Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Compliance Management
2.1 Begriff Compliance
2.2 Aufgaben des Compliance Managements
2.3 Ziele des Compliance Managements
2.4 Rechtliche Grundlagen undjuristische Notwendigkeit
2.5 Negativbeispiel der Wirecard AG
3 Gestaltungsansätze zur Implementierung von Compliance
3.1 Allgemeine Grundpfeiler bei der Gestaltung von Compliance
3.2 Ein Gestaltungsansatz zur Implementierung des Compliance Management Systems: 4 Schritt Methode nach Deloitte
3.3 Gestaltungsansatz zur Einführung einer speziellen Compliance Abteilung am Beispiel von Tax Compliance
3.3.1 Notwendigkeit eines Tax Compliance Management Systems
3.3.2 Implementierung von Tax Compliance anhand der 7 Grundemelente von Pricewaterhouse Coopers
3.4 Mögliche Fehler bei der Implementierung
4 AbschließendeBetrachtung
Literaturverzeichnis
Intemetquellen
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Weg ins Compliance Management System
Abbildung 2: Compliance Risiken
Abbildung 3: Risikomatrix
1 Einleitung
Unternehmensskandale, welche oftmals überraschen, sind regelmäßig in der Presse zu finden. Das jüngste Beispiel zeigt die Wirecard AG, welche vor kurzem noch als der Bluechip im Dax galt. Als erstes Unternehmen seit der Finanzkrise zog das Unternehmen vermutlich einen sehr schweren Bilanzbetrug durch, welchen sogar die BaFin an sich zweifeln lies. Dieser Betrug war so ausgeklügelt, dass sogar viele Mitarbeiter des Unternehmens nicht nachvollziehen konnten, war passiert war.1 So ein manipulatives Handeln Einzelner sorgt für extreme finanzielle Schäden, wenn nicht sogar -wie im Falle Wire- card- trotz lukrativen Marktes und Rentabilität für Insolvenz. Solche Fälle sind jedoch nicht selten und sie schaden nicht nur dem geschädigten Unternehmen, sondern auch der Gesellschaft.2 Der Druck des Staates wird größer und die Gesetze verschärft, sodass oftmals andere Branchen und ähnliche Unternehmen unter dem Betrug anderer Leiden; sie müssen dann mit den Sanktionen umgehen. Um solche Betrüge im Unternehmen gar nicht erst aufkommen zu lassen, bietet sich ein umfangreiches Compliance Management an, also ein System, welches genau solche Szenarien erschweren und im besten Falle verhindern kann.3
Die vorliegende Arbeit verdeutlicht die Notwendigkeit eines Compliance-Management- Systems und erläutert verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten mit aus der Praxis bekannten Herangehensweisen. Die Arbeit untergliedert sich in drei Teile. Der erste Teil umfasst eine theoretische Auseinandersetzung mit dem Begriff Compliance und gibt eine Einführung in die Aufgaben des Compliance Managements. Über die Einordung der Ziele und die Notwenigkeit von Compliance soll der Begriff manifestiert werden. Im Anschluss erfolgt eine Beschreibung eines negativen Beispiels aus der Praxis. Darauffolgend werden Gestaltungsansätze zur Implementierung anhand gängiger Praxen dargestellt. Diese Praxis erläutert die allgemeine und die spezifische Implementierung. Abschließend wird hier auf mögliche Fehler hingewiesen. Nach einer abschließenden Darstellung der Arbeit erfolgt ein kurzes Fazit.
2 Compliance Management 2.1 Begriff Compliance
Die Zeitschrift Manager Magazin bezeichnet Compliance und dessen Management als „Selbstverpflichtung, sich an bestimmte Regeln zu halten“4.
Der Begriff Compliance kommt aus dem amerikanischen und definiert die Einhaltung von Regeln und Gesetzen. Der Sinn dahinter ist die Schaffung von Vertrauen in den jeweiligen Kapitalmarkt bzw. zu den Marktteilnehmern.“5.
Relevant bei der Betrachtung oder Erstellung von internen Compliance Grundlagen ist, dass sie die ethischen und kulturellen Hintergründe des Unternehmens wiederspiegeln. Sie sind weiter gefasst als das Gesetzt zulässt und basieren auf moralischen Vorstellungen. Diese Vorstellung, dass Unternehmen moralischen Handeln sollen, kam in die Diskussion nach der Aussage des Nobelpreisträgers für Wirtschaftswissenschaften, Milton Friedman. In einem Artikel schrieb er für die New York Times: „the business of business is business “. Er war folglich der Annahme, dass Unternehmen sich nur auf den Profit konzentrieren sollten und das unter Vorgaben des Gesetzes, sonst nichts. Daraus entstand die Corporate Social Responibility, welche die Verantwortung eines Unternehmens gegenüber der Gesellschaft, den Stakeholdem und Shareholdern ausdrückt. Im Zuge dessen entstand die Compliance und der Gedanke, dass sich Unternehmen wie Menschen an moralische Vorschriften, welche weiter als das Gesetz gehen, halten.6
Der Begriff Compliance ist somit vielfältig, kannjedoch auch in verschiedenen Aufgaben des Managements interpretiert werden. Inzwischen haben sich in der Wirtschaft unterschiedliche Schwerpunkte herauskristallisiert. Ein Beispiel hierfür ist die Tax Compliance oder auch steuerliche Compliance.7 Die Einhaltung steuerlichen Vorschriften und die mögliche Ausnutzung steuerlicher Gestaltungsspielräume, braucht einen Rahmen des Unternehmens. Ein anderes Beispiel ist die arbeitsrechtliche Compliance. Hier wird sich damit auseinandergesetzt, inwieweit die Vorschriften des AGGs und anderen Rechtsvorschriften eingehalten und beherzigt werden.8
2.2 Aufgaben des Compliance Managements
Viele Unternehmen, besonders Finanzinstitute, haben eine ganze Abteilung, welche sich nur um die Einhaltung der Compliance Vorschriften kümmert. Diese nennt sich oftmals Compliance Management. Die Aufgaben des Compliance Management werden in Information, Prävention, Kommunikation, Korrektur und Dokumentation gegliedert. Grundsätzlich ist die wichtigste Funktion die Prävention von Gesetzesbrüchen.9 Folglich sollen Fehlentscheidungen und somit Risiken frühzeitig zu erkennen und diese möglichst präventiv zu beheben sein. Oftmals geschieht dies durch einen „code of conduct“, zu deutsch Verhaltenskodex. Dieser Verhaltenskodex spiegelt Regeln wieder, welche das Unternehmen lebt und seinen Mitarbeitern weitergibt.10
Mitarbeiter im Compliance Management sind verantwortlich für die Rahmenbedingungen des Compliance und die dauernde Aktualisierung des code of conduct. Sie beschäftigen sich mit neuen Gesetzesentwürfen des Staates und passen daraufhin die unternehmensinternen Richtlinien an. Diese neuen Vorgaben kommunizieren sie dann mit Absprache der Geschäftsführung an die Mitarbeiter des Unternehmens. Nebenher müssen die Mitarbeiter dieser Abteilung auch noch die bestehenden Regeln kontrollieren und ihre Notwendigkeit prüfen. Vor allem, ob diese verständlich und zugänglich für alle formuliert sind. Ein weiterer Schwerpunkt des Compliance Managements ist die ständige Kontrolle der Einhaltung der Regeln. Um diese Aufgabe soweit es geht zu minimieren, sollten in regelmäßigen Abständen Trainings und Schulungen gehalten werden. Es sei betont, dass dies keine Einhaltung der Regeln gewährleistet, deswegen sollte ein persönlicher Ansprechpartner für Fragen für die Mitarbeiter da sein. Um den Mitarbeitern auch ein vertrauenswürdiges Umfeld zu schaffen, beschäftigt sich ein weiterer Teil des Compliance Managements mit dem Meldewesen. Hier können Mitarbeiter, denen ein Verhalten eines anderen Mitarbeiters suspekt vorkommt und ein Risiko darstellen könnte, dies anonym melden. So lässt sich garantieren, dass Verstöße so gut wie nur möglich verfolgt werden können. Zusätzlich haben Mitarbeiter das Gefühl dem Unternehmen vertrauen zu können; dies bringt eine gute Mitarbeiterbindung mit sich.11
Des Weiteren muss die Abteilung eng mit der Geschäftsführung Zusammenarbeiten. Eine Absprache der gemeinsamen Ziele zu besprechen sollte stets garantiert sein, um auf Vorfälle entsprechend reagieren zu können. In schlimmeren Fällen sollte erwogen werden, mit der Polizei zusammenzuarbeiten.12
2.3 Ziele des Compliance Managements
Ein Verstoß gegen rechtliche Grundlagen kann gerade in der Finanzwelt oftmals sehr teuer sein, daher ist ein attraktives Ziel des Compliance Management die Einsparung von unnötigen Kosten, indem strenger Regeln als nötig eingehalten werden. Diese selbstauf- erlegten Regeln können einen Puffer zur realen Gesetzesgrenze darstellen.13 So wurde zum Beispiel eine fehlende Compliance Ordnung im Jahre 2010 für den Autobauer Daimler sehr teuer. Über Jahre hinweg spendierte die Daimler einem hohen Beamten aus Turkmenistan eine luxuriös gepanzerte S-Klasse und sonstige weitere luxuriöse Ausflüge. Diese Geschenke wurden nicht nur dem Beamten in Turkmenistan, sondern auch bei weiteren Beamten aus aller Welt gemacht. So beeinflusste die Daimler, offiziell unbeabsichtigt, die Beamten und gelangte wahrscheinlich an mehr Aufträge. Jedoch beschloss ein Gericht in den USA im Jahre 2010, dass diese unbeabsichtigte Manipulation der Beamten nicht rechtens war und verlangte somit 185 Millionen Euro von dem Unternehmen.14 Dies hätte durch eine ausgereifte und allgegenwärtige Compliance verhindert werden können. Viele Unternehmen haben bei der Annahme und der Vergabe von Geschenken eine goldene Regel. Diese besagt -was das Beschenken von potenziellen oder Bestandskunden angeht - ein Restaurantbesuch ist vollkommen in Ordnungjedoch ist eine Annahme eines anderen Geschenks, sei es eine kleine Aufmerksamkeit aus dem Heimatlande des Gegenübers oder eine Reise, welche nicht aus beruflichem Grund durchzuführen ist, strikt abzulehnen. So kann kontrolliert werden, dass es zu keiner Überschreitung der gesetzlichen Vorgaben bei Geschenken kommt.15
Ein weiteres Ziel ist es eine gute Reputation und damit den Shareholder Value, also den Unternehmenswert, hochzuhalten. Soziale Verantwortung lässt das Unternehmen attraktiver wirken. Es gibt keine negative Pressenachrichten. So sind Investoren nicht abgeneigt, da sie davon ausgehen können, dass das Unternehmen ehrlich agiert und die Rendite zuverlässig gezahlt werden kann.16
Zusätzlich lässt sich durch die Beachtung der Compliance Maßnahmen, auch eine Steigerung das Engagement und die Bindung der Mitarbeiter fördern, da sie ihrem Unternehmen vertrauen und stolz auf die Ehrlichkeit und Transparenz sein können.17
2.4 Rechtliche Grundlagen und juristische Notwendigkeit
Nachdem bereits auf die allgemeine Notwendigkeit im Sinne der Einsparung von Kosten im Kapitel 2.2.1 Ziele des Compliance auf die Notwendigkeit eingegangen wurde, wird es nun aus dem juristischen Blickwinkel betrachtet. Obwohl Compliance aus selbst auferlegten Regeln besteht, ist es dennoch vom Gesetz gefordert eine gewisse Kontrolle über das Vorgehen im Unternehmen zu haben. Dieses Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich nennt sich kurz auch KonTraG.18 Es stellt ein Resultat aus Erfahrungen mit den Zusammenbrüchen großer Unternehmen dar. Die Rechtsordnung gibt den Unternehmen einen Handlungsrahmen. Mit ihr sollen Verhaltensfehler/Schwächen aufgedeckt und mehr Schwerpunkte auf das Kontrollsystem der Unternehmen gelenkt werden. Vor allem Banken und andere Finanzinstitute sollen dadurch transparenter werden. Zudem sollen mehr Informationen nach außen gelangen, sodass Transparenz geschaffen wird.19
Der Staat überwacht im Zuge des Gesetzes, ob das Unternehmen alles daran gesetzt hat Fehlverhalten früh zu erkennen und die Vermeidung bestmöglich versucht hat. Zusätzlich wird kontrolliert, wie gut die Kommunikationsstrukturen innerhalb des Unternehmens funktionieren. Es sollte für jeden im Unternehmen die Zugänglichkeit bestehen, Risiko und vermeidbare Fehler zu melden.20 Es muss also eine Kontrolle stattfinden und diese Aufgabe lässt sich am besten durch das Compliance Management abfangen.21
Nun lässt sich als Kritikerjedoch sagen, dass die Vorgaben des Gesetzes nicht direkt auf eine Compliance Abteilung anspielen, sondern nur auf die Beachtung des Gesetzes der branchenspezifischen Vorgaben. Daraus lässt sich eine Compliance Abteilung zwar ableiten und erscheint sinnvolljedoch erschien es bis hin in das Jahr 2013 fraglich, ob dies vom Gesetzgeber auch erwünscht war. Im Dezember des Jahres entschied das Landgericht in München, dass ein Vorstand Sorge zu tragen hat, dass ein Unternehmen sich so zu organisieren hat, dass es zu keinem rechtswidrigen Verhalten in der Lage ist. Das Gericht entschied, dass ein Überwachungssystem implementiert werden muss, welches riskante Entwicklungen direkt erkennen und frühzeitig beheben soll. Folglich wurde angeordnet, dass sich ein Unternehmen mit seinen Risiken auseinandersetzten, diese überwachen und daraus Maßnahmen ableiten solle. Somit wurde die Einführung einer Compliance Abteilung zur Pflicht, um Risiko und Gesetzesverstoße vorzubeugen.22
[...]
1 Vgl. https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/wirecard-erklaert-weggang-von-compliance-mana- ger-a-1260540.html, Zugriff am 04.07.2020
2 Vgl. https://www.welt.de/wirtschaft/articlel78815764/Wirtschaftskriminalitaet-Sechs-von-zehn-Unter- nehmen-von-Betrug-und-Untreue-betroffen.html, Zugriffam 11.07.2020
3 Vgl. Behriger, S., Compliance kompakt, 2015, S.34f.
4 https://www.manager-magazin.de/harvard/was-ist-compliance-management-a-fl20fed4-9605-4e3c- 9b4a-85231f5e7d59, Zugriffam02.07.2020
5 https://boerse.ard.de/boersenwissen/boersenlexikon/compliance-100.html, Zugriff am 02.07.2020
6 Vgl. Behriger, S., Compliance kompakt, 2015, S.34f.
7 Vgl. Blecken, H., Eßer, M., Hanken, J., Tax CMS in Rethink Tax, Nr.3, 2020, S.12-19.
8 Vgl. Mengel,A., Compliance und Arbeitsrecht, 2009, S. 9.
9 Vgl. Reker, J, Reiß, H., Compliance imMittelstand, 2011, S. 5.
10 Vgl. Behriger, S., Compliance kompakt, 2015, S. 363.
11 Vgl. Behriger, S., Compliance kompakt, 2015, S. 44.
12 Vgl. Behriger, S., Compliance kompakt, 2015, S. 367ff.
13 Vgl. Grüniger, S., Steinmeyer, R., Wieland, S., Handbuch Compliance Management, 2020, S. 40f.
14 Vgl. https://www.handelsblatt.com/unternehmen/beruf-und-buero/buero-special/compliance-die-gro- essten-skandale-in-deutschen-konzernen/6641352.html?ticket=ST-l 1091083-Y6JHgB6ayUZcqIm7czaY- ap5, Zugriff am 04.07.2020.
15 Vgl. Grüniger, S., Steinmeyer, R., Wieland, S., Hanbuch Compliance Management, 2020, S. 40f.
16 Vgl. June, L., Corporate Compliance, 2010, S. 10.
17 Vgl. June, L., Corporate Compliance, 2010, S. 13.
18 Vgl. Reker, J, Reiß, H., Compliance imMittelstand, 2011, S. 16.
19 Vgl. https://www.risikomanagement.info/Risikomanagement-und-das-Gesetz-zur-Kontrolle-und-Trans- parenz-im-Unternehme.309.0.html, Zugriff am 10.07.2020
20 Vgl. https://www.risikomanagement.info/Risikomanagement-und-das-Gesetz-zur-Kontrolle-und-Trans- parenz-im-Unternehme.309.0.html, Zugriff am fO.07.2020
21 Vgl. Reker, J., Reiß, H., Compliance imMittelstand, 20ff, S. f6.
22 Vgl. Fleischer, H., Aktienrechtliche CompliancepflichteninNZG, Nr. 321, 2014, S. 345f.
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- Anonym, 2020, Notwendigkeit und Gestaltungsansätze des Compliance Managements, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1026115
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