte, daß die NATO Rhetorik eher defensiv argumentierte und die Bedeutung der Allianz als ,,Wertegemeinschaft des freien Westens" hervorgehoben wurde. Die amerikanische politische Meinung plädierte für den Wandel vom militärischen zum politischen Bündnis. ,,Bis an die Grenzen der Selbstverleumdung als Militärpakt" wurde der Wert der Allianz als Management der innerwestlichen und vor allem der transatlantischen Beziehungen betont. Mit dieser eher defensiven Begründung wäre jedoch die Weiterexistenz der NATO allenfalls als politisches Beratungsorgan zu rechtfertigen - so wurde schon bald wieder offensiv argumentiert und in die Zukunft gedacht. Krisen wie der Golfkrieg und die wachsende Bürgerkriegsgefahr in Jugoslawien ließen die kritischen Stimmen verstummen.

Den Auftakt für die Phase der Reformulierung der Daseinsberechtigung, Aufgaben und Strategie bildete die NATO Gipfelkonferenz von Anfang Juli 1990 in London mit dem Beschluß, die NATO politisch und strategisch an die neuen Bedingungen anzupassen und insbesondere eine neue Militärstrategie auszuarbeiten. In der Folgezeit waren verschiedene Stäbe mit den Grundsatzfragen des ,,Neuen Strategischen Konzepts" beschäftigt, wobei sich Kernelemente herausschälten. Das alte, in sich geschlossene Bedrohungsbild wie zu Zeiten des Ost-West-Konflikts wurde von einer dem Begriff der ,,Risiken" abgelöst, aus der die neue Aufgabe der NATO, die Risikovorsorge statt der Bedrohungsabwehr resultierte. Diese terminologische Innovation erscheint von hoher Bedeutung, zumal sie der NATO erlaubt, ihre Existenzberechtigung und eventuelle Aktionen viel flexibler und abstrakter zu rechtfertigen, als dies die frühere starre Fixierung auf die Bedrohung aus dem Osten gestattete10. Mit der auf dem Gipfel der Staats- und Regierungschef der NATO Länder 1991 in Rom verabschiedeten ,,Erklärung von Rom über Frieden und Zusammenarbeit" und dem gebilligten ,,Neuen Strategischen Konzept" trat das Element der Kooperation zu den beiden klassischen Elementen der Bündnisstrategie Verteidigung und Dialog hinzu. Diesem neuartigen Handlungsanspruch wurde die NATO durch zahlreiche Kooperationsvorhaben mit Staaten aus Mittel- und Osteuropa sowie speziell Rußland, der Ukraine und Staaten des Kaukasus, sogar mit Ländern des asiatischen und südamerikanischen Kontinents.

2.2.1 Unveränderte Elemente

Das Grundprinzip der alten Militärstrategie - die Abschreckung durch Kombination konventioneller und nuklearer Mittel - wird aufrechterhalten. Die NATO setzte sich bereits auf der Gipfelkonferenz 1990 dafür ein, daß Nuklearwaffen für die vorhersehbare Zukunft eine entscheidende Rolle behalten. Erst im darauffolgenden Jahr zeichnete sich eine veränderte Haltung zur Militärstrategie ab, ohne den Verzicht auf die Option zum nuklearen Ersteinsatz in Aussicht zu stellen.

Die Operationspläne für die bisherige Vorneverteidigung entlang der innerdeutschen Grenze wurden außer Kraft gesetzt und durch eine ,,reduzierte Vornepräsenz" hochmobiler Streitkräfte ersetzt, Manöverprogramme verkleinert, erste personelle, logistische Einsparungen vorgenommen. Im militärischen Bereich wird aber der strategische Neuanfang gescheut. So läßt das Strategische Konzept von 1991 verlauten, daß die ,,Bündnispartner ein Militärpotential unterhalten, das ausreicht, jeden potentiellen Angreifer davon zu überzeugen, daß die Anwendung von Gewalt ... auf eine gemeinsame wirkungsvolle Reaktion aller Bündnispartner stoßen würde und daß die mit der Auslösung eines Konflikts verbundenen Risiken größer wären als jeder zu erwartende Gewinn"11. Es läßt sich daraus interpretieren, daß das immer noch auf eine Angemessene Abschreckung gesetzt wird, die allenfalls eine entschärfte und flexible Variante erhält.

Die NATO will sich auch weiterhin für schon verfolgte Ziele einsetzen, wie die Ausbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verhindern und den Export von rüstungsrelevanten Gütern zu kontrollieren.

2.2.2 Neue Elemente

Ein weiteres neues Element der NATO Strategie war die Identifizierung neuer Risiken, die weiter und abstrakter gefaßt waren als das fixe Bedrohungskonzept zu Zeiten des Kalten Krieges, und damit die Umorientierung hin zu neuen Aufgaben, die sich daraus ergaben. Die NATO scheinz sich der ,,Herausforderung der kollektiven Sicherheit mit virtuell unbegrenztem Geltungsbereich"12, also einem Territorium, was über die in Artikel 6 ausgeführte Region herausgeht, stellen zu wollen.

Als Risikofaktoren kristallisierten sich die ehemalige UdSSR, Südosteuropa und die Dritte Welt heraus. Eingestanden wird zwar, daß die UdSSR nach ihrem Kollaps weder die Fähigkeit noch die Absicht hatte, NATO Mitglieder militärisch herauszufordern. Gleichwohl blieb sie allein schon aufgrund der ,,Kombination von interner Destabilisierung und militärischer Stärke"13ein Risikofaktor, mit dem Zerfall der UdSSR in Einzelrepubliken bestätigte sich wohl die Befürchtung der NATO Strategen.

Mit dem Risikofaktor Südosteuropa war neben der Befürchtung, ethnische Konflikte könnten gewaltsam ausgetragen werden, außerdem das sicherheitsgefährdende Risiko der ,,Massenmigration von Ost nach West" in Betracht gezogen worden. Dies stellte in den Augen der NATO Länder eine ernstzunehmende Bedrohung ihrer gemeinsamen Interessen dar. Ähnliche Risiken werden dem Süden des NATO-Territoriums zugerechnet. Bezüglich der Dritten Welt fallen destabilisierende Probleme wie islamischer Fundamentalismus, Terrorismus und Unberechenbarkeit von Militärregierungen auf.

Bei der Skizzierung der Risiken ist nicht von der Hand zu weisen, daß sich die ,,neue NATO der postsowjetischen und postkonfrontativen Ära" im Verhältnis zur alten NATO der nuklearen Abschreckung und der geschlossenen Verteidigung hinter festen Bündnisgrenzen nach vorgefaßten Plänen mit fest eingeteilten Gruppen unwiderruflich verändert hat. Warum? Schon der amerikanische Kongreß brachte es 1990 auf den Punkt: ,,Out of area or out of business" erscheinen die einzigen Alternativen, zwischen denen sich zu entscheiden galt14. Die NATO brachte innerhalb der Diskussion um das Strategische Konzept zum Ausdruck, daß sie einen neuen Daseinszweck gefunden habe, der nicht nur der amerikanischen Forderung, daß Bündnis müsse politischer werden, Rechnung trug. Die zum Zeitpunkt der Debatten 16 Mitglieder der nordatlantischen Allianz formulierten eine neue Kernfunktion: An die Stelle passiver Verteidigungsbereitschaft rückt aktive Friedenssicherung mit der Folge von Interventionsbereitschaft jenseits der Bündnisgrenzen mit hoher Beweglichkeit und

Anpassungsfähigkeit an verschiedene, sich schnell verändernde Situationen. Die NATO wurde damit in die Lage versetzt auf neue Krisenformen zu reagieren, in denen nicht mehr alle Allianzpartner von den gleichen Konfliktherden in gleicher Weise beeinträchtigt werden. In der Literatur wird hinsichtlich dieser Aktionen, die sich nach dem neuen Allianzverständnis an der Peripherie des Bündnisgebietes abspielen könnten, von Nicht-Artikel-5-Operationen gesprochen15. Daneben bleibt die eigene Sicherung auf dem geostrategischen Vorfeld des Bündnisgebietes, die Abweisung von Bedrohungen, bestehen, was mit Artikel-5-Operationen bezeichnet werden kann.

2.3 Das Strategische Konzept von 1999

Seit Anfang 1998 beriet die NATO in verschiedenen Stäben ihr neues Strategiekonzept. Auf dem Gipfeltreffen zum fünfzigjährigen Bestehen der Allianz wurde es Ende April in Washington verabschiedet. Bekräftigt wurde die Kompetenzerweiterung der NATO über die Verteidigungsfähigkeit hinaus. Auf Nachdruck der Vereinigten Staaten waren Elemente der Krisenbewältigung, als letzte Handhabe mit militärischen Mitteln durchzuführen, in das Konzept aufgenommen worden.

Das aktualisierte strategische Konzept beinhaltet außerdem folgende Themenschwerpunkte, die die NATO in Zukunft beschäftigen werden: Die Sicherung und Stabilisierung der euro- atlantischen Zone, auch innerhalb des Programms einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität, die Erweiterung der Allianz, den Dialog und die Kooperation mit den Partnern, darunter hervorzuheben Rußland und die Ukraine und die Kontrolle, Abrüstung und die Nichtverbreitung von Massenvernichtungs- und konventionellen Waffen. Interessant ist dabei die Überlegung, daß gerade der neue Schwerpunkt der Krisenbewältigung durch NATO Streitkräfte zweifach hakt: Erstens fragt man sich, warum die NATO Krisenbewältigung zu ihren Aufgaben zählt, zumal es dafür global die UNO und regional die OSZE gibt. Diese Kompetenzfrage ist auch auf andere Missionen übertragbar, gibt es doch für die Prohibition und Kontrolle von Massenvernichtungswaffen oder auch für die europäische Außen- und Sicherheitspolitik entsprechende Institutionen.

3. ,,out of area" - Einsätze im Zeichen des Neuen Strategischen Konzepts

Auslandseinsätze sind die große und ebenso umstrittene Herausforderung der neuen NATO der 90er Jahre. Folgt man den Äußerungen der NATO Verantwortlichen, hat die NATO Großes vor: ,,This new Alliance will be larger, more capable and more flexible, committed to collective defence and able to undertake new missions including contributing to effective conflict prevention and engaging actively in crisis management, including crisis response operations."16

Im Grunde genommen vergangene Operationen resümierend, gewichtet die NATO 1999 einstimmig das Krisenmanagement der alten Aufgabe der kollektiven Verteidigung gegenüber gleich stark. Dabei wolle sie konform zu Artikel 7 des Washingtoner Vertrages handeln, der eine übergeordnete Rolle den Sicherheitsrat der VN einräumt, der die ,,Verantwortlichkeit für die Erhaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit"17innehat. Im Zeichen des Neuen Strategischen Konzepts sind Friedensoperationen, auch wenn sie außerhalb des NATO Einflußgebietes ablaufen, wünschenswert.

Das militärische Konzept der NATO einer flexibel, zeitlich begrenzt zusammengesetzten multinationalen Truppe von 1996 (Combined Joint Task Forces) geht gänzlich im Idealbild der neuen Strategie auf. Die Einsatztruppe tritt dann ad hoc zusammen, um drei Ziele zu erreichen. Erstens können militärische Operationen mit unterschiedlicher Beteiligung der NATO Partner jenseits der Artikel 5 Verpflichtungen und außerhalb der Bündnisgrenzen durchgeführt werden. Zweitens sind Streitkräfte der Allianzpartner sowohl unter Kommando der NATO als auch unter der Führung der Westeuropäischen Union einsetzbar, nach dem Motto ,,seperable but not seperate"18. Letztlich wird Nichtmitgliedern der NATO und hier speziell den PfP Ländern ermöglicht, sich aktiv an militärischen Maßnahmen zur Konfliktbewältigung zu beteiligen.

Vernachlässigen sollte die Argumentation nicht, daß die NATO mit der Neuformulierung der Strategie und insbesondere mit der Option der Auslandseinsätze das Gewaltmonopol der Vereinten Nationen anzweifelt. In der Hierarchie der internationalen Organisationen steht der Sicherheitsrat der VN an erster Stelle, er agiert im Krisenfall in letzter Instanz, auf drei Ebenen: Dies sind die Agressions- und Aggressorfeststellung, der Beschluß der erforderlichen Maßnahmen und gegebenenfalls die Durchführung der jeweiligen Maßnahmen, sei es in eigener Regie, sei es durch Übertragung. Ausgeschlossen ist demnach ein Ausmanövrieren dieser höchsten Instanz.

Zum ersten Auslandseinsatz entschied sich die NATO, so relativ verspätet er zwar zur Durchführung kam, aus unterschiedlichen Motiven heraus. Es war evident geworden, daß sowohl die Europäischen Gemeinschaften (EG) als auch die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) mit der Bewältigung des Krisenmanagements in dem zunehmend außer Kontrolle geratenen militärischen Konflikt überfordert waren. Auch die Erfahrung und Autorität der VN reichten nicht aus, die Konfliktparteien zum Einlenken zu bewegen. Es blieb als militärisch potente Organisation nur die NATO, die Beschlüsse der VN umzusetzen. Der Krieg über Bosnien erschien als ein ,,wichtiger Testfall" für die Fähigkeit, sich außerhalb der Bündnisgrenzen veränderten Sicherheitsbedürfnissen zu stellen.19

Schließlich waren die Verletzungen der Menschen- und Völkerrechte ein Einsatzmotiv der NATO20.

3.1 Krisenmanagement in Bosnien-Herzegowina

Das politische Fundament für das NATO Engagement im ehemaligen Jugoslawien wurde auf der Ministertagung des Nordatlantikrates, dem höchsten Entscheidungsgremium des Bündnisses, in Oslo im Juni 1992 gelegt. Die Minister betonten in ihrem Kommunique, daß die Sicherheit der Mitgliedstaaten durch das Bündnis und die transatlantische Partnerschaft garantiert wird, und äußerten ihre Überzeugung, daß die Sicherheit in der euro-atlantischen Region zunehmend von einem Geflecht der sich gegenseitig ergänzenden Institutionen gewährleistet wird. Zu diesem Anlaß machten die Außenminister ihre Bereitschaft deutlich, von Fall zu Fall friedenserhaltende Aktivitäten mit einem Mandat der KSZE (heute namentlich Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE) zu unternehmen, sprich Einheiten und Kenntnisse für Aktivitäten zur Friedenserhaltung zur Verfügung zu stellen.

Im Dezember 1992 bekräftigten die Außenminister der NATO Mitgliedstaaten erneut ihre Haltung. In einer Erklärung zur Lage im ehemaligen Jugoslawien weisen sie der derzeitigen Führung in Serbien und den bosnischen Serben ,,die primäre Verantwortung für den Konflikt in Bosnien-Herzegowina" zu. Die Minister erklärten außerdem ihre Unterstützung für den Fall, daß der VN- Sicherheitsrat eine Resolution zur Durchsetzung der Flugverbotszone und zur Fortsetzung der humanitären Anstrengungen in Bosnien annehmen sollte.

Dieser Fall ereignete sich im darauffolgenden Jahr. Im April 1993 erklärten die NATO Botschafter die Bereitschaft ihrer Staaten, die Resolution 816 des VN-Sicherheitsrates zur militärischen Durchsetzung des Flugverbots über Bosnien-Herzegowina umzusetzen. NATO Generalsekretär Manfred Wörner sprach von einer ,,historischen" Entscheidung, da erstmals ein Einsatz außerhalb des Bündnisgebietes durchgeführt werden sollte.

3.1.1 Unterstützung der Vereinten Nationen

Die Zusammenarbeit mit dem organisierten ,,System kollektiver Sicherheit", den Vereinten Nationen, verlangte der NATO eine strategische Umorientierung ab. Zum einen sollten die NATO Truppen außerhalb ihres Territoriums aktiv werden, zum anderen sollten für diesen erweiterten Verteidigungsauftrag nationale Ressourcen eingesetzt werden. Nichtsdestotrotz war diese institutionelle Verflechtung mit den Vereinten Nationen, die die NATO Streitkräfte zur Stabilisierung eines Konflikt außerhalb ihrer Verteidigungsparameter heranzog, eine notwendige Symbiose. In der Literatur wird unentwegt betont, daß nur eine enge Kooperation zwischen den Vereinten Nationen und der NATO Krisenmanagement effektiv macht. Den VN fehlt es an militärischen Elementen - Truppen, Logistik, Kommando, Kontrolle und Kommunikation - für höhere militärische Operationen. Dagegen ist die NATO als ein straff strukturiertes Verteidigungsbündnis im Besitz dieser militärischen Infrastruktur - ihr mangelt es an politischer Kompetenz, ,,out of area" zu wirken.

Im Juli 1993 verlegte die NATO daraufhin etwa 60 Kampfflugzeuge der USA, Großbritanniens, Frankreichs und der Niederlande nach Italien und bereitete die Einsätze zur Beendigung der Belagerung von Sarajevo vor. Die politischen diplomatischen Verhandlungen zeigten keine Fortschritte, zu verhärtet erschienen die Fronten. Im Januar 1994 dauerte die Drohung mit Luftangriffen mittels eines Ultimatums an die Belagerer an. Ende Februar ging die NATO zu den ersten militärischen Handlungen über, amerikanische Kampfflugzeuge schossen vier serbische Kampfflugzeuge ab. Weitere Angriffe folgten. Im April bombardierten NATO Flugzeuge serbische Stellungen und Panzer bei Goradze. Im August erzwang die Allianz mit Angriffen auf serbische Stellungen innerhalb der 20 Kilometer Zone rund um Sarajevo die Rückgabe entwendeter Waffen. Im November flogen NATO Flugzeuge auf die von Serben kontrollierten Gebiete in Kroatien erste Angriffe.

3.1.2 Die IFOR Mission

Nach mehreren Operationen zur Auflösung des serbischen militärischen Widerstandes und der Gewaltanwendung, aber auch zum Schutz der Schutztruppen der VN, unter anderem mit den Bezeichnungen Operation Deny Flight (Überwachung des Luftraumes, ab April 1993) und Operation Deliberation Force (Luftnahunterstützungseinsätze), gelang es, die serbischen Streitkräfte zum Einlenken zu bewegen. Ein Friedensabkommen zwischen den Republiken Bosnien-Herzegowina, Kroatien und dem ehemaligen Jugoslawien im Dezember 1995 in

Dayton, USA, besiegelte die Waffenruhe. Nach Unterzeichnung wurde eine multinationale Implementation Force unter NATO-Führung, mit einem Mandat der VN, geschaffen. Die Truppe, bekannt unter dem Namen ,,IFOR", erhielt den Auftrag, die militärischen Aspekte des Abkommens umzusetzen und begann am 16. Dezember 1995 im Rahmen der Operation Joint Endeavour ihre Arbeit. Dabei nahm die Truppe - etwa 60.000 Mann stark - mehrere militärische Aufgaben wahr, unter denen die Sicherstellung der dauerhaften Einhaltung der Waffenruhe alleine schon durch ihre Präsenz garantiert war. Außerdem sollte der Truppenrückzug aus der vereinbarten Waffenstillstandszone gewährleistet, schwere Waffen in die Truppenunterkünfte und Kasernen überwacht und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, daß die nicht übernommenen VN-Truppen sicher und rasch abziehen konnten.

Schließlich war ihnen auch die Überwachung des Luftraumes über Bosnien-Herzegowina angedacht.

Ganz im Zeichen der Kompetenzerweiterung der NATO-Strategie war die IFOR Operation mehr als nur eine NATO Operation. Am Ende der IFOR Mission waren 18 Nicht-NATO Staaten, die meisten unter ihnen PfP Länder wie Albanien, Estland, Polen, Schweden, die Tschechische Republik, die Ukraine unter NATO Kommando und auch Rußland - allerdings unter russischem Oberbefehl beteiligt. Auch ist die Zusammenarbeit mit der OSZE zu bemerken, die die IFOR bei ihrer Vorbereitung und Überwachung der Wahlen im September 1996, unterstützte.

Nach dem friedlichen Verlauf der Wahlen in Bosnien hatte die IFOR ihre Mission weitestgehend erfolgreich beendet. Es war jedoch klar, daß auch im zivilen Sektor noch viel zu tun blieb und das Umfeld weiterhin instabil und unsicher sein würde. Der Nordatlantikrat billigte eine politische Weisung für eine von den militärischen Behörden der NATO zu erstellende Studie über die Sicherheitsoption nach Ablauf des einjährigen IFOR-Mandats.

3.1.3 Die SFOR Mission

Die Außen- und Verteidigungsminister der NATO entschieden Ende 1996, daß zur Gewährleistung der Stabilität und des Friedens eine militärische Präsenz notwendig sei. Sie vereinbarten, daß die NATO eine Stabilisierungstruppe aufstellen sollte, die unter dem Namen SFOR am 20. Dezember 1996 für 18 Monate aktiviert wurde, somit die Nachfolge der IFOR antrat - auch mit Ermächtigung der VN ausgestattet.

Hauptaufgaben der SFOR waren speziell die Abschreckung von bzw. Verhinderung der Wiederaufnahme von Feindseligkeiten, die den Frieden bedrohten, Konsolidierung des von der IFOR Erreichten und Förderung eines Friedensprozesses sowie die Unterstützung ziviler Organisationen im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Die rund 31.000 Mann starke Schutztruppe bestand auch in diesem Fall aus Soldaten, die aus NATO- und Nicht-NATO Staaten stammten. Alle 18 Partnerstaaten, die schon im IFOR Einsatz mitwirkten, waren wiederum eingesetzt, hinzu kamen Soldaten aus den Teilnehmerstaaten des ,,Mittelmeer-Dialoges"21der NATO, Marokko, Ägypten, Jordanien, sowie Malaysia, Argentinien, Irland, die Slowakei und Slowenien.

Bemerkenswert ist die Tatsache, daß IFOR und SFOR legitimiert waren, Waffengewalt anzuwenden, falls dies zur Durchführung des Auftrages oder zu ihrem Schutz erforderlich sein sollte.

3.2 Kriseneinsatz im Kosovo

Der militärisch und diplomatisch durchgerungene Frieden in der Balkanregion hielt nicht lange an. Lokal erreichte die internationale Schutztruppe in Bosnien-Herzegowina ein Besänftigen der verfeindeten Parteien, doch ein verwandter ethnischer Konflikt, der sich schon über ein Jahrzehnt anbahnt, begann 1997 und 1998 erste gewaltsame Ausmaße anzunehmen. Ort des Geschehens war die serbische Teilrepublik Kosovo. Das Kosovo war seit den 80er Jahren dauerhaft ethnischen Spannungen ausgesetzt. Albaner stellen die Bevölkerungsmehrheit, Serben regieren den Vielvölkerstaat der Bundesrepublik Jugoslawien. Als das Kosovo innerhalb der oppressiven Politik des serbischen Parteiführers 1989 seinem Autonomiestatus enthoben wurde, war die Eskalation vorprogrammiert. In einem Referendum entschieden sich 1991 die Albaner für die Errichtung einer ,,souveränen und unabhängigen Republik" und leisteten mittels des inoffiziell ernannten Präsidenten Ibrahim Rugova gewaltfreien Widerstand gegen die serbische Unterdrückungspolitik. Nachdem im Daytoner Friedensabkommen eine Regelung des Kosovokonflikts ausgespart wurde, entstand im Frühjahr 1996 erstmals militärischer Widerstand in Form der Befreiungsarmee des Kosovo (UCK), die im Winter 1997 auf 1998 bewaffnete Angriffe gegen serbische Stellungen wie Polizeistationen ausübte.

Ab März 1998 wurden bei Vergeltungseinsätzen der serbischen Miliz mit dem primären Ziel, die als Terroristen verurteilten UCK-Aktivisten zu bekämpfen, zahlreiche albanisch besiedelte Orte zerstört. Der Haß der einen Seite auf die andere Seite nahm zu, die UCK konnte einen stärker werdenden Rückhalt in der albanischen Bevölkerung verbuchen - mittlerweile zählte die informelle Volksarmee 35.000 Mann.

Diplomatische Bemühungen von internationalen Organisationen und Sondergesandten westlicher Mächte sowie Rußlands konnten keine Einigung erzielen, den Konflikt in einer Kompromißlösung friedlich zu lösen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hatte im März 1998 ein Waffenembargo gegen die - im übrigen militärisch ungewöhnlich gut gewappneten22- Konfliktparteien verhängt, und die NATO schritt daran, eine militärische Drohkulisse aufzubauen.

3.2.1 Unterminierung der Vereinten Nationen

Im September 1998 forderte der Sicherheitsrat der VN in der Resolution 1199 unter anderem einen sofortigen Waffenstillstand im Kosovo, die Einstellung aller Repressalien gegen die Zivilbevölkerung und einen Rückzug der Kriegsparteien sowie dessen wirksame internationale Überwachung. Für den Fall der Nichtbefolgung kündigte er der Bundesrepublik Jugoslawien, ,,über die Resolution 1160 hinausgehende `Schritte und zusätzliche Maßnahmen zur ... Wiederherstellung des Friedens und der Stabilität' zu prüfen"23. Trotz alledem kann der Sicherheitsrat keine resolute Haltung an den Tag legen, denn China und Rußlands widersetzte sich jeder konsequent restriktiven Haltung gegenüber Serbien. Dementsprechend war der Rat eher gelähmt als handlungsfähig.

Die NATO schritt hingegen zur Tat über. Am 15. Juni 1998 - ohne die völkerrechtlich erforderliche Rückendeckung der VN - führte sie an der Grenze zum Kosovo in Albanien und Mazedonien ein Luftmanöver. Als sich die serbischen Streitkräfte durch diesen Kräftebeweis nicht einschüchtern ließen, beschloß das Bündnis im September die erste Stufe der Mobilmachung von Luftstreitkräften. Den serbischen Rückzugsberichten war kein Glaube zu schenken, die NATO hielt die Gewaltandrohung aufrecht und erließ sogar zum 13. Oktober 1998 einen ,,Aktivierungsbefehl für Luftangriffe gegen serbische Stellungen" - völkerrechtlich gesehen höchst bedenklich24. Die Begründung liegt auf der Hand: Die Charta der VN verbietet in Artikel 2 Ziffer 4 ausdrücklich jede Gewaltandrohung und Gewaltanwendung25- und auch die NATO selber verpflichtete sich bei ihrer Gründung, internationale Streitfälle friedlich zu regeln und Gewaltandrohung und Gewaltanwendung zu entlassen26.

Nachdem die Friedensverhandlungen in Rambouillet Anfang März 1999 gescheitert waren - die von Ultimaten überschattete Friedenskonferenz scheiterte am Nein der serbischen Seite, die sich nicht einem internationalen Besatzungsstatut unterwerfen und einem Rückzug aus der innerstaatlichen Angelegenheit zustimmen wollte - überschritt die nordatlantische Allianz die Grenze der völkerrechtlichen Legitimität und bombardierte ab dem 24. März 1999 Serbien - einen praktisch souveränen Staat. Sie steckte fünf Ziele ab, die im Kosovokonflikt zu erreichen waren: Das Einstellen jedweder militärischer Aktion und das sofortige Ende von Gewalt, den Rückzug des serbischen Militärs, Polizei und paramilitärischer Streitkräfte aus dem Kosovo, die Stationierung einer internationalen Schutztruppe im Kosovo, die bedingungslose und gesicherte Rückkehr aller Flüchtlinge und Entheimateten und letztlich eine glaubwürdige Versicherung des serbischen Präsidenten Milosevics, auf der Basis der Rambouillet Verhandlungsinhalte eine politische Lösung im Kosovo anzustreben. Der Bruch des geltenden internationalen Rechts, das sich die Verteidigungsgemeinschaft seit ihrer Entstehung als Referenz auferlegt hat, ist den Politikern und Militärs bewußt. Doch er wird bewußt in Kauf genommen. Eine Begründung liefert der damalige Bundesaußenminister Klaus Kinkel: ,,Im Lichte des Unvermögens des Sicherheitsrates, seinem Gewaltmonopol bei dieser besonderen notstandsähnlichen Situation gerecht zu werden, fußt die Rechtsgrundlage angesichts der humanitären Krise im Kosovo auf Sinn und Logik der VN-Resolutionen 1160 und 1199 in Verbindung mit dem Gesichtspunkt der `humanitären Intervention' und einem Mindeststandard in Europa für die Einhaltung der Menschenrechte, dem wir die Qualität eines sich entwickelnden regionalen Völkerrechts beimessen. Dies ist ein Fall, in dem das Völkerrecht ein militärisches Tätigwerden zur Abwendung einer unmittelbar bevorstehenden Katastrophe, nachdem alle zivilen Mittel erschöpft sind, ausnahmsweise erlaubt." Mit anderen Worten: Zum einen glauben die Verantwortlichen, nicht mit einem Mandat der VN ausgestattet, sondern im `Geist' der VN zu handeln. Zum anderen wird hier auf ein ungeschriebenes Gesetz rekurriert, daß eine Beurteilung bzw. Verurteilung der serbischen Herrschaft gestattet und damit ein Einschreiten des Westens rechtfertigt, der für die Werte Menschenrechte, Demokratie und Stabilität steht. Beide Argumentationsstränge sind brüchig. Die Bombardierungen serbischer Stellungen, taktischer statischer Ziele in Serbien und in der Folge mobiler Ziele der serbischen Miliz im Kosovo, dauerten 79 Tage, bis zum 10. Juni 1999. Im Visier der NATO Kampfflugzeuge Am 3. Juni akzeptierte der serbische Präsident Milosevic die Regelungen des Friedensabkommens von Rambouillet, obgleich er einer Niederlage zustimmt, erscheint er in seiner Opferrolle seinem Volke als ein dem Westen trotzender, unbesiegbarer Regent. Der Bombenkrieg - geführt mit technischer Präzision - hinterläßt ein in seiner wirtschaftlichen Entwicklung zurückgeworfenes, kaputtes Land. Hunderttausende Flüchtlinge leben Monate lang in Behelfslagern, fern ab der Heimat, ohne Hab und Gut. Obgleich diese humanitäre Notsituation der terroristischen Machtpolitik der Serben anzulasten ist, muß der Westen zugeben, dem überfordert gegenübergestanden zu haben - verhindern hätte er es keinesfalls können.

3.2.2 Die KFOR Mission

Nach der Unterzeichnung des Friedensabkommens wurde eine internationale Schutztruppe (KFOR) eingerichtet - eine der Maßnahmen, die aus dem Regelwerk resultierten. Die auf 60.000 Soldaten festgelegte Friedenstruppe der KFOR nahm unmittelbar nach Beendigung der Luftschläge ihre Arbeit auf. Das Kosovo, gezeichnet von Vertreibung und Bürgerkrieg, in etlichen Ortschaften menschenverlassen, wurde in fünf Besatzungszonen eingeteilt, unter amerikanischer, französischer, britischer, italienischer und deutscher Überwachung. Russische Kontingente beteiligten sich in einer den Westen überraschenden Form der Selbstermächtigung, sie empfanden ihren Ausschluß aus der friedenserhaltenden Mission als unzulässig, an der Arbeit in der deutschen und britischen Schutzzone. Gegenwärtig mutet es sich als ein schwieriges und heikles Unterfangen an, das Kosovo in einem Zustand des ,,multiethnischen" Zusammenlebens in Frieden zu erhalten, so wie es NATO Verantwortliche proklamierten. KFOR Truppen haben insbesondere im von serbischen Minderheiten bewohnten Norden der Provinz Probleme, gewaltsame Ausschreitungen zwischen Serben und Albanern zu verhindern. Eine fatale Entwicklung könnte die in der politischen Theorie entwaffnete Befreiungsarmee des Kosovo UCK bedingen, die nunmehr in der Siegerrolle ihren Haß gegen die serbische Bevölkerung im Kosovo ausleben kann. Hervorzuheben bleibt, daß di NATO neben ihrer Verurteilung des serbischen Machtapparates auch die UCK mit ihrer militärischen Stärke unberechenbar und gefährlich erschien. Beispiele zeigen, daß nicht nur Serben verbrecherisch und aggressiv gegen Albaner vorgehen, daß sich im Gegenzug Albaner an Serben rächen und Gewaltakte begehen.

Die Friedenskonsolidierung der KFOR dauert zur Zeit noch an.

4. Ethische und demokratische Legitimation der NATO

Wie schon im ersten Kapitel erwähnt, durchlief die NATO einer ,,Legitimationskrise", als sie sie nach Zusammenbruch der kommunistischen Regime 1989/1990 ohne Feindbild da stand. Doch das Ausfindigmachen neuer Feindbilder, potentieller Konfliktherde in der unmittelbaren und mittelbaren Nachbarschaft des Bündnisses verknüpfte mit der Auflösung des Nordatlantischen Verteidigungszusammenschlusses die Gefahr, ein Sicherheitsvakuum entstehen zu lassen, daß von den scheinbar schwächeren vergleichbaren Organisationen in Westeuropa, der KSZE und der WEU, nicht zu ersetzten war.

Hatte die NATO über vier Jahrzehnte in ihrem Dasein demokratischen Legitimation, muß diese in einem veränderten Weltbild neu erarbeitet werden. Mit einer Umorientierung wollte dieses Ziel erreicht werden. Mit neuen Stichworten versuchte die NATO einem neuen Sinn vorauszueilen: Kooperation, Krisenbewältigung und Sicherheit. Die internationalen Bemühungen, die Krisen auf dem Balkan 1992 bis 1995 friedlich zu schlichten, mißlangen. Die internationalen Organisationen von den VN und der KSZE bzw. OSZE bis zur EU konnten sich nicht gegen verfeindeten Parteien durchsetzen und verloren zusehends an Glaubwürdigkeit.

Mit diesem Erfahrungshorizont setzten die westlichen Staaten im Kosovokonflikt dagegen auf die militärische Drohung, scheinbar letzte Alternative zur Diplomatie. Doch fatalerweise wurde die Wendung Wirklichkeit, die besagt, wer anderen eine Grube grabe, falle selbst hinein. Der Westen mußte in einem Dilemma zu Gewalt greifen, schon um glaubwürdig zu bleiben. In der Konsequenz wurde das Aushebeln der völkerrechtlichen Legitimation in Kauf genommen und die Aktion somit ethisch und demokratisch angreifbar. Für die Zukunft wird es schwierig, eine ethische und demokratische Legitimation der NATO aufrechtzuerhalten. Das Verhältnis zu den Vereinten Nationen hat einen groben Webfehler genommen, die Potenz der NATO ließ die friedenssichernden Kapazitäten der OSZE und der EU schwach erscheinen. Mit dem Anspruch, eine Verteidigungsorganisation darzustellen, die gleichzeitig Sicherheitsaufgaben ,,out of area" unternimmt, wird die Kompetenz jeder anderen Organisation in Frage gestellt.

Das Problem der NATO liegt außerdem in der Bündnisbeschaffenheit selbst: Sie ist eine lokale Verteidigungsorganisation, die wenige militärisch und wirtschaftlich starke Partner zusammenhält. Will man über die Legitimation so weitreichender Entscheidungen wie über Krieg und Frieden diskutieren, muß man ein Höchstmaß demokratischer, d.h. in diesem Falle staatenübergreifender internationaler Zustimmung voraussetzen. Das bedeutet gleichzeitig, daß sich der Großteil wenn nicht alle Teilnehmerstaaten einer Organisation für eine Aktion entschieden haben müssen.

Ist eine Entscheidung des Sicherheitsrates blockiert, würde als Entscheidungsträger eventuell auch noch die OSZE mit 54 bzw. 55 in Frage kommen. Sie kommt der regionalen Vertretung des Systems kollektiver Sicherheit am nähesten - daher der von Politik und Wissenschaft vertretene Ruf ,,OSZE first"27. Je weniger Mitgliedsstaaten eine Organisation besitzt und je spezieller ihre Aufgabenstellung ist, desto weniger kann von einem Höchstmaß an Legitimation ausgegangen werden, das für die Entscheidung zu Krieg als ultima ratio unabdingbar ist. Konkret gesprochen: Die Militärorganisation der NATO mit lediglich 19 Partnern ist ergo nur bedingt legitimiert.

4.1 Sicherheit als Exportgut?

Die NATO hat sich in ihrem Strategischen Konzept für ein sichereres und stabiles Umfeld ausgesprochen, was geographisch ihrem Bündnisgebiet und dessen Peripherie entspricht. Durch die Einrichtung verschiedener Konsultationsforen wie dem Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPR), der Mittel- und Osteuropa und den Kaukasus einbezieht, sowie dem Dialog mit Rußland, der Ukraine und Mittelmeeranrainerstaaten, sind demokratisch und sicherheitspolitisch wenig gefestigte Länder an die NATO gebunden. Die NATO Mitgliedsstaaten versuchen in der Tendenz, ihr Beispiel der demokratischen Stabilität weiterzugeben und hoffen, mit der Integration der ,,sicherheitspolitischen Schwellenländern" ein supranationales Beziehungsgeflecht zu entwickeln.

Im Falle des EAPR scheint dies erfolgversprechend zu werden. Die Erweiterung der NATO um die drei ehemaligen Partnerstaaten Polen, die Tschechische Republik und Ungarn läßt erkennen, daß die NATO nicht unbedingt ein geschlossener Verbund bleiben will. Diese Haltung bestätigt Artikel 10 des Washingtoner Vertrages, der einen Beitritt jedes anderen europäischen Staates grundsätzlich in Aussicht stellt. Sicherlich muß die Mitgliedschaft einstimmig von den Allianzpartnern genehmigt werden, sobald der Kandidat ,,in der Lage ist, die Grundsätze dieses Vertrags zu fördern und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beizutragen"28. Deutlich wird, daß der Ermessensspielraum allein den Mitgliedern obliegt, ob ein Land die Kriterien erfüllt oder nicht. Außerdem ist das Bündnisinteresse ein entscheidender Faktor darzustellen. Wie profitiert das Bündnis von der Erweiterung, in sicherheitspolitischem oder auch militärischem Sinne? Verbessert sich die geostrategische Ausgangslage mit der Angliederung eines Beitrittskandidaten? Aus dem Blickwinkel der meisten Partnerländer waren die militärischen Schulungen, der militärisch-technische und politische Austauschs profitabel. Der Sicherheitstransfer hat Früchte getragen, schon die multinationalen Operationen auf dem Balkan zeugen von einem gestärktem Zusammenhalt von NATO und Partnerstreitkräften. Doch die Stabilität erwächst nicht allein aus dem einseitigen Transfer von politischen und militärischen NATO Standards heraus, sie wurde auf einen fruchtbaren Boden gelegt, der sie nicht als Fremdkörper abstieß. Der Großteil der Partnerländer konnte schon ein Mindestmaß an Demokratisierung der Gesellschaft und eine Trennung von Politik und Militär aufzeigen. Ist Sicherheit aber dorthin exportierbar, wo andere Voraussetzungen vorliegen, wo eine Partnerschaft mit der NATO nicht vorhanden oder sogar nicht gewollt ist? Kann Sicherheit und Stabilität aufgezwungen werden, durch internationalen Druck wie durch militärische Operationen in Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo? Eine Antwort fällt negativ aus. In diesen Regionen hat die internationale Staatengemeinschaft vermißt, früh genug ethnische und soziale Probleme zu erkennen, internationale Hilfe anzukurbeln und in Zusammenarbeit mit demokratischen Parteiführern an der Sicherung der Gesellschaft zu arbeiten. Nach den gewaltsam ausgetragenen Konflikten scheint diese Chance vertan. Nichtsdestotrotz sorgen die Mitarbeiter der VN, der OSZE und der Schutztruppe der KFOR im Nachhinein zu stabilisieren, wiederaufzubauen und eine erneute Eskalation zu verhindern.

4.2 ,,Wertegemeinschaft" oder ,,Interessengemeinschaft"?

Die NATO Mitgliedsstaaten waren seit jeher darauf bedacht, die Allianz nicht nur als reinen Militärpakt, sondern als eine ,,Wertegemeinschaft" zu begreifen. In der Präambel des Washingtoner Vertrages werden die gemeinsamen Werte bekräftigt: Freiheit, Demokratie und die Herrschaft des Rechts. Die Unangreifbarkeit des internationalen Rechts, das nicht zuletzt durch die Charta der Vereinten Nationen und darauf basierend durch die Verfassungen der souveränen Mitgliedstaaten niedergeschrieben ist, wird in mehreren Artikeln des Vertrags

betont. Die NATO sieht sich absolut konform mit den Idealen der VN.

Mit der militärischen Intervention im Kosovo, in 79 Tagen schwerer Bombardierungen, umging die NATO die Entscheidungshoheit der VN und brach mit den sich selbst auferlegten Werten - zu Gunsten eines anderen hohen Werts. Sie propagierte, Krieg gegen ein diktatorisches Regime zu führen, um Menschenrecht zu schützen, welches die Machthaber in Serbien Jahre zuvor verletzt haben und weiter verletzten würden, würde der gerechte Westen nicht einschreiten. Doch eine militärische Intervention im Namen von Menschenrechten zu führen, dazu Völkerrecht zu verletzten, demgegenüber bei Menschenrechtsverletzungen in der Kurdenproblematik in Syrien, dem Iran, Armenien und dem NATO Mitgliedsstaat Türkei, im innerrussischen Tschetschenienkonflikt oder im Nahen Osten nicht eingegriffen wird, erscheint schwer nachvollziehbar.

Zu erklären ist dies, wenn man der NATO neben dem Titel einer ,,Wertegemeinschaft" den Titel einer ,,Interessengemeinschaft" verleiht. Nationales Interesse spielte im Konflikt in Bosnien wie auch im Kosovo eine bedeutende Rolle. Da sich der ethnische Konflikt in der Nachbarschaft des Bündnisgebietes abspielte, war offensichtlich, daß die NATO mit ihrem Niederringen Serbiens eine Diktatur entmachten und einer aggressiven ethnischen Vertreibung, einer demographischen Verschiebung in die Nachbarstaaten, Einhalt gebieten wollte.

Das Dilemma ist klar: Wie kann ein Bündnis ,,Schurkenstaaten" zum Gewaltverzicht und zur Einhaltung von Recht und Ordnung zwingen, wenn es sich selbst davon freistellt?29

5. Empfehlungen

Innerhalb meines Praktikums konnte ich in persönlichen Gesprächen, durch Teilnahme an offiziellen Pressekonferenzen, Briefings und den Sitzungen verschiedener NATO Gremien eine allgemeine Stimmung auffangen.

Meiner Einschätzung nach fand die NATO Luftoperation über Serbien und dem Kosovo und auch die Installierung einer Friedenstruppe KFOR in der NATO selber Zustimmung, jedoch waren sich die Mitarbeiter der Selbstermächtigung, die die Vereinten Nationen ausspielte und Völkerrecht brach, bewußt. Es grassierte eine unsichere Stimmung, welche Konsequenzen dies nach sich ziehen könnte. Ich meine nicht, daß sich die NATO in den nächsten Jahren selbst ein Ende setzt - im Gegenteil, ihr Aufgabenkatalog und ihre Zukunftspläne werden größere Ausmaße annehmen.

Ginge es nach einzelnen NATO Mitgliedern, müsse das Völkerrecht und demnach die Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen neuformuliert werden. Veränderte Passagen wären die innerstaatliche Souveränität, bei Bürgerkrieg oder ethnischem Konflikt angreifbar, und die institutionelle Aufgabenverteilung. Diese Reformierung ist vielleicht notwendig, aber sie macht nicht das Bestehen eines Militärpaktes zwingend notwendig, dem nur ein selektiver Teil von Staaten angehört. Meiner Meinung nach ist die NATO zu stark von amerikanischen Interesse dominiert - obgleich die NATO besonders durch das amerikanische Interesse stark ist. Eine Auflösung der NATO ist in den nächsten Jahren nicht vorauszusehen, zu integer ist das Verteidigungsbündnis, oder besser das ,,Interessenverteidigungsbündnis"30in der Gegenwart geworden. Neue Missionen wie die Partnerschaft für den Frieden, sicherheitspolitische Aktivitäten im Balkan und die zahlreichen Kooperationsvorhaben über den europäischen Kontinent hinaus unterstreichen die wirkungsvolle Arbeit der Allianz. Eine unerwünschte Folge dessen ist, daß europäisch orientierte Projekte wie die Westeuropäische Union oder die auf Friedenssicherung spezialisierte, allerdings noch junge Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa eher schwach wirken, was schon allein ein Vergleich der finanziellen Möglichkeiten bestätigen würde.

Ein Vorschlag, der aber am Widerstand des nordamerikanischen Kontinents scheitern würde, wäre, die Streitkräfte der NATO in einer militärisch zu stärkenden OSZE aufgehen zu lassen. Dieses regionale System kollektiver Sicherheit dürfte allerdings nur mit Mandat der Vereinten Nationen aktiv werden und im Konsens über mögliche militärische Einsätze entscheiden. Ein anderer Vorschlag könnte lauten, die NATO in ihren Entscheidungshierarchien zu reformieren. Dabei könnte man dem Postulat der Kooperation mit dem Osten gerecht werden und dem Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat Entscheidungsbefugnisse zuteilen. Wichtig wäre sicherlich für eine zukünftige Krise die vorherige Konsultation Rußland und anderer osteuropäischer Staaten. So wäre das nationale Interesse weiter gestreut und eine bessere demokratische Legitimierung erreicht.

Die NATO wird sich aber in jedem Fall - wie nach der Zäsur von 1989/1990 - einer Veränderung unterziehen müssen, nicht nur, um dem Vorwurf eines von den Vereinigten Staaten dominierten Interventionsbündnisses bei einem weiteren Konflikt entgegenzugehen. Wichtig ist auch die Neupositionierung zu den Vereinten Nationen, die aus dem Kosovokonflikt alles andere als gestärkt hervorgegangen sind.

Literaturverzeichnis:

- AUS POLITIK UND ZEITGESCHICHTE, B 11/99.

- BIRCHENBACH, Hanne-Margret (Hg.), Jahrbuch Frieden 1992. Konflikte - Abrüstung - Friedensarbeit, München 1993.

- BIRCHENBACH, Hanne-Margret (Hg.), Jahrbuch Frieden 1993. Konflikte - Abrüstung - Friedensarbeit, München 1994.

- BIRCHENBACH, Hanne-Margret (Hg.), Jahrbuch Frieden 1996. Konflikte - Abrüstung - Friedensarbeit, München 1997.

- BORINSKI, Philipp, Die neue NATO-Strategie. Perspektiven militärischer

Sicherheitspolitik in Europa, Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung - Report 1/1993.

- FORSCHUNGSSTÄTTE DER EVANGELISCHEN STUDIENGEMEINSCHAFT,

HESSISCHE STIFTUNG FÜR FRIEDENS- UND KONFLIKTFORSCHUNG, INSTITUT FÜR FRIEDENSFORSCHUNG UND SICHERHEITSPOLITIK AN DER UNIVERSITÄT HAMBURG (Hgg.), Friedensgutachten 1991, Lit Verlag 1991.

- FORSCHUNGSSTÄTTE DER EVANGELISCHEN STUDIENGEMEINSCHAFT,

HESSISCHE STIFTUNG FÜR FRIEDENS- UND KONFLIKTFORSCHUNG, INSTITUT FÜR FRIEDENSFORSCHUNG UND SICHERHEITSPOLITIK AN DER UNIVERSITÄT HAMBURG (Hgg.), Friedensgutachten 1995, Lit Verlag 1995.

- FORSCHUNGSSTÄTTE DER EVANGELISCHEN STUDIENGEMEINSCHAFT,

HESSISCHE STIFTUNG FÜR FRIEDENS- UND KONFLIKTFORSCHUNG, INSTITUT FÜR FRIEDENSFORSCHUNG UND SICHERHEITSPOLITIK AN DER UNIVERSITÄT HAMBURG (Hgg.), Friedensgutachten 1997, Lit Verlag 1997.

- FORSCHUNGSSTÄTTE DER EVANGELISCHEN STUDIENGEMEINSCHAFT,

HESSISCHE STIFTUNG FÜR FRIEDENS- UND KONFLIKTFORSCHUNG, INSTITUT FÜR FRIEDENSFORSCHUNG UND SICHERHEITSPOLITIK AN DER UNIVERSITÄT HAMBURG (Hgg.), Friedensgutachten 1999, Lit Verlag 1999.

- KAMP, Karl-Heinz, Die Flexibilisierung der NATO: Konzept und Perspektiven, Sankt Augustin 1996.

- KAMP, Karl-Heinz, Das neue strategische Konzept der NATO. Entwicklung und Probleme, Sankt Augustin 1998.

- KOSLOWSKI, Gerd, Die NATO und der Krieg in Bosnien-Herzegowina. Deutschland, Frankreich und die USA im Internationalen Krisenmanagement, Greifswald 1995.

- MEIERS, Franz-Josef, NATO's peacekeeping dilemma, Bonn 1996.

- NATO-Presse- und Informationsdienst (Hg.): NATO-Handbuch, Brüssel 1998

- SCHMID, Thomas (Hg.), Krieg im Kosovo, Hamburg 1999.

- SIMON, Jeffrey (Hg.), NATO: The challenge of change, Institute for National Strategic Studies, Washington 1993.

Internetseite http://www.nato.int

[...]


1 Die Verpflichtungen, mit denen sich die NATO zu einer politischen ,,Wertegemeinschaft" macht, sind aus der Präambel des Gründungsvertrages 1949 und aus Artikel 1 herauszulesen. In: MUTZ, Reinhard: Über den Rubikon: Die neue NATO schafft Fakten, in: Forschungsstätte der evangelischen Studiengemeinschaft, Hessische Stiftung für Friedensund Konfliktforschung, Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (Hgg.), Friedensgutachten 1999, Lit Verlag 1999, S. 80.

2 BORINSKI, Philipp, Die neue NATO-Strategie. Perspektiven militärischer Sicherheitspolitik in Europa, Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung - Report 1/1993, S. 1.

3 Der Nordatlantikvertrag wird in Washington von Belgien, Kanada, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Island, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Portugal und den Vereinigten Staaten von Amerika unterzeichnet. Griechenland und die Türkei traten 1952,die Bundesrepublik Deutschland 1955 und Spanien 1982 bei. Von Anbeginn der Allianz an war ihr Sinn und Zweck nicht zu verschleiern: Gemeinsamer Schutz vor militärischer Bedrohung durch den Kommunismus in Gestalt der stets als konventionell stark überlegen beschriebenen Sowjetunion und ihrer Verbündeten. In: KOCH, Jutta: Die NATO: Ein Militärbündnis auf der Suche nach neuen Aufgaben, in: BIRCHENBACH, Hanne-Margret (Hg.), Jahrbuch Frieden 1993. Konflikte - Abrüstung - Friedensarbeit, München 1994, S. 115 f. 1999 werden in einer weiteren Erweiterungsrunde Polen, die Tschechische Republik und Ungarn Mitglied.

4 Artikel 12 des Washingtoner Vertrages unterstreicht diese Interpretation. Im Wortlaut wird auf die mögliche Überprüfung der Vereinbarung eingegangen: ,,Nach zehnjähriger Geltungsdauer des Vertrags oder zu jedem späteren Zeitpunkt werden die Parteien auf Verlangen einer von ihnen miteinander beraten, um den Vertrag unter Berücksichtigung der Umstände zu überprüfen, die dann den Frieden und die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets berühren, zu denen auch die Entwicklung allgemeiner und regionaler Vereinbarungen gehört, die im Rahmen der Satzung der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit dienen." In: NATO-Presse- und Informationsdienst (Hg.): NATO-Handbuch, Brüssel 1998, S. 532.

5 NATO-Presse- und Informationsdienst (Hg.): NATO-Handbuch, Brüssel 1998, S. 26.

6 RÜHL, Lothar: Ein halbes Jahrhundert Nordatlantische Allianz, in : Aus Politik und Zeitgeschichte, B. 11/99, S. 3.

7 Vgl. KAMP, Karl-Heinz, Die Flexibilisierung der NATO: Konzept und Perspektiven, Sankt Augustin 1996, S. 3.

8 Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat (EAPR) geht als Institution aus dem Nordatlantischen Kooperationsrat (NAKR) hervor, der seit Dezember 1991 bestand. Zu den Gründungsmitgliedern gehörten neben den NATO-Ländern sechs Staaten aus Mittel- und Osteuropa sowie die drei baltischen Staaten. Die elf Staaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) schlossen sich im März 1992, Georgien und Albanien im April und Juni 1992 dem Rat an. Seit der NAKR 1997 durch den EAPR ersetzt wurde, wuchs das Forum auf 44 Staaten an , darunter die Schweiz, Österreich, Schweden, Finnland, Mazedonien, Rußland und die Ukraine. In diesem Beratungsorgan werden politische und sicherheitsrelevante Fragen besprochen wie u. a. Krisenmanagement, Rüstungskontrolle, internationaler Terrorismus, Verteidigungsplanung und -haushalte, zivile Notfallplanung und Katastrophenschutz, wissenschaftliche Kooperation. Durch die verstärkte Zusammenarbeit sollen ,,Trennlinien" abgebaut werden, die Chance zur verbesserten Sicherheit im gesamten euro-atlantischen Raum genutzt werden. In: NATO-Presse- und Informationsdienst (Hg.): NATO-Handbuch, Brüssel 1998, S. 95 ff.

9 Die Einführung der Initiative Partnership for Peace 1994 zwischen NATO und ihren Partnern eine neue Dimension zu, die es gestattet, je nach den unterschiedlichen Interessen und Möglichkeiten der beteiligten Staaten praktische militärische Kooperation zu entfalten. Das Programm zielt auf eine Verstärkung der Kapazitäten zur Friedenserhaltung durch gemeinsame Planung, Ausbildung und Übungen und damit auf eine Interoperabilität" der Streitkräfte der Partner mit denen der NATO ab, demnach auch multinationale Friedenstruppen einzusetzen sind. Außerdem vermag das Programm, die nationalen Verteidigungshaushalte transparenter und eine demokratische Kontrolle möglich zu machen. In: NATO-Presse- und Informationsdienst (Hg.): NATO-Handbuch, Brüssel 1998, S. 97.

10 Vgl. BÖGE, Volker: WVO-Auflösung und NATO-Modernisierung: Neue Militärordnung für Europa, in: BIRCHENBACH, Hanne-Margret (Hg.), Jahrbuch Frieden 1992. Konflikte - Abrüstung - Friedensarbeit, München 1993, S. 142.

11 BORINSKI, Philipp, Die neue NATO-Strategie. Perspektiven militärischer Sicherheitspolitik in Europa, Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung - Report 1/1993, S. 14.

12 SPANGER, Hans-Joachim: Die NATO auf dem Weg zu einer pluralistischen Sicherheitsgemeinschaft, in: Forschungsstätte der evangelischen Studiengemeinschaft, Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung, Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (Hgg.), Friedensgutachten 1997, Lit Verlag 1997, S. 42.

13 Vgl. BÖGE, Volker: WVO-Auflösung und NATO-Modernisierung: Neue Militärordnung für Europa, in: BIRCHENBACH, Hanne-Margret (Hg.), Jahrbuch Frieden 1992. Konflikte - Abrüstung - Friedensarbeit, München 1993, S. 142.

14 Vgl. RÜHL, Lothar: Ein halbes Jahrhundert Nordatlantische Allianz, in : Aus Politik und Zeitgeschichte, B. 11/99, S. 7.

15 Vgl. KAMP, Karl-Heinz, Die Flexibilisierung der NATO: Konzept und Perspektiven, Sankt Augustin 1996, S. 14.

16 An Alliance for the 21st Century, Washington Summit Communique, issued by the Heads of State and Government participating in the meeting of the North Atlantic Council in Washington, D.C. on 24th April 1999., NATO Press Release NAC-S(99)64, S.1.

17 Vgl. Artikel 7 des Washingtoner Vertrags: in: NATO-Presse- und Informationsdienst (Hg.): NATO-Handbuch, Brüssel 1998, S. 531.

18 Vgl. KAMP, Karl-Heinz, Die Flexibilisierung der NATO: Konzept und Perspektiven, Sankt Augustin 1996, S. 8.

19 KOSLOWSKI, Gerd, Die NATO und der Krieg in Bosnien-Herzegowina. Deutschland, Frankreich und die USA im Internationalen Krisenmanagement, Greifswald 1995, S. 25 f.

20 Ebd. S. 30.

21 1994 leitete die NATO mit Staaten des Mittelmeerraumes, Ägypten, Israel, Jordanien, Marokko und Tunesien einen Dialog ein, der die Bestrebungen einer stabilen europäischen Sicherheitsarchitektur um die krisengeschüttelte Mittelmeerdimension erweitern soll.

22 MEYER, Berthold: Die westliche Staatenwelt im Strudel der Kosovo-Kriege, in: Forschungsstätte der evangelischen Studiengemeinschaft, Hessische Stiftung für Friedensund Konfliktforschung, Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (Hgg.), Friedensgutachten 1999, Lit Verlag 1999, S. 60.

23 Ebd. S. 63.

24 Ebd.

25 Wortlaut des Artikel 2.4 der Charta der Vereinten Nationen: ,,Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mir den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt"

26 In Artikel 1 des Washingtoner Vertrages heißt es: ,,Die Parteien verpflichten sich, in Übereinstimmung mit der Satzung der Vereinten Nationen, jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf friedlichem Wege so zu regeln, daß der internationale Frieden, die Sicherheit und Gerechtigkeit nicht gefährdet werden, und sich in ihren internationalen Beziehungen jeder Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung zu enthalten, die mit den Zielen der Vereinten Nationen nicht vereinbar ist."

27 LUTZ, Dieter S.: Das Faustrecht der NATO. gegenwärtigen Entwicklung der westlichen Staaten, in: Schmid, Thomas (Hg.), Krieg im Kosovo, Hamburg 1999, S. 231 f.

28 Vgl. Artikel 10 des Washingtoner Vertrags: in: NATO-Presse- und Informationsdienst (Hg.): NATO-Handbuch, Brüssel 1998, S. 531.

29 MUTZ, Reinhard: Über den Rubikon: Die neue NATO schafft Fakten, in: Forschungsstätte der evangelischen Studiengemeinschaft, Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung, Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (Hgg.), Friedensgutachten 1999, Lit Verlag 1999, S. 88.

30 Ebd. S. 85.

Final del extracto de 27 páginas

Detalles

Título
Wertegemeinschaft NATO im Wandel
Universidad
University of Bonn
Curso
Hauptseminar
Calificación
13 Punkte
Autor
Año
2000
Páginas
27
No. de catálogo
V101928
ISBN (Ebook)
9783640003334
Tamaño de fichero
480 KB
Idioma
Alemán
Notas
Auslandseinsätze sind die große und ebenso umstrittene Herausforderung der neuen NATO der 90er Jahre. Ist das Militärbündnis nur auf der Suche nach einer Daseinsberechtigung? Was hat der Einsatz zur Lösung des ethnischen Konflikts im Kosovo bewirkt, was sollte das Muskelspiel?
Palabras clave
Wertegemeinschaft, NATO, Wandel, Hauptseminar
Citar trabajo
Juliane Polenthon (Autor), 2000, Wertegemeinschaft NATO im Wandel, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101928

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Wertegemeinschaft NATO im Wandel



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona