Die verschiedenen Formen der Hinrichtung bei der Todesstrafe


Exposé / Rédaction (Scolaire), 2001

5 Pages, Note: 1


Extrait


Todesstrafe

4272 Menschen wurden 1996 in 39 Ländern hingerichtet. Allein China ist für 3500 Hinrichtungen verantwortlich., gefolgt von der Ukraine, Russland und dem Iran.

In 63 Ländern wurde die Todesstrafe abgeschafft. In 16 Ländern, unter anderem Brasilien und Südafrika, gilt sie nur bei schweren Verbrechen und im Vereinten Königreich nur bei Kriegsfall. In 25 Ländern ist sie noch vorhanden, aber seit 10 Jahren nicht mehr durchgeführt und in 100 Ländern ist die Todesstrafe erlaubt (z.B. Japan, Irak, Polen, Russland, USA, Türkei, Vietnam)

In Deutschland war 1949 die letzte Hinrichtung, in der DDR 1981 durch Erschießen und in Frankreich 1977 durch Köpfen.

Verschiedene Formen der Hinrichtung

Zitat von Albert Camus: „ Einer, der genießerisch seinen Morgenkaffe trinkt und in der Zeitung liest, dass der Gerechtigkeit genüge getan worden sei, würde seinen Kaffee wieder von sich geben, erführe er auch nur die kleinste Einzelheit.“

Erhängen: Vor allem England praktizierte die Todesstrafe durch Erhängen. Sie erklärten sie zu einer „feinen Kunst“. Wenn man sie beherrscht, erfüllt man die 3 Forderungen nach Menschlichkeit, Zuverlässigkeit und Schicklichkeit. Unter Menschlichkeit versteht man eine schnelle und schmerzlose Exekution und das Ersparen eines qualvollen Todes. Zuverlässigkeit steht für einen reibungslosen Ablauf ohne schwierige Handhabung, die den Tod hinauszögert. Und unter Schicklichkeit verstanden die Engländer einen Tod ohne überflüssige Brutalität und Entstellung des Leichnams. Erhängen erweckt den Anschein diese Bedingungen zu erfüllen. Um sich jedoch selbst ein Bild davon zu machen, muss man sich Augenzeugenberichte und medizinische Details ansehen.

Zeuge Peter Lewis, Kanada: „Dann ein heftiger, tödlicher Krach. Die Falltür öffnete sich. Im selben Momentan entschwand der Körper des Mörders unseren Augen... Es war 12.06Uhr... Der Körper war mit einer grauen Decke bedeckt. Nur die Füße sahen heraus in ihren Wollsocken. Tod eingetreten um 12.24 Uhr, sagte der Gefängnisdirektor... Gehängte sterben sofort, nur ihr Herz schlägt noch eine ganze Zeit weiter. Die Öffentlichkeit würde es nicht verstehen.“

Die medizinische Seite:

Beim Erhängen kommt es zu Verschiebungsbrüchen der Halswirbel, wobei das Rückenmark zerrissen oder zerquetscht wird. Der Wirbelbruch führt zur Bewusstlosigkeit und der Gehängte hat dadurch kein Schmerzempfinden mehr. Außerdem macht der Wirbelbruch das Atmen unmöglich, deshalb gibt es kein Erwachen mehr.

In England gab es genaue Studien und Berechnungen über die Fallhöhe:

Ist die Fallhöhe zu kurz. Ringt die Person noch ca. 15 Minuten nach Luft.

Ist die Fallhöhe zu hoch, reißt es ihr den Kopf ab und es ist vorbei mit Forderung 3, der Schicklichkeit.

Im Mittelalter wurden die Verurteilten an einer um ihren Hals gelegte Schlinge hochgezogen, was zu einem qualvollen Ersticken führte. Diese Art wird heute noch in einigen afrikanischen Staaten praktiziert.

Nach amerikanischen Berichten ist zu lesen, das Todeskandidaten begnadigt wurden, weil sie sich Übergewicht angefressen hatten und auf Grund ihres fetten Halses nicht mehr Erhängt werden konnten.

Der elektrische Stuhl: 1886 suchte man in den USA nach einer humaneren Methode als dem Erhängen. Ein Zahnarzt hatte die Idee zum elektrischen Stuhl, da er hörte, dass ein Arbeiter bei einem Stromunfall sofort und schmerzlos starb.

Am 6.8.1889 fand die erste Hinrichtung mit 770 Volt statt.

Doch es gab Probleme: Bei 8000 Volt und 100 Ampere würde ein schmerzloser Tod innerhalb eines Sekundenbruchteils eintreten, jedoch wäre der Körper verbrannt und dies verstieß eindeutig gegen Forderung 3. Deshalb musste man die niedrigste Volt- und Amperezahl finden, was ein grausames Spielchen war. Aber es gibt einen Mann, der sich auf Hinrichtungsgeräte spezialisiert hat und den elektrischen Stuhl verbesserte: FRED LEUCHTER.

Er konzipierte einen Stuhl, durch den es nicht mehr zu Verletzungen und Brandblasen kommen sollte. Leuchter hatte außerdem berechnet, dass 1500 Volt ausreichen um das Denken und Schmerzempfinden auszuschalten. Die Bewusstlosigkeit tritt nach 4.16 Tauselstelsekunden ein, also 24 mal schneller als das Nervensystem auf Schmerzen reagieren kann. Das Herz braucht jedoch 2000 Volt, damit es aufhört zu schlagen. Deshalb gilt nach dem „Leuchter - Lehrsatz“: 2640 Volt bei 5 Ampere ( bei mehr fängt der Körper an zu schmoren) und zwei einminütige Stromstöße mit 10 Sekunden Unterbrechung garantieren den Tod.

Die Gaskammer: Die Idee stammt von Major D. A. Turner, der im 1. Weltkrieg Gasangriffe miterlebt hatte. Er schildert seine Eindrücke wie folgt:

„Der Effekt bei den Gasgranaten war immer der gleiche gewesen. Dem Einatmenden wurde schwindelig, er geriet in Panik, bekam heftige Kopf- und Brustschmerzen. Dann trat eine Atemlähmung ein. Dem Opfer traten die Augen hervor, die Zunge schwoll an - das Gesicht war dunkelrot.“

Der Tod durch die Gaskammer ist bei vielen umstritten, weil der Todeskandidat mitarbeiten muss. Wenn er nicht tief genug einatmet, tritt die Atemlähmung vor der Bewusstlosigkeit ein und die Prozedur verlängert sich. Diese Hinrichtungsmethode ist auch ein Fred Leuchter - Modell und sieht so aus:

Als erstes wird eine Mischung aus destilliertem Wasser und Schwefelsäure vorbereitet. Zehn Minuten vor der Hinrichtung prüft man die Gaskammer auf ihre Dichte. Dann schnallt man den Verurteilten auf einen Stuhl, verriegelt die Tür und schaltet die Saugvorrichtung zur Regulierung des Luftdrucks an. Der Luftdruck ist für die schnelle Entwicklung der Dämpfe wichtig. Nun wird die Lösung in einen Schacht unter dem Stuhl geleitet und erst jetzt gibt man das Zyankali ( das gleiche wie das in Auschwitz verwendete Zyklon B) hinzu. Der Kandidat wird aufgefordert die süßlichen Dämpfe tief einzuatmen. Wenn keine Zwischenfälle auftreten, ist der Verurteilte nach 2 Minuten tot.

Tod durch Giftspritze: Diese Methode wurde erst 1977 in Oklahoma eingeführt und 1981 wurde der erste Häftling durch sie hingerichtet.

Auch diese Art der Hinrichtung ist von Fred Leuchter. Das Schema ist Folgendes:

- 30 Minuten vor der Hinrichtung wird ein Antihistamin gegen Krämpfe gespritzt
- 5 Minuten vorher wird Natriumpentothal zur Beruhigung gespritzt bei der eigentlichen Hinrichtung geschieht folgendes:
- innerhalb von 10 Minuten werden 15 Kubikzentimeter 2%-iges Natriumpentothal gespritzt, dass eine sofortige Bewusstlosigkeit herbeiführt
- dann erhält der Verurteilte 15 Kubikzentimeter Pancuroniumbromid zur Muskelentspannung
- zum Schluss erhält er das eigentliche Gift: 15 Kubikzentimeter Kaliumchlorid

Der Tod durch die Giftspritze scheint eine der mildesten Art der Hinrichtung zu sein. Doch es gibt viele Einwände: An der Hinrichtung sind Ärzte beteiligt, die somit gegen ihren Hippokratischen Eid verstoßen, der besagt, dass Ärzte Leben schützen sollen und „ niemanden auf dessen Verlangen oder aus eigenem Entschluss eine tödliche Dosis Gift verabreichen dürfen“.

Es scheint ebenfalls, dass diese Form der Hinrichtung den 3 Forderungen gerecht wird. Doch auch hier gibt es Einwände.

- man trifft die Vene nicht direkt, sondern einen Muskel oder eine Arterie, was sehr schmerzvoll ist
- der Katheder ist verstopft und das Gift verbreitet nur langsam seine Wirkung , was zu einem qualvollen Tod führt
- der Schlauch kann platzen und durch herumspritzendes Gift andere gefährden.

Tod durch Erschießen: Erschießen galt schon immer als der ehrenvolle Tod. Vor allem in China ist sie an der Tagesordnung. Es gibt dort insgesamt 66 Tatbestände, für die man zum Tod verurteilt werden kann. Die Hinrichtung in China ist ein regelrechtes gesellschaftliches Ereignis, obwohl sie nicht öffentlich bekannt gegeben werden. Auf der Straße versammelt sich fast die ganze Bevölkerung, auch Kinder. Das Spektakel gleicht einem Umzug. Die Todeskandidaten werden durch den Ort gefahren, wobei sie ein Schild mit ihrem durchgestrichenen Namen und der Tat um den Hals tragen. Falls sie randalieren wird ihnen ein Messer in den Rücken gestochen . Trotz der Verletzungen werden sie zur Hinrichtung gebracht. Dann erschießt je ein Soldat einen Todeskandidaten. Nicht selten stehen Ärzte bereit, die die Toten abtransportieren und ihnen Organe entnehmen. Ansonsten bleiben die Leichen einige Tage liegen und werden von der Bevölkerung begutachtet, die keine Kritik an der Hinrichtung erhebt. Anschließend werden die Leichen irgendwo verscharrt, da die Angehörigen in der Regel nichts mehr mit den Toten zu tun haben wollen.

In den westlichen Ländern gelten andere Richtlinien. In Amerika, zum Beispiel, haben die Verurteilten schwarze Kappen auf. 20 Schritt entfernt stellen sich Soldaten auf. Das Problem ist, dass die Soldaten dazu aufgefordert sind auf das Herz zu schießen. Allerdings sind sie so nervös, dass sie die Todeskandidaten nicht gleich töten, sondern sie nur anschießen. Deshalb spricht diese Form der Hinrichtung gegen den Grundsatz der Zuverlässigkeit und der Schicklichkeit, da der Leichnam oft stark entstellt ist.

In afrikanischen Ländern ist das Erschießen eine wahre Folter, da man den Verurteilten erst in die Füße schießt und dann mit Unterbrechungen langsam nach oben wandert.

Tod durch Köpfen: Es gibt zwei Arten der Enthauptung:

Die Enthauptung mit dem Schwert, die in vielen arabischen Länder, auch heute noch, durchgeführt wird. Für uns erscheint sie als eine barbarische Art der Hinrichtung, aber sie ist sehr milde, weil durch die Durchtrennung der Wirbelsäule sofort die Bewußtlosigkeit eintritt.

Die Guillotine aus Frankreich, die von Dr. Louis während der Französischen Revolution erfunden wurde. Hier trennt ein 40kg schweres Beil das Genick des Täters. Der Vorgang dauert mit Hinlegen nur 40 Sekunden und ist für eine Hinrichtung am Fließband, wie es während der Französischen Revolution geschah, bestens geeignet. Aus dem Mittelalter wurde folgendes berichtet:

Man legte den Leichen Grasnarben auf den Hals, damit sie nicht verbluteten. Der Henker nahm die Leichen an die Hand und ging mit ihnen noch einige Schritte über die Äcker. Diese Strecke gehörte ihm fortan. Einige andere Leichen schienen sogar auf ihren Namen zu reagieren. So sollen die Köpfe beim Zurufen ihres Namens sogar die Lider gehoben haben.

Die letzte Hinrichtung dieser Art fand 1977 in Frankreich statt.

Steinigung: In arabischen Ländern ist diese Art der Hinrichtung weit verbreitet. Vergehen, die gegen den göttlichen Willen verstoßen und mit dem Tod bestraft werden müssen, nennt man hadd-Vergehen. Einige dieser Vergehen:

Homosexualität, Sodomie, Ehebruch, Geschlechtsverkehr mit einem verheirateten Mann/Frau, Geschlechtsverkehr mit Nichtmuslimen und Nahverwandten oder der Mutter, Vergewaltigung, Geschlechtsverkehr vor der Ehe, Abfall vom Glauben, Drogenhandel, böswillige Verleumdung, andere Gewaltverbrechen und Mord. Bei diesen Vergehen spielt es keine Rolle, wie alt der Täter ist.

Bei der Steinigung werden Männer bis zum Gürtel und Frauen bis zur Brust in den Sand gebuddelt. Die Steine dürfen nicht zu groß sein, damit nicht schon beim ersten Wurf der Tod eintritt. Diese Art der Hinrichtung ist deshalb sehr grausam.

Bsp. 1997 wurde im Iran die Hinrichtung an einer 20jährigen Frau vollzogen, weil sie außerehelichen sexuellen Kontakt hatte. Nach der Steinigung attestierten die Ärzte ihren Tod, aber im Leichenschauhaus setzte ihre Atmung spontan wieder ein. Im Krankenhaus päppelte man sie wieder auf, um sie erneut zu steinigen.

Geschichte der Todesstrafe

Zur Zeit Jesu, der auch ein Opfer der Todesstrafe war, war die Todesstrafe etwas selbstverständliches. Im Mittelalter nahm die staatliche Macht der Kirche zu. Aus dieser Zeit stammen auch die grausamsten

Hinrichtungsmethoden, z.B.: Steinigen, Vierteilen, Verbrennen, im Sumpf versenken, Zerreißen durch wilde Tiere und Pfählen.

In diesem Zusammenhang ist auch die Hexenverfolgung zu nennen, bei der die Todesstrafe massenweise verübt wurde.

Aus der Renaissance stammt das berühmteste Strafgesetzbuch, die Carolina, die Gerichtsverordnung von Kaiser Karl dem V. Sie war bis ins 19.Jhrd. wirksam und beherrschte ganz Mitteleuropa. In der „Carolina“ sah man nur Freiheits- oder Vermögensstrafen vor. Aber es konnte auch nur dem die Freiheit oder das Vermögen entzogen werden der eins von beiden besaß, was die wenigsten taten. Dann wurden die Verurteilten unter unwürdigen Bedingungen eingekerkert, verprügelt oder verstümmelt (Dieben wurde die Hand abgehackt) oder letztendlich doch mit dem Tode bestraft, z. B. bei: Brandstiftung, Zauber (Verbrennung), Sodomie, Kirchenraub, Verrat, Kindsmord (vierteilen, rädern, lebendig begraben), Einbruch, Totschlag (erhängen, enthaupten), Raub oder Abtreiben.

Die Christen waren der Todesstrafe nicht abgeneigt gewesen und interpretierten sie als Ausdruck des Zorn Gottes über Straftaten, die sich seiner Ordnung widersetzen. Sie hielten zu dieser Zeit nicht viel von Menschenwürde, denn Menschsein beginnt erst vor Gott.

Als es zur Kirchenspaltung kam, stützte Luther die Ansichten über die Todesstrafe mit der Zwei-Reich-Lehre: Im Reich Gottes gibt es nur Liebe und Barmherzigkeit, im irdischen Reich sollte man jedoch alle Vergehen bestrafen.

Die Katholiken hingegen wollten durch die Todesstrafe lediglich die Gesellschaft schützen.

Die ersten Einwände erhob Cesare Beccaria, der damit eine Diskussion innerhalb der Kirche auslöste. Bis sich jedoch beide Konfessionen einig waren, dass man die Voraussetzungen für Kriminalität beseitigen muss und nur Strafen verhängt werden sollen, die der Resozialisierung dienen, verging noch einige Zeit. In England wurde die Todesstrafe oft für harmlose Straftaten verhängt, z.B.: Diebstahl von Rüben, Gemeinschaft mit Zigeunern, Beschädigung eines Fischweihers, Fällen eines Baumes, Missbrauch der Ambulanz und Taschendiebstahl.

Das Paulskirchenparlament beschließt 1848 die Abschaffung der Todesstrafe. Da sich aber die Verfassung und Parlament nicht etablieren konnten, verhängte man weiterhin die Todesstrafe.

Bismarck wollte1870 erneut die Todesstrafe verbieten, jedoch waren viele deutsche Staaten dagegen. Da Bismarck aber die Einheit Deutschlands anstrebte, ließ er die Idee wieder fallen.

Im Wilhelminischen Reich wurde die Todesstrafe, obwohl sie noch in Kraft war, nur selten verhängt.

Dies änderte sich im Dritten Reich radikal. Der Strafrechtskatalog wurde stark erweitert. Neben Terroristen, Staatsfeinden und natürlich Mördern wurde sogar Kohleklauer, Hühnerdiebe und Abtreiber mit dem Tode bestraft. Zwischen 1933 und 1945 wurden insgesamt 160 000 Todesurteile vollstreckt; das sind etwa 90% aller verhängten Todesurteile. Im Gegensatz dazu werden heute die meisten Todesurteile nicht zwangsläufig auch vollstreckt. Die berühmtesten Todeskandidaten aus dieser Zeit waren Sophie und Hans Scholl, die 1943 geköpft wurden.

Der erste Antrag zur Abschaffung der Todesstrafe wurde 1048 von dem Abgeordneten Seehbom eingereicht. 1949 wurde die Todesstrafe für leichte Verbrechen abgeschafft und in diesem Jahr wurde auch noch der Straftäter im Westen hingerichtet.

Einige deutsche Bürger forderten 1963 die Wiedereinführung der Todesstrafe durch Erschießen. 1985 wird durch die Menschenrechtskonvention die völkerrechtliche Ächtung der Todesstrafe beschlossen. Außerdem muss jeder europäische Mitgliedsstaat die Todesstrafe abschaffen.

Erst 1987 wurde sie dann endgültig abgeschafft (Artikel 102 GG: „die Todesstrafe ist abgeschafft “) Dennoch kommt es in Deutschland zur Verhängung eines Todesurteils:

Das NATO- Truppenstatus besagt, dass in einem NATO- Mitgliedsstaat stationierte Truppen nach den Gesetzen ihres Heimatlandes bestraft werden. So kann ein US- Militärgericht die Todesstrafe in Deutschland verhängen. Dabei kommt es aber zu Konflikten, da der Artikel 102 auch für Ausländer in Deutschland gilt. Außerdem besteht ein Abschiebeschutz Asylbewerber, denen in ihrem Land die Todesstrafe droht.

Argumente für die Todesstrafe:

Gleiches wird mit Gleichem vergolten

Einwand: Wir können dem Täter nicht das antun, was er anderen angetan hat. Wer erklärt sich schon bereit einen Vergewaltiger zu vergewaltigen? Außerdem würden wir uns mit einer Hinrichtung selbst zu einem Mörder machen und so müsste das Gesetz auch auf uns angewendet werden.

Genugtuung für die Angehörigen

Einwand: Die Hinrichtung befriedigt lediglich die Wut, ist aber kein Ausgleich für die Trauer. Schutz vor der Gesellschaft

Einwand: Mit lebenslanger Haft wäre der Täter auch aus dem Verkehr gezogen

Abschreckung

Einwand: Statistiken haben noch nie eine abschreckende Wirkung gezeigt. Außerdem gehen Täter, wenn sie ihre Tat planen, nicht davon aus, dass sie entdeckt werden. Tatsache ist aber, dass die meisten Morde im Affekt geschehen und vorher nicht geplant werden.

Todeskandidaten liegen dem Steuerzahler, im Gegensatz zu lebenslangen Häftlingen, nicht so sehr auf der Tasche

Einwand. Es ist genau umgekehrt!

Laut Universität Freiburg kostet die Todesstrafe 3.18 Mio. $ (inkl. Mehraufwand an Expertengutachten, Ermittlern, längere Verfahren, Unterbringung, Berufung, Isolierung im Hochsicherheitstrakt, zusätzliches Wachpersonal) Eine lebenslange Haft hingegen (ca. 40 Jahre) kostet ca. 516 000 $.

Man muss bedenken, dass ein Todeskandidat nicht gleich hingerichtet wird, sondern noch ca. 10 Jahre oder länger in der Todeszelle sitzt und alle „Extras“ beansprucht.

Argumente gegen die Todesstrafe

Politiker nutzen die Hinrichtung für politische Zwecke

Da die Bürger in Amerika die Todesstrafe befürworten werden sie folglich einen Politiker wählen, der ihren Forderungen entgegen kommt. So geben viele Politiker ihr versprechen, dass alle Todeskandidaten in kürzester Zeit umgebracht werden.

Justizirrtümer

Dafür gibt es mehrere Gründe:

- finanziell Benachteiligte oder Schwarze bekommen meist nur einen Pflichtverteidiger, der vom Staat bezahlt wird. Plädiert er in einem Prozess für die Unschuld des Verurteilten, kann es sein, dass er seinen Job verliert, wenn der Bundesstaat für die Todesstrafe ist.
- Zeugenaussagen werden überschätzt: Gefährlich wird es, wenn der wahre Täter einer der Zeugen ist. Er wird in diesem Fall eine Falschaussage machen, um jemand anderen zu belasten.
- Gegenüberstellungen sind unzuverlässig. Weiße, die keinen besonderen Kontakt zu Schwarzen haben, haben ein Problem Schwarze voneinander zu unterscheiden, vor allem im Dunkeln.

Diskriminierung von Minderheiten

In den USA hängt ein Todesurteil oft von der Hautfarbe oder dem sozialen Status ab. Neville Carter(2987 auf Jamaika hingerichtet) sagte:

„Weil ich kein Geld habe, gibt es keine Gerechtigkeit für mich, und deshalb werde ich auch hingerichtet.“

Todesstrafe ist Folter

In vielen Ländern werden Menschen bis zu ihrer Hinrichtung gefoltert. Aber auch die Hinrichtungsmethoden stellen eine Folter da, weil sie schmerzhaft und entwürdigend sind:

- Elektrischer Stuhl: Der Todeskandidat trägt oft schwere Verbrennungen davon oder kann nicht gleich getötet werden, weil es zu einem technischen Defekt kommt.
- Erhängen: Die Fallhöhe ist falsch berechnet und die Menschen ersticken
- Giftspritze: Das Gift wird falsch injiziert und der Verurteilte stirbt langsam und qualvoll
- Gaskammer: Durch flaches Atmen tritt die Atemlähmung vor der Bewusstlosigkeit ein
- Erschießen: Straftäter werden in vielen Ländern gequält, weil sie erst mehrmals angeschossen werden bevor man sie tötet
- Steinigen: Ist allein wegen der langsamen und qualvollen Prozedur eine Folter

Die Menschenwürde wird nicht geachtet

Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben. Wenn wir die Todesstrafe verhängen spielen wir Gott und maßen uns an über das Leben anderer zu entscheiden. Wir entziehen den Menschen das Recht auf Unantastbarkeit des Lebens und quälen sie durch Folter, qualvolles Sterben und den psychischen Druck, der auf einem Lastet, wenn man um seinen Todestag weiß.

Der Mörder hat zwar die Menschenwürde mit den Füßen getreten, aber er bleibt jedoch ein Mensch und der Begriff Mensch kann niemandem abgesprochen werden. Der Mörder war von Regungen angetrieben, die in jedem von uns existieren, auch wenn sie nicht zu tage treten. So verbindet uns auch etwas mit dem Mörder. Weil wir die Tat als grausam empfinden, erklären wir den Täter zur Bestie, zum Untier, das ausgelöscht werden muss und sprechen ihm so das Menschsein ab.

Fin de l'extrait de 5 pages

Résumé des informations

Titre
Die verschiedenen Formen der Hinrichtung bei der Todesstrafe
Note
1
Auteur
Année
2001
Pages
5
N° de catalogue
V102452
ISBN (ebook)
9783640008346
Taille d'un fichier
350 KB
Langue
allemand
Mots clés
Todesstrafe
Citation du texte
Katrin Faber (Auteur), 2001, Die verschiedenen Formen der Hinrichtung bei der Todesstrafe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/102452

Commentaires

  • invité le 27/3/2002

    todesstrafe.

    Hallo Katrin,

    ich finde Dein Schulreferat bemerkenswert.

    Was mir beim Lesen hervorragend gefallen hat, ist vor allem Deine Ausdrucksstärke.

    Du konntest überzeugend das

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Titre: Die verschiedenen Formen der Hinrichtung bei der Todesstrafe



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