SAirGroup in Turbulenzen


Exposé / Rédaction (Scolaire), 2001

6 Pages


Extrait


SAirGroup in Turbulenzen

Die SAirGroup wird von heftigen Turbulenzen heimgesucht. Die Abgänge in der Führungsetage und der angekündigte Rücktritt von neun der zehn Verwaltungsräte sind nur die äusseren Symptome für die seit Jahrzehnten schwerste Krise in der Geschichte der Swissair. Die Strategie, mittels Minderheitsbeteiligungen an kleineren europäischen Airlines den Heimmarkt Schweiz auszubauen, war zwar nicht zuletzt durch das Nein der Schweiz zu einem EWR-Beitritt bedingt, blutete die SAirGroup finanziell aber aus. Das vorliegende Dossier beleuchtet die jüngsten Ereignisse, richtet den Blick aber auch auf das politische Umfeld und die wechselnden Allianzen im Flugverkehrsgeschäft.

Was bewirkt eine Décharge-Verweigerung?

bb . Die Bundesräte Pascal Couc hepin und Moritz Leuenberger haben über das Osterwochenende in Interviews unmissverständlich klargemacht, dass dem Verwaltungsrat der SAir an der Generalversammlung vom 25. April die Décharge zu verweigern sei (vgl. NZZ vom 17. 4. 01). Der gleichen Ansicht sind die Kantone Waadt und Genf sowie verschiedene weitere Aktionäre. Doch welche Implikationen hat eine Verweigerung der Entlastung?

Der Geltungsbereich

Die Generalversammlung hat unter anderem die unübertragbare Befugnis, die Mitglieder des Verwaltungsrats zu entlasten (Artikel 698, Absatz 2, Ziffer 5 des Obligationenrechts OR). Aktionäre, die für die Décharge gestimmt haben, verzichten auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber den Mitgliedern des Verwaltungsrates und allen mit der Geschäftsführung beauftragten Personen. Dieser Kreis ist nach Art. 754 OR gegenüber der Gesellschaft und den einzelnen Aktionären «für den Schaden verantwortlich, den sie durch absichtliche oder fahrlässige Verletzung ihrer Pflichten verursachen». Doch die Entlastung wirkt nach Art. 758, Ziff. 1 OR nur für bekannt gegebene Tatsachen . Böckli schreibt dazu unter Verweis auf das Bundesgericht: «Eine Blanko-Entlastung ausgerechnetfür jene Tatsachen, welche die Organe den Aktionären verschwiegen haben, wäre sinnwidrig.» 1

Die Entlastung wirkt ferner nur gegenüber der Gesellschaft sowie gegenüber den Aktionären, die dem Beschluss zugestimmt oder die Aktien seither in Kenntnis des Beschlusses erworben haben.Der Décharge-Beschluss ist also, wie ein Beobachter treffend festgehalten hat, gar nicht «mehrheitsfähig»: Auch wenn 99,9% aller abgegebenenStimmen sich für die Entlastung der Organe ausgesprochen haben, verbleibt 1‰ an Stimmen, das ein Klagerecht hat. Ziffer 2 des besagten Artikels hält dazu bloss fest, dass das Klagerecht der übrigen Aktionäre (die also nicht zugestimmt habenoder an der Generalversammlung gar nicht anwesend waren) sechs Monate nach dem Entlastungsbeschluss erlischt. In diesen sechs Monaten müsste also eine Verantwortlichkeitsklage eingereicht werden. Doch diese braucht eine Basis, die eine vom Richter angeordnete Sonderprüfung bringen könnte (vgl. NZZ vom 22. 3. 01). Nur dauert es bis zur Erledigung eines streitigen Sonderprüfungsverfahrens meist mehr als die erwähnten sechs Monate. Das wiederum hat zur Konsequenz, dass die Kläger zwar fristgerecht ihre Klage einreichen, zugleich aber beantragen, der Verantwortlichkeitsprozess sei bis zum Vorliegen des Ergebnissesder Sonderprüfung zu sistieren.

Überschätzte Bedeutung

Abschliessend sei noch kurz auf die Frage nach der Art der Schädigung eingegangen. Dabei wird zwischen direkter, unmittelbarer Schädigung und indirekter, mittelbarer Schädigung unterschieden. Forstmoser/Meier-Hayoz/Nobel führen dazu aus, dass als unmittelbar jener Schaden zu bezeichnen sei, den die Gesellschaft, der Aktionär oder der Gläubiger selbst individuell erleiden. 2 Das Unternehmen kann nur unmittelbar geschädigt werden. Der Aktionär wird es etwa, wenn ihm widerrechtlich Bezugsrechte vorenthalten werden, der Gläubiger, wenn er etwa auf Grund einer falschen Bilanz einer zahlungsunfähigen Gesellschaft Kredit gewährt hat. Der mittelbare Schaden für Gläubiger und Aktionäre tritt bei einem Substanzverlust der Gesellschaft ein. Die Beteiligung des Aktionärs hat an Wert verloren; wird das Unternehmen zahlungsunfähig, müssen die Gläubiger Forderungsausfälle hinnehmen. Die Typologie lässt sich auch in einer Grafik aus dem Handbuch der Autoren Müller/Lipp/Plüss darstellen. 3 Diese macht zugleich deutlich, dass die Entlastung materiell längst nicht jene Bedeutung hat, die man ihr gerne zuordnet. Um die «Wurst» geht es ja nicht bei der Frage nach der Entlastung, sondern später, beim Verantwortlichkeitsprozess.

Keine Décharge für den SAir-Verwaltungsrat Kritische Worte vom Tisch des Bundesrates

Für die Bundesräte Couchepin und Leuenberger ist klar, dass dem Verwaltungsrat der SAirGroup an der Generalversammlung vom 25. April keine Décharge erteilt werden darf. Für beide Magistraten liegt es auf der Hand, in der heutigen Situation dem Verwaltungsrat die Décharge zu erteilen, ergäbe keinen Sinn. fb. Genf, 16. April

Nach Ansicht von Bundesrat Pascal Couchepin ist dem Verwaltungsrat (VR) der SAirGroup an der kommenden Generalversammlung die Décharge zu verweigern. Dies erklärte der Vorsteherdes Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements in einem am Ostersonntag erschienenen Interview mit der Westschweizer Zeitung «Le Matin». In Couchepins Augen käme eine Nichtentlastung des SAir-Verwaltungsrates nämlicheiner Art Präventivmassnahme gleich, mit der gesagt würde: «Ich habe noch einige wichtige Fragen, ich erwarte zudem noch einen in Ausarbeitung befindlichen Spezialbericht, um zu entscheiden, ob ich eine Verantwortlichkeitsklage gegen den SAir-Verwaltungsrat anstrengen soll.»

Negative und positive Folgen

Dass man sich beim Bund gegenwärtig derartige Fragen stelle, sei in Anbetracht des bei der SAirGroup aufgetretenen Riesendebakels wohl nicht erstaunlich. Mit seinem 3%igen Anteil am Kapital der SAir-Gruppe sei der Bund ein wichtiger, wenn auch kein ausschlaggebender Aktionär. Dieser wurde nach Couchepins Worten über die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gruppe nicht besser und nicht schlechter als die übrigen Aktionäre informiert. Rückblickend sei aber klar, dass den Verantwortlichen der SAirGroup schwere Fehler unterlaufen seien. Sie hätten einen Marathon laufen wollen, seien aber bloss für einen 400-Meter-Lauf trainiert gewesen. Die aus dieser Fehleinschätzung resultierenden Schwierigkeiten haben, so bedauerlich sie sein mögen, nach Ansicht von Bundesrat Couchepin allerdings auch eine positive Auswirkung auf das Geschäftsgebaren in der Schweiz: Die hiesigen Verwaltungsräte seien plötzlich mit der Erkenntnis konfrontiert, dass ihnen tatsächlich einekonkrete Verantwortung zukommt. Ähnliches gelte auch für die Aktionäre, die in den Augen des Bundesrates künftig eine sehr viel aktivere Rolle zu spielen hätten.

VR mit falschem Selbstverständnis

Dagegen wehrte sich Couchepin gegen den Vorwurf, dem SAir-Verwaltungsrat hätten bisher zu viele Freisinnige angehört, welche mit der Wirtschaft unter einer Decke steckten und deshalb sich nicht getraut hätten, Alarm zu schlagen.Dass die Verwaltungsräte der Swissair nicht rechtzeitig die richtigen Fragen an das Managementgestellt hätten, erkläre sich nicht aus dem Umstand, dass zahlreiche Mitglieder dieses Gremiums der Freisinnigen Partei angehörten, sondern vielmehr mit einemfalschen Selbstverständnis dieser obersten Führungsinstitution, wie Couchepin darstellte. Eine Berufung in den SAir- Verwaltungsrat sei bisher einer Art gesellschaftlicher Anerkennung ohne Verantwortung gleichgekommen, so wie man etwa erfolgreiche Geschäftsleute in Grossbritannien zum Ritter schlageoder in Frankreich mit der Légion d'honneur auszeichne. Dies müsse sich ändern. In Zukunft müsse auch jeder Verwaltungsrat der Swissair Verantwortung übernehmen; und erst recht, wenn er der Freisinnigen Partei angehöre. Im Übrigen gab sich Couchepin zuversichtlich, dass sich die derzeitige finanzielle Krise bei der SAirGroup mit der Unterstützung der schweizerischen Banken überwinden lassen und der Swissair ein erfolgreicher Start in eine neue Zukunft gelingen werde.

Fehlbare sind zur Rechenschaft zu ziehen

(ap) Der Verwaltungsrat der SAirGroup darf vom Bund keine Décharge erhalten: Dieser Meinung ist auch Bundesrat Moritz Leuenberger. Der Verkehrsminister sagte gegenüber dem «Sonntags-Blick», dass es zurzeit keinen Sinn habe, dem Verwaltungsrat Décharge zu erteilen. Vorstellbar sei auch, dass der Bund als Minderheitsaktionär eine Klage gegen den Verwaltungsrat einreiche. Durch die Bundesbeteiligung sei Volksvermögen in der SAirGroup angelegt. Falls jemand diese Werte rechtswidrig vermindert habe, müsse er zur Rechenschaft gezogen werden. Dies sei allerdings nicht als Drohung gegen eine bestimmte Person zu verstehen. Eine Klage gegen den Verwaltungsrat könne aber nicht bereits an der nächsten Generalversammlung, sondern erst nach einer Sonderprüfung erfolgen.

Der Kanton Waadt hatte bereits vergangene Woche entschieden, dem SAir- Verwaltungsrat keine Décharge zu erteilen. Der Kanton (er hält als Minderheitsaktionär 0,2%) will eine Sonderprüfung durchführen. Auch der Kanton Waadthat bereits angekündigt, dass er dem Verwaltungsrat an der GV die Décharge verweigern werde.

Neue Zürcher Zeitung, 17. April 2001

Im kontrollierten Sinkflug

Die manchenorts geäusserte Befürchtung, die Swissair habe in ihrem 70. Geschäftsjahr eine Bruchlandung erlitten, hat sich nicht bewahrheitet. Trotz einem katastrophalen Ergebnis der Minderheitsbeteiligungen in Frankreich, Belgien und Deutschland konnte der Absturz gerade noch vermieden werden (vgl. dazu die Analyse der Jahresrechnung auf Seite 25). Die Swissair fliegt zwar durch eine gefährliche Gewitterfront, doch hat der von kräftigen Turbulenzen begleitete Sinkflug nach dem Wechsel im Cockpit bereits einiges von seiner Bedrohlichkeit verloren. Mario Corti zeigte sich an der Bilanzpressekonferenz am Montag immer auf der Höhe des Geschehens, was Vertrauen schafft. Grosse Überraschungen sowohl positiver als auch negativer Art blieben aus. Der Eindruck verdichtet sich aber, dass der von Nestlé her kommende Manager einige Jahre brauchen wird, um die Swissair wieder auf Kurs zu bringen.

Nach einer in Rekordzeit vorgenommenen Bestandesaufnahme ist die Beteiligung an den französischen Gesellschaften Air Littoral, Air Liberté und AOM als einer der grössten Krisenherde, der die Swissair in ihrer Existenz immer klarer bedroht, lokalisiert worden. Jeden Monat pumpen dieSchweizer 80 Mio. Fr. in diese drei Gesellschaften. Bis zur Generalversammlung vom 25. April soll ein Plan zum Eindämmen der Verluste ausgearbeitet sein. Unschwer liest sich dies als Aufforderung an den französischen Transportminister, an einem Auffangkonzept mitzuarbeiten. Corti hat keine Zweifel offen gelassen: Wird auf dieser «Baustelle» nicht unverzüglich mit dem eisernenBesen gekehrt, sind die Chancen für die Genehmigung eines gross kalibrierten Finanzpakets durch die Banken gering. Da die angeschlagene Swissair zurzeit nicht direkt anden Kapitalmarkt gelangen kann, sind Konzessionen unausweichlich.

Als Nächstes dürften bald weitere Kostensenkungsmassnahmen bei der Sabena zur Sprache kommen. Die Belgier erreichen trotz der Genehmigung des Sanierungsprogramms «Blue Sky» die Gewinnschwellebei weitem nicht. Der Geduldsfaden war bereits unter der Führung von Eric Honegger, dem Vorgänger Cortis im Swissair-Cockpit, gerissen. Wenn nicht alles täuscht, muss die belgische Regierung, formell immerhin Mehrheitsaktionärin der Sabena, mehr zur Rettung ihres flügellahmen Carriers leisten.

Nicht in Frage gestellt wird offenbar die - redimensionierte - Zwei-Pfeiler-Strategie. Auch wird auf den Verkauf zu Schleuderpreisen verzichtet. Zunächst werden die Kräfte darauf konzentriert, im eigenen Haus aufzuräumen. Die Konzernleitung dürfte von solchen Massnahmen nicht ausgenommen sein, vor allem im Finanzwesen. Im Airline-Geschäft ist die Messlatte von Corti eigentlich nicht allzu hoch gelegt worden mit dem Ziel, mindestens die gewichteten Kapitalkosten zu verdienen. Da aber viele europäische Carriers subventioniert werden, die gesamte Branche an Überkapazitäten krankt und die Swissair zudem mit dem kleinen Heimmarkt ins Auge springende Nachteile in Kauf nehmen muss, liegt kaum viel mehr drin. Demgegenüber werden berechtigterweise grosse Hoffnungen in das flugverwandte Geschäft, u. a. das Catering, das Cargo, die Flugzeugwartung und die Duty- free- Shops, gesetzt. Die unter Philippe Bruggisser eingeleitete Diversifikationsstrategie,die auf einen Ausgleich zum zyklischen Airline-Geschäft abzielt, hat nichts von ihrer Gültigkeit verloren.

Der Rückzug aus Frankreich, vielleicht auch aus Belgien und Italien, ist auf Grund der enormen Verluste erzwungen. Um aber den Hub Zürich und das Langstreckennetz der Swissair erfolgreich verteidigen zu können, sind die Schweizer auch in Zukunft aufeine gute Zusammenarbeit mit Partnern angewiesen. Die Allianz mit American Airlines und der (geschrumpfte) Qualiflyer-Verbund sind für das Gespann Swissair/Crossair sehr wichtig. Eine engere Zusammenarbeit mit der Allianz Oneworld böte sich an. Gelingt es in den nächsten Monaten, sich zu vertretbaren Kosten aus den Engagements inFrankreich zu lösen, dürften im internationalen Fluggeschäft neue Chancen auf die Swissair zukommen. Dazu passt, dass sich Corti bei der Erneuerung des Verwaltungsrates Zeit lässt, um internationale Persönlichkeiten mit Fachwissen für dieses anspruchsvolle Amt zu gewinnen. nz.

Neue Zürcher Zeitung, 3. April 2001

Enorme Sonderkosten bei der SAirGroup Ansprechendes Ergebnis in den flugverwandten Bereichen

Der Jahresabschluss 2000 der SAir wird durch hohe laufende Fehlbeträge bei Auslandbeteiligungen sowie durch massive Rückstellungen für die bei diesen Unternehmen bestehenden Risiken und Verpflichtungen geprägt. Es muss ein Verlust von 2,9 Mrd. Fr.gezeigt werden, was über zwei Drittel des Eigenkapitals aufgezehrt hat. Die Sonderaufwendungen drängen ein ansprechendes ordentliches Ergebnis in den Hintergrund.

wm. Der in den letzten Jahren forcierte Aufbau von Beteiligungen an ausländischen Fluggesellschaften ist der SAirGroup teuer, sehr teuer zu stehen gekommen. Allein der Anteil der Schweizer Fluggesellschaft an den laufenden Verlustender Beteiligungsgesellschaften im Ausland verdoppelte sich im vergangenen Jahr gegenüber 1999, und mit 777 Mio. Fr. hätte allein dieser Fehlbetrag die SAirGroup vor Zinsen und Steuern in die roten Zahlen getrieben.

Massive Rückstellungen gebildet

Darüber hinaus musste für die immer grösser werdenden Risiken im Zusammenhang mit den Beteiligungsgesellschaften in Belgien (Sabena), Frankreich (AOM, Air Liberté, Air Littoral) und Deutschland (LTU) bilanzielle Vorsorge getroffen werden. Die entsprechende Belastung stellt sich auf nicht weniger als 2,7 Mrd. Fr. Rund eine halbe Milliarde Franken entfiel dabei auf die Abschreibung von Darlehen, welche man Air Littoral, AOM, dem belgischen Staat und der Volare Group in Italien gewährt hatte. Ferner wurden die Rückstellungen um nicht weniger als 2,2 Mrd. Fr. aufgestockt. Damit hofft man, wie Konzernchef Mario Corti an der Medienkonferenz ausführte, alle erkennbaren Verpflichtungenaufzufangen, welche sich aus diesen Beteiligungen noch ergeben können. Nicht berücksichtigt sind allerdings die laufenden Verluste, welche bei diesen Gesellschaften zweifellos noch auflaufen werden und für welche man gemäss den International Accounting Standards (IAS) keine Rückstellungen bilden darf. Hier werden nochmals Belastungen auf die SAirGroup zukommen, wennman etwa daran denkt, dass die drei französischen Gesellschaften zurzeit einen durch die Schweizer zu deckenden Cash-Drain von 80 Mio. Fr. pro Monat aufweisen, dass man für die LTU erst für 2003 das Erreichen der Gewinnschwelle voraussagt und dass auch bei der Sabena kaum kurzfristig mit schwarzen Zahlen zu rechnen ist.

Offenbar keine Liquiditätsprobleme

Gleichwohl hat Mario Corti am Montag mehrmals betont, dass das Unternehmen nicht in Liquiditätsproblemen stecke. In der Tat sieht die Bilanz in Bezug auf die Zahlungsfähigkeit besser aus als hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Fremd- und Eigenkapital. Und möglicherweise weiss Corti bei seinem beruhigenden Statement zur Liquidität auch gewisse Zusagen von Bankenseite im Rücken. Im Übrigen sollen im Verlaufdes Jahres 23 Swissôtels (mit rund 3000 Beschäftigten) sowie bis Ende 2002 Immobilien im Wertvon 700 Mio. Fr. veräussert werden, um zusätzlich Geld in die Kassen zu bekommen. Die zehnprozentige Beteiligung an Panalpina (per Ende Dezember mit 90 Mio. Fr. in den Büchern) und der Anteil von 45% an SwissGlobalCargo sind bereits in den letzten Tagen veräussert worden -ohne dass sich an der Kooperation mit diesen Firmen etwas ändern soll. Im Weiteren sollen imlaufenden Jahr die Beteiligungen an Austrian Airlines (10%), Galileo und Equant verkauft werden. Im Vorgriff darauf ist deren Buchwert dem Marktwert angepasst worden, was bei Austrian einen Buchverlust von 28 Mio. Fr., bei den beiden anderen einen Buchgewinn von zusammen rund 200 Mio. Fr. nach sich gezogen hat.

Nur das Fluggeschäft darbt

All diesen Devestitionsmöglichkeiten zum Trotz ist die finanzielle Lage bei der SAirGroup ernst. Das mag allein schon durch die Tatsache erhellt werden, dass bei der Erklärung zu den Bewertungsgrundsätzen explizit erwähnt wird, dass die Konzernrechnung zu Fortführungswerten erstellt worden ist; im Vorjahr war ein solcher Hinweis offensichtlich nicht als nötig erachtet worden. Sollte die SAirGroup nochmals mit deutlichroten Zahlen abschliessen, so könnte das nominelle Aktienkapital von 877 Mio. Fr. bald einmalunterschritten werden. Eine Stärkung des Eigenkapitals ist daher dringend. - Im Übrigen geht ausdem Jahresabschluss auch hervor, dass die SAirGroup aus ordentlicher Tätigkeit einen betrieblichen Cashflow (Ebit plus Abschreibungen) vonannähernd 1,6 Mrd. Fr. erarbeitet hat. Der Umsatzzuwachs wurde zwar stark durch Akquisitionen und Währungsverschiebungen beeinflusst, doch erreichte das interne Wachstum immerhin rund 9%. Vorab bei SAirLogistics (Cargo-Geschäft) konnte ausserdem nicht nur der absolute Betriebsgewinn, sondern auch die Marge massiv gesteigert werden. Auch SAirRelations verdienten mehr, allerdings zum Umsatz unterproportional. Der Ebit von SAirServices stagnierte trotz um rund einen Drittel höherer Erlöse. Insgesamt erreichten die flugverwandten Geschäftsbereiche ein durchaus akzeptables Resultat. Richtig schlecht ging es nur im Fluggeschäft, wo trotz erheblich mehr investiertem Kapital der Betriebsgewinn einbrach und gegen null tendierte. Ein wichtiger Grund dafür war die um 384 Mio. Fr. (+59,4%) höhere Treibstoffrechnung. Hätte man im Übrigen im Airline-Geschäft Flightlease nicht einen Betriebsgewinn von 260 Mio. Fr. erzielt, sähe die Lage noch viel düsterer aus; Swissair (-195 Mio. Fr.), Crossair (-20 Mio. Fr.) und Balair/CTA (-25 Mio. Fr.) flogen alle namhafte Betriebsverluste ein.

Auf Prognosen, wie das laufende Jahr für die SAirGroup aussehen wird, mochte sich Corti am Montag nicht festlegen. Die einzige Aussage war die, dass der Betriebsgewinn in den ersten beiden Monaten annähernd dem Budget entsprochen habe - wohlgemerkt allerdings exklusive Airline- Beteiligungen im Ausland. Weitere Berichte auf «Börsen und Märkte» und Zürich-Teil Neue Zürcher Zeitung, 3. April 2001

Fin de l'extrait de 6 pages

Résumé des informations

Titre
SAirGroup in Turbulenzen
Auteur
Année
2001
Pages
6
N° de catalogue
V102196
ISBN (ebook)
9783640005840
Taille d'un fichier
339 KB
Langue
allemand
Mots clés
SAirGroup, Turbulenzen
Citation du texte
Patrick Mayer (Auteur), 2001, SAirGroup in Turbulenzen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/102196

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