Barter - Vor - und Nachteile von Bartergeschäften und deren Abbildung in der deutschen und internationalen Rechnungslegung


Trabajo Escrito, 1999

28 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


INHALTSVERZEICHNIS

1 AUSGANGSLAGE

2 GANG DER UNTERSUCHUNG

3 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

4 (TEIL I) VOR- UND NACHTEILE VON BARTERGESCHÄFTEN
4.1 SICHTWEISE VON UNTERNEHMEN IN WESTLICHEN INDUSTRIELÄNDERN
4.1.1 ABSATZPOLITISCHE BETRACHTUNG
4.1.2 BESCHAFFUNGSPOLITISCHE BETRACHTUNG
4.1.3 KOSTEN- UND FINANZPOLITISCHE BETRACHTUNG
4.1.4 RISIKOPOLITISCHE BETRACHTUNG
4.2 BESONDERHEITEN AUS SICHT VON UNTERNEHMEN IN SCHWELLEN- UND ENTWICKLUNGSLÄNDERN
4.2.1 ABSATZPOLITISCHE BETRACHTUNG
4.2.2 BESCHAFFUNGSPOLITISCHE BETRACHTUNG
4.2.3 KOSTEN- UND FINANZPOLITISCHE BETRACHTUNG
4.3 SONDERBETRACHTUNG: TAUSCHRINGHANDEL UND BARTER-CLUBS

5 (TEIL II) ABBILDUNG VON BARTERGESCHÄFTEN IN DER DEUTSCHEN UND INTERNATIONALEN RECHNUNGSLEGUNG
5.1 ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEIM TAUSCH
5.1.1 DEUTSCHE RECHNUNGSLEGUNGSBESTIMMUNGEN
5.1.2 INTERNATIONALE RECHNUNGSLEGUNGSBESTIMMUNGEN
5.2 ERTRAGSREALISIERUNG BEIM TAUSCH
5.2.1 DEUTSCHE RECHNUNGSLEGUNGSBESTIMMUNGEN
5.2.2 INTERNATIONALE RECHNUNGSLEGUNGSBESTIMMUNGEN
5.3 VERKAUF DER ERHALTENEN WAREN
5.3.1 DEUTSCHE RECHNUNGSLEGUNGSBESTIMMUNGEN NACH HANDELSRECHT
5.3.2 ANDERE RECHNUNGSLEGUNGSBESTIMMUNGEN
5.4 DEUTSCHE RECHNUNGSLEGUNGSBESTIMMUNGEN FÜR BARTERC LUBS 23 Bartergeschäfte
5.4.1 BUCHFÜHRUNG
5.4.2 BILANZ
5.4.3 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (GUV)

6 ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUßBETRACHTUNG

LITERATURVERZEICHNIS

1 Ausgangslage

Grundlegende und notwendige Eigenart einer wachsenden Weltwirtschaft ist ein marktorientierter, ungehinderter Verkehr grenzüberschreitender Kapital-, Waren- und Geldleistungsströme. Diese Bedingung eines weltwirtschaftlichen Idealbildes wird jedoch durch unterschiedliche Faktoren permanent bedroht. So ist z.B. die momentane Entwicklung des Welthandels durch relative Instabilität, Diskontinuität, und abrupte Bewegungen von Devisenströmen gekennzeichnet und dies nicht zuletzt als Ergebnis anhaltender Zahlungsbilanzungleichgewichte. Außerdem können die Industrienationen umfangreiche und flexible Instrumente der Protektion nutzen. Die Entwicklungsländer hingegen, die sich dem Strukturwandel nur sehr schwer anpassen können, unterliegen der Gefahr weltwirtschaftlicher Ausschaltungs- tendenzen. Ebenso stehen den politisierten und regulierten Märkten sowie den immer geringer werdenden nationalen Währungs- und Kreditreserven in den Entwicklungsländern ein steigender Bedarf an Produkten und Dienstleistungen mit innovativer und teurer Hochtechnologie gegenüber. Dadurch werden die Kapitalmärkte noch weiterem Druck ausgesetzt. Daneben stoßen erhöhte Produktionskapazitäten und daraus resultierende Abverkaufszwänge in den Industrieländern einer ungleich schwächeren Kaufkraft der potentiellen Abnehmer in den devisenschwachen Nationen gegenüber. Unter diesen Bedingungen erscheint im internationalen Handel ein teilweises Abgehen von monetären Zahlungsmitteln als quasi „Ausweichstrategie“ logisch und konsequent1. Es weckt bzw. bekräftigt das Verlangen auf einen Realgüteraustausch, um sich auf Auslandsmärkten Marktzutritt zu verschaffen oder Marktanteile zu erhalten. Bilaterale, direkt ausgleichbare Handelsformen werden unter dem Begriff „Countertrade “ zusammengefaßt. Barter2 ist dabei eine seiner Erscheinungsformen. Obwohl Countertrade im Welthandel weit verbreitet ist, gibt es keine genauen Daten über seinen

Gesamtanteil.1 Die Schätzungen liegen zwischen 1% und 30%. Es bestehen

Anzeichen dafür, daß Countertrade, also der Tauschhandel, international expandiert.2 Daher erscheint eine genauere Betrachtung dieser besonderen Geschäftsform angezeigt.

2 Gang der Untersuchung

Countertrade ist mit seinen vielfältigen Erscheinungsformen und Einzelproblemen derart komplex, daß sich diese Arbeit nur auf Barter konzentriert. Teil I stellt die Vor- und Nachteile dar, denen sich potentielle Teilnehmer an Bartergeschäften gegenübersehen und die Grundlage für die Überlegung eines Unternehmensmanagements sein können, die Durchführung von Bartergeschäften ernsthaft zu erwägen. Dabei werden die Perspektiven von Unternehmen westlicher Industrieländer und Besonderheiten für Firmen aus Schwellen-und Entwicklungsländern beleuchtet. Genauer betrachtet werden dabei Aspekte der Absatzwirtschaft, der Beschaffungswirtschaft, der Kosten- und Finanzierungspolitik und des Risikomanagements. Ein Blick auf die Sonderform Tauschringhandel und Barter-Clubs schließt den ersten Teil ab. Teil II beschäftigt sich mit der Frage der Abbildung von Bartergeschäften in der deutschen und internationalen Rechnungslegung. Dort werden die wichtigsten Aspekte eines Tausches von Gütern und Dienstleistungen in den entsprechenden Rechnungslegungsvorschriften dargestellt und Schwerpunkte im Bereich Anschaffungskosten, Gewinnrealisierung, Verkauf der erhaltenen Waren und der Sonderform „Barterclubs“ gesetzt. Die Arbeit endet mit einer Schlußbetrachtung, die eine kurze Zusammenfassung der gewonnenen Ergebnisse und deren Bewertung beinhaltet.

3 Begriffsbestimmungen

Obwohl die unter „Countertrade“ zu subsumierende Vielzahl möglicher Transaktionen zu einem weltweiten Phänomen geworden sind, gibt es bis heute weder einheitliche noch allgemein anerkannte Definitionen.3 Daher wird im vorliegenden Beitrag Countertrade als ein Oberbegriff für alle Transaktionen definiert, in denen sich die Handelspartner verpflichten, wechselseitig Waren und/oder Dienstleistungen auszutauschen oder für ihre Abnahme zu sorgen, unabhängig davon, ob zusätzliche Zahlungsströme erfolgen oder nicht.1 „Barter“ soll als Countertrade bestimmt sein, bei dem nur ein Warenaustausch ohne zusätzlichen Zahlungsstrom stattfindet.2

Dies schließt nicht aus, daß die nachfolgend dargestellten und erörterten Aspekte für das Für und Wider von Bartergeschäften nicht auch für andere Transaktionsformen des Countertrades3 zutreffend sein können oder für Countertrade insgesamt Geltung haben.

Barter kann so ausgestaltet sein, daß zwei (direkter Tausch), drei oder mehr Parteien (Ringtausch) ihre Lieferungen und Gegenlieferungen von Waren und/oder Dienstleistungen untereinander abwickeln. Eingetauschte Güter können als Input für die eigene Produktion oder als Handelsobjekt Verwendung finden.

Auf eine Verwendung der vielen weiteren - in der Literatur oft unterschiedlich benutzten - Begriffe im Zusammenhang mit Countertrade und Barter wird verzichtet, da dies zu Verwirrungen führen könnte.

4 (Teil I) Vor- und Nachteile von Bartergeschäften

Bartergeschäfte generell oder in bestimmten Fällen durchzuführen, ist in erster Linie eine unternehmenstrategische Entscheidung. Durch den nachfolgenden

Argumentationskatalog ist einem Unternehmensmanagement eine Informationsquelle an die Hand gegeben, die ggf. als Grundlage für die Entscheidungsfindung und strategische Planung dienen kann.

Neben diesen auf ordnungspolitischen Vorgaben beruhenden Überlegungen können

die positiven und negativen Faktoren des Barter aus betriebswirtschaftlicher Sicht nach Absatzpolitik, Beschaffungspolitik, Kosten- und Finanzierungspolitik und Risikopolitik gruppiert werden.

Dabei sind die teilweise unterschiedlichen Interessenlagen beider Geschäftspartner (Unternehmen im Industrieland versus Unternehmen im Schwellen- oder Entwicklungsland) zu berücksichtigen, wodurch verschiedene Schwerpunkte in der Betrachtung zu setzen sind. Diesem wird in den nachfolgenden Ausführungen Rechnung getragen.

4.1 Sichtweise von Unternehmen in westlichen Industrieländern

Im Folgenden soll zunächst auf wesentliche Vor- und Nachteile von Bartergeschäften vom Standpunkt eines Unternehmens in einem westlichen Industrieland eingegangen werden.

4.1.1 Absatzpolitische Betrachtung

4.1.1.1 Darstellung positiver absatzpolitischer Faktoren

Barter als Instrument der Markterschließung Marktausdehnung und Marktsicherung: Ein überaus wichtiger positive Faktor für die Durchführung von Bartergeschäften besteht in der Möglichkeit, eine neue Nachfrage schaffen zu können. Kunden können gewonnen werden, die auf Geldbasis normalerweise nicht als Vertragspartner zur Verfügung ständen.1 Es ist die Realisierung von Exporten möglich, die unter den üblichen Wettbewerbsbedingungen nicht möglich wären2, da dadurch bei der Schaffung von Kaufkraft keine Kredite vergeben werden müssen. Als Folge davon wird ein neues Marktsegment geöffnet oder erhalten bzw. gesichert.3 Märkte können durch enge Geschäftsbeziehungen zu Tauschpartnern gegenüber Konkurrenten abgeschottet werden.4 Das akquisitatorische Potential bei den Abnehmern wird erhöht.5 Es ist immer die Möglichkeit gegeben, daß gegenwärtige Bartergeschäftspartner später zu „Geld“-Geschäftspartnern werden.6

Alternative zur Niedrigpreispolitik:

Deckungsbeiträgen dienen, ohne hierfür andere preispolitische Maßnahmen, wie z.B. eine Niedrigpreispolitik, ergreifen zu müssen.1

Vermeidung von Preiskämpfen und der Verletzung des Preisgefüges durch mangelnde Preistransparenz; Möglichkeit der Preisdifferenzierung:

Insbesondere in Branchen, in denen die Konkurrenz auf Preissenkungen sehr elastisch reagiert, kann durch Bartergeschäfte ein ungewollter Preiskampf vermieden werden. Es ermöglicht aufgrund der mangelnden Transparenz nach außen eine Preisdifferenzierung unter den Kunden ohne Verletzung des Preisgefüges.2 Der Wettbewerb verlagert sich hier auf die Leistungspolitik, bei der die Bereitschaft der Durchführung von Bartergeschäften einen Wettbewerbsvorteil erbringt.3 Ziel ist eine gezielte Unterbietung der Konkurrenten, ohne daß diese auf die preispolitische Maßnahme aufmerksam werden und nachziehen.4 Eine Preisdifferenzierung wird durch eine Über-(Unter-)bewertung des Gegenproduktes erreicht, die de facto einer Preissenkung (-erhöhung) des gelieferten Produktes gleichkommt.5 Die mangelnde Preistransparenz kann sich auch bei der Höhe der Importabgaben günstig auswirken.6

Wettbewerbsvorteil:

Sollte das Unternehmen im Hinblick auf Marktnähe, Qualität, Preis oder Zuverlässigkeit weniger oder genauso wettbewerbsfähig sein als bzw. wie seine Konkurrenten, kann die Bereitschaft zur Abnahme von Gegenwaren zum ausschlaggebenden positiven Faktor für den Geschäftsabschluß werden.7 Insbesondere die Lösung der Vermarktungsprobleme des Vertragspartners im Entwicklungsland aufgrund seines fehlenden Marketing-know-hows und seiner nicht vorhandenen Distributionskanäle hat dabei entscheidende Bedeutung.8 Im übrigen stellt sich die Bereitschaft, auf Tauschforderungen einzugehen, als ein Muß dar, sofern auch die Konkurrenz dazu bereit ist.9

Verlängerung der Produktlebenszeit:

Es ergeben sich neue Wachstumsperspektiven für Produkte, die sich in der Reifeoder Degenerationsphase ihres Lebenszyklus befinden und einer Nachfragesenkung gegenüberstehen.1

Auf dem unterentwickelten ausländischen Abnehmermarkt können ohne den normalerweise erforderlichen Marketingaufwand, z.B. für kostenträchtige RelaunchMaßnahmen, weiterhin Produkte, ggf. nach geringfügigen Modifikationen, abgesetzt werden, weil sie den dortigen Ansprüchen noch genügen. Dies erleichtert eine planvolle Rückzugsstrategie.

Aufbau von Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und Behörden:

4.1.1.2 Darstellung negativer absatzpolitischer Faktoren

Mangelnde Wirkung von Marketingmaßnahmen:

Die Wirkung anderer Marketingmaßnahmen, z.B. im Rahmen der Preispolitik, kann bei zunehmender Bedeutung von Bartergeschäften innerhalb des Unternehmens abnehmen.4

Vertriebsprobleme:

Es können Schwierigkeiten beim Absatz der Gegenlieferungsgüter bestehen. Dies trifft auch auf das Finden von Fremdkompensateuren zu, d.h. Handelsfirmen, die als eine dritte Vertragspartei innerhalb des Bartergeschäfts das Eigentum an der zu importierenden Ware vom Empfänger bereits vor der Lieferung erwerben. Besonders für den Bezug von branchenfremden Gegenlieferungsgütern bestehen hier Probleme.5

Imageschädigung:

Die Nutzung der Transaktionsform „Barter“ kann das Image des Unternehmens oder seiner Produkte bei sonstigen Lieferanten und Kunden schädigen1, da Vorbehalte gegen diese Geschäftsform vorhanden sein könnten.

Verlust von „Geld“-Kunden:

Bei Bekanntwerden, daß das Unternehmen insgesamt bereit ist, auch Bartergeschäfte abzuschließen, besteht die Gefahr des Überwechselns bisheriger „Geld“-Kunden zu „Barter“-Kunden.2

4.1.2 Beschaffungspolitische Betrachtung

4.1.2.1 Darstellung positiver beschaffungspolitischer Faktoren

Kurz-, mittel und langfristiger Zugriff auf Bezugsquellen:

Es bestehen Ersparnismöglichkeiten in rohstoff- energie- und/oder arbeitsintensiven Produktionsbereichen durch Gewinnung neuer Lieferanten bzw. die Erschließung und Sicherung von günstigen Quellen, zu denen stabile Bartergeschäftsbeziehungen aufgebaut werden können. Dies kann u.a. zur Vermeidung des Einflusses kurzfristiger Marktstörungen dienen.3 Dadurch wird die Belieferung mit sonst schwierig erhältlichen Produkten (insbesondere Rohstoffe oder Rohmaterialien) sichergestellt und das Bezugsrisiko gestreut.4

Sanktionsmöglichkeit bei Störung der Liefer(gegen-)leistung:

Neben der Bezugsquellensicherung können Bartergeschäfte zur Erhöhung der Lieferantenzuverlässigkeit führen, da der Empfänger seine eigene (Liefer-)leistung bei mangelnder Leistungserfüllung der Gegenseite vorbehalten kann.5

4.1.2.2 Darstellung negativer beschaffungspolitischer Faktoren

Probleme beim Vertrieb der Gegenware

Die Verwendungs- oder Vermarktungsfähigkeit der eingetauschten Güter sind vielfach eingeschränkt, insbesondere, wenn sie nicht in die Produktpalette des eigenen Unternehmens passen.6 Oftmals besteht eine mangelnde

Konkurrenzfähigkeit der angebotenen Importware, da vornehmlich ohnehin Produkte Gegenstand der Gegenlieferung sind, bei denen Absatzschwierigkeiten bestehen.7 Dies kann insbesondere auf speziellen Qualitätsmängeln, fehlender Einhaltung von international üblichen Standardnormen oder Einfuhrbeschränkungen für die

potentiellen Absatzmärkte beruhen. Daneben können keine Produkte angenommen werden, bei denen ein After-Sale-Service erforderlich ist oder die stark erklärungsbedürftig sind, da ein derartiges Angebot seitens des Vertragspartners in fast allen Fällen fehlt.1

Innerbetriebliche Konflikte:

Werden die Gegengeschäfte primär als absatzpolitisches Wettbewerbsinstrument betrachtet, an dem sich die Beschaffungsaktivitäten der Einkaufsabteilung auszurichten haben, kann es im Unternehmen zu innerbetrieblichen Konflikten kommen, da die Gestaltungsmöglichkeiten des Einkaufsabteilung stark eingeschränkt werden.2

4.1.3 Kosten- und finanzpolitische Betrachtung

4.1.3.1 Darstellung der positiven kosten- und finanzpolitischen Faktoren

Erleichterung des Gewinntransfers:

Es besteht die Möglichkeit der Verrechnung auf der Basis von gegenseitigen Güterströmen bei staatlich untersagtem Gewinntransfer zwischen ausländischer Tochterunternehmen und der Konzernmutter und damit der Repatriierung von Vermögensteilen und Gewinnen.3

Verbesserung bzw. Erhaltung der Unternehmensliquidität bzw. Vermeidung von Zahlungsmittelbeanspruchung:

Das Bartergeschäft „schont“ eigene Liquidität durch Einsparung finanzieller Mittel, die bei einem „Geld“-kauf anfallen würden.4 Die dadurch erhalten gebliebenen Zahlungsmittel können für andere Zwecke verwendet werden und es besteht insgesamt weniger Bedarf an zinspflichtigem Fremdkapital.5 Kurzfristig benötigter Produktionsinput, der wegen eines Liquiditätsengpasses nicht zu beschaffen ist, kann durch das Angebot lagerhaltiger Ware als Gegenware bzw. Zahlungsmittel trotzdem bezogen werden.6

Beschleunigung des Einzugs von ausstehenden Forderungen:

Liefergeschäfte werden u.a. wegen Liquiditätsengpässen erfahrungsgemäß von Vertragspartnern aus devisenschwachen Ländern eher erfüllt als Kredit- bzw. Zahlungsverpflichtungen aus Geldgeschäften.7

Projektfinanzierung:

Investitionen für Projekte in Entwicklungsländern werden oftmals von Banken in Industrieländern ungern unterstützt. Der Abschluß von Bartergeschäften kann jedoch den Erhalt von Bankkrediten erleichtern, da die Realgüter den Erhalt von Exporterlösen sichern.1

Erhöhung des Auslastungsgrades der Produktionsmittel (Kapazitätsauslastung):

Durch Bartergeschäfte können zusätzliche Aufträge gewonnen werden. In der Regel werden solche Geschäfte zumindest solange durchgeführt, wie der Wert der Gegenwaren die variablen Produktionskosten der Hauptleistung, die Marketing- und Distributionskosten sowie anderen spezifische Kosten2 übersteigt. Durch die erhöhte Kapazitätsauslastung können „economies of scale, d.h. Senkung der Stückkosten auf Grund der eintretenden Fixkostendegression, genutzt und dadurch die eigene Kostensituation verbessert werden.3 Es folgen Lagerkostenersparnisse durch den Abbau überschüssiger oder unverkäuflicher Lagerbestände oder verstopfter Distributionskanäle der abzugebenden Leistung.4 Überkapazitäten mit daraus resultierenden Liquiditätsengpässen des Unternehmens werden durch Schaffung von Ausgleichsnachfrage verhindert, wodurch auch eine positive Wirkung auf die Sicherung und/oder Verbesserung der Beschäftigungslage im Unternehmen ausgehen kann.5

Nutzung des Barter zur Kreditsicherung:

Bankkreise bewerten den Realtransfer als ein wesentliches Kriterium für die Verschuldungsgrenze eines Unternehmens und machen die Bereitschaft einer Kreditgewährung des öfteren von Forderungen auf Realgüter abhängig. Bei den unsichereren Forderungen auf Geldleistung wäre eine Ausweitung der Kreditlinie ggf. nicht zu erlangen.

Kosten für Kreditsicherung und Transportkosten:

Erfolgt die Gegenlieferung zeitgleich oder sogar vor der Lieferung der Importware, so fallen keine Kosten der Kreditsicherung an. Transportkosten können verringert werden, sofern nach erfolgter Lieferung die Gegenlieferung auf der Rücktour mitgenommen werden kann.1

4.1.3.2 Darstellung der negativen kosten- und finanzpolitischen Faktoren

Transaktionskosten und Zeitaufwand:

Erhöhte Transaktionskosten bei Bartergeschäften fallen durch zusätzliche Aktivitäten (Verhandlungs-, Produktgestaltungs-, Distributions-, Informationskosten etc.) an.2 Der bürokratische Aufwand ist groß und Verhandlungen sind langwierig und kostspielig.3

Häufig ist das Geschäft auch von Genehmigungen verschiedener Behörden abhängig, was nur unter großem Zeitaufwand möglich ist und Kosten verursacht.4 Zusätzliche spezifische Kosten:

Zusätzlich zu einem „normalen“ Exportgeschäft fallen im Zusammenhang mit Bartergeschäften eine ganze Reihe zusätzlicher Kosten an. Dabei handelt es sich um Provisionen, z.B. für Makler, die das Geschäft anbahnen, Inspektionsgebühren für die Untersuchung auf vertragsgemäßen Zustand der Ware im Lieferland, Kommissionen und Stützungsprämien, d.h. Gebührenbeträge und Subventionen an einen potentiellen Zwischenhändler für schwer absetzbare Gegenwaren.5 Vor allem durch Stützungsprämien kann sich die Gegenware sehr stark „verteuern“, d.h. die „Kompensationsquote“ (Wert der importierten Ware in Prozent des Wertes der exportierten Ware) deutlich verschlechtern, und dadurch der Gewinn für das Exportgut deutlich geschmälert werden kann.6

Verzögerung des Verkaufserlöses:

Eine Gewinnrealisierung aus dem Tauschgeschäft ist erst dann möglich, wenn die Gegenware verkauft und bezahlt ist.7 Dies führt zu Verzögerungen des Zeitpunktes der Gewinnrealisierung und kommt einer ggf. ungewollten, indirekten Zahlungszielgewährung gleich.

Lagerkosten:

Es können zusätzliche Lagerkosten durch Aufbau von Lagerbeständen der zu empfangenden Leistung anfallen.8

Einrichtung von Organisationseinheiten:

Sollten Bartergeschäfte einen festen Bestandteil in der Angebots- und Beschaffungspolitik des Unternehmens darstellen, sollte der Aufbau eines selbständigen organisatorischen Bereiches innerhalb des Unternehmens erwogen werden, der sich überwiegend oder ausschließlich mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Bartertransaktionen beschäftigt und spezielles Know-how verlangt. Dies ist im Regelfall mit Investitionskosten verbunden, die ansonsten nicht anfallen würden.1

4.1.4 Risikopolitische Betrachtung

Zwar beinhaltet ein Risiko per se sowohl eine Verlustgefahr als auch eine Gewinnchance, jedoch wird im Exportgeschäft zum Zwecke des reibungslosen Ablaufs der Vertragserfüllung und zur Gewinnsicherung versucht, Risiken zu vermeiden, zu vermindern oder abzuwälzen. Demgemäß sollen hier kurz einige Unterschiede herausgegriffen werden, die Bartergeschäfte von Geldgeschäften trennen und in der Risikopolitik des Unternehmens bei Erwägung von Bartergeschäften berücksichtigt werden sollten:

4.1.4.1 Darstellung positiver risikopolitischer Faktoren

Reduzierung von Exportrisiken

Trotz Zahlungsunfähigkeit des Partnerlandes können beim Bartergeschäft vermarktungsfähige Güter erhalten werden, wodurch ein späterer Umtausch in harter Währung gewährleistet ist.2 Darüber hinaus können mehrere weitere Risiken gleichzeitig ausgeschaltet bzw. verringert werden:

- das Wechselkursrisiko;
- das Risiko von Forderungsverlusten infolge Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Abnehmers;
- das Absatzrisiko (insbesondere bei preissensiblen Produkten);
- das Finanzierungsrisiko.3

4.1.4.2 Darstellung negativer risikopolitischer Faktoren

Spezielle Barterrisiken:

Die mit Bartergeschäften verbundenen speziellen Risiken sind für die Unternehmung sehr schwer abschätzbar. Während bei einem direkten Exportgeschäft das Zahlungsrisiko (Zahlungsfähigkeit, -willigkeit, -erlaubnis) des Vertragspartners im Vordergrund steht, ist es hier das Lieferungsrisiko (insbesondere Zeitpunkt der

Lieferung und Qualität/Einfuhrfähigkeit der gelieferten Ware).1 Im Zusammenhang damit steht auch das bereits zuvor erwähnte Risiko bzw. Problem des Vertriebs und der Vermarktung der importierten Ware, sofern keine Eigennutzung vorliegt. Im einzelnen sind vor allem folgende Risiken relevant:

a) Wirtschaftliche Risiken:

- Absatzrisiko: Der Wert der Gegenlieferung unterliegt nach Vertragsabschluß den Marktschwankungen;
- Angebotsrisiko: Geänderte Marktlage zwischen Offertlegung und Vertragsabschluß;
- Verunmöglichung der Refinanzierung;
- Mangelnde Qualität der Gegenlieferung;2
- Risiko, daß sich die eingetauschten Waren schlechter als erwartet oder überhaupt nicht absetzen lassen bzw. daß sich die geforderten Preise auf westlichen Märkten nicht durchsetzen lassen;3
- Risiko, daß sich das dem Bartergeschäft zugrunde liegende reale Austauschverhältnis (relative Preise) zu Ungunsten des inländischen Exporteurs verschlechtert. Hierin besteht allerdings auch eine Gewinnchance, d.h. ein potentieller Vorteil für das Unternehmen.

b) Klagerisiken

- wegen des Verdachts des Preisdumpings;
- wegen Produkthaftpflichtansprüchen von Abnehmern und/oder Endverbrauchern.

c) Politische Risiken:

- Gegenlieferung wird unmöglich oder unzumutbar;
- Rasche Änderung der staatlichen Bedingungen für Bartertransaktionen. Exportversicherung und Ausfallbürgschaft

Die speziellen, sich aus dem Bartergeschäft ergebenden Risiken, sind in der Praxis nur dann versicherbar, wenn die Kreditwürdigkeit und das Image des Lieferanten dies erlauben. Daneben sind in Deutschland keine Deckungszusagen der Hermes- Kreditversicherung für Tauschgeschäfte zu erhalten und Ausfuhrbürgschaften von Banken häufig ebensowenig.4 Die im internationalen Handel weit verbreitete Zahlungssicherungsmethode der Verwendung von Dokumentenakkreditiven schließt sich natürlich bei einem Bartergeschäft aus, da sie auf Kaufverträge zugeschnitten ist. Sie paßt nicht zu reinen Tauschgeschäften, da hier die Geldforderung fehlt.1

4.2 Besonderheiten aus Sicht von Unternehmen in Schwellen- und Entwicklungsländern

Die für die Unternehmen in Industrieländern zutreffenden Vor- und Nachteile von Bartergeschäften sind überwiegend auch auf Unternehmen in Schwellen- oder Entwicklungsländern übertragbar. Dennoch sind einige Besonderheiten zu beachten. Unternehmen aus Schwellenländern sehen sich zunehmend protektionistischer Maßnahmen der Industrieländer ausgesetzt, da sie z.T. als bedrohliche und unerwünschte Konkurrenz betrachtet werden. Als Vorteil von Bartergeschäften wird genannt, daß diese Maßnahmen z.T. strategisch umgangen werden können.2 Für die

Unternehmen in Entwicklungsländern steht das Ausweichen der Regulierungsmaßnahmen des exportierenden Staates, insbesondere der Devisenausfuhrbeschränkungen, und die Nutzung des Marketingpotentials des westlichen Geschäftspartners für den Vertrieb der eigenen Produkte im Vordergrund. Die eigenen Importmöglichkeiten können im Gegenzuge ausgeweitet werden, da sich der Umfang der notwendigen Devisen und/oder Handelskredite durch Zahlung in Realgütern vermindert.3 Nachfolgend sollen lediglich die wichtigsten Besonderheiten des Barter, wiederum in absatz-, beschaffungs- und kosten- und finanzpolitischer Hinsicht, für Unternehmen in Schwellen- oder Entwicklungsländern betrachtet werden. Auf eine risikopolitische Betrachtung wird hier verzichtet, da die Risiken bereits im vorangegangenen Teil erschöpfend erörtert wurden und keine ausgesprochenen Besonderheiten für Unternehmen in Schwellen- und Entwicklungsländern ersichtlich sind.

4.2.1 Absatzpolitische Betrachtung

4.2.1.1 Darstellung positiver absatzpolitischer Faktoren

Abwälzung von Marketingproblemen: Dem Unternehmen bietet sich die Chance der besseren und schnelleren Markterschließung sowie der Vermeidung von Reibungsverlusten und Aufwendungen beim Aufbau einer eigenen Vertriebsorganisation durch Nutzung bereits vorhandener Distributionskanäle der Industrieländer.1 Als Konsequenz einer schnelleren Marktpenetration und geringerer Transaktionskosten lassen sich größere Absatzchancen und hiermit verbundene Wettbewerbsvorteile erzielen2. Der Zutritt zu westlichen Märkten wird trotz Unerfahrenheit mit westlichen Marketingmethoden ermöglicht.3 Auch für nicht traditionelle Exportprodukte entstehen dadurch erhöhte Exportchancen.4

Planungssicherheit:

Feste Absatzkontingente können gesichert werden, was zur Verbesserung der Planungsmöglichkeiten führt.5 Dies ist insbesondere bei den sich ständig ändernden Anforderungen des Weltmarktes von Vorteil.

4.2.1.2 Darstellung negativer absatzpolitischer FaktorenMarketing Know-how:

Durch Bartergeschäfte können wichtige Lerneffekte für das Unternehmen verlorengehen bzw. gar nicht erst gewonnen werden. Tendenzen am Weltmarkt, Änderungen der Konsumentenwünsche und notwendige Anpassungen der Produktionstechnologie oder des Vertriebssystems werden nicht erkannt. Darunter leidet die Konkurrenzfähigkeit.6 Wichtige Marketingerfahrung, die erforderlich wäre, um künftig die Leistungen besser an den Bedürfnissen der westlichen Märkte ausrichten zu können, werden nicht erzielt und das Unternehmen bleibt auf fremde Hilfe angewiesen.7

Imageverlust der gelieferten Produkte:

Es kann ein Absinken des Image der Produkte und Behinderung weiterer Exporte gegen Devisen erfolgen, weil die angebotenen Gegenlieferungsgüter in den Industrieländern häufig zu Niedrigpreisen verkauft werden.8

Langfristiger Absatz:

Unter Umständen ergeben sich keine langfristigen Absatzmöglichkeiten, da die Vertragspartner nach Erfüllung der Abnahmeverpflichtung die Tauschgüter - außer vielleicht bei Rohstoffen und hochwertigen Gütern - oft kaum noch weiter nachfragen werden.

4.2.2 Beschaffungspolitische Betrachtung

4.2.2.1 Darstellung positiver beschaffungspolitischer Faktoren Know-how-Transfer:

Die Wettbewerbsfähigkeit eines jeden Unternehmens wird durch die Implementierung neuer Technologien generell verbessert.1 Im Rahmen von Bartergeschäften erhalten die Unternehmen Produkt- und Produktions-know-how. Dies wird vom westlichen Partner gefördert, der im eigenen Interesse wegen der Vermarktungsfähigkeit der Tauschware versucht, auf die Produktqualität positiv Einfluß zu nehmen.2

Verbesserte Verhandlungsposition:

Die Unternehmen in Entwicklungsländern können durch den vorhandenen Absatzzwang des Geschäftspartners im westlichen Industrieland eine verbesserte Verhandlungsposition einnehmen.3

4.2.2.2 Darstellung negativer beschaffungspolitischer Faktoren

Qualität der importierten Waren:

Importierte Tauschgüter sind oftmals nur von geringer Qualität, weil die westlichen Exporteure in Bartergeschäften häufig nur einen Weg zum Absatz „zweitklassiger“ Güter sehen.4

Verteuerung der Importe:

Die eigene Marketingunfähigkeit kann durch einkalkulierte Stützungen, d.h. indirekte Zahlung für die Übernahme der Vertriebsleistung durch das westliche Unternehmen, mit der Folge einer relativen Verteuerung der Importe „bezahlt“ werden.

4.2.3 Kosten- und finanzpolitische Betrachtung

4.2.3.1 Darstellung positiver kosten- und finanzpolitischer Faktoren Umgehung fixierter Preise:

Es besteht die Möglichkeit des Unterlaufens festgesetzter bzw. vereinbarter administrierter, von staatlichen Stellen oder von Kartellen (z.B. für Rohöl) fixierter Preise durch Bartertransaktionen.5

Erzielung besserer Preise:

Vielen Unternehmen in der dritten Welt fehlt wegen internationaler Erfahrung auf dem Weltmarkt die Verhandlungsmacht, um günstige Konditionen beim Absatz ihrer Güter erzielen zu können. Durch die Zwischenschaltung westlicher Unternehmen durch Bartergeschäfte können ggf. insgesamt bessere Preise für die eigenen Produkte erzielt werden.1

4.2.3.2 Darstellung negativer kosten- und finanzpolitischer Faktoren

Besondere negative kosten- und finanzpolitische Faktoren beim Abschluß von Bartergeschäften für Unternehmen in Schwellen- oder Entwicklungsländern sind nicht ersichtlich.

4.3 Sonderbetrachtung: Tauschringhandel und Barter-Clubs

Insbesondere bei Kleinen und Mittelgroßen Unternehmen (KMU) stellt sich von vornherein überhaupt nicht die Frage nach der Abwägung von Vor- und Nachteilen von Bartergeschäften als planvolle und strategische Option des Geschäftsabschlusses, da ihnen hierzu Informationen, Erfahrungen, Kapazitäten und die erforderliche Organisation fehlen.2 Sie können sich den mit dem Absatz der Tauschwaren verbundenen Aufwand nicht leisten.3 Bartergeschäfte werden daher höchstens fallweise betrieben. Eine strategische Alternative liegt hier in der Einschaltung von Barterfirmen, die, ähnlich einem Makler, Kontakte zwischen Unternehmen, die Güter oder Dienstleistungen tauschen wollen, herstellen.4 Diese Firmen bauen Tauschringe oder -ketten auf, die kurzfristiger oder langfristiger Natur sein können. Eine andere Möglichkeit liegt in der Mitgliedschaft in einem Barter- Club. Dieser besteht aus tauschwilligen Unternehmen verschiedener Branchen und einer Clubzentrale. Bei Vertragsabschluß über die Lieferung von Gütern zwischen zwei Mitgliedern werden Verrechnungsbeträge auf den jeweiligen Konten durch die Clubzentrale als Clearingstelle gutgeschrieben bzw. belastet. Als Serviceleistung übernimmt die Barterzentrale insbesondere folgende Funktionen:

- Vermittlung von Barterangebot und -nachfrage zwischen Clubmitgliedern;
- Führung der Barterkonten;
- Abwicklung von Überziehungskrediten.5

Positive und negative Faktoren der Mitgliedschaft in einem Barter-Club sind ein Abbild der allgemeinen Vor- und Nachteile von Bartergeschäften, die bei Text- ziffer 4.1 und 4.2 behandelt wurden. Es ergeben sich jedoch einige weitere Aspekte: Vorteile der Mitgliedschaft in einem Barter-Club

- Individuelle Ansprache potentieller Abnehmer auf Grund von

Informationsversorgung;

- Beschaffungsmarktinformation unter Kosten- und Zeitersparnis;

- Bargeldlose Kreditgewährung unter günstigen Konditionen durch Barterzentrale;

- Verfügbarkeit eines zusätzlichen Kommunikationsmediums.1

Nachteile der Mitgliedschaft in einem Barter-Club

- Eintritts-, Mitglieds-, Abschlußgebühren, die an die Barterzentrale zu entrichten sind;

- Produkte können nicht „erklärt“ werden;

- Zinsentgang bei Verrechnungsguthaben.2

Die Bedeutung von Barter-Clubs im nationalen Bereich (insbesondere den USA) ist relativ hoch. International sind Barter-Clubs vornehmlich im Medienbereich vertreten (Rundfunk und Fernsehen).

5 (Teil II) Abbildung von Bartergeschäften in der deutschen und internationalen Rechnungslegung

Nachdem im Teil I unter Textziffer 4 die Vor- und Nachteile von Bartergeschäften insgesamt dargestellt wurden, richtet sich nunmehr der Blick auf die unterschiedlichen rechtlichen Bestimmungen für die Tauschgeschäftsvorgänge hinsichtlich der Rechnungslegung. Besonderer Augenmerk liegt dabei auf den Regelungen zu den Anschaffungskosten, der Gewinnrealisierung und der Behandlung der erhaltenen Waren. Daneben wird die Sonderform „Barterclubs“ betrachtet.

5.1 Anschaffungskosten beim Tausch

5.1.1 Deutsche Rechnungslegungsbestimmungen

5.1.1.1 Handelsrechtliche Vorschriften

Beim Tausch (§ 515 BGB) handelt es sich um ein Leistungsaustauschverhältnis, das wie ein Kauf behandelt wird.1

Gemäß § 255 HGB sind Anschaffungskosten „(..) die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben (...).“2

Aufwendungen für Anschaffungen beim Tausch bestehen nicht in Kaufpreis, sondern in der Hingabe eines anderen bewertbaren Vermögensgegenstandes3. Es ist handelsrechtlich zulässig, den eingetauschten Vermögensgegenstand mit dem Buchwert des hingegebenen anzusetzen oder mit dem Zeitwert des erlangten (Wahlrecht).4

Das Gesetz beschreibt selbst keine Regeln für Barter-Transaktionen. Die Literatur für das Rechnungswesen bietet dafür vier Lösungen an:1

(1) Der Buchwert des an den Vertragspartner hergegebenen Vermögensgegenstandes bestimmt die Anschaffungskosten des erhaltenen Gegenstandes.

(1a) Davon etwas abweichend: Die Anschaffungskosten entsprechen dem Buchwert des hergegebenen Vermögensgegenstandes, korrigiert um eine erforderliche Wertminderung, mit der Vorgabe, daß der Zeitwert nicht überschritten wird und ein Anstieg des Buchwertes als Kompensation der durch die Barter-Transaktion ausgelöste Ertragsteuerbelastung darstellt und gleichzeitig mit dem Gesetz im Einklang steht.

(2) Die Anschaffungskosten entsprechen dem Zeitwert des hergegebenen Vermögensgegenstandes, ggf. in seiner Höhe beschränkt um den Zeitwert des erlangten Vermögensgegenstandes.

(3) Absolut freies Wahlrecht zwischen den vorgenannten Werten.

(4) Eingeschränktes Wahlrecht, abhängig von der Wahrscheinlichkeit, daß ein höherer Zeitwert als Hinweis auf einen höheren zukünftigen Cash-flow gelten könnte. Der Buchwert ist dann anzusetzen, wenn die Vermögensgegenstände identische Funktionen und ähnliche Merkmale haben.

Die beim normalen Kaufgeschäft ggf. zu berücksichtigenden Wertkorrekturen durch Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten sind beim Bartergeschäft demnach unbeachtlich.

5.1.1.2 Steuerrechtliche Vorschriften

Der Verkehrswert des hergegebenen Vermögensgegenstandes gilt hier als Anschaffungskosten des eingetauschten Wirtschaftsgutes.2

5.1.2 Internationale Rechnungslegungsbestimmungen

5.1.2.1 Vorschriften nach International Accounting Standards (kurz: IAS)

Gemäß IAS 16 hängen Anschaffungskosten beim Tausch von der Art des erworbenen bzw. eingetauschten Gegenstandes ab:

- Wenn es sich um einen ähnlichen Gegenstand handelt (ähnliche Nutzung, ähnlicher Geschäftszweig, ähnlicher beizulegender Wert), gilt der Buchwert des aufgegebenen Gegenstandes;

- Bei einem nicht ähnlichen Gegenstand gilt der Marktwert des eingetauschten Gegenstandes als Anschaffungskosten beim Tausch.3

Für Bartergeschäfte dürfte ausschließlich die 2. Alternative in Betracht kommen.

5.1.2.2 US-amerikanische Rechnungslegungsvorschriften

In der US-amerikanischen Rechnungslegung nach Vorschriften der United States General Accepted Accounting Principles (kurz: US-GAAP) bestimmen sich die Anschaffungskosten nach dem gemeinen Wert (fair value), also dem Marktpreis des hergegebenen Vermögensgegenstandes oder des erhaltenen Gegenstandes, je nach dem, welcher klarer bestimmbar ist.4

Beim Austausch von Werbezeiten gegen Waren und Dienstleistungen durch eine Rundfunkstation sollte z.B. der geschätzte Marktwert der erhaltenen Güter und Dienstleistungen als Anschaffungskosten angesetzt werden,5 da dieser eindeutiger bewertet werden kann.

5.2 Ertragsrealisierung beim Tausch

5.2.1 Deutsche Rechnungslegungsbestimmungen

5.2.1.1 Handelsrechtliche Vorschriften

Die Allgemeine Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB weisen unter Absatz 1 Nr. 4 aus, daß vorsichtig zu bewerten ist („Vorsichtsprinzip“): „(...); Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind“.

Ausprägung des Vorsichtsprinzips ist das Realisationsprinzip, welches im Hinblick auf ein Tauschgeschäft einen Sonderfall darstellt.

Handelsrechtlich wird überwiegend ein Wahlrecht für zulässig gehalten: Entweder

- Erfolgswirksame Realisation durch Aktivierung des erhaltenen

Vermögensgegenstandes zu dem über dem Buchwert liegenden Zeitwert des hergegebenen Vermögensgegenstandes oder

- Keine Realisation, d.h. Erfolgsneutralität, durch Fortführung des Buchwerts des hergegebenen Vermögensgegenstandes für den erworbenen Vermögensgegenstand1 im Sinne eines reinen Beschaffungsvorganges.2

5.2.1.2 Steuerrechtliche Vorschriften

Ertragssteuerrechtlich wird immer von einer Gewinnrealisation beim Tausch ausgegangen, da er als Umsatzakt verstanden wird und demgemäß den Realisationstatbeständen zuzuordnen ist. Hier gilt der Zeitwert (gleichbedeutend mit gemeinem Wert, Verkehrswert oder Marktwert) des hergegebenen Vermögensgegenstandes als Anschaffungskosten für den erworbenen Vermögensgegenstand. Deren Differenz stellt sich als Gewinnrealisierung dar.3 Eine Übertragung stiller Reserven auf das angeschaffte Wirtschaftsgut ist unzulässig. Die stillen Reserven sind somit aufzulösen und wie ein Veräußerungsgewinn zu versteuern.4 Eine Ausnahme des Prinzips insgesamt liegt beim Tausch von art-, wert-, und funktionsgleichen Gegenständen vor. Bei Bartergeschäften ist ein derartig gestaltetes Geschäft jedoch auszuschließen.

Der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung tritt bei Übertragung des Eigentums am hergegeben Vermögensgegenstand ein. Dies trifft auch zu, wenn das getauschte Gut erst im nächsten Wirtschaftsjahr erlangt wird, bei der dann eine Aktivierung in Höhe des Zeitwertes des hergegebenen Gutes folgt.5

5.2.2 Internationale Rechnungslegungsbestimmungen

5.2.2.1 Vorschriften nach IAS

Gemäß IAS 18.12 sind Erträge zu realisieren, sofern Güter und Dienstleistungen ausgetauscht werden, die nach Art und/oder Wert unterschiedlich sind. Bei Bartergeschäften ist von einer Ungleichartigkeit der getauschten Vermögensgegenstände regelmäßig auszugehen.

Die Höhe des Ertrages richtet sich nach der Höhe des beizulegenden Wertes (fair value; je nach Vermögensgegenstand handelt es sich dabei um den Marktwert) der Güter oder Dienstleistungen. Sofern der beizulegende Wert der Gegenleistung nicht zuverlässig bestimmt werden kann, gilt der beizulegender Wert der abgegeben Güter oder Dienstleistungen. Der zu verrechnende Aufwand der Transaktion liegt in Höhe des Buchwertes der hergegebenen Vermögensgegenstandes.

Damit entspricht die Regelung des IAS im Grunde den deutschen steuerrechtlichen Vorschriften, wonach grundsätzlich folgende Berechnung erfolgt:

Zeitwert des erlangte Vermögensgegenstandes

- Buchwert des hergegebenen Vermögensgegenstandes = (gewinnrealisierender) Ertrag1

5.2.2.2 US-amerikanische Rechnungslegungsvorschriften

Auch US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften unterstellen beim

Bartergeschäft, daß grundsätzlich eine Gewinnrealisierung erfolgt. Auch hier ist der Gewinn oder Verlust die Differenz zwischen Buchwert (adjusted basis) und Marktpreis (fair value) des Vermögensgegenstandes. Der Marktpreis ist derjenige Preis, der sich ergibt, wenn Käufer und Verkäufer über die relevanten Informationen verfügen und kein Zwang für eine der beiden Parteien besteht.2

5.3 Verkauf der erhaltenen Waren

5.3.1 Deutsche Rechnungslegungsbestimmungen nach Handelsrecht

Sofern handelsrechtlich die Wahl des Anschaffungswertes auf den Buchwert des hergegebene Vermögensgegenstandes fiel, werden erst mit dem Verkauf des erlangten Gutes Absatzleistungen und damit Erfolgsbeiträge realisiert.3

5.3.2 Andere Rechnungslegungsbestimmungen

Zum Thema einer besonderen Behandlung von erhaltenen Gütern beim „Weiterverkauf“ nach einem Tauschgeschäft existieren - soweit ersichtlich - keine weiteren Hinweise in der Literatur zu den unterschiedlichen Rechnungslegungsbestimmungen. Daher ist davon auszugehen, daß subsidiär die jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften für die vergleichbare Transaktionsform des Kaufes zum tragen kommen, auf die hier nicht näher eingegangen werden soll. Denkbar ist auch, daß die erhaltenen Güter wiederum als Tauschobjekt fungieren und demzufolge den bereits dargestellten Bedingungen eines Bartergeschäftes als herzugebender Tauschgegenstand unterliegen.

5.4 Deutsche Rechnungslegungsbestimmungen für Barterclubs

5.4.1 Buchführung

Im Rahmen der Buchführung bestehen keine Abweichungen zwischen Bartergeschäften und monetär abgewickelten Geschäften für die einzelnen Mitglieder eines Barterclubs.1

Bei Zugrundelegung des Industrie-Kontenrahmens werden beim Lieferer einer Ware beim Abgang die Konten „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ als Sollbuchung und „Umsatzerlöse für Waren“ und „Umsatzsteuer“ als Habenbuchung angesprochen. Bei Dienstleistungen erfolgt eine Habenbuchung auf dem Konto „Erlöse aus eigener Leistung“. Der Empfänger der Ware bucht als Haben auf die Konten „Waren“ und „Vorsteuer“ und als Soll auf das Konto „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“. Bei empfangenen Dienstleistungen wird entsprechend das Konto „Aufwendungen für bezogene Leistungen“ belastet.

Demgemäß ist auch kein spezielles Konto für die Abwicklung von Bartergeschäften hinsichtlich der mit dem Geschäft zusammenhängenden Buchungen erforderlich.1 Anders hingegen erfolgen Buchungen bei der Barter-Zentrale, über die die Transaktionen abgewickelt werden.

Der Organisator des Bartering, d.h. die Barter-Zentrale, führt getrennte Lieferanten- und Kundenkonten für jedes einzelne Mitglied, um eine Übersicht aller einzeln durchgeführten Transaktionen in ihrer chronologischen Reihenfolge zu behalten. Bei

Transaktionen werden die Salden der vorgenannten Konten zusätzlich auf das Kontokorrentkonto des jeweiligen Bartermitglieds gebucht.

5.4.2 Bilanz

Bei Teilnehmern von Barterclubs erfolgt die Bilanzierung der durchgeführten Bartergeschäfte in gleicher Weise wie beim Kauf, da bei Leistungserbringung bzw. -

entgegennahme Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und

Leistungen entstehen, die in die Bilanz eingebucht werden.2 Beim Barterorganistor hingegen liegen die Werte der Bilanzposten „sonstige Vermögensgegenstände“ und „sonstige Rückstellungen“ für aufschiebbar bedingte Forderungen und

Verbindlichkeiten gegenüber anderen Handelsunternehmen weit höher, da hier die Abschlußsalden aller Mitglieder des Barter-Clubs einfließen. Dies führt zu einer Erläuterungspflicht im Bilanzanhang.3 Dabei werden die Forderungen der Aktivseite naturgemäß geringer ausfallen als die Verbindlichkeiten der Passivseite, da die Barter-Zentrale eine Wertberichtigung wegen des anzuwendenden Vorsichtsprinzips nach unten vorzunehmen hat, die Passivierung der Verbindlichkeiten jedoch in vollem Umfang erhalten bleibt.1

5.4.3 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Bei Erfolgsrealisation, d.h. nach handelsrechtlichen Vorschriften entweder bei Abgabe der Tauschware oder Eingang der Zahlung für die erhaltenen Ware, sind die Verkaufserlöse - ggf. nach Werberichtigung - in der Gewinn- und Verlustrechnung zu verbuchen.

Die Barter-Zentrale hingegen weist die durch die Tauschvermittlung erhaltenen Provisionen und Kontoführungsgebühren ebenfalls ggf. nach Wertberichtigung als Gewinn aus.

6 Zusammenfassung und Schlußbetrachtung

Zum Teil I (Internationales Management)

Eine allgemeingültige Beurteilung von Bartergeschäften ist nicht unbedingt sinnvoll. Individuelle Entscheidungsprozesse richten sich nach den jeweils gegebenen Wettbewerbssituationen bzw. den Erfordernissen der potentiellen Märkte aus. Daher können je nach Sichtweise der Wirtschaftssubjekte und Dynamik der Märkte abweichende Kriterien zur Beurteilung von Bartergeschäften von Bedeutung sein. Infolgedessen muß ein und dasselbe Bartergeschäft aus unterschiedlichen Positionen betrachtet und bewertet werden.

Vorteile

- Instrument zum Marktzutritt, zur Marktausdehnung und zur Marktsicherung;
- Erleichterung der Rapatriierung von Gewinnen und Vermögenswerten;
- Intensivierung der Verbindung zum Handelspartner;
- Zusätzliche Absatzmöglichkeiten;
- Nutzung von „economies of scale“;
- Umgehung von Devisen- und Einfuhrbeschränkungen.

Nachteile

- Absatzschwierigkeiten bei den eingetauschten Gütern;
- Höhere Transaktionskosten und höherer Zeitaufwand;
- Verzögerte Gewinnrealisierung;

Zum Teil II (Internationales Accounting)

Summarisch betrachtet stellen die Anforderungen der Rechnungslegung bei Bartergeschäften kein Problem dar. Außer beim Sonderfall des Unternehmens eines Barterorganisators, wo einige Besonderheiten zu beachten sind, besteht keine Schwierigkeit, die wenigen vorhandenen Vorschriften, die die Tauschgeschäfte regeln, in die Praxis umzusetzen. Die Vorschriften nach HGB, IAS und US-GAAP

sind einander ähnlich und weichen im wesentlichen nur in den Punkten Anschaffungskosten und Ertragsrealisierung bezüglich des Ansatzes von „Buchwert“ oder „Zeitwert“ voneinander ab.

LITERATURVERZEICHNIS

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[...]


1 Vgl. Taprogge, Christiane, Countertrade-Management. Unter besonderer Berücksichtigung eines Fallbeispiels, Frankfurt/Main 1991, S. 72.

2 to barter (englisch) = tauschen

1 Vgl. Jalloh, S Balimo, Countertrade im Außenhandel. Ergebnisse einer empirischen Untersuchung, Köln 1989,

S. 6.

2 Vgl. Sonnenberg, Carsten, Grundfragen des Bartering, Frankfurt/Main 1997, S. 19.

3 Vgl. Samsinger, Berndt R., Countertrade - Eine alternative Marketing-Strategie, Bern und Stuttgart 1986, S. 49f.; vgl. ebenso Iske, Thorsten Verbundgeschäfte - Betriebswirtschaftliche Analyse der modernen Erscheinungsformen und Möglichkeiten des Tauschhandels, Frankfurt/Main u.a. 1986, S. 10.

1 Eigene Definition in Anlehnung an Jalloh, S Balimo, Countertrade: Praxis, Theorie und Perspektiven, Köln 1988, S. 5, und Gabler, Wirtschafts Lexikon, 13. Auflage, Wiesbaden 1992, S. 1252ff.

2 Eigene Definition

3 Zu nennen sind hier (ohne weitergehende Erläuterungen): Counterpurchase, Parallelgeschäfte,

Rückkaufgeschäfte, Offset-Geschäfte, Switchgeschäfte und Swapgeschäfte (vgl. Sonnenberg, C., a.a.O., S. 20ff.).

4 Vgl. Fülbier, Andreas, Das Vertrags- und Wirtschaftsrecht des Gegenkaufs im internationalen Wirtschaftsverkehr, Berlin 1992, S. 14.

5 Vgl. Taprogge, C., a.a.O., S. 101f.; vgl. ebenso Fülbier, A., a.a.O., S. 14.

6 Vgl. Samsinger, B., a.a.O., S. 37.

1 Vgl. Iske, T., a.a.O., S. 174; vgl. ebenso Taprogge, C.,a.a.O., S. 72f.

2 Vgl. Taprogge, C., a.a.O., S. 71; vgl. ebenso Samsinger, B., a.a.O., S. 169.

3 Vgl. Bieber, Bernt, Optimale Gegengeschäftspolitik, Frankfurt/Main 1989, S. 107; vgl. ebenso Samsinger, B., a.a.O., S. 37.

4 Vgl. Iske, T., a.a.O., S. 182.

5 Vgl. ebenda, S. 177; vgl. ebenso Bieber, B., a.a.O., S. 40.

6 Vgl. Iske, T., a.a.O., S. 55.

1 Vgl. ebenda, S. 44.

2 Vgl. Samsinger, B., a.a.O., S. 37.

3 Vgl. Schuster, Falko, Gegen- und Kompensationsgeschäfte als Marketing-Instrumente im Investitionsgüterbereich, Berlin 1988, S. 94.

4 Vgl. Fantapie Altobelli, Claudia., Kompensationsgeschäfte im internationalen Marketing. Eine Analyse von Handelsformen auf Gegenseitigkeit und Möglichkeiten zu ihrer optimalen Gestaltung, Heidelberg 1994, S. 40.

5 Vgl. Bieber, B., a.a.O., S. 42.

6 Vgl. Taprogge, C., a.a.O., S. 19.

7 Vgl. Fülbier, A., a.a.O., S. 16f.

8 Vgl. Schuster, F., a.a.O., S. 94.

9 Vgl. Fantapie Altobelli, C., a.a.O., S. 139.

1 Vgl. Iske, T., a.a.O., S. 181 und 243.

2 Vgl. Taprogge, C.,a.a.O., S. 70; vgl. ebenso Bopp, T., a.a.O., S. 13.

3 Vgl. Iske, T., a.a.O., S. 244; vgl. ebenso Samsinger, B., a.a.O., S. 37.

4 Vgl. Iske, T., a.a.O., S. 246.

5 Vgl. Iske, T., a.a.O., S. 245.

1 Vgl. Bieber, B., a.a.O., S. 107f.

2 Vgl. Iske, T., a.a.O., S. 246.

3 Vgl. ebenda, S. 243; vgl. ebenso Taprogge, C.,a.a.O., S. 74; vgl. ebenso Samsinger, B., a.a.O., S. 37.

4 Vgl. Samsinger, B., a.a.O., S. 76; vgl. ebenso Iske, T., a.a.O., S. 56; vgl. ebenso Taprogge, C., a.a.O., S. 74.

5 Vgl. Bieber, B, a.a.O., S. 46.

6 Vgl. Iske, T., a.a.O., S. 245.

7 Vgl. ebenda, S. 184 und S. 244; vgl. ebenda Bopp, T., a.a.O., S. 12.

1 Vgl. Iske, T., a.a.O., S. 24.

2 Vgl. ebenda, S. 182.

3 Vgl. ebenda, S. 244; vgl. ebenso Samsinger, B., a.a.O., S. 169.

4 Vgl. Samsinger, B., a.a.O., S. 76.

5 Vgl. Iske, T, a.a.O. S. 56; vgl. ebenso Bieber, B., a.a.O,. S. 48ff.

6 Vgl. Taprogge, C.,a.a.O., S. 75; vgl. ebenso Bieber, B., a.a.O., S. 49.

7 Vgl. Fülbier, A., a.a.O., S. 16; vgl. ebenso Iske, T., a.a.O., S. 57.

1 Vgl. Fantapie Altobelli, C., a.a.O., S. 138.

2 Siehe hierzu Textziffer 4.1.3.2

3 Vgl. Fantapie Altobelli, C., a.a.O., S. 138; vgl. ebenso Taprogge, C.,a.a.O., S.75; vgl. ebenso Bieber, B., a.a.O., S.47; vgl. ebenso Iske, T., a.a.O., S. 243; vgl. ebenso Samsinger, B., a.a.O., S. 37.

4 Vgl. Bieber, B., a.a.O., S. 108; vgl. ebenso Taprogge, C., a.a.O., S.75; vgl. ebenso Iske, T., a.a.O., S. 243; vgl. ebenso Samsinger, B., a.a.O., S. 76.

5 Vgl. Taprogge, C., a.a.O., S. 75.

1 Vgl. Bieber, B., a.a.O., S. 43.

2 Vgl. Iske, T., a.a.O., S. 245.

3 Vgl. Jalloh, S B., Countertrade: Praxis, Theorie und Perspektiven, Köln 1988, S. 13.

4 Vgl. Fülbier, A., a.a.O., S. 12.

5 Vgl. Fantapie Altobelli, C., a.a.O., S. 43.

6 Vgl. Jalloh, S B., Countertrade: Praxis, Theorie und Perspektiven, Köln 1988, S. 15.

7 Vgl. Taprogge, C., a.a.O., S. 22.

8 Vgl. Bieber, B., a.a.O., S. 108.

1 Vgl. Schuster, F., a.a.O., S. 173f.

2 Vgl. Fantapie Altobelli, C., a.a.O., S. 35.

3 Vgl. Jalloh, S B., Countertrade: Praxis, Theorie und Perspektiven, Köln 1988, S. 28.

1 Vgl. Samsinger, B., a.a.O., S. 166ff; Jalloh, S B., Countertrade im Außenhandel. Ergebnisse einer empirischen Untersuchung, Köln 1989, S. 32.

2 Vgl. Bürgin, R., Countertrade - Eine theoretische und empirische Analyse aus der Sicht einer kleinen offenen Volkswirtschaft, Bern 1986, S. 15f.

3 Vgl. Iske, T., a.a.O., S. 245.

4 Vgl. Taprogge, C., a.a.O., S. 29; Jalloh, S B., Countertrade: Praxis, Theorie und Perspektiven, Köln 1988, S.14.

1 Vgl. Bopp, T., a.a.O., S. 20.

2 Vgl. Jalloh, S B., Countertrade im Außenhandel. Ergebnisse einer empirischen Untersuchung, Köln 1989, S. 35; vgl. ebenso Iske, T., a.a.O., S. 241.

3 Vgl. Taprogge, C., a.a.O., S. 101f.; vgl. ebenso Fülbier, A., a.a.O., S. 14.

1 Vgl. Iske, T., a.a.O., S. 241; vgl. ebenso Fantapie Altobelli, C., a.a.O., S. 72; vgl. ebenso Jalloh, S B.,

Countertrade: Praxis, Theorie und Perspektiven, Köln 1988, S. 28; vgl. übereinstimmend Samsinger, B., a.a.O., S.

76.

2 Vgl. Taprogge, C., a.a.O., S. 103.

3 Vgl. Iske, T., a.a.O., S. 241; Fantapie Altobelli, C., a.a.O., S. 78; Fülbier, A., a.a.O., S. 12.

4 Vgl. Fantapie Altobelli, C., a.a.O., S. 102.

5 Vgl. ebenda, S. 72.

6 Vgl. Jalloh, S B., Countertrade: Praxis, Theorie und Perspektiven, Köln 1988, S. 30.

7 Vgl. Fülbier, A., a.a.O., S. 13; vgl. ebenso Iske, T., a.a.O., S. 242.

8 Vgl. Iske, T., a.a.O., S. 242.

1 Vgl. Bopp, T., a.a.O., S. 9; vgl. ebenso Fantapie Altobelli, C., a.a.O., S. 70f.

2 Vgl. Fantapie Altobelli, C., a.a.O., S. 70f.; vgl. ebenso Taprogge, C., a.a.O., S. 103.

3 Vgl. Taprogge, C., a.a.O., S. 102.

4 Vgl. Iske, T., a.a.O., S. 242.

5 Vgl. Iske, T., a.a.O., S. 241; vgl. ebenso Bieber, B., a.a.O., S. 44; vgl. übereinstimmend Bopp, T., a.a.O., S. 10; vgl. ebenso Fantapie Altobelli, C., a.a.O., S. 74.

1 Vgl. Fantapie Altobelli, C., a.a.O., S. 69.

2 Vgl. Jalloh, S B., Countertrade im Außenhandel. Ergebnisse einer empirischen Untersuchung, Köln 1989, S. 8.

3 Vgl. Bopp, T., a.a.O., S.18.

4 Vgl. Iske, T., a.a.O., S.45f.

5 Vgl. Dichtel E. u.a. (Hrsg.), Vahlens Großes Wirtschaftslexikon, Band 1, München 1993, S. 192.

1 Vgl. Hinterhuber, H.H. u.a., Wettbewerbsvorteile durch Barter-Clubs, in: io Management Zeitschrift, Zürich, 61 (1992), S. 82ff.

2 Vgl. Kruthaup, Franz H., Barter-Business - Die Vermittlung und Verrechnung von Marktumsätzen durch Tauschhandelsbetriebe, Frankfurt/Main u.a. 1985, S. 197.

1 Vgl. Kronner, Markus, GoB für immaterielle Werte und Tauschgeschäfte, Düsseldorf 1995, S. 96.

2 § 255 HGB.

3 Vgl. Beck’scher Bilanz-Kommentar, 3. Auflage, München 1995, S. 677 (rz 130)

4 Vgl. Schmidt, Ludwig, u.a. (Hrsg),Einkommensteuergesetz (Kommentar), 14. Auflage, München 1995, §6 Rz 124.

1 Vgl. Ordelheide, Dieter, Transnationale Accounting, Stuttgart 1995, S. 1491.

2 Vgl. Beck’scher Bilanz-Kommentar, Budde/Geißler, a.a.O., § 252 Rz. 49.

3 Vgl. Baetge, Jörg u.a. (Hrsg.), Rechnungslegung nach International Accounting Standards (IAS), Stuttgart 1997, IAS 16 Rz 22.

4 Vgl. Ordelheide, Dieter, a.a.O, S. 3055.

5 Vgl. FAS63 Financial Reporting by Broadcasters No.8, Seite 595.

1 Vgl. Beck’scher Bilanz-Kommentar, Budde/Geißler, a.a.O., § 252 Rz. 49.

2 Vg. Fülling, Friedheim, Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Vorräte, Düsseldorf 1976, S. 96

3 Vgl. Beck’scher Bilanz-Kommentar Schmidt/Heinecke, a.a.O., § 4 Rz. 66.

4 Vgl. Coenenberg, Adolf G., Jahresabschluß und Jahresabschlußanalyse. 16.Auflage, Landsberg/Lech 1997, S. 66.

5 Vgl. Beck’scher Bilanz-Kommentar, a.a.O., Schmid/Weber-Grellert, § 5 Rz. 633.

1 Vgl. Baetge, Jörg, u.a., a.a.O., 607f. (IAS 18 Rz. 608).

2 Vgl. Ballwieser, Wolfgang, US-amerikanische Rechnungslegung, 3.Auflage, Stuttgart 1998, S. 71.

3 Vgl. Fülling, Friedheim, a.a.O., S. 97.

1 Vgl. Sonnenberg, Carsten, Grundfragen des Bartering, Frankfurt/Main 1997, S. 134.

1 Vgl. ebenda.

2 Vgl. ebenda, S. 144.

3 Vgl. ebenda, S. 144f.

1 Vgl. ebenda, S. 163.

Final del extracto de 28 páginas

Detalles

Título
Barter - Vor - und Nachteile von Bartergeschäften und deren Abbildung in der deutschen und internationalen Rechnungslegung
Universidad
University of Hamburg
Curso
Internationales management I (Einführung) und Internationales Rechnungs- und Finanzwesen I (Accounting)
Calificación
2,0
Autor
Año
1999
Páginas
28
No. de catálogo
V102926
ISBN (Ebook)
9783640013067
Tamaño de fichero
407 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Barter, Nachteile, Bartergeschäften, Abbildung, Rechnungslegung, Internationales, Rechnungs-, Finanzwesen
Citar trabajo
Jorge Wittholz (Autor), 1999, Barter - Vor - und Nachteile von Bartergeschäften und deren Abbildung in der deutschen und internationalen Rechnungslegung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/102926

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