Die vergessene Gruppe. Wie stark werden behinderte Menschen bei der Umsetzung der ISO 26000 berücksichtigt?


Master's Thesis, 2021

69 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Relevanz des Themas und Entwicklung der Nachhaltigkeits-Diskussion
1.2 Ziel der Arbeit
1.3 Forschungslücke

2. Theoretische Grundlagen und aktueller Stand der Forschung
2.1 Die Norm ISO 26000
2.2 Corporate und Social Responsibility in Deutschland
2.3 Werkstätten für behinderte Menschen: System, Aufbau und Einflussfaktoren
2.3.1 Entgeltsituation in einer WfbM – Fiktion und Wirklichkeit
2.3.2 Arbeitsplatzalternativen zur WfbM
2.4 Ableitung von Grundannahmen
2.5 Forschungsrahmen

3. Methodisches Vorgehen
3.1 Rechtfertigung der Forschungsrichtung
3.2 Wahl des Erhebungsinstruments
3.3 Methode der Auswertung
3.4 Umgang mit Gütekriterien empirischer Sozialforschung

4. Ergebnisse und Handlungsempfehlungen
4.1 Würdigung der Grundannahmen
4.2 Konkrete Handlungsoptionen

5 Diskussion
5.1 Eigene Beiträge
5.2 Limitation der Arbeit
5.3 Anschlussmöglichkeiten für Folgearbeiten

6 Schlussfolgerungen

Literaturverzeichnis

Rechtsquellenverzeichnis

Abstract

Nachhaltigkeitsthemen stehen derzeit bei Organisationen im rechtlichen und strategischen Fokus. Ansprüche an umweltverträgliche Produktionsverfahren werden gestellt, faire Geschäftspraktiken sollen Konsumentenanforderungen stärker berücksichtigen und Organisationen sollen ihre gesellschaftliche Verantwortung bewusster annehmen und umsetzen. Um solche Anforderungen in organisationales Handel zu übertragen existieren Normen wie auch Leitfäden, die einem Unternehmen Anwendungsfelder aufzeigen. Hierunter fallen auch schutzbedürftige Gruppen und soziokulturelle Rechte. Die Norm ISO 26000 ist ein solcher Leitfaden der Verhaltens-empfehlungen zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung gibt. Das Ziel der Arbeit ist es herauszufinden, wie stark behinderte Menschen bei der Umsetzung der Norm im Rahmen der gesellschaftlichen Verantwortungsübernahme von Organisationen berücksichtigt werden. Dazu wurden im Rahmen der qualitativen Forschung 9 Interviews mit 11 Probanden sowie drei Gatekeeper-Stichproben durchgeführt und mittels der qualitativen Inhaltsanalyse nach Kuckartz ausgewertet. Die Ergebnisse zeigen auf, welcher Kenntnisstand zu den relevanten Kernthemen der Norm existiert, wie der Bedarf an Information und Aufklärung ist und welches Potential eine solche Handlungsempfehlung haben kann. Die Menge der durchgeführten Interviews ist nicht repräsentativ, die abgeleiteten Handlungs-empfehlungen nicht in der betrieblichen Praxis erprobt. Nicht alle am Thema beteiligten Institutionen werden angemessen berücksichtigt. Die erzielten Resultate mögen mit Folgeuntersuchungen durch quantitative Studien und statistischer Auswertung auf Belastbarkeit überprüft werden.

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 Agenda 21, Millenium Development Goals, eigene Darstellung

Tabelle 2 Grundsätze und Empfehlungen, verkürzte Darstellung

Tabelle 3 Statistik der BAG WfbM, Stand 21.11.2019

Tabelle 4 Einkommenssituation eines WfbM-Mitarbeiters

Tabelle 5 Vergleich quantitative und qualitative Forschung

Tabelle 6 Unterschiede deduktiver vs. induktiver Ansatz

Tabelle 7 Phase 1 und 2 des Interviewleitfadens

Tabelle 8 Phase 3 des Interviewleitfadens

Tabelle 9 Sozio-demographische Daten der Probanden und Organisationen

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 SDGs für Regierungen, Privatwirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, eigene Darstellung

Abbildung 2 Die sieben Kernthemen der CSR i.A. an Vitt et. al (2011), eigene Darstellung

Abbildung 3 Shewhart Cycle, eigene Darstellung

Abbildung 4 Ablauf einer ISO 9001-Zertifizierung

Abbildung 5 ioew-Monitoring-Stichprobe 2017 (N=439)

Abbildung 6 DNK-Datenbank, Parameter-Einstellung

Abbildung 7 DNK-Datenbank, Auszug Bericht der AfB 2015

Abbildung 8 DNK-Datenbank, Auszug Bericht der AfB 2016

Abbildung 9 Nachhaltigkeits-Indikator, nationales SDG-Ziel 1

Abbildung 10 Entwicklungsschritte in einer WfbM

Abbildung 11 Reformstufen BTHG

Abbildung 12Inklusionsunternehmen nach Bundesländern, Stand 12/2019

Abbildung 13 Visualisierung der Wirkungsweisen der Grundannahmen

Abbildung 14 Ablauf inhaltlich strukturierter Inhaltanalyse

Abbildung 15 Beziehungsspannung der Kategorien

Abbildung 16 Codierung Haupt/Subkategorien mit Mehrfach-Zuordnungen

Abbildung 17 Ableitung von Subkategorien

Abbildung 18 Summary-Grid

Abbildung 19 Analysen und Visualisierungen nach Kuckartz, eig. Darstellung

Abbildung 20 MAXQDA Creative Coding - Haupt- und Subkategorien

Abbildung 21 Re-Justage der Wirkungsweisen der Grundannahmen

Abbildung 22 Beteiligte Non-Profit-Organisationen

Abkürzungsverzeichnis

AO Abgabenordnung

BAG IF Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen e.V.

BAG WfbM Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V.

BGH Bundesgerichtshof

BIH Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen

BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales

BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

BTHG Bundesteilhabegesetz

CAT Centre d’aide par le travail

CEFEC Confederation of European Social Firms, Employment Initiatives and Social Cooperatives

CSR Corporate Social Responsibility

CSR-RL-UG CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

DNK Deutscher Nachhaltigkeitskodex

EN Europäische Norm

EuCie European Confederation of Inclusive Enterprises employing people with disabilities

EY Ernst & Young GmbH

HGB Handelsgesetzbuch

ICF Classification of Functioning, Disability and Health

IISD International Institue for Sustainable Development

ioew Institut für ökologische Wirtschaftsforschung

ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH

KVP Kontinuierlicher Verbesserungsprozess

MDG Millenium Development Goals

PDCA Plan-Do-Check-Act

QM Qualitätsmanagement

RENN Regionale Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien

RNE Rat für nachhaltige Entwicklung

SARS-CoV 2 Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus 2

SDG Substainable Development Goals

SR Social Responsibility

ugs. umgangssprachlich

UN CHE United Nations Conference on the Human Environment

UN DESA United Nations Department of Economic and Social Affairs

UN WCED United Nations World Commission on Environment and Development

UN-BRK UN-Behindertenrechtskonvention

UN-CRPD UN-Committee on the Rights of Persons with Disabilities

WfbM Werkstatt für behinderte Menschen

WMVO Werkstätten-Mitwirkungsverordnung

WVO Werkstättenverordnung

1. Einleitung

Die Beschäftigung mit einem Suject, welches allgemein als „Randgruppe“ beschrieben wird, mag persönlichem Interesse zugeschrieben werden. Die Beschäftigung mit einem Thema, dass gesellschaftspolitisch in aller Munde ist, erzeugt häufig Kollektiv-Interesse. Die Kombination beider Themen, der Randgruppe behinderter Menschen und dem breiten Feld der Nachhaltigkeit, war die Motivation der vorliegenden Arbeit. Insbesondere liegt das Augenmerk darauf, an welchen Stellen im täglichen Leben die Berührungspunkte wie auch Überschneidungen sind, wem welche wertschätzende Beachtung zu Teil wird und: wie können sich beide Themenwelten künftig annähern?

Der Text dieser Arbeit verzichtet aus Rücksicht auf die Lesbarkeit auf die gleichzeitige Verwendung der männlichen, weiblichen und diversen Sprachform. Es wird in der Arbeit geschlechtsneutral oder in der männlichen Form gesprochen. Dabei handelt es sich um eine schreibtechnische Maßnahme, die kein Verstoß gegen die gender equality sein will.

1.1 Relevanz des Themas und Entwicklung der Nachhaltigkeits-Diskussion

Nachhaltigkeit, Corporate und Social Responsibility (CSR/SR), die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung für künftige Generationen im Rahmen der Agenda 2030 sind bekannte Schlagworte und als Trend-Formulierungen in aller Munde. Produktionsverfahren, Finanzprodukte, Organisationsentwicklung, Mobilität: alles soll nach Möglichkeit nachhaltig sein und es scheint fast so, als ob es kaum eine Werbebotschaft ohne einen Nachhaltigkeits-Hinweis gibt. Der US-amerikanische Trendforscher John Naisbitt (1982, p. 12ff) prägte den Begriff „Megatrend“ und inkludiert u.a. die Bereiche politische Teilhabe, Arbeitswelt, Bildung, Freizeit- und Konsumverhalten, Gesundheit und kulturelle Identität, die sich bei verschiedenen Trendformulierungen in Zusammenhang mit Nachhaltigkeit überall auffinden lassen, bspw. bei den „6-Megatrends der Zukunft“ der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young GmbH (EY, 15.07.2020). Dabei wurde die begriffliche Definition und ein grundlegendes Verständnis von Nachhaltigkeit in der Neuzeit bereits mit der am 16. Juni 1972 in Stockholm verabschiedeten Erklärung der „ Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt des Menschen “ (UN CHE, 1972, s. Anhang 1) kommuniziert. Bei dieser Erklärung stand noch das Thema Umwelt im Fokus.

Im Jahr 1987 fand sich folgende Erläuterung zur Nachhaltigkeit in einem Bericht der United Nations World Commission on Environment and Development (UN WCED) durch die damalige Kommissions-Vorsitzende und ehemalige Ministerpräsidentin Norwegens, Gro Harlem Brundtland: „ Sustainable development is development that meets the needs of the present without compromising the ability of future generations to meet their own needs” (UN World Commission on Environment and Development, 1987, vgl. auch Hauff, 1987, p. 46).

Mit der „Agenda 21“ (s. Anhang 2) erklärte die erklärte die „ Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung“ in ihrem ersten Grundsatz am im Juni 1992: „ Die Menschen stehen im Mittelpunkt der Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung[…]“. Die Nachhaltigkeitsdiskussion wurde hier bereits erweitert um den humanen Aspekt und die Rolle des Menschen. Der vorgenannte Grundsatz ist einer von 27 Grundsätzen, zusammengefasst in vier Abschnitten mit 40 Kapiteln, die im Rahmen der Konferenz in Rio de Janeiro als Leitlinien zur nachhaltigen Entwicklung aufgestellt wurden.

Die vier Abschnitte unterteilen sich in:

1. Soziale und wirtschaftliche Dimensionen
2. Erhaltung und Bewirtschaftung der Ressourcen für die Entwicklung
3. Stärkung der Rolle wichtiger Gruppen
4. Möglichkeiten der Umsetzung

Der Kern der Agenda 21 betont stärker den ganzheitlichen Charakter und das Zusammenspiel der einzelnen (Nachhaltigkeits-)Ziele, wie bspw. ökologische Tragfähigkeit, soziale Gerechtigkeit, wirtschaftliche Effizienz und gesellschaftlicher Teilhabe sowie Demokratie. Das Motto: „Global denken – lokal handeln“ wurde zur Triebfeder der Umsetzungsbestrebungen und sollte die globale Reichweite widerspiegeln.

Die im September 2000 ratifizierten Ziele der Generalversammlungsresolution (Nr.55/2), die so genannten „ Millenium Development Goals“ (MDG, s. Anhang 3 ) waren in folgende Zielformulierungen aufgeteilt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1 Agenda 21, Millenium Development Goals, eigene Darstellung

Erfolge bei der Umsetzung der in der Tabelle aufgeführten Ziele wurden in den Bereichen Kindersterblichkeit (Reduktion um rund 50%), Gesundheit der Mütter (Mortalitätsrate sank um rund 45%) sowie Extreme Armut (Reduktion von 47% auf 14%) bis zum Jahr 2015 erreicht. Kritik an der Umsetzung der oben stehenden MDG-Resolution gab es aufgrund fehlender, konkreter Handlungsaufträge mittels eindeutiger Zahlen, obgleich 148 Indikatoren zur Messbarkeit formuliert wurden. In der Resolution wurde jedoch nur von Empfehlungen, Bemühungen und Planungen gesprochen (Spangenberg, et al., 2002, p. 61ff), was eine Validierung stark einschränkt (vgl. auch Spangenberg & Bonniot, 1998). Einige MDG-Ziele finden sich in der im September 2015 verabschiedeten „ Agenda 2030 “ (s. Anhang 4) wieder, in der die Weltgemeinschaft 17 Ziele (Sustainable Development Goals, SDGs) proklamiert (vgl. Martens & Obenland, 2017, p.8ff). Wichtig ist hier die Mitwirkung der Hauptabteilung für Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten der Vereinten Nationen (UN DESA), der die Abteilung für inklusive soziale Entwicklung (Division for Inclusive Social Development) untersteht. Ihre originäre Funktion ist „ […] promoting the social dimensions of the 2030 Agenda […] and the social inclusion of older persons, youth, persons with disabilities, indigenous peoples, and persons marginalized from society” (UN DESA, 2020). Behinderte Menschen werden also erstmals in der Agenda 2030 erwähnt und in der Formulierung der Visionen der Resolution der Generalversammlung unter „Eine gerechte, faire, tolerante, offene und sozial inklusive Welt, in der für die Bedürfnisse der Schwächsten gesorgt wird“ subsummiert (United Nations Department of Economic and Social Affairs, 2015, p. 4).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 SDGs für Regierungen, Privatwirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, eigene Darstellung

Aus der Übersicht ist das Ziel 10 hervorzuheben, das folgende Formulierung (Ziel 10, Nr. 2) beinhaltet: „ Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern“. In dieser Formulierung findet sich ein zentraler Punkt aus der ISO 26000 wieder: das Kernthema Menschenrechte mit den Handlungsfeldern „Diskriminierung und schutzbedürftige Gruppen“, „Arbeitspraktiken“ und „Einbindung und Entwicklung der Gemeinschaft“ (s. Kap. 2.1). Zusammenfassend kann gesagt werden, das Nachhaltigkeit von etlichen Empfehlungen flankiert wird, in die sich der Duktus der ISO 26000 in Teilen integriert. Die Umsetzungstiefe der Nachhaltigkeitsziele für die Gruppe behinderter Menschen ist ein großes Potentialfeld, das eine Triangulation erfordert.

1.2 Ziel der Arbeit

Kommen die Leitlinien und Empfehlungen bei den Adressaten an und in wie weit herrscht Kenntnis in Organisationen darüber, dass die ISO 26000 „best practice“-Ansätze liefern möchte und dass behinderte Menschen Bestandteil davon sind?

Das Ziel der Arbeit ist es herauszufinden, wie stark behinderte Menschen bei der Umsetzung der Norm ISO 26000 im Rahmen der gesellschaftlichen Verantwortungsübernahme von Organisationen berücksichtigt werden.

1.3 Forschungslücke

Behinderte Menschen stehen im Mittelpunkt soziokultureller Inklusionsbestrebungen. Dabei wird Inklusion als Wert verstanden, auf den sich politische Diskussionen und soziale Disziplinen berufen, bspw. die Heilpädagogik (vgl. (Hillmert, 2009, p. 85-100), wobei in der Literatur die präzise Nennung der Behinderung oftmals umgangen wird (Göthling & Schirbort, 2011, p. 57). Lückenschließende Untersuchungen sind die Lebensumstände behinderter Menschen, z.B. in Wohnheimen (Schäfers, et al., 2009) oder auch die gesetzlichen Leistungsanspruchs-Regelungen nach §29 Sozialgesetzbuch IX, die ein „ Persönliches Budget “ zur Stärkung der Teilhabe behinderter Menschen vorsehen, um ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

In einer Studie zur Entwicklung inklusiver Schulbildung kommen die Wissenschaftler Hollenbach-Biele & Klemm (2020) zum Ergebnis, dass der schulische Inklusionsprozess in Deutschland rückläufig ist und, bei gleichbleibender Entwicklung, im jahre 2030 völligen Stillstand erreicht hat. Eine Entwicklung im kompletten Widerspruch zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK), der die Bundesrepublik Deutschland im Frühjahr 2009 beigetreten ist und die später erörtert wird. Ausserdem konterkariert diese Entwicklung die Bestrebungen und Empfehlungen der Agenda 2030.

Da Inklusionsmöglichkeiten behinderter Menschen in ihrer schulischen Integration vielfach betrachtet, im Alltag offensichtlich rückläufig ist und sie in den vorgenannten Handlungsempfehlungen der UN lediglich Erwähnung finden ist es wichtig abzugrenzen, in wie weit behinderte Menschen durch die Existenz dieser supranationalen Norm im nationalen Erwerbsleben integriert werden und was zur vitalisierenden Umsetzung erforderlich ist. Die ISO 26000 wurde mehrfach auf ihre Legitimität hin erforscht (vgl. Hahn, 2011 und Jastram, 2012, S.3ff), es fehlt jedoch der Konnex zu behinderten Menschen als Teil des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Dieser Umstand wird mit dieser Arbeit untersucht.

2. Theoretische Grundlagen und aktueller Stand der Forschung

Zur Vertiefung des Themas werden die jeweils aktuellen Kenntnisstände der Forschung und vorhandene inhaltlichen Diskurse zum jetzigen Stand dargelegt. Kontroverse Auffassungen zum Umgang mit Leitlinien und Normen sowie deren Umsetzungs-möglichkeiten werden ebenfalls betrachtet.

Dabei ist in Zusammenhang mit der ISO 26000 der Blick in das Normgebungs-verfahren, mit der Publikation der Norm im Jahr 2011, in Zusammenhang mit der Legitimation der Norm interessant, ohne in den profunden philosophischen Exkurs zu gehen. Die behandelte Norm lässt sich im Kontext der deliberativen Demokratie betrachten und möchte einen diskutablen Diskurs unter allen Beteiligten anregen, bei dem die idealen Prozeduren nach Habermas (2007, p. 431) Anwendung finden.

Es ist darüber hinaus festzuhalten, dass der wissenschaftliche Diskurs über Legitimation, Praktikabilität oder thematische Migration in Zusammenhang mit CSR-Beiträgen im Jahrzehnt nach Publikation der ISO-Norm dezent war. So fanden sich in Deutschland seit dem Jahr 2014 wenig Publikationen, allerdings mit unterschiedlichen Fokussierungen, u.a. Kleinfeld & Rottluff (2016; Kleinfeld & Martens, 2014; Schank & Hajduk, 2016) mit dem Blick auf das Rollenverständnis von Change- und Qualitäts-management oder Scholz & Czuray (2016) die hinterfragen, über „ welche Prozesse, Integrationsformen und Instrumente ein Kulturwandel in der Organisation gelingen kann “. Scholz & Czuray stellen im verfahrensorientierten Ansatz die CSR in den Vordergrund.

2.1 Die Norm ISO 26000

Normen geben verbindliche Aussagen zu avisierter Qualität eines Produktes und lassen Unterscheidungen für Güter oder Dienstleistungen zu, die von vielen genutzt werden. Ein bekanntes Beispiel ist die Normierung von Papier, bspw. DIN A4 und DIN A5. Normen erfüllen allerdings keinen Rechtscharakter, wie der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 1998 entschieden hat (BGH, Az.: VII ZR 184/97), geben dafür allen Beteiligten im vollständigen Wirtschaftskreislauf Orientierung und Entscheidungshilfen. Durch die Globalisierung werden neue, umfassendere Normen erforderlich, um ein einheitliches Verständnis für die Beschaffenheit eines Produktes zu deklarieren. Organisationen können zudem Verfahren zertifizieren lassen um zu signalisieren, dass sie Qualitäts-Standards befolgen und einhalten. Dies geschieht mittlerweile nicht mehr mit dem Akronym DIN, sondern ausdrücklich bezeichnet mit DIN ISO oder (auf europäischer Ebene) DIN EN ISO. ISO-Normen gibt es für fast alle Bereiche, die einzige Ausnahme ist der Bereich der Elektronik. Die ISO 26000 ist eine Handlungsempfehlung, eine Leitlinie mittels derer private und öffentliche Organisationen überprüfen können, ob und in wie weit sie ihren gesellschaftlichen Verantwortungen nachkommen und diese nachhaltig umsetzen. Diese Norm wird daher auch als Social Responsibility (SR) verstanden.

Die Norm definiert je sieben Grundsätze und Kernthemen sowie den darin vertieften 37 Handlungsfeldern (s. Anhang 5).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2 Grundsätze und Empfehlungen, verkürzte Darstellung

Die vorgenannten Grundsätze wurden in einem globalen Abstimmungsprozess in über 90 Ländern und 40 Organisationen vereinbart (vgl. Hahn, 2011, S. 121ff).

Die sieben Kernthemen, die hieraus abgleitet wurden, besitzen einen ganzheitlichen und integrativen Charakter, in dem sich die einzelnen Kernthemen wechselseitig bedingen und beeinflussen können.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2 Die sieben Kernthemen der CSR i.A. an Vitt et. al (2011), eigene Darstellung

Vitt, et al. (2011) richten ihr Augenmerk auf die anwendungszentrierte Darstellung und Erläuterung der in der obigen Abbildung aufgeführten Kernthemen der ISO 26000 und bieten der Nutzerschaft die Möglichkeit, sich einzelne Handlungsoptionen zur Beteiligung an der gesellschaftlichen Verantwortungsübernahme heraus zu picken. Sie argumentieren, dass die „ Erkenntnisse lassen sich für einen gelungenen Öffentlichkeitsauftritt und zur Verbesserung von Image und Ansehen nutzen “ (ebenda, Klappentext).

Irritierend kann diese Aussage mit Blick auf die Zielrichtung sein. Soll der Nutzer für seine Organisation Handlungsfelder nach dem Wesenskern der Norm definieren und umsetzen können, oder sollen die Erläuterungen des Leitfadens ISO 26000 eine versteckte Sozialfunktion (Meffert, et al., 2015, p. 669, Achleitner, et al., 2016, p. 120) im Rahmen der Public-Relations-Bestrebungen der Organisation darstellen?

Auch wenn nach Graf Zedtwitz-Arnim die Redewendung „Tue Gutes und rede darüber“ (1961, p. 20f) einen Zugewinn an Aktualität hat und aufgrund der Nutzungsintensität sozialer Medien und Netzwerke eine rasante Publikationsgeschwindigkeit erreichbar ist, so hat auch der Appell „Du sollst nicht nur Gutes tun, sondern Gutes bewirken“ seine Daseinsberechtigung im Rahmen organisationaler Kommunikationsstrategien.

Nicht vergleichbar ist die ISO 26000 mit bspw. der DIN EN ISO 9001:2015, die Mindest-anforderungen an Qualitäts-Managementsysteme (QM) regelt, denen Organisationen für die Bereitstellung von Dienstleistungen oder Produkten genügen müssen, oder auch die ISO 14001 (Anforderungen an ein Umweltmanagement-System). Letztere legt den Schwerpunkt auf einen Kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) als Mittel bei der Erreichung definierter Umwelt-Ziele einer Wirtschafts- oder Non-Profit-Organisation. In der Regel werden Normen laufend revidiert, um aktuelle wissen-schaftliche Erkenntnisse integrieren zu können (Schwager & Wührl, 2016). Der KVP wird durch die Methode „Plan-Do-Check-Act (PDCA)“, zurückgehend auf den US-amerikanischen Physiker Walter Andrew Shewhart (1931), durchlaufen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3 Shewhart Cycle, eigene Darstellung

Der abgebildete Prozesskreislauf verdeutlicht den iterativen Lern- und Verbesserungsprozess der Methode „PDCA“. Der kontinuierliche Verbesserungs-prozess ist zertifizierbar, bspw. bei den ISO-Normen 9001 und 14001, so dass nicht nur externe Kunden oder Geschäftspartner das Prozess-Ergebnis wahrnehmen können, sondern auch interne Kunden wie Mitarbeiter oder Stakeholder. Argumentiert werden die Vorteile einer Zertifizierung zumeist wie mit folgenden Argumenten:

- Kongruente Übereinstimmung von Leistung und Produkterfüllung
- Höhere Kundenzufriedenheit
- Verbesserte Kunden-Auffassung
- Verbesserte Arbeitsleistung durch Identifikation der Mitarbeiter
- Einsparung (Kostenreduktion)
- Verbesserte Kommunikation und Zufriedenheit externer Kunden

Beratungsunternehmen mit ihren Angeboten für die Durchführung einer ISO 9001 Zertifizierung gibt es reichlich am Markt. Bei der Internet-Suche nach einem entsprechenden Anbieter mit dem Suchbegriff „Zertifizierungsunternehmen für DIN EN ISO 9001“ liefert die Trefferliste 916.000 Ergebnisse innerhalb von 0,63 Sekunden (Quelle: www.google.com, Zugriff am 06.01.2021, 18:20 Uhr).

Um herauszufinden, wie ein solcher Zertifizierungsprozess genau aussieht, empfiehlt sich eine glaubwürdige Quelle. Der TÜV RheinlandC publiziert auf seiner Website folgendes Zertifizierungs-Szenario im Sinne des KVP:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4 Ablauf einer ISO 9001-Zertifizierung

Wie der Abbildung zu entnehmen ist, erfolgt im dritten Schritt, im Zuge der Zertifizierung, die Aufnahme in die Online-Zertifikatsdatenbank „Certipedia“ des TÜV RheinlandC, die auch eine „Schwarze Liste“ mit Prüfzeichenmissbrauch und Zertifikatsfälschungen nationaler und internationaler Organisationen vorhält.

Die ISO 26000 ist hingegen keine zertifizierungsfähige Norm. Im Leitfaden heisst es: „ ISO 26000:2010 is not a management system standard. It is not intended or appropriate for certification purposes or regulatory or contractual use. Any offer to certify, or claims to be certified, to ISO 26000 would be a misrepresentation of the intent and purpose and a misuse of ISO 26000:2010” (International Organization for Standardization).

Obgleich es Diskussionsvorschläge zur verbindlicheren Gestaltung der ISO 26000 gibt. Fuchshofen et al. (2019, p. 98) kommen in ihrem Diskussionsvorschlag zu dem Ergebnis, dass „ Typische und repräsentative Merkmale der Beschäftigten der Organisation, einschließlich der Arbeitskräfte bei Subunternehmern und Zulieferern “ durch die Organisation transparent darzulegen ist und dass die Organisation durch gezielte Maßnahmen auch eine Messbarkeit der Nachhaltigkeit sicherstellt. Die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen geht darin auf. Allerdings beziehen sich die Autoren bei den Vorschlägen zur Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung eher auf gender-equality bei der Besetzung von Führungspositionen sowie der Förderung ethnisch unterrepräsentierter Gruppen. Eine Integration behinderter Menschen lässt die Vorschlagsliste vermissen, obwohl sich diese als Zulieferer, gerade durch die Vergabe von Arbeitsaufträgen der Organisation an eine WfbM hier wieder finden sollten. Hahn (2012, pp. 450-455) kommt, wie Oshani Perera (2008) in seiner Studie für das International Institue For Sustainable Development (IISD), zu dem zusammengefassten Ergebnis, dass die ISO 26000 weder eine Management-Systematik darstellt, noch geeignet ist, den kompletten strategischen Management-Prozess abzubilden, sondern dass „ …the standard seems to be applicable for SMEs since it allows identification of those issues that are most important in a given situation and thus caters to the (more) restricted resources of smaller companies “ (vgl. Hahn, 2012).

Als Zwischenfazit kann festgehalten werden, dass die ISO 26000 keine Management-Systematik darstellt und auch keine sein will. Sie ist (supra-)national legitimiert und möchte seit ihrem Bestehen eine Lücke im Kontext der Nachhaltigkeits-Debatte schließen. Zu diesem Zweck sollte ein 3-jährlicher Evaluationsprozess mittels quanti-tativer Forschung via Fragebogen (s. Anhang 5a) stattfinden, der jedoch abgesetzt wurde. Die Grundsätze und Empfehlungen die sie vorhält laufen Gefahr, im Alltag durch die Megatrends „Klima“ und „Umwelt“ überrannt zu werden. Dadurch bleiben die in der ISO 26000 nicht explizit genannte Anspruchsgruppen weiterhin unberück-sichtigt und der organisationale Prozess zur gesellschaftlichen Verantwortungs-übernahme wird partiell fixiert.

2.2 Corporate und Social Responsibility in Deutschland

Nach mehr als drei Jahrzehnten haben sich Inhaltsteile des Brundtland-Berichts in rechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen zur Nachhaltigkeit entwickelt. Im Folgenden wird betrachtet, wie sich das Thema Nachhaltigkeit im Kontext der Forschungsfrage darstellt. Die Betrachtung aller anderen Nachhaltigkeitsziele (i.S. der SDG, Agenda 2030) bleiben unberücksichtigt. Durch die Verabschiedung der europäischen Richtlinie 2014/95/EU im Jahr 2014 trat im Frühjahr 2017 das „CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RL-UG)“ in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Mit diesem Gesetz werden Nachhaltigkeitsaspekte in die Geschäftsberichte von Organisationen integriert und verpflichtet Kapitalgesellschaften, Kreditinstitute (§ 340a HGB) und Versicherungsunternehmen (§ 341a HGB), ihre Geschäftsberichte um eine nicht-finanzielle Erklärung zu erweitern. Die Inhalte, die Unternehmen im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung (s. 289c HGB ff.) abgeben umfassen folgende Aspekte (hier verkürzte Aufzählung):

1. Umweltbelange, bspw. Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, ...
2. Arbeitnehmerbelange, Maßnahmen der Geschlechtergleichstellung, sozialer Dialog,
3. Sozialbelange, bspw. Dialog auf kommunaler oder regionaler Ebene
4. die Achtung der Menschenrechte, Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen
5. die Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Die Regelungen des HGB betreffen nach §289b, Abs. 1 HBG große Kapitalgesell-schaften, die nach §267, Abs. 3, S. 1 HBG, zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

1. Bilanzsumme größer 20 Millionen Euro
2. Umsatz größer 40 Millionen Euro
3. Jahresdurchschnitt an Mitarbeitern mehr als 250

Sollte eine Organisation kein Nachhaltigkeitskonzept verfolgen, so muss diese Tatsache erläutert werden („comply or explain“ i.S.v. § 289c Abs. 4 HGB). Die inhaltliche Verantwortung obliegt dem Unternehmen, welches die inhaltliche Darstellung an das Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK) übermitteln kann. Dort erfolgt die formale Prüfung hinsichtlich der DNK-Anforderungen und die Veröffentlichung in der DNK-Datenbank, die das „Herzstück des DNK“ nach dessen Aussage darstellt.

Exkurs:

Der DNK entstand im Jahr 2011 aus einem Projekt des „Rat für Nachhaltige Entwicklung“ (RNE) und wurde mit Vertretern aus Politik, des Finanzmarktes, Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen in einem Dialog-Prozess entwickelt. Im Auftrag des Bundes wurde im Jahr 2016 „RENN“ (Regionale Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien) ins Leben gerufen. Unter RENN ist ein bundesweit tätiges Netzwerk zu verstehen, das mit 20 Organisationen gemeinsam an den 17 SDG der Agenda 2030 arbeiten und Orientierungsgeber für die bundesweite Nachhaltigkeits-strategie sind. Politisch ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eingebunden.

Berichtspflichtige Organisationen haben schließlich die Möglichkeit, ihre nichtfinanziellen Berichte im Sinne der Transparenz zu publizieren. Somit können sie

1. die nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung in den Lagebericht aufnehmen.
2. einen gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht erstellen und zeitgleich mit dem (Konzern-)Lagebericht nach § 325 HGB im Bundesanzeiger offenlegen.
3. einen gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht erstellen und auf seiner Internetseite veröffentlichen, wenn hierauf im (Konzern-)Lagebericht Bezug genommen wird. In diesem Fall muss das Unternehmen eine Frist von vier Monaten ab dem Abschlussstichtag für die Veröffentlichung einhalten und den Bericht mindestens für eine Dauer von zehn Jahren auf der Internetseite verfügbar halten (Quelle: Deutscher Nachhaltigkeitskodex, 2021).

Der DNK ist seit nunmehr über 10 Jahren aktiv und hält in seiner Datenbank 1469 veröffentlichte Erklärungen von 643 Unternehmungen vor, 256 Unternehmen haben ihre Berichte für das Jahr 2019 eingestellt. (Stand: 08.01.2021, 17:15 Uhr).

Bezogen auf die Unternehmensstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes (Jung & Kaus, 2020) waren zum Ende 2018 insgesamt 2.633.965 Unternehmen in Deutschland gemeldet. Darunter sind ca. 12.000 Organisationen, die regelmäßig jährlich mindestens 250 Mitarbeiter beschäftigt haben. In diesen 12.000 sind rund die Hälfte der Groß-Unternehmen enthalten, die regelmäßig jährlich mindestens 500 Mitarbeiter beschäftigen und somit auf jeden Fall gemäß dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz publikationspflichtig im nichtfinanziellen Bericht sind. Das bedeutet, dass die Nachhaltigkeitsbemühungen von lediglich 5,36% aller berichtspflichtigen Unternehmen beim DNK sichtbar und vergleichbar sind. Eine Übersicht der berichtspflichtigen Branchen findet sich beim ioew. Das gemeinnützige Institut für ökologische Wirtschaftsforschung GmbH (ioew) hat in den letzten Jahren ein Ranking der Nachhaltigkeitsberichte publiziert, zuletzt auf Basis des Berichtsjahres 2017.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5 ioew-Monitoring-Stichprobe 2017 (N=439)

Aus der Grafik geht hervor, dass Banken mit rund 44% überproportional in der Stichprobe vertreten sind, gefolgt von Maschinenbau und Versicherungen. Kapitalmarktorientiert sind insgesamt 237 Unternehmen, was 54% der in der Stichprobe vertretenen Organisationen ausmacht.

Gemessen an der Gesamtzahl der in Deutschland ansässigen nichtfinanziell berichtspflichtigen Unternehmen kann hier nur von einer Unterrepräsentation ausgegangen werden.

Bei genauerem Blick in die Datenbank des DNK (s. Abbildung 6) und Justierung der Parameter „Leistungsindikator-Gesellschaft-Chancengleichheit“ traten folgende Ergebnisse zu Tage:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6 DNK-Datenbank, Parameter-Einstellung

Auf den ersten zehn von 433 Seiten finden sich zwei Eintragungen von einer gemeinnützigen Organisation (AfB gemeinnützige GmbH, 2021, www.afb-group.eu, Zugriff 09.01.2021, 11:20 Uhr), die sich auf das IT-Refurbishment spezialisiert hat.

Auf Seite 6 der DNK-Datenbank ist folgender Eintrag zu finden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 7 DNK-Datenbank, Auszug Bericht der AfB 2015

Dieser Berichtsteil ist aussagekräftig und vermittelt dem Rezipienten eine glaubwürdige, nachvollziehbare Darstellung im Umgang mit der Thematik „Behinderte Menschen im Unternehmen“ innerhalb AfB. Der zweite Eintrag der AfB (Seite 5 der DNK-Datenbank) stammt aus dem Berichtsjahr 2016 und ist allgemeingültig gehalten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 8 DNK-Datenbank, Auszug Bericht der AfB 2016

Die gewählte Formulierung der Sätze 1 und 2 sind universal und finden sich in ähnlicher Wortwahl in Berichten anderer Organisationen wieder. Ein klare Positionierung, wie behinderte Menschen im Unternehmen eingebunden sind und welche Philosophie die Organisation verankert hat, geht aus dem Bericht 2016 nicht mehr hervor. Mit ihrem sozialen Engagement und der Gründung der „Initiative 500“, mittels derer das Unternehmen AfB gGmbH 500 behinderte Menschen in den Betrieb integrieren will, wurde die Organisation am 04.12.2020 mit dem „Deutscher Nachhaltigkeitspreis 2021“ im Transformationsfeld „Gesellschaft + Fairness“ ausgezeichnet.

Ein zusätzliches Monitoring der Nachhaltigkeitsziele erfolgt auch durch das Statistische Bundesamt, welches alle zwei Jahre über die Entwicklung der nationalen Nachhaltigkeitsindikatoren berichtet. Diese Berichte beinhalten „ detaillierte Beschreibungen aller Indikatoren, deren Entwicklung und ihren Status, sowie weiterführende Analysen “ (Statistisches Bundesamt, 2021). Ferner betreibt das Statistische Bundesamt eine weitere Online-Plattform, die die SDG aus der Agenda 2030 interaktiv aufführt. Die einzeln aufrufbaren Ziele werden im Untermenü zwischen den globalen und den nationalen Zielen differenziert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 9 Nachhaltigkeits-Indikator, nationales SDG-Ziel 1

Unter den „nationalen Indikatoren“ wird lediglich der Indikatoren-Bereich „Armut begrenzen“ aufgeführt. Bei den globalen Indikatoren werden hingegen 13 Unterpunkte aufgelistet, wovon der Indikator 1.3.1 den „ Anteil der Bevölkerung, der durch sozialen Basisschutz/Sozialschutzsysteme abgedeckt ist, nach Geschlecht, mit getrennter Ausweisung der Kinder, Arbeitslosen, älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen, Schwangeren, Neugeborenen, Opfern von Arbeitsunfällen, Armen und Schwachen “ nennt (Statistisches Bundesamt, 2021, Alpha-Version der Website www.sustainabledevelopment-deutschland.github.io, Stand 8.1.2021, Zugriff 17:50h).

Obgleich in Deutschland 7,9 Millionen Menschen mit Behinderungen leben, erscheint die thematische Priorisierung des tabellarischen Vergleichs zwischen den globalen und nationalen Indikatoren disgruent, weil im nationalen Kontext nur ein Indikator identifiziert ist. In wie weit künftig valide Zahlen, bezogen auf den globalen Indikator 1.3.1, auf nationaler Ebene abrufbar sind, kann zum jetzigen Stand nicht prognostiziert werden.

Viele Institutionen, gesellschaftliche Interessensvertretungen und Organisationen beschäftigen sich mit den Leistungsindikatoren der Nachhaltigkeit und wollen Ziele umsetzen. Als Fazit bisher stellt sich die Frage, wie transparent die Ergebnisse dem Publikum kommuniziert werden, um auf diese Weise auch Lernprozesse und Verhaltensänderungen in der Gesellschaft initiieren zu können. Fraglos erfüllen alle aufgeführten und beteiligten Institutionen die „Glaubwürdigkeits- und Vertrauensindikatoren“ nach Bentele (1988, pp. 406-426; Bentele & Seiffert, 2009, pp. 42-61; vgl. Bröckermann, 2016, p. 279). Es bietet sich darüber hinaus jedoch die Möglichkeit, die Durchdringungsrate zugänglicher Berichte zu hinterfragen und die Kombination „CSR und Kommunikation“ eingehender zu betrachten (Faber-Wiener, 2015, p. 749ff; Faber-Wiener, 2013; Schneider & Schmidpeter, 2015, pp. 1-18), um für den Kontext der Forschungsfrage weiterführende Ergebnisse für Anschlussarbeiten generieren zu können.

2.3 Werkstätten für behinderte Menschen: System, Aufbau und Einflussfaktoren

Im Rahmen der Arbeit wird der Begriff „behindert“, „behinderte Menschen“ etc. häufig verwendet. Daher zunächst eine Begriffsdefinition zur Verständnisgleichheit:

Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können “ (§2, Abs. 1 SGB IX).

Durch die Klassifikationen des International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF, vgl. Cieza, 2005) konnte auch der soziale Aspekt der Behinderung, welches auch die Gesellschaft in den Diskurs integriert, in den Fokus gerückt werden (DIMDI - Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information, 2005).

Arbeitsstätten für Menschen mit Behinderungen haben in Deutschland eine über hundertjährige Tradition, die auf den evangelischen Theologen Friedrich von Bodelschwingh der Ältere zurückgeht. Er gründete 1910 die erste Werkstatt für behinderte Menschen in Bielefeld, Heute als „von Bodelschwingh’sche Stiftungen Bethel“ das größte Sozialunternehmen Europas mit mehr als 19000 Mitarbeitern und der größte Arbeitgeber am Stammsitz in Bielefeld.

Der Begriff „Werkstätten für Behinderte (WfB)“ fand 1974 Einzug in den Sprach-gebrauch, als deren Förderungen in das Schwerbehindertengesetz (SchwbG) im Deutschen Bundestag aufgenommen und verabschiedet wurde. Im Juli 2001 trat dieses Gesetz außer Kraft und wurde durch das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ersetzt. Dieses wurde wiederum durch das Ende 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz-BTHG) nivelliert und in Teilen ersetzt. Mit dem BTHG sollen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK, s. Anhang 6), die im Dezember 2006 von der UN-Generalversammlung verabschiedet wurde, in deutsches Recht umgewandelt werden.

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM, s. Anhang 7) sind nach §68 Nr.3 Abgabenordnung (AO) Zweckbetriebe und werden in der Regel von gemeinnützigen Vereinen betrieben (Brinkmeier, 2016, p. 51) . Behinderte Menschen sollen in einer WfbM am Arbeitsleben teilnehmen und über diesen Weg in den so genannten „ersten Arbeitsmarkt“ eingegliedert werden. Somit soll eine WfbM für diejenigen, die ein „ Mindestmaß wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung “ erbringen können (Leonhardt & Stueve, 2017) lediglich eine Durchgangsstation sein, um sich im ersten Arbeitsmarkt etablieren zu können. Hierzu stellt die WfbM soziale Fachdienste, Sozialarbeiter, Psychologen etc. zur begleitenden Unterstützung zur Verfügung, um den Menschen den rechtlichen Anspruch auf „ Förderung des Übergangs geeigneter Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen “ (§58 Abs. 2, Nr. 3 SGB IX) zu ermöglichen. Strukturiert sind WfbM in drei Bereiche.

1. Eingangsverfahren „EV“ (i.d.R. drei Monate)
2. Berufsbildungsbereich „BBB“ (max. 2 Jahre, Abweichungen möglich)
3. Übergang in den Arbeitsbereich „AB“

Das Eingangsverfahren dient dazu, die Menschen in der Einrichtung „ankommen“ zu lassen, ihnen Orientierung zu geben und gleichzeitig herauszufinden, welche Präferenzen und Stärken/Schwächen sie mitbringen. Im Berufsbildungsbereich werden, meist durch Werkstatt-interne Praktika, Grundlagen des jeweiligen Berufszweiges vermittelt sowie Arbeits- und Sozialverhalten geschult.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 10 Entwicklungsschritte in einer WfbM

Die Werkstättenverordnung (WVO) regelt gesetzlich, dass die Mitarbeiter schließlich als produktiver Teil der Einrichtung in den Arbeitsbereich (s. Abb. 10) überstellt werden. Jede WfbM hat die gesetzliche Verpflichtung, neben Rehabilitations- und Inklusionszielen vor allem wirtschaftliche Arbeitsergebnisse anzustreben (vgl. §12 Abs. 4 WVO). Dabei werden die Kostensätze, die von Rehabilitationsträgern erbracht werden, als Ertrag berechnet. Rehabilitationsträger, wie auch WfbM, sind en gros verbandstechnisch organisiert. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM) ist als Interessenvertretung für Werkstätten aktiv. Ihre Mitglieder sind

- Träger von Eingliederungseinrichtungen (vor allem Werkstätten)
- Förderstätten
- Inklusionsbetriebe

Die BAG ist der freiwillige bundesweite Zusammenschluss dieser Träger, die den Menschen die Teilhabe an Arbeit und Gesellschaft ermöglichen wollen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3 Statistik der BAG WfbM, Stand 21.11.2019

Allen Werkstattbeschäftigten stehen also Entwicklungsmöglichkeiten per Gesetz zu, auch auf so genannte Außenarbeitsplätze, also der Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Diese Entwicklungsmöglichkeiten sind durch das Bundesteilhabegesetz weiter geschärft und in einem klaren Wesenskern positioniert.

[...]

Excerpt out of 69 pages

Details

Title
Die vergessene Gruppe. Wie stark werden behinderte Menschen bei der Umsetzung der ISO 26000 berücksichtigt?
Grade
1,7
Author
Year
2021
Pages
69
Catalog Number
V1022133
ISBN (eBook)
9783346397140
ISBN (Book)
9783346397157
Language
German
Keywords
ISO 26000, behinderte Menschen, WfbM, Werkstätten für behinderte Menschen, Behinderung, Gesellschaft, Nachhaltigkeit, gesellschaftliche Verantwortung, SDG, Agenda 2030, Sustainable Development Goals, UN-BRK, Behindertenrechtskonvention, BTHG, Deutscher Nachhaltigkeitskodex, CSR
Quote paper
Stephan Fuchs (Author), 2021, Die vergessene Gruppe. Wie stark werden behinderte Menschen bei der Umsetzung der ISO 26000 berücksichtigt?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1022133

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Die vergessene Gruppe. Wie stark werden behinderte Menschen bei der Umsetzung der ISO 26000 berücksichtigt?



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free