Die Reformen der EU seit Gründung der EGKS


Trabajo Escrito, 2001

28 Páginas, Calificación: 2,3


Extracto


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Geschichtlicher Hintergrund
2.1 Gründe für die Entstehung der EU
2.2 Die Gründung der EGKS

3. Die Reformen seit Gründung der EGKS
3.1 Die Römischen Verträge
3.2 Der Binnenmarkt
3.3 Die Einheitliche Europäische Akte (EEA)
3.4 Das Schengener Abkommen
3.5 Der Vertrag von Maastricht
3.6 Der Vertrag von Amsterdam
3.7 Der Vertrag von Nizza
3.8 Reformzwänge am Beispiel der EU-Agrarpolitik (1949 – 2002)
3.8.1 Reformen der Agrarwirtschaft (1949 – 1960)
3.8.2 Reformen der Agrarwirtschaft (1960 – 1970/72)
3.8.3 Reformen der Agrarwirtschaft (1972 - 1992)
3.8.4 Die Agenda 2000 (Vertiefung der 92er Reform)

4. Ausblick und Schlussbetrachtung

5. Erklärung zur Hausarbeit § 26 Abs. 6 DiplPrüfO

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Eine französische Regierungserklärung vom 9. Mai 1950, der nach dem damaligen französischen Außenminister benannte „Schuman – Plan“, hat die europäische Integration ausgelöst. Der Begriff Integration bezeichnet den fortschreitenden Zusammenschluss von zunächst sechs (Belgien, Niederlande, Luxemburg, Frankreich, Italien und die Bundesrepublik Deutschland), jetzt 15 west­europäischen Staaten zu einer Einheit.

Der Aufbau Europas gehört zu den großen historischen Leistungen des 20. Jahrhunderts. Mit dem Schumanplan verfolgte Frankreich das Ziel, seinen Beziehungen zu Deutschland eine neue und zukunftsweisende Grundlage zu geben.

In diesem seit mehr als fünfzig Jahren währenden Prozess, der von den Grundwerten unserer Zivilisation – Er­haltung des Friedens, wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt, Achtung der Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit - bestimmt wird, hat Europa Krisen erlebt, aber auch bedeutende Erfolge erzielt. Bedingt durch die Erfahrungen der beiden Weltkriege sollte das historische Gegeneinander der europäischen Staaten, zunächst für den Bereich von Kohle und Stahl, durch eine Organisation abgelöst werden, die eine gemeinsame politische Aktion im Inneren und nach Außen ermöglicht und die zunächst auf wirtschaftlichem Gebiet unter Beschränkung der staatlichen Souveränitätsrechte den Angehörigen der Mitgliedsstaaten Freizügigkeit und Gleichberechtigung im Gemeinschaftsgebiet gewährleistet, wie dies sonst nur bundesstaatliche Organisationen tun.

Nach dem Zusammenbruch der totalitären Systeme in Mittel- und Osteuropa, die das 20. Jahrhundert in vielen Teilen der Welt prägten, eröffneten sich neue Chancen, die Konflikte der Vergangenheit zu überwinden und einen gemeinsamen künftigen Weg zu beschreiten.

Wie alle historischen Prozesse ist auch der Aufbau der Europäischen Union durch symbolträchtige Daten und Reformen gekennzeichnet, auf die wir im Verlauf dieser Hausarbeit eingehen werden. Zur Eingrenzung des Themas ist es erforderlich, den Begriff „Reform“ näher zu definieren. Unter Reformen versteht man die Veränderung von Zuständen durch eine fortschreitende Verbesserung und Anpassung bestehender Verhältnisse.[1] Die Reformpolitik reagiert auf den Wandel wirtschaftlicher, sozialer, politischer und kultureller Verhältnisse und sucht dabei die Nachteile unterdrückter Anpassung ebenso zu vermeiden, wie die einer vorschnellen und radikalen Umwälzung. Reformpolitik ist daher typische Kompromisspolitik.[2]

Ziel dieser Hausarbeit soll es sein, die wichtigsten Reformen der EU seit Gründung der EGKS darzustellen. Dabei gehen wir schwerpunktmäßig auf folgende Ereignisse ein: Die „Römischen Verträge“, den Binnenmarkt, die Einheitliche Europäische Akte, das Schengener Abkommen, den Vertrag von Maastricht, den Vertrag von Amsterdam sowie den Vertrag von Nizza. Zusätzlich betrachten wir schwerpunktmäßig die EU-Agrarpolitik von 1949 bis heute.

2. Geschichtlicher Hintergrund

Bereits vor dem 2. Weltkrieg gab es über 200 Skizzen, Pläne und Entwürfe für ein vereinigtes Europa[3], doch erst unter dem Druck der sowjetischen Bedrohung im „Kalten Krieg“ verfestigten sich diese Pläne.

Wären einige dieser Pläne früher vollzogen worden, hätte der 2. Weltkrieg unter Umständen nicht stattgefunden und die europäische Einigung wäre bereits 50 Jahre vorher eingeleitet worden.

In diesem Kapitel soll dargestellt werden, weshalb die Gründung der EU erforderlich gewesen ist. Des weiteren wird die Entstehung der EGKS beschrieben.

2.1 Gründe für die Entstehung der EU

Bereits im ausgehenden Mittelalter träumten Gelehrte von einem friedlich vereinten Europa. Doch Jahrhunderte lang wurde diese Vision vom Machtstreben der Monarchen, von nationalistischem Überlegenheitswahn und gegenseitigem Misstrauen ad absurdum geführt. So stand als Folge dieser Auseinandersetzungen und am Anfang des beispiellosen, nun über 50 Jahre währenden Einigungsprozesses in Europa die größte Katastrophe, die der Kontinent jemals erlebt hatte. Europa fand sich nach zwei verheerenden Weltkriegen politisch und wirtschaftlich am Boden zerstört.

Im Frühjahr 1941 schrieb Léon Blum, der 1936 erster sozialistischer Regierungschef Frankreichs war[4]: „Entweder entstehen nach diesem Krieg starke europäische Institutionen, oder dieser Krieg wird nicht der letzte gewesen sein.“

Anfang 1950 stand Europa am Rande des Abgrundes. Fünf Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges waren die ehemaligen Gegner von einer Versöhnung noch weit entfernt. Der „Kalte Krieg“ barg die Gefahr eines realen Konfliktes zwischen dem östlichen und dem westlichen Teil des Kontinentes.

Europa stand vor der Frage, wie es die Irrtümer der Vergangenheit vermeiden und die Voraussetzungen für einen dauerhaften Frieden zwischen den ehemals feindlichen Lagern schaffen kann. Die Lösung dieses Kernproblems war nur durch eine Neubestimmung des deutsch-französischen Verhältnisses zu erreichen. Eine engere Bindung beider Staaten sollte den Anstoß für einen Zusammenschluss aller freien Staaten Europas zu einer Schicksalsgemeinschaft geben. Jean Monnet, ein Politiker mit außergewöhnlichem Verhandlungsgeschick, schlug dem französischen Außenminister Robert Schuman und dem deutschen Bundeskanzler Konrad Adenauer vor, mit der Gründung eines gemeinsamen Kohle- und Stahlmarktes unter unabhängiger Verwaltung eine gemeinsame Interessensphäre beider Länder zu schaffen. Der am 9. Mai 1950 von Frankreich offiziell vorgelegte Vorschlag wurde von Deutschland, Italien, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg einhellig begrüßt.

2.2 Die Gründung der EGKS

Der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), auch als Montanunion bezeichnet, und damit der ersten europäischen Gemeinschaft überhaupt, legte den Grundstein für ein Europa der konkreten Fortschritte. Die Teilnahme an den Verhandlungen zur Gründung der EGKS stand von Anfang an auch anderen europäischen Ländern offen. Die Regierungen Belgiens, Italiens, der Niederlande und Luxemburgs nahmen diese Möglichkeit wahr und unterzeichneten schließlich neben Frankreich und der Bundesrepublik 1951 den Vertrag von Paris. Nach dessen Ratifizierung trat die EGKS am 25. Juli 1952 offiziell in Kraft.

Aufgrund der daraus folgenden engen Verflechtung in zunächst nur einem Bereich nationaler Kompetenzen sollte die europäische Integration gefördert und der kurze Zeit vorher gewonnene Frieden in Europa gesichert werden.[5]

Die Zusammenführung der Kohle- und Stahlsektoren sollte mögliche weitere Kriege verhindern und die Bundesrepublik zu einem gleichberechtigten Partner im Westen machen.

Anfang der fünfziger Jahre war die Kohle mit einem Marktanteil von 70 % die Hauptenergiequelle Europas. Die förderstärksten Kohlengruben lagen im Ruhrgebiet. Da die französische Stahlindustrie Kohlenachschub aus Deutschland brauchte, bot sich eine Zusammenarbeit durch die Zusammenlegung der deutschen und französischen Industrie an.[6]

Gemäß Artikel 1 des EGKS-Vertrages beruht die Gemeinschaft auf einem gemeinsamen Markt, verfolgt gemeinsame Ziele und hat gemeinsame Organe. Hier findet sich erstmals der Leitbegriff der Integration der kommenden Jahrzehnte, der Begriff des gemeinsamen Marktes, dessen programmatische Kraft später im EURATOM – und insbesondere im EG-Vertrag fortwirken sollte. Dessen Geltung dauerte 35 Jahre, bis er 1986 durch den Begriff des „Binnenmarktes“ abgelöst wurde.[7]

Als gemeinsame Ziele wurden formuliert[8]:

- Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Kohle, Stahl, Eisenerz und Schrott
- Ausweitung der Wirtschaft
- Steigerung der Beschäftigung
- Rationelle Erzeugung und Verteilung

Die Organe der Montanunion entsprachen im Prinzip bereits denen der späteren EG: im Mittelpunkt ein mit weitgehenden Befugnissen ausgestattetes Exekutivorgan, die “hohe Behörde”, deren Entscheidungen in allen Mitgliedsstaaten unmittelbare Geltung hatten, einen “Rat” der nationalen Minister, eine parlamentarische “Versammlung”, ein Gerichtshof sowie ein “Beratender Ausschuss” aus Vertretern der betroffenen Interessengruppen.[9]

Die Bedeutung der EGKS relativierte sich mit der Zeit, denn die ursprünglich wichtigen Montangüter verloren durch die Einführung anderer Energieträger an Bedeutung. Zusätzlich verkomplizierte die Rolle der Montanunion die Stahlkrise der siebziger und achtziger Jahre.[10]

3. Die Reformen seit Gründung der EGKS

Trotz des Scheiterns der EGKS ist sie als “Vorreiterin” der europäischen Einigung von großer historischer Bedeutung. Die Gründe lagen im wesentlichen in den falschen Einschätzungen der wirtschaftlichen Entwicklung zum Zeitpunkt ihrer Konzeption. Man ging am Anfang davon aus, einen andauernden Mangel regulieren zu müssen. Wie sich jedoch rasch herausstellte, kam es zu einem Über­­angebot an Kohle und Stahl.

Trotzdem war die EGKS der Auslöser für die spätere politische Einigung Europas, die sich schrittweise durch die in diesem Kapitel dargestellten Reformen widerspiegelt.

3.1 Die Römischen Verträge

Auf einer Konferenz in Messina 1955 beschlossen die Außenminister der Montanunionmitgliedsländer die Schaffung eines vereinigten Europas durch die schrittweise Fusion der nationalen Wirtschaften und durch die Schaffung eines gemeinsamen Marktes.

Gleichzeitig sollte der Versuch gemacht werden, auch andere Staaten Westeuropas, vor allem Großbritannien, einzubeziehen. Großbritannien lehnte jedoch ab; die politischen und wirtschaftlichen Bindungen an das neu organisierte Commonwealth waren ihm wichtiger, zudem hielt es die Frage der parlamentarischen Kontrolle der vorgesehenen supranationalen Behörden für ungeklärt. Die skandinavischen Staaten schlossen sich England an, so dass wiederum nur sechs Staaten (Bundesrepublik Deutschland, Benelux, Frankreich und Italien) 1957 die “Römischen Verträge” unterzeichneten und damit eine “Europäische Wirtschaftsgemeinschaft” (EWG) und eine “Europäische Atomgemeinschaft” (Euratom) gründeten.

Als Reformen wurden u.a. (in Art. 3) festgelegt:

- die Abschaffung der Zölle und der mengenmäßigen Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren sowie aller sonstigen Maßnahmen gleicher Wirkung zwischen den Mitgliedsstaaten;
- die Einführung eines gemeinsamen Zolltarifs und einer gemeinsamen Handelspolitik gegenüber dritten Ländern;
- die Beseitigung der Hindernisse für den freien Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten;
- die Einführung einer gemeinsamen Politik auf dem Gebiet der Landwirtschaft (GAP – Gemeinsame Agrarpolitik);
- die Einführung einer gemeinsamen Politik auf dem Gebiet des Verkehrs;
- die Errichtung eines Systems, das den Wettbewerb innerhalb des gemeinsamen Marktes vor Verfälschungen schützt;
- die Anwendung von Verfahren, welche die Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten und die Behebung von Störungen im Gleichgewicht ihrer Zahlungsbilanz ermöglichen;
- die Angleichung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften, soweit dies für das ordnungsgemäße Funktionieren des gemeinsamen Markts erforderlich ist;
- die Schaffung eines europäischen Sozialfonds, um die Beschäftigungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer zu verbessern und zur Hebung ihrer Lebenshaltung beizutragen;
- die Errichtung einer Europäischen Investitionsbank, um durch Erschließung neuer Hilfsquellen die wirtschaftliche Ausweitung der Gemeinschaft zu erleichtern;
- die Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete, um den Handelsverkehr zu steigern und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung durch gemeinsame Bemühungen zu fördern.[11]

[...]


[1] Vgl. Fachredaktion d. bibliograph. Instituts (Hrsg.): Politik und Gesellschaft, 3. überarb. Auflage, Mannheim 1992, S. 323

[2] ebenda

[3] Vgl. DER SPIEGEL, Das Europa der Europäer, Nr. 10/04.03.2002, S. 168 – 179, hier: S. 169

[4] a. a. O. S. 168

[5] Vgl. Weidenfeld, Werner; Wessels, Wolfgang: Europa von A-Z, Bonn 1992, 2.erw.Auflage, S. 154

[6] Vgl. DER SPIEGEL, Das Europa der Europäer, Nr. 10/04.03.2002, S. 168 – 179, hier: S. 173

[7] Vgl. Röttinger/Weyringer: Handbuch d. europ. Integration, Wien 1969, 2. Auflage, S. 54

[8] Vgl. Weidenfeld, Werner; Wessels, Wolfgang: Europa von A-Z, Bonn 1992, 2.erw.Auflage, S. 154

[9] Vgl. Informationen zur politischen Bildung, Heft 213 “Europäische Union”, Seite 8

[10] Vgl. Weidenfeld, Werner; Wessels, Wolfgang: Europa von A-Z, Bonn 1992, 2.erw.Auflage, S. 155

[11] Aus Art. 3 des EWG-Vertrags; zitiert nach EWG, Vertragstext usw.; hrsg. von “europäisches forum”, Sonder druck Nr. 2, Bonn o. J. , Seite 19f

Final del extracto de 28 páginas

Detalles

Título
Die Reformen der EU seit Gründung der EGKS
Universidad
University of Applied Sciences and Arts Hildesheim, Holzminden, Göttingen  (FB Wirtschaft)
Curso
VWL
Calificación
2,3
Autor
Año
2001
Páginas
28
No. de catálogo
V10278
ISBN (Ebook)
9783638167475
Tamaño de fichero
410 KB
Idioma
Alemán
Notas
Ein Überblick der verschiedenen Reformen der EU seit den 50er Jahren. Dabei wird u. a. auf die EU-Osterweiterung sowie die Agenda 2000 eingegangen. 68 KB
Palabras clave
EU, Reformen, Agenda 2000, Maastricht, Osterweiterung
Citar trabajo
Thomas Albrecht (Autor), 2001, Die Reformen der EU seit Gründung der EGKS, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10278

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