Tragen die Maßnahmen nach Art. 91a, 91b und 104a GG zur Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse bei?

Beurteilung der Erfahrungen und Möglichkeiten einer Neuorientierung


Mémoire de Maîtrise, 1981

60 Pages, Note: 2,0


Résumé ou Introduction

Der Forderung nach einer dauerhaften Ordnung der Finanzverhältnisse zwischen Bund und Ländern und damit einer eindeutigen Abgrenzung von Bundes-, Länder- und gemeinschaftlichen Aufgaben folgte 1969 die Grundgesetzänderung im Zuge der Finanzverfassungsreform, durch die das neue Rechtsinstitut der Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern (Art. 91a, 91b GG) geschaffen und dem Bund eine Investitionshilfekompetenz im Länderbereich (Art. 104a, Abs. 4 GG) eingeräumt wurde.

Da allerdings in den neuen Rechtsinstituten ein derart großer Bereich der bisherigen Fondsverwaltung aufging, stellte die Institutionalisierung der Gemeinschaftsaufgaben und der Investitionshilfen quasi eine Legalisierung der bis dahin praktizierten Fondsverwaltung dar. Über zehn Jahre nach der Finanzverfassungsreform liegen zahlreiche Forderungen zur erneuten Abschaffung der Institute der Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen vor: eine große Zahl von Landespolitikern sprach sich bereits 1972 dafür aus. Die Enquete-Kommission für Verfassungsreform des Deutschen Bundestages beschloss am 18. Januar 1972 eine Empfehlung, in der die Ablösung der gemeinschaftlichen Finanzierungen nach Art. 91a, 91b und 104a, Abs. 4 GG durch eine "gemeinsame Rahmenplanung" von Bund und Ländern vorgeschlagen wird.

In der Literatur zum Thema des kooperativen Föderalismus und der gemeinschaftlichen Planung und Finanzierung staatlicher Aufgaben durch Bund und Länder werden dabei die Rechtsinstitute meistens entweder juristisch in ihrer Bedeutung für das föderale System der Bundesrepublik beurteilt oder aber interessengefärbte Erfahrungen aus der Sicht des Politikers oder der Ministerialbürokratie wiedergegeben. Die zentrale Frage der Verwaltungswissenschaft, wie denn unter den heutigen und künftigen Bedingungen Politik als Verarbeitung gesellschaftlicher Probleme und als aktive Gestaltung gesellschaftlicher Verhältnisse überhaupt noch möglich ist, d.h. die Frage, inwieweit die Bund-Länder-Zusammenarbeit die Funktion beanspruchen kann, gesellschaftliche Problemfelder zielorientiert zu verarbeiten und welche Erfolge dabei bisher erzielt worden sind, ist bisher kaum behandelt worden.

Zur Beantwortung der Fragestellung dieser Arbeit ist es erforderlich, die finanzielle Beteiligung des Bundes an Länderaufgaben näher zu analysieren und zu einem Urteil darüber zu gelangen, inwieweit durch die Politikverflechtung die Schaffung von einheitlicheren Lebensverhältnissen im Bundesgebiet tatsächlich erreicht wird.

Résumé des informations

Titre
Tragen die Maßnahmen nach Art. 91a, 91b und 104a GG zur Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse bei?
Sous-titre
Beurteilung der Erfahrungen und Möglichkeiten einer Neuorientierung
Université
German University of Administrative Sciences Speyer  (Finanzwissenschaftliches Institut)
Note
2,0
Auteur
Année
1981
Pages
60
N° de catalogue
V1025986
ISBN (ebook)
9783346427427
Langue
allemand
Mots clés
tragen, maßnahmen, wahrung, einheitlichkeit, beurteilung, erfahrungen, möglichkeiten, neuorientierung
Citation du texte
Diplom-Volkswirt Detlev Straube (Auteur), 1981, Tragen die Maßnahmen nach Art. 91a, 91b und 104a GG zur Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse bei?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1025986

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Lebensverhältnisse bei?



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