Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion / Braucht die EWWU eine Politische Union


Dossier / Travail de Séminaire, 2001

31 Pages


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Allgemeine Überlegungen zu einer Wirtschafts- und Währungsunion
2.1. Problemsondierung
2.2. Definition einer WWU
2.3. Politische Kompetenzabtretungen
2.4. Politische und wirtschaftliche Motive einer WWU

3. Integrationspolitische Motive der EWWU im historischem Kontext
3.1. Das elementare Motiv der Europäischen Integration
3.2. Die Theorie der „spill-over-Integration“
3.3. Die Geschichte des wirtschaftlichen Integrationsprozesses Europas

4. Wirtschaftliche und Politische Konsequenzen des Maastrichter Vertrages
4.1. Der Vertrag über die Europäische Union
4.2. Politische Integrationseffekte des Maastrichter Vertrages
4.3. Der Fahrplan zur Errichtung der Europäischen Währungsunion
4.3.1. Die erste Stufe
4.3.2. Die zweite Stufe
4.3.3. Die dritte Stufe
4.4. Die Konvergenzkriterien
4.4.1. Das Inflationskriterium
4.4.2. Das Zinskriterium
4.4.3. Das Wechselkurskriterium
4.4.4. Das Finanzpolitische Kriterium
4.5. Die Konvergenzbeurteilung des EWI
4.6. Die unterschiedlichen Strategieauffassungen zur Errichtung der EWWU

5. Kritik an den wirtschaftlichen Bedingungen zur Errichtung der EWWU
5.1. Das Ungleichgewicht zwischen Wirtschafts- und Währungsunion
5.2. Die „no-bail-out-Klausel“
5.3. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt

6. Das Spannungsverhältnis zwischen EWWU und Politischer Union
6.1. Der Begriff der Politischen Union
6.2. Die Relevanz einer Politischen Union für die EWWU

7. Schlußbetrachtung

8. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Elf Staaten Europas verbindet seit dem 1.1.1999 eine gemeinsame Währung.. Mit der Ausgabe von „Euro“-Banknoten - so wurde im Juni 1997 die neue Währung auf dem europäischen Gipfel in Amsterdam „getauft“ - wird das große europäische Projekt zur schrittweisen Verwirklichung einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) seinen planmäßigen Abschluß finden. Damit stellt das Europa der Elf den größten Wirtschafts- und Währungsblock der Welt dar. Mehr als 290 Millionen EU-Bürger sind „zusammengeschweißt“ durch eine einheitliche Währung.

Welche Erwartungen sind an die monetäre und wirtschaftliche Integration geknüpft?

„[D]ie elf Staaten, die jetzt das Euroland bilden, [haben sich] ökonomisch derart eng aneinander gekettet, daß eine weitere politische Integration unausweichlich kommen muß.“1

Der Verfasser Hendrik Müller, geht mit seinen Worten von der Annahme aus, daß der wirtschaftlichen Integration zwangsläufig eine politische folgen wird. Viele erhoffen sich einen integrationspolitischen Katalysatoreffekt von der EWWU. Das ungenau definierte Endziel einer Politischen Union soll mittels des wirtschaftlichen und monetären Zusammenschlusses erreicht werden.

Um zu dieser Erwartungshaltung, konstruktive Aussagen treffen zu können, orientiert sich diese Arbeit an der Ermittlung von Antworten auf die folgenden Leitfragen.

Erstens, inwiefern wird das wirtschaftliche Zusammenwachsen Europas den Integrationsprozeß verstärken? Daran gekoppelt sind technische Fragen des realen Umsetzungsgrades und theoretische Überlegungen bezüglich deren Relevanz.

Zweitens, ist eine politische Vertiefung parallel zu den wirtschaftlichen Entwicklungen erstrebenswert oder sogar notwendig? Mit anderen Worten, braucht die EWWU eine Politische Union Europas, um funktionieren zu können?

Im Vorfeld muß daher zuerst geklärt werden, was die Begriffe Wirtschafts- und Währungsunion darstellen und wie sie sich definieren? Eine genauerer, allgemein gehaltene Bestimmung dieser Termini findet sich im zweiten Kapitel. Anschließend werden die sich aus einer WWU ergebenden Konsequenzen und grundlegenden Motive näher betrachtet. Das dritte Kapitel nimmt nun direkten Bezug auf den Europäischen Integrationsprozeß. Hierbei wird versucht, geschichtliche Ereignisse unter dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Annäherung sowie das theoretische Fundament der Europäischen Integration zu verbinden. Abschnitt Vier konzentriert sich auf das Kernobjekt dieser Analyse. An dieser Stelle werden wirtschaftliche und politische Konsequenzen des Maastrichter Vertrages (EGV) von 1991 erläutert. In dieser Passage werden die festgelegten Maßnahmen zur Errichtung der EWWU dargestellt und im Kapitel 4.5. überprüft. Abschnitt 4.6. zeigt die kontroversen Theorieansätze auf, welche den Plan zur Verwirklichung der EWWU beeinflußten. Kapitel 5 kritisiert die wirtschaftlichen Konsequenzen des Maastrichter und Amsterdamer Vertrages.

Die nachfolgenden Kapitel widmen sich der Frage, ob über das Aussehen einer Politischen Union Gewißheit besteht, bzw. wie diese sich überhaupt gestalten ließe. Unter Berücksichtigung der durch die in Maastricht und den Nachfolgekonferenzen gegebenen ökonomischen und politischen Vorgaben wird daraufhin diskutiert, inwiefern die Politische Union angebracht erscheint.

2. Allgemeine Überlegungen zu einer Wirtschafts- und Währungsunion

2.1. Problemsondierung

Die Europäische Union setzte sich mit dem Vertrag von Maastricht das Ziel, eine Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zu realisieren. Um vorab etwas Klarheit zu schaffen, besteht die Notwendigkeit diese beiden Begrifflichkeiten etwas allgemeiner zu erklären und die Hintergründe genauer zu betrachten. Hierbei offenbaren sich mehrere Problemfelder. Erstens: wie definieren sich diese beiden Begriffe, bzw. in welchem Maß sind diese miteinander verquickt? Zweitens: wie groß ist der politische Gehalt eines solchen Projektes? Inwiefern müssen die Nationalstaaten also ihre Hoheitsrechte der Gemeinschaftsebene preisgeben? Drittens: welche Ziele sollen auf welche Weise mit der Errichtung einer WWU erreicht werden?

2.2 Definition einer WWU

Die Europäische Währungsunion bedingt die Errichtung eines einheitlichen Geld- und Finanzmarktes, in einem Wirtschaftsraum, der sich durch währungspolitische Konvergenz auszeichnet.

Der Geld- und Finanzmarkt wird errichtet mittels irreversibler Konvertibilität, die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen sowie starren Wechselkursen bzw. einer einheitliche Währung. Die währungspolitische Konvergenz erfordert eine Zentralisierung der geld- und währunspolitischen Kompetenzen, was gleichbedeutend mit der Aufgabe geld- und währungspolitischer Souveränität ist. Konkret wirkt sich dies folgendermaßen aus. Die Mitgliedsländer verzichten auf ihr Selbstbestimmungsrecht in Fragen ihrer nationalen Zentralbank, ihrem nationalen Geld wie auch der nationalen Währungs- und Geldpolitik.

Was keinesfalls übersehen werden darf, ist die Tatsache, daß es sich bei diesen ökonomischen Maßnahmen, um originär politische Kompetenzbereiche handelt, „ deren Aufgabe[n] politische, konstitutive Entscheidungen erforder[n]. “ 2

„Die Errichtung und Gestaltung einer WWU ist damit nicht nur ein ökonomisches Problem, sondern auch eine politische Frage und wird entscheidend durch die Politik beeinflußt.“3

Eine Wirtschaftsunion zeichnet sich dagegen durch vier maßgebliche Faktoren aus.

Sie besteht erstens aus einem juristisch und territorial begrenzten Binnenmarkt, der Freizügigkeit für Arbeitskräfte, Standortwahl für die Niederlassung von Unternehmen, Freiheit des Handels-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs beinhaltet. Diese erweiterte Freihandelszone muß wiederum im hohen Grade wirtschaftliche Konvergenz aufweisen. Gemeinsam haben die teilnehmenden Staaten die Aufgabe, ihre makroökonomische Politik einschließlich der Fiskalpolitik (Haushaltspolitik) zu koordinieren, sowie kollektive Politiken zu Strukturwandel und Regionalentwicklung aufzustellen. Zusätzlich ist eine gemeinschaftliche Wettbewerbspolitik zur Stärkung von Marktmechanismen erforderlich.4

2.3. Politische Kompetenzabtretungen

Die genannten Maßnahmen erfordern erhebliche Abtretungen an politischer Souveränität, die eine nicht- isolationistische, wirtschaftliche Grundhaltung und ein gehöriges Maß an zwischenstaatlichen Übereinkommen sowie Konsensbildung im dem Dreieck Staat, Wirtschaft und Bevölkerung bedingt.5 Die Mitgliedsstaaten müssen entscheiden, welche und wie viele Rechte sie abgeben wollen. Anders gesagt, es sollte vorher abgeklärt sein, wie tief und umfassend der Integrationsprozess werden soll. Genauso stellt sich die Frage, welchen theoretischen Ansatz man verfolgt. Polarisierend lassen sich zwei Alternativen nennen.

Einerseits die liberalistische Wirtschaftsordnung, die allen Akteuren Freiräume läßt (Subsidarität) oder die dirigistische Methode, welche geprägt ist von einer engen, zentralistischen Zusammenarbeit und gemeinsame Absprache erfordert.6 Um letztendlich einen realen Grad an wirtschaftlicher Konvergenz in einer Wirtschaftsunion zu erreichen, hat man also die Wahl wirtschaftspolitische Kompetenzen mittels eines direkten Befugnistransfers, oder abgemildert durch die Koordinierung der Wirtschaftspolitik durchzuführen.

Dieser Tatbestand entscheidet über den Verwirklichungsgrad einer Wirtschaftsunion. Die ökonomische Einheit kann freilich nur unter Festlegung strikter Durchsetzungs- und Sanktionsregeln erfolgreich sein. Die Realisierung einer Wirtschaftsunion steht und fällt hierbei mit der Bereitschaft der Teilnehmer, die gemeinsam getroffenen Bestimmungen auch einzuhalten.

Allerdings ist nicht nur das konkrete Erfüllen der beschlossenen Maßnahmen von enormer Wichtigkeit, sondern von entscheidender Bedeutung ist auch das Maß an Verbindlichkeit der im Gründungsvertrag festgeschriebenen Regelungen.

2.4. Politische und wirtschaftliche Motive einer WWU

Welche Ziele stehen hinter dem Bemühen eine WWU zu errichten?

Würden sich diese aus rein ökonomischen Gründen oder Zwängen erschließen, so wäre eine schlichte Wohlstandsvermehrung in Form einer durch die Segnungen des großen gemeinsamen Wirtschaftsraums gesteigerten Konjunktur, genauso wie ein europainternes reagieren auf aktuelle und zukünftige Globalisierungsängste, vorstellbar.

Ein Faktum muß an dieser Stelle betont werden. Motivation für eine Währungsunion ist nicht der notgedrungene Austausch einer marode gewordenen Währung durch neues, stabileres Geld. Dies geschieht bei einer Währungsreform. Im Zuge der Währuhngsunion übernehmen mehrere Staaten freiwillig eine einheitliche Währung. Daß sich die Macher einer WWU zu einer gemeinsamen Währung entschließen, ist jedoch keine wirtschaftliche Notwendigkeit. Das heißt, eine WWU vermag auch mit der Fixierung der Wechselkurse zu funktionieren.7 Eine vollständig funktionsfähige Währungsunion erfordert eine vollständige Währungskonvertibilität, die Beseitigung von Toleranzgrenzen der Wechselkursschwankungen, die unwiderrufliche Fixierung der Paritäten und die Liberalisierung des Kapitalverkehrs. Dies alles würde formal ausreichen. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben sich jedoch für eine Einheitswährung entschieden. Konsequenz der monetären Einigung ist der Zwang zu einer intensiven Kooperation der Mitgliedsstaaten. Anbetracht dieser Tatsache gerät man zu dem Schluß, daß solch ein Schritt ein eindeutig politisches Votum zugunsten einer weiterführenden Europäischen Integration ist, die über wirtschaftliche Motive hinausgeht.

„Die Einführung einer einheitlichen Währung bei einer WWU impliziert damit ebenfalls eine elementare politische Grundsatzentscheidung.“8

3. Integrationspolitische Motive der EWWU im historischen Kontext

3.1. Das elementare Motiv der Europäischen Integration

Grundlegendes Ziel einer Europäischen Integration war von jeher die Sicherung eines dauerhaften Friedens in Europa. Von der friedenschaffenden Vereinigung der Völker Europas, die durch immer enger werdende Verflechtungen der europäischen Staaten, Garant für Stabilität und Sicherheit sein soll, sprach bereits 1946 Winston Churchill in seiner berühmten Züricher Rede.9 Sicherlich bewegte den damaligen englischen Politiker die Furcht vor einer expansiven, sowjetischen Großmacht und eines möglicherweise wiedererstarkenden Deutschlands zu diesem Plädoyer für ein „Zusammenrücken“ Europas.

Churchills Rede drückt jedoch auch das grundlegende Bedürfnis der Europäer aus, sich des Prinzips des zwischenstaatlichen Kräftegleichgewichts, welches seit dem Westfälischen Friedens von 1648, in Europa immer wieder zu Kriegen führte, zu entledigen.

„Der Kern des Europagedankens nach 1945 war und ist deshalb die Absage an das Prinzip der balance of power, ... des europäischen Gleichgewichtssystems einzelner Staaten “10

Gerade nach den Katastrophen der beiden Weltkriege, mußte den Europäern klar werden, daß nur ein gemeinsames Miteinander und kein Gegeneinander den Frieden innerhalb Europas sichern kann. Diesen zu schützen ist und bleibt grundlegendes Ziel der Europäischen Integration.

„Das Hauptziel, nämlich die dauerhafte Sicherung des Friedens in Europa, bleibt hingegen weiter ein permanent fester Bestandteil des europäischen Integrationsprozesses.“11

3.2. Theorie der „spill-over-Integration“

Seit Beginn des Prozesses waren die Initiatoren der Europäischen Einigung der Meinung, daß Integration in unpolitischen Bereichen, wo der Widerstand gegen ihn noch am geringsten ist, beginnt. Durch den sogenanneten „spill over-Effekt“12 wird eine weitergehende Vertiefung in originär-politsche und letztendlich alle wichtigen Bereiche erreicht. Gemeint ist hier selbstverständlich das Voranschreiten der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, die eben als solcher Ausgangspunkt gesehen wird. Anhänger dieser Theorie gehen davon aus, daß die von der WWU ausgehende wirtschaftliche Integration auf den politischen Sektor „überschwappt“.

„Wenngleich das Hauptmotiv hinter dem europäischen Integrationsprozess ein politisches war, war sein Hauptvehikel die wirtschaftliche Integration.“13

Dieser funktionalistische Ansatz, der die EWWU als „Vehikel“ der Integration sieht, beruht auf der Voraussetzung, daß die Vergemeinschaftung bestimmter Funktionen Sachzwänge zu schaffen vermag, die quasi automatisch zu weiteren Integrationsschritten führen.14

3.3. Geschichte des wirtschaftlichen Integrationsprozesses Europas

Tatsächlich waren die ersten großen Integrationsschritte hin zu einer Europäischen Gemeinschaft, vordergründig, wirtschaftlicher Natur. Zu nennen wären hier der Vertrag für Kohle und Stahl (EGKS) vom April 1951 oder die Verträge von Rom zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), an denen vorerst nur sechs Staaten Europas teilnahmen.

Bereits 1950 wurde die Europäische Zahlungsunion (EZU) geschaffen, die einen von Beschränkungen freien multilateralen Handels- und Zahlungsverkehr in Westeuropa gewährleisten sollte. Nach der vorzeitigen Verwirklichung der Zollunion 1968 fürchtete man ein Erlöschen der für den Integrationsprozess notwendigen Dynamik.15 Ein neues Ziel, welches die wirtschaftliche Zusammenarbeit weiter vertiefen sollte, war von Nöten.

Das Vorhaben der Schaffung einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion hatte erstmals zu Beginn der 70er Jahre Gestalt angenommen. Auf dem Gipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs in Den Haag am 23. Juli 1969 einigte man sich darauf, „ den f ü r die St ä rkung der Gemeinschaft und f ü r die Entwicklung zur Wirtschaftsunion erforderlichen Ausbau beschleunigt voranzutreiben. Sie [die Staats- und Regierungschefs] sind der Auffassung, da ß der Proze ß der Integration zu einer Gemeinschaft der Stabilit ä t und des Wachstums f ü hren mu ß . “ 16 .

Den ersten konkreten Plan zur Errichtung einer EWWU legte am 15.10.1970 der luxemburgische Premier Pierre Werner vor. Dessen Bericht sah die unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse sowie die völlige Liberalisierung des Kapitalverkehrs bis spätestens 1980 vor. Der „Werner-Plan“ sollte in einem dreistufigen Verfahren vollzogen werden, und eine verbindliche Koordinierung der Volkswirtschaften erreichen. Er scheiterte jedoch an den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dieser Epoche. Zu nennen wäre hier im Vorfeld der Zusammenbruch des Bretton- Woods-Systems, einsetzende Spannungen im Weltwährungssystem und die in den folgenden Jahren herrschende Ölkrise. Doch diese erste Initiative mißlang, nicht zuletzt aufgrund der Uneinigkeit der Mitgliedstaaten, die noch nicht bereit waren umfangreiche Souveränitätsrechte an die Gemeinschaft abzugeben.17

Der Integrationsprozeß war Mitte der 70iger Jahre zum Stillstand gekommen. Nach dieser Stagnationsphase kam der Prozeß mit der Errichtung des Europäischen Währungssystems (EWS) 1979wieder etwas in Fahrt. Jedoch läßt sich diese Phase als eher pragmatischer Versuch einer Vertiefung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit innerhalb Europas ohne allzu hohen Anspruch charakterisieren.

Mitte der 80er Jahre gab es neue Anstöße zur Errichtung einer WWU. Nächstes Projekt entstand wiederum aus der herrschenden Unzufriedenheit mit dem Fortgang der europäischen Integration.18 Am ersten Juli 1987 trat die Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) in Kraft. Sie sollte den europäischen Binnenmarkt Wirklichkeit werden lassen. Dieser zeichnet sich durch freien Waren-, Personen-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr auszeichnet. Mit tatsächlichen Verwirklichung des Binnenmarktes zum 1. Januar 1993 hatte die Gemeinschaft, der nunmehr zwölf angehörten, zwar eine wesentliche Vertiefung erreicht, der jedoch weitere Schritte des Zusammengehens folgen mußten. So wuchs die Einsicht, daß der Binnenmarkt nur dann wirklich lebensfähig sein konnte, wenn er in eine gemeinsame Wirtschafts- und Währungsunion eingebettet werde. Der ehemalige Kommissionspräsident Jacques Delors legte im Juni 1989 ein dreistufiges Projekt, ähnlich dem Werner-Plan, zur Verwirklichung einer Wirtschafts- und Währungsunion vor. Der sogenannte „Delors-Bericht“ greift in seiner ersten Stufe das Konzept des Binnenmarktes auf, sieht in der zweiten die Gründung des europäischen Zentralbankensystems vor und endet schließlich mit dem Übergang zu festen Paritäten, einer einheitlichen Währung und der endgültigen Abtretung währungspolitischer Kompetenzen an die Gemeinschaft. Prinzipiell ist der Inhalt des „Delors- Berichts“ ein vorstrukturiertes Konstrukt, welches den Verträgen von Maastricht und Amsterdam vorausgreift.

Der Alt-Bundeskanzler der BRD Helmut Kohl, einer der Initiatoren des Maastrichter Vertrags, charakterisierte die Entscheidung zugunsten der EWWU folgendermaßen:

„Warum aber haben die Regierungschefs die Währungsunion beschlossen, die der bei weitem wichtigste und einzig konkrete Teil des Maastrichter Vertrages vom Februar 1992 ist? Weil ohne sie der bisher fälschlich sogenannte gemeinsame Markt ein Torso bleibt, der zwangsläufig zu einer Freihandelszone verkäme, dann wäre alsbald auch der Wille zur weiteren Integration verfallen.“19

Eine genauere Untersuchung des 1991 in Maastricht beschlossenen Vertragswerks, der einen bedeutenden Beitrag zur integrationspolitischen Entwicklung Europas darstellt, wird in den folgenden Kapiteln gegeben.

Festzuhalten ist jedoch, die Wirtschafts- und Währungsunion stellt den weitesten und umfassendsten Schritt hinsichtlich wirtschaftlicher Integration dar. Damit dürfte dieses einheitsbildende Instrument ausgeschöpft sein. Letztlich bleibt die Frage offen, inwiefern die europäischen Nationalstaaten weiter voranschreiten möchten. Im Sinne des „spill-overs“ müßte die Politische Union der nächste logische Schritt sein. Wenn man dieser Theorie glauben schenkt, dann ergibt sich diese bereits durch die Errichtung der EWWU. Neben allen, eventuellen ökonomischen Gründen, die für eine WWU sprechen, und deren Aufbau allein derentwegen sinnvoll machen, bleibt die Frage, ob eine Politische Union überhaupt von der Mehrheit der europäischen Staaten getragen wird.

Bei Betrachtung des Integrationsprozesses wird deutlich, daß dieser nicht konstant verlief.

Es lassen sich sowohl Phasen der Stagnation, wie zum Beispiel in den 70iger Jahren, als auch, Ende der 80er Jahre beispielsweise, dynamische Perioden ausmachen. Michael Sturm, der Anhänger dieses zyklischen Integrationsmodells, vertritt folgende These:

„Die Phasen der dynamischen Entwicklung brauchten immer wieder politische Anstöße wie etwa die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1957 und das Binnenmarktprojekt 1985.“20

4. Wirtschaftliche und Politische Konsequenzen des Maastrichter Vertrages

4.1. Der Vertrag über die Europäische Union

Der Vertrag von Maastricht besiegelte völkerrechtlich die stufenweise Verwirklichung einer Wirtschaftsund Währungsunion in Westeuropa. Er wurde am 1. Februar 1992 unterschrieben und trat am 1. November 1993 nach Ratifizierung durch alle EU-Staaten in Kraft. Es ist der dritte Anlauf zur Verwirklichung einer Währungsunion in Europa. So scheiterten sowohl der Ende der 60er Jahre entwickelte „Werner Plan“ zur stufenweisen Realisierung einer Währungsunion als auch das 1979 errichtete Europäische Währungssystem (EWS), das nicht automatisch zum eigentlich anvisierten Ziel einer einheitlichen europäischen Währung führte.

„Die lange - und auch mit Rückschlägen verbundene - Geschichte der währungspolitischen Integration in Europa hat mit dem Plan zur Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion zweifellos ihren Höhepunkt und - sollte das Projekt erfolgreich sein - auch ihren Abschluß erreicht.“21

Durch den Vertrag von Maastricht erfolgte eine umfassende Umgestaltung und Modifikation der Römischen Verträge von 1957 und ist zusammen mit der EEA von 1987 der zweite große Versuch grundlegender Reformen der Gründungsverträge (EGKS-, EWG-, EAG-Vertrag).

Strukturell begründete der Maastrichter Vertrag eine Europäische Union, die auf einem Drei-Säulen- Modell basiert. Er ist das Ergebnis von zwei parallel gelaufenen Regierungskonferenzen, die einerseits über die Errichtung einer EWWU und andererseits über die weitere politische Zusammenarbeit in Richtung einer Politischen Union entscheiden sollte.

4.2. Politische Integrationseffekte des Maastrichter Vertrages

Das Vertragswerk von Maastricht enthält zwar Bestimmungen, welche die Qualität der Europäischen Gemeinschaft in ihrer Tiefe und Integrationswirkung zu verändern vermochten, jedoch blieben die „ Beschl ü sse der Regierungskonferenz sowie der Staats- und Regierungschefs zur Politischen Union zum Teil deutlich hinter den urspr ü nglichen Erwartungen “ 22 zurück.

Es sind zweifellos Schritte in diese Richtung unternommen worden. Doch inwiefern diese Initiativen den Weg konkret zu einer Politischen Union, dessen Begrifflichkeit an späterer Stellen genauer definiert werden wird, bereiten, ist fraglich.

Festzuhalten wären primär die Einführung einer Unionsbürgerschaft (Art. 8, EGV), die ein gemeinschaftsweites Aufenthaltsrecht unabhängig von der Berufsausübung ermöglicht. Zudem dürfen die Bürger der EU seitdem in ihrem Wohnsitzland bei Kommunalwahlen und bei Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen.

Ferner erweiterte man die Gemeinschaftskompetenzen im Bereich von Umwelt-, Forschungs- und Technologiepolitik sowie, allerdings ohne Beteiligung Großbritanniens, der Sozialpolitik und übertrug neue Befugnisse in Bildung, Kultur, Gesundheit, Verbraucherschutz, Industrie und Entwicklungszusammenarbeit auf die Gemeinschaft (Titel VIII bis XVII des EGV).

Überdies bemühten sich die Verfasser des Unionsvertrags den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt durch Schaffung eines am 31.12.1993 eigens eingerichteten Kohäsionsfonds zu stärken (Art. 130d des EGV). Dieser hält Gelder für Transeuropäische Netze und Umweltmaßnahmen an ärmere Mitglieder bereit. Der „neue“ Fond ist als Ergänzung zu den bereits bestehen Strukturfonds für Agrar-, Sozial- und Regionalunterstützung zu betrachten.

Im Bereich der demokratischen Legitimation gemeinschaftlicher Entscheidungen entschied man sich für eine Stärkung der parlamentarischen Machtposition. Entschlüsse in den Politikfeldern Maßnahmen des Binnenmarkts, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit, Umwelt, Forschung, Transeuropäische Netze, Programme bei Bildung, Kultur, Gesundheit und im Verbraucherschutz mußten mittels eines neuen Mitentscheidungsverfahrens („Kodezision“) von Europäischen Parlament (EP) und Rat gemeinsam beschlossen werden.23

Ein weiterer Punkt ist das grundlegende Bekenntnis zu quasi-föderalen Strukturen für die Europäische Union auf der Basis des Subsidaritätsprinzips.24 Das schon im Delors-Bericht formulierte Credo besagt, daß die Gemeinschaft nur aktiv werden soll, wenn „ die Ziele der in Betracht gezogenen Ma ß nahmen auf Ebene der Mitgliedsstaaten nicht ausreichend erreicht werden k ö nnen. “ 25 Institutionelle Konsequenz stellte die Einrichtung eines „Ausschusses der Regionen“ dar, welcher mit beratender Funktion die Interessen der lokalen und regionalen Interessen zu wahren versucht (Art. 198a des EGV). Fortschritte wurden zudem auf dem Gebiet der Außenpolitik gemacht, indem man sich von der Politik einer bloßen Abstimmung (bisher: Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) ) auf eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) einigte. Die beschlossene Möglichkeit der Festlegung „gemeinsamer Standpunkte“ bzw. „gemeinsamer Aktionen“ (Art. J.1 EGV) von Seiten des Rates ist durch die geforderte Einstimmigkeit eine wenig wirkungsvolles Instrument. Vergemeinschaftet ist die GASP jedoch nicht. Ähnliches gilt für die Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik. Neben der Festlegung von Bereichen eines „gemeinsamen Interesses“ (Art. K.1 EGV) wird „ lediglich zwischen den Mitgliedstaaten, je nach Notwendigkeit, koordiniert und abgestimmt.26

Neben all diesen Veränderungen wurde die weitere politische Vertiefung nur sehr unzureichend vorangetrieben. Die Frage nach der Vollendung des politischen Integrationsprozesses fand keine Antwort. Zu vermerken ist die Tatsache, daß sowohl Sozialpolitik, GASP als auch die Innen- und Justizpolitik nicht vergemeinschaftet wurden. Diese Politiken folgen eher intergouvermentalen Grundsätzen und Verfahren27 und überschreiten nicht die Stufe von „ Absichtserkl ä rungen und Koordinierungsverpflichtungen “ 28 .

Einen umfassenden Integrationsschritt in Richtung eines kollektiven Handelns sucht man vergebens.

4.3. Der Fahrplan zur Errichtung der Europäischen Währungsunion

Kernstück des Maastrichter Vertrages ist jedoch die verbindliche Festlegung auf die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU), wie im Artikel Zwei des Vertrages über die Europäische Union gezeigt wird:

„Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion ... eine harmonische und ausgewogene Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft, ein beständiges, nichtinflationäres und umweltverträgliches Wachstum, einen hohen Grad an Konvergenz der Wirtschaftsleistungen, ein hohes Beschäftigungsniveau und ein hohes Maß an sozialem Schutz, die Hebung der Lebenshaltung und der Lebensqualität, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten zu fördern .“29

Diese Ziele sollen u.a. durch die im wirtschafts- und währungspolitischen Teil des EGV vereinbarten Regelungen zur Ausgestaltung der Geldpolitik in Verbindung mit einer flankierenden Finanzpolitik erreicht werden. Dabei präzisieren ergänzende Protokolle die vertraglichen Vereinbarungen zum Notenbankstatut für das künftige Europäische System der Zentralbanken (ESZB), bzw. die Europäische Zentralbank (EZB) und die Konvergenzkriterien.

Der Übergang zur Währungsunion erfolgt in einem Zeitraum von mehreren Jahren in drei Stufen. Wie bereits erwähnt, wurde das in dem Vertrag über die Europäische Union aufgegriffene Konzept in weiten Teilen von dem „Delors-Bericht“ übernommen.

4.3.1. Die erste Stufe

Das Dreistufenmodell startete noch vor Beschluß des Maastrichter Vertrages am 1. Juli 1990. Die erste Stufe besteht vor allem in der Liberalisierung des Geld- und Kapitalverkehrs. Sie kommt der Errichtung des europäischen Binnenmarkts gleich und hatte die Funktion, noch bestehende Hindernisse im innergemeinschaftlichen Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital zu beseitigen.

„Die 1. Stufe war dazu bestimmt, die Mitgliedsstaaten wirtschaftlich anzunähern und die Übereinkunft zur Herstellung der Europäischen Union zu erarbeiten.“30

4.3.2. Die zweite Stufe

Wichtigstes Element der zweiten Stufe ist der Einsatz „ wirtschaftlicher Verhaltenspflichten31, den sogenannten Konvergenzkriterien, die an späterer Stelle noch ausführlicher untersucht werden. In dieser Stufe wurden die geld- und wechselkurspolitischen Aufgaben der nationalen Zentralbanken zwar nicht verändert, jedoch hatten die Teilnahmestaaten dafür zu sorgen, daß ihre Notenbanken unabhängig zu machen. Dies bedeutet, sie durften den Weisungen ihrer nationalen Regierungen nicht mehr unterworfen sein.

Institutionelle Konsequenz des Vertrags von Maastricht war die Gründung des Europäischen Währungsinstituts (EWI)32, des Vorläufers der EZB, welches die Errichtung der EWWU mit vorbereitete.

Die wirtschaftliche Entwicklung der Mitgliedsstaaten wurde von der EU Kommission und dem neugegründeten Europäischen Währungsinstitutes (EWI) beobachtet und beurteilt. Faktoren des Prüfungsverfahren waren ergänzend zu der Einhaltung der Konvergenzkriterien noch eine gesamtwirtschaftliche Beurteilung, welche die Entwicklung der Leistungsbilanzen, die Entwicklung der Lohnstückkosten und anderer Preisindizies beinhaltete.

Der Referenzzeitraum betrug nicht ganz zwei Jahre. Er begann im März 1996 und endete im Februar 1998. Zehn Mitgliedsstaaten nahmen daran teil. Italien und Finnland stiegen jedoch erst im Oktober bzw. November 1996 mit ein. Neben Großbritannien lehnten auch Dänemark und Schweden zunächst die Teilnahme ab. Am 2./3. Mai 1998 entschied der Rat über die letztendliche Teilnahme der EWWU.

4.3.3. Die dritte Stufe

Die dritte Stufe begann am 1.1.1999. Mittels einstimmigen Beschlusses der Wirtschafts- und Finanzminister wurden die Umrechnungskurse gegenüber der europäischen Währung sowie zwischen den einzelnen Währungen, unwiderruflich festgelegt. Der Wert der jeweiligen, nationalen Währungen in ECU wurde mit dem Wert des Euro gleichgesetzt. Ab diesem Datum existierte in den teilnehmenden Staaten nur noch eine einheitliche Währung, die jedoch ausschließlich als Buchgeld und Rechnungseinheit der Finanzmärkte auftrat. Die Ausgabe von Euro-Banknoten ist für den ersten Januar 2002 vorgesehen. Weiterer Schritt war die Gründung der Europäischen Zentralbank (EZB), die im wesentlichen alle Aufgaben übernahm, die bis zu diesem Punkt von den nationalen Zentralbanken ausgeführt wurden. Aus fiskalpolitischer Sicht sind in der dritten Stufe Kredite von Zentralbanken an nationale Regierungen und an EU-Organe nicht mehr zulässig.

„Dank der sorgfältigen Vorbereitungen, sowohl von der EZB als auch des Europäischen Währungsinstitutes, der nationalen Notenbanken und der Finanzinstitute war die EuroEinführung, einschließlich der technischen Umstellung, ein großer Erfolg.“33

4.4. Die Konvergenzkriterien

Die Konvergenzkriterien gelten als Aufnahmebedingung für die Teilnahme an der EWWU.

Sie sollen der dauerhaften Sicherung der finanzpolitischen Solidität der 15 EU-Staaten dienen. Allerdings existieren Protokolle über Ausnahmeregelungen für einzelne EU-Staaten.

Nach Artikel 109 j des Vertrages von Maastricht und den dazugehörigen Protokollen müssen die Euro- Teilnehmerstaaten die in den nächsten Abschnitten folgenden Konvergenzkriterien erfüllen.

Die strenge Einhaltung der Konvergenzkriterien ist sozusagen der Schlüssel für den Eintritt in die dritte Stufe der Währungsunion. Somit sollte sichergestellt werden, daß nur jene Länder an dem Projekt partizipieren, deren Wirtschaftslage und Wirtschaftspolitik den strengen Kriterien Falls Länder zur Teilnahme zugelassen würden, deren Wirtschaftskraft und wirtschaftliche Stabilität nicht ausreiche, wäre die Stärke und Stabilität der gesamten EWWU-Volkswirtschaften sowie der neuen europäischen Währung gefährdet.

Laut Art. 3 a Abs.2, 105 Abs.1 EGV „ soll die W ä hrungsunion ‘ vorrangig ’ eine Stabilit ä tsgemeinschaft sein34.

4.4.1. Das Inflationskriterium

Oberstes Ziel ist die Preisniveaustabilität. Diese gilt als erreicht, sobald die Inflationsrate eines Landes im Jahr vor der Konvergenzprüfung durchschnittlich um nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate jener (maximal drei) Mitgliedstaaten liegt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben. Gemessen wird die vergleichbare, nationale Inflationsrate am Verbraucherpreisindex.

4.4.2. Das Zinskriterium

Die hinreichende Konvergenz der Zinssätze besagt, daß im Verlauf von einem Jahr vor der Prüfung in einem Mitgliedstaat der durchschnittliche langfristige Nominalzins nicht mehr als zwei Prozentpunkte über dem entsprechenden Satz in jenen (maximal drei) Mitgliedstaaten liegt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben. Dieses Kriterium gewährleistet die Dauerhaftigkeit der erreichten Konvergenz.

4.4.3. Das Wechselkurskriterium

Bezüglich der Wechselkursentwicklung gilt ein potentieller Teilnehmer dann als qualifiziert, wenn es die im Rahmen des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems (EWS) vorgesehenen normalen Bandbreiten zumindest in den letzten zwei Jahren vor der Prüfung ohne starke Spannungen eingehalten hat (Art. 109 j Abs. 1, EGV). Insbesondere darf es den bilateralen Leitkurs seiner Währung innerhalb des gleichen Zeitraums gegenüber der Währung eines anderen Mitgliedstaats nicht von sich aus abgewertet haben.

4.4.4. Das Finanzpolitische Kriterium

Im Hinblick auf die öffentlichen Finanzen zählt ein Land als geeignet, wenn es kein „übermäßiges“ Defizit und die öffentliche Verschuldung keine schwerwiegende Fehlentwicklung aufweist. Die Ermittlung orientiert sich an zwei Referenzwerten. Einerseits gelten 3 % für das Verhältnis zwischen öffentlichem Defizit und Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen (Defizitkriterium) und andererseits 60 % für das Verhältnis zwischen öffentlicher Bruttoverschuldung und Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen (Schuldenstandskriterium). Dieses Kriterium soll die dauerhafte Tragbarkeit der Finanzlage der Öffentlichen Hand garantieren.

4.5. Die Konvergenzbeurteilung des EWI

Am 25. März 1998 legte das Europäische Währungsinstitut (EWI) seinen Konvergenzbericht vor. Die jeweiligen Bilanzen der europäischen Staaten, die sich im „Konvergenzwettstreit“ befanden lassen sich im Anhang A) und B) finden.

Bezüglich der Preisstabilität ergab sich ein Referenzwert von 2,7 %.35 Die drei preisstabilsten Länder waren Österreich mit einer Inflationsrate von 1,1 %, Frankreich mit 1,2 % und Irland mit 1,2 %. Zu dem arithmetischen Mittel von 1,2 % wurde ein Zuschlag von 1,5 % addiert.

Der Referenzwert des Zinskriteriums bezifferte sich auf 7,8 %.36 Die langfristigen Zinssätze wurden wiederum von den drei Mitgliedsstaaten Österreich (5,6 %), Frankreich (5,5 %) und Irland (6,2 %) aufgrund ihrer niedrigen Inflationsraten ausgesucht. Dem Mittelwert wurde ein Zuschlag von zwei % hinzugerechnet.

Die Bandbreiten des Europäischen Währungssystems sahen einen Wert von 2,25 % vor. Die Wechselkurse der an dem Wechselkursmechanismus teilnehmenden Staaten bewegten sich (nicht nur) in diesem Zeitraum nahe an dem angepeilten Leitkurs.37 Die Bandbreite von 2,25 % wurde nur selten gebrochen. Ausschließlich der irische Pfund bot größere Abweichungen.38

Etwas weniger rosig sah es bei den finanzpolitischen Kriterien aus.

Die Defizitgrenze von 3 % wurde zwar nur von Griechenland nicht eingehalten, jedoch die Schuldenstandsgrenze von 60 % konnten allein die vier Länder Luxemburg, Großbritannien, Frankreich und Finnland einhalten. Eine Übertretung bedeutete dennoch nicht, daß die Teilnahme an der EWWU nicht zustande kommen konnte. Denn solange die Quote als in hinreichendem Maße rückläufig und ein forcierter Schuldenabbau sichtbar war, wurde das Schuldenstandskriterium trotzdem als erfüllt betrachtet. Somit erschien die Durchführung der Währungsunion zwischen Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Spanien akzeptabel.

Allerdings mußten insbesondere in Belgien und Italien hohe Konsolidierungsanstrengungen unternommen werden, um dauerhaft das Schuldenstandskriterium einzuhalten.

Die Konvergenzlage der EU-Staaten wurde zudem durch Berichte der EU-Kommission beurteilt. Auf Basis dieser Berichte stimmte der ECOFIN-Rat über das Erfüllen der Konvergenzkriterien am 2./3. Mai 1998 mit qualifizierter Mehrheit ab. Es wurde der Start der EWWU mit elf Teilnehmerstaaten beschlossen.

4.6. Die unterschiedlichen Strategieauffassungen zur Errichtung der EWWU

Die Konvergenzkriterien bilden die Teilnahmebedingung für den Eintritt in die EWWU. Dies galt für die bisherigen Teilnehmerstaaten und wird auch für alle zukünftigen Bewerber gelten. Wenn ein Kandidat die Kriterien nicht erfüllen sollte, dann ist seine Teilnahme an der EWWU ausgeschlossen. Somit hat sich das Konzept eines „ W ä hrungs- ‘ Europas der mehreren Geschwindigkeiten ’“ 39 durchgesetzt. Der im Maastrichter Vertrag fixierte Plan zur Schaffung der EWWU folgt damit einen Mittelweg zwischen zwei unterschiedlichen Denkschulen.

Die „Monetaristen“, Anhänger der „Lokomotivtheorie“40 und unter französischer Führung, pochen auf die Festlegung eines Termins zur Umstellung auf die gemeinsame Währung und die Institution der gemeinsamen Zentralbank. Durch den zeitlichen Anpassungsdruck sollen alle Teilnehmerstaaten zur fristgerechten, wirtschaftlichen Konvergenz gezwungen werden.

Die „Ökonomisten“, Anhänger der „Krönungstheorie“41 und mit Deutschland an der Spitze, gehen davon aus, daß vollständige Konvergenz der Volkswirtschaften oberstes Kriterium für den wirtschaftlichen Zusammenschluß sein muß. Erst wenn diese erreicht ist, konnte die gemeinsame Währung, sozusagen als Krönung, gewinnbringend eingesetzt werden. Der „ökonomistischen“ Auffassung zur Folge, wird eine dauerhafte Annäherung der Währungen ökonomisch sinnvoll, sobald die Inflationsraten sich auf gleichendem, niedrigem Niveau einpendeln.42 Dieser Ansatz basiert auf dem Wunsch nach einem stabilitätsorientiertem Vorgehen und nach dem Streben, eine sichere Währung mit hoher Geldwertstabilität zu schaffen. So meinte der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft zum Delors-Bericht 1989:

„Eine frühzeitige Entscheidung, den ‘Point of no Return’ zu überschreiten, ist zu gefährlich, wenn dazu der baldige Aufbau neuer, von Hoffnung getragener, und der unwiderrufliche Abbau alter, bewährter institutioneller Sicherungen der Geldwertstabilität gehört.“43

Der Maastrichter Fahrplan zur EWWU folgt damit einem Mittelweg zwischen ausreichend langen Konvergenzzeiten, festgelegten Terminen in Form des fixierten Dreistufenmodells und einer Irreversibilität des Übergangs zu der Einheitswährung.44 Er ist somit ein Kompromiß zwischen „Ökonomisten“ und „Monataristen“.

Durch die Entscheidung für ein „Währungs-Europa der mehreren Geschwindigkeiten“ entsteht die Chance, die EWWU als Motor für den weiteren Verlauf des Integrationsprozesses zu nutzen. Denn ein ökonomisches Ausschlußverfahren macht eine wirtschaftlich-stabile Einigung möglich und vermag zudem eine Sogwirkung auf die noch nicht integrierten Staaten auszuüben.

5. Kritik an den wirtschaftlichen Bedingungen zur Errichtung der EWWU

5.1. Das Ungleichgewicht zwischen Wirtschafts- und Währungsunion

Der Maastrichter Vertrag geht bezüglich der Errichtung der EWWU von einer staatsverpflichtenden Vergemeinschaftung der Währungsunion aus. Die Wirtschaftspolitik bleibt jedoch fast ausschließlich in den Händen der Mitgliedsstaaten.

Somit ist das ganze Projekt, welches sich EWWU nennt, nichts anderes als eine bessere Währungsunion.. Die Teilnehmerstaaten sind zwar angehalten ihre Wirtschaftspolitik zu koordinieren, um „ ordnungsgem äß e Funktionieren der Wirtschafts- und W ä hrungsunion “ 45 zu gewährleisten, die aufgezählten Maßnahmen reichen jedoch nur bis zur Veröffentlichung von Verhaltensempfehlungen durch den Rat.

„Ob derartige sanfte Mahnungen ausreichen, einen Mitgliedsstaat zu einer Wirtschaftspolitik zu bringen, ist fraglich.“46

Es stellt sich die Frage, ob eine Stabilitätsgemeinschaft, welche von Dauer sein soll, auf der Grundlage einer bloßen Koordinierung der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedsstaaten überhaupt möglich ist? Eine richtige Wirtschaftsunion konstruiert der Maastrichter Vertrag entgegen der Bezeichnung nicht wirklich. Kann also ein System einer einheitlichen Währung in mehreren Mitgliedsstaaten funktionieren, wenn die einzelnen Finanz- und Wirtschaftspolitiken nicht ebenfalls in einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik verbunden sind?

Ein großer Schwachpunkt des Maastrichter Vertrages stellt die Konstruktion der Konvergenzkriterien als reine Eintrittsklauseln dar, allerdings abgesehen von der Vermeidung übermäßiger Defizite.

„Aus den Einzelvorschriften zur Währungsunion (vgl. Titel IV des EGV und insbesondere Art. 109 j Abs. 1 Satz 3 EGV) folgt zudem, daß der Vertrag selbst davon ausgeht, die Konvergenzkriterien müßten dafür dauerhaft erfüllt sein.“47

Das würde bedeuten, daß sie nach der Teilnahmeentscheidung nicht mehr gelten sollten.

Nach Errichtung der Einheitswährung verwaltet zwar die - per Definition - unabhängig EZB die europäische Geldpolitik, jedoch bleiben genügend viele struktur- und finanzpolitische Kompetenzen bei den Nationalstaaten, wie beispielsweise Arbeitsmarkt-, Lohn-, Steuer-, Standort-, Haushaltpolitik etc. Denn, obwohl die tatsächliche Geldpolitik seit 1999 von der unabhängigen Europäischen Zentralbank (EZB) geregelt wird, haben die Mitgliedsstaaten die Aufgabe, ihr Wirtschaftssystem stabil zu halten, damit die von der EZB als oberstes Ziel verfolgte Preisstabilität nicht durch gröbere, nationale Verstöße gegen die stabilitätsorientierte Konvergenz des europäischen Wirtschaftsraums gestört wird. Doch soweit gehen sowohl der Maastrichter Vertrag als auch der, in Kapitel 5.3. erläuterte, Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht.

Eine dauerhaft stabilitätspolitische Konvergenz ist wichtig, um ein auf lange Sicht reibungsloses Funktionieren der EWWU zu garantieren. Aus diesem Grund ist ein permanentes Überwachen der Haushalts- und Finanzlage der Mitgliedsstaaten, nach Eintritt in die dritte Stufe der EWWU sinnvoll.

5.2. Die „no-bail-out-Klausel“

Der Artikel 104b des Maastrichter Vertages umfaßt die sogenannte „no-bail-out-Klausel“.48 Somit soll ausgeschlossen werden, daß die Gemeinschaft für die Verschuldung, bzw. das Haushaltsdefizit eines der Mitgliedsstaaten haften muß, gemäß dem Fall, daß eines der Länder durch eine zu hohe Neuverschuldung in Bedrängnis gerät.

„Ein Mitgliedsstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedsstaats und trifft nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; “49

Die Macher des Unionsvertrages versuchen mittels dieser Regelung zu verhindern, daß sich ein Land auf Kosten der Gemeinschaft übermäßig neu verschuldet. Quasi es darauf spekulieren kann, daß die Solidarität, ob aufgrund ökonomischer Zwänge oder grundsätzlich, innerhalb der Gemeinschaft so groß ist, daß die anderen Unionsstaaten mit finanzieller Unterstützung zu Hilfe eilen. Dies würde dem Artikel 104 c50 (EGV), welcher den EWWU-Teilnehmern zum „öffentliches sparen“ anhält, zuwiderlaufen. Die Einhaltung gewisser Haushaltbeschränkungen ist notwendiges finanzpolitisches Kriterium, um einen stabil- konvergenten Wirtschaftsraum zu errichten. Denn Stabilität, die durch konsolidierte Budgets erreicht wird, senkt die Zinsen und dies wiederum stimuliert das Wirtschaftswachstum. Zusätzlich wird dadurch der fiskalische Spielraum erweitert, so daß auf Notfälle, bzw. in Rezessionsphasen, sinnvoll, mittels Rücklagen, konjunkturbelebend reagiert werden kann.

Besonders für die ehemaligen „Weichwährungsländer“51, verbilligt sich aufgrund der Aufnahme in eine WWU, an der auch Hartwährungsländer teilnehmen sowie des für sie geringeren Zinssatzes, das Schuldenmachen.

Der Zinssatz wird nach Einführung des Euro für diese niedriger und damit Kredite billiger. Aus diesem Grund ist zu befürchten, daß Länder wie Spanien und Portugal der Versuchung erliegen könnten, übermäßig Kredite aufzunehmen, was deren Schulden anheben würde.

Diese Defizite könnten den gemeinschaftlichen Zins erhöhen, was zu politischen Problemen führen würde, da die Länder, die eine solide Haushaltspolitik führen, benachteiligt wären.

Kritisieren läßt sich ganz konkret der im Artikel 104 c, Abs. 9 sowie 11 des EGV festgelegte Maßnahmenkatalog, der im Falle einer Festlegung eines übermäßigen Defizits greifen soll. Denn dieser sieht keine automatische Bestrafung des defizitären Mitglieds vor, sondern ersteinmal ein längere Verwarnungsfrist. Kommt dieser den Empfehlungen des Rates nicht nach, dann kann der Rat „[Art 104c, Abs 9] ... in diesem Fall den betreffenden Mitgliedstaat ersuchen, nach einem konkreten Zeitplan Berichte vorzulegen, um die Anpassungsbem ü hungen des Mitgliedstaats ü berpr ü fen zu k ö nnen [Art 104c, Abs 11] Solange ein Mitgliedstaat nach einen Beschlu ß nach Absatz 9 nicht befolgt, kann der Rat beschlie ß en, eine oder mehrere der nachstehenden Ma ß nahmen anzuwenden 52

Ob die daraufhin vorgesehenen Maßnahmen sinnvoll sind oder nicht, soll nicht Objekt dieser Untersuchung sein. Vielmehr bereitet die Formulierung Anlaß zur Sorge. Hier ist nämlich nicht die Rede von einer eindeutigen, konsequenten Bestrafung. Wenn gesagt wird, daß der Rat einschreiten „kann“, dann besagt dies nicht, daß er dies auch tut. Präzedenzfall ist Italien, welches 1999 ganz offiziell über 20 % mehr Staatsschulden machen durfte.53 Fest steht, daß das im Maastrichter Vertrag festgelegte Schuldenstandskriterium nicht ausreichend durch Sanktionen geschützt wird. Egal, ob im Fall der Fälle eingeschritten wird oder nicht, etwas mehr politische Abschreckung wäre geschickter gewesen. Der Artikel 104 c des Unionsvertrag ist juristisch zu schwach ausformuliert und daher politisch dehnbar.54

Aus diesem Grund, bemühte sich Deutschland, als typisches Hartwährungsland und ehemaliger Eigner der europäischen Ankerwährung, um eine zusätzliche Garantie die „Freifahrer-Möglichkeit“55 auszuschalten. Denn wenn diese von mehreren Staaten genutzt wird, hätte es ein Ansteigen der Instabilität zur Folge, was sich negativ auf Zinsentwicklung und Inflationsrate auswirkt. Dies träfe aber alle EWWU- Mitgliedsstaaten.

5.3. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt

Auf Initiative des ehemaligen deutschen Finanzministers Waigels sowie des Bundesbankchefs Tietmeyers einigten sich die Staats- und Regierungschefs bei ihrem Treffen am 13./14. Dezember 1996 in Dublin auf die Grundzüge eines „Stabilitäts- und Wachstumspaktes“ (StWP).

Auf dem Maastrichter Nachfolgevertrag in Amsterdam am 16./17. Juni 1997 wurden die Beschlüsse von Dublin bestätigt. Der StWP beruht auf dem Mißtrauen der Hartwährungsländer gegenüber den Weichwährungsländern.56 Ziel ist die Sicherstellung einer dauerhaften Stabilitätsorientierung der Finanzpolitik, die seit Beginn der Währungsunion weiterhin in nationaler Kompetenz der Mitgliedsländer verblieb. Es wird angestrebt eine einseitige nationale Verschuldung auszuschließen, um den gemeinschaftlichen, europäischen Durchschnittszinssatz nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Zudem verpflichten sich alle Mitgliedsstaaten, auf mittelfristige Sicht einen nahezu ausgeglichenen Haushalt oder bestenfalls einen Überschuß anzustreben. Auf dieses Weise soll ausreichender Haushaltsspielraum in Zeiten wirtschaftlicher Schwächephasen gewährleistet werden.

Die europäischen Volkswirtschaften sind angehalten, eine antizyklische Fiskalpolitik zu betreiben.

Nichtsdestotrotz existieren die im Maastrichter Vertrag angelegten Überwachungs- und Sanktionsmechanismen weiterhin.

Ergänzend zu diesen Verfahren bei übermäßigem Defizit wurde in Dublin ein Frühwarnsystem in Form von Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen beschlossen. So setzt bei Vorliegen einer Defizitquote von über 3 % ein kompliziertes Abstimmungs- und Empfehlungsverfahren zwischen der EU-Kommission, dem Wirtschafts- und Finanzausschuß und dem ECOFIN-Rat ein. Letztendlich entscheidet der Ministerrat über den Einsatz der Sanktionen. Zu berücksichtigen sind jedoch unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle des betroffenen EU-Landes stehen und erhebliche Auswirkungen auf die Finanzlage des Staates ausüben. Sobald das Bruttoinlandsprodukt (BIP) um mehr als 0,75 % sinkt, wird von einem schweren Wirtschaftsrückgang gesprochen. Alles was unterhalb dieses Limits liegt, löst laut Vertrag automatisch Sanktionen aus. Die Entscheidung zu sanktionieren wird somit, an einer Definition wirtschaftlicher Schocks festgemacht, die wiederum ein Übertreten des finanzpolitischen Kriteriums möglich macht.

„Dabei kann der StWP in der jetzigen Form kaum als echte Grenze der Staatsverschuldung interpretiert werden, da dieser aufgrund von Vorbehaltsklauseln sehr weich und dehnbar formuliert ist.“57

In einer Zusatzerklärung zum Stabilitätspakt vom Mai 1998 wurde dessen Anwendung ab Juli 1998 beschlossen, damit die Defizitquoten unter 3% bleiben. Weiter mußten die Teilnehmerstaaten den EUWirtschaftsinstitutionen frühzeitig ihre Haushaltsentwürfe für 1999 vorlegen, damit bei Fehlentwicklungen rechtzeitig gegengesteuert werden konnte.

Zu diesen Vorlagen verpflichteten sich die beteiligten Staaten bis Ende 1998 noch zusätzlich nationale Stabilitäts-58 und Konvergenzprogramme einzureichen.

Die Verantwortung für die Konsolidierung der Haushalte wurde unmißverständlich jedem einzelnen Mitgliedsstaat auferlegt. Die Wirtschafts- und Währungsunion soll damit unter keinen Umständen zum Anlaß für Finanztransfers genutzt werden. Weiterhin betonte der ECOFIN-Rat die Notwendigkeit von Strukturreformen. Besonders herausgestellt wurden hierbei die Verbesserung der Arbeitsmärkte, die Bedeutung der Effizienz der Bildungs- und Ausbildungssysteme, die Vermeidung von Steuerwettbewerb unter den EU-Staaten und die Überprüfung der Sozialversicherungssysteme der Mitgliedsstaaten.

Diese vertragliche Fixierung hat die Funktion einerseits eine in gewisser Weise permanente Konvergenz abzusichern und andererseits die „Freifahrer-Option“, die durch Maastricht nur ungenau sanktioniert war, nun verschärfter anzugehen. Wie am Beispiel Italien zu sehen ist, wurde jedoch selbst mit Einsetzen des StWP dieser Tatbestand nicht zufriedenstellend erfüllt.

Zudem stimmt die unzureichende Einhaltung und Umsetzung der angestrebten Ziele des StWP bedenklich.

„Allerdings hat sich 1998 das Tempo der Haushaltskonsolidierung in vielen Ländern verlangsamt, und die Ziele vieler Stabilitätsprogramme sind nicht sehr ehrgeizig und basieren auf recht optimistischen Prognosen für das künftige wirtschaftliche Wachstum.“59

Solche Entwicklungen stärken nicht gerade die Glaubhaftigkeit der propagierten Stabilitätsorientierung.

6. Das Spannungsverhältnis zwischen EWWU und Politischer Union

6.1. Der Begriff der Politischen Union

Aus den bisherigen Ausführungen wird deutlich, daß die Bestrebungen die EWWU zu errichten, einzuordnen sind in den langwierigen Prozeß der Europäischen Integration. Die EWWU hat dabei eine doppelte Funktion. Einerseits wird mit ihr das Ziel verfolgt wirtschaftlich stabile Verhältnisse im Euroland zu schaffen, die den Wohlstand aller ihrer Bürger verbessern soll (Vergleiche dazu Artikel Zwei des EGV).

Andererseits bietet sie die Möglichkeit zu einer tieferen politischen Verbindung der europäischen Staaten. Wohin die EU letztendlich steuert ist unklar. Hinsichtlich des Endzustandes der Europäischen Gemeinschaft gibt es keine klare Linie. Jedoch existieren seit Jahrzehnten vielerlei Überlegungen zu der Finalität des Integrationsprozesses.60

Der Begriff der „Politischen Union“ tauchte erstmals Ende der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts auf. Dieser war Bestandteil der neofunktionalistischen Integrationstheorie E.B.Haas’, deren zentrale Aussage der erwähnte „spill-over-Mechanismus“ darstellte.61 Das in vielen Bereichen angestrebte Zusammenwachsen der EU, soll somit letztendlich den Integrationsprozeß mit einer „Politischen Union“ beschließen. Daher ist dieser Terminus Inbegriff für den Endzustand des Projekts Europa. 1974 wurde der belgische Ministerpräsident Leo Tindemanns beauftragt, einen Bericht zusammenzustellen, der sowohl allgemein über Finalität der - damals noch - EG, als auch explizit zur Ausformung einer „Politischen Union“ Aussagen treffen sollte.

Am 29.12.1975 reichte Leo Tindemanns die Ergebnisse seiner Untersuchungen beim Europäischen Rat ein. Er wählte den Titel: „Die Europäische Union“.

Hinsichtlich einer konkreten Endzielvorgabe enttäuschte Tindemanns die Erwartungen, die an seinen Bericht geknüpft waren. Er verzichtete auf nähere Ausführungen angesichts einer eher pragmatischen Integrationsstrategie.

„Stattdessen verstand er die Europäische Union als einen offen und flexibel zu gestaltenden Prozeß.“62

Als eines der wichtigen Projekte kennzeichnete er die Verwirklichung eine WWU. Sie bildet den „ Kern der inneren Entwicklung der Union “ . 63 Neben den weiteren Prioritäten des vereinten Auftretens nach Außen, dem solidarischen Handeln innerhalb der Gemeinschaft, dem Schutz der Rechte der Europäer und der Verbesserung ihrer Lebensqualität sowie der Stärkung der gemeinschaftlichen Institutionen, ist an dieser Stelle noch sein Eintreten für ein sukzessives Verwirklichen der Europäischen Union hervorzuheben.

Der Tindemanns-Bericht wurde zwar nicht in Form einer unmittelbaren Initiative der EG verarbeitet, jedoch prägte er „ ohne Zweifel indirekt den weiteren Integrationsproze ß .64

Ähnlich dem Tindemanns-Bericht beantwortet der Maastrichter die Frage nach dem Endzustand der EU ebensowenig.65 Den Vorgaben Tindemanns folgend ist der EGV nur eine weitere Station des „offenen und flexibel zu gestaltenden (Integrations-) Prozesses“. Nach dem - aus integrationspolitischer Perspektive eher enttäuschendem - Maastrichter Vertrag wurde mit der Nachfolgekonferenz von Amsterdam versucht, „ das ‘ politische Gesicht ’ der in Maastricht gegr ü ndeten Union weiter zu konkretisieren “ 66 .

Die Initiatoren der Amsterdamer Konferenz bemühten sich, das entstandene Ungleichgewicht zwischen wirtschaftlicher und politischer Union zu beheben, doch der Versuch scheiterte. So schrieb Werner Weidenfeld dazu:

„Die Währungsunion war präzise beschrieben, die Politische Union weitgehend ausgeblendet worden. Dieser Defekt sollte nun korrigiert werden. Die gewaltige Verhandlungsmaschinerie einer mehrjährigen Regierungskonferenz wurde in Gang gesetzt. Dabei wurde jedoch nicht einmal der Versuch unternommen, ein Zielbild des gemeinsamen Unterfangens zu erarbeiten.“67

Die Stärkung einiger Organe deutet jedoch auf eine gewisse Föderalisierungstendenz hin.68

Der Begriff der Politischen Union steht damit für die schrittweise, sich immer weiter verstärkende, politische Integration der europäischen Nationalstaaten. Trotz allem, der Terminus der Politischen Union bleibt so diffus, wie der politische Integrationsprozess selbst. Abwechselnd wird mit der „finalen“ Bezeichnung Staatenbund oder bundestaatlicher Zusammenschluß verbunden.

Ein schlagendes Argument für die Integrationswirkung der EWWU ist die Erwartung an das währungspolitische Projekt, die Mitgliedsländer zu einer großen „Schicksalsgemeinschaft“ zusammen zu schweißen.

„Die Währungsunion wird die europäischen Volkswirtschaften auf Gedeih und Verderb zusammenschnüren.“69

Ziel der politischen Integration Europas ist aus Sicht des Verfassers, die zunehmende Vergemeinschaftung von Politikfeldern wie GASP, Sozial-, Innen- und Justizpolitik etc. . Hinsichtlich der europäischen Geld- und Währungspolitik wurde dieses Vorhaben vollständig erreicht. Die Frage stellt sich, ob auch eine vergemeinschaftete Wirtschaftspolitik folgen oder sogar von Nöten sein wird, um ein funktionieren der EWWU sicherzustellen. Weiterhin ist es von Interesse, inwiefern die EWWU ohne die Strukturen einer Politischen Union ausreichend funktionieren kann.

6.2. Die Relevanz einer Politischen Union für die EWWU

Das Europa der EWWU ist seit dem 1.1.1999 ein eigenständiger Währungsraum. Traditionellerweise fallen Währungs- und Staatsgebiet zusammen. Dies ist hier nicht der Fall, da (noch) kein souveräner, europäischer Staat existiert.

„Die Währung ist aber letztlich nur so stabil, wie es die Wirtschafts- und Finanzpolitik, Tarifund Sozialpolitik zulassen. Um asymmetrische Entwicklungen unter den Mitgliedsstaaten zu vermeiden, erscheinen außerdem weitere Fortschritte in der Innen- und Justizpolitik sowie in der Gemeinsamen Außenpolitik angeraten.“70

Es sieht nicht so aus, als würden in naher Zukunft politische Strukturen errichtet werden. Vorbildcharakter könnte hier das föderal organisierte Staatssystem der USA haben, welches eine Währungsunion aufzuweisen hat. Doch existiert ein Einwand der diese etwas überkommene Vorstellung entkräftet. In der Forschung besteht der einheitliche Konsens, daß sich die Europäische Währungsunion als ein System „sui-generis“, als etwas Einmaliges beschreiben läßt71, dessen Erfolg oder Scheitern sich eben nicht aus prinzipiell ähnlichen, oder auch historischen Unionen ableiten läßt und daher kein empirischer Erfahrungsschatz existiert, der eine bestimmte Verfahrensweise nahelegt.72

Während die EWWU in Maastricht 1991 beschlossen wurde und bereits seit Januar 1999 existiert, sind die Vorstellungen über eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, über Justiz und Inneres im Verhältnis eher wage. Dieses Ungleichgewicht könnte sich als problematisch herausstellen, falls man einer Aussage der Bundesbank glauben schenken will. So hat die deutsche Zentralbank in einer Stellungnahme des Jahres 1990 festgestellt:

„Letzten Endes ist eine Währungsunion damit eine nicht mehr kündbare Solidargemeinschaft, die nach aller Erfahrung für ihren dauerhaften Bestand eine weitergehende Bindung in Form einer umfassenden politischen Union benötigt.“73

Hier wird die Ansicht vermittelt, daß eine Politische Union Bedingung für das dauerhafte funktionieren einer WWU darstellt. Diese Äußerung läßt sich dem theoretischen Konstrukt der Komplementaritätshypothese74 zuordnen. Demzufolge sollen sich WWU und Politische Union parallel entwickeln. Die politische Union der EU ist noch nicht in dem Maße entwickelt, wie es die Fortschritte auf wirtschaftlicher Ebene erwarten lassen würden. Dies resultiert aus der ungeklärten „Finalitätsfrage“ bzw. aus den zahlreichen, heterogenen Vorstellungen der Mitglieder, die wohl alle für sich unterschiedlichen Leitbildern von Richtung, Tiefe und Geschwindigkeit ihres favorisierten Integrationsmechanismus folgen.

„So ist es auch nicht verwunderlich, daß in vielen Bereichen des Vertrages [von Maastricht] der kleinste gemeinsame Nenner festgeschrieben wurde.“75

An dieser Stelle sollte man sich in Erinnerung rufen, welche Aufgabe mit der Schaffung der EWWU erfüllt werden soll, nämlich nicht nur der Aufbau einer konvergent-stabilen Wirtschaftszone sondern die Vertiefung der Europäischen Integration. Auch die ökonomisch geführte Debatte über das optimale Design der EWWU darf diesen Aspekt nicht vernachlässigen.

„Die Verbindung von EWWU und Politischer Union ist grundsätzlich zu akzeptieren, denn insbesondere die EWU ist im Kern ein politisches Ziel.“76

Nun sollte eine Politische Union nicht um jeden Preis errichtet werden. Die ökonomischen Konsequenzen müssen geklärt werden. Sobald Gefahren für die europäischen Volkswirtschaften bestehen, wirken sich diese wiederum negativ auf den Integrationsprozess aus. Europäern, welchen es aufgrund wirtschaftlicher Maßnahmen mit integrationspolitischen Hintergrund schlecht geht, werden kein weiteres europäisches Zusammengehen unterstützen.

Für ein Scheitern der EWWU, welches sich strukturell mit dem Nichteinhalten der wirtschaftlichen Konvergenz begründen ließe, sind langfristige Stagnation und wirtschaftliche Krisen prognostiziert.77

„...[E]ine schlecht funktionierende Währungsunion könnte Quelle massiver politischer und wirtschaftlicher Probleme werden, die die europäischen Völker nicht näher zusammen-, sondern sogar gegeneinander aufbringen könnte.“78

Die EWWU vermag zweifellos den positiven Effekt besitzen, die bisherigen Spannungen zwischen Hart- und Weichwährungsländern erheblich zu vermindern. Gäbe es nicht das solidarisierende Band der Einheitswährung, würden Hartwährungsländer aus egoistischen Gründen oder tatsächlichen, konjunkturellen Zwängen aufwerten und Weichwährungsländer abwerten. Dies wäre der wohl von allen Mitgliedsländern mehr oder minder gewünschten Europäischen Integration abträglich, da zu jedem Zeitpunkt des europäischen Integrationsprozesses konjunkturelle Einflüsse die Nationalstaaten zu diesem währungspolitischen Instrument greifen ließen. Die rechtlich unwiderrufliche Fixierung der Wechselkurse bzw. der Euro verhindern dies.

Die Konvergenzkriterien und der Stabilitätspakt sind zu dem Zweck geschaffen worden, die europäischen Volkswirtschaften einander anzugleichen. Somit soll verhindert werden, daß die Teilnehmerstaaten ein zu großes wirtschaftliches Ungleichgewicht aufweisen, das „kompentitive Abwertungen“ auf Kosten des Nachbarn wahrscheinlicher macht. Diese sogenannte „beggar-my-neighbour-Politik“79 dient dem Zweck die eigene Konjunkturlage kurzfristig zu verbessern.

„Wenn aber einige von diesen [Europäischen Währungen] - wie im Juli 1993 - plötzlich um fünf und mehr Prozent abgewertet werden, zeigen sich langanhaltende Schäden in unserer [der deutschen] Volkswirtschaft.“80

Doch die Einführung der EWWU verhindert nicht nur integrationsgefährdende, wirtschaftsbedingte Spannungen sondern schafft diese auch.

Falls nämlich die permanente Konvergenz der Mitgliedsstaaten ins Wanken gerät oder asymmetrische Schocks81 auftreten, könnten die weniger potenten Volkswirtschaften nicht mehr auf das schnelle Eingreifinstrument der Währungsabwertung zurückgreifen. Damit gelänge es bekanntermaßen, die Exportwirtschaft und damit, über Umwege, die Gesamtkonjunktur anzuregen. Letztlich würden die Auswirkungen des asymmetrischen Schocks somit wieder ausgeglichen. Dies ist die andere Seite der Medaille.

Um solchen Ereignissen entgegenzuwirken, bleiben im Rahmen der EWWU nur noch der Einsatz von langfristigen, strukturellen Maßnahmen. Diese sind zwar als wirtschaftlich sinnvoller einzustufen, jedoch kann mit ihnen bis zu deren Greifen noch nicht auf aktuelle, plötzlich auftretende Krisen reagiert werden. Die Rede hier ist von nationalstaatlichen Reformen auf den Ebenen von Arbeitsmarkt, Pensionswesen, sozialer Sicherheit, Steuern, Lohnpolitik, Standortbedingungen etc. . Von entscheidender Wichtigkeit für das Gelingen der Währungsunion, auch und vor allem in Zeiten wirtschaftlicher Krisen, ist die Bereitschaft Strukturreformen durchzuführen. Die Nationalstaaten müssen sich stärker an die fiskalpolitischen Regeln der EWWU halten, deren Vorgaben dauerhaft nur erreicht werden können mittels sanierter Haushalte und attraktiven, den ökonomischen Zwängen der Zeit angepaßten, Steuer- und Sozialsystemen.

Diese Altlasten müssen von allen Teilnahmestaaten bewältigt werden. Vielerorts wurde dieser Prozeß nur langsam begonnen.

„Falls die Regierungen [der Mitgliedsstaaten] weiterhin die Zügel schleifen lassen, wird die EZB in Zukunft nötige Zinserhöhungen möglicherweise nicht durchsetzen können.“82

Die Stabilitätsmaxime des ganzen Projekts wäre damit in Gefahr. Jedoch wird durch die vertragliche Bindung der Konvergenzkriterien bzw. die Defizitbegrenzung zu erfüllen, der Wille gestärkt, diese auch schneller umzusetzen.

„Die EWU verstärkt den Druck zu ohnehin überfälligen Reformen für mehr Arbeitsmarktflexibilität.“83

Im Fall von Asymmetrien muß der Arbeitsmarkt flexibel reagieren können. Das bedeutet daß, Beschäftigung, Produktion, Arbeitszeiten und Lohn nicht übermäßig fixiert sein dürfen. Die Arbeitnehmer sollten mobil sein in dem Europa der EWWU.

„Eine hohe Mobilität der Arbeitskräfte ist in der EWU aufgrund sprachlicher und kultureller Barrieren in der Tat nicht zu erwarten.“84

Der Maastrichter Vertrag legte jedenfalls keine einheitliche, europäische Lohnpolitik fest, mit der man koordiniert auf die Zwänge des großen Marktes eingehen könnte. So muß allein auf die Selbstdisziplinierung der Nationalstaaten sowie deren Reformbereitschaft vertraut werden. Wenn die Arbeitskräfte nicht flexibel reagieren und Lohn- und Produktivitätsflexibilität (noch) nicht gegeben sind, existiert sozusagen als letzter Ausweg die Möglichkeit, den konjunkturell schwachen Ländern durch fiskalische Ausgleichsmechanismen zu helfen. Dies hätte Transferzahlungen zwischen den wirtschaftlich stärkeren und schwächeren Teilnehmerstaaten zur Folge. Es besteht zwar bereits eine gegenseitige Hilfestellung der EU-Staaten in Form von Regionalförderung. Jedoch existiert bisher kein annähernd großes Budget, das etwaige Transfers decken könnte. Ebensowenig sind für diesen Tatbestand notwendige, politische Strukturen vorhanden, welche die Höhe, der von den Teilnehmerstaaten abzugebenden Zahlungen, festlegt bzw. diese auch dann verteilt. Um größere asymmetrische Schocks einer womöglich ganzen Volkswirtschaft ausgleichen zu können, wären immense Summen notwendig.

„Um ein solches Budget zu beschließen und zu verwalten, braucht es aber vor allem ein Parlament und eine Regierung, also eine politische Union.“85

Hierbei verbinden sich zwei Aspekte dieses Beitrages. Die durch den Euro geschaffene „Schicksalsgemeinschaft“ muß an dieser Stelle zu einer „Solidargemeinschaft“ werden, denn ohne dieses gewisse Maß gegebener Integrationsintensität, die den Auftakt zu einer Politischen Union darstellt, zerfällt die Gemeinschaft.

Wenn dieses hohe Maß an Solidarität nämlich nicht existiert, Transferzahlungen aber aufgrund der einheitlichen Währungspolitik und den bereits bestehenden binnenmarktlichen Interdependenzen dringend notwendig sind, würde dieser Tatbestand zu großen politischen Spannungen zwischen Geber- und Nehmerländern führen.. Die „bedürftigen“ Mitglieder sollten im asymmetrischen Krisenfall keinesfalls alleine gelassen werden, will man nicht Abspaltungstendenzen fördern.

Eine Entwicklung, welche die EWWU zu einer Transferunion entarten läßt, ist jedoch nicht zwangsläufig. Dieser Fall tritt voraussichtlich nur ein, wenn einzelne Mitgliedsstaaten die „Freifahreroption“ versuchen zu nutzen, oder die Schockabsorber Mobilität und Arbeitsmarktflexibilität versagen. Wie bereits erwähnt, werden diesen Gefahren mit dem konsequenten Umsetzen von StWP und nationalen Reformen unwahrscheinlich.

Eine Transferunion wäre somit äußerst schädlich für die EU und zwar vor allem unter den Aspekten der politischen Akzeptanz sowie der ökonomischen Effizienz und internationalen Glaubwürdigkeit.

In diesem Fall ist das Ausbleiben einer Politischen Union sogar von Vorteil. Der Mangel an Strukturen und Solidarität würde Transferzahlungen erheblich erschweren. Ähnlich verhält es sich bezüglich der Autonomie der EZB, welche ohne einen politischen Apparat unabhängiger bleiben könnte. Paradoxerweise muß davon ausgegangen werden, daß eine hohe Integrationsstufe Europas die Unabhängigkeit erschwert. Dem Druck einzelner Teilnehmerstaaten wird die EZB voraussichtlich leichter standhalten können als den Pressionen einer europäischen Regierung.86

Die EWWU bedarf keiner überhasteten Errichtung einer Politische Union. Vielmehr kann sie dauerhaft nur funktionieren, wenn währungs- und wirtschaftspolitische Konvergenz eingehalten werden. Erst wenn dieses Ziel erreicht und gesichert ist, ist eine forcierte Umsetzung auch angebracht. Wirtschaftliche Belange haben Vorrang. Dies ergibt sich aus der Tragweite dieses monumentalen Projekts. Denn falls die EWWU aus ökonomischen Gründen scheitern sollte, führte dies mit hoher Wahrscheinlichkeit zu irreparablen Schäden für den gesamten europäischen Integrationsprozeß.

7. Schlußbetrachtung

Es existieren vorerst zu viele Unsicherheiten um das große Integrationsprojekt zu torpedieren.

Es gibt zu viele unterschiedliche Vorstellungen von dem künftigen Endzustand der „Politischen Union Europa“, zu viele ökonomische Risiken, wie „Freifahreroption“, unerreichte oder zu lasch vorgeschriebene und gehandhabte Konvergenzkriterien. Bisher ist eindeutig zu wenig geschehen, um einen schnellen Übergang zu einer Politischen Union zu ermöglichen.

Laut Herrn Peter Bofinger ist es daher sogar sinnvoll, „ die Einf ü hrung einer echten Politischen Union m ö glichst lange hinauszuz ö gern.87

Nun wurde zwar die These aufgestellt, daß die EWWU zur Zeit noch keine Politische Union benötigt, jedoch sollte an dieser Stelle letztlich noch einmal geklärt werden, ob die EWWU, die eigentlich nur eine bessere Währungsunion ist, zwangsläufig zu einem politisch vereinten Europa führen wird.

„Wer sich vom Euro wertvolle Dienste in Richtung auf einen europäischen Zentralstaat erhofft, indem die Nationalstaaten zu bloßen Statisten degenerieren, wird wohl sehr enttäuscht werden.“88

Der Euro kann voraussichtlich auf direktem Wege nur wenig für den Integrationsprozeß tun. Er ist kein Selbstläufer. Dazu bedarf er zu vieler politischer Entscheidungen der europäischen Staats- und Regierungschefs. Der „spill-over-Mechanismus“ wird vermutlich langfristig einsetzen. Dieser ist allerdings kein unabdingbarer Prozeß, der ohne politische Weichenstellungen auskommen kann. Der geschichtliche Verlauf der wirtschaftlich-politischen Integration Europas mit seinen Phasen der Dynamik und auch Stagnation lassen vermuten, „ da ß ein solcher Quasi-Automatismus, nur sehr begrenzt existiert. Vielmehr bedarf es immer wieder neuer politischer Initiativen, um die Integration voranzutreiben.“89

Laut Michael Sturm wird die EWWU kurzfristig keinen Druck in Richtung einer Politischen Union ausüben.90 Zumal seit Ende der 90er Jahre bis heute die Osterweiterung ganz oben auf der politischen Agenda der EU steht.

Zumindest indirekte Effekte wird die EWWU auf den Integrationsprozess dennoch haben. Denn allein das Streben dieses große Projekt zu realisieren trägt viel zur Festigung des Integrationsprozesses bei. Genauso wird die identitätsstiftende Vorstellung in den Köpfen der Europäer, über die gleiche Währung wie ihre EU-Nachbarn zu verfügen, die Bürger näher zusammenzubringen.

So meinte der ehemalige EU-Kommissar Jacques Santer:

„Der Euro ist aber auch ein Katalysator für die europäische Identität. Länder, die eine gemeinsame Währung haben, sind bereit ihr jeweiliges Schicksal mit einer Solidargemeinschaft zu verknüpfen.“91

8. Literaturverzeichnis

Aufsätze

- Arbeitskreis für Europäische Integration: Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion: Eine Zwischenbilanz, in: Integration, 23. Jg., Bonn 4/2000.
- Bofinger, Peter: Braucht die gemeinsame Währung die Politische Union?, in: Internationale Politik: Europa - Der Zwang zu Reformen, Bonn 9/1995.
- Dicke, Hugo: Der europäische Binnenmarkt, in: Weidenfeld, Werner (Hrsg.): Europa-Handbuch, Bonn 1999.
- Dörr, Dieter: Die Einführung des Euro aus rechtlicher Sicht, in: Laubinger, Hans-Werner (Hrsg.): „Euro und Europa“, Mainz 1998.
- Dreher, Meinhard: Rechtliche und ökonomische Fragen der Einführung der europäischen Währung, in: Laubinger, Hans-Werner (Hrsg.): „Euro und Europa“, Mainz 1998.
- Duisenberg, Willem F.: Der Weg zur Wirtschafts- und Währungsunion, in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, Frankfurt 17/1999.
- Fischer, Joschka: Vom Staatenbund zur Föderation - Gedanken über die Finalität der europäischen Integration, in: Integration, 23. Jg., Bonn 3/2000.
- Hasse, Rolf: Wieviel Politische Union braucht die EWU?, in: Internationale Politik: Transformation durch Außenbeziehung, Bonn 5/1997.
- Hillenbrand, Olaf: Europa als Wirtschafts- und Währungsunion, in: Weidenfeld, Werner (Hrsg.): Europa-Handbuch, Bonn 1999.
- Müller, Hendrik: Der wirkliche Test kommt noch, in: liberal - Vierteljahresschrift der Friedrich- Naumann-Stiftung für Politik und Kultur, 42. Jg., Müchen 2/2000.
- Schill, Wolfgang: Europäische Zentralbank, in: Weidenfeld, Werner/ Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Jahrbuch der Europäischen Integration 1999/2000, Bonn 2000.
- Sturm, Michael: Währungsunion und politische Union, in: Integration, 22. Jg., 4/99.
- Weidenfeld, Werner: Die Bilanz der Europäischen 1997/1998, in: Weidenfeld, Werner/ Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Jahrbuch der Europäischen Integration 1997/1998, Bonn 1998.

Monographien

- Friedrich-Ebert-Stiftung, Die Währungsunion - Chance für Europa, Bonn 1999.
- Gasteyger, Curt: Europa von der Spaltung zur Einigung, Bonn 1992.
- Krägenau, Henry/ Wolfgang Wetter: Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, Baden-Baden 1993.
- von Poser, Arwed Max: Europäische Währungsunion, Stuttgart 1998.
- Reupe, Markus: Die Wirtschafts- und Währungsunion, Oldenburg 2000.
- Stocker, Ferry: Der Euro, München2 2001.

Quellen

- Der Delors-Bericht, in: Krägenau/ Wetter, Europäische Wirtschafts- und Währungsunion.
- Der Vertrag über die Europäische Union (EGV), in: Krägenau/ Wetter, Europäische Wirtschafts- und Währungsunion.
- Kommuniqué der Konferenz der Staats- und Regierungschefs der EWG Mitgliedstaaten in Den Haag am 1. und 2. Dez. 1969, in: Krägenau/ Werner, Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.
- Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft zum Delors- Bericht, 5.6.1989, in: Krägenau/ Wetter, Europäische Wirtschafts- und Währungsunion.
- Stellungnahme der Deutschen Bundesbank zur Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion in Europa, 19.9.1990, in: Krägenau/ Wetter, Europäische Wirtschafts- und Währungsunion.
- Tindemanns, Leo: Die Europäische Union, Brüssel 1976.

Websites

- WestLB Euro-Lexikon, auf: http://www.westlb.de/euro/ewu210.htm, Datum: 21.04.2001.
- Die Wirtschafts- und Währungsunion, auf: http://www.wu-wien.ac.at/inst/vw4/old/h9152008/, Datum: 23.04.2001.

[...]


1 Müller, Der wirkliche Test kommt noch, S. 37.

2 Hasse, Wieviel Politische Union braucht die EWU?, S. 47.

3 Reupe, Die Wirtschafts- und Währungsunion, S. 16.

4 Friedrich-Ebert-Stiftung, Die Währungsunion - Chance für Europa, S. 124.

5 Hasse, Wieviel Politische Union braucht die EWU?, S. 48.

6 Reupe, Die Wirtschafts- und Währungsunion, S. 14.

7 Reupe, Die Wirtschafts- und Währungsunion, S. 17.

8 Ebd., S. 18.

9 Gasteyger, Europa von der Spaltung zur Einigung, S. 42f.

10 Fischer, Vom Staatenbund zur Föderation, S. 149.

11 Reupe, Die Wirtschafts- und Währungsunion, S. 41.

12 Ebd., S. 60.

13 Duisenberg, Der Weg zur Wirtschafts- und Währungsunion, S.18.

14 Sturm, Währungsunion und Politische Union, S. 270.

15 Reupe, Die Wirtschafts- und Währungsunion, S. 31.

16 Kommuniqué der Konferenz der Staats- und Regierungschefs in Den Haag 1./2. Dez. 1969, in: Krägenau/ Werner, Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, S. 97.

17 Hillenbrand, Europa als Wirtschafts- und Währungsunion, S. 500

18 Dicke, Der europäische Binnenmarkt, S. 482.

19 Reupe, Die Wirtschafts- und Währungsunion, S. 34.

20 Sturm, Währungsunion und Politische Union, S. 270.

21 http://www.wu-wie.ac.at/inst/vw4/old/ h9152008/Geschichte.html, Datum: 23.03.2001.

22 Krägenau/ Wetter, Europäische Wirtschafts - und Währungsunion, S. 81.

23 Ebd., S. 82.

24 Ebd., S. 82.

25 Delors-Bericht, Kapitel II, Abs. 1, TZ 20, in: Krägenau/ Wetter, Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, S. 148.

26 Reupe, Die Wirtschafts- und Währungsunion, S. 67.

27 Reupe, Die Wirtschafts- und Währungsunion, S. 69.

28 Ebd., S. 69.

29 Vertrag über die Europäische Union, in: Krägenau/Wetter, Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, S. 234.

30 Dörr, Die Einführung des Euro aus rechtlicher Sicht, S. 11.

31 Dörr, Die Einführung des Euro aus rechtlicher Sicht, S. 11.

32 Erklärung: Das EWI ersetzte den Ausschuß der EU-Zentralbankgouverneure und hatte alle Aktiva und Passiva des Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit (EFWZ) übernommen. Es koordinierte die Geldpolitiken der nationalen Notenbanken hinsichtlich der Preisstabilität und bereitete die notwendigen Voraussetzungen und Instrumente für eine gemeinsame Geldpolitik innerhalb der WWU vor.

33 Schill, Europäische Zentralbank, S. 104.

34 Dreher, Rechtliche und ökonomische Fragen der Einführung der europäischen Währung, S. 22

35 EWU - Stand der Konvergenz, http://www.westlb.de/euro/ewu210.htm, Datum: 01.04.2001.

36 ebd., Datum 01.04.2001.

37 ebd., Datum 01.04.2001.

38 EWU - Stand der Konvergenz, http://www.westlb.de/euro/ewu210.htm, Datum: 01.04.2001..

39 von Poser, Europäische Währungsunion, S. 73.

40 Hillenbrand, Europa als Wirtschafts- und Währungsraum, S. 499.

41 von Poser, Europäische Währungsunion, S. 73.

42 Hillenbrand, Europa als Wirtschafts- und Währungsraum, S. 500.

43 Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft zum Delors-Bericht, 5.6.1989, in: Krägenau/ Wetter, Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, S. 321

44 Ebd., S. 507.

45 Vertrag über die Europäische Union, Artikel 103, Abs. 4, in: Krägenau/ Wetter, Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, S. 239.

46 Dreher, Rechtliche und ökonomische Fragen der Einführung der europäischen Wärhung, S. 23.

47 Dreher, Rechtliche und ökonomische Fragen der Einführung der europäischen Wärhung, S. 22.

48 Hasse, Wieviel Politische Union braucht eine EWU, S.51.

49 Vertrag über die Europäische Union, Artikel 104 b, in: Krägenau/ Wetter, Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, S. 239.

50 Vertrag über die Europäische Union, Artikel 104 b, in: Krägenau/ Wetter, Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, S. 239.

51 Erklärung: Länder, deren Währung über einen längeren Zeitraum sowohl hinsichtlich ihres Außen- wie auch Innenwerts hohe Preisteigerungsdaten o.ä. aufweisen, also eine schlechte wirtschaftliche Währungsreputation besitzen und daher entweder ständig abwerten, um kurzfristig die Konjunktur zu stärken, oder einfach nur unter permanenten Abwertungsverdacht stehen.

52 Vertrag über die Europäische Union, Artikel 104 b, in: Krägenau/ Wetter, Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, S. 240.Ebd., S. 240.

53 Spiegel 23/1999.

54 Hasse, Wieviel Politische Union braucht eine EWU, S.51.

55 Stocker, Der Euro, S. 43.

56 Stocker, Der Euro, S. 37.

57 Feldmann, Horst, in: Arbeitskreis Europäische Integration, Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunio n: Eine Zwischenbilanz, S. 278.

58 Erklärung: Stabilitätsprogramme sind mittelfristig angelegte Budgetprognosen, die den von möglichen konjunkturellen Einflüssen bereinigten Stand des strukturellen Budgets (Einnahmen-Ausgaben-Struktur ohne Boom- oder Rezessionseffekte) aufzeigen.

59 Duisenberg, Der Weg zur Wirtschafts- und Währungsunion, S. 22.

60 Reupe, Die Wirtschafts- und Währungsunion, S. 60.

61 Ebd., S. 60.

62 Ebd. S. 62.

63 Tindemanns, Die Europäische Union, S. 28.

64 Reupe, Die Wirtschafts- und Währungsunion, S. 64.

65 Ebd., S. 68.

66 Ebd., S. 73.

67 Weidenfeld, Die Bilanz der Europäischen 1997/1998, S. 20.

68 Reupe, Die Wirtschafts- und Währungsunion, S. 73.

69 Hillenbrand, Europa als Wirtschafts- und Währungsunion, S. 517.

70 Hillenbrand, Europa als Wirtschafts - und Währungsraum, S. 511.

71 Reupe, Die Wirtschafts- und Währungsunion, S. 84.

72 Ebd., S. 79.

73 Stellungnahme der Deutschen Bundesbank zur Errichtung einer WWU, in: Krägenau/ Wetter, Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, S. 327.

74 Hasse, Wieviel Politische Union braucht die EWU?, S. 48.

75 Reupe, Die Wirtschafts- und Währungsunion, S. 69.

76 Hasse, Wieviel Politische Union braucht die EWU?, S. 47.

77 Hillenbrand, Europa als Wirtschafts- und Währungsunion, S. 511.

78 Stocker, Der Euro, S. 73/74.

79 Von Poser, Europäische Währungsunion, S. 23.

80 Ebd., S. 22.

81 Erklärung: Asymmetrische bzw. regionale Schocks sind wirtschaftlich unvorhergesehene Ereignisse, die einzelne Länder eines gemeinsamen Wirtschaftsraums in unterschiedlicher Weise treffen. In den betreffenden Volks- wirtschaften sinken Produktivität und Beschäftigung.

82 Müller, Der wirkliche Test kommt noch, S. 39.

83 Sturm, Währungsunion und politische Union, S. 268.

84 Sturm, Währungsunion und politische Union, S. 268.

85 Stocker, Der Euro, S. 87.

86 Bofinger, Braucht die gemeinsame Währung die Politische Union?, S. 47.

87 Ebd., S. 48.

88 Reupe, Die Wirtschafts- und Währungsunion, S. 84.

89 Sturm, Währungsunion und Politische Union, S. 270.

90 Ebd., S. 270.

91 Reupe, Die Wirtschafts- und Währungsunion, S. 85.

Fin de l'extrait de 31 pages

Résumé des informations

Titre
Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion / Braucht die EWWU eine Politische Union
Université
University of Freiburg
Cours
Hauptseminar, Vergleichende Regierungslehre
Auteur
Année
2001
Pages
31
N° de catalogue
V102670
ISBN (ebook)
9783640010509
Taille d'un fichier
422 KB
Langue
allemand
Mots clés
Europäische, Wirtschafts-, Währungsunion, Braucht, EWWU, Politische, Union, Hauptseminar, Vergleichende, Regierungslehre
Citation du texte
Christian Legner (Auteur), 2001, Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion / Braucht die EWWU eine Politische Union, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/102670

Commentaires

  • invité le 19/6/2002

    Die Wirtschafts- und Währungsunion.

    Dein Referat ist lang. Zu lang! Es ist schon nach ca. 2 Seiten so langweilig, dass man sich mittags zum Schlafen legen könnte wenn man es liest. Aber da du auf der Uni bist ist das nicht ganz so schlimm. Aber das Referat ist nur nach Themen gegliedert. Danach verläuft alles ein wenig durcheinander. Ich habe es aber trotzdem für dich nochmal bearbeitet. Falls du Interesse hast setze dich mit mir via Mail in Verbindung. Gianni

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Titre: Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion / Braucht die EWWU eine Politische Union



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