Behinderungen und Sexualität. Was behindert Sexualität bei Menschen mit Beeinträchtigung?


Term Paper, 2020

16 Pages, Grade: 1,3


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Fragestellung

3. Methode

4. Sexuelle Selbstbestimmung
4. Was behindert Sexualität?
4.1 Beeinträchtigung durch Pflege
4.2 Behindernde gesellschaftliche Einflüsse
4.3 Behindernde elterliche Einflüsse

5. Auswirkung unterdrückter (Leugnung) Sexualität

6. Psychosexuelle Entwicklung

7. Wie können Menschen mit Beeinträchtigung sexualfreundlich durch Pädagog*innen begleitet werden?

8. Die eigene sexuelle Biografie

9. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Glück empfinden zu können, ist eine Fähigkeit, die Menschen mit und ohne Behinderung verbindet.“ (Richard von Weizsäcker)

Behinderung1 und Sexualität sind in unserer heutigen Gesellschaft noch immer nicht ausnahmslos anerkannt, sondern sie werden noch immer kleingeredet und wenig beachtet. Bis in die 1980ér gab es geschlechtsgetrennte Wohneinrichtungen. Auch in meiner Einrichtung muss ich feststellen, wie wenig Aufklärung, Begleitung oder auch Hilfestellungen es gibt. Im Gegenteil, es gibt Vorurteile, Einschränkungen und Eingriffe.

Joachim Walter2 war einer der Ersten, der in einer Studie (1980) Aufmerksamkeit für dieses Thema geweckt hat. Seitdem hat sich einiges getan. Geschlechtsgetrennte Wohnformen wurden aufgelöst und auch die UN Behindertenkonvention ging den Forderungen nach mehr Rechten zur Selbstbestimmung für Menschen mit einer Behinderung nach und ratifizierte in Deutschland im Jahr 2009 mehrere Artikel zu Gunsten der betroffenen Personen. Aber reicht das?

Liebe, Sexualität und Partnerschaft ist für Menschen mit Behinderung sehr bedeutsam und erfordert Handlungsbedarf.

Das Zitat zu Beginn der Einleitung verdeutlicht, was es bedeutet eine Bindung zu schaffen, um Chancengleichheit zu erzielen damit Menschen Glück empfinden und sich dabei frei entfalten können. In der Interpretation dessen stellt sich beim Thema Sexualität und Behinderung heraus, dass die betroffenen Menschen keine Gleichberechtigung erfahren und mit Hürden zu kämpfen haben. Die Menschenrechte gelten zwar für alle Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung, jedoch werden Menschen mit Beeinträchtigung in der Vorstellung ihre Sexualität zu leben behindert. Man sollte meinen, dass in einer Zeit in der Integration oder auch Inklusion immer wieder an der Tagesordnung stehen, Sexualität und Behinderung kein unwichtiges Thema sein sollten. Es muss erreicht werden, dass eine Gleichberechtigung in allen bedeutsamen Bereichen hergestellt wird, also auch in der Sexualität. Es muss eine Enttabuisierung erreicht werden, Sexualität ist ein Menschenrecht für Menschen mit und ohne Behinderung.

2. Fragestellung

Was behindert Sexualität bei Menschen mit Beeinträchtigung?

3. Methode

Quantitative Forschung: Auswertung von Daten unterschiedlicher Konzepte, statistische Auswertung; Tendenzen der Wirksamkeit, qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring, der für diese Arbeit relevanten Literatur sowie aktueller Dokumente (Artikel, Konzepte, Gesetzestexte, News, Forendiskussionen)

Empirische Methode: Gegenüberstellung von wissenschaftlichen Texten

4. Sexuelle Selbstbestimmung

Die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland beginnen mit folgendem Artikel:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ (GG 2019, S. 978)

Dieser Artikel verankert den rechtlichen Anspruch auf die Beachtung einer jeden Person, egal ob mit oder ohne Behinderung (vgl. Krenner 2003). Auch in Artikel 2 lassen sich Elemente für die Selbstbestimmung des Menschen und die Entfaltung seiner Persönlichkeit finden. Dies führt dazu, dass jeder Mensch die Freiheit besitzt, seine Bedürfnisse selbstbestimmt auszuleben, solange keine andere Person einen Schaden davon nimmt (GG 2019, S. 978). Zu dieser freien Entfaltung der Persönlichkeit gehören auch die Sexualität3 und das Eingehen einer Partnerschaft. (vgl. Krenner 2003, 83)Weiterhin heißt es in Artikel 3, Abs. 3 des Grundgesetzes:

„[...] Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (GG 2019, S. 978)

Dieser Satz reicht bereits aus, um zu veranschaulichen, dass jeder Mensch mit einer Behinderung jeglicher Art das Recht auf Sexualität und Partnerschaft besitzt. Das Wort Sexualität wird im Grundgesetz nicht wörtlich verwendet, jedoch wird es von den angeführten Rechten abgeleitet. (vgl. Krenner 2003, S.57 f.) Von Sexualität wird lediglich im Strafrecht geschrieben, denn Abschnitt 13 des Strafgesetzbuches (StGB) besagt, dass Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen geahndet werden müssen. Darunter fallen Missbrauch, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung von anderen Personen. (Abs.13, StGB §174-179 2019) Des Weiteren sind die Rechte von Menschen mit Behinderung in der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) verankert. Diese gilt in Deutschland seit dem Jahr 2009 (vgl. pro, Familia 2019) und gehört zu den Meilensteinen in der Behindertenbewegung. (vgl. Arnade, Sigrid 1997, S.35) Das Ziel ist eine uneingeschränkte Teilhabe von beeinträchtigten Menschen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. (vgl. Retznik, Laura; Wienholz, Sabine; 2017) Die sexuelle Selbstbestimmung ist hierbei in Artikel 22 und 23, Achtung der Privatsphäre, der Wohnung und Familie, festgehalten. Darin steht geschrieben, dass Menschen mit einer Behinderung das Recht auf Familie, Partnerschaft, Elternschaft sowie Ehe haben. Zudem müssen sie in allen dazugehörigen Angelegenheiten gleichberechtigt werden und dürfen nicht diskriminiert werden. (vgl. Arnade, Sigrid 1997, S.39 f.) Des Weiteren garantiert das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung:

[...] „jedem Menschen die Möglichkeit, sein Leben frei von Zwang nach eigenem Willen und Vorstellungen zu gestalten und zwar ungeachtet dessen, ob der Einzelne von der ihm zustehenden Freiheit Gebrauch machen will oder kann “ . (Zinsmeister, Julia 2003, S.47)

4. Was behindert Sexualität?

In diesen Abschnitt möchte ich auf einige Bereiche eingehen, die meiner Meinung nach einem hohen Einfluss auf die sexuelle Entfaltung von Menschen mit Behinderungen haben. Ich werde mögliche Grenzen der sexuellen Selbstbestimmung aufzeigen, die nicht nur durch gesellschaftliche Ansichten bedingt sind, sondern auch, die sich durch die Einstellung der eigenen Eltern auf die Sexualität des eigenen Kindes. Die von mir aufgezeigten Beispiele sind nur ein kleiner Teil dessen, was Sexualität behindern kann. Auf alle behindernden Faktoren einzugehen würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen.

Die primäre Behinderung bzw. Beeinträchtigung kann durch unterschiedliche Ereignisse verursacht worden sein. Das bedeutet, einen Aspekt in der Individualität und Besonderheit des Menschen und seiner/ihrer Behinderung. Meistens sind es jedoch die sekundären, sozialen Behinderungen, die die Sexualität der Menschen beeinträchtigt. Hinzu kommen strukturelle, bauliche, soziokulturelle, ökonomische Bedingungen, die das sexuelle Leben von Menschen mit Behinderungen beeinflussen können. (vgl. Felix Heinemann 2007)

4.1 Beeinträchtigung durch Pflege

Sexualität und Behinderung werden in unserer Gesellschaft immer mehr enttabuisiert. Im Bereich der Pflege ist es noch immer ein wichtiges Thema. Denn die Pflege von schwerbehinderten Menschen, ob ambulant oder im Heim, ob als Angehöriger oder als Fremder, stellt eine körperintensive, mitunter gar intime Angelegenheit dar. Pflege bzw. das Angewiesen sein auf körpernahe Unterstützung stellt einen übergreifenden Aspekt da und kann die sexuelle Entwicklung beeinflussen. Der Aufbau einer stabilen Intimsphäre und die Entwicklung von Schamgefühl werden erschwert, wenn eine tägliche pflegerische Köperpflege vorliegt. Durch den ständigen Eingriff in die Intimsphäre kann eine solche nur schwer aufgebaut werden und somit auch die Bildung eines positiven Selbstbildes negativ beeinflussen. Durch das tägliche Übergreifen in die Intimsphäre ist die Grenzziehung zwischen professioneller und persönlicher Zuwendung für beide Seiten sehr schwierig. Das Erkunden des eigenen Körpers sowie der eigenen Genitalregion werden durch die Pflege erschwert. Oftmals kommt es zu einer Sexualisierung von beiden Seiten in der Pflegesituation. (vgl. Barbara Ortland 2020, S.177)

4.2 Behindernde gesellschaftliche Einflüsse

Das Vorurteil, dass Menschen mit einer Behinderung keine sexuellen Wünsche und Bedürfnisse haben, kommt oftmals auf Grund einer gefühlten Unbehaglichkeit gegenüber dem Thema zustande aber in vielen Fachdiskursen ist man sich mittlerweile einig, dass Menschen mit Behinderung Sexualität haben. Doch leider ist es in der Gesellschaft noch immer ein Thema, das tabuisiert wird. Aufgrund von körperlichen Schädigungen kommt es zu Stigmatisierungen innerhalb der Gesellschaft. Menschen mit einer Behinderung fehlen vorgelebte Rollenbilder und Modelle bzw. Vorbildern von gelungener Sexualität bei Menschen mit Behinderung.

Sexualität bei Menschen mit Behinderung pendelt in der Gesellschafft noch immer zwischen strenger Tabuisierung und entmündigender Mystifizierung. Die Mystifizierung zeigt sich in strengen Bildern, die durch Vorurteile gebildet werden. Entweder wird Menschen mit Behinderungen eine „erwachsene“ Sexualität schlicht abgesprochen oder diese wird als „animalisch“ und „ungezügelt“ diffamiert. Eine „Normalität“ von Sexualität und Behinderung scheint außerhalb von Selbsthilfeorganisationen und dem heilpädagogischen Diskurs um „Normalisierung“ und „Empowerment“ kaum zu existieren. Die medial verbreitete Sexualität ist ohnehin nicht nur selbstverständlich gesund, sondern darüber hinaus von strahlender Jugend und dünner Schönheit. (vgl. Ortland, Barbara 2020, S.177 f.) Menschen mit einer schweren Behinderung ist es in vielen Fällen ohnehin schon nicht möglich, ein positives Bild von ihrem eigenen Körper zu gewinnen. Vor diesem Hintergrund erscheint es außerordentlich schwierig zu sein, ein positives Verhältnis zu dem eigenen Körper und der eigenen Sexualität aufzubauen.

4.3 Behindernde elterliche Einflüsse

Eltern haben einen wichtigen Anteil an der Sexualität ihrer Kinder. Bei Eltern mit einem behinderten Kind steht dieses Thema nicht immer an erster Stelle in der Erziehung. Wenn Eltern zur Überbehütung neigen, versperren sie ihren Kindern den Weg in die Selbständigkeit. Mitunter haben Eltern Sorge, dass die Suche ihrer (erwachsenen) Töchter und Söhne nach Zärtlichkeit und Liebe zu Enttäuschungen führt oder Gefahren mit sich bringt, die sie nicht überschauen können. Aus einem Gefühl der Verantwortung heraus treffen sie Entscheidungen für ihre Kinder und halten sie so ungewollt in Unselbständigkeit, während sie in anderen Lebensbereichen alles tun, um die Selbständigkeit zu fördern und zu unterstützen. Wir alle aber lernen durch Erfahrung – und nicht durch Verbot oder Kontrolle. Zu Konflikten kann es für die behinderte Person kommen, wenn der Umgang innerhalb der Familie offen ist aber in Einrichtungen wie in der Schule, in Werkstätten oder in Wohnheimen, diese Offenheit nicht erwünscht ist. Es gibt mitunter Konflikte, wenn die Einstellungen und Meinungen zu sexuellen Themen zwischen den Mitarbeiter/innen und den Eltern auseinandergehen. Oft ist es schwierig, Umgangsweisen auszuhandeln, mit denen alle einverstanden sind. Besonders herausgefordert sind Eltern mit sehr schwer behinderten Kindern, da sie vielerorts erfahren, dass ihre Anliegen noch zu wenig thematisiert werden. Das gilt auch für die Sexualität und sexuellen Bedürfnisse im Speziellen, die den Menschen mit besonders hohem Hilfebedarf häufig noch abgesprochen werden. Gerade diese Menschen aber brauchen besondere Feinfühligkeit ihrer Umwelt, sensible Interpretation ihrer Bedürfnisäußerungen und Verhaltensweisen und vor allem Kreativität, wenn es um die Befriedigung sexueller Bedürfnisse geht (vgl. Barbara Ortland 2020, S.197)

5. Auswirkung unterdrückter (Leugnung) Sexualität

In manchen Lebenslagen ist es eine Überlebensstrategie, Gefühle zu unterdrücken. Aber nicht gefühlte Gefühle haben ihre folgen. Um nicht zu fühlen, müssen wir uns ablenken mit Medien oder was uns von der Gesellschaft geboten wird: Arbeit, Essen, Drogen und/oder Unterhaltung. Dieses sich ablenken führt in vielerlei Hinsicht zu einem Suchtverhalten. Die Sucht als solche ist die, des nichts zu fühlen.

Die sexuelle Energie ist einer der stärksten Lebens-Antriebe, die wir haben. Sie sorgt dafür, dass wir mit bestimmten Menschen zusammenkommen, aber auch, dass wir zielgerichtet bleiben und einen Ansporn besitzen. Sobald diese Energien ins Stocken geraten, können wir uns nicht mehr kraftvoll entfalten, sondern beginnen zu stagnieren. (vgl. Barbara Ortland 2020, S.91) Die Unterdrückung von sexuellen Energien führt oftmals zur Trägheit, Energielosigkeit und Müdigkeit. Denn das Unterdrücken von Gefühlen kostet Kraft. Betroffene sind oft nicht richtig präsent und können Gesprächen oftmals nicht aufmerksam folgen. Sie empfinden Ihr Leben oft als abgekapselt und können für ihre Ziele und Träume oft nicht einstehen bzw. sich einsetzen. Konflikten gehen sie aus dem Wege, weil sie sich nicht durchsetzen können. Dadurch das sie sich zurückziehen machen sie vieles mit sich selber aus und fühlen sich einsam, gelähmt und hilflos. Menschen, die ihre sexuellen Gefühle unterdrücken sind schwer in der Lage eine längere Beziehung zu führen. Durch den innerlich auftretenden Stress sind sie in ständiger Unruhe und Aufgewühltheit. Oftmals sehen betreffende in ihrem Leben keinen Sinn mehr, da sie ihr Leben als langweilig empfinden. Es kommt zwangsläufig zu einer starken Depression. Langzeit Folgen sind Körperliche und Geistige Erkrankung. (vgl. Kittler, Lisa 2008, S.16 f.)

6. Psychosexuelle Entwicklung

Die psychosexuelle Entwicklung beschreibt, die prozesshafte psychische Entwicklung von der Geburt eines Kindes bis zum Ende von dessen Pubertät. Am Ende dieser Entwicklung steht die Erwachsenensexualität. Obwohl dieses Konzept vor über 100 Jahren entwickelt wurde, gilt es noch heute. (vgl. Walter, Joachim; Achilles, Ilse 2004, S.43 f.) Sigmund Freud legte, als einer der Pioniere der Sexualforschung und Sexualwissenschaft, den Grundstein für das Phasenmodell der psychosexuellen Entwicklung, indem er die Sexualität und die psychische Entwicklung eng miteinander verknüpfte. Außerdem prägte er den Begriff psychosexuelle Entwicklung. (vgl. Bernd Lauert 2016, S.1-6)

Die körperliche Entwicklung, soweit dieser auf Grund von Krankheit nicht beeinflusst ist, setzt bei behinderten und nicht behinderten zeitgleich ein. Die typischen hormonell bedingten Begleiterscheinungen unterscheiden sich nicht.

[...]


1 An dieser Stelle möchte ich mich bewusst von dem negativ behafteten und von der Gesellschaft konstruierten Begriff Behinderung distanzieren. Behinderung nutze ich, um spärliche Sätze zu vermeiden soll aber Menschen mit Entwicklungsbesonderheiten bzw. intellektueller und/oder körperlicher Beeinträchtigung meinen.

2 Joachim Walter, Prof. Dr. rer.soc., Diplompsychologe, Pfarrer, Professor an der ETH Freiburg - Hochschule für soziale Arbeit; Vorstandsvorsitzender und fachlicher Leiter der Diakonie Kork Epilepsiezentrum. Zahlreiche Veröffentlichungen zur Sexualpädagogik und Sexualität geistig behinderter Menschen.

3 „Der Begriff der Sexualität wurde erstmals 1820 von dem Botaniker August Henschel in seinem Buch „Von der Sexualität der Pflanzen“ verwendet und bezeichnet die Aufteilung der Pflanzen in solche mit männlicher und solche mit weiblicher Ausprägung“ (vgl. Ortland, Barbara 2020, S.33)

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Details

Title
Behinderungen und Sexualität. Was behindert Sexualität bei Menschen mit Beeinträchtigung?
Course
Vielfalt, Diversity, Kultur, Gender: Interkulturalität, Diversity Studies, Cultural Studies
Grade
1,3
Author
Year
2020
Pages
16
Catalog Number
V1023077
ISBN (eBook)
9783346422057
ISBN (Book)
9783346422064
Language
German
Keywords
Vielfalt, Diversity, Kultur, Gender: Interkulturalität, Diversity Studies, Cultural Studies, Behinderung
Quote paper
Thorge Boes (Author), 2020, Behinderungen und Sexualität. Was behindert Sexualität bei Menschen mit Beeinträchtigung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1023077

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