Finanzierung im Außenhandel - Instrumente und Betätigungsfelder für den Import - eine vergleichende Analyse


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2000

18 Pages, Note: 1,3


Extrait


Gliederung

0. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

1. EINFÜHRUNG
1.1. DER BEGRIFF DER FINANZIERUNG
1.2. DER IMPORT ÜBER DEUTSCHLAND HINAUS
1.3. ZAHLUNGSMODALITÄTEN IM KAUFVERTRAG
1.4. DIE ROLLE DER BANKEN UND SPARKASSEN

2. INSTRUMENTE IM KURZFRISTIGEN BEREICH
2.1. LIEFERANTENKREDITE
2.1.1 Kredite an den Lieferanten
2.1.2 Kredite durch den Lieferanten
2.2. KONTOKORRENTKREDITE
2.2.1 Kontokorrentkredite in Landeswährung
2.2.2 Fremdwährungskredite auf Kontokorrentbasis
3.4. WECHSELKREDITE
3.4.1 Wechselfunktionen
3.4.2 Wegfall der Rediskontmöglichkeit
3.4.3. Internationales Wechselrecht
3.4.4 Wechselkredite im Rahmen von Dokumenteninkasso oder Akkreditiv
3.5. EUROMARKT
3.5.1. Was ist ein Euromarkt?
3.5.2 Euromarktzentren
3.5.3 Vermittlung von Eurokrediten
3.5.4 Mindestbedingungen für Eurokredite

4. BETÄTIGUNGSFELDER IM MITTEL- UND LANGFRISTIGEN BEREICH
4.1. BESTELLERKREDITE DER AKA
4.1.1. Wer ist die AKA?
4.1.2. Refinanzierungsrahmen
4.1.3 Gewährung von gebundenen Finanzkrediten
4.1.4 Grund- und Rahmenverträge
4.1.5 Bedingungen der Kreditgewährung
4.2 BESTELLERKREDITE DER KFW
4.2.1 Wer ist die KfW?
4.2.2 Bedingungen der Kreditgewährung
4.3 BESTELLERKREDITE DURCH BANKEN

5. FINANZINNOVATIONEN

6. LITERATURVERZEICHNIS

0. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einführung

1.1. Der Begriff der Finanzierung

Finanzierung im Sinne dieser Arbeit bedeutet die Bereitstellung von Geld- und Kreditmitteln zur erfolgreichen Teilnahme am Außenhandel. Gegenstand der Betrachtung ist lediglich der Import, obwohl es naturgemäß zahlreiche Über- schneidungen zum Export hin gibt. In der Literatur wird hauptsächlich auf den Export verwiesen mit dem Vermerk, daß sich für den Import lediglich die Sichtweise ändert. Dies stimmt nur bedingt, da die Chancen und Risiken nicht gleich verteilt sind. Maßgebend sind vielmehr die zwischen Exporteur und Im- porteur aufgrund ihrer jeweiligen Machtstellung ausgehandelten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Die zur Finanzierung zur Verfügung stehenden und in dieser Arbeit näher betrachteten Instrumente sind zum Teil identisch mit den im Inlandshandel gebräuchlichen Instrumenten, werden jedoch vielfach durch besondere Sicherungsmaßnahmen den besonderen Risiken im Außenhandel angepaßt.

1.2. Der Importüber Deutschland hinaus

Betrachtet wird der Import über Deutschland hinaus, d. h. es werden nicht nur die Möglichkeiten deutscher Unternehmen aufgezeigt, die als Importeure Ware aus dem Ausland in die Bundesrepublik importieren, sondern auch die Situati- on ausländischer Importeure, die Ware aus der Bundesrepublik in ihr Heimat- land importieren. Dieser Hinweis ist insbesondere im Hinblick auf die von der AKA und der KfW eingeräumten Kreditlinien von Bedeutung. Die Unterstüt- zung ausländischer Importeure bei der Suche nach einer günstigen Finanzie- rung wirkt sich indirekt positiv auf die deutschen Exporte aus.

1.3. Zahlungsmodalitäten im Kaufvertrag

Grundlage für das Erreichen einer auf die Besonderheiten im Außenhandel zugeschnittenen Importfinanzierung sind die in den Kaufverträgen vereinbarten Zahlungsmodalitäten. Es ist demnach zunächst einmal festzustellen, wer, wann, in welcher Währung, wieviel, wie, an wen und wohin zu zahlen hat.1Bei lang- fristigen Projekten sind u. a. Teilzahlungen üblich im Rahmen von Voraus-, An- oder Abschlagszahlungen vor Lieferung. Die Einräumung von Zahlungs- zielen ohne zusätzliche Sicherheiten setzt großes Vertrauen und langjährige Handelsbeziehungen voraus. Üblich ist der Einsatz zusätzlicher Zahlungs- und Kreditsicherungsmittel. Auch sind die Lieferbedingungen oft eng mit den Zah- lungsbedingungen verknüpft.

1.4. Die Rolle der Banken und Sparkassen

Viele Risiken der Außenhandelsfinanzierung werden durch die Einbeziehung von Banken und Sparkassen in die Abwicklung abgefedert. Sie betätigen sich als Vermittler und garantieren häufig die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung durch Vorauslage der zu zahlenden Beträge bei guter Bonität des Schuldners.2Banken und Sparkassen sind durch ihre Vermittlerrolle wichtige Ansprechpart- ner bei der Auswahl der geeignetsten Instrumente zur Finanzierung. Sofern Banken oder Sparkassen keine Auslandsniederlassungen haben, welche die Refinanzierung von Auslandskrediten ermöglichen, werden Absprachen mit Korrespondenzbanken benötigt über die Art der zu tätigenden Geschäfte und der Konditionen.

2. Instrumente im kurzfristigen Bereich

2.1. Lieferantenkredite

Der Begriff des Lieferantenkredits wird im Sprachgebrauch häufig genutzt, ohne den Kontext hinreichend zu erläutern. Dies führt dann leicht zu Miß- verständnissen. Es ist zu unterscheiden, ob man den Lieferantenkredit als Kredit an den Lieferanten oder durch den Lieferanten ansieht. Dies führt zu unterschiedlichen Folgerungen.

2.1.1 Kredite an den Lieferanten

Der Kredit an den Lieferanten wird durch ein Kreditinstitut vergeben, z. B. an den inländischen Unternehmer von seiner inländischen Bank. Mit diesem Kre- dit wird ein Exportgeschäft finanziert, d. h. im einfachsten Fall die Zeitspanne zwischen der Auslieferung der Ware bis zum Eingang des Verkaufserlöses. Das Gegenstück ist hier der Bestellerkredit. Dieser wird dem ausländischen Unternehmer durch die inländische Bank gewährt (Vgl. Abschnitt 4.). Zugrun- de liegt ein Importgeschäft. Finanziert wird im weitesten Fall die Zeitspanne zwischen der Bezahlung der Importware (im Beispiel Rohstoffe) über die Pro- duktion bis zum Erhalt des Verkaufserlöses der Fertigprodukte.

2.1.2 Kredite durch den Lieferanten

Den Kredit durch den Lieferanten nennt man u. a. auch Handelskredit. Kredit- nehmer ist der Käufer der Ware, in unserem Fall also der Importeur. Die Han- delspartner stehen sich direkt in einem Gläubiger-/Schuldnerverhältnis gegen- über. Kreditinstitute bleiben außen vor. Der Lieferantenkredit als Handelskredit besteht in der Einräumung eines Zahlungsziels. Die Ware wird nicht vorher oder bei Erhalt bezahlt, sondern erst sehr viel später, z. B. 30 Tage nach Liefe- rung. Um dem Käufer einen Anreiz zur früheren Zahlung zu geben, beinhaltet ein Zahlungsziel häufig zusätzlich eine Skontovereinbarung.

2.2. Kontokorrentkredite

2.2.1 Kontokorrentkredite in Landeswährung

Dem Importeur wird ein Girokonto mit „laufender Rechnung“ eingerichtet, das er bis zu einer festgelegten Kreditlinie beliebig in Anspruch nehmen kann. Der Kontokorrentkredit ist das von der Abwicklung her einfachste und flexibelste Instrument zur Finanzierung, i. d. R. aber auch die teuerste Kreditform, denn neben den Kreditzinsen wird eine Bereitstellungsprovision - sowie bei Über- ziehung eine Überziehungsprovision erhoben.3Der Kontokorrentkredit steht dem Importeur i. d. R. für die laufende Abwicklung seines Zahlungsverkehrs dauerhaft zur Verfügung. Er wird ihn immer dann zu seinem Vorteil nutzen, wenn er bei einer Zahlungsbedingung von z. B. Zahlung mit 2 % Skonto 10 Tage nach Lieferung, 30 Tage netto, den angebotenen Lieferantenkredit mit einer verbleibenden Laufzeit von 20 Tagen nicht in Anspruch nimmt. Konto- korrentkredite dienen in erster Linie der Finanzierung von Geschäftsvorfällen, die das Kapital nur kurzfristig binden. Werden also z. B. Waren importiert, die zur sofortigen Weiterveräußerung bestimmt sind, so kann der Importeur die (kurze) Zeitspanne zwischen der Bezahlung der Importware und dem von ihm gewährten Zahlungsziel bei Weiterverkauf über Kontokorrentkredite finanzie- ren.

2.2.2 Fremdwährungskredite auf Kontokorrentbasis

Bei Bedarf richten die größeren deutschen Geschäftsbanken und die Niederlas- sungen ausländischer Banken den deutschen Exporteuren und Importeuren Fremdwährungs-Kontokorrentkonten ein. Grundsätzlich kann ein solches Kon- to vorteilhaft sein, wenn sowohl Zahlungseingänge als auch Zahlungsausgänge in derselben Fremdwährung erfolgen. Der Bankkunde vermeidet dadurch die bei An- und Verkäufen von Devisen bestehende Spanne zwischen Geld- und Briefkursen sowie die Courtage. Ein Fremdwährungskredit auf Kontokorrent- basis kann auch Vorteile bringen, wenn ein schwankender Kapitalbedarf in der fraglichen Fremdwährung besteht. Bei feststehendem Kapitalbedarf bietet sich dagegen die Aufnahme von kurzfristigen Fremdwährungs-Eurokrediten zu Festzinssätzen an (siehe Abschnitt 3.5).4

3.4. Wechselkredite

Im Auslandsgeschäft tritt der Wechsel in Verbindung mit den verschiedensten Zahlungs-, Sicherungs- und Kreditvereinbarungen zwischen Exporteuren und Importeuren in Erscheinung.5Außenhandelsfinanzierung auf der Grundlage von Wechseln ist die klassische Form eines Kredits im Auslandsgeschäft.6Der Wechsel selbst ist ein Wertpapier, das ein abstraktes Zahlungsversprechen ent- hält. Er ist im Außenhandel von großer Bedeutung, weil er verschiedene Funk- tionen in sich vereint. Er ist:

- Zahlungsmittel

- Sicherungsmittel

- Kredit-/Finanzierungsinstrument.

3.4.1 Wechselfunktionen

Für den Importeur vorteilhafte Zahlungsziele werden häufig durch einen Wechsel unterlegt, den der Exporteur auf den Importeur zieht. Der Wechsel wird als Zahlungsmittel vom Importeur an den Exporteur übergeben, um eine später fällige Schuld zu tilgen, wobei zunächst davon ausgegangen wird, daß der Exporteur den Wechsel bis zur Fälligkeit aufbewahrt. Die Sicherungsfunk- tion des Wechsels resultiert aus der sog. Wechselstrenge, die zum einen in der Wechselurkunde selbst liegt und zum anderen durch die Besonderheiten des Wechselprozesses bestimmt wird, der besonders schnell zu einer Vollstreckung führt. Eng verbunden mit der Sicherungsfunktion des Wechsels ist seine Kre- dit- bzw. Finanzierungsfunktion. Im allgemeinen läßt es die Liquiditätslage des Exporteurs nicht zu, den gewährten Lieferantenkredit selbst zu finanzieren.

Vielmehr wurden die gezogenen Wechsel regelmäßig bei Kreditinstituten dis- kontiert. Die diskontierenden Banken konnten sich bei der Deutschen Bundes bank durch Inanspruchnahme des eingeräumten Rediskontkontingents zinsgünstig refinanzieren.

3.4.2 Wegfall der Rediskontmöglichkeit

Mit der Einführung des Euro und der Aufnahme der Arbeit der Europäischen Zentralbank zum 01.01.1999 gibt es den Wechselrediskont nicht mehr. Ersatz- regelungen beinhaltet das Diskontsatz-Überleitungsgesetz, das Teil des von der Bundesregierung beschlossenen Euro-Einführungsgesetzes ist. Für die Zeit bis zum 31.12.2001 wird es einen sog. „Basiszinssatz“ geben, dessen Bezugsgröße der Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank ist. Der erste Basiszinssatz war der am 31.12.1998 geltende Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Er verändert sich heute immer zu Beginn eines Quartals entsprechend der Veränderung des Zinssatzes für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der EZB.

Auch nach Beginn der Währungsunion werden Handelswechsel von Kreditinstituten akzeptiert. Anstelle des günstigen Diskontsatzes orientiert sich die Refinanzierung jetzt am Geldmarkt. Während der Wechsel im Inlandsgeschäft damit seine Attraktivität verloren hat, wird er im Außenhandel, schon allein aufgrund der Sicherungsfunktion, nach wie vor eingesetzt.

3.4.3. Internationales Wechselrecht

In den meisten Ländern Europas gleicht das Wechselgesetz dem deutschen Recht. Dies ist auf das sog. Genfer Abkommen von 1930 zurückzuführen, in dem ein einheitliches Wechselgesetz beschlossen wurde. Viele Länder Europas haben dies ratifiziert, andere haben die Bestimmungen ohne Ratifizierung in ihr nationales Recht übernommen. Trotz dieser weitreichenden Vereinheitli- chung müssen länderspezifische Besonderheiten beachtet werden. Dies gilt in besonderem Maße auch für das außereuropäische Ausland, wo die Abweichun- gen vom deutschen 7bzw. vom europäischen Wechselrecht z. T. erheblich sind.

3.4.4 Wechselkredite im Rahmen von Dokumenteninkasso oder Akkre- ditiv

Ein Dokumenteninkasso, gekleidet in die Zahlungsbedingung „Dokumente gegen Akzept“ beinhaltet neben der normalen Abwicklung die Ziehung eines Wechsels auf den Importeur, dem dadurch ein Zahlungsziel in Form der Wech- sellaufzeit eingeräumt wird. Bei einem Akzeptakkreditiv erhält der Exporteur bei Vorlage der Dokumente i. d. R. einen Wechsel, der auf eine Bank gezogen ist; entweder auf die Bank des Importeurs, wo das Akkreditiv eröffnet wurde, oder auf eine andere Bank, die akzeptiert.8Der Vorteil für den Importeur liegt auch hier im Zahlungsziel.

3.5. Euromarkt

3.5.1. Was ist ein Euromarkt?

Die sog. Euromärkte, auch Off-Shore-Märkte oder Xeno-Märkte genannt, um- fassen alle Geld- und Kreditgeschäfte in einer Währung ausserhalb ihres Gel- tungsbereichs als gesetzliches Zahlungsmittel. Es handelt sich hier um Fremd- währungsgeschäfte. Diese können in jeder beliebigen Währung durchgeführt werden, weshalb man auch von Euro-Dollar-Markt, Euro-DM-Markt oder Eu- ro-Pfund-Markt spricht.9Das Hauptkennzeichen ist die freie, multinationale Beweglichkeit jeder „Eurowährung“. Entgegen der Aussage seines Namens ist dieser Finanzmarkt also nicht auf Europa beschränkt. Die Gesamtheit der Eu- romärkte ist im internationalen Bankengeschäft der größte Markt mit einem Anteil von 20 % am Gesamtgeschäft.10Euromärkte werden unterteilt in Euro- geld-, Eurokredit- und Eurokapitalmärkte.

3.5.2 Euromarktzentren

Euromarktzentren befinden sich in London, Luxemburg, Paris, Amsterdam und Brüssel; in Übersee vor allem New York, Kanada, Singapur, Hongkong, Tokio, Bahamas, usw.. Die Mindestreservefreiheit für Einlagen bei Kreditinstituten in Euromarktzentren führt zu attraktiveren Zinskonditionen für das Kredit- und Einlagengeschäft, als sie von Kreditinstituten auf den jeweiligen nationalen Märkten angeboten werden können. Möglich ist dies, da die Euromärkte keiner währungspolitischen Kontrolle einer Zentralbank unterliegen. Heute ist für den Euromarkt charakteristisch, daß beinahe in jeder Größenordnung und für jeden Zeitraum Finanztransaktionen möglich sind. Die Euromärkte haben großen Anteil an der Überwindung der Ölkrise und der durch zunehmende Verschul- dung auftretenden Störungen.

3.5.3 Vermittlung von Eurokrediten

Für normale Unternehmen ist der Euromarkt wegen der notwendigen erstklas- sigen internationalen Bonität und der sehr hohen Beträge kein interessanter Markt. Die Regel ist, daß eine Bank mit erstklassiger Bonität als direkter Marktteilnehmer die günstigen Konditionen, die sie erreichen kann, teilweise an ihre Kunden weitergibt.11Die Hausbank eines Importeurs kann einen Euro- kredit vermitteln, indem sie sich ihrerseits an eine an einem Euromarkt tätige Bank im Ausland wendet. Die Hausbank verhandelt sowohl mit dem Importeur als auch mit der Auslandsbank die Konditionen für den Kreditbetrag, für die Laufzeit des Kredits und für die Währung, auf die der Kredit lauten soll. Die vermittelnde Bank hat gegenüber der Auslandsbank für die Rückführung des Kredits zu haften. Der Importeur hat hier noch den Vorteil, daß der Kredit an kein bestimmtes Geschäft gebunden ist.12

3.5.4 Mindestbedingungen für Eurokredite

Eurokredite mit kurzen Laufzeiten von 1 bis 12 Monaten werden i. d. R. als Festzinssatzkredite gewährt. Der Vorteil dieser Kredite für die Finanzierung von Außenhandelsgeschäften liegt in den meist niedrigeren Zinsen, als sie für vergleichbare Inlandskredite zu zahlen wären. Ein Nachteil jedoch ist, daß sie über die gesamte Laufzeit in voller Höhe in Anspruch genommen werden müs- sen. Üblich sind Kredite über mindestens 100.000 DM, da niedrigere Beträge zu höheren Zinssätzen führen und somit den Vorteil des Euromarktes wieder zunichte machen würden. Die Kosten für kurzfristige Eurokredite beinhalten den Einstandszinssatz LIBOR als Referenzsatz. Dieser Satz ist der unter Ban- ken genannte Geldmarktsatz, zu dem Großbanken untereinander Termineinla- gen anbieten. Dieser Interbankensatz bildet sich frei nach Angebot und Nach- frage zwischen den am Euromarkt tätigen Kreditinstituten.13

Bei mittel- und langfristigen Eurokrediten geht es um Finanzierungslaufzeiten von bis zu 10 Jahren und sehr große Beträge. Hierzu gehören die sog. Roll- over-Kredite, bei denen die Kreditzusage auf eine Laufzeit von zwischen 1 und 10 Jahren erfolgt und eine Refinanzierung der Kreditgeber in kurzen Fristen, z. B. alle 3 oder 6 Monate, geschieht. Roll-over-Kredite dienen der Finanzierung von Investitionen, Projekten und großen Exportgeschäften.14

4. Betätigungsfelder im mittel- und langfristigen Bereich

Im internationalen Wettbewerb ist die Auftragsvergabe häufig von einem für den ausländischen Kunden günstigen Finanzierungsangebot abhängig. D. h. deutsche Exporteure müssen sich Gedanken darüber machen, wie der ausländi- sche Importeur die gelieferte Ware finanziert. I. d. R. wird in einem solchen Fall ein Bestellerkredit angeboten. Von einem Bestellerkredit spricht man, wenn eine inländische Bank einem ausländischen Vertragspartner (Importeur) des inländischen Exporteurs, einen Kredit gewährt, wobei der Kredit zur Fi- nanzierung und damit zur Zahlung des Kaufpreises aus dem Exportgeschäft verwendet wird.15Mit der Abwicklung von Lieferanten- und Bestellerkrediten beschäftigen sich Spezialinstitute wie die nachfolgend genannte AKA sowie die KfW.

4.1. Bestellerkredite der AKA

4.1.1. Wer ist die AKA?

Die AKA (Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH) ist ein von derzeit 36 deutschen Banken getragenes Institut, das seit 1952 Finanzierungen für deutsche Export- geschäfte bereitstellt. Ziel der AKA ist es, den deutschen Export durch Mitwir- kung an der Finanzierung mittel- und langfristiger Exportgeschäfte zu fördern. Dabei beschränkt sich ihre Tätigkeit auf die Durchleitung und Abwicklung der Kredite. Die AKA refinanziert Lieferantenkredite, die deutsche Exporteure ihren ausländischen Abnehmern eingeräumt haben, und/oder gewährt Finanz- kredite an ausländische Besteller oder Banken, die sog. Bestellerkredite. Au- ßerdem kauft sie bundesgedeckte Exportforderungen deutscher Exporteure an. Finanziert werden jeweils abgeschlossene Exportgeschäfte. Bereits vor Abschluß des Exportvertrages kann sich der Exporteur die voraussichtlich be- nötigten Kreditmittel - auch zu einem Festzinssatz - reservieren lassen.

4.1.2. Refinanzierungsrahmen

Für ihre spezielle Finanzierungsaufgabe stehen der AKA mehrere, revolvierend einsetzbare Kreditplafonds zur Verfügung. Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel werden durch die Gesellschafterbanken zur Verfügung gestellt. Die AKA verfügt aktuell über den Plafond A für die Gewährung von Lieferanten- krediten sowie über die Plafonds C, D und E, die für Bestellerkredite bzw. For- derungsankäufe bestimmt sind. Plafond B beinhaltete eine Sonderrediskontlinie der Deutschen Bundesbank, die der Währungsunion zum Opfer fiel. Zur Zeit verfügen die einzelnen Plafonds über folgende Finanzmittel: Plafond A über 1 Mrd. DM, Plafond C/D über 22 Mrd. DM und Plafond E über keine Begren- zung.

4.1.3 Gewährung von gebundenen Finanzkrediten

Der Höchstbetrag des einzelnen Finanzkredites an ausländische Besteller oder Banken entspricht i. d. R. dem um die An- und Zwischenzahlungen verminder- ten Auftragswert. Wie schon erwähnt, refinanziert die AKA nur bereits abge- schlossene Exportgeschäfte. Der aufzustellende Finanzierungsplan beinhaltet eine 10%ige Selbstfinanzierungsquote. Der Kredit soll durch eine Finanzkre- dit-Gewährleistung des Bundes abgesichert werden. Davon kann jedoch abge- sehen werden, insbesondere wenn die Rückzahlung des Kredites gesichert er- scheint. Die Laufzeit ist i. d. R. vorgegeben durch den von der Finanzkredit- Gewährleistung des Bundes gezogenen zeitlichen Rahmen. Dabei ist der Bund über die Europäische Union an die unter den OECD-Mitgliedstaaten vereinbar- ten „Leitlinien für öffentlich unterstützte Exportkredite“, den sogenannten Konsensus, gebunden.

4.1.4 Grund- und Rahmenverträge

Eine große Bedeutung haben Finanzkredite mit vereinfachter Dokumentation erlangt, auf der Basis abgeschlossener Grundverträge (ohne Betragslimit) oder Rahmenverträge (mit betraglichem Limit). Mit ihrer Hilfe soll insbesondere kleineren und mittelständischen Exporteuren die Möglichkeit eröffnet werden, die Vorteile eines Finanzkredites auch bei relativ niedrigen Auftragswerten nutzen zu können. Grundverträge und Rahmenverträge enthalten standardisier- te Regelungen für alle darunter abzuschließende Einzelkreditverträge. Norma- lerweise sind in die Einzelkreditverträge nur noch eine Kurzdarstellung des jeweiligen Exportgeschäftes aufzunehmen sowie die Währung und die Höhe des Kreditbetrages sowie die Auszahlungs- und Rückzahlungsmodalitäten fest- zulegen.

4.1.5 Bedingungen der Kreditgewährung

Aus wirtschaftlichen Gründen haben gebundene Finanzkredite eine Mindest- laufzeit von 3 Jahren, da es sich angesichts der Kosten, des Arbeitsaufwands für die Kreditverträge, der Finanzkreditdeckungen des Bundes, der Bereitstel- lungsprovisionen, etc. nicht rentiert, kürzere Laufzeiten zu wählen. Bei Pla- fond-C-Krediten beträgt die Höchstlaufzeit 8 ½ Jahre für wohlhabende und 10 Jahre bei ärmeren Ländern. Ebenfalls aus wirtschaftlichen Erwägungen beträgt die Kredithöhe mindestens 5 Mio. DM. Über den Zinssatz und die sonstigen Kosten entscheidet der Kreditausschuß der AKA. Die Auszahlung eines Bestel- lerkredits erfolgt unmittelbar an den deutschen Exporteur, sofern bestimmte Voraussetzungen eingetreten sind. Dazu zählt z. B. das Vorliegen der Hermes- kreditdeckung und der Nachweis, daß der Exportvertrag in Kraft getreten ist.16

4.2 Bestellerkredite der KfW

4.2.1 Wer ist die KfW?

Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Frankfurt ist 1948 zur Abwicklung des „Marshall-Plans“ (European Recovery Programme) gegründet worden. Ihre Aufgabe ist allgemein die Förderung der inländischen Wirtschaft. Neben vielen anderen Aufgaben bietet sie heute - ähnlich wie die AKA - Besteller- und Lieferantenkredite an.17

4.2.2 Bedingungen der Kreditgewährung

Die Bedingungen für einen liefergebundenen Finanzkredit der KfW entspre- chen hinsichtlich Kredithöhe, Laufzeit, Sicherheiten und Exporteurhaftung grundsätzlich denen der AKA für einen C-Kredit. Eingeengt wird die Vergabe von KfW-Krediten durch weitere Vorgaben, deren Vorliegen Voraussetzung ist. Z. B. müssen alternative Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein. Dazu zählt auch die Inanspruchnahme von AKA- oder anderen Lieferantenkrediten. Außerdem muß der Besteller, der ja dann Kreditnehmer ist, seinen Sitz in einem Entwicklungsland haben.18

4.3 Bestellerkredite durch Banken

Alle Banken dürfen gebundene Finanzkredite gewähren. Üblicherweise kom- men dafür nur Großbanken in Frage, die für größere Geschäfte Konsortien bil- den. Meist wird hier mit variabel verzinslichen Krediten gearbeitet, deren Zins- satz sich i. d. R. an dem variablen Zinssatz für Plafond-A-Kredite der AKA orientiert.19

5. Finanzinnovationen

Zu den neuen Finanzierungsinstrumenten zählen Zinsswaps, Währungsswaps, ECU-Anleihen, Euro-Anleihen, etc. Ihr Vorteil liegt darin, daß die typischen Risiken des traditionellen Eurokredits bezüglich Bonität, Liquidität, Zins- und Kursänderungen, die sonst die kreditgewährende Bank zu tragen hat, auf meh- rere Adressaten aufgeteilt werden. Die neuen Instrumente stellen sich für den Bankkunden u. a. dadurch oft billiger dar. Gehandelt werden hier jedoch nur Beträge von mindestens 5 Mio. DM. Derzeit kommen solche neuen Instrumen- te für die „normale“ Außenhandelsfinanzierung noch nicht in Frage.20

6. Literaturverzeichnis

Altmann, Jörn,Außenwirtschaft für Unternehmen, Europäischer Binnenmarkt und Weltmarkt, Stuttgart, 1993

Graf von Bernstorff, Christoph,Die Außenhandelsfinanzierung, Ein Informati- onsservice der Sparkassen-Finanzgruppe für den Außenhandel, 4. Ak- tualisierte Auflage, Stuttgart, 1994.

Häberle, Siegfried Georg, Einführung in die Exportfinanzierung, Lehrbuch zur finanziellen Abwicklung von Exportgeschäften der Industrie- und Han- delsbetriebe sowie zu den Auslandsgeschäften der Banken, München, 1995

[...]


1Vgl.Altmann, Jörn,a.a.O., S. 276.

2 Vgl., Graf von Bernstorff, Christoph, a.a.O. S. 33.

3 Vgl. Altmann, Jörn, a.a.O., S. 392

4Vgl.Häberle, Siegfried Georg, a.a.O., S. 303.

5Vgl.Häberle, Siegfried Georg, a.a.O., S. 75.

6 Vgl. Graf von Bernstorff, Christoph, a.a.O., S. 33.

7 Vgl. Häberle, Siegfried Georg, a.a.O., S. 77.

8Vgl.Häberle, Siegfried Georg, a.a.O., S. 255.

9Vgl.Altmann, Jörn, a.a.O., S. 411.

10 Vgl. Altmann, Jörn, a.a.O., Abb. D-5.4/1: International Banking, S. 413.

11Vgl.Altmann, Jörn,a.a.O., S. 415.

12 Vgl. Graf von Bernstorff, Christoph, a.a.O., S. 38.

13Vgl.Graf von Bernstorff, Christoph,a.a.O.,, S. 40.

14 Vgl. Graf von Bernstorff, Christoph, a.a.O.,, S. 80.

15 Vgl. Graf von Bernstorff, Christoph, a.a.O.,, S. 70.

16Vgl.Graf von Bernstorff, Christoph,a.a.O.,, S. 71.

17 Vgl. Altmann, Jörn, a.a.O., S. 408.

18Vgl.Graf von Bernstorff, Christoph, a.a.O., S. 72.

19Vgl.Graf von Bernstorff, Christoph, a.a.O.,S. 75.

20 Vgl. Graf von Bernstorff, Christoph, a.a.O., S. 85.

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Finanzierung im Außenhandel - Instrumente und Betätigungsfelder für den Import - eine vergleichende Analyse
Université
Bochum University of Applied Sciences
Cours
Schwerpunkt Hauptstudium Außenwirtschaft
Note
1,3
Auteur
Année
2000
Pages
18
N° de catalogue
V102539
ISBN (ebook)
9783640009206
Taille d'un fichier
372 KB
Langue
allemand
Mots clés
Finanzierung, Außenhandel, Instrumente, Betätigungsfelder, Import, Analyse, Schwerpunkt, Hauptstudium, Außenwirtschaft
Citation du texte
Gabriele Walhoefer (Auteur), 2000, Finanzierung im Außenhandel - Instrumente und Betätigungsfelder für den Import - eine vergleichende Analyse, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/102539

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