Der Forderung nach einer dauerhaften Ordnung der Finanzverhältnisse zwischen Bund und Ländern und damit einer eindeutigen Abgrenzung von Bundes-, Länder- und gemeinschaftlichen Aufgaben folgte 1969 die Grundgesetzänderung im Zuge der Finanzverfassungsreform, durch die das neue Rechtsinstitut der Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern (Art. 91a, 91b GG) geschaffen und dem Bund eine Investitionshilfekompetenz im Länderbereich (Art. 104a, Abs. 4 GG) eingeräumt wurde.
Da allerdings in den neuen Rechtsinstituten ein derart großer Bereich der bisherigen Fondsverwaltung aufging, stellte die Institutionalisierung der Gemeinschaftsaufgaben und der Investitionshilfen quasi eine Legalisierung der bis dahin praktizierten Fondsverwaltung dar. Über zehn Jahre nach der Finanzverfassungsreform liegen zahlreiche Forderungen zur erneuten Abschaffung der Institute der Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen vor: eine große Zahl von Landespolitikern sprach sich bereits 1972 dafür aus. Die Enquete-Kommission für Verfassungsreform des Deutschen Bundestages beschloss am 18. Januar 1972 eine Empfehlung, in der die Ablösung der gemeinschaftlichen Finanzierungen nach Art. 91a, 91b und 104a, Abs. 4 GG durch eine "gemeinsame Rahmenplanung" von Bund und Ländern vorgeschlagen wird.
In der Literatur zum Thema des kooperativen Föderalismus und der gemeinschaftlichen Planung und Finanzierung staatlicher Aufgaben durch Bund und Länder werden dabei die Rechtsinstitute meistens entweder juristisch in ihrer Bedeutung für das föderale System der Bundesrepublik beurteilt oder aber interessengefärbte Erfahrungen aus der Sicht des Politikers oder der Ministerialbürokratie wiedergegeben. Die zentrale Frage der Verwaltungswissenschaft, wie denn unter den heutigen und künftigen Bedingungen Politik als Verarbeitung gesellschaftlicher Probleme und als aktive Gestaltung gesellschaftlicher Verhältnisse überhaupt noch möglich ist, d.h. die Frage, inwieweit die Bund-Länder-Zusammenarbeit die Funktion beanspruchen kann, gesellschaftliche Problemfelder zielorientiert zu verarbeiten und welche Erfolge dabei bisher erzielt worden sind, ist bisher kaum behandelt worden.
Zur Beantwortung der Fragestellung dieser Arbeit ist es erforderlich, die finanzielle Beteiligung des Bundes an Länderaufgaben näher zu analysieren und zu einem Urteil darüber zu gelangen, inwieweit durch die Politikverflechtung die Schaffung von einheitlicheren Lebensverhältnissen im Bundesgebiet tatsächlich erreicht wird.
Inhaltsverzeichnis
- A. PROBLEMSTELLUNG, ZIELSETZUNG UND ABGRENZUNG DER UNTERSUCHUNG
- B. ZUM UNBESTIMMTEN RECHTSBEGRIFF DER "EINHEITLICHKEIT DER LEBENSVERHÄLTNISSE"
- I. Die unterschiedliche Bedeutung des Verfassungsgebots in föderalistisch strukturierten Staaten
- II. Die verfassungsrechtliche Normierung des Postulats im Grundgesetz
- 1. Die Beschränkung der Zuständigkeit des Bundes auf den Gebieten der konkurrierenden Gesetzgebung
- 2. Der vertikale Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
- 3. Die Investitionshilfekompetenz des Bundes
- 4. Die Mitwirkung des Bundes bei den Gemeinschaftsaufgaben
- 5. Das Sozialstaatsprinzip als Grundlage des Verfassungsgebots
- III. Die Begrenztheit der Aussagekraft des Verfassungsgebots
- C. DIE AUFGABENVERFLECHTUNG IM BUND-LÄNDER-VERHÄLTNIS
- I. Die besondere gesamtstaatliche Bedeutung der Gemeinschaftsaufgaben nach Art. 91a GG für die Praktizierung des kooperativen Föderalismus
- 1. Neubau und Ausbau von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken
- 2. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
- a) Förderung der gewerblichen Wirtschaft
- b) Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur
- 3. Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
- II. Die Bundesingerenzen nach Art. 104a Abs. 4 GG
- 1. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden
- 2. Städtebauförderung
- 3. Krankenhausfinanzierung
- 4. Sozialer Wohnungsbau
- 1. Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken
- 2. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
- 3. Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
- 4. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden
- a) Förderung des kommunalen Straßenbaus
- b) Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
- 5. Städtebauförderung
- 6. Krankenhausfinanzierung
- 7. Sozialer Wohnungsbau
- IV. Gründe für das Erstarren der Mittelverteilung statt der geplanten Schwerpunktbildung
- I. Die besondere gesamtstaatliche Bedeutung der Gemeinschaftsaufgaben nach Art. 91a GG für die Praktizierung des kooperativen Föderalismus
- D. DIE MITFINANZIERUNGSKOMPETENZ DES BUNDES BEI DEN GEMEINSCHAFTSAUFGABEN UND FINANZHILFEN IM HINBLICK AUF EINHEITLICHERE LEBENSVERHÄLTNISSE IM BUNDESGEBIET
- I. Konzeptionen zur Realisierung des Zielsystems der regionalen Wirtschaftspolitik
- II. Begründung einer finanziellen Beteiligung des Bundes an Länderaufgaben
- III. Verwirklichung überregionaler Schwerpunktbildung und des Finanzausgleichs
- E. EXKURS: ZUM STAND DER ENTWICKLUNG EINER OPERATIONALEN ERFOLGSKONTROLLE FÜR DIE REGIONALE WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG
- I. Von der immanenten zur systematischen Erfolgskontrolle
- II. Ziel- und Wirkungskontrollen als Mittel einer systematischen Erfolgskontrolle für die Staatszielbestimmung der "Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse"
- F. GRUNDMUSTER DES PLANUNGS- UND FINANZIERUNGSVERBUNDES ZWISCHEN BUND, LÄNDERN UND GEMEINDEN
- I. Die Tendenz zur Gleichbehandlung und Wahrung des Besitzstandes
- II. Der Verzicht auf Schwerpunktbildungen
- III. Der Eingriffsverzicht in Landesprogramme
- G. MÖGLICHKEITEN UND GRENZEN EINER NEUORIENTIERUNG DER AUFGABEN- UND FINANZVERFLECHTUNG ZWISCHEN BUND UND LÄNDERN
- I. Ansatzpunkte für eine Entflechtung der Mischfinanzierung zwischen Bund und Ländern
- 1. Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer?
- 2. Schaffung eines bedarfsorientierten Finanzausgleichs?
- II. Länderneugliederung als Alternative?
- I. Ansatzpunkte für eine Entflechtung der Mischfinanzierung zwischen Bund und Ländern
- H. SCHLUSSBEMERKUNGEN
- GLIEDERUNG
- LITERATURVERZEICHNIS
- ANHANG
- VERZEICHNIS DER TABELLEN
- VERZEICHNIS DER SCHAUBILDER
- VERZEICHNIS DER ÜBERSICHTEN
- VERZEICHNIS DER KARTEN
Zielsetzung & Themen
Diese Magisterarbeit untersucht kritisch die Wirksamkeit der Maßnahmen nach Art. 91a, 91b und 104a des Grundgesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland. Sie beurteilt die gesammelten Erfahrungen und analysiert Möglichkeiten für eine Neuorientierung der Aufgaben- und Finanzverflechtung zwischen Bund und Ländern, um die Ausgestaltung des föderativen Systems zu optimieren.
- Analyse des Bund-Länder-Verhältnisses und der Finanzbeziehungen
- Bewertung der Gemeinschaftsaufgaben nach Art. 91a und 91b GG
- Untersuchung der Investitionshilfekompetenz des Bundes gemäß Art. 104a Abs. 4 GG
- Detaillierte Betrachtung des Rechtsbegriffs "Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse"
- Kritische Würdigung des kooperativen Föderalismus und der Mischfinanzierung
- Erörterung der Entwicklung und des Stands der Erfolgskontrolle regionaler Wirtschaftsförderung
Auszug aus dem Buch
A. PROBLEMSTELLUNG, ZIELSETZUNG UND ABGRENZUNG DER UNTERSUCHUNG
In seiner jüngsten Regierungserklärung vom 24. November 1980 vor dem Deutschen Bundestag hat Bundeskanzler SCHMIDT das Bund-Länder-Verhältnis auf die Themenliste der neunten Legislaturperiode gesetzt. Der Bundeskanzler hat die Absicht des Bundes unterstrichen, seinen Anteil an den Gemeinschaftsaufgaben mit den Ländern um 20% zu kürzen, sowie die allgemeine Mischfinanzierung zu reduzieren und außerdem die Verteilung der finanziellen Lasten neu zu regeln. Die Länder haben aber dem Bund schon zu verstehen gegeben, daß die Beschneidung der Gemeinschaftsaufgaben und die Korrektur der ausgeuferten Mischfinanzierung nicht zu ihren Lasten gehen dürfe1). Die gemeinsame Finanzierung staatlicher Aufgaben in der Bundesrepublik durch den Bund und die Länder ist seit langem Gegenstand heftiger Kontroversen um die Ausgestaltung des föderativen Systems in diesem Bundesstaat.
Bis zur Finanzverfassungsreform 1969 erfolgten Bundeszuweisungen im Rahmen der "gesetzesfreien Verwaltung", die weitgehend auch als "Bundesfondsverwaltung" bezeichnet wurde; dabei wurden Zuschüsse und Subventionen zweckgebunden gewährt. Die schließlich scharf artikulierte Kritik an der finanziellen Verflechtung in der Fondsverwaltung wurde begründet mit der verfassungsrechtlichen Problematik der Fondsverwaltung, der Unordnung nebeneinander bestehender Förderungsprogramme in Bundes- und Länderhaushalten, und der praktischen Unmöglichkeit einer Ablehnung von Bundesdotationen: bei der Vergabe von Zuschüssen forderte der Bund in Auflagen eine bestimmte Selbstbeteiligung der Länder (sog. Interessenquote). Auf diese Art und Weise sahen sich Länder teilweise gezwungen, geförderte Aufgaben aus eigenen Mitteln mitzufinanzieren, ohne ihnen unbedingt Priorität zuzumessen2).
Der Forderung nach einer dauerhaften Ordnung der Finanzverhältnisse zwischen Bund und Ländern und damit einer eindeutigen Abgrenzung von Bundes-, Länder- und gemeinschaftlichen Aufgaben folgte 1969 die Grundgesetzänderung im Zuge der Finanzverfassungsreform, durch die das neue Rechtsinstitut der Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern (Art. 91a, 91b GG) geschaffen und dem Bund eine Investitionshilfekompetenz im Länderbereich (Art. 104a, Abs. 4 GG) eingeräumt wurde.
Da allerdings in den neuen Rechtsinstituten ein derart großer Bereich der bisherigen Fondsverwaltung aufging, stellte die Institutionalisierung der Gemeinschaftsaufgaben und der Investitionshilfen quasi eine Legalisierung der bis dahin praktizierten Fondsverwaltung dar3).
Über zehn Jahre nach der Finanzverfassungsreform liegen zahlreiche Forderungen zur erneuten Abschaffung der Institute der Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen vor: eine große Zahl von Landespolitikern4) sprach sich bereits 1972 dafür aus. Die Enquête-Kommission für Verfassungsreform des Deutschen Bundestages beschloß am 18. Januar 1972 eine Empfehlung, in der die Ablösung der gemeinschaftlichen Finanzierungen nach Art. 91a, 91b und 104a, Abs. 4 GG durch eine "gemeinsame Rahmenplanung" von Bund und Ländern vorgeschlagen wird5)
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel A: Problemstellung, Zielsetzung und Abgrenzung der Untersuchung: Dieses Kapitel führt in die Fragestellung der Magisterarbeit ein, die die Wirksamkeit der Maßnahmen nach Art. 91a, 91b und 104a GG zur Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im föderalen System Deutschlands untersucht und mögliche Neuorientierungen bewertet.
Kapitel B: Zum unbestimmten Rechtsbegriff der "Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse": Hier wird der Rechtsbegriff der "Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse" analysiert, seine unterschiedliche Bedeutung in föderalistischen Staaten beleuchtet und seine verfassungsrechtliche Normierung im Grundgesetz sowie die Grenzen seiner Aussagekraft dargelegt.
Kapitel C: Die Aufgabenverflechtung im Bund-Länder-Verhältnis: Dieses Kapitel beschreibt die gemeinsame Aufgabenplanung und Finanzierung von Bund und Ländern, insbesondere in Bereichen wie Hochschulbau, regionale Wirtschaftsstruktur, Agrarstruktur, Küstenschutz und der Bundesbeteiligung nach Art. 104a Abs. 4 GG für Verkehrsverhältnisse, Städtebauförderung, Krankenhausfinanzierung und sozialen Wohnungsbau.
Kapitel D: Die Mitfinanzierungskompetenz des Bundes bei den Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen im Hinblick auf einheitlichere Lebensverhältnisse im Bundesgebiet: Hier werden verschiedene Konzeptionen zur regionalen Wirtschaftspolitik sowie die Begründung und Umsetzung der finanziellen Beteiligung des Bundes an Länderaufgaben zur Erreichung einheitlicherer Lebensverhältnisse untersucht.
Kapitel E: Exkurs: Zum Stand der Entwicklung einer operationalen Erfolgskontrolle für die regionale Wirtschaftsförderung: Das Kapitel erörtert die Notwendigkeit und den aktuellen Stand einer systematischen Erfolgskontrolle regionaler Wirtschaftsförderungsmaßnahmen, um deren Ziele und Wirkungen hinsichtlich der Staatszielbestimmung der "Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse" zu überprüfen.
Kapitel F: Grundmuster des Planungs- und Finanzierungsverbundes zwischen Bund, Ländern und Gemeinden: Dieses Kapitel analysiert die typischen Entscheidungsmuster im Planungs- und Finanzierungsverbund, wie die Tendenz zur Gleichbehandlung, den Verzicht auf Schwerpunktbildungen und den fehlenden Eingriff in Landesprogramme, die eine effektive Problemlösung verhindern.
Kapitel G: Möglichkeiten und Grenzen einer Neuorientierung der Aufgaben- und Finanzverflechtung zwischen Bund und Ländern: Es werden Ansatzpunkte für eine Entflechtung der Mischfinanzierung diskutiert, einschließlich der Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer oder der Schaffung eines bedarfsorientierten Finanzausgleichs, sowie die Alternative einer Länderneugliederung beleuchtet.
Kapitel H: Schlussbemerkungen: Das Fazit zieht die Schlussfolgerung, dass die Institutionalisierung der Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen aufgrund partikularer Interessen und schematisierter Mittelverteilung ihre regionale Steuerungs- und Ausgleichsfunktion weitgehend verloren hat, was einen Funktionsverlust für die Raumordnungspolitik bedeutet.
Schlüsselwörter
Finanzverfassungsreform, Gemeinschaftsaufgaben, Finanzhilfen, Art. 91a GG, Art. 91b GG, Art. 104a GG, Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse, Kooperativer Föderalismus, Bund-Länder-Beziehungen, Regionalpolitik, Wirtschaftsförderung, Finanzausgleich, Planung, Erfolgskontrolle, Raumordnung, Mittelverteilung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Diese Magisterarbeit befasst sich mit der Frage, inwieweit die Maßnahmen nach den Artikeln 91a, 91b und 104a des Grundgesetzes dazu beitragen, die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themenfelder umfassen die Bund-Länder-Finanzbeziehungen, Gemeinschaftsaufgaben, Finanzhilfen des Bundes, den Rechtsbegriff der "Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse", kooperativen Föderalismus sowie die Erfolgskontrolle regionaler Wirtschaftsförderung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist die Beurteilung der bisherigen Erfahrungen mit den genannten Maßnahmen und die Analyse von Möglichkeiten für eine Neuorientierung, um die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse zu fördern.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit analysiert rechtliche Normierungen, Finanzierungsmechanismen und politische Entscheidungsmuster. Sie stützt sich auf eine detaillierte Auswertung von Gesetzestexten, politischen Forderungen und wissenschaftlicher Literatur zur Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die Definition und Bedeutung des Rechtsbegriffs der "Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse", die Struktur der Aufgabenverflechtung und Mitfinanzierung zwischen Bund und Ländern, die Konzeptionen der regionalen Wirtschaftspolitik sowie Grundmuster des Planungs- und Finanzierungsverbundes.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Schlüsselwörter wie Finanzverfassungsreform, Gemeinschaftsaufgaben, Finanzhilfen, Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse, kooperativer Föderalismus, Bund-Länder-Beziehungen und Regionalpolitik charakterisiert.
Warum wurde die Finanzverfassungsreform von 1969 als problematisch kritisiert?
Die Finanzverfassungsreform von 1969 wurde kritisiert, weil die Institutionalisierung der Gemeinschaftsaufgaben und Investitionshilfen oft als bloße Legalisierung der zuvor praktizierten "Fondsverwaltung" wahrgenommen wurde, ohne eine grundlegende Entflechtung der Finanzen zu erreichen.
Welche Auswirkungen hatte das "Gleichheitspostulat" auf die Mittelverteilung?
Das "Gleichheitspostulat" führte dazu, dass Bundesmittel oft nach dem Einwohnerschlüssel und nicht nach bedarfsorientierten Schwerpunkten verteilt wurden, was eine Nivellierung begünstigte und die tatsächliche Annäherung der Lebensverhältnisse erschwerte.
Welche Rolle spielt die Erfolgskontrolle in der regionalen Wirtschaftsförderung?
Die Erfolgskontrolle dient der Überprüfung, ob regionale Fördergebiete nach Maßnahmen selbstständig bestehen können und ob die gesetzten Ziele, wie die Verbesserung der Lebensverhältnisse, erreicht werden. Sie soll qualitative und quantitative Aspekte der Maßnahmen bewerten.
Welche Argumente werden gegen die Mischfinanzierung ins Feld geführt?
Gegen die Mischfinanzierung werden Argumente wie die mangelnde parlamentarische Kontrolle, der hohe Verwaltungsaufwand, die Entscheidungsferne von der Einzelfallförderung und die relativ schwache Position der Länder im Entscheidungsprozess angeführt.
- Arbeit zitieren
- Diplom-Volkswirt Detlev Straube (Autor:in), 1981, Tragen die Maßnahmen nach Art. 91a, 91b und 104a GG zur Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse bei?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1025986