Extrait
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Einleitun
1.1 Kurzbeschreibung des Studierendenwerks Mannhei
1.2 Einführung in das Thema
1.3 Die Notwendigkeit der Studienfinanzierung
2 BAföG und KfW - Formen der Studienfinanzierun
2.1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG
2.1.1 Leistungsanspruc
2.1.2 Antragsstellun
2.1.3 Förderungsfähige Ausbildunge
2.1.4 Berechnung der Förderungshöh
2.1.5 Rückzahlun
2.2 Studienkredite über die KfW-Förderban
2.2.1 Leistungsanspruc
2.2.2 Antragsstellun
2.2.3 Berechnung der Förderungshöhe .
2.2.4 Rückzahlung
3 Eine vergleichende Gegenüberstellung der Bundesausbildungsförderung (BAföG) und des Studienkredits
4 Fazit
5 Literaturverzeichnis
6 Quellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabellenverzeichnis
Tab. 1 Monatliche Ausgaben von Studierenden von 2009 bis 2016
Tab. 2 Förderungsfähige Ausbildungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
1 Einleitung
1.1 Kurzbeschreibung des Studierendenwerks Mannheim
In der Universitätsstadt Mannheim sorgt das umfangreiche Leistungsspektrum des Studierendenwerks dafür, dass die soziale Förderung der Studierenden auf einem hohen Niveau stattfindet. Rund 250 Mitarbeiter1 begleiten die Studierenden von Beginn ihres Studiums an. Wichtig ist dabei, mit der Zielgruppe stets auf Augenhöhe zu kommunizieren und das Dienstleistungsportfolio an deren Bedürfnisse auszurichten, ganz gleich, ob es sich dabei um Studienfinanzierung, Wohnen, Verpflegung durch die Mensa oder gar die Kinderbetreuung handelt. Im Sommersemester 2019 betreute das Studierendenwerk 22.449 und im Wintersemester 2019/2020 insgesamt 24.317 Studierende.2
Das Studierendenwerk Mannheim ist als Rechtsform eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Ähnlich wie bei anderen öffentlichen Unternehmen, wie zum Beispiel Sparkassen oder Rundfunkunternehmen, bietet diese Rechtsform ein entsprechendes Maß an unternehmerischer Freiheit. Wie alle Anstalten des öffentlichen Rechts bewegen sich die Studierendenwerke im Rahmen eines eigenen Gesetzes. Die Finanzierung der Arbeit für die Studierenden in Mannheim setzt sich wie folgt zusammen:
- Leistungsentgelte (Umsatzerlöse
- Zuschuss des Landes Baden-Württemberg zum laufenden Betrieb, periodisierte Investitionszuschüsse des Landes zu einzelnen Maßnahmen, Kita-Zuschüsse der Kommun
- Aufwandserstattung mittels Pauschalierungsvereinbarung für das Amt für Ausbildungsförderun
- Studierendenwerksbeiträg
- sonstige betriebliche Erträge.3
Seit dem Jahr 2000 erhalten alle Studierendenwerke in Baden-Württemberg als feste Finanzhilfe einen Zuschuss zum laufenden Betrieb vom Land. Für das Studierendenwerk Mannheim betrug diese Unterstützung im Jahr 2019 etwa 1,9 Millionen Euro. Des Weiteren erhält die Abteilung Studienfinanzierung einen Pauschalbetrag je gestelltem BAföG-Antrag, welcher seit dem Jahr 2019 pro Antrag 225 Euro beträgt.4 Im Jahr 2019 konnten 3.185 BAföG-Anträge registriert werden, von denen jedoch nur 1.850 bewilligt wurden und somit weniger als die Hälfte der antragstellenden Studierenden BAföG-Zahlungen erhalten haben. Die im Jahr 2019 ausgezahlten Förderungsmittel lagen bei 10.881.722,63 Euro.5 Im Monatsdurchschnitt entspricht dies etwa 490 Euro pro Studierenden.
Zum Aufgabengebiet der Abteilung Studienfinanzierung zählt sowohl die Bearbeitung von Anträgen nach dem BAföG (von der Annahme der Anträge, über die Entscheidung der Förderfähigkeit bis hin zur Erteilung eines Bescheides) als auch die umfassende Beratung der Studierenden und deren Eltern. Die Studienfinanzierung ist notwendig, damit jeder Studienbefähigte grundsätzlich die finanzielle Möglichkeit erhält, ein Studium absolvieren zu können.
1.2 Einführung in das Thema
Erfolgreiches Studieren ist nicht nur eine Frage des Lernens und der Organisation, sondern auch der richtigen Finanzierung. Neben den üblichen Lebenshaltungskosten wie beispielsweise Verpflegung, Miete, Kleidung, Telekommunikation und Studienmittel kommen auch noch Semester- und Verwaltungskosten hinzu. Erst wenn die Finanzierung steht, kann sich der Studierende voll und ganz auf sein Studium konzentrieren.
Unter Berücksichtigung des individuellen Bedarfs und der finanziellen Belastungen, können unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Die bevorzugte Möglichkeit ist das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz), bei dem die monatlichen Zahlungen zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen erfolgen. Das dabei ausgezahlte Darlehen muss nur bis zu einem Gesamtbetrag von 10.010 Euro zurückgezahlt werden. Sollte das BAföG jedoch nicht ausreichen oder nicht gewährt werden, stehen weitere Möglichkeiten zur Finanzierung der Lebenshaltungs- und Studienkosten zur Verfügung. Verschiedene Studienkredite, wie beispielsweise der KfW-Studienkredit, können in Frage kommen, wobei diese Art der Finanzierung unabhängig vom Einkommen des Studierenden und seiner Eltern gewährt wird. Die Höhe der Förderung, mindestens 100 Euro und maximal 650 Euro, kann individuell und bedarfsorientiert gewählt werden.6
Dem Studierenden steht eine Vielzahl von Optionen offen, um die zu Beginn genannten Ausgaben und Lebenshaltungskosten zu decken. Im weiteren Verlauf wird jedoch nur auf die Finanzierung durch BAföG sowie durch den Studienkredit der KfW-Bankengruppe näher eingegangen, da es sich bei diesen beiden um die bekanntesten und bedeutsamsten Möglichkeiten handelt.
1.3 Die Notwendigkeit der Studienfinanzierung
Ein Studium kostet Geld, weshalb die Finanzierung noch vor Beginn eines solchen geklärt sein sollte. Grundsätzlich sollte das Studium durch die Eltern finanziert werden, was auch häufig so geschieht. Selbstverständlich darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass ein gewisser Prozentsatz an Studierenden aus einkommensschwächeren Familien kommt, wodurch ein Studium ohne die Hilfe der Studienfinanzierung nicht zu tragen wäre.
Mit Beginn des Studiums stehen neben den finanziellen Aufwendungen für Bücher sowie die eigenen Lebenshaltungskosten meist auch der Umzug von Zuhause zum Studienort und die damit anfallende Wohnungsmiete an. Zu bedenken ist des Weiteren, dass die Studierenden neben den genannten Ausgaben obendrein noch die Semester- bzw. Studiengebühren zahlen müssen. Wie die folgende Statistik zeigt, waren finanzielle Probleme der Studierenden der zweithäufigste Grund im Jahr 2008 für einen Abbruch des Studiums gewesen.7 Im Vergleich zu heute hat sich dies nur leicht gesteigert, trotz des Bologna-Prozesses, der eindeutig eine Auswirkung auf die Leistung der Studierende hatte. Sowohl der Leistungsdruck als auch der Arbeitsaufwand wurde größer, die dafür verfügbare Zeit allerdings geringer. Die finanziellen Probleme sind jedoch individuell zu betrachten und hängt ebenso vom Lebensstil, Wohnort und Studienort des Studierenden ab. Dies soll lediglich zur Verdeutlichung dienen, dass das Leben eines Studierenden nicht komplett sorgen- bzw. kostenfrei ist.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Studienabbruchmotive der Studienabbrecher von 2000 und 2008. (Quelle: Statista)
Das „Deutsche Studentenwerk“ geht von einem durchschnittlichen Lebenshaltungsbetrag eines Studierenden von 819 Euro aus.8 Die folgende Grafik zeigt die monatlichen Ausgaben im Durchschnitt in der Entwicklung von 2009 bis 2016 unter Berücksichtigung der verschiedenen Lebenshaltungskosten.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Monatliche Ausgaben von Studierenden von 2009 bis 2016 (Quelle: in Anlehnung an Deutsches Studentenwerk 2017)
Bei dieser Grafik fällt auf, dass in allen angegebenen Jahren die mit Abstand höchsten monatlichen Ausgaben für Miete einschließlich Nebenkosten aufgewendet werden müssen, gefolgt von den Ausgaben für die Ernährung. Im Vergleich zum letzten Messzeitpunkt im Sommersemester 2012 sind die durchschnittlichen Kosten um rund 10 Prozent gestiegen, was auch auf die gestiegenen Mietpreisezurückzuführen ist. Des Weiteren fällt auf, dass ein starker Anstieg in den gesundheitsbezogenen Ausgaben, beispielsweise für Krankenversicherung und Arztkosten, zu verzeichnen ist. Hier werden rund 29 Prozent mehr ausgegeben. Mit einer Steigerung um rund 20,5 Prozent schlägt der Bereich Auto und öffentliche Verkehrsmittel zu Buche, die im direkten Zusammenhang mit den gestiegenen Rohölpreisen sowie höheren Abgaben, wie beispielsweise der EEG-Umlage9 in Verbindung stehen. Im Gegensatz dazu sind die Ausgaben sowohl bei den Lernmitteln als auch bei der Kleidung am meisten gesunken. Die Reduktion der Kosten für Lernmittel kann mit der fortschreitenden Digitalisierung der Lernmittel begründet werden. Viele Universitäten und Hochschulen bemühten sich, ihren Präsenzbestand zu digitalisieren, weshalb Kopierkosten für wissenschaftliche Beiträge wegfallen, da diese nun auch online lesbar sind. Bei Kleidung lässt sich dieser Rückgang zum einen durch das gewachsene Angebot an günstiger Kleidung durch große Ketten wie Primark, zum anderen durch den Zuwachs an Second-Hand Online Portalen, bei denen man sich bequem und für wenig Geld einkleiden kann, erklären. Die leichten Schwankungen bei Kommunikation wie beispielsweise Telefon und Internetkosten, sowie die Kosten bei Freizeit, Kultur und Sport unterliegen marktüblichen Entwicklungen. Jedoch muss erwähnt werden, dass viele Studierende in teure digitale Endgeräte wie beispielsweise Laptops oder Handys investieren.
2 BAföG und KfW - Formen der Studienfinanzierung
Im folgenden Kapitel werden die beiden häufigsten Formen der Finanzierungsmöglichkeiten näher beschrieben.
Laut der Umfrage „Campusbarometer 2018“10, werden 70 Prozent der Studierenden durch familiäre Mittel der Eltern unterstützt. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass mehr als ein Drittel der Studierenden nicht auf elterliche Unterstützung zurückgreifen kann. Die Beantragung und Bewilligung von Studienfinanzierungen, ist jedoch an ein komplexes Verfahren geknüpft. Die Ermittlung des Unterstützungsbetrages, den die Familie leisten soll, entspricht nicht immer der realen Möglichkeiten der Familien. Zwei mögliche Gründe warum Studierende kein oder nicht ausreichend BAföG erhalten, können deshalb sein:
1. Weil ihre Eltern ein hohes Einkommen haben, jedoch durch große private finanzielle Belastungen keine Unterstützung zur Studienfinanzierung leisten können
2. Weil ihre Eltern nur so viel verdienen, dass sie zwar einen Anspruch auf BAföG haben, dieser allerdings zu gering ausfällt. Zugleich kann aber auch die finanzielle Belastung der Eltern so hoch sein, dass die Studierenden nicht von ihnen unterstützt werden können, aber auch in diesem Fall kein Geld erhalten, aufgrund des zu hohen Eigenbedarfs der Eltern.
In beiden Fällen kann der KfW-Studienkredit Abhilfe schaffen, welcher ein sicheres finanzielles Polster bietet, um die Mietausgaben und andere Alltagskosten zu decken. Der Studienkredit kann selbst dann beantragt werden, wenn Studierende nur in Teilzeit oder berufsbegleitend studieren oder ein Fernstudium absolvieren. Viele junge Menschen fürchten sich vor dem Aufbau von Schulden im Studium, was durchaus berechtigt ist, da es sich hierbei um ein Darlehen handelt, das nach Ablauf des Studiums komplett zurückgezahlt werden muss.
2.1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Das im Jahr 1971 eingeführte Bundesausbildungsförderungsgesetz soll Studierende unterstützen, die weder eigene finanzielle Rücklagen zur Verfügung haben noch durch ihre Eltern die Ausbildung finanzieren können. Laut dem Deutschen Studentenwerk haben etwa 4,8 Millionen Studierende, die möglicherweise keine oder nur wenig finanzielle Unterstützung seitens der Eltern erhalten hätten, seit Einführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) am 1. September 1971 dank dieser staatlichen Förderung studieren können.11 Durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz soll ferner die Chancengleichheit im Bildungswesen gewahrt sowie die Mobilisierung von Bildungsreserven in den einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten gefördert werden. Der größte Vorteil ist, dass das BAföG zu 50 Prozent aus einem Zuschuss besteht, d. h. die Hälfte der monatlichen Leistungen nicht zurückgezahlt werden muss. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, bei welchem die Begrenzung der Rückzahlungssumme auf maximal 10.010 Euro gedeckelt ist.
2.1.1 Leistungsanspruch
Um die Leistungen des BAföG in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimme Faktoren erfüllt sein. Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit, die Eignung sowie ein bestimmtes Höchstalter. Darüber hinaus wird die eigene finanzielle und persönliche Situation sowie die der Eltern und gegebenenfalls des Ehepartners betrachtet. Es kommt nicht nur darauf an, wie sich die Vermögensverhältnisse der Beteiligten darstellen, sondern auch auf deren familiäre Umstände, wie beispielsweise die Anzahl der Kinder oder den Familienstand.
- Staatsangehörigkeit
Ausbildungsförderung wird zunächst nur Antragstellern mit der deutschen Staatsangehörigkeit gewährt. Daneben erhalten bestimmte ausländische Studierende eine Förderung, wenn beispielsweise ein Elternteil bzw. der Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit hat, der Studierende Asylberechtigter, aufgenommener Flüchtling oder Heimatloser ist. Im weiten Umfang sind auch Studierende aus EU-Mitgliedstaaten mit Wohnsitz in Deutschland in den Förderungsbereich des BAföG einbezogen. Anderen Ausländern wird im Regelfall Ausbildungsförderung dann geleistet, wenn sie oder zumindest ein Elternteil vor Beginn der Ausbildung mindestens drei Jahre in Deutschland erwerbstätig waren.
- Eignung
Gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz wird die Ausbildung gefördert, wenn die Leistungen erwarten lassen, dass das angestrebte Ausbildungsziel erreicht wird. Dies wird grundsätzlich angenommen, solange die Ausbildungsstätte besucht oder an einem Praktikum teilnimmt. Den Besuch der Ausbildungsstätte hat der Studierende durch eine entsprechende Bescheinigung der Hochschule nachzuweisen. In der Regel reicht hierfür die ausgestellte Studienbescheinigung. Bei Studierenden an Höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen ist es zudem erforderlich, dass sie mit Beginn des fünften Fachsemesters einen Leistungsnachweis vorlegen, wobei dieser Leistungsnachweis dem Amt für Ausbildungsförderung zeigen soll, dass der Studierende die notwendigen ECTS-Punkte bzw. die üblichen Leistungen erbracht hat.
- Alter
Studierende können grundsätzlich nur gefördert werden, wenn sie die Ausbildung, für die sie Förderung beantragen, vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnen. Bei Masterstudiengängen ist die Aufnahme der Ausbildung vor Vollendung des 35. Lebensjahres erforderlich. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise bei Personen, die ihre allgemeine Hochschulreife 7 über den zweiten Bildungsweg erhalten haben, oder aufgrund seiner beruflichen Qualifikation einen Studienplatz erhalten haben. Solchen Studierenden ist es möglich, auch nach Erreichung des Höchstalters Leistungen nach dem BAföG zu erhalten.
[...]
1 Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Hausarbeit die männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet.
2 Vgl. Studierendenwerk Mannheim: Jahresbericht 2019. URL: https://www.stw-ma.de/studentenwerk_media/Do- kumente/_Organisation/Jahresberichte/Jahresbericht+2019.pdf [Stand 23.12.2020].
3 Ebd.
4 Ebd.
5 Vgl. Studierendenwerk Mannheim: Jahresbericht 2019. URL: https://www.stw-ma.de/studentenwerk_media/Do- kumente/_Organisation/Jahresberichte/Jahresbericht+2019.pdf [Stand 23.12.2020].
6 Vgl. KfW-Studienkredit: KfW-Studienkredit. URL: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studie- ren-Qualifizieren/Finanzierungsangebote/KfW-Studienkredit-(174)/ [Stand 16.02.2021].
7 Vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung: Was bewegt mich? Motive für Studienzweifel erkennen. URL: https://www.studienabbruch-und-dann.de/de/was-bewegt-mich-motive-fuer-studienzweifel-erkennen- 1697.html [Stand 28.12.2020].
8 Vgl. Deutsches Studentenwerk: Was kostet ein Studium? URL: https://www.studentenwerke.de/de/content/was- kostet-ein-studium [Stand 18.02.2021].
9 Die EEG-Umlage dient zur Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und ist im Erneuerbare-Ener- gien-Gesetz (EEG) festgelegt. Nach diesem Gesetz sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, den Strom von Erneuerbare-Energien-Anlagen, die ins öffentliche Netz einspeisen, zu einer festgelegten Vergütung abzunehmen.
10 Vgl. Deutsche Bildung: Ergebnisse Campusbarometer 2018. URL: https://www.deutsche-bildung.de/wp-con- tent/uploads/2020/08/Ergebnisse_CampusBarometer_2018.pdf [Stand 16.02.2021].
11 Vgl. Statista: Umfrage zur Finanzierung des Studiums. URL: https://de.statista.com/statistik/daten/stu- die/155267/umfrage/finanzierung-des-studiums/ [Stand: 16.O2.2o2l].
- Citation du texte
- Kevin Zimmermann (Auteur), 2021, Finanzierung des Studiums. Eine vergleichende Gegenüberstellung der Bundesausbildungsförderung (BAföG) und des Studienkredits, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1025429
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