Geschichtliche Entwicklung der Menschenrechte


Ponencia / Ensayo (Colegio), 2001

3 Páginas


Extracto


Die geschichtliche Entwicklung der Menschenrechte

Das Recht im Mittelalter (ca. 375 - 1492) ergab sich aus Sitten und Gebräuchen. 10 Gebote

(= ungeschriebene Regeln und Normen, welche die Allgemeinheit als richtig anerkennt) Das war sehr un- gerecht . So z.B. gab es das sogenannte "Recht der ersten Nacht". Dieses gestand einem Adligen die Frau eines Bürgerlichen in der Hochzeitsnacht zu sich zu nehmen. Dem fügte man sich, denn das entsprach dem damaligen Rechtsempfinden Das Recht des Mittelalters wurde auch sehr stark von der Macht der Kirche geprägt ausgeübt durch die Inquisition. Das war ein kirchliches Gericht zur Verfolgung von Hexen und He- xern.. Schon zwei Zeugen genügten, um z. B. einen Nachbarn anzuzeigen. Der Beschuldigte wurde dann vom Inquisitor verhört, dabei gefoltert, ein sogen." Gottesurteil" folgte. Letztendlich führte das "Gottesur- teil", Verbrennung, zum Tode.

Fazit: Im Mittelalter gab es keine Menschenrechte. Das Recht d. Mittelalters wurde durch den Absolutismus abgelöst.

Ca. 1650 herrschte in Frankreich Absolutismus (alle Macht in einer Hand) in Person Ludwig des XIV des

sogen. "Sonnenkönigs". Auch die Kirche

hatte sich unterworfen. Das Recht des Mittelalters wurde abgelöst. Jetzt galt der letzte Befehl des Königs als Recht. Auch die Kirche ordnete sich dem Befehl unter. Die Bevölkerung war damit unzufrieden, denn das

war unbeständig und von der Willkür des Königs

bestimmt Abgaben (Pflichtzahlungen an den König) und Frondienste (unbezahlte Arbeit für den König) konnten nach Bedarf und Laune des Königs

erhöht werden Die Fürsten Europas haben dieses Recht übernommen. Über 90% es Volkes konnten weder lesen noch schreiben. Philosophen wollten

das verändern.

Im Zeitalter der Aufklärung befassten sich Philosophen, dazu zählen Descartes (ca. 1600 -1650, "Ich denke, also bin ich" - daraus ergibt sich die Menschenwürde) und Montesquieu (ca. 1700 - 1750, forderte in "Vom Geist der Gesetze" die Gewaltenteilung; wer Macht hat will immer mehr Macht, bis einer kommt , der noch mehr Macht hat und ihn stoppt; die Gewalten sollen sich gegenseitig kontrollieren), mit den Menschenrech- ten D.h. die Menschenrechte waren erkannt, aufgeschrieben und somit auch vermittelbar, aber sie galten nicht

1775 ("Boston Tea Party") protestierten die Amerikaner gegen die hohen Zölle Englands indem sie Schiffs- ladungen von Tee ins Meer schütteten. Das verschärfte den Konflikt mit der britischen Regierung. Es kam zum Unabhängigkeitskrieg (1775 - 1783) zwischen Briten und Amerikanern.

*-1776 gab die- USA die Unabhängigkeitserklärung und die Verkündung der Menschenrechte (Freiheit der Person, Handlungsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz u.a. sowie Recht auf Glück) bekannt Die Menschen- rechte galten aber nicht für alle. Farbige (Sklaven) und Indianer waren ausgenommen, denn sie galten nicht als Menschen. Französische Soldaten, welche aus diesem Krieg nach Frankreich zurück kamen, erzählten von den Rechten der Amerikaner. Dadurch kam der Wille der Franzosen auf, diese Rechte auch zu haben.

Der französische König Ludwig XVI. stand zu dieser Zeit vor dem Staatsbankrott. Er war schwach. Um Unruhen zu vermeiden, wollte er die 3 Stände (1. Kirche, 2. Adel, 3. Bürgertum) über die anstehenden Steu- ererhöhungen abstimmen lassen. 1. und 2. Stand waren von den Steuern befreit. Alle Stände hatten die glei- che Stimmenzahl, daher schien die Entscheidung gefällt Der 3. Stand war relativ wohlhabend und wollte auch mehr Steuern zahlen, wenn er dafür Rechte erhielte (war bis dahin rechtlos, angestrebt z.B. Recht Be- amter oder Offizier zu werden). Das lehnte der König ab.

Anmerkung zu den 3 Ständen: die drei Stände gab es schon sehr lange. Sie hatten aber in der zeit des Absolu- tismus nichts zu melden. Sie wurden vom König nach über 200 Jahren nur wieder einmal einberufen, um über o.a. abzustimmen.

Beim sogen. "Ballhausschwur" erklärte sich der 3. Stand zur Nationalversammlung verfassunggebend und stellte somit die Institution des Königs in der damaligen Form in Frage. Außerdem beschleunigte die Revolu- tion, dass Soldaten, die in Amerika gegen England gekämpft hatten, den Freiheitsgedanken mit nach Frank- reich brachten.

Am 14.07.1789 wurde die Bastille (Sinnbild staatlicher Macht politisches Gefängnis) erstürmt. Die Revoluti- on (1789 - 1799) begann. Im Verlauf der Revolution wurde der König zum Bürger, Adlige entmachtet / hin- gerichtet, wie später auch der König, der geflohen war. Er wurde gefangen und hingerichtet. 1791 trat die Verfassung in Kraft, die " Freiheit -Gleichheit - Brüderlichkeit" zum gültigen Recht machte. Grundrechte die heute z. B. in den Art.. 2, 5 und 8 GG (Hauptfreiheitsrechte), Art. 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz) und Art. 20 GG (Grundlagen der BRD, insbesondere Gewaltenteilung) waren enthalten. Rückblickend wird das Jahr 1791 als Beginn des Rechtsstaates bezeichnet. Denn in diesem Jahr trat die französische Verfassung in Kraft. Rechtsstaat ist der Staat,

- der dem Menschen die GR garantiert und schützt
- der die gesamte Staatsgewalt zur Beachtung der GR als unmittelbar geltendes Recht verpflichtet
- in dem jede staatlich Tätigkeit von unabhängigen Gerichten überprüft werden kann Ziel des Rechtsstaates ist die freie Entfaltung der Persönlichkeit durch Gewährung von GR.

Die „Brüderlichkeit“ ist im GG im Art. 20 verankert. Jeder der in eine Notlage gerät, hat Anspruch auf Hilfe durch den Staat. Wie zum Beispiel Sozialhilfe.

Merke: Mittelalter = Sitten und Gebräuche Absolutismus = der letzte Befehl des Königs galt

Weimarer Republik = Recht=Gesetz (formaler Rechtsstaat) Das heißt, vor Gericht konnten nur die Formalien des Gesetzes überprüft werden. Nicht der Inhalt des Gesetzes.

Die Unruhen im Land hielten aber an. Das Ausland (Preußen, Österreich, Italien, Spanien) befürchtete, der Funke der Revolution könnte überspringen und erklärte Frankreich den Krieg. Die Franzosen kämpften mit bester Motivation, um die erworbenen Rechte (Errungenschaften der Revolution, "Freiheit - Gleichheit - Brüderlichkeit") zu sichern. Sie schlugen die Gegner und eroberten sogar fremde Gebiete unter Führung Napoleons, der sich später selbst zum Kaiser krönte.

1815 gelang es den von Frankreich besetzten Ländern in den Befreiungskriegen, auch bei der Völkerschlacht bei Leipzig zu siegen. Napoleon wurde in die Verbannung auf die Insel Elba geschickt, kam aber wieder zurück und wurde letztlich in der "Schlacht bei Waterloo", Napoleon endgültig zu geschlagen.

Im Anschluss daran (1815) fand der "Wiener Kongress" (Treffen der Sieger ) statt. Europa sollte restauriert (Restauration = Wiederherstellung des Alten) werden. Die Fürsten strebten Absolutismus an. Das Volk woll- te Rechte in einem Nationalstaat, garantiert in einer Verfassung.

Der, "Deutsche Bund" wurde gegründet. Dieser bestand aus 39 selbständigen deutschen Staaten, zuvor waren es über 300 Fürstentümer. Innerhalb des »Deutschen Bundes" gab es zwei wesentliche Vereinbarungen.

1. den Abbau von Zöllen und
2. "Angriff auf einen ist Angriff auf alle“. (Schutzallianz gegen Feinde von außen). Im "Deutschen Bund" wurde jede freiheitliche nationale Regung des Volkes unterdrückt. Es gab nur in einigen Staaten Verfas- sungen mit sehr unterschiedlichen Rechten. In Preußen und Österreich z. B. gab es keine Verfassung.

Die Fürsten konnten Verfassungen mit unterschiedlichen Rechten erlassen, woran sich die jeweilige Landes- regierung aber nicht gebunden sah.

Fazit: Auch der "Deutsche Bund brachte keine Menschenrechte für alle Deutschen.

1848 Revolution in Deutschland. Der Funke sprang von Frankreich über. Das deutsche Volk erzwang von den Fürsten die Gründung einer Nationalversammlung die eine Verfassung mit gleichen Rechten für alle Deutschen ausarbeiten sollte. Die Nationalversammlung tagte mit 600 Delegierten in Frankfurt in der Pauls- kirche. Die Fürsten stimmten aus Angst alle macht zu verlieren der Nationalversammlung zu.

1849 - die Verfassung ist fertiggestellt. Deutschland soll Nationalstaat auf parlamentarischer Grundlage mit einem Kaiser an der Spitze werden Die Kaiserkrone konnte nur ein starker Fürst (Preußen) erhalten. Für die territoriale Gliederung gab es 2 Möglichkeiten:

1. die "Großdeutsche Lösung" (deutsche Staaten und Österreich - Ungarn) und
2. die "Kleindeutsche Lösung" (deutsche Staaten ohne Österreich).

Weil zu Österreich große Gebiete gehörten, die nicht deutsch waren, lehnten die deutschen Adligen die "Großdeutsche Lösung ab, so dass nur noch der preußische König Kaiser werden konnte. Mit den Worten

«Die Krone aus Lehm und Dreck will ich nicht" lehnte er ab. Aufstände von Unterschichten und Kriegsdro- hungen aus dem Ausland zermürbten die Revolution. Die revolutionären Kräfte verliefen sich, die Fürsten besannen sich, festigten ihre Macht und trieben die Reste der Revolution (Nationalversammlung) auseinan- der. Die hervorragende Verfassung ist nie in Kraft getreten.

Einigung von „ unten“ scheiterte.

Die Revolution von 1848 sicherte nicht die Menschenrechte für alle Bürger (keine gleichen Menschen- rechte für alle Bürger)

In der Folgezeit wurden in allen Staaten des "Deutschen Bundes" Verfassungen erlassen, jedoch mit sehr unterschiedlichen Rechten. Diese waren z. T. sehr ungerecht Ein Beispiel dafür ist das "Dreiklassenwahl- recht" in Preußen Es teilt die Wählerstimmen in der Wertigkeit, je nach dem, was ein Mensch an Steuern zahlt (z. B. 1 reicher Fabrikant = 50 Arbeiter).

Also gab es noch immer keine gleichen Menschenrechte für alle Deutschen.

Dem Einigungsversuch von unten (durch das Volk), folgte die

„Einigung von oben“ (Bismarck)

Bismarck war zu dieser Zeit Ministerpräsident von Preußen. Wie o.a. bemerkt, gab es in Preußen keine Ver- fassung. Daher hatte das Volk sehr wenig Rechte.

1864 führten Preußen und Österreich (Hilfspakt Deutscher Bund) gegen Dänemark Krieg weil sich Dänemark Schleswig aneignen wollte. Der „Deutsche Bund“ beauftragte Preußen und Österreich dieses zu verhindern. Im Ergebnis wurden Schleswig und Holstein preußisch - österreichisch verwaltet.

1866 - Streitigkeiten (Wer ist die Nummer 1 im "Deutschen Bund"?) führten zum Krieg Preußen gegen Ös- terreich, den Preußen gewann. Auf Anraten Bismarcks (preußischer Ministerpräsident) behandelte Wilhelm I das unterlegene Österreich sehr milde. In Wien wurde keine Siegesfeier abgehalten und die Österreicher mussten keine Gebiete abtreten. Ein Vertrag wurde besiegelt, der zwei Punkte enthielt.

1. Österreich hat nichts mehr mit Deutschland zu tun (keine "Großdeutsche Lösung" mehr-, "Deutscher Bund" wurde aufgelöst - der "Norddeutsche Bund" gegründet) und
2. Österreich muss sich neutral verhalten, wenn Preußen angegriffen wird. Mit den Verbündeten Österreichs (süddeutsche Staaten) handelte man einen Geheimvertrag aus. Sie müssten Preußen unterstützen, wenn es angegriffen wird.

1870/71 folgte der preußische Krieg gegen Frankreich. Der Auslöser war die von Bismarck geänderte und gekürzte Fassung der „Emser Depesche“

1871 wurde der preußische König in Versailles zum Kaiser von Deutschland gekrönt. Die Einigung Deutsch- lands war vollzogen.

Eine deutsche Verfassung ohne Menschenrechte für alle wurde entwickelt.

1870 / 71 - Deutsch - französischer Krieg. Auslöser war die "Emser Depesche“ Spaniens König war, ohne einen Thronfolger zu hinterlassen, verstorben. Einer der Hohenzollern (ein Geschlecht, welchem auch Wil- helm I. angehörte) sollte den Thron einnehmen. Frankreich protestierte dagegen. Worauf der preußische König auf den spanischen Thron für die Hohenzollern verzichtete, Als der König gerade in Ems residierte überbrachte ihm ein französischer Botschafter die Forderung nach dem absoluten, endgültigen Verzicht auf den spanischen Thron, Die Absage dafür kam Bismarck zu. Der aber veröffentlichte eine verkürzte, verschär- fende Form des Telegramms des Königs. Frankreich fühlte sich in seiner Ehre gekränkt und erklärte Preußen kurzerhand den Krieg.

Preußen, im Bündnis mit den süddeutschen Staaten, sollte als Sieger hervorgehen. Noch in den letzten Kriegstagen ließ sich Wilhelm 1. König von Preußen in Versailles im "Spiegelsaal" Ludwig XIV zum deut- schen Kaiser krönen. Der Krieg hatte die Nation zusammengeschweißt.

1871 wurde unter der Vorherrschaft Preußens das Deutsche Reich gegründet (Einigung von oben).

1873 gab es eine gesamtdeutsche Verfassung, die aber keine Menschenrechte enthielt, mit der Begründung, dass diese schon in den Landesverfassungen festgelegt wären. Das war aber nicht so. Ein Beispiel dafür ist das preußische "Dreiklassenwahlrecht" , weiches noch immer galt. D. h. durch die Gründung des Deutschen Reiches gab es keine Menschenrechte für alle Deutschen.

1914 begann der L Weltkrieg, den Deutschland verlor. Anlass war die Ermordung des österreichischen Thronfolgers in Sarajevo dadurch erforderliche Einhaltung bestehender Bündnisse.

1918 Deutschland hat den Krieg verloren. Die Monarchie wurde abgeschafft und die Weimarer Republik 1919 gegründet ( 1933 Machterschleichung Hitlers) Die Weimarer Republik wurde in Weimar gegründet, weil man dort entfernt von politischen Unruhen, wie sie in Berlin herrschten arbeiten konnte,

Die Weimarer Verfassung (WRV) war sehr gut, Sie enthielt Menschen- und Bürgerrechte für alle Deutschen. Es gab aber einen wesentlichen Nachteil: Den Rechtspositivismus (Recht ist immer gut - alle Gesetze sind gut). Das bedeutet Demokratie total (die Mehrheit entscheidet),

Die in der WRV von 1919 aufgeführten GR waren nicht besonders geschützt, denn man hatte die idealisti- sche Vorstellung, dass Bürger, die als Abgeordnete im Parlament Gesetzte beschließen. keine Gesetze gegen die Freiheit der Menschen erlassen würden, da sie selbst davon betroffen wären. Deshalb konnten GR durch jedes einfache Gesetz - selbst durch eine Notverordnung des RPräs (Art. 48 WRV) - eingeschränkt bzw. aufgehoben werden.

Diese verfassungsrechtlichen Möglichkeiten ebneten den Nationalsozialisten den Weg in den Totalitarismus (Aufbau einer Ideologie) (Eine Gruppe / Partei / Person übt die gesamte Macht im Staat aus. z. Bsp. China, Iran Irak). In der Weimarer Republik war Recht gleich Gesetz. Auch ungerechte Gesetze galten als richtig.

Es war ein formaler Rechtsstaat D. h. z. Bsp. fühlt sich ein Bürger ungerecht vom Staat behandelt, so kann er vor Gericht klagen. Das Gericht prüft aber nur, ob die Formalien für das Zustandekommen des Gesetzes ordnungsgemäß eingehalten wurden, wenn ja, so galt es (Klage abgewiesen).

1933 Vernichtung der Weimarer Republik

Anmerkung: Die Weimarer Republik wurde 2x ausgerufen. Einmal durch die SPD (Scheidemann) und ein- mal durch die KPD (Liebknecht)

Final del extracto de 3 páginas

Detalles

Título
Geschichtliche Entwicklung der Menschenrechte
Autor
Año
2001
Páginas
3
No. de catálogo
V102669
ISBN (Ebook)
9783640010493
Tamaño de fichero
340 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Geschichtliche, Entwicklung, Menschenrechte
Citar trabajo
Christian Lenz (Autor), 2001, Geschichtliche Entwicklung der Menschenrechte, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/102669

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