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„Rockergruppen“ (Outlaw Motorcycle Clubs) als Objekt polizeilichen Handelns

Titre: „Rockergruppen“ (Outlaw Motorcycle Clubs) als Objekt polizeilichen Handelns

Dossier / Travail , 2018 , 17 Pages , Note: 2.0

Autor:in: Anonym (Auteur)

Droit - Procédure pénale, Criminologie, Régime pénitentiaire
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Résumé Extrait Résumé des informations

Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Thematik von "Rockergruppen" als Objekt polizeilichen Handelns.

Immer häufiger berichten Medien über „Rocker“ und sogenannte „Outlaw Biker“. Doch mit der Assoziierung von Rockmusik oder Motorradfahrern, die ein freies Leben führen und ihre Zeit mit Motorradfahren verbringen, haben diese Bezeichnungen lange nichts mehr zu tun.

Im Rahmen der polizeilichen Arbeit müssen Polizeibeamte vermehrt gegen „Rocker“ vorgehen. Es stellt sich das Problem über mögliche Handlungen gegen diese Gruppierungen und deren Mitglieder. Unterstützer der Rocker-Clubs sowie die Mitglieder selbst sagen nicht bei staatlichen Organen über mögliche Geschehnisse aus. Dabei spielt es keine Rolle, ob „Rocker“ als Zeugen oder Geschädigte vorgeladen werden. Unbeteiligte Zeugen sowie auch Polizeibeamte werden des Öfteren durch Drohungen beeinflusst, sodass Außenstehende ebenfalls zu weiteren Kooperationen häufig nicht bereit sind. Als Folge dieses Verhaltens scheitern viele Ermittlungen der Polizei gegen „Rocker“ bereits im frühen Stadium. Wie tiefgreifend das Dunkelfeld an Rockerkriminalität ist, bleibt dementsprechend nicht erforscht.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. „Rocker“

III. Grundlagen

IV. Aufgaben und Maßnahmen nach dem Polizeigesetz NRW

V. Polizeiliches Handeln

V.I. Generalklausel, § 8 PolG NRW

V.II. Identitätsfeststellung, § 12 PolG NRW

V.III. Erkennungsdienstliche Maßnahmen, § 14 PolG NRW

V.IV. Datenerhebung durch Observation, § 16a PolG NRW

V.V. Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel, § 17 PolG NRW

V.VI. Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen, § 18 PolG NRW

V.VII. Datenerhebung durch Einsatz von Personen, deren Zusammenarbeit mit der Polizei Dritten nicht bekannt ist, § 19 PolG NRW

V.VIII. Datenerhebung durch den Einsatz verdeckter Ermittler, § 20 PolG NRW

V.IX. Abfrage von Telekommunikations‐ und Telemediendaten, § 20a PolG NRW

V.X. Einsatz technischer Mittel bei Mobilfunkendgeräten, § 20b PolG NRW

VI. Strafbarkeit durch Tragen von Rockerkutten verbotener Vereine

VII. Fazit

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit untersucht die rechtlichen Möglichkeiten polizeilichen Handelns gegen Rockergruppen (Outlaw Motorcycle Clubs) im Rahmen des Polizeigesetzes Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, die präventiven und repressiven Befugnisse der Polizei unter Berücksichtigung des Rechtsstaatsprinzips und der aktuellen Rechtsprechung zu analysieren.

  • Definition und Struktur von Rockergruppen und Rockerkriminalität
  • Grundlagen polizeilicher Eingriffsbefugnisse im Rechtsstaat
  • Präventive Maßnahmen des PolG NRW bei abstrakter Gefahr
  • Strafrechtliche Bewertung des Tragens von Symbolen verbotener Vereine

Auszug aus dem Buch

I. Einleitung

Immer häufiger berichten Medien über „Rocker“ und sogenannte „Outlaw Biker“. Doch mit der Assoziierung von Rockmusik oder Motorradfahrern, die ein freies Leben führen und ihre Zeit mit Motorradfahren verbringen, haben diese Bezeichnungen lange nichts mehr zu tun.

Im Rahmen der polizeilichen Arbeit müssen Polizeibeamte vermehrt gegen „Rocker“ vorgehen. Es stellt sich das Problem über mögliche Handlungen gegen diese Gruppierungen und deren Mitglieder. Unterstützer der Rocker-Clubs sowie die Mitglieder selbst sagen nicht bei staatlichen Organen über mögliche Geschehnisse aus. Dabei spielt es keine Rolle, ob „Rocker“ als Zeugen oder Geschädigte vorgeladen werden. Unbeteiligte Zeugen sowie auch Polizeibeamte werden des Öfteren durch Drohungen beeinflusst, so dass außenstehende ebenfalls zu weiteren Kooperationen häufig nicht bereit sind. Als Folge dieses Verhaltens scheitern viele Ermittlungen der Polizei gegen „Rocker“ bereits im frühen Stadium. Wie tiefgreifend das Dunkelfeld an Rockerkriminalität ist, bleibt dementsprechend nicht erforscht.

Interessant ist, ob die Polizei „Rocker“ mit Clubzugehörigkeit zu einer Outlaw Motorcycle Gang (OMCG) im Rahmen von präventiven Maßnahmen möglicherweise anders behandeln darf als andere Personen. Des Weiteren sind mögliche Grenzen des polizeilichen Handelns von wichtiger Bedeutung, denn bestimmte Tatbestandsvoraussetzung bringen Maßnahmen zum Scheitern, soweit diese nicht erfüllt werden können.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Problematik der Rockerkriminalität, insbesondere das Schweigen von Zeugen und die schwierigen Ermittlungsbedingungen, sowie die Fragestellung nach polizeilichen Befugnissen.

II. „Rocker“: Dieses Kapitel definiert Rockergruppen und Rockerkriminalität unter Bezugnahme auf das Bundeskriminalamt und erläutert die hierarchischen Strukturen der Outlaw Motorcycle Gangs (OMCG).

III. Grundlagen: Hier werden der verfassungsrechtliche Rahmen polizeilichen Handelns, das Rechtsstaatsprinzip und die gesetzlichen Grundlagen im Polizeigesetz NRW (PolG NRW) dargelegt.

IV. Aufgaben und Maßnahmen nach dem Polizeigesetz NRW: Das Kapitel behandelt die Gefahrenabwehr, das Verhältnismäßigkeitsprinzip und die Bedeutung des Urteils des BVerwG zur abstrakten Gefahr durch Rockergruppen.

V. Polizeiliches Handeln: Dieser umfangreiche Teil analysiert spezifische Maßnahmen des PolG NRW wie Identitätsfeststellung, Observation, verdeckte Ermittlung und technische Überwachung in Bezug auf ihre Rechtmäßigkeit.

VI. Strafbarkeit durch Tragen von Rockerkutten verbotener Vereine: Es wird die strafrechtliche Problematik des Tragens von Symbolen nach Vereinsverboten analysiert und die Rechtsprechung des BGH zu individuellen Unterscheidungsmerkmalen erläutert.

VII. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass Rockerkriminalität ein tiefgreifendes Problem bleibt, betont aber, dass polizeiliches Handeln stets an gesetzliche Tatbestandsvoraussetzungen gebunden ist.

Schlüsselwörter

Polizeigesetz NRW, Rockerkriminalität, Outlaw Motorcycle Gangs, OMCG, Gefahrenabwehr, Rechtsstaatsprinzip, präventive Maßnahmen, Identitätsfeststellung, Observation, verdeckte Ermittler, Vereinsverbote, Rockerkutten, Grundrechtseingriff, Verhältnismäßigkeit, Telekommunikationsüberwachung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen polizeilicher Maßnahmen gegen Mitglieder von Rockergruppen in Nordrhein-Westfalen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Einordnung von Rockerkriminalität, den Befugnissen nach dem PolG NRW und der strafrechtlichen Bewertung des Tragens von Symbolen verbotener Vereine.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen polizeiliches Handeln gegen Rockergruppen auf Basis des PolG NRW und unter Wahrung von Grundrechten zulässig und erforderlich ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die einschlägige Gesetze, polizeirechtliche Normen und aktuelle Urteile (u.a. BVerwG, BGH) auswertet.

Was wird im Hauptteil detailliert behandelt?

Der Hauptteil erläutert diverse polizeiliche Eingriffsbefugnisse wie die Generalklausel, Identitätsfeststellungen, Observationen und den verdeckten Einsatz technischer Mittel.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Polizeigesetz NRW, OMCG, Gefahrenabwehr, Verhältnismäßigkeit, verdeckte Ermittler und Vereinsverbot.

Wie bewertet der Autor die Rolle des BVerwG-Urteils?

Der Autor sieht in dem BVerwG-Urteil vom 28.01.2015 eine wichtige Grundlage, um auch ohne konkreten Anlass eine Vermutung für Gefahren durch Rocker zu begründen.

Warum ist das Tragen von Rockerkutten trotz Vereinsverboten oft straffrei?

Weil Mitglieder durch das Anbringen eigener, unterscheidbarer Vereinsnamen auf der Kutte die Identität des nicht verbotenen Vereins wahren können, sofern keine äußeren Merkmale auf den verbotenen Verein hinweisen.

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Résumé des informations

Titre
„Rockergruppen“ (Outlaw Motorcycle Clubs) als Objekt polizeilichen Handelns
Université
University of Applied Sciences for Public Administration of North Rhine-Westphalia; Duisburg
Note
2.0
Auteur
Anonym (Auteur)
Année de publication
2018
Pages
17
N° de catalogue
V1025599
ISBN (ebook)
9783346436603
ISBN (Livre)
9783346436610
Langue
allemand
mots-clé
rockergruppen outlaw motorcycle clubs objekt handelns
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Anonym (Auteur), 2018, „Rockergruppen“ (Outlaw Motorcycle Clubs) als Objekt polizeilichen Handelns, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1025599
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Extrait de  17  pages
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