Multiperspektivische Fallarbeit nach Burkhard Müller. Anamnese und Diagnose


Trabajo Escrito, 2019

18 Páginas, Calificación: 1,7

Anónimo


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung in die multiperspektivische Fallarbeit nach Burkhard Müller

2. Falldarstellung: S.

3. Anwendung ausgewählter Arbeitsregeln auf den Fall
3.1. Anamnese
3.1.1. Regel 3
3.1.2. Regel 5
3.2. Diagnose
3.2.1. Regel 7
3.2.2. Regel 9
3.3. Erwägung erster Handlungsschritte

4. Umgang mit möglichen Ambiguitäten

5. Literaturverzeichnis

1. Einführung in die multiperspektivische Fallarbeit nach Burkhard Müller

Die Fallarbeit hat bereits im Studium angehender Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen eine wichtige Bedeutung, da sie einen praktischen Blickwinkel von den Studierenden fordert und sie in Reflexivität und Methodenkompetenz schult (vgl. Graßhoff 2016, S. 279). Da Studierende stark auf den Erwerb theoretischen Wissens fokussiert sind, stellt die praktische Komponente der Fallarbeit oftmals eine Herausforderung dar (vgl. Müller 2017, S. 35). Graßhoff bezeichnet sie daher gar als „Königsweg der Vermittlung von Theorie und Praxis“ (Graßhoff 2016, S. 277). Die multiperspektivische Fallarbeit ist eine von Burkhard Müller entwickelte Methode, die in seinem Werk Sozialpädagogisches Können. Ein Lehrbuch zur multiperspektivischen Fallarbeit. beschrieben wird und in dieser Arbeit Anwendung finden soll.

Der Begriff Fall ist hier aus sozialpädagogisch-sozialarbeiterischer Perspektive zu verstehen. Er ist stets in einem „Handlungszusammenhang“ (Müller 2017, S. 35) zu sehen, was bedeutet, dass erst von einem Fall gesprochen wird, wenn handelnde Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen involviert sind und ist im Gegensatz zu „anderen erziehungswissenschaftlichen Diskursen durch eine spezifische und auch prekäre Gegenstandsbestimmung geprägt.“ (Graßhoff 2016, S. 271). Mit dem multiperspektivischen Ansatz möchte Müller kein konkretes methodisches Vorgehen vermitteln, sondern vielmehr eine Orientierung in der Fallarbeit geben und die Bedeutung des Fragenstellens betonen (vgl. Müller 2017, S. 29). Die multiperspektivische Fallarbeit beschreibt ein Vorgehen, bei dem Fälle „aus mehreren praktisch standortgebundenen Perspektiven befragt werden“ (ebd., S. 71) und „auf ganz unterschiedlichen Ebenen“ betrachtet werden (ebd.). Er nennt hierfür die Fallperspektiven Fall von, Fall für und Fall mit (ebd., S. 43ff.). Als Fall von ist die Rechts- und Sachdimension zu verstehen (ebd., S. 48f.), wie beispielsweise ein Fall von Kindeswohlgefährdung. In der Fallarbeit sind oftmals auch andere Professionen und Instanzen relevant. Die Zuordnung zu einer Instanz meint die Ebene Fall für (ebd., S. 47), beispielsweise ein Fall für das Jugendamt. Die aus Müllers Sicht besonders bedeutsame Dimension Fall mit beschreibt die Zusammenarbeit mit dem Klienten oder der Klientin (ebd., S. 47f.). Ein Fall kann unter dem Blickwinkel aller drei Dimensionen gelesen werden, Müller rät gar dazu, zwischen ihnen zu pendeln (ebd., S. 48). Vier bereits anerkannte Schritte sozialarbeiterischen Handelns setzt er dabei voraus: Die Anamnese, die Diagnose, die Intervention und die Evaluation (Müller 2017, S. 71), die im Verlauf der Arbeit noch an entsprechender Stelle erklärt werden. Diese seien jedoch nicht als lineare Schrittfolge, sondern als zirkulärer Prozess zu denken (ebd., S.76) und verleihen den Fallperspektiven unterschiedliche Bedeutungen (ebd., S. 83).

In dieser Arbeit sollen jeweils zwei ausgewählte Anamnese- und Diagnoseregeln auf einen Fall angewendet werden. Zunächst wird der Fall der 13-jährigen S. dargestellt. Braun, Graßhoff et al. schlagen hierfür einen offenen Zugang vor, da das freie Schreiben über einen Fall bereits eine Reflexion der eigenen Perspektive ermöglichen kann (vgl. Braun, Graßhoff et al. 2011, S. 53). Anschließend soll der Fall nach der dritten (vorher Müller 2012: ebenso dritte) und fünften Anamneseregel (vorher Müller 2012: ebenso fünfte) sowie nach der siebten (vorher Müller 2012: fünfte) und neunten Diagnoseregel (vorher Müller 2012: siebte) bearbeitet werden. Eine genauere Beleuchtung der dazugehörigen Begrifflichkeiten und der Regeln wird im Zuge dessen vorgenommen. Im darauffolgenden Schritt werden mögliche erste Interventionen erarbeitet und abschließend in einem Fazit potenzielle Ambiguitäten bedacht.

2. Falldarstellung: S.

Über S.s Situation liegen Informationen aus (1) der Polizeinote an die Bezirkssozialarbeit (BSA) vor sowie aus einem (2) Gespräch mit der Mutter und (3) einem Gespräch mit S. selbst. Aus (1) polizeilicher Sicht steht ein Diebstahl im Fokus, der von dem strafunmündigen Mädchen in einem Kaufhaus begangen worden ist. S. habe den Kaufhausdetektiv beschimpft und versucht zu flüchten. Bei der polizeilichen Anhörung habe sie angegeben, dass ihr älterer Freund sie zu dem Diebstahl gedrängt habe. Seine Identität habe sie jedoch geschützt. Laut S. habe sie der Kaufhausdetektiv festgehalten und gegen ihren Willen mit ins Büro genommen. Über ihre Strafunmündigkeit war sie aufgeklärt und teilte dies auch den Polizisten mit. Bereits vor drei Monaten habe sie einen Diebstahl begangen. Außerdem sei sie der Polizei bereits bekannt, da sie sich spät abends oder nachts mit älteren Jugendlichen aufgehalten habe, die Alkohol und Drogen konsumierten. Als sie S. einmal nach Hause gebracht hätten, habe der Stiefvater ihr Vorwürfe gemacht und sie als Hure beschimpft, während die Mutter teilnahmslos gewirkt habe. Die (2) Mutter berichtet im Gespräch bei der Bezirkssozialarbeit, dass sie S. von Geburt an allein erzogen habe, da sich der leibliche Vater zuvor getrennt habe und bis heute für S. unbekannt sei. Sie seien mehrmals umgezogen und sie habe mehrere Partnerschaften gehabt, von denen sie sich erhofft hatte, dass sie eine Vaterrolle für S. einnehmen würden. Sie habe diese Partner daher Papa nennen sollen. Dahinter stehe für sie der Wunsch nach einer glücklichen Familie. Seit sechs Jahren sei sie mit einem Mann mit syrischen Wurzeln verheiratet. Mit ihm bekam sie die beiden Söhne, J. (6 Jahre) und K. (4 Jahre). Er verdiene das Geld, sie kümmere sich ganz um den Haushalt und ihre Mutterrolle. Auch die beiden Söhne machten ihr Sorgen, da diese zwar lieb, aber auch anstrengend seien. Da S. jedoch deutlich mehr auffalle, wäre es ihr noch nicht möglich gewesen, wegen der Söhne eine Beratungsstelle aufzusuchen. S. höre nicht auf sie, sie habe falsche Freunde und gehe nicht mehr zur Schule. Das Verhältnis zum Stiefvater habe sich verschlechtert. Früher habe er sie als sein Engelchen bezeichnet und sie sehr verwöhnt, was damals zu Konflikten und zu frechem Verhalten von S. geführt habe. Tendenzen zur Herrschsüchtigkeit habe sie in S. schon immer gesehen. Seit S. zehn Jahre alt ist, mache sie was sie wolle. Sie habe im letzten Jahr viele Verweise bekommen, da sie auf dem Schulhof rauche und schwänze und keine Hausaufgaben mache. Es drohe aufgrund der Schulverweigerung bereits ein Bußgeld. Früher sei sie auf der Realschule gewesen, nun sei sie auf der Mittelschule und die Mutter befürchtet, dass sie den Qualifizierenden Mittelschulabschluss nicht erreichen könne. Sie wisse nicht mehr weiter. Mit ihrem Mann spreche sie nicht darüber, er gebe ihr die Schuld. Sie sei ohne sein Wissen zu dem Termin erschienen. Er hätte am liebsten, dass S. die Familie verlasse, aber sie könne ihr Kind nicht auf die Straße setzen. Sie habe ihr schon öfter Entschuldigungen für die Schule geschrieben, um weitere Probleme zu verhindern. (3) S. wurde von ihrer Mutter und den beiden Brüdern zum Gespräch gebracht. Zunächst zeigte sie sich schweigsam und missmutig, jedoch taute sie nach einigen Fragen auf und berichtete, dass aus ihrer Sicht alles in Ordnung sei, sie habe einen guten Freundeskreis und Freund. Bezüglich des Diebstahls äußert sie sich dahingehend, dass Kaufhäuser ohnehin über viel Geld verfügen und ihre Produkte aus Kinderarbeit beziehen würden, was niemanden kümmern würde. Ihre Mutter mache sich immer viele Sorgen, glaube ihr jedoch, wenn sie sagte, dass sie nichts Schlimmes getan hätte und nur dabei gewesen wäre. Ihre Mutter habe oft versucht, ihr etwas zu verbieten und Strafen und Verbote auch seitens der Lehrer ignoriere sie. Ihre Mutter gebe ihr daher keine Strafen mehr. Zuhause fühlt sich S. offensichtlich nicht wohl, sie beschreibt einen Vorfall, in dem sie in der Nacht heimgekommen sei und der Stiefvater sie aus der Türe gestoßen und beinahe die Treppe hinunterstürzen ließ. Nur durch das Einschreiten ihrer Mutter habe sie die Wohnung betreten dürfen. Der Stiefvater habe sie bereits öfter geschlagen. Hoffnung für Besserung sehe sie darin, dass die Mutter den Stiefvater verlassen sollte, das halte sie jedoch für unwahrscheinlich.

3. Anwendung ausgewählter Arbeitsregeln auf den Fall

Im folgenden Kapitel der Arbeit soll der Fall mit Hilfe von Müllers Arbeitsregeln näher betrachtet werden. Aufgrund des Umfangs der Arbeit werden jeweils zwei ausgesuchte Anamnese- und Diagnoseregeln angewendet. In dieser Studienarbeit wird die aktuell neueste Auflage von Müllers Sozialpädagogisches Können. Ein Lehrbuch zur multiperspektivischen Fallarbeit. herangezogen. Für die Anamnese werden die dritte (vorher Müller 2012: ebenso dritte) und fünfte Anamneseregel (vorher Müller 2012: ebenso fünfte) sowie siebte (vorher Müller 2012: fünfte) und neunte Diagnoseregel (vorher Müller 2012: siebte) ausgewählt. Auch wenn hier mit der Anamnese begonnen wird, sind die Phasen von Anamnese, Diagnose und Intervention als zirkulärer Prozess zu verstehen (vgl. Müller 2017, S. 76). Im Anschluss an die Anwendung dieser Arbeitsregeln werden Überlegungen zu ersten Handlungsschritten vorgenommen sowie mögliche Ambiguitäten abgewogen.

3.1. Anamnese

Die Anamnese soll den Gegenstandsbereich der Fallarbeit abgrenzen und gleichzeitig vergessene Zusammenhänge eröffnen (vgl. Müller 2017, S. 77). Zweiteres meint, dass vorschnelle Annahmen und Einordnungen hinterfragt werden sollen, um einen offeneren Blick für alternative Möglichkeiten zu erreichen (ebd.). Im Zuge der Anamnese sollen vorgefasste Ansichten erkannt und überdacht werden, was eine genaue Beobachtung erfordert (ebd., S. 115). Müller schlägt sieben Anamneseregeln vor, die, wie er betont, vielmehr als „Hilfsregeln der Selbstüberprüfung“ (Müller 2017, S. 116) und weniger als Regel für die Vorgehensweise verstanden werden sollen. Bereits beim Lesen einer Falldarstellung können Vorstellungen von den Beteiligten sowie Annahmen über diese entstehen. Daher soll der Fall S. mit der dritten Arbeitsregel beleuchtet werden, welche auf einen sensiblen Umgang mit Hintergrundwissen und Vorsicht mit zu schneller Einordnung in bekannte Raster hinweist (vgl. Müller 2017, S. 117f.). Daran lässt sich gut die fünfte Arbeitsregel anschließen. Sie bietet ein Frageschema, durch das vorhandene Informationen über den Fall betrachtet werden und zu klärende sowie fehlende Informationen herausgearbeitet werden können (ebd., S. 118ff.).

3.1.1. Regel 3

„Soziale Anamnese heißt, sensibel mit Hintergrundwissen umzugehen und mit schnellen Einordnungen in bekannte Raster vorsichtig zu sein.“ (Müller 2017, S.117).

Als hermeneutisch zirkuläre Methode ist die multiperspektivische Fallarbeit auch immer ein interpretatives Vorgehen, das stark an die eigene Beobachtung gebunden ist. Auf den Prozess des Beobachtens wirken stets persönliche Einflüsse ein (vgl. von Foerster 2008, S. 24). Die Anamnese bedeutet eine Öffnung des Blickes und zielt darauf ab, sich dessen bewusst zu werden, dass Lücken des eigenen Wissens durch persönlich geprägte Annahmen gefüllt werden (vgl. Müller 2017, S.115). Ein Gespräch kann sich demnach in eine davon beeinflusste Richtung bewegen und zur vermeintlichen Bestätigung dieser Annahmen führen (ebd.), wodurch die Anamnese unter Umständen bereits zu einer Diagnose werden könnte (ebd., S.117). Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen stehen hierbei vor der Herausforderung, zu erkennen, dass sie „blind für ihre eigene Blindheit“ (von Foerster 2008, S. 39) sind. Blinde Flecke, die durch Alltags-, Theorie- und Erfahrungswissen entstehen, gilt es sich bewusst zu machen sowie zu relativieren (vgl. Müller 2017, S. 118, vgl. auch von Foerster 2008, S. 39f.). Das Lesen einer Fallbeschreibung könnte bereits zu Vorstellungen von den beteiligten Personen und zu einer Zuschreibung von Rollenmustern verleiten. Müller empfiehlt hier einen Schritt zurück zu machen und die eigene Sichtweise zu hinterfragen sowie zu bedenken, welche anderen Möglichkeiten es geben könnte (Müller 2017, S. 118). Das im Folgenden aufgeführte Hintergrundwissen soll nicht mit Quellen untermauert werden, da es nicht darum gehen soll, „vergessene Hintergrundinformationen“ (Müller 2017, S. 115) wiederzuerlangen, sondern um eigene Erfahrungen, Vermutungen und Wünsche (vgl. Müller 2017, S. 115).

Vor dem Hintergrund meines Praxissemesters in der Jugendgerichtshilfe entsteht die Annahme, dass eine Delinquenz vor der Strafmündigkeit häufig auch über das vierzehnte Lebenslahr hinaus auftritt. Werden S.s Delikte jedoch mit etwas Abstand betrachtet, könnte auch davon ausgegangen werden, dass es sich um eine jugendtypische Grenzüberschreitung handelt, die durch Veränderung anderer Umstände ihrer Situation nicht mehr auftritt. Hinsichtlich der Rollen der Familienmitglieder – die beiden Brüder sollen aufgrund des Umfangs der Arbeit nicht außen vor gelassen, jedoch in der folgenden Darstellung nur tangiert werden – entsteht ein Bild von der unsicheren Mutter, dem gewalttätigen syrisch-stämmigen Stiefvater und der auffälligen S.. Auch dahingehend soll ein Schritt zurück gemacht werden, indem Überlegungen angestellt werden sollen, was diese Personen fühlen und sich wünschen könnten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung.

[...]

Final del extracto de 18 páginas

Detalles

Título
Multiperspektivische Fallarbeit nach Burkhard Müller. Anamnese und Diagnose
Calificación
1,7
Año
2019
Páginas
18
No. de catálogo
V1021019
ISBN (Ebook)
9783346418456
ISBN (Libro)
9783346418463
Idioma
Alemán
Palabras clave
multiperspektivische, fallarbeit, burkhard, müller, anamnese, diagnose
Citar trabajo
Anónimo, 2019, Multiperspektivische Fallarbeit nach Burkhard Müller. Anamnese und Diagnose, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1021019

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